Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Bedeutung und Funktion von Arbeit im historischen Überblick 2
2.1 Der Arbeitsbegriff von der Antike bis zum Industriekapitalismus 2
2.2 Die Arbeitsgesellschaft und ihre Krise 4
3. Arbeitslosigkeit 6
3.1 Von der Arbeitslosigkeit besonders betroffener Bevölkerungsgruppen 6
3.2 Problematik der Arbeitslosigkeit 8
4. Jugendarbeitslosigkeit 10
4.1 Das Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit 10
4.2 Die Generation der Überflüssigen’ 11
4.3 Konsequenzen der Arbeitslosigkeit für Jugendliche 12
5. Die berufliche Integration als besondere Schwierigkeit im Jugendalter 13
5.1 Die Jugend in der Zeit der Modernisierung 14
5.2 Konsequenzen der Modernisierung für die Jugendberufshilfe 16
6. Schlussbetrachtung 20
7. Literaturverzeichnis 22
1. Einleitung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Arbeitslosigkeit nicht mehr als ein vorübergehendes Phänomen zu bezeichnen, sondern vielmehr zu einem konstanten Bestandteil der Lebensrealität geworden. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen schwankt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1992 bis 2007 zwischen knapp 3- bis hin zu 4 Millionen Menschen. Insbesondere sind in Deutschland neben Langzeitarbeitslosen, Migranten und Personen über dem 55. Lebensjahr junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen (vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT 2006, S. 99).
Die Jugendarbeitslosigkeit stellt ein gravierendes Problem für den deutschen Arbeitsmarkt dar, denn mit einer Arbeitslosigkeit im jugendlichen Alter werden die Weichen für die spätere Entwicklung im Berufsleben gestellt. Im Gegensatz zu früher sind heutzutage lebenslange Erwerbsbiographien kaum noch die Regel. Die Arbeitslosigkeit ist somit zu einer erwartbaren Lebensphase in der sich wandelnden Arbeitsgesellschaft geworden. Sie sollte überwunden werden, damit sie nicht zu einer verfestigten Situation wird, deren Überwindung als sehr schwierig zu bezeichnen ist. Um der Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland entgegenzuwirken, werden seit 1999 verschiedene Fördermaßnahmen durchgeführt. Aktuell ist ein Kombilohn für Arbeitslose geplant. Arbeitgeber, die jüngere Arbeitslose unter 25 Jahren einstellen, erhalten einen Eingliederungs- und Qualifizierungszuschuss von bis zu 50 % des Lohns (vgl. F.A.Z. 2007, S. 2). Die vorliegende Ausarbeitung beschäftigt sich vor allem mit dem Thema der Jugendarbeitslosigkeit im 21. Jahrhundert. Im Mittelpunkt der Ausarbeitung steht die Frage, ob die Jugendberufshilfe jungen Menschen in ihrer bereits krisenbehafteten Lebensphase zu einer positiven Zukunftsperspektive in der sich wandelnden Arbeitsgesellschaft verhelfen kann.
Im zweiten Abschnitt wird vorerst eine Klärung des Begriffs ‚Arbeit’ vorgenommen sowie die Bedeutung und die Funktion von Arbeit im historischen Überblick erläutert, um den Einfluss der gesellschaftlichen Bedingungen auf den Arbeitsbegriff zu verdeutlichen. Die Diskussionen um die sich wandelnde Arbeitsgesellschaft sollen dargelegt werden, um die Bedeutung der Erwerbs- oder Lohnarbeit in der heutigen Gesellschaft hervorzuheben. Im darauf folgenden Abschnitt schließt sich eine Beschreibung besonders von Arbeitslosigkeit betroffener Bevölkerungsgruppen sowie der damit verbundenen Problematik an. Somit wird ein allgemeiner Überblick über die Auswirkungen gegeben, die auftreten kön-
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nen, wenn sich jemand nicht mehr über seine Arbeit definieren kann. Im vierten Abschnitt wird dann konkret die Jugendarbeitslosigkeit thematisiert. Zunächst wird anhand von Daten das Ausmaß der Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen verdeutlicht. Im Anschluss daran wird auf die Generation der ‚Überflüssigen’, womit die Jugendlichen gemeint sind, näher eingegangen. Im letzten Punkt des vierten Abschnitts werden einige Konsequenzen vorgestellt, die sich bei den Jugendlichen aufgrund der Arbeitslosigkeit ergeben. Die berufliche Integration im Jugendalter weist besondere Schwierigkeiten auf und ein Leben ohne Arbeit führt in der sich wandelnden Arbeitsgesellschaft zu vielfältigen Auswirkungen. Daher soll im fünften Abschnitt das Jugendalter in Zeiten der Modernisierung dargestellt werden, um abschließend auf die künftigen Anforderungen an die Jugendberufshilfe eingehen zu können, die sich aufgrund der sich wandelnden Arbeitsgesellschaft und der steigenden Jugendarbeitslosigkeit ergeben. Die Schlussbetrachtung bildet den letzten inhaltlichen Aspekt dieser Ausarbeitung.
2. Bedeutung und Funktion von Arbeit im historischen Überblick
Der Arbeitsbegriff unterlag in der Geschichte einem starken Wandel. Das, was wir heute unter Arbeit verstehen, ist ein Produkt der Neuzeit (vgl. CHRISTE 2001, S. 115). Der Arbeitsbegriff muss demnach „(...) immer im Kontext mit den herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen gesehen (...)“ werden (vgl. NEUMANN 1999, S. 13). Deshalb soll im Folgenden vorerst die Bedeutung und Funktion von Arbeit seit der Antike dargestellt sowie eine Begriffsdefinition von Arbeit vorgenommen werden, um daraufhin auf die Arbeitslosigkeit, und besonders die Jugendarbeitslosigkeit, eingehen zu können.
2.1 Der Arbeitsbegriff von der Antike bis zum Industriekapitalismus
Arbeit ist nach Daheim und Schönbauer die „(...) Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umgebung zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (1993, S. 9). Der Begriff Arbeit geht auf das germanische Wort ‚arba’ zurück und bezieht sich auf den Knecht, der für seinen Herrn in Leibeigenschaft „‚malochen’“ (NEUMANN 1999, S. 10) musste. Die Etymologie des Begriffs ‚Arbeit’ weist demnach bereits darauf hin, dass Arbeit früher eher negativ besetzt war (vgl. ebd., S. 10).
In der Steinzeit arbeitete man nach Marshall Salin täglich zwei bis vier Stunden. Der Rest des Tages war frei (vgl. RÜTHERS 2000, S. 29).
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Im antiken Griechenland hatte Arbeit durch die Entstehung der Sklavenhaltergesellschaften kein hohes Ansehen (vgl. FETSCHER 1985, S. 164). Vielmehr war die körperliche Arbeit den Unterschichten und den Sklaven auferlegt (vgl. GALUSKE 1993, S. 15). Die Mitglieder der Oberschicht waren von der Notwendigkeit der Arbeit befreit und konnten sich der Muße hingeben. Aristoteles unterschied den Arbeitsbegriff in zwei Arten menschlicher Tätigkeit. In das Hervorbringen (poiesis) und in das Handeln (praxis). Das Hervorbringen bezieht sich auf die körperliche und abhängige Arbeit, die von den Sklaven verrichtet wurde und als verachtenswert angesehen wurde. Letztere hingegen war der Oberschicht vorbehalten (vgl. NEUMANN 1999, S. 10f.). Das Handeln (praxis) verweist auf die höheren Tätigkeiten in Wissenschaft, Politik und Philosophie, die in ein „(...) tugendhaftes und glückliches Leben münden sollten“ (ebd., S. 10).
Die Arbeitsauffassung im Mittelalter ist ganz vom Christentum geprägt. Arbeit ist bezogen auf Gottes Auftrag und soll „(...) als Dienst im Angedenken des Schöpfers“ (GA-LUSKE 1993, S. 15) verstanden werden. Seit dem Sündenfall im Paradies ist dem Menschen die Last der Arbeit auferlegt (vgl. NEUMANN 1999, S. 11). Im Hochmittelalter legitimierte Thomas von Aquin die Ständegesellschaft und die hohe Stellung des Klerus, indem er der „vita contemplativa“ (FETSCHER 1985, S. 165), die kontemplativ-theoretische Arbeit, die aus der Liebe zu Gott entspringt, einen höheren Stellenwert einräumt als der „vita activa“ (ebd., S. 165), der körperlichen Tätigkeit. Die ‚vita contemplativa’ ist dem Klerus vorenthalten und galt als verdienstvoller. In der Reformation wurde diese Vorstellung aufgebrochen. Nach Luther ist keine Arbeit verdienstvoller als die andere. Der Mensch rechtfertigt sich allein durch seinen Glauben vor Gott (vgl. ebd., S. 165).
Durch die Säkularisierung der Aufklärung kam es zu einer Aufwertung sowie zu der Herausbildung eines modernen Arbeitsbegriffs. Arbeit galt nun als Quelle für Reichtum und Glück sowie als Kern der menschlichen Selbstverwirklichung (vgl. KOCKA 2000, S. 478). Arbeit dient nun nicht mehr zur Bewährung vor Gott, sondern ist ein individueller Erwerb von Besitz (vgl. GALUSKE 1993, S. 17).
Adam Smith koppelt den durch die Arbeit erworbenen Besitz an das daraus folgende Glück und schafft damit die Grundlage eines Arbeitsverständnisses, das den Ansprüchen der neuen Produktionsformen entspricht (vgl. ebd., S. 17).
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Der Industriekapitalismus des 19. Jahrhunderts bringt letztendlich den Arbeitsbegriff her-vor, bei dem Arbeit als zum Überleben notwendig und Voraussetzung der sozialen Integration des Individuums in die Gesellschaft ist. Der Arbeitsbegriff erfährt eine Reduktion, indem sich Arbeit auf Erwerbs- oder Lohnarbeit beschränkt, also auf die Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt verkauft werden können. Lohn- und Erwerbsarbeit wird zum Maßstab aller Dinge und bestimmt neben dem sozialen Status die personale Identität der Subjekte sowie die materielle und soziale Sicherheit (vgl. GALUSKE 2002, S. 31).
2.2 Die Arbeitsgesellschaft und ihre Krise
Der Begriff der Arbeitsgesellschaft greift die Bedeutung der Arbeit auf und akzentuiert dieses zentrale Merkmal der Moderne bzw. der industriekapitalistischen Gesellschaften (vgl. GALUSKE 2002, S. 33). „Eine Arbeitsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der soziale Zugehörigkeit wesentlich daran geknüpft ist, dass man seinen Arbeitsbeitrag leistet. Wir leben in einer Arbeitsgesellschaft. Das Recht auf soziale Zugehörigkeit nimmt bei uns die Form eines Rechts auf Arbeit an“ (KREBS 2002, S. 18).
Die Erwerbs- oder Lohnarbeit erweist sich in der heutigen Gesellschaft für die Lebensgestaltung der Subjekte in vielerlei Hinsicht als bedeutungsvoll. So dient sie zum einen der materiellen Reproduktion, also der Existenzerhaltung. Die Kopplung von Arbeit und Broterwerb hat sich seit dem Mittelalter durch die geschichtliche Entwicklung gezogen und ist noch heute als materielle Absicherung von Bedeutung. Zum anderen wird die berufliche Stellung der Personen zum zentralen Strukturprinzip unserer Gesellschaft. War früher noch die Geburt in den jeweiligen Stand für die soziale Platzierung der Subjekte zuständig, ist es heute der Beruf, der den sozialen Status bestimmt. Darüber hinaus strukturiert die Erwerbs- oder Lohnarbeit die Lebenszeit. Es fand eine Trennung von selbst- und fremdbestimmter Zeit statt, die „(...) auf der Ebene der Mikroorganisation von Zeit den Alltag der Subjekte“ (GALUSKE 1993, S. 25) strukturiert. Auf der Makroebene gliedert die Arbeit ferner die Biographie des Individuums. Die Jugendphase wird hierbei als Vorbereitung auf das Erwerbsleben verstanden. Zuletzt beeinflusst die Erwerbs- oder Lohnarbeit die personale Entwicklung der Subjekte. Die Individuen definieren sich vor allem über ihren Beruf und identifizieren sich mit ihm. Es entstehen persönlichkeitsbildende Effekte durch die Partizipation im System der Erwerbs- oder Lohnarbeit (vgl. ebd., S. 22ff.)
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Mitte der 1970er Jahre entstand im Gefolge der Arbeitsmarktkrise eine Diskussion über die ‚Krise der Arbeitsgesellschaft’ (vgl. GALUSKE 1993, S. 71). Die Krise ist nach Franz Steinkühler vor allem durch die Massenarbeitslosigkeit sowie die Grenzen des Wachstums gekennzeichnet (vgl. STEINKÜHLER 1985, S. 223). Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit führte in den 1980er Jahren sogar zu der Diskussion über das „‚Ende der Arbeitsgesellschaft’“ (NEUMANN 1999, S. 17). So geht z. B. Bernd Rüthers Ende der 1990er Jahre davon aus, dass durch die Massenarbeitslosigkeit die Grundlage des Selbstverständnisses der Arbeitsgesellschaft entzogen wird (vgl. RÜTHERS 2000, S. 36). Nach ihm wird aus der Arbeitsgesellschaft eine „partielle Freizeitgesellschaft“ (ebd., S. 50). Andere Autoren gehen davon aus, dass ein Ende der Arbeitsgesellschaft nicht absehbar ist. So lassen sich nach Gert Schmidt zwar Veränderungen der Arbeit empirisch belegen, allerdings nicht die Abschaffung von Arbeit (vgl. SCHMIDT 1999, S. 21). Auch Neumann weist darauf hin, dass man aus dem Anstieg der Erwerbslosenzahlen in den 1990er Jahren nicht auf einen Bedeutungsverlust der Erwerbstätigkeit schließen darf (vgl. NEUMANN 1999, S. 17). So thematisiert auch Michael Galuske, dass Arbeitslosigkeit eher die Regel als die Ausnahme sei (vgl. GALUSKE 1993, S. 37). Auch er kommt zu dem Schluss, dass „(...) von einem Ende der industriellen Arbeitsgesellschaft in absehbarer Zeit nicht die Rede sein [kann]“ (ebd., S. 73).
Vielmehr vollzieht sich seit den 1970er Jahren in der Arbeitsgesellschaft ein Wandel, der u. a. diese Diskussionen auslöste. So verlieren z. B. Produktionstätigkeiten an Bedeutung, wohingegen der Sektor der personenbezogenen Dienstleistungen wächst (vgl. GALUSKE 1993, S. 45). Ferner findet vor allem in den „unteren Qualifikationssegmenten“ (ebd., S. 46) ein Arbeitsplatzabbau statt. Dieser Abbau führt zu einer Reduzierung der Arbeitsplätze für Personen ohne höherwertige Bildungszertifikate (vgl. ebd., S. 45). Darüber hinaus findet eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten statt. Die „‘Standard-Arbeitswoche’“ (STÖ-BE-BLOSSEY 2005, S. 149) verliert an Bedeutung. Es gibt immer weniger Beschäftigte, die ihrer Arbeit wochentags von morgens bis nachmittags nachgehen. Im Gegensatz hierzu lässt sich eine Zunahme von atypischen Arbeitszeiten verzeichnen, die variabel über die Woche verteilt sind. Die Teilzeitarbeit erlangt vor allem bei Frauen einen eigenen Stellenwert (vgl. ebd., S. 149). Zuletzt ist im Hinblick auf die Veränderungen der Arbeitsgesellschaft noch die Entstehung eines ‚zweiten Arbeitsmarktes’ zu erwähnen. „Der ‚zweite’ oder Ersatzarbeitsmarkt zielt primär darauf, unter Bezug auf die Instrumente der aktiven
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Janine Pollert, Elena Kramer, 2007, Jugendarbeitslosigkeit im 21. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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