INHALTSVERZEICHNIS II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1 Einleitung. 1
2 Praxisbeispiele anhand ausgewählter kapitalmarktorientierter Unternehmen 2
3 Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens 3
3.1 Ermittlungsmethoden. 3
3.2 Anzuwendendes Wirtschaftsjahr 3
3.3 Besonderheiten im Insolvenzfall. 4
3.4 Besonderheiten bei Organgesellschaften. 5
4 Die Bilanzierung von Körperschaftsteuerguthaben im handelsrechtlichen
Einzelabschluss. 5
4.1 Entstehung des Anspruches. 5
4.2 Bilanzielle Behandlung 6
4.3 Art des Vermögensgegenstandes 7
4.4 Aufzinsungserträge in der Folgezeit 8
5 Die Bilanzierung von Körperschaftsteuerguthaben im IAS/IFRS-Einzelabschluss 9
5.1 Entstehung des Anspruches. 9
5.2 Bilanzielle Behandlung 10
5.3 Art des Vermögensgegenstandes 11
5.4 Aufzinsungserträge in der Folgezeit 11
6 Fazit. 13
Anhang. 15
Literatur 15
Verwendete Literatur 15
Erg änzende / Vertiefende Literatur. 16
Internetempfehlungen / Weblinks 16
II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Aktivierte Körperschaftsteuerguthaben zum 31. Dezember 2006..............2
Abbildung 2: Formel zur Abzinsung auf den Barwert am 31. Dezember 2006 ................. unter Beachtung der Neun-Monats-Regel................................................9
Abbildung 3: Formel zur Abzinsung auf den Barwert der Folgeperioden unter ................ Beachtung der Neun-Monats-Regel...........................................................9
Abbildung 4: Handelsrechtliche Entwicklung der Konten ................................................9
Abbildung 5: Entwicklung der Konten nach IAS/IFRS...................................................12
Abbildung 6: Berechnungstabelle zur Realisation des Körperschaftsteuerguthabens..13
III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Kurzbezeichnung Vollständige Bezeichnung
a.a.O. am angegebenen Ort, am angeführten Ort Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AO Abgabenordnung BGBL Bundesgesetzblatt bzw. beziehungsweise EStR Einkommensteuerrichtlinie F Framework des IAS/IFRS GG Grundgesetz HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i. d. F. in der Fassung IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standard InsO Insolvenzordnung Jg. Jahrgang k. A. keine Angabe KStG Körperschaftsteuergesetz KStG a. F. Körperschaftsteuergesetz alte Fassung KStG-E Körperschaftsteuer-Einführungsgesetz KStG n. F. Körperschaftsteuergesetz neue Fassung OFD Oberfinanzdirektion SEStEG Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur
so. sonstige Vgl. Vergleiche
IV
1 Einleitung
Am 13. Dezember 2006 ist das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7. Dezember 2006 in Kraft getreten. 1 Das Gesetz betrifft im Wesentlichen die Neuregelung der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Umstrukturierungsvorgänge. Des Weiteren enthält es Änderungen des Einkommen-, Körperschaft-, Umwandlungs- und Außensteuergesetzes. Aufgrund der Vielzahl an Neuerungen konzentrieren sich nachfolgende Ausführungen auf die Änderungen im Bereich der Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben.
Durch den Wechsel vom Anrechnungs- hin zum Endbesteuerungsverfahren beim Anteilseigner, nach dem so genannten Halbeinkünfteverfahren, hat sich das Steuerrecht für Kapitalgesellschaften grundlegend geändert. Beginnend mit dem Veranlagungszeitraum 2001 werden ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne einheitlich mit einem Steuersatz von 25 % belegt. 2
Zur vollständigen Realisierung des gesamten Körperschaftsteuerguthabens war teilweise eine detaillierte Ausschüttungsplanung notwendig, da bis zum Jahr 2019 nicht realisierte Guthaben verfallen wären. Erschwert wurde die Auszahlung bis dato durch ein Moratorium. Für einen Übergangszeitraum vom 11. April 2003 bis zum
31. Dezember 2005 war es nach bisherigem Recht nicht möglich, das Körperschaftsteuerguthaben aufgrund des so genannten Körperschaftsteuermoratoriums nach
§ 37 Abs. 2a Nr. 1 KStG a. F. zu realisieren. Nach dessen Auslaufen war eine Realisierung über ordentliche Gewinnausschüttungen bzw. vororganschaftliche Mehrabführungen bis zu maximal einem Sechstel der Gewinnausschüttung ― beschränkt auf 1/14 des noch vorhandenen Guthabens ― möglich. Gesellschaften, welchen die Realisation des Körperschaftsteuerguthabens mittels ordentliche Gewinnausschüttungen nicht möglich war, konnten unter bestimmten Voraussetzungen über das so genannte „Legein-hol-zurück-Verfahren" 3 ihr Körperschaftsteuerguthaben realisieren.
Eine Aktivierung des Guthabens war vor der Einführung des SEStEG aufgrund der Rechtslage nicht möglich. Erst seit dessen Inkrafttreten kann das noch ausstehende Guthaben aktiviert werden. Der Bundesrat, der das bisherige Recht für ausreichend hielt, konnte sich nicht mit seiner Forderung durchsetzen, die Auszahlung weiterhin an Gewinnausschüttungen zu knüpfen. 4
Bei der Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens ist die Steuerbilanz, die aus der Handelsbilanz (HB I) abgeleitet wird, maßgebend. Die International Accounting Standards sowie die International Financial Reporting Standards stellen für die Steuerberechnung keine Grundlage dar.
1 Vgl. BGBl. I, S. 2782
2 Im Veranlagungszeitraum 2003 galt ein Körperschaftsteuersatz von 26,5 % gem. § 34 Abs. 11a KStG i. d. F. des Flutopfersolidaritätsgesetzes
3 Vgl. PricewaterhouseCoopers - Mobilisierung von Körperschaftsteuerguthaben, online zu finden unter http://pwc.de/portal/pub [Zugriff am 2. Juni 2007]
4 Vgl. BDO Deutsche Warentreuhand AG, Steuern & Recht 6/2006, S. 14
- 1 -
2 Praxisbeispiele anhand ausgewählter kapitalmarkt-orientierter Unternehmen
Die Bedeutsamkeit dieses Themas illustriert ein Blick in die Konzernabschlüsse börsennotierter Dax-Unternehmen. In deren Abschlüsse sind zum 31. Dezember 2006 erhebliche Körperschaftsteuerguthaben aktiviert worden, was sich teilweise wesentlich auf den jeweiligen Konzernjahresüberschuss auswirkte. Aufgrund dieser Sondereinflüsse wurde zum Teil über eine Ad-hoc-Relevanz bei den betroffenen Unternehmen diskutiert. Dies gilt jedoch nur für Gesellschaften, welche nicht bereits durch unterjährige Veröffentlichungen bzw. Analysten- sowie Pressekonferenzen diese Angaben publiziert haben.
In nachfolgender Tabelle (Abb. 1) wird verdeutlicht, dass bei einigen Unternehmen teils erhebliche Körperschaftsteuerguthaben vorhanden sind.
5 Abb. 1: Aktivierte Körperschaftsteuerguthaben zum 31. Dezember 2006
5 Vgl. Geschäftsberichte der jeweils aufgeführten Konzerne
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Arbeit zitieren:
Frank Hoffmann, 2007, Die Bilanzierung von Körperschaftsteuerguthaben aufgrund der Einführung des SEStEG nach HBG und IAS/IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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