Universität/Gesamthochschule Paderborn GS: Einführung in die historische Demographie WS 1994/95
Der Zusammenhang zwischen Heiratsalter und innerehelicher Fruchtbarkeit im Westeuropa des 18. Jahrhunderts
Seminararbeit von
Simone Ernst
3. Sem. Französisch / 2. Sem. Geschichte Sek. I/II eingereicht am 23.3.95
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Der Zusammenhang zwischen Heiratsalter und innerehelicher 3
Fruchtbarkeit im Westeuropa des 18. Jahrhunderts
2. Allgemeine Darstellung 4
2.1. Faktoren, von denen das Heiratsalter abhängig ist 4
2.2. Faktoren, die die innereheliche Fruchtbarkeit beeinflussen 8
3. Heiratsalter und eheliche Fruchtbarkeit in Nord- und Südwestfrankreich 14
im 18. Jahrhundert
4. Schlußfolgerung: Einfluß des Heiratsalters auf die innereheliche Fruchtbarkeit 16
5. Bibliographie 18
2
1. Einleitung: Der Zusammenhang zwischen Heiratsalter und innerehelicher
Fruchtbarkeit im Westeuropa des 18. Jahrhunderts
Es ist unbestritten, daß es einen Zusammenhang zwischen dem Heiratsalter und der innerehelichen Fruchtbarkeit geben muß. Denn je später ein Paar heiratet, desto mehr fruchtbare Jahre gehen verloren, wenn man die Zahl der illegitimen Geburten als verschwindend gering ansetzt, was für das 18. Jahrhundert durchaus wahrscheinlich ist. So sind sich die Forscher auch einig, daß "jedes Jahr, um welches eine Eheschließung verschoben wird, (...) sich unmittelbar auf die mögliche Kinderzahl" auswirkt. 1 Oder wie Pfister es ausdrückt: Durch das steigende Heiratsalter "verkürzte sich die fruchtbare Lebensspanne der Frau und wurde die Zahl der Kinder verringert, die sie zur Welt bringen konnte". 2 In der Tat ist in den westeuropäischen Ländern des 18. Jahrhunderts eine Steigerung des Heiratsalters zu verzeichnen. Daraus kann man jedoch nicht ohne weiteres schließen, daß es parallel zu dieser Steigerung des Heiratsalters auch zu einer Verringerung der ehelichen Fruchtbarkeit oder zu einem Rückgang der Geburtenzahlen kam. Dieses werde ich mit Kapitel 3 dieser Arbeit für den Norden Frankreichs im 18. Jahrhundert zeigen. Doch bevor Heiratsalter und innereheliche Fruchtbarkeit in Nord- und Südfrankreich für den betreffenden Zeitraum gegenübergestellt werden, halte ich es für sinnvoll, zunächst allgemein die Faktoren, von denen das Heiratsalter abhängig ist und die, von welchen die innereheliche Fruchtbarkeit beeinflußt wird, darzustellen.
Einen guten Überblick über die Literatur zu diesem Thema bietet Pfisters "Bevölkerungsgeschichte und historische Demographie". Gleichzeitig bietet das Werk auch eine Einführung in das Thema. Einen guten Einstieg ermöglichen außerdem Imhofs "Einführung in die historische Demographie", Ehmers "Heiratsalter, Sozialstruktur ökonomischer Wandel" und Cipollas "Europäische Wirtschaftsgeschichte". Bezüglich der Situation in Frankreich waren unter anderem Flandrins "Familles, parentés, maison, sexualité dans l'ancienne société" und Lachivers 1969 erschienener Aufsatz "En Tourraine et en Berry" sehr aufschlußreich.
Eine ausführliche demographische Studie einer Stadt im deutschen Raum bietet Zschunkes "Konfession und Alltag in Oppenheim".
1 C. M. Cipolla, e.a. (Hgs.), Europäische Wirtschaftsgeschichte Bd. 2, Sechzehntes und siebzehntes Jahrhundert, Stuttgart, New York, 1979, 42.
2 Christian Pfister, Bevölkerungsgeschichte und historische Demographie 1500-1800, Lothar Gall (Hg.), Enzyklopädie deutscher Geschichte Bd. 28, München, 1994, 218.
3
2. Allgemeine Darstellung
In diesem Kapitel soll beleuchtet werde, wie es zur Steigerung des Heiratsalters im 18. Jahrhundert kam. Entscheidend waren hierfür vor allem wirtschaftliche Faktoren, die im ersten Teil dieses Kapitels differenzierter dargestellt werden sollen. Der zweite Teil beschäftigt sich anschließend mit den Faktoren, die Einfluß auf die innereheliche Fruchtbarkeit nehmen.
2.1. Faktoren, von denen das Heiratsalter abhängig ist
Im Gegensatz zu heute war das Recht zur Eheschließung in den ständischen Gesellschaften der frühen Neuzeit "ein Privileg". 3 Heiraten durfte nicht jeder, denn die Eheschließung war an eine ganze Reihe kirchlicher, familiärer und staatlicher Regelungen gebunden. So enwickelte die Kirche zum Beispiel einen umfangreichen Katalog von Inzestverboten und setzte zudem noch ein Mindestalter für die Hochzeit fest. Die Festsetzung und Durchführung eines geregelten Heiratsverfahrens und der schriftlichen Registrierung der Ehen nahm ihren Anfang mit dem Konzil von Trient 1563. Im Gegensatz zu den staatlichen Regelungen und Kontrollen bezüglich der Heirat muß man der Kirche jedoch zugestehen, daß sie die Eheschließung doch eher förderte, besonders natürlich, wenn es um die Legitimierung des sündhaften vorehelichen Geschlechtsverkehrs ging.
Die familiären und staatlichen Regelungen bezüglich der Heirat muß man im Zusammenhang mit dem "European Marriage Pattern" (Hajnal, 1965) sehen. Hajnal beschrieb mit diesem Begriff das spezifische Muster späten und selteneren Heiratens, welches sich westlich einer Linie von St. Petersburg nach Triest ausgeprägt hatte und dessen konstitutives Merkmal "die Bindung der Eheschließung an die Gründung eines eigenen Haushalts war." 4 Wenn ein junges Paar heiraten wollte mußte es also einen eigenen Haushalt eröffnen, was bedeutet, daß es eine freie Erwerbsstelle, sei es einen Hof oder einen Handwerksbetrieb finden mußte, bevor es vor den Traualtar treten konnte. Drastisch ausgedrückt konnte sich ein neues Paar also nur bilden, wenn ein anderes aufgehört hatte zu existieren. In diesem Zusammenhang spielt auch das regionale Erbrecht eine Rolle. In Gebieten mit Realerbteilungsrecht erbte jedes Kind zu gleichen Teilen. Das heißt, wenn der Vater sich zurüchzog oder starb, wurde dessen Besitz durch die Anzahl der Kinder geteilt. Diese Teilung funktioniert aber nur bis zu der Grenze ab der die neue Hofgröße die Subsistenzmöglichkeiten einer Bauernfamilie unterschreitet. In diesem Fall mußte der alte Bauer seine Kinder, die nichts mehr von dem Hof abbekommen konnten, mit Geld auszahlen. Ein weiters Problem war, daß die Eltern den Zeitpunkt der Hofübergabe so weit wie möglich an ihr Lebensende hinausschoben, um dem ungeliebten
3 Pfister, 1994, 24.
4 Ebd. , 25.
4
Austrag zu entgehen. 5 Trotzdem war im allgemeinen in Realerbteilungsgebieten das Heiratsalter geringer als in Gebieten mit Anerbenrecht, wo je nach regionaler Begebenheit entweder der älteste oder der jüngste Sohn das väterliche Erbe erhielt. Die anderen Kinder wurden ausbezahlt und mußten sich um ihre Versorgung außerhalb des väterlichen Betriebes kümmern. Dies zog nach sich, daß die ausbezahlten Erben unter Umständen noch sehr lange auf eine freie Hofatelle warten mußten. Hinzukommt noch, daß das Geld, welches sie als Erbe erhielten oftmals nicht ausreichte, um davon eine für die Ernährung einer Familie genügend große Erwerbsstelle zu kaufen. Die Betroffenen waren also gezwungen, sich dieses Geld noch als Knechte, Dienstboten oder Mägde hinzuzuverdienen, was den möglichen Heiratszeitpunkt noch weiter herauszögerte. Das Heiratsalter hing also auch von ökonomischen Voraussetzungen ab. Zudem muß man noch bedenken, daß die Heirat eines Sohnes oder einer Tochter der betroffenen Familie und eventuell dem Grundherrn Arbeitskraft und Vermögen entzog. Aus diesem Grunde forderten die Obrigkeiten auch, daß der Haushaltsvorstand erst einer Heirat zustimmen mußte, bevor diese zustande kommen konnte. Ein Veto konnte gegen die Person des gewünschten Partners und auch gegen die Eheschließung des Kindes überhaupt eingelegt werden. Der Heiratszeitpunkt konnte also auch von der Familie der Braut oder des Bräutigams verschoben oder gar ganz verboten werden.
Zu diesen familiären Regelungen kommen auch noch staatliche Kontrollen. Aus Gründen der Staatsraison befand in der frühen Neuzeit das Polizeiregiment über Heirat oder Nicht-Heirat. Dieses geschah in Form einer obrigkeitlichen Eheerlaubnis, die von Beamten, dem Militär, Studenten, Witwen, Handweksgesellen, Dienstboten, sowie Personen ohne Mittel und Wohnsitz eingeholt werden mußte. Man kann also durchaus "von einem System der staatlich konzessionierten Ehe sprechen". 6 In Oberbayern ging das Diktat der herrschaftlichen und materiellen Zwänge sogar so weit, daß nur diejenigen einander ehelichen konnten, bei denen der eine Partner Erbe eines Anwesens war und der andere das dazupassende Heiratsgut mitbrachte. Doch derartig strikte Regeln, bei denen das Kriterium für die Partnerwahl eine genau quantifizierbare Summe Geldes war, funktionierten nicht selbständig, sondern mußten von der Obrigkeit immer wieder neu durchgesetzt werden.
Hier stellt sich nun die Frage, warum die Obrigkeit an einer solch restriktiven Heiratspolitik interessiert war und warum sich die Bestrebungen nach der staatlichen Kontrolle der Eheschließungen im 18. Jahrhundert sogar noch verstärkten. Pfister stellt fest, daß die Regierung versucht habe, durch die Ehegesetzgebung die wachsende Massenarmut in den Griff zu bekommen, indem sie "die Reproduktion unvermögender Leute, die Staat und Gemeinden zur Last fallen konnten, möglichst zu verhindern suchte." 7 Dieses "Fortpflanzungsverbot" für die armen Leute widerspricht dem Ideal von Gusti, der behauptet, die Vermehrung der Einwohner vergrößere das Vermögen des Landes. 8 Von Gusti ist der
5 Ebd. , 27. 6 Ebd. , 25. 7 Ebd. , 26.
8 Von Gusti, Staatswirtschaft, Erstes Buch, 2. Aufl. 1758, § 135.
5
Arbeit zitieren:
Simone Ernst, 1995, Der Zusammenhang zwischen Heiratsalter und innerehelicher Fruchtbarkeit im Westeuropa des 18. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Simone Ernst's Text Der Zusammenhang zwischen Heiratsalter und innerehelicher Fruchtbarkeit im Westeuropa des 18. Jahrhunderts ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Simone Ernst hat den Text Der Zusammenhang zwischen Heiratsalter und innerehelicher Fruchtbarkeit im Westeuropa des 18. Jahrhunderts veröffentlicht
Simone Ernst hat einen neuen Text hochgeladen
Preußen - Deutschland und Rußland vom 18. bis zum 20. Jahrhundert
Winfried Baumgart, Uwe Liszkowski, Werner Markert
Der Erste Weltkrieg und das 20. Jahrhundert
Ilse Utz, Jay Winter, Geoffrey Parker, Mary R. Habeck
0 Kommentare