Emissionshandel

Umweltpolitik: Klimaschutz


Seminararbeit, 2008

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Problemstellung

2. Gang der Untersuchung

3. Naturwissenschaftlicher Hintergrund
3.1 Der Treibauseffekt
3.2 Anthropogene Treibhausgase
3.3 Komponenten des Strahlungsantriebes
3.4 Kohlendioxid ( CO2 )

4. Rechtlicher und ökonomischer Ra hmen des Emissionshandels
4.1 Klimarahmenkonvention
4.2 Kyoto - Protokoll
4.3 Instrumente zur Umsetzung des Kyoto - Protokolls
4.3.1 Joint Implementation
4.3.2 Clean Develop ment Mechanism

5. Umsetzung in die nationale Gesetzgebung

6. Systematischer Stärken - Schwächen Vergleich
6.1 Mobilität der Emissionsrechte
6.2 Ökologische Treffsicherheit
6.3 Effizienz
6.4 Dynamische Anreizwirkung

7. Funktionsweise des Emissionshandel
7.1 Zuteilungsmechanismen
7.2 Versteigerung ( Auktion)
7.3 Freie Vergabe
7.3.1 Grandfathering Verfahren
7.3.2 Benchmark- Verfahren
7.3.3 Updating

8. Handel der Emissionszertifikate am Markt
8.1 EU ETS – Das Emissionshandelssystem der EU
8.1.1 Preisentwicklung
8.1.2 Entwicklung der EUA - Preise an der EEX
8.1.3 Determinanten des Preises
8.1.4 Umsatzentwicklung

9. Fazit

A. Abkürzungsverzeichnis

B. Abbildungsverzeichnis

C. Literaturverzeichnis

D. Internetliteraturv erzeichnis

1 .Problemstellung

Mit Beginn des Jahres 2005 haben Deutschland und die EU ein neues Instr ument für den Klimaschutz eingeführt: den Emissionsrechtehandel für Trei bhausgase. Nachdem dieser bislang in Deutsch land von eher theoretischen modellhaften Überlegungen – vor allem seitens der Umweltökonomie – bestimmt wurde, verpflichtet die EG-Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nun zum praktischen Einsatz.

Die Seminararbeit will sich den daraus resultierenden Fragen aus ökonom ischer und rechtlicher Sicht nähern. Die interdisziplinäre Behandlung des Themas verspricht dabei, die Funktionsbedingungen des Emissionsrechteha ndels umfassend deutlich zu machen.

2 . GangderUntersuchung

Die Seminararbeit beginnt mit einem kurzen Überblick über naturwissenschaftliche Grundlagen. Sodann soll ein umfassender, jedoch nicht erschö pfender Einblick in den rechtlichen und Ökonomischen Hintergrund des Emi ssionshandels erfolgen. Insbesondere wird auf die KRK und das Kyoto Protokoll, den daraus folgenden Instrumenten und als Schwerpunkt auf den Emissionshandel eingegangen. Sodann wird die Frage nach der Sinnhaftigkeit von verschiedenen Verteilungsmechanismen gestellt und beantwortet, wobei auch Aspekte nach der allgemeinen Existenzberechtigung des Emissionshandels nicht unbeachtet bleiben. Anschließend werden die Instrumente des Emissionshandels und die Preisentwicklung beleuchtet. Das Fazit rundet die Seminararbeit schließlich ab.

3. Naturwissenschaftlicher Hintergrund

3.1 Der Treibauseffekt

Materie sendet elektromagnetische Strahlung aller Wellenlängen in Form von Photonen aus, und zwar um so mehr, desto wärmer der emittierende Körper ist.[1] Die Sonne gibt an der heißen Oberfläche elektromagneti sche Strahlung in Form des sichtbaren Lichts an die Erde ab.[2] Die einfallende kurzwellige elektromagnetische Strahlung wird dabei von Materie absorbiert und trägt zur Energieerhöhung der Umgebung bei, die sich meist in einer Erwärmung au sdrückt.[3]

In der Erdatmosphäre werden langwellige Infrarotstrahlen nicht direkt in den Weltraum abgestrahlt, sondern von den natürlichen Treibhausgasen der A tmosphäre, wie z. B. Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) und Methan (CH 4 ), aufgenommen. Zahlreiche Prozesse befördern diese Infrar otstrahlen vorerst in die äußeren Schichten der Atmosphäre und dann in den Weltraum.[4]

Entscheidend für eine lebensfähige Durchschnittstemperatur ist ein ausgegl ichenes Gleichgewicht zwischen der Sonnenstrahlung am Außenrand der A tmosphäre und der Wärmeabstrahlung der Erde.[5]

Die Erwärmung des Bodens sollte also zu einem Ausgleich der Strahlungsbilanz am Atmosphärenoberrand führen, da im längerfristigen Mittel die Erde genau so viel Wärmestrahlung in den Weltraum abgeben muss, wie sie Strahlung von der Sonne absorbiert. Die vom Erdboden nach oben gestrahlte Ene rgie wird von den atmosphärischen Treibhausgasen teilweise absorbiert und gelangt somit nur zum Teil direkt in den Weltraum. Dafür emittieren die Treibhausgase wiederum selbst entsprechend ihrer Temperatur, welche aber wegen der Temperaturabnahme mit der Höhe in der Atmosphäre geringer ist als die in Höhe des Erdbodens.[6] Damit verlässt mit zunehmender Menge an

Treibhausgasen bei konstanter Bodentemperatur immer weniger Energie in Form von Wärmestrahlung die Erde in den Weltraum.[7]

Durch die erhöhte Bodentemperatur wird dieses Defizit in der Strahlungsb ilanz aber wegen der erhöhten Wärmestrahlungsmenge vom Boden wieder au sgeglichen. Für diesen Ausgleich ist vor allem das atmosphärische Strahlung sfenster hilfreich, ein Spektralbereich bei 10 µ m Wellenlänge innerhalb de ssen, die Strahlung von der Oberfläche bei wolkenloser Atmosphäre überwi egend in den Weltraum entweichen kann. Wegen der Analogie mit den Vorgängen in einem Treibhaus, dessen Glasdach ebenfall s die Sonne gut durchlässt, die Wärmestrahlung von der Erdoberfläche aber nicht hinauslässt, ist das hier beschriebene Phänomen als natürlicher Treibhauseffekt bekannt. Die dafür in der Atmosphäre verantwortlichen Gase werden als Treibhausgase bezeichnet.[8]

3.2 Anthropogene Treibhausgase

Der durch menschliche Aktivitäten hervorgerufene Treibhauseffekt, welcher durch erhöhte Emissionen der Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), Methan (CH4), Dickstoffdioxid (N 2 O) sowie fluorierte und chlorierte Kohlenwa sserstoffe ausgelöst wird, erhöht die Fähigkeit der Atmosphäre, Infrarotstra hlen in einer bodennahen Ozonschicht zu absorbieren und führt so zu einer, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur bewirkenden, zusätzlichen Wärmespeicherung.

3.3 Komponentendes Strahlungsantriebes

Der Strahlungsantrieb ist das Maß für den Einfluss, den ein Faktor auf die Änderung des Gleichgewichts von einfallender und abgehender Energie im System Erde-Atmosphäre hat, und ist außerdem ein Index für die Bedeutung eines Faktors als potentieller Mechanismus einer Klimaänderung. Der positive Antrieb führt tendenziell zur Erwärmung der Erdoberfläche, während der negative Antrieb tendenziell zu einer Abkühlung führt. Die Werte des Strahlungsantriebs beziehen sich auf das Jahr 2005, bezogen auf vorindustrielle Werte im Jahr 1750 und werden in Watt pro Quadratmeter (Wm–2 ) ausgedrückt.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 : Komponenten des Strahlungsantriebs

3.4 Kohlendioxid(CO2)

Kohlendioxid als wichtigstes anthropogenes Treibhausgas besitzt einen Anteil von ca. 0,037 % an der Atmosphäre. Die Verbrennung führt zur Freisetzung des gebundenen Kohlenstoffs in Form von atmosphärischem Kohlenstoffgas.[10] Jährlich und weltweit sind etwa 32 von insgesamt 550 Gigatonnen auf me nschliches Verhalten zurückzuführen.[11]

Die globale atmosphärische Konzentration ist von einem vorindustriellen Wert von 280 ppm auf 379 ppm 3 im Jahr 2005 angestiegen. Die jährliche Wachstumsrate der letzten 10 Jahre ist größer als in der Zeit seit Beginn der Messungen mit 1,9 ppm pro Jahr zu beziffern. Insbesondere der Verbrauch von fossilen Brennstoffen und geänderte r Landnutzung, sowie die Zerstörung der Wälder durch Brandrodung sind Hauptquellen für die Emission.[12]

4. Rechtlicherundökonomischer Rahmendes Emissionshandels

4.1 Klimarahmenkonvention

Am 01. 01. 2005 hat der Emissionshandel in Deutschland begonnen, wobei Ausgangspunkt für eine internationale Klimapolitik die Klimarahmenkonve ntion (KRK) von 1992 ist.[13] In diesem wurden gem. Art. 4 I ein Informationssystem, gem. Art.4 II eine Verpflichtung zur Maßnahmenergreifung und gem. Art. 4 III eine Verpflichtung zum Finanz und Technologietransfer für Entwicklungsländer, sowie für die Vertragsstaaten andere wichtige Normen verpflichtend niedergelegt. In der gesamten KRK bestehen keinerlei Sanktionsmechanismen oder Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Instrumenten zur Emissionsreduktion. Das allgemeine Ziel gem. Art. 4 II b ist die Reduktion der Emissionen auf den Stand von 1990. Art. 3 I stellt dabei klar, dass die entwickelten Länder hierbei eine Führungsrolle übernehmen und die Entwicklungsländer je nach ihren Fähigkeiten die Klimaveränderungen bekäm pfen sollen. Auf Grundlage dieser Vereinbarung kam es zu verschiedenen Vertragsstaatenkonferenzen (COP). Als eine ]der wichtigsten ist COP 3, die Ky oto-Konferenz zu nennen, wobei verschiedene Ziele aus den vorangegangenen Konferenzen in das Protokoll mit eingingen.[14]

4.2 Kyoto-Protokoll

Die erste weltumspannende Klimakonferenz, festgehalten im Kyoto-Protokoll von 1997[15] ermöglicht die konkretere Erreichung ein er internationalen Klimapolitik durch 167 Vertragsstaaten.

Gem. Art. 3 I Kyoto Protokoll wird die Reduzierung der Treibhausgase um 5,2 % in dem Zeitraum von 2008 - 2012 für alle Annex-B Staaten angestrebt.[16] Laut Anhang gilt dies für alle OECD Länder und die mittelund osteuropä- ischen Staaten. Außerdem erfolgt im Anhang die Feststellung von quantitativen Treibhausgasreduktionszielen für die so genannten Annex - B Länder in einem spezifizierten Zeitrahmen. Darunter sind ins Besondere CO 2 , CH4und N2O, sowie HFC, PFC und SF6genannt.

Gem. Art. 25 des Kyoto-Protokolls konnte es nur zu einem völkerrechtlich bindenden Vertrag, wenn mit 55 Ländern, welche zugleich 55 % des weltwe iten CO2 Ausstoßes der Industrieländer bezogen auf das Basisjahr 1990 den Vertrag unterzeichneten. Im Jahr 2001 bestand die erste Ratifizierungsmö glichkeit durch Vertragsunterzeichnung von den USA oder Russland. Die USA mit einem weltweiten CO 2 - Ausstoß von 36,1 % stimmten dem Vertrag nicht zu. Russland hingegen, welche einen Anteil von 17,4 % an der CO2- Emission haben, sind für die Anrechnung von CO 2 - Senken mit umfangreichen Zertifikaten ausgestattet wurden und unterzeichneten.[17] Inzwischen haben 157 Länder, die für 61, 6 % des CO 2 -Ausstoßes verantwortlich sind, unterzeichnet.

4.3 Instrumentezur Umsetzungdes Kyoto-Protokolls

Neben den drei flexiblen Instrumenten der Joint Implementation (JI), des Clean Development Mechanism (CDM) und dem Emission- Trading (ET) zur Emissionsreduktion besteht die Möglichkeit gem. Art. 4 zur Bildung von Zielgemeinschaften und gem. Art. 3 III der Berücksichtigung von Senken , worauf im folgendem jedoch nicht gesondert eingegangen wird .

4.3.1 Joint Implementation

Unter den Bedingungen des Art.6 des Kyoto Protokolls räumt jeder der in A nlage 1 aufgeführten Vertragspartei zur Erfüllung ihrer Verpflichtung die Mö glichkeit ein, Emissionsreduktionseinheiten (ERU), die sich aus Projekten zur Reduktion der anthropogenen Treibhausgasemissionen oder zur Verstärkung des Abbaus solcher Gase durch Senken in jedem Bereich der Wirtsc haft ergeben, von jedem anderen Industrieland aus Anhang I erwerben bzw. übertragen lassen zu können. Diese ERU‘s können zwischen den Parteien unter den Voraussetzungen des Art. 6 I a-d transferiert werden. Im Unterschied zum CDM bleibt die Menge der zulässigen Emissionen gleich.

Projekte zur Reduktion werden von Investoren nur solange gefördert, wie die Kosten für die ihm angerechnete Verringerung mit eingerechneten Transakt ionskosten niedriger sind, als die zu zahlende einheimische Emissionssteue rschuld. Auf Seiten der Entwicklungsländer ist ein Anreiz erst dann gegeben, wenn diesem ein Anteil am Kooperationsgewinn zusteht, da sie keinen Redu ktionsverpflichtungen nachkommen müssen. Ein zusätzlicher Anreiz besteht in den positiven Externalitäten, wie beispielsweise der Technologietransfer, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bildung von Humankapital.[18] Dies gibt dem Entwicklungsland die Chance einen klimaverträglichen Entwic klungspfad einzuschlagen.[19]

[...]


[1] Vgl. Baumbach, 1990 , S.123.

[2] Vgl. Kerth, Y., 2004 , S.40 f.

[3] Vgl. Lucht, M., 2005 , S.1.

[4] Vgl. Kerth, Y., 2004 , S.40 f.

[5] Vgl. IPCC 2007 .

[6] Vgl. Max-Planck-Institut für Metereologie, 2008 .

[7] Vgl. Kerth, Y., 2004 , S.42.

[8] Vgl. Max-Planck-Institut für Metereologie, 2008 .

[9] Vgl. IPCC 2007, S. 2.

[10] Vgl. Zwingmann, K., 2007 , S. 13 f .

[11] Vgl OMNV, Der Klimawandel, S. 2.

[12] Vgl. IPCC 2007, S. 2.

[13] Vgl. Klimarahmenkonvention, 1994 .

[14] Vgl. Brockmann, K. L., Stronzik, M., Bergma nn, H., 1999 , S. 6 f.

[15] Vgl. Kyoto-Protokoll, 1998 .

[17] Vgl. Zwingmann, K., 2007 , S. 31 ff.

[18] Vgl. Bräuer, W./ Kopp, O./ Rösch, R., 1999 , S. 55 ff.

[19] Vgl. Michaelowa, A., 1997 , S. 53 .

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Emissionshandel
Untertitel
Umweltpolitik: Klimaschutz
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Lehrstuhl für Landschaftsökonomie)
Veranstaltung
Seminar
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
28
Katalognummer
V114853
ISBN (eBook)
9783640162376
ISBN (Buch)
9783640164981
Dateigröße
769 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Emissionshandel, Seminar
Arbeit zitieren
Daniel Siebert (Autor:in), 2008, Emissionshandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114853

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