Inhaltsverzeichnis
1. Einführung 1
2. Situation nach dem zweiten Weltkrieg 1
2.1 Probleme der Rentenversicherung nach dem zweiten Weltkrieg 1
2.2 Erste politische Schritte zur Linderung der Altersarmut 3
3. Politische Debatte um die Ausgestaltung der Rentenreform 4
3.1 „Schreiber-Plan“ 4
3.2 Entstehung des CDU-Gesetzentwurfs 6
3.3 Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierung 7
3.4 Haltung der SPD-Opposition, des DGB und der Arbeitgeberverbände 8
4. Inhalte der Rentenreform 10
4.1 Dynamisierung und Umlageverfahren 10
4.2 Rentenformel 11
5. Wirkung der Reform 12
6. Zusammenfassung 14
Literaturverzeichnis 16
I
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O. an angegebenem Orte Aufl. Auflage bzw. beziehungsweise CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DM Deutsche Mark Hrsg. Herausgeber RM Reichsmark S. Seite SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel
II
1. Einführung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Rentenreform von 1957. Das Thema ist auch heute noch sehr aktuell, da mit der damaligen Einführung der umlagefinanzierten und dynamischen Rente die Grundlage für das heutige Rentenversicherungssystem geschaffen wurde. Aufgrund hoher Arbeitslosigkeit, des demographischen Wandels und der immer älter werdenden Gesellschaft in Deutschland entstehen inzwischen Probleme bei der Umsetzung des Generationenvertrages. Immer mehr Menschen befürchten, dass sie beim Eintritt in das Rentenalter keine ausreichenden Rentenzahlungen mehr erwarten können. Vielmehr wird heute wieder über eine zusätzliche Versicherung nachgedacht, um auch im Alter noch ausreichend versorgt zu sein. Bei der Schaffung des Rentensystems 1957 wurde nicht in Erwägung gezogen, dass die Geburtenrate immer weiter sinken könnte. 1 Folgen dieser Einschätzung und der aktuellen demographischen Entwicklung sind ein steigendes Renteneintrittsalter und stagnierende bzw. sinkende Rentenzahlungen. Ziel dieser Hausarbeit ist es, die Situation aufzuzeigen, in der die Grundlage für unser heutiges Rentensystem geschaffen wurde. Es soll dargestellt werden, welche Argumente für und gegen die Einführung des Umlageverfahrens und der Dynamisierung der Renten vorgebracht wurden. Das Ergebnis der Diskussionen, also die Rentenreform von 1957, soll dargestellt und die direkte Wirkung nach ihrer Einführung soll beschrieben werden.
2. Situation nach dem zweiten Weltkrieg
2.1 Probleme der Rentenversicherung nach dem zweiten Weltkrieg
Die Ende des 19. Jahrhunderts eingeführte Rentenversicherung sah eine Altersrente ab dem 70. Lebensjahr vor, wobei der Rentenempfänger mindestens 30 Jahre Beiträge geleistet haben musste. Die Rentenversicherung basierte auf einem Ansparungssystem, dem sogenannten Kapitaldeckungssystem. Die Reserven der Rentenversicherung wurden durch Kriege und Wirtschaftskrise stark dezimiert, im Dritten Reich wurde das Geld außerdem noch zweckentfremdet und vor allem der Rüstungsindustrie zugeführt. 2 Dies führte dazu, dass die Renten durch immer weniger Rücklagen finanziert werden konnten und immer mehr Steuermittel für die Rentenzahlungen eingesetzt werden mussten. 3
1 Vgl. Hahne, Peter: Die Hand-in-den-Mund-Rente, in: Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.02.2005.
2 Vgl. http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Rente/Gesetzliche-
Rentenversicherung/geschichte.html
3 Vgl. http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Rente/Gesetzliche-
1
In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach dem zweiten Weltkrieg zunächst diejenigen Sozialgesetze weitergeführt, die schon in der Zeit vor dem Krieg existiert hatten. 4 Die Rentenversicherung ging auf ein Gesetz aus dem Jahre 1889 zurück. Eine Rente sollte nach damaliger Vorstellung ein Zuschuss zum Lebensunterhalt sein. Dabei sah das Gesetz aber keinerlei Anpassung der Rentenhöhe während der Laufzeit der Rente vor. 5 Das System der Rentenversicherung war vor der grundlegenden Umgestaltung 1957 so ausgelegt, dass die Renten häufig unter dem Sozialfürsorgesatz lagen. Eine weitverbreitete Altersarmut war die Folge. Die damalige Form der Rentenberechnung hatte drei große Schwachstellen 6 : Der erste Grund für die äußerst niedrigen Rentenzahlungen war, dass die Rente nur als Zuschuss zum Lebensunterhalt angesehen wurde. Hauptsächlich sollte der Lebensunterhalt aus anderen Quellen bestritten werden, das heißt, in den meisten Fällen war die Familie für die Versorgung der älteren Generation verantwortlich.
Das zweite Problem war, dass den Renten ein statisches Konzept zugrunde lag. Die Rentenhöhe wurde nach Beendigung des Arbeitslebens einmal berechnet, und in dieser Höhe wurde sie bis zum Lebensende ausbezahlt. „Das brachte mit sich, dass die Rentner an der Zunahme des gesellschaftlichen Wohlstandes infolge wirtschaftlichen Wachstums nicht teilnahmen, und es barg die Gefahr, dass die Renten im Zuge von Preiserhöhungen entwertet wurden.“ 7 Während die Einkommen der erwerbstätigen Bevölkerung anstiegen, stagnierten die Renten oft unterhalb der Armutsgrenze.
Die dritte zu nennende Schwachstelle war, dass die Rentenversicherung auf dem Kapitaldeckungsprinzip beruhte, was bedeutete, dass der Gegenwartswert der zugewiesenen Renten angespart und als Vermögen vorgehalten werden musste. 8 Unter dem
Kapitaldeckungsprinzip wird eine Berechnungsmethode für Schadensrückstellungen in der Rentenversicherung verstanden, „bei der nur der Kapitalwert aus bereits eingetretenen Rentenversicherungsfällen ermittelt wird, der einschließlich der Zinsen ausreicht, um alle daraus erwachsenden Ansprüche dauernd zu befriedigen.“ 9
Rentenversicherung/geschichte.html
4 Vgl. Abelshauser, Werner: Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945, München 2004, S. 192.
5 Vgl. Schmähl, Winfried: Die Einführung der „dynamischen Rente“ 1957. Gründe, Ziele und
Maßnahmen - Versuch einer Bilanz - . ZeS- Arbeitspapier Nr.3/2007, S.6f.
6 Vgl. Hentschel, Volker: Verteilungskampf zwischen den Generationen. Wenn mentale Widerstände
als materielle Sorgen ausgegeben werden: Über Wahrheit und Lüge in der aktuellen Debatte um die
Rentenreform, in: Berliner Zeitung vom 30.10.1999.
7 Hentschel, Volker, 1999, a. a. O.
8 Vgl. Hentschel, Volker, 1999, a. a. O.
9 Hadeler, Thorsten/Winter, Eggert (Schriftleitung): Gabler Wirtschaftslexikon, 15. Aufl., Band I-K,
Wiesbaden 2000, S. 1691.
2
2.2 Erste politische Schritte zur Linderung der Altersarmut
Die Alliierten versuchten schon 1946, ein einheitliches Gesetz für ganz Deutschland zur sozialen Sicherung zu konzipieren. Der Kontrollrat beauftragte das „Manpower - Direktorat“, einen Gesetzentwurf unter deutscher Mithilfe vorzulegen. 10 Der geforderte Entwurf sah bezüglich der Rentenpolitik vor, dass Angestelltenrenten und Arbeiterrenten angeglichen werden sollten, und zwar auf dem niedrigeren Niveau der Arbeiterrenten. Berufsunfähigkeitsrenten sollten abgeschafft werden, und es sollte erschwert werden, Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu haben. 11 Dieses einheitliche Gesetz zur sozialen Sicherheit in Deutschland scheiterte aber, da aus machtpolitischen Überlegungen zunächst die Amerikaner und Engländer die Unterzeichnung des Entwurfs verzögerten und im Frühjahr 1948 die Sowjetunion aus Ärger über die Sechsmächtekonferenz in London ihren Militärgouverneur aus dem Alliierten Kontrollrat zurückzog. In Westdeutschland verschob sich so die anstehende Reform, da die Gründung der Bundesrepublik Deutschland absehbar wurde und der Alliierte Kontrollrat zunächst die politische Entwicklung abwarten wollte. Die westlichen Besatzungsmächte wiesen im Zuge der Währungsreform 1948 darauf hin, dass deutsche gesetzgebende Körperschaften für die Neuordnung der Sozialversicherung zuständig seien. Bis zur endgültigen Neuordnung sollten die zu leistenden Sozialleistungen zum gleichen Nennbetrag in DM ausbezahlt werden, wie sie vorher in RM bezahlt wurden. 12
„Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 standen Regierung und Gesetzgeber vor der Aufgabe, zahlreiche Eingriffe der Nationalsozialisten in das Sozialrecht zu korrigieren und die Sozialpolitik auf der Grundlage demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien grundlegend neu zu ordnen.“ 13
In der ersten Legislaturperiode hatten die Verantwortlichen der Regierung vordringlich die akuten Kriegsfolgen zu bewältigen. Im Bereich der Sozialversicherung bedeutete dies, dass nur die dringendsten Probleme angegangen wurden. Eine erste Anpassung der Renten erfolgte im Rahmen einer prozentualen Erhöhung durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz. Im Zentrum des Gesetzes standen Rentenerhöhungen und die Einführung des Prinzips der Mindestrente. 14 Die Wirkung auf die Rentenhöhe war aber verhältnismäßig gering, da das Ausgangsniveau der Renten bei der Erhöhung sehr niedrig war. Die Situation der Rentner
10 Vgl. Hentschel, Volker: Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1880-1980, Frankfurt 1983, S. 146.
11 Vgl. Hentschel, Volker, 1980, a. a. O., S.147.
12 Vgl. Abelshauser, Werner, a. a. O., S. 194.
13 Lampert, Heinz/Bossert, Albrecht: Sozialstaat Deutschland, Entwicklung - Gestalt - Probleme,
München 1992, S. 50.
14 Vgl. Ingenhuett, Eckbert: Wandlungen in der Rentenversicherung bis zum RRG’92,
auf: http://www.forum-sozialhilfe.de/downloads/forumsh_64_51.pdf , S. 55.
3
Arbeit zitieren:
Dipl. Pädagogin, Dipl. Kauffrau Gabriele Haase, 2007, Die Rentenreform von 1957, München, GRIN Verlag GmbH
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