Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Das Soziale Sicherungssystem in Deutschland und den Niederlanden 4
3 Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland und den Niederlanden 7
3.1 Situation der Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose 9
3.1.1 Spezifische Fördermaßnahmen für Lanzeitarbeitslose nach dem SGB 10
3.1.2 Spezifische Fördermaßnahmen Langzeitarbeitsloser in den Niederlanden 12
4 Institutionen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 13
4.1 Arbeitsgemeinschaften - ARGE 14
4.2 Centrum voor Werk en Inkommen (CWI) - Werkplein (Groningen) 15
5 Fazit 17
6 Quellenverzeichnis 18
2
1 Einleitung
Im Rahmen des binationalen Seminars der Katholischen Fachhochschule Freiburg und der Hanzehogeschool Groningen bildete Langzeitarbeitslosigkeit einen der Themenschwerpunkte. Ziel dieses Austausches in Groningen war es die Institutionen, die an der Betreuung und Integration Langzeitarbeitsloser beteiligt sind, und deren Arbeitsweisen kennen zu lernen. In diesem Zusammenhang stand der Besuch von Werkplein Groningen, welches in Deutschland der Bundesagentur für Arbeit entspricht.
Diese Arbeit soll zu Beginn einen kurzen Überblick über die Sozialversicherungssysteme der beiden Länder Deutschland und Niederlande geben. Des weiteren wird vor allem auf die Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit näher eingegangen. Anhand aktueller Daten und Entwicklungen sollen danach die Institutionen und Integrationsmaßnahmen der beiden Länder verglichen werden.
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2 Das Soziale Sicherungssystem in Deutschland und den
Niederlanden
Das soziale Sicherungssystem in Deutschland, deren Ursprünge auf Bismarck in der Zeit der Industrialisierung zurückgehen, hat sich in letzten Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. So prägten in den 1990iger Jahren Stichworte wie „soziale Hängematte“ oder zu Beginn des neuen Jahrtausends „Fördern durch Fordern“ die öffentliche Diskussion um das soziale Sicherungssystem.
Das Sozialgesetzbuch SGB definiert das Recht der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Mit den so genannten Hartz Reformen wurde es grundlegend reformiert. Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) im Jahre 2005 ist die deutlichste Neuerung dieser Reform. Neue Fördermaßnahmen für langzeitarbeitslose Personen wurden mit den Hartz-Gesetzen vom Gesetzgeber definiert. Der Grundsatz „Fördern durch Fordern“ und Aussagen wie „sozial ist was Arbeit schafft“ prägten die politische Diskussion im Gesetzgebungsverfahren. Leistungsberechtigte „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ im Sinne des SGB II werden verpflichtet an den Integrationsmaßnahmen teilzunehmen und Versäumnisse werden sanktioniert. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen wieder in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden, um somit wieder in der Lage zu sein, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das ehemalige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung (SGB III), wurde auf die Hälfte der damals geltenden Laufzeit reduziert (1 Jahr) und zum Arbeitslosengeld I (ALG I) umgewandelt. Die rechtlichen Grundlagen für das ALG I enthält das SGB III. Diejenigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, erhalten seitdem Arbeitslosengeld II (ALG II), wobei dessen Bewilligung die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt. Der Regelsatz von Arbeitslosengeld II beträgt 347,-€ in den alten und 345,-€ in den neuen Bundesländern 1 . ALG II wird vom 1. Tag des Besuches in der neu entstanden Arbeitsgemeinschaft - ARGE (am Empfang) angerechnet. Erscheint der Kunde zum Beispiel nicht zum Einführungsseminar, werden ihm 3 Monate lang 30% (ca. 104,-€) seines Regelsatzes gestrichen. ALG II bekommt jeder, der länger als 1 Jahr arbeitslos ist und als erwerbsfähig gilt. Als erwerbsfähig gelten Personen die von ihre körperlichen und geistigen Verfassung mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Die folgende Tabelle soll als Übersicht
1 SGB II
4
über das steuer- und beitragsfinanzierte soziale Sicherungssystem nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) in Deutschland dienen.
Sozialleistungen nach dem SGB 2
Durch die im vorigen Abschnitt beschriebene Reform des SGB wurde eine weitere Veränderung im Verwaltungsbereich nötig, die bisherigen Träger der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, die Kommunen und die Agentur für Arbeit (früher Bundesanstalt für Arbeit), wurden durch das reformierte SGB verpflichtet Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zu gründen (44b Abs.1 S.1 SGB II). Langzeitarbeitslose und deren Angehörige sowie Personen, die mit in einer „Bedarfsgemeinschaft“ leben, bilden die Kunden der ARGEn.
Das niederländische Sozialsystem setzt sich ähnlich wie in der Bundesrepublik aus beitragsfinanzierten Arbeitnehmerversicherungen und steuerfinanzierten Volksversicherungen zusammen. Das heutige System hat sich von zwei Seiten entwickelt. Zum einen gibt es die Volksversicherungen (Volksverzekeringen), die für jeden Bürger gelten. Zum anderen haben sich Gruppen von Arbeitnehmern zusammengeschlossen und ein hinsichtlich der Alters- und Ruhestandsregelungen eigenes Vorsorgesystem entwickelt. So gibt es für Arbeitnehmer im Non-Profit-Sektor und im Öffentlichen Dienst eine eigene Rentenversicherung die so genannte „pesonionsregeling voor werknemers“. Eine vergleichbare Versicherung existiert für Selbständige. Die folgenden beiden Tabellen 3 listen die in der niederländischen Sozialgesetzgebung vorhandenen Renten-, Kranken,
2 Prof. Winkler (KFH) Script WS 2006/2007
3 G. Grosser (KFH) Script WS 2007/2008
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Arbeit zitieren:
Timo Grieshaber, 2007, Deutschland - Niederlande: Eine Gegenüberstellung von Integrationsmassnahmen in einen Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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