Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung


Referat (Ausarbeitung), 2002

12 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhalt

1. Einführung in das Thema Sexuelle Gewalt

2. Welche Formen der Gewalt gibt es?

3. Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit Behinderung – eine alltägliche Realität

4. Rechtsschutz
4.1 Verdachtsaufklärung und Intervention
4.2 Vom Erkennen zum Unterstützen
4.3 Unterstützung als Prozess
4.4 Das Strafverfahren – keine Pflicht zur Strafanzeige
4.5 Zivilrechtliche Schutzanordnungen
4.6 Rechtliche Aspekte im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses

5. Selbstheilung - Unterstützung bei Heilungsprozessen

6 Prävention
6.1 Prävention als Aufgabe aller Beteiligten
6.2 Prinzipien der Prävention
6.3 Prävention in Institutionen

7. Sterilisation
7.1 Sterilisation als Freibrief für den Täter
7.2 Allgemeine Überlegungen zur Sterilisation geistig behinderter Menschen
7.3 Sterilisation als Schutz vor Missbrauch?

8. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Einführung in das Thema Sexuelle Gewalt

In den Augen vieler Menschen kommen Mädchen und Frauen mit Behinderungen nicht als mögliche Sexualpartnerin in Frage. Dadurch schlussfolgern viele, dass es somit auch keine sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung gibt.

Sexuelle Gewalt hat nichts mit Sexualität oder sexueller Aktivität zu tun. In erster Linie ist es eine Form von Gewalt. Mehr als jede zweite Frau mit Behinderung musste schon ein- bzw. mehrmals im Leben Erfahrungen mit sexueller Gewalt machen.

Eine Frau mit Gewalterfahrung sucht Rat in Frauenberatungsstellen und Schutz in Frauenhäusern. Häufig sind diese Einrichtungen jedoch nicht barrierefrei. Mitarbeiterinnen fühlen sich nicht für die behinderten Frauen zuständig und verweisen sie an Behinderteneinrichtungen. Diese wiederum fühlen sich vom Thema sexuelle Gewalt überfordert.

Aber in letzter Zeit findet ein Umdenken statt. Es gibt erste Ansätze, die Barrieren abzubauen, Selbstverteidigungskurse anzubieten und auf die Bedürfnisse behinderter Frauen näher einzugehen.

Auch in den Behinderteneinrichtungen wächst die Aufmerksamkeit für dieses Thema. Meist gibt es bisher noch keine Handlungsstrategien beim Bekannt werden von Missbrauch in der Einrichtung. Die „Maßnahme“ beschränkt sich meist auf ein Gespräch mit dem Täter.

Mädchen und Frauen, denen sexuelle Gewalt widerfahren ist, wird zu 50%, Jungen und Männern zu 100% geglaubt. Folglich erfahren Mädchen und Frauen weiterhin sexuelle Gewalt.

Allgemein ist zu sagen, dass es für sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderung kaum Beratungs- und Therapieangebote gibt. Die wenigen behinderten Beraterinnen die es gibt haben meist selbst Erfahrungen mit sexueller Gewalt machen müssen. Für gehörlose Frauen kommt erschwerend hinzu, dass es keine finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung einer Gebärdensprachendolmetscherin gibt. 1999 gab es nur eine Therapeutin in Deutschland, die der Gebärdensprache mächtig war.

Nach dem Erlebnis sexueller Gewalt stellt die unzureichende Beratungssituation eine zusätzliche Belastung für die Betroffene dar.

Sexuelle Gewalt ist eine strafbare Handlung und kann zur Anzeige gebracht werden. Da die Erfahrungen mit Strafprozessen nicht überwiegend positiv sind, ist das für und wider einer Anzeige abzuwägen. Eine Anzeige kann nicht zurück genommen werden.

2. Welche Formen der Gewalt gibt es?

Vergewaltigung ist kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, sondern ein sexueller Ausdruck von Aggression. Es ist ein Akt der Aggression und der Machtausübung und nicht ein Resultat der unkontrollierten Triebe des Täters.

Dazu gehören alle sexuellen Handlungen, die dem Opfer aufgedrängt oder aufgezwungen werden und der Widerstand durch unterschiedliche Gewaltformen (Drohung, Erpressung, Misshandlung, Freiheitsentzug) gebrochen wird. Handlungen die auf diese Definition zutreffen sind, Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung, alle Formen sexueller Bedrohung, Übergriffe oder Ausbeutung, die einen Eingriff in die Würde und Freiheit des Opfers darstellen.

Aufgrund des hohen Abhängigkeitsverhältnisses stellt sich körperliche und sexuelle Gewalt an behinderten, alten und pflegebedürftigen Personen als besonders problematisch dar. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist extrem hoch, da der betroffene Personenkreis vielfach nicht in der Lage ist, selbständig einen Kontakt außerhalb der Pflegeeinrichtung herzustellen. So können Knochenbrüche und Hämatome häufiger auf eine Selbstverletzung oder auf Stürze zurückgeführt werden. Zusätzlich besteht häufig eine Einschränkung in der Artikulations- und Ausdrucksfähigkeit. Mitteilen von Misshandlungen ist oft gar nicht möglich oder erfolgt in einer Art, so dass es vom Ansprechpartner nicht ernst genommen wird. Spezifische Betreuungs- und Präventionsmodelle sind hier von ganz wesentlicher Notwendigkeit.

[...]

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung
Hochschule
Berufsakademie Sachsen in Breitenbrunn  (FB Sozialpädagogik)
Note
2,5
Autor
Jahr
2002
Seiten
12
Katalognummer
V11482
ISBN (eBook)
9783638176347
Dateigröße
357 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sexuelle, Gewalt, Menschen, Behinderung
Arbeit zitieren
Sylvena Voll (Autor:in), 2002, Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11482

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