Danksagung
An dieser Stelle möchte ich mich bei meiner Familie, meinem Lebensgefährten Andreas, allen meinen Freunden und der Familie Spannbauer herzlich bedanken, die mich während meines Studiums so tatkräftig unterstützt haben.
Mein Dank gilt weiters dem Institut für Industrie, Energie und Umwelt, wo meine Fragen, Sorgen und Bitten immer auf ein offenes Ohr stießen, insbesondere
Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Franz Wirl
Großer Dank gebührt auch allen Mitarbeitern von
Wasserversorgungsunternehmen, Ämtern und Universitäten, die mich bei meiner Arbeit mit wertvollen Informationen versorgt haben.
2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 3
Abbildungsverzeichnis. 6
Tabellenverzeichnis 6
Abk ürzungsverzeichnis. 8
Einleitung 10
Aufbau der Arbeit 12
Teil 1. 13
1 DER STOFF „WASSER“ - BETRACHTET ANHAND
VERSCHIEDENER GESICHTSPUNKTE 13
1.1 physikalische Eigenschaften. 13
1.2 Physikochemische Eigenschaften 15
1.3 Chemische Eigenschaften. 17
1.4 Wasser und die Auswirkungen auf den menschlichen
Organismus. 18
2 WIE VIEL WASSER GIBT ES? 19
3 DIE UNTERSCHIEDLICHEN ORGANISATIONSFORMEN DER
WASSERVERSORGUNGSUNTERNEHMEN 21
3.1 Der Regiebetrieb oder „Régie directe“ 21
3.2 Der Eigenbetrieb 22
3.3 Wassergenossenschaften und -verbände. 23
3.4 Kommunale Eigengesellschaften 26
3.5 Das „Niedersächsische“ Betreibermodell 27
3.6 Der Pachtvertrag oder „Affermage“ 30
3.7 Konzessionsmodell oder „Concession“ 30
3.8 Kooperationsmodell. 31
4 WASSERRAHMENRICHTLINIE DER EUROPÄISCHEN UNION
34
3
2. Teil. 36
5 REPUBLIK ÖSTERREICH 38
5.1 Der rechtliche Rahmen. 39
5.2 Der institutionelle Rahmen 41
5.3 Der wirtschaftliche Rahmen 46
6 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 50
6.1 Der rechtliche Rahmen. 51
6.2 Der institutionelle Rahmen 54
6.3 Der wirtschaftliche Rahmen 61
7 FRANZÖSISCHE REPUBLIK 65
7.1 Der rechtliche Rahmen. 66
7.2 Der institutionelle Rahmen 68
7.3 Der wirtschaftliche Rahmen 75
8 VEREINIGTES KÖNIGREICH VON GROßBRITANNIEN UND
NORDIRLAND. 78
8.1 Der rechtliche Rahmen. 79
8.2 Der institutionelle Rahmen 83
8.3 Der wirtschaftliche Rahmen 89
3. Teil. 94
9 PRINZIPIEN EINER NACHHALTIGEN
WASSERVERSORGUNG 95
10 KENNZAHLENVERGLEICHE UND
BENCHMARKINGSYSTEME 98
4
10.1 Bestehende Systeme zum Leistungsvergleich in der
Wasserversorgung. 100
10.1.1 ISO-Richtlinie zu Qualitäts- und Leistungskriterien für
Wasserdienstleistungen. 100
10.1.2 IWA-Kennzahlensystem 101
10.1.2.1 Österreich. 103
10.1.2.2 Deutschland. 104
10.1.3 Benchmarking der Weltbank 107
10.1.4 Benchmarkting in den Niederlanden 109
10.1.5 Kennzahlenvergleiche in England und Wales 111
10.1.5.1 Bericht: Tarifstruktur und Gebühren 113
10.1.6 Kennzahlenvergleich sechs skandinavischer Städte 116
10.1.7 Transaktionskostenansatz 117
10.1.8 Data Envelopment Analyse (DEA) 121
10.1.8.1 Einführung in die DEA 122
10.1.8.1.1 Das äquiproportionale Effizienzmaß 124
10.1.8.2 Ein DEA-Vergleich zwischen ausgewählten
Wasserversorgern in Deutschland und Österreich. 127
10.1.8.2.1 Monetäres Modell 129
10.1.8.2.2 Reales Modell 130
10.1.8.2.3 Reales Modell mit Inputpreisen 131
10.1.8.2.4 Erkenntnisse auf Grund des Vergleichs. 133
11 DIE ZUKUNFT DER WASSERVERSORGUNG 135
Literaturverzeichnis 138
Anhang. 145
Anhang 1 - L1-Indikatoren des IWA-Kennzahlensystems 145
Anhang 2 Indikatoren auf deren Grundlage Water UK
Umweltleistung und Nachhaltigkeit in England Wales
berechnet werden 147
Anhang 3 Kurzübersicht über unterschiedliche
Softwarel ösungen zur „DEA“ 148
Anhang 4 Anonymisierte, in die DEA einbezogene,
Unternehmen. 150
Anhang 5 Datenmaterial zur Auswertung 161
Anhang 6 DEA-Auswertung von „Auswertung1“ 155
5
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
Abbildung 2 Abbildung 3
Abbildung 4 Abbildung 5 1990) Abbildung 6 Institutionen und Funktionen in der Wasserwirtschaft Deutschlands ........................................................................................ 56 Abbildung 7 Wasserbilanz Frankreichs in einem Durchschnittsjahr (ohne Rhein)......................................................................................... 65 Abbildung 8 Institutionen und Funktionen in der Wasserwirtschaft in
Frankreich .......................................................................................... 71 Abbildung 9 Niederschlag; potentielle Wasservorkommen unter
Normalbedingungen und in einem Dürrejahr ...................................... 78 Abbildung 10 Verflechtung zwischen den Behörden die die
Wassergesellschaften beaufsichtigen................................................... 86 Abbildung 11 Holding-Gesellschaften im Bereich der Wasserwirtschaft und Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsgesellschaften ... 87 Abbildung 12 Prinzipien einer nachhaltigen Wasserwirtschaft.............. 95 Abbildung 13 Netzwerk von teilnehmenden Unternehmen und der Aufbau ihres Benchmarkings über das Internet................................. 107 Abbildung 14 Zusammenfassung für das Jahr 2000............................. 109 Abbildung 15 Veränderungen bei den Kosten - Vergleich 1997 zu 2000 . 111
Abbildung 16 Preislimits - K-Faktoren für 2003-04 ............................ 115 Abbildung 17 Abgrenzung und Messung der Transaktionskosten für die Entscheidung über Privatisierungsvorhaben...................................... 119
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Wasservorkommen der Erde (Quelle: Shiklomanov 1993) ..... 20 Tabelle 2 Gegenüberstellung der zuvor erläuterten Organisationsformen .. 33
Tabelle 3 Kurzübersicht über die „Länderspezifischen Daten“ der zum Vergleich herangezogenen Länder ...................................................... 36 Tabelle 4 Kurzübersicht über die „Trinkwasserspezifischen Daten“ der zum Vergleich herangezogenen Länder............................................... 37 Tabelle 5 Wasserbilanz Österreich - Jahresmittelwerte, 1961 - 1990.... 38 Tabelle 6 Verteilung der Organisationsformen der 190 größeren WVUs45 Tabelle 7 Die Besteuerung der Wasserver- und Abwasserentsorgung im
Vergleich.............................................................................................. 47 Tabelle 8 Unternehmensformen in der Trinkwasserversorgung, 1995 bis
1993 .................................................................................................. 60
6
Tabelle 9 Rechtsgrundlagen für die Betriebsformen der
Wasserversorgung................................................................................ 63 Tabelle 10
Tabelle 11 Grundlage einer.................................................................................... 76 Tabelle 12
Wales Tabelle 13 England und Wales: Durchschnittliche Haushaltsrechnung (1989-2001).......................................................................................... 92 Tabelle 14 Gegenüberstellung verschiedener Kennzahlensysteme für die Wasserversorgung im deutschsprachigen Raum.......................... 103 Tabelle 15
Tabelle 16 Version 1.3)........................................................................................ 130 Tabelle 17
Tabelle 20 7
Abkürzungsverzeichnis
AVBWasserV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser AGHTM Association générale des hygiénistes et techniciens municipaux BGW Bundesverband der deutschen Gas-und Wasserwirtschaft e.V. BMFLUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft BMWi Bundesministerium für Wirtschaft (Deutschland) B-VG Bundesverfassungsgesetz 1920 idF 1929 CSCs Customer Service Committees DEA Data Evelopment Analysis D.h. das heißt DIREN Directions régionales de l’environnement et de la Nature DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V. DWI Drinking Water Inspectorate FF französische Francs FNCCR Fédération nationale des collectivités condédantes et des régies FNDAE Fonds National pour le Développement des Adductions d’Eau GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung ° Hd Härtegrad des Wassers nach Clark (1841) HMIP Her Majesty’s Inspectorate of Pollution I-Input orientiert idF in der Fassung IVF Berufsverband der bei Kommunen angestellten Ingenieure KSE Konstante Skalenerträge
8
LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser MAFF Ministerium für Landwirtschaft, Fischereiwesen und Nahrungsmittel £m Millionen Pfund NASE nicht abnehmende Skalenerträge NRA National River Authority NZSE nicht zunehmende Skalenerträge O-Output orientiert OFWAT Office of Water Services p.a. per anno pH-Wert „pondus hydrogenii“ nach Sørensen RWA regionale Wasserbehörden S Slack SPDE Syndicat professionnel des distributeurs d’eau et exploitants de réseaux d’assainissement UIE Union des industries de l’environnement VANID Fédération nationale des syndicats d’assainissement VSE variable Skalenerträge WaSC (oder WSC) Water & Sewerage Companies WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHC Water holding companies WHG Wasserhaushaltsgesetz WoC Water Only Companies WRG Wasserrechtsgesetz WVG Wasserverbandsgesetz
9
Einleitung
Seit dem im Jahr 1992 von den vereinten Nationen der Weltwassertag proklamiert wurde, findet dieser jedes Jahr am 22. März statt. An diesem Tag versucht man auf die weltweit katastrophale Wassernot in vielen Ländern dieser Erde hinzuweisen. Betrachtet man die jüngsten Schätzungen haben derzeit 1,3 Milliarden keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und im Jahr 2050 besagen Prognosen, dass ein Viertel der Menschen unter Wassernot leiden werden. Wasserknappheit wird in 30 Staaten dieser Erde herrschen und die Hauptursache für Infektionskrankheiten und die Kindersterblichkeit ist heute schon verseuchtes Wasser. Das Bevölkerungswachstum und der steigende globale
Ressourcenverbrauch sind die Hauptursache für die fortschreitende Umweltzerstörung. Die Weltbevölkerung hat sich in den letzten 70 Jahren verdreifacht und der Wasserverbrauch ist auf 54 % des verfügbaren Süßwassers angestiegen. Er hat sich somit versechsfacht, was eine große ökologische Bedrohung darstellt, da die Stabilität einiger Staaten und Regionen durch Konflikte um Wasserressourcen gefährdet ist. 1
Der neueste UN-Umweltbericht, GEO 3 genannt, entwickelt Szenarien für den zukünftigen Zustand der Erde in 30 Jahren. Dabei unterscheidet man 2 :
„Dominanz des Marktes“ - der Anteil der Menschen, die in - Gebietenmit schwerem Wassermangel leben steigt überall auf dem Erdball an. Betroffen sind dabei 55 % der Erdbevölkerung. 95 % davon werden in Westasien und 65 % im Asien-Pazifik-Raum leben.
„Dominanz der Nachhaltigkeit“ - dabei bleibt der Wassermangel in - denmeisten Regionen konstant oder nimmt ab. Grundlage dafür ist
1 NOW Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttenberg; Geschäftsbericht 2001; S. 30
2 NOW Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttenberg; Geschäftsbericht 2001; S. 31
10
eine effizientere Wassernutzung. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde beim Weltgipfel 1992 in Rio de Janeiro mit dem globalen Aktionsprogramm „Agenda 21“ unternommen. Beim
Nachfolgegipfel in Johannesburg in Südafrika 2002 wurde eine Bestandsaufnahme gemacht. Die Schwerpunktsetzung liegt bei: 3
Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz insbesondere - nachhaltigeEnergiepolitik und Wasserwirtschaft Armutsbekämpfung und Umweltschutz - Globalisierungund nachhaltige Entwicklung - Stärkungder UN-Strukturen in den Bereichen Umwelt und - nachhaltigeEntwicklung.
„Kräfte der Nachhaltigkeit“ - dabei steigen die Emissionen - ebenfallsan. Eine Trendwende lässt sich jedoch herbeiführen, durch energiesparende Maßnahmen und Änderungen in der Lebensweise.
3 NOW Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttenberg; Geschäftsbericht 2001; S. 31
11
Aufbau der Arbeit
Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Element Wasser, seiner Zusammensetzung, seinem Vorkommen und seinen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus.
Im Anschluss daran werden unterschiedliche Organisations- und Eigentumsformen von Wasserversorgungsunternehmen näher betrachtet. Da die 4 betrachteten Länder (Österreich, Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich) Mitglieder der Europäischen Union sind, wird die EG-Wasserrahmenrichtlinie kurz vorgestellt, da diese in die Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsländer einfließt.
Im zweiten Teil kommt es zu einer Gegenüberstellung der einzelnen oben genannten Länder. Im speziellen werden die rechtlichen, institutionellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrachtet.
Eine Definition des Begriffes Effizienz erfolgt im dritten Teil. Anschließend daran werden unterschiedliche Effizienzmessungsmöglichkeiten bei Wasserversorgungsunternehmen vorgestellt. Für einige Unternehmen aus Österreich und Deutschland wird nach einer kurzen Einführung in die Materie der Data Evelopment Analysis, diese durchgeführt und analysiert.
Erkenntnisse auf Grund des Vergleichs sowie Zukunftstrends in Planung und Bewirtschaftung von Wasserversorgungsunternehmen werden in der abschließenden Zusammenfassung diskutiert.
12
Teil 1
1 Der Stoff „Wasser“ - betrachtet anhand
verschiedener Gesichtspunkte
1.1 physikalische Eigenschaften
Ein Wassermolekül mit der chemischen Formel H 2 O besteht aus zwei Elementen Wasserstoff (H) und einem Element Sauerstoff (O). Diese Elemente binden sich freiwillig aneinander 5 und bilden das so genannte Wassermolekül.
Die Wasserstoffbrückenbindung, dabei kommt es zu Wechselwirkungen zu Nachbarmolekülen 6 , bewirkt das ungewöhnliche Verhalten des Wassers beim Phasenübergang. Der Phasenübergang beschreibt den Übergang von einem Zustand in den nächsten. Die drei möglichen Zustandsformen sind fest (Eis), flüssig (Wasser) und gasförmig (Dampf). Die zuvor genannte Brückenbildung führt bei flüssigem Wasser zu Molekülaggregationen, auch Cluster genannt, ständig wechselnder Größe ohne Struktur.
4 Von 1995 bis 2001 Geschäftsführer von Greenpeace International
5 Ball, 1999, S. 17
6 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 3
13
Abbildung 1 Struktur flüssigen Wassers; Bildung von Clustern
Bei atmosphärischem Druck auf Meereshöhe (dem Druck von „einer Atmosphäre“) gefriert flüssiges Wasser genau bei 0 °C und kocht bei 100 °C. Auf einem Berggipfel kocht Wasser schon früher, da der Luftdruck dort oben niedriger ist. Auch ist der Siedepunkt des Wassers nicht so hoch. 7 Die Änderung der Zustandsformen kommt jedoch nicht durch eine Temperaturänderung zustande, sondern durch Wärmeaufnahme oder -abgabe. Der Wärmeinhalt der Substanz ändert sich und damit die Anordnung der Teilchen, ohne dass sich die Temperatur ändert. Diese zusätzlich aufgenommene Wärme heißt latente Wärme und wird, wenn Gas zu Flüssigkeit kondensiert wieder abgegeben. Das ist auch der Grund, warum man sich mit Dampf ernsthafter verbrennt als mit kochendem Wasser. 8
Eine bezeichnende Größe bei Wasser ist die Dichte. Sie ist abhängig von der Temperatur und vom Druck. Wasser hat jedoch die Eigenart bei einer Temperatur von 3,98 °C sein Dichtemaximum zu erreichen. Bei dieser Temperatur schichtet sich Wasser sowohl unter wärmerem als auch unter kälterem Wasser. Sind im Wasser Salze aufgelöst, entspricht die Dichtezunahme der Masse des aufgelösten Salzes je Volumen.
7 Ball, 1999, S. 198
8 Ball, 1999, S. 199
14
Dichteunterschiede spielen bei der Berechnung des Auftriebs von Eis und bei der Bewertung von Süßwasserlinsen im Einflussbereich von Meerwasser auf das Grundwasser eine bedeutende Rolle. 9
Die Grenzflächen- oder Oberflächenspannung, auch Kapillarität genannt, ist das Ergebnis der gegenseitigen Anziehung der Wassermoleküle. Diese wird noch verstärkt um die Wasserstoffbrückenbindung, die an Grenzflächen oder an der Oberfläche des Wassers nur ins Innere gerichtet sein kann. An gekrümmten Oberflächen entsteht dabei ein Druck, der Kapillardruck bezeichnet wird und umgekehrt proportional zum inneren Druckmesser der Kapillare ist. Dadurch steigt in einer senkrecht angeordneten Kapillare oder in Böden mit einer Vielzahl von kapillaren Spalten in und zwischen den Bodenkrumen das Wasser, bis der Wasserdruck dem Kapillardruck entspricht. Im Boden bildet sich so ein Kapillarsaum oberhalb des hydrostatischen Grundwasserspiegels aus, der mehrere Meter betragen kann. 10
1.2 Physikochemische Eigenschaften
Sind im Wasser Stoffe gelöst, setzt dies eine Wechselwirkung zwischen den zu lösenden Molekülen und denen des Wassers voraus. Diese müssen mindestens die Wasserstoffbrückenbindung ersetzten. Bei Stoffen mit Ionenbindung (z.B. NaCL = Salz) führt dies zu einer Spaltung und es entstehen im Wasser neue Stoffe mit voneinander unabhängigen Ionen. Diese Aufspaltung macht sich besonders bei der elektronischen Leitfähigkeit, beim Gefrierpunkt (er sinkt), beim Siedepunkt (er steigt) und beim osmotischen Druck bemerkbar.
Die volumenbezogene Menge eines in Wasser gelösten Stoffes nennt man Konzentration. In der Praxis kommt es nur auf den Zahlenwert an und nicht auf die Einheit. Sie hat einen operationalen Charakter in Bezug auf
9 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 4 und 6
10 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 8
15
bestimmte Eigenschaften des Wassers oder Grenzwerte. Eine einheitliche Konzentrationsangabe ist deshalb außerordentlich schwierig. Eine der ältesten Einheiten für Stoffe im Wasser ist das Grad Härte. Man nimmt dabei Bezug auf eine Konzentration von Calciumoxid. 10 mg/l entsprechen 1 ° Hd. 11
Sind Gase im Wasser gelöst, ist die Konzentration der gelösten Teilchen proportional zur Teilchenkonzentration in der Luft (Henry-Gesetz). Über den Bunsenschen Absorptionskoeffizienten wird angegeben wie viel Gas bei Normalbedingungen (1 bar Druck und 0,0 °C) in 1 m³ Wasser löslich sind. Auf Grund der Thermodynamik ist zu erwarten, dass eine zunehmende Löslichkeit erst bei höheren Temperaturen eintritt. Die Löslichkeit fester Stoffe im Wasser ist abhängig vom Druck und der Temperatur. Eine Abweichung kann man beobachten, wenn diese mit dem Wasser reagieren. Dabei kann es zur Bildung von Ionen kommen. In diesem Fall spricht man nicht mehr von einer Löslichkeit sondern von einem Löslichkeitsprodukt.
Grundsätzlich ist reines Wasser farblos. Eine schwach hellblaue Färbung erhält es durch eine geringe Absorption im Infrarot-Bereich. Das Wasser spiegelt dabei die Komplementärfarbe hellblau zurück. Die spektralen Farben entstehen durch gelöste Stoffe im Wasser und deren Reaktion mit dem Licht. 12
Die elektrische Leitfähigkeit von Wasser ist grundsätzlich schlecht. Die Ab-und Zunahme der elektrischen Leitfähigkeit wird ausschließlich von der Beweglichkeit, der Art und Anzahl der im Wasser gelösten Ionen bestimmt. Damit lässt sich eine drohende Versalzung des Grundwassers in Meeresnähe gut kontrollieren. 13
Spricht man vom Osmotischen Druck, versteht man darunter eine Energiedifferenz, die zwischen einer wässrigen Lösung und reinem Wasser besteht und proportional zur Menge der gelösten Teilchen ist. Trennt man die wässrige Lösung und reines Wasser durch eine semipermeable
11 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 9 und 10
12 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 14
13 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 16
16
Membran, steigt in der wässrigen Lösung der Druck durch Aufnahme von Wasser so weit an, bis der Innendruck dem osmotischen Druck entspricht und die Energiedifferenz ausgeglichen ist. Wässrige Lösungen mit gleichem osmotischem Druck nennt man isotonisch.
1.3 Chemische Eigenschaften
Die chemischen Eigenschaften des Wassers ergeben sich aus der Art und Menge der gelösten Stoffe. Die Stoffe im Wasser sind zu unterscheiden nach ihrer Konzentration, nach der Größe der Partikel, nach dem Zweck den sie erfüllen, nach der Art und Herkunft sowie nach ihren Eigenschaften oder Wirkungen. Ein Wasser bestimmter Herkunft ist durch die Summe der Inhaltsstoffe gekennzeichnet. Dies kann als Abbild seiner geologischen Herkunft und anthropogenen Belastung einschließlich der dadurch verursachten Reaktionen gesehen werden. Wasser aus dem natürlichen Kreislauf ist in diesem Sinne unverwechselbar. Um Aussagen über mögliche oder fehlende Belastungen des Wassers im Allgemeinen und über das Trinkwasser im Besonderen machen zu können, werden
Wasseruntersuchungen durchgeführt. Auf Grund dieser Untersuchungen werden Befunde erstellt, die eine Kompatibilität mit den Vorgaben einer Rechtsnorm bzw. eine Abweichung dazu belegen. Ein Zahlenwert, der für einen ausgewählten Parameter in einer Rechtsnorm zur Umsetzung von Zielen und rechtlichen Motiven herangezogen wird, nennt man Grenzwert. Richtwerte lassen gegenüber Grenzwerten keine rechtlich zwingende Folgerung ableiten. Zielvorstellungen bei der Festlegung von Grenzwerten können neben der Gefahrenabwehr auch Reinheitsgebote und Vorsorge sein. Eine bedeutende Rolle spielen Grenzwerte in der Trinkwasserversorgung. Sollte ein Grenzwert in der Wasserversorgung überschritten werden, ist zu ermitteln ob es zu einer Gesundheitsgefährdung kommen kann. Als Gefahr
17
selbst wird die Wahrscheinlichkeit der Schädigung der menschlichen Gesundheit bezeichnet. 14
Eine wichtige chemische Messeinheit ist der pH-Wert. Mit dem pH-Wert misst man jedoch nicht die Konzentration sondern die Aktivität der Hydroniumionen. Wenn Wasser eine Temperatur von 22 °C erreicht beträgt diese 10 -7 mol/l. Um den Umgang mit derart kleinen Zahlen zu vermeiden, wurde der pH-Wert eingeführt. Der pH-Wert bei 22 °C beträgt 14 und stellt immer einen Wert zwischen -7 und 14 dar. Ist der pH-Wert < 2 spricht man von starken Säuren oder schwachen Basen. Liegt der Wert über 12 spricht man von schwachen Säuren und starken Basen. 15
1.4 Wasser und die Auswirkungen auf den
menschlichen Organismus
Ohne Wasser gibt es kein Leben. Im Normalzustand wird dies nicht wahrgenommen, nur bei Mangel oder Überfluss. 16 Von einem anderen Gesichtspunkt aus betrachtet kann man den menschlichen Körper auch als zusammengesetztes Kolloid betrachten, das zu ca. 80 % aus Wasser besteht. Dieses offene und dissipative Kolloidsystem bedarf der Zufuhr von Wasser, bei dem die Qualität und Quantität eine wesentliche Rolle spielt.
Alle biologischen Systeme bestehen aus verdünnten wässrigen Lösungen in Kontakt zu Membranen. Diese Membranen bestehen aus Lipoiden, Eiweißen und Kohlenhydraten mit dazwischengelagerten Wassermolekülen. Es kommt daher zu einer Reaktion und Interaktion in wässrigen Lösungen an Grenzflächen zwischen Wasser und halbfesten Komponenten oder innerhalb dieser Komponenten. 17
14 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 21 und 22
15 Lecher/Lühr/Zanke, 2001, S. 29 und 30
16 Bergmann, 1994, S. 7
17 Bergmann, 1994, S. 7
18
Wasser ist dabei jedoch kein träger Füllstoff, sondern eine sehr reaktive Substanz im intra- und interzellulären Bereich, die beim Aufbau biologischer Strukturen und beim Ablauf biologischer Prozesse entscheidend mitbeteiligt ist. Diese Reaktivität wird den ungewöhnlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften des Wassers zugeschrieben. 18
2 Wie viel Wasser gibt es?
Mit großer Sicherheit lässt sich heute sagen, dass sich die Gesamtmenge an Wasser auf unserem Planeten in den verschiedenen geologischen Zeitaltern der Erdgeschichte nicht verändert hat: Was damals vorhanden war, ist auch heute noch da. 19
Die beste Schätzung - die von Igor Shiklomanow und seinem Hydrologischen Institut in St. Petersburg - besagt, dass das Gesamtvolumen an Wasser auf der Erde bei ungefähr 1,4 Milliarden Kubikkilometern liegt. Shiklomanow weist jedoch selbst darauf hin, dass es sich dabei um eine Schätzung handelt, die der Computer aus gänzlich unbewiesenen Zahlen errechnet hat. 20
Verteilt man diese oben angenommene Wassermenge gleichmäßig über die ganze Erde, läge jeder Punkt der Erde 2,7 km unter Wasser. Bei dieser Gesamtwassermenge bestehen mehr als 97 % aus Meerwasser und nur 2,5 % aus Süßwasser, das als Trinkwasser und zu Bewässerungszwecken verwendet werden kann. Würde diese Menge gleichmäßig über den Globus verteilt werden, ergäbe sich eine Wassertiefe von gut 70 Metern. Von diesem Süßwasser befinden sich verschwindend kleine Mengen permanent in der Luft sowie in der Biosphäre. 24 Millionen Kubikkilometer entfallen auf polare Eiskappen und Dauerschneedecken und
18 Bergmann, 1994, S. 117 und 118
19 de Villiers, 2000, S. 52
20 de Villiers, 2000, S. 54
19
16 Millionen Kubikkilometer liegen tief unter der Erdoberfläche, eingeschlossen in den Poren der Sedimentgesteine. Nur etwa 90.000 Kubikkilometer oder 0,26 Prozent des gesamten Süßwasservorrates der Erde fallen auf Süßwasserseen und -flüsse, denen der Mensch das Wasser für den eigenen Gebrauch entnimmt. 21
Um beim bereits gebrachten Vergleich zu bleiben: Würde man diese „nutzbaren“ Süßwasservorräte gleichmäßig über die Erde verteilen, ergäbe dies eine Wasserdecke von gerade einmal 1,87 Metern Tiefe. 22
Wasservorkommen der Erde (Quelle: Shiklomanov 1993) 23 Tabelle 1
21 de Villiers, 2000, S. 55
22 de Villiers, 2000, S. 56
23 Contrast Management Consulting, 2002, S. 18
20
3 Die unterschiedlichen Organisationsformen
der Wasserversorgungsunternehmen
Wasserversorgungsunternehmen erbringen eine Leistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Wirtschaft ist eine funktionierende Wasserversorgung
Grundvoraussetzung für die Ansiedlung in einer Region. Die Absicherung dieser Leistung erfolgt in vielen Staaten in der Form, dass sich der Staat ein Monopol vorbehält und öffentlich-rechtliche Unternehmen der Monopolbewirtschaftung dienen.
Das Augenmerk der folgenden Seiten liegt auf den Organisationsformen derer die Gemeinden sich bedienen, um der ihnen obliegenden Verpflichtung der Wasserver- und Abwasserentsorgung gerecht werden zu können.
3.1 Der Regiebetrieb oder „Régie directe“
Er stellt den „Normalfall“ dar und ist rechtlich und organisatorisch ein Teil der Gemeindeverwaltung. Der Rat und die Verwaltung der Kommune haben volle und unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gestaltung des Regiebetriebes. Es gibt weder eine eigenständige Organisationsform, noch eine besondere Struktur oder besondere eigene Organe. Er ist Teil des allgemeinen Gemeindevermögens und vollständig in die kommunale Organisation eingegliedert. Einnahmen und Ausgaben werden im allgemeinen Haushalt erfasst; ein eigenes Rechnungswesen existiert nicht. Bei dieser Organisationsform werden Abschreibungen nicht gesondert ausgewiesen und Gebühreneinnahmen die durch kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen erzielt werden, fließen nicht
21
einem Rücklagenkonto zu, sondern gehen im allgemeinen Haushalt unter. Stehen dann umfangreiche Investitionen an, fehlt unter Umständen dafür das nötige Kapital.
Analog dazu kann man die Aufnahme von Krediten betrachten. Da diese auch nicht gesondert ausgewiesen werden, gilt für Kredite das Gesamtdeckungsprinzip. Das heißt, dass der Schuldendienst dieser Kredite vollständig über den Gebührenhaushalt abgewickelt wird. Diese Kredite schmälern daher nicht nur die Finanzkraft der Gemeinden sondern verursachten auch Schwierigkeiten bei der Genehmigung von neuen Investitionen.
Den Regiebetrieben ist es zum Teil gestattet die Abschreibungen auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes vorzunehmen und sich auf den zuweisungsfinanzierten Anteil der Investition zu beziehen. Diese Vorgehensweise kann zu überhöhten Gebühren führen und dient im allgemeinen nur der Finanzierung des allgemeinen Haushalts. Werden diese Mehreinnahmen anderwärtig ausgegeben, stehen sie für Sanierungen und Erweiterungen nicht mehr zur Verfügung. Dadurch kommt es zum Auftreten von Volldefiziten bei der Realisierung von notwendigen Investitionen. 24
3.2 Der Eigenbetrieb
Der Eigenbetrieb stellt „Sondervermögen der Gemeinde mit Sonderrechten„ dar. Das heißt, dass die Wasserversorgung aus dem allgemeinen Haushalt der Kommune ausgegliedert ist.
So hat ein Eigenbetrieb ein wirtschaftliches Rechnungswesen zu führen und am Jahresende eine Gewinn- und Verlustrechnung, sowie eine Bilanz zu erstellen. Auf Grund dieser Sonderrechte ist der Eigenbetrieb im Bezug auf Kreditermächtigung und -genehmigung von der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Gemeinde unabhängig. Trotzdem ist der Eigenbetrieb unselbständig, denn im Außenverhältnis gegenüber Dritten wird die
24 Spelthahn, 1993, S. 87 bis 89
22
Gemeinde sehr wohl zur Haftung herangezogen. Damit bleibt der Einfluss der Kommunalpolitik auf die Gestaltung des Eigenbetriebes bestehen. Durch die organisatorische Verselbständigung besitzt der Eigenbetrieb eigene Organe wie die Werksleitung und den Werksausschuss. Die Gesamtverantwortung mit wesentlichen Entscheidungszuständigkeiten im Eigenbetrieb trägt die Werksleitung.
Durch eine Zweckbindung der Beiträge und Gebühren im Eigenbetrieb kommt es, auch wenn die Gemeinde Finanzsorgen haben sollte, bei der Aufnahme von Krediten zu keinen Einschränkungen, da diese immer durch die Gebühreneinnahmen gedeckt sind. 25
Als Eigenheit betrachtet man den Querverbund von Eigenbetrieben. Dabei werden unterschiedliche Betriebe einer Gemeinde, meist Wasserver- und Abwasserentsorgung, zu einem Verbund zusammengefasst. Die Attraktivität besteht darin, dass man die Verluste aus der Abwasserentsorgung mit Gewinnen aus der Wasserversorgung ausgleichen kann. Damit reduziert sich insgesamt die Körperschaftssteuerlast. 26
3.3 Wassergenossenschaften und -verbände
Als Wassergenossenschaften oder -verbände gelten nur solche Organisationen, die als solche von der Behörde rechtskräftig anerkannt oder gebildet werden. Sie stellen somit Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Wesentlich ist die Ausrichtung auf einen wasserbaulichen oder wasserwirtschaftlichen Zweck. Man konzentriert sich auf die Lösung von Fragen, die in Verbindung mit Wasser auftreten. 27 Der Zusammenschluss zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts erfolgt nicht unter Zwang, sondern bestimmte Personen, teilweise handelt es sich dabei auch um Gemeinden, entschließen sich freiwillig eine wasserrechtliche Körperschaft zu gründen. Diese Initiative manifestiert sich
25 Spelthahn, 1993, S. 89 bis 92
26 Bodanowitz 1993, S. 18
27 Kaan R./Rose Ch./Rausch A., 1991, S. 1 bis 3
23
in einer Vereinbarung unter allen Beteiligungen und in einem Antrag um Anerkennung bei der Wasserrechtsbehörde. Die innere Organisation wird weitgehend selbst gestaltet. Ebenso die Beziehungen der Mitglieder untereinander und das interne Streitbeilegungsverfahren. Dennoch sind bestimmte gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Deren Einhaltung wird von der Behörde im Rahmen der Aufsicht kontrolliert. Gegebenenfalls entscheidet die Behörde auch bei Streitigkeiten. 28 Beide, Wassergenossenschaften und -verbände, sind Einrichtungen, die Aufgaben mit öffentlichem Interesse erfüllen. Bei den Verbänden ist dies sehr gut zu beobachten, da die Größe der wasserwirtschaftlichen Projekte, die Übereinstimmung mit öffentlichen Zielen, das Verfügen über Hoheitsgewalt und die fast ausschließliche Mitgliedschaft von Gebietskörperschaften deren Erscheinungsbild bestimmen. 29 Genossenschaften sind von Gesetzes Wegen als Vereine definiert, „...die im wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen...“.Oft besteht eine enge Verknüpfung der Berufstätigkeit der Mitglieder mit der Tätigkeit der Genossenschaft. Die Organe der Genossenschaft werden von den Mitgliedern gewählt und besetzt. Neben dem Gesetz bestimmen die Statuten das genossenschaftliche Handeln. Wassergenossenschaften haben das Recht bei den Mitgliedsbeiträgen Rückstandsausweise auszustellen. Deren Mitglieder haften aber im Umwege dadurch unbeschränkt und müssen sich gefallen lassen, dass ein Pfandrecht an ihren einbezogenen Liegenschaften und Anlagen verhängt wird. Beim Ein- und Austritt in eine Wassergenossenschaft kann die Behörde in manchen Fällen mitentscheiden. Möglicherweise bestehen sogar gesetzliche Ansprüche aufgenommen oder entlassen zu werden. Dies lässt sich mit dem Interesse des Staates am Bestand der wasserrechtlichen Genossenschaften begründen.
Betrachtet man die Wasserverbände, sind die Mitglieder meist Körperschaften öffentlichen Rechts. Außerdem können ihnen Verwaltungsaufgaben übertragen werden und in mancherlei Beziehung
28 Kaan R./Rose Ch./Rausch A., 1991, S. 7 bis 10
29 Kaan R./Rose Ch./Rausch A., 1991, S. 15 bis 17
24
können sie Hoheitsgewalt über die eigenen Mitglieder und deren Wirkungsbereich ausüben. 30
Die Verwaltung wird von den obersten ernannten berufsmäßigen Organen des Bundes und der Länder nach den Bestimmungen des Gesetzes auf Zeit gewählt und geführt. Sie sind weisungsgebunden, soweit nicht verfassungsgesetzlich was anderes bestimmt wird und gleichzeitig für ihre amtliche Tätigkeit ihren vorgesetzten Organen Rechenschaft schuldig. Da die Vollziehung auf dem Gebiet des Wasserrechts eine Angelegenheit des Bundes ist 31 , werden die Organe der Verbände als Organe des Bundes tätig. Die Aufgaben selbst sind in eigene und solche des übertragenen Wirkungsbereiches zu unterscheiden. Daraus lässt sich schließen, dass für Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches die Bestimmungen über die mittelbare Bundesverwaltung 32 ausgenommen sind. Daraus ergibt sich, dass in einem Fall von Amtshaftung der Verband selbst haftet. Bei vom Bund übertragenen Aufgaben haftet im Amtshaftungsfall der Bund. Die mit Aufgaben betrauten Organe sind, solange nichts anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Erteilung der Auskünfte über Angelegenheiten ihres Wirkungskreises darf die Verschwiegenheitspflicht nicht verletzen. 33
Die Kontrolle der Wasserverbände und -genossenschaften erfolgt nicht direkt durch den Nationalrat selbst, sondern durch seine Hilfsorgane, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft bezieht sich in deren Kontrolltätigkeit auf behauptete Missstände und Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung auf Grund individueller Beschwerden oder von Amts wegen. Die Gebarungskontrolle des Rechnungshofes ist an bestimmte Rechtsträger gebunden. Der Rechnungshofkontrolle unterliegen Verbände (dazu zählen Bund, Land, Gemeinde und Gemeindeverbände) mit mindestens 20.000 Einwohnern.
30 Kaan R./Rose Ch./Rausch A., 1991, S. 24 bis 27
31 Art 10 Abs. 1 Z10 B-VG
32 Art 20 B-VG (Ausnahme der Selbstverwaltung von der Weisungsbindung) und Art 102 B-VG (Tätigkeit der Verbände zur mittelbaren oder unmittelbaren Bundesverwaltung)
33 Kaan R./Rose Ch./Rausch A., 1991, S. 77 bis 92
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Außerdem werden vom Rechnungshof Unternehmen geprüft an denen eine Gebietskörperschaft mit mindestens 50 % beteiligt ist oder die ökonomisch und organisatorisch von einer Gebietskörperschaft beherrscht werden. 34
3.4 Kommunale Eigengesellschaften
Dabei handelt es sich um Unternehmen mit einer Gesellschaftsform des Privatrechts (AG oder GesmbH), deren Eigenkapital aber vollständig von der Gemeinde gehalten wird. Wird zum Beispiel ein Regie- oder Eigenbetrieb in eine Eigengesellschaft umgewandelt, bezeichnet man dies oft als formale Privatisierung. Eigengesellschaften dominieren bei den Versorgungsbetrieben in größeren Gemeinden. 35 Auf Grund der nun formalen Trennung von der Gemeinde, kann die Eigengesellschaft die öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Gemeinde nicht mehr übernehmen. Die Gemeinde selbst muss die Gesellschaft mit dieser Aufgabe betrauen und für die erbrachte Leistung ein Entgelt zahlen. Der Einfluss der Gemeinde ist bei der Eigengesellschaft stark gemindert. Dieser erfolgt nur mehr indirekt über den Aufsichtsrat. Das stärkste Druckmittel der Gemeinde liegt darin, dass sie bei nicht genügender Wahrung der Eigentümerinteressen die Geschäftsführung ablöst. 36 Ein großer Vorteil liegt in der Loslösung vom öffentlichen Dienstrecht. Qualifizierte Mitarbeiter können leistungsgerechter entlohnt und leichter gewonnen werden. Wirtschaftliches Wirtschaften wird aber auch dadurch begünstigt, dass nötige Kündigungen schneller durchgesetzt werden können. Dass es dadurch aber zu kostengünstigeren Lösungen auf Grund von Wettbewerbsgründen kommt, kann nicht behauptet werden, da kein entsprechender Druck auf die Gesellschaften ausgeübt wird. Der wesentliche Unterschied zum Regie- und Eigenbetrieb besteht darin, dass die Eigengesellschaft als privates Unternehmen steuerpflichtig ist. Ins Gewicht fällt vor allem die Umsatzsteuer. Daraus lässt sich schließen, dass
34 Kaan R./Rose Ch./Rausch A., 1991, S. 93 bis 111
35 Bodanowitz, 1993, S. 24
36 Spelthahn, 1993, S. 92
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sich der Eigenbetrieb für eine Gemeinde nur dann lohnt, wenn die Vorteile aus einem Verbund von Wasserver- und -entsorgung die Nachteile der Steuerpflicht aufwiegen. 37
3.5 Das „Niedersächsische“ Betreibermodell
Kommunale Eigengesellschaften haben prinzipiell die Möglichkeit private Mitgesellschafter in die Gesellschaft mit aufzunehmen. Der Übergang zu privaten Organisationsformen ist somit fließend. 38 Diese Organisationsform wird vor allem bei der Abwasserbeseitigung angewendet. Die Gemeinde bedient sich eines privaten Unternehmens um die Aufgabe der Abwasserbeseitigung zu erfüllen. Eine vollständige materielle Privatisierung, dabei geht die Zuständigkeit in die Hände des privaten Unternehmens über, liegt nicht vor, da die rechtliche Zuständigkeit weiterhin bei der Gemeinde bleibt. Die zentrale Idee, die hinter diesem Betreibermodell steht, ist, dass man sich durch den Wettbewerbsdruck eine Gesamtoptimierung der Anlage erhofft.
Der Betreiber übernimmt von der Gemeinde die Bauherreneigenschaft. Er plant, finanziert, baut und betreibt die Einrichtung. Sind bereits kommunale Anlagen vorhanden, können diese an den Betreiber veräußert werden. 39 In der Regel sieht das so aus, dass die Gemeinde ein Grundstück zur Verfügung stellt, auf dem die Anlage gebaut und betrieben wird. Sollten der Gemeinde für den Bau der Anlage staatliche Zuschüsse gewährt werden, hat die Gemeinde die Verpflichtung diese an den Betreiber weiterzugeben. Da die Einhebung der Gebühren bei den Benutzern durch die Gemeinde erfolgt zahlt diese ein festes Entgelt für die Erbringung der Leistung an den Betreiber der Anlage. 40
37 Spelthahn, 1993, S. 93 und 94
38 Spelthahn, 1993, S. 94
39 Bodanowitz, 1993, S. 35
40 Bodanowitz, 1993, S. 36
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Der Betreibervertrag selbst wird über 20 - 30 Jahre abgeschlossen. Dieser Zeitraum entspricht in etwa der Lebensdauer der Anlage. Umfassende Vertragswerke regeln das Konkursrisiko, die Personalgestaltung, die Überlassung des Grundstückes, auch
Erbbaurechtsvertrag genannt, die Streitigkeiten bei der Auslegung des Betreibervertrages und vieles mehr. Das Herzstück dieser Vertragswerke ist jedoch der Betreibervertrag. In ihm sind die Aufgaben des Betreibers und das Entgelt seiner Leistung festgelegt. In der Regel wird das Entgelt nach der Abwassermenge berechnet. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet sämtliche ihm auferlegte Vorschriften einzuhalten. Die Gemeinde selbst bedingt sich dafür umfassende Kontrollrechte aus. Für eventuelle Schäden auf Grund einer Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften haftet der Betreiber. Im Konkursfall des Betreibers wird in der Heimfallregelung der Preis festgelegt mit dem die Anlage an die Gemeinde zurückfällt. 41 Der Betreiber dieser Anlage wird von der Gemeinde auf Grund einer Ausschreibung ermittelt. Die dabei abgegebenen Angebote sind verbindlich und die Gemeinde kann nur aus wichtigen Gründen die Ausschreibung aufheben. Einer davon wäre, wenn die abgegebenen Angebote über dem vorab ermittelten Regiekostenpreis lieben. Damit wäre das Betreibermodell unwirtschaftlich. Die Gemeinde wird bestrebt sein, die Bewertung der Betreiber und die Vergabe sorgfältig zu recherchieren, da bei einem Konkurs des Betreibers die Gemeinde auf Grund ihrer weiterhin bestehenden öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit, die Aufgaben des Betreibers übernehmen muss. 42
41 Spelthahn, 1993, S. 94 bis 97
42 Spelthahn, 1993, S. 98 bis 101
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3.6 Der Pachtvertrag oder „Affermage“
Dieser Vertragstyp ist der am häufigsten angewendete. Er ist üblich in der Wasserversorgung und in der Abwasserentsorgung. Dabei gehen alle Kosten - mit Ausnahme der Investitionskosten - zu Lasten des Pächters. Einschließlich Kosten für die Reparatur und Wartung der Anlage. Der private Betreiber rechnet den Preis mengenproportional und wird vertraglich festgelegt. In einer Preisgleitklausel, die alle 5 bis 10 Jahre angepasst wird, werden feste Vereinbarungen im Fall einer Erhöhung von Personal- und Energiekosten getroffen.
Die Gemeinde selbst kann von den Pächtern die Finanzierung verschiedener baulicher Einrichtungen verlangen, um eine Verbesserung oder Ausweitung des Services zu erreichen. Dies lässt sich im Gegenzug der Pächter aber über eine Erhöhung des Wasserpreises bezahlen. 43
3.7 Konzessionsmodell oder „Concession“
Dieser Vertragstyp entspricht im Wesentlichen dem niedersächsischen Betreibervertrag. Der Unterschied dazu liegt aber darin, dass das Eigentum an der Anlage formal bei der Gemeinde bleibt. Gegenüber dem Pachtvertrag übernimmt der Betreiber aber die Verpflichtung zu neuen Kapitalinvestitionen. Die dabei entstehenden Kosten und
Betreibsaufwendungen werden durch den Verkauf von Wasser zurückgewonnen.
Die Grundlage für die Konzession stellt ein Vertrag zwischen einem Privatunternehmen und einer öffentlichen Körperschaft dar. Dieser beinhaltet die Verwaltung eines öffentlichen Dienstes und wird bei der Wasserversorgung über einen Zeitraum von 20 - 25 Jahre abgeschlossen.
43 Spelthahn, 1993, S. 143 und 144
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Die öffentliche Hand kontrolliert und überwacht die konkrete Vertragsdurchführung. Eine Vertragsanpassung ist möglich, diese muss dann aber auf spezifisch angetroffene Probleme abgestimmt sein. 44
3.8 Kooperationsmodell
Hier wird ein stärkerer Einfluss der Gemeinde berücksichtig und stellt eine Art Kompromiss zwischen den Betreibermodellen und nichtprivatwirtschaftlichen Organisationsformen dar.
Abbildung 3 Das Kooperationsmodell
Das Kooperationsmodell ist aus dem Betreibermodell hervorgegangen. Eine direkte Beteiligung der Gemeinde ist hier möglich und beträgt 51 % oder mehr. Die Stimmenmehrheit liegt somit bei der Gemeinde. Die von der Kommune gegründete Eigentumsgesellschaft wird dann über einen Unterauftrag an einen privaten Betreiber, der auch Gesellschafter sein kann, vergeben, der den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb der Anlage übernimmt.
44 Spelthahn, 1993, S. 144 /145 und 211/212
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Ein Vorteil liegt darin, dass die Einschaltung von privaten Firmen auch dann erlaubt ist, wenn eine Ausschreibung wegen unklarer Randbedingungen im Vorfeld nicht möglich war. Es ist auch möglich einen Querverbund mit Energie- und Wasserversorgung, Fernwärme etc. zu installieren. Ein Nachteil ist, dass Wettbewerb nur sehr eingeschränkt möglich ist. Hauptsächlich besteht er darin, eine Beteiligungsfirma für die Eigentumsgesellschaft zu finden. Eine mögliche Effizienz-Steigerung schwindet somit durch den ex-ante Wettbewerb der Bieter. Von einer strengen Trennung zwischen Betrieb und Kontrolle kann auch nicht gesprochen werden. Gerade diese Trennung wirkt sich aber vorteilhaft auf die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen aus. Diese Organisationsform kommt aber den Interessen von einer Reihe von Gemeinden und privaten Firmen sehr nahe. Die Gemeinde behält den kommunalen Einfluss und die privaten Firmen sind vor allzu rigidem Wettbewerb geschützt. Verlierer bei dieser Organisationsform sind die Gebührenzahler als Ganzes. 45
45 Spelthahn S., 1992, S. 213 und 214
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Arbeit zitieren:
Mag. Maria Leitgeb, 2004, Die Wasserversorgung vier europäischer Länder im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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