Die Hinrichtung des Rechts
Kollisionen von Recht und Macht in Kafkas „In der Strafkolonie“
Hausarbeit zum Seminar
„ Texte über den Zuschauer - Zur literarischen Archäologie von
Aufmerksamkeit/Beobachtung/Beteiligung“
Stefan Scheiben
25.02.2003
Inhalt
1. Vorwort S. 2
2. Vom „Fest der Martern“ zum Verwaltungsakt
2.1 Die Hinrichtung als Schauspiel S. 3
2.2 Entziehung der Öffentlichkeit S. 7
2.3 „Es nicht an sich ranlassen - Verwalteter Tod S. 10
3. Maschinelles Leben, maschineller Tod Die Hinrichtung als letaler Produktionsprozess
3.1 Die Tod – Maschine Mechanisierung des Tötens S. 12
3.2 Maschine, Befehl und Unfall S. 14
4. „Die Schuld ist immer zweifellos.“ Zum Verhältnis von Macht und Schuld
4.1 Die Macht des Gesetzes S. 16
4.2 Das Problem der Schuld S. 21
4.3 Das Verhältnis von Macht und Recht S. 26
5. Nachwort S. 29
6. Literatur- und Quellenverzeichnis S. 29
6.1 Literarische Texte S. 30
6.2 Sekundärliteratur S. 30
6.3 Bildquellen S. 32
1. Vorwort
Die Erzählung In der Strafkolonie wurde von Kafka oft als seine „schmutzige Geschichte“ bezeichnet. Wie kaum eine andere Erzählung behandelt sie die Zusammenhänge von Schuld, Sühne, Gerechtigkeit, aber auch von Macht und ihrer Legitimation. Auf den Leser wirkt sie zunächst grausam und undurchschaubar. Dennoch folgt sie eigentlich einem durchgehenden Prinzip, das die Frage nach der Legitimation von Recht und Gesetz im Allgemeinen stellt. Dabei steht sie in der Tradition alter Sichtweisen von Recht und Gesetzlichkeit, wie sie in der jüdischen Mystik eine Rolle spielen, geht aber in der angelegten literarischen Analyse über diese hinaus. Nur scheinbar steht ein modernes, aufgeklärtes Rechtsverständnis einer archaischen Strafart und Willkür gegenüber. Es handelt sich vielmehr um die Selbstauflösung eines Systems, das aufgrund des Zweifels nicht mehr im Stande ist, seine Legitimation aufrechtzuerhalten. Dabei geht es nicht um Rechtsgeschichte, sondern um grundlegende Kategorien wie Schuld, Sühne, Gerechtigkeit und Gesetz. Deren Widerstreit ist es, der zum Ende des selbstherrlichen (!) Rechtssystems führt, nicht ein externes Eingreifen oder aufklärerische Ideale, ausgenommen vielleicht das Ideal der Eigenverantwortung, aber auch dies in einer gebrochenen Weise und stets eng mit der Vorstellung von Schuld verknüpft. Diese Analyse bezweckt nicht, den genauen Zusammenhang zwischen technischer Entwicklung, Rechtsgeschichte und der Hinrichtungsmaschine der Strafkolonie aufzuzeigen. Dennoch ist es meines Erachtens erforderlich, alle diese Bereiche mit einzubeziehen, um das komplexe Geflecht der Legitimations- und Dekonstruktionsmechanismen wenigstens ansatzweise zu erschließen. Diese Arbeit wird daher zunächst die Funktion und Legitimation der Hinrichtung im Rechtssystem untersuchen, insofern sie in Zusammenhang mit der Macht und ihrer Erhaltung und Rechtfertigung steht. Auch wird ein besonderes Augenmerk auf den Wort- beziehungsweise Kommunikationscharakter der Maschine zu richten sein. In erster Linie aber stehen die Linien der Macht und die Ambivalenz des Gesetzes im Zentrum der Aufmerksamkeit, die sich durch die Erzählung ziehen, sich gegenseitig sowohl bedingen wie auch aufheben und sich schließlich im Finale selbst dekonstruieren.
2. Vom „Fest der Martern“1 zum Verwaltungsakt
2.1 Die Hinrichtung als Schauspiel
Am Hof, dem Schauplatz des vorhergegangenen Gemetzels, vollstreckte Scharfrichter Meister Paul das besonders grausige Urteil an Wolfgang Holzer: Ihm sollte bei lebendigem Leibe die Brust aufgehackt, das Herz herausgerissen, der Körper gevierteilt und die Stücke dann an den Toren und Zufahrtsstraßen Wiens ausgestellt werden Holzer (...)wurde trotz des Heroldsrufes, dass niemand den armen Sünder mit Worten ängstigen solle, vom Volk als Verräter beschimpft, mit Kot beworfen und an Haaren und Bart gerissen. An seiner Hinrichtungsstätte angelangt, war Holzer bereits bewusstlos. Als ihm das scharfe Messer (...) die Brust öffnete, erwachte er, hob den Kopf und sah in der furchtbaren Wunde das eigene Herz schlagen. (...) Das Herz wurde herausgerissen und dem johlenden Volk gezeigt.2
Der hier Gemarterte war Wolfgang Holzer, Münzmeister in Wien, angeklagt der Verschwörung. Er hatte versucht, eine Militäraktion gegen einen damaligen Stadttyrannen zu ermöglichen, indem er bewaffnete Reiter in die Stadt ließ. Historisch wenig interessant, aber eine gute Illustration dessen, was zu jener Zeit unter Gerechtigkeit verstanden wurde. Dabei war dieser Begriff im vorliegenden Fall nicht unproblematisch: nicht etwa um einen klaren Rechtsbruch ging es hier, sondern um eine Auseinandersetzung politischer Natur. Von diesem Zusammenspiel zwischen Recht und Macht wird noch die Rede sein. Aus modernem Blickwinkel wirkt diese Quälerei zunächst wie eine zutiefst sadistische Phantasie, ein Ritual, wie es nur kranken Hirnen entspringen kann. In jenen Tagen, die man später als das „finstere“ Mittelalter kennen sollte, stellten solche Qualen hingegen einen Grundpfeiler des Rechtssystems dar. Die Todesstrafe war eine sehr gebräuchliche Strafart, und ihre Inszenierung hatte den Rang eines schaurigen Schauspiels. Das Publikum kam in Scharen zu solch spektakulären Ereignissen. Es nahm teil an den Martern, indem der Angeklagte und Verurteilte beschimpft und drangsaliert, manchmal auch durch Selbstjustiz den Henker entzogen wurde - kurzum: es spielte seine Rolle perfekt.
[Abb. in Downloaddatei enthalten.]
Abb.1: Eine Hinrichtung
[....]
1 Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Übersetzt von Walter Seitter. Frankfurt am Main 1976, S. 44
2 Tankred Koch: Die Geschichte der Henker. Scharfrichterschicksale aus acht Jahrhunderten. Heidelberg 1988, S. 60f.
Arbeit zitieren:
Stefan Scheiben, 2003, Die Hinrichtung des Rechts, München, GRIN Verlag GmbH
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