I. A AB BK KÜ ÜR RZ ZU UN NG GS SV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS S 5 5 I
II I. E EI IN NL LE EI IT TU UN NG G 7 7 I
1. Verkehrsbedingte Luftverunreinigungen 8
1.1 Definition Feinstaub 8
1.2 Entstehung von Feinstaub 9
1.3 Erkrankungen durch Feinstaub 9
1.4 Belastung mit Feinstaub 10
2. Bundesimmissionsschutzgesetz 10
2.1 Luftreinhaltung Verkehrsbeschränkungen 11
2.2 Luftverunreinigungen (§ 3 Abs. 4 BImSchG) 11
2.3 Verminderung der Schadstoffimmissionen durch Kraftfahrzeuge 11
2.4 Anforderungen an Fahrzeuge durch §§ 38, 39 BImSchG, §§ 47 ff StVZO 12
2.5 Qualitätssicherung bei Verkehrsanlagen 12
3. Hintergrund zur Einhaltung der durch die 22. BImSchV norminierten
Grenzwerte 13
4. Funktion des Luftreinhalte- Aktionsplans 14
4.1 Luftreinhalteplan nach § 47 Abs. 1 BImSchG 14
4.2 Aktionsplan nach § 47 Abs. 2 BImSchG 15
4.3 Gemeinsamkeiten von Luftreinhalte- Aktionsplänen 16
4.4 Zuständigkeit bei der Aufstellung und Umsetzung von Plänen 16
4.5 Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen nach § 40 BImSchG 17
5. Verkehrsbeschränkungen nach § 45 StVO 18
5.1 Schutzgut und Anwendungsbereich 18
5.2 Tatbestandsvoraussetzungen 19
5.3 Ermessen 20
5.4 Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung 20
6. Fall Bundesverwaltungsgerichtentscheidung 27.07.2007 21
6.1 Ausgangsklage 21
6.2 Berufung 22
6.3 Revision Kläger 23
6.4 Revisionsabweisung durch Beklagte 23
6.5 Rechtslage 25
3
7. Die 35. BImSchV Kennzeichnungsverordnung 26
7.1 Zielsetzung und Zweck 26
7.2 Anwendungsbereich 27
7.3 Ausnahmen 28
7.4 Zuordnung der Schadstoffgruppen 28
7.5 Rechtliche Folgen der Zuordnung 29
8. Die bestehende Regelungen der EU zur Verminderung der
Luftschadstoffbelastung 30
8.1 Tocherrichtlinien zur Rahmenrichtlinie Luftqualität 31
8.2 NEC-Richtlinie 32
8.3 Sektorale Regelungen 32
8.3.1 Rechtsvorschriften zu mobilen und stationären Quellen 32
8.3.2 Regelungen zu Produkten 32
8.4 IVU -Richtlinie 32
9. Beratungsstand der neuen Luftqualitätsrichtlinie 32
9.1 Vorschlag der Kommission 33
9.2 Stellungnahme Bundesrat 33
9.3 Stellungnahme Bundestag 33
9.4 1. Lesung des europäischen Parlamentes 34
9.4.1 Bedenken der Kommission 34
9.4.2 Bedenken des Rates 34
9.5 Aktueller Stand 35
10. Feinstaubsituation in anderen Staaten und der EU 36
11. Städte für das Fahrverbot 37
11.1 Berlin 37
11.2 Hannover 37
11.3 Köln 38
11.4 Regensburg 38
11.5 München 38
12. Stellungnahme 38
II II I. LI IT TE ER RA AT TU UR RV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS S 4 40 0 I L
IV V. QU UE EL LL LE EN NV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS S 4 40 0 I Q
V. A AN NH HA AN NG G 4 43 3 V
4
I. Abkürzungsverzeichnis
AP Aktionsplan Abs. Absatz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BVerwG Bundesverwaltungsgericht CAFÈ Clean Air for Europe CL Current Legislation D.h. das heißt EP Europäisches Parlament EPA Environmental Protection Agency EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EUGH Europäischer Gerichtshof etc. et cetera IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit Ggf. gegebenenfalls Kfz Kraftfahrzeug m Meter NEC National Emission Ceilings NJW Neue Juristische Wochenschrift Nr. Nummer NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OVG Oberverwaltungsgericht PM Particulate Matter PKW Personenkraftwagen
Rn. Randnummer
5
S. Seite StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung SVR Straßenverkehrsrecht StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung TA Technische Anleitung TS Thematische Stragtegie USA United States of America u.a. unter anderem u. und VwGO Verwaltungsgerichtsordnung WHO Welthandelsoragnisation Z.B. zum Beispiel Ziff. Ziffer
6
II. Einleitung
Die Luftschadstoffemissionen aus dem Kfz - Verkehr sind neben dem Lärm nach wie vor das bekannteste und am längsten diskutierte Umweltproblem des Verkehrsbereichs. Mit der Umschichtung des Fahrzeugbestandes gingen die Emissionen einiger wichtiger Schadstoffe aus dem Straßenverkehr zurück. Dementsprechend ist die Luftqualität in den deutschen Städten sehr viel besser geworden. Dennoch verkürzt die noch bestehende Luftverschmutzung, vor allem durch Feinstaub und bodennahes Ozon, im EU-Durchschnitt die Lebenserwartung um 9 Monate und verursacht den vorzeitigen Tod von etwa 370.000 EU - Bürgern im Jahr. 1
Hinzu kommen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Herz- und Lungenprobleme, ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma) und die Verstärkung allergischer Reaktionen. So wurde die Belastung durch Feinstaub in den letzten Jahren zwar geringer, entspricht jedoch an vielen deutschen Straßen noch nicht den seit 2005 gültigen EU-Immissionsgrenzwerten.
Im Rahmen dieser Seminararbeit soll zuerst eine kurze Definition von Feinstaub gegeben werden. Danach wird kurz auf einschlägige Regelungen aus dem
Bundesimmissionsschutzgesetzes eingegangen, weiterhin soll der Hintergrund zur Einhaltung der 22. BImSchV und deren nominierten Grenzwerte erläutert werden. Der Hauptbestandteil dieser Arbeit setzt sich aus den Aktions- und Luftreinhalteplänen zusammen, die im Rahmen der Verkehrsbeschränkungen eine große Rolle spielen. Gerade wenn keine Luft- und Aktionspläne für eine Gemeinde erhalten sind, stellt sich die rechtliche Frage wie die einzelnen betroffenen Personen gegen die Gemeinde zur Einhaltung der Grenzwerte vorgehen können. Dies soll aus aktueller Rechtssprechung anhand eines Falles, der zur Zeit dem EuGH zur Entscheidung vorliegt, beschrieben werden. Auf den Rechtsschutz wird in den einzelnen Kapitel eingegangen.
Weiterhin wird auch das Straßenverkehrsgesetz und dessen Anwendungsbereich beschrieben, da dies dann eine Rolle spielt, wenn für eine Gemeinde keine Luft- oder Aktionspläne enthalten sind. Den Schlussteil dieser Arbeit bilden die Regelungen der EU zur Verminderung der Luftschafstoffbelastungen. Zum Ende hin soll noch ein Überblick über die Schadstoffbelastungen von Feinstaub in anderen Staaten und der EU gegeben werden. Ebenfalls werden kurz die Städte erläutert die Maßnahmen treffen um der neuen Feinstaubrichtlinie, die im März 2008 Inkrafttreten soll, gerecht zu werden.
1 CAFE 2005; BMU, Verkehr und Umwelt - Herausforderungen, S. 12
7
1. Verkehrsbedingte Luftverunreinigungen
Auf den Verkehr gehen sehr verschiedene Luftverunreinigungen zurück, wobei neben den Verdunstungsemissionen den Primär 2 - und Sekundärschadstoffen der betriebsbedingten Kraftstoffverbrennung die größte Bedeutung zu kommt. 3
Zu den Primärschadstoffen, die direkt im Abgas enthalten sind, zählen Stoffe wie Kohlenmonoxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe (Toluol & Benzol), insbesondere bei Diesel auch Schwefeldioxid und Dieselruß.
Im Rahmen dieser Arbeit soll Schwerpunktmäßig auf den Feinstaub eingegangen werden, der im folgenden näher erläutert wird.
1.1 Definition Feinstaub
Die Definition des Feinstaubes geht auf den im Jahre 1987 eingeführten National Air Quality Standard for Particulate Matter (kurz: PM) der US- amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) zurück. Unter Feinstaub versteht man kleinste Partikel, die von den Nasenschleimhäuten im Nasen/Rachenraum bzw. den Härchen im Nasenbereich nur bedingt zurückgehalten werden, während gröbere Partikel keine Belastungen der Atemwege darstellen. Daher wird im Zusammenhang mit Feinstaub auch von inhalierbarem Schwebstaub gesprochen. 4
In der ersten Fassung der amerikanischen Richtlinie wurde der Standard PM10 definiert, der seit Anfang 2005 auch in der EU als Grenzwert einzuhalten ist. PM10 steht für die Partikelgröße. Damit hat Feinstaub keinen größeren Durchmesser als 10 µm. Im Jahre 1997 wurde die amerikanische Richtlinie um den PM2,5, den lungengängigen Feinstaub (auch Feinst - Staub genannt) ergänzt. Eine Übersicht über die Partikelgröße soll das folgende Schaubild Abbildung 1 im Anhang geben. 5
2 CO2, H2O, N2, O2
3 Hofmann, Forum Umweltrecht - Der Schutz vor Immissionen des Verkehrs 1. Auflage, Nomos
Verlagsgesellschaft, S.25
4 www.wikipedia.de
5 http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Staub-Definitionen.jpg
8
1.2 Entstehung von Feinstaub
Feinstaub kann sowohl aus natürlichen wie auch aus anthropogenen Quellen stammen. Welche Quelle an welchem Ort dominiert, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. 6 Eine Übersicht der anthropogenen und natürlichen Hauptverursacher an Feinstaub in Deutschland soll hier die Tabelle 1 darstellen 7 :
Tabelle 1: Natürliche und anthropogene Stoffe zur Entsteht von Feinstaub
Der Transport von Luftverunreinigungen lässt sich mit drei Grundbausteinen beschreiben: einer Quelle, aus welcher der Schadstoff entweicht, und der Atmosphäre, über die der Stoffemittiert - und zu einem Empfänger gelangt. Die dabei stattfindenden Vorgänge nennt man Emission, Transmission und Deposition. 8
1.3 Erkrankungen durch Feinstaub
Bei einem Anstieg der Partikelmasse um 10 µg/m³ PM10 zeigte sich ein Anstieg der Sterblichkeitsrate um 0,6 % in Europa. Zusätzlich gibt es Hinweise, dass erhöhte Konzentrationen ultrafeiner Partikel, die überwiegend durch den Verkehr im städtischen Umfeld stammen, zu einem Anstieg der Mortalität führen können. Als Hauptursachen für die erhöhte Mortalität sind dabei Herz - Kreislauf -Erkrankungen und Lungenerkrankungen zu nennen. In den letzten Jahren und mit der Verbesserung der Luftqualität waren diese
6 Hofmann, Forum Umweltrecht - Der Schutz vor Immissionen des Verkehrs 1. Auflage, Nomos
Verlagsgesellschaft, S.
7 Lahl, Feinstaub- Eine gesundheitspolitischer Herausforderung, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie, 2005,
S. 5
8 Bliefert, Umweltchemie, WILEY-VCH, 2. Auflage, S.124
9
Arbeit zitieren:
Melanie Veidt, 2007, Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung - Feinstaub, München, GRIN Verlag GmbH
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