1. Einleitung
Ausgangspunkt für die vorliegende Arbeit ist der ständig wiederkehrende Vorwurf, der Deutsche Presserat sei ein zahnloser Tiger. Damit ist gemeint, dass der Deutsche Presserat bei Verstößen gegen den Pressekodex das entsprechende Medium zwar rügen kann, doch stehen ihm darüber hinaus keine wirklichen Strafmaßnahmen zur Verfügung. Die Kritiker bemängeln diese Tatsache und bezeichnen den Deutschen Presserat deshalb als zahnlosen Tiger. Dieser Vorwurf wurde auch beim Festakt anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Deutschen Presserats am 20. November 2006 immer wieder laut. Klaus Uwe Benneter, Mitglied der SPD-Kommission, setzte den Stellenwert der Entscheidungen, die der Deutsche Presserat trifft, mit einem „Sack Reis in China, der umfällt“ gleich (Polarline.de, 2008).
In der vorliegenden Arbeit soll dieser Vorwurf näher untersucht werden. Dabei soll zunächst in Kapitel 2 auf die Struktur und Organisation, sowie die Aufgaben und Ziele des Deutschen Presserats eingegangen werden, da dieser das von der Anschuldigung betroffene Gremium ist. Darüber hinaus werden der Pressekodex und das Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat miteinbezogen werden, um die Sanktionsmöglichkeiten, die angesichts des Vorwurfs des zahnlosen Tigers eine wichtige Rolle spielen, darzustellen. Schließlich wird in Kapitel 3 der Kernpunkt der vorliegenden Arbeit behandelt werden: anhand von Fallbeispielen und Meinungen von Befürwortern und Gegnern des Deutschen Presserats soll der Vorwurf des zahnlosen Tigers diskutiert und mögliche Alternativen bewertet werden.
2. Der Deutsche Presserat
Bei dem Gremium Deutscher Presserat handelt es sich um eine freiwillige Selbstkontrollinstanz der Printmedien. Selbstkontrolle deshalb, weil sie von Verlegern und Journalisten gegründet und ausgeführt wird und freiwillig, weil sich die deutschen Presseorgane aus freiem Willen dazu bereit erklärt haben, den Deutschen Presserat anzuerkennen, sich nach dem Pressekodex zu verhalten und dessen Sanktionen anzunehmen. Der Deutsche Presserat versucht auf der einen Seite, „geschädigten“ Personen zu helfen und die Printmedien in ihre Schranken zu weisen. Auf der anderen Seite jedoch gewährleistet die Selbstkontrollinstanz auch die Presse- und Meinungsfreiheit und hat es sich insgesamt zur Aufgabe gemacht, das Ansehen der deutschen Presse zu wahren. Der Deutsche Presserat ist nicht nur für den redaktionellen
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Teil aller gedruckten Medien, die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt und veräußert werden, sondern auch für printidentische Online-Inhalte zuständig (vgl. Presserat.de, 2008a).
2.1 Struktur und Organisation
Der Deutsche Presserat wurde am 20. November 1956 als Reaktion auf ein geplantes Bundespressegesetz nach dem Vorbild des britischen „Press Council“ gegründet. Er ist eine Organisation der vier großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände. Dazu gehören der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), sowie der Deutsche Journalistenverband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju). Diese Verbände sind Mitglieder im Trägerverein des Deutschen Presserats und entsenden jeweils zwei Vertreter zu den Vereinsversammlungen. Die Mitgliederversammlung beschäftigt sich in erster Linie mit den rechtlichen, finanziellen und personalpolitischen Entscheidungen des Deutschen Presserats. Die vier Trägerorganisationen entsenden alle 2 Jahre je sieben ehrenamtliche Mitglieder in das 28-köpfige Plenum des Deutschen Presserats, das sich zweimal jährlich zu einer Sitzung trifft. Innerhalb dieser Sitzungen wählt das Plenum aus seiner Mitte für zwei Jahre die mit je acht Mitgliedern besetzten Kammern des Beschwerdeausschusses, die jeweils viermal jährlich tagen. Die Aufgabe der beiden Kammern des Beschwerdeausschusses sowie des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz besteht darin, eingehende Beschwerden zu prüfen und in begründeten Fällen eine Maßnahme auszusprechen. Der Beschwerdeausschuss Redaktionsschutz besteht aus fünf Mitgliedern des Plenums des Deutschen Presserats, sowie einem Vertreter der Anzeigenblattverlage (BVDA) (vgl. Presserat.de, 2008b). Alle Mitglieder des Deutschen Presserats sind dort ehrenamtlich tätig. Der Sprecher des Deutschen Presserats ist Fried von Bismarck, der als Vertreter des VDZ seit 1991 für den Presserat tätig ist. Fried von Bismarck ist Leiter der Spiegelverlagsgruppe und Geschäftsführer der SPIEGELnet GmbH (vgl. Spiegelgruppe.de, 2008).
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2.2 Aufgaben und Ziele
Der Deutsche Presserat hat vorrangig zwei große Aufgaben: erstens die Lobbyarbeit für die Pressefreiheit in Deutschland und zweitens das Bearbeiten von Beschwerden aus der Leserschaft. Hinter diesen beiden großen Aufgaben verbergen sich Ziele, wie der Eintritt für den ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen und die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse. Auch die Beseitigung von Missständen im Pressewesen oder die Behandlung von Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex gehören zu seinen Aufgabenbereichen. Außerdem möchte der Deutsche Presserat Ansprechpartner für Leser, Journalisten und Verleger sein und zur Selbstregulierung des Redaktionsschutzes beitragen. Das Eintreten für die Pressefreiheit zählt überdies zu einer der wichtigsten Aufgaben des Deutschen Presserats (vgl. Presserat.de, 2008c).
2.3 Der Pressekodex
Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Deutsche Presserat die publizistischen Grundsätze, den so genannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrnehmung der journalistischen Berufsethik sicherstellen sollen. Hierzu gehören unter anderem die Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde (Ziffer 1), die gründliche und faire Recherche (Ziffer 4) und die Achtung von Persönlichkeitsrechten, Privatleben und Intimsphäre (Ziffer 8). Ergänzt werden diese Grundsätze durch zusätzliche Richtlinien, die aufgrund aktueller Entwicklungen und Ereignisse ständig fortgeschrieben werden (vgl. Presserat.de, 2008d). Der Pressekodex stellt kein Gesetz dar, sondern soll vielmehr als Richtlinie für die Arbeit der Journalisten verstanden werden. Verstößt ein Journalist mit seiner Arbeit gegen den Pressekodex, kann jeder, der sich an diesem Verstoß stört, oder auch der Deutsche Presserat selber gegen das Medium, in dem der betreffende Artikel veröffentlicht wurde, Beschwerde einreichen.
2.4 Das Beschwerdeverfahren
Grundsätzlich hat jeder, ob Privatperson, Verein oder Verband die Möglichkeit, sich beim Deutschen Presserat zu beschweren. Der Deutsche Presserat kann auch von sich aus ein Beschwerdeverfahren einleiten. Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form,
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Julia Neumann, 2007, Der Deutsche Presserat - Organisation, Aufgaben und Ziele, München, GRIN Verlag GmbH
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