Inhalt
1. Einführung 04
2. Theoretische Grundlagen 06
3. Begriffsklärung 11
3.1 Der Begriff der Sicherheit 11
3.2 Der Begriff der Freiheit 14
4. Historische Aspekte 16
4.1 Sedition Act 1798 16
4.2 Writ of Habeas Corpus - Silent Leges inter Arma 1861 18
4.3 Espionage Act 1917 22
4.4 Palmer Raids 1919 24
4.5 Smith Act 1940 28
4.6 Japanese Relocation Act 1942 33
4.7 McCarthy Ära 1950-1954 37
4.8 Counterintelligence Program COINTELPRO 1956-1971 41
4.9 Exkurs: Levi-Guidelines 43
5. Sektion 411 Definitions Relating to Terrorism 47
5.1 Inhalt von Sektion 411 Patriot Act 47
5.2 Historischer Rückbezug 48
5.2.1 Sedition Act 49
5.2.2 Espionage Act 51
5.2.3 Smith Act/“Alien and Registration Act“ 53
5.3 Kritik an Sektion 411 56
5.3.1 Racial Profiling’ 56
5.3.2 Vage Wortwahl und Guild by Association 61
5.4 Aspekte von Sektion 411 im Gesetzesvollzug 65
5.5 Barry Buzans New Framework und Sektion 411 67
6. Sektion 802 Patriot Act 73
6.1 Inhalt von Sektion 802 Patriot Act 73
6.2 Historischer Rückbezug 75
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6.2.1 Suspendierung des Writ of Habeas Corpus’ 76
6.2.2 Japanese Relocation Act 77
6.2.3 Red Scare’ - Palmer Raids und McCarthy Ära 80
6.2.4 Counterintelligence Program COINTELPRO 82
6.3 Kritik an Sektion 802 84
6.3.1 Racial Profiling’ und die Suspendierung des Writ of Habeas Corpus’ 84
6.3.2 Vage Wortwahl 86
6.4 Barry Buzans New Framework’ und Sektion 802 95
7. Freiheit versus Sicherheit 102
8. Graphische Darstellung: Freiheit versus Sicherheit 121
8.1 Sektorale Darstellung: Freiheit vs. Sicherheit 121
8.2 Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit 123
8.2.1 Sedition Act 1798 125
8.2.2 Suspendierung des Writ of Habeas Corpus 1861 126
8.2.3 Espionage Act 1917 127
8.2.4 Palmer Raids 1919 129
8.2.5 Smith Act 1940 131
8.2.6 Japanese Relocation Act 1942 131
8.2.7 MaCarthy Ära 1950-1954 133
8.2.8 Counterintelligence Progam COINTELPRO 1965-1971 134
8.2.9 Leve-Guidelines 1976 bis heute und USA Patriot Act 2001 135
9. Schlußbetrachtungen 136
10. Anhang 138
10.1. Abstract 138
11. Quellenangaben 139
10.1. Monographien 139
10.2 Perdiodika 140
10.3 Zeitungen 140
10.4 Internetquellen 141
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1. Einführung
„They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve
Diesem Zitat von Benjamin Franklin begegnete ich anlässlich einer Recherche für eine Seminararbeit bereits vor einigen Jahren, und obwohl ich es für die damalige Arbeit nicht verwendete, hat es großen Eindruck auf mich gemacht. Wie weit können, müssen, sollen wir gehen können, um unsere Sicherheit zu ‚garantieren’. Bereits vor der Arbeit an meiner Diplomarbeit wurde mir im Laufe meines Studiums bewusst, dass sich Sicherheit nicht nur auf die persönliche, physische Sicherheit vor Waffengewalt erstreckt, sondern weit darüber hinausgeht. Wie weit sie reichen kann, wurde mir im Rahmen eines Hilfseinsatzes im der Region um die Bezirkshauptstand Galle in Sri Lanka nach dem Tsunami 2004 bewusst, als das Land durch die großen Zerstörungen der Umwelt und Infrastruktur, sowie dem Verlust tausender Menschenleben, auch im politischen und sozietalen Bereich massive Probleme ungeahnten Ausmaßes bewältigen musste: Nicht nur das nach wie vor strenge, von Indien übernommene Kastengesetz machte bei der Neuerrichtung von Dörfern und der Notversorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln große Probleme, sondern auch die durch die Regierung eingeschränkte Hilfe für die schwer getroffene Tamilen-Region Aceh setzten dem sozietalen Sektor zu, ebenso wie die Korruption und gegenseitige Schuldzuweisungen der Akteure innerhalb des politischen Sektors, um nur drei Aspekte zu nennen. Die Bedrohung des primären Sicherheitsaspektes des ökologischen Sektors, die intakte Umwelt, brachte also in direkter Beziehung auch massive Bedrohungen für den sozietalen und politischen Sektors mit sich. Eine Naturkatastrophe größeren Ausmaßes war also hier in der Lage, ein Land, sogar eine ganze Region in die Gefahr der Destabilisation auf mehreren Ebenen zu bringen. Diese persönlichen Erlebnisse in Sri Lanka ließen mich über Sicherheit und Stabilität eines Landes näher nachdenken und da mich die Bereiche „Internationale Politik“ und „Internationale Beziehungen“ fast seit Beginn meines Studiums bereits vorrangig interessiert hatten, begann ich mich hinsichtlich meines Themas für die Diplomarbeit in diese Richtung zu interessieren. Meine berufliche Tätigkeit bei Austrian
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Airlines führte mich schließlich direkt zu dem von mir gewählten Thema „Freiheitsrechte in den USA“, da ich die Schockwelle, die nach den Anschlägen über den Atlantik bis nach Europa reichte, und die damit verbundenen Folgen - besonders im Bereich der Datenweiterabe und Sicherheitsauflagen für Flüge in die USA - direkt miterlebte und ich mir Gedanken zu machen begann, wie weit Sicherheit reichen soll oder darf. Die Terroranschläge des 11.Septembers 2001 haben in allen Teilen der Welt, vor allem aber den Vereinigten Staaten, Fragen aufgeworfen, deren Antworten ebenso unangenehm wie unmöglich anmuten: Wie sicher ist sicher? Rechtfertigen Sicherheitsbedürfnisse die Beschränkung der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte? Wie kam es 2001 zu einer solchen Meinungsumkehr innerhalb der amerikanischen Bevölkerung hinsichtlich des ‚Racial Profilings’? Was unterscheidet die Anschläge vom 11.September 2001 von anderen terroristischen Bedrohungen, denn die USA seit langer Zeit ausgesetzt waren? Die Antworten auf diese Fragen sind nicht leicht zu geben, teilweise sogar unmöglich, etwa, wenn es die Frage betrifft: Was ist bedeutsamer, Freiheit oder Sicherheit?
Der USA Patriot Act wurde und wird von der US-Regierung als probates Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus beworben, stellt gleichzeitig jedoch auch ein Mahnmal für die Wahrung der amerikanischen Freiheitsrechte dar. „The story of the Act’s passage shows how easily civil liberties and constitutional principles can be cast aside under the influences of emotion and political posturing” (Cole/Dempsey 2002: 108) schreiben David Cole und James Dempsey in ihrem Werk “Terrorism and the Constitution“ und subsumieren damit exzellent die Situation, die sich uns seit den Anschlägen in den USA darstellt. Mein zentrales Interesse gilt der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit und dem Nachweis, dass die Verschiebung der Balance zu Gunsten der Sicherheit keineswegs neu, sondern bereits in den Gründerjahren der USA zu finden sind: „Within hours after the collapse of the World Trade Center and the destruction of a portion of the Pentagon, most of us knew that civil liberties would be under fire. After all, … we have been down this road before” (Neier in Brown 2003: 31). Der historische Rückbezug dieser Arbeit nimmt sich Perioden und Ereignissen in der Geschichte der USA an, die aus Sicht der Freiheitsrechte als kritisch einzuschätzen sind. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird in jenen Perioden, die durch spezifische Gesetzesentwürfe markiert sind, in unterschiedlichem
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Ausmaß in Richtung der Sicherheit verschoben, jedoch nicht immer in demselben Grad nach Beendigung der Krisensituation zurück in die Ausgangssituation gebracht. Ebenfalls ein wesentlicher Teil meiner Arbeit ist die Darstellung, in welchem Ausmaß die Freiheitsrechte durch den USA Patriot Act beeinträchtigt werden. Diese Freiheitsrechte, die gleichzeitig ebenso die Grundlage jeder Demokratie sind, wie sie durch die demokratischen Prozesse geschützt werden müssen, sind unter anderem (Vgl. Beetham 2004: 66): die Freiheit der Gedanken und des Ausdrucks, Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, Rede- und Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Schutz gegen Diskriminierung, Minderheitenrechte oder das Recht auf einen fairen Prozess. Unter den angeführte Rechten und Freiheiten befinden sich alleine sieben, die durch Sektionen des USA Patriot Acts massiv beeinträchtigt werden.
Ich werde weiters darlegen, dass Freiheit und Sicherheit keineswegs Begriffe sind, die sich in einer Demokratie im Wettbewerb befinden, sondern Teil und Grundvoraussetzung für eine moderne Demokratie sind. Dazu dient mir das erweiterte Sicherheitskonzept von Barry Buzan und seinem Verständnis des Spannungsverhältnisses zwischen äußerer und innerer Sicherheit der fünf Sektoren zueinander, in Wechselwirkung miteinander sowie in Beziehung zum Begriff der Freiheit.
2. Theoretische Grundlage
Nach der Wahl des Themas für meine Diplomarbeit war meine nächste Überlegung, welches theoretische Gerüst ich meiner Arbeit zugrunde legen sollte. Ich habe mich mit den unterschiedlichsten Theorieschulen beschäftigt, musste dabei jedoch feststellen, dass einige der Schulen in Aspekten im Rahmen meiner Arbeit anwendbar wären, jedoch nie durchgehend. So analysiert der klassische Realismus beispielsweise unter anderem das Machtstreben von Kollektiven und geht in diesem Aspekt auch konform mit meinen Vorstellungen, wobei die Übereinstimmung jedoch nicht mehr gegeben ist, wenn Staaten die zentralen Akteure und der politisch-militärische Sektor allein im Mittelpunkt der Analyse stehen sollen. Ähnliche Überlegungen trafen auch auf den Neorealismus, Institutionalismus
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oder Funktionalismus zu. Staaten als zentrale Analyseeinheit zu sehen, ist meiner Auffassung nach zu eng und kann beispielsweise auch nicht erklärten, wodurch es zur Akzeptanz des Patriot Acts durch die amerikanische Bevölkerung kommen konnte. Analysen abseits regionaler Aspekte bleiben dabei also vernachlässigt. Doch auch die Analyse auf individueller Ebene, etwa im Behaviorismus oder der Rational Choice, da sie zu kurz greift und in der Analyse individueller Akteure auch die Dynamik innerhalb von Kollektiven und zwischen Kollektiven zu wenig beachtet. Die Problematik, die sich mir hier also stellte, was, dass viele Theorieschulen sich zu sehr auf die staatliche oder individuelle Analyseebene -oder aber im Fall des Institutionalismus zu sehr auf die Interaktion zwischen Institutionenbeziehen, Staat und Individuen jedoch nicht in im sozialen Kontext miteinander sehen. Fragen wie die von mir in der Einleitung zu dieser Arbeit gestellten sind hiermit nicht zu beantworten oder zu analysieren.
Der erweiterte Ansatz Barry Buzans untersucht jedoch die soziale Konstruktion von Strukturen und Akteuren und zeigt sich im Bereich der Sicherheit radikal konstruktivistisch. Barry Buzan bezeichnet Sicherheit als „spezifische Form der sozialen Praxis“ (Buzan 1998: 204). Soziale Strukturen und Akteure konstituieren sich dabei gegenseitig, vermitteln sich Identität, schränken jedoch auch wechselseitig die Handlungsspielräume ein oder öffnen sie im Gegenteil. Barry Buzans ‚New Framework’ schien mir vor allem deshalb als Gerüst für meine Arbeit geeignet zu sein, weil er sich nicht wie die von mir durchgearbeiteten Theorieschulen auf Akteure - welcher Ebene auch immer - konzentriert, sondern im Gegenteil sogar davor warnt, Analysen zu sehr aus der Sicht der Akteure zu betreiben. Im Zentrum der Überlegungen steht vielmehr der Prozess, wie ein Sachverhalt zu einem ‚Security Issue’ wird, nämlich durch den Akt der Sekuritisation. Durch die Sekuritisierung wird einem Sachverhalt die Begrifflichkeit der Sicherheit injiziert, die damit auf die politische Bühne gehoben und von der Öffentlichkeit als ‚Security Issues’ akzeptiert werden.
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Barry Buzan vergleicht seinen Ansatz selbst mit klassischen Sicherheitsstudien, wobei er auch dort eine objektivistische Sichtweise in Richtung der Sicherheit erkennt, jedoch in der Hinsicht, dass die klassischen Sicherheitsstudien feststellen, was tatsächlich eine existentielle Bedrohung ist und was nicht. Buzans Agenda beschreibt weder eine Bedrohung als objektiv existentiell, noch beschreibt sie, was für einen Sektor oder seine Kollektive tatsächlich Sicherheit ist, sondern konzentriert sich auf den Prozess, wie es zur Politisierung einer solchen Bedrohung kommt. Auch die kritischen Sicherheitsstudien stellt Buzan in Relation mit seinem ‚Framework’, deren Konstruktivismus stärker ausgeprägt ist als jener der traditionellen Sicherheitsstudien, sich jedoch in der Feststellung, das jener Sektor wichtiger sei als ein anderer, jene Bedrohung fundamentaler als eine andere. Buzans ‚New Framework’ ist dem Konstruktivismus näher als traditionelle oder kritische Sicherheitsstudien und versteht Handlungen als Ergebnis von sozialen Situationen der Sektoren. Barry Buzans ‚New Framework’ erfasst Sicherheitsanalysen in einem weiteren Aspekt als die klassischen Schulen dazu in der Lage sind. Obwohl dieser erweiterte Ansatz den Begriff der Sicherheit einer Reihe von Dynamiken zuordnet, die sich teilweise weit von den militärisch-politischen Aspekten entfernen, schließt er doch gleichzeitig den klassischen Ansatz der Sicherheitsstudien nicht aus. Der erweiterte Ansatz Barry Buzans ermöglicht es, so Barry Buzans, sich regionale Sicherheitsinterdependenz vor Augen zu führen, die sich
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weniger aus der Interaktion zwischen Units ergibt, als sie viel mehr kollektive Antworten auf ein geteiltes Schicksal form, das sich aufgrund von Druck von außerhalb des Systems ergibt (Vgl. Buzan 1998: 199).
Dieser Ansatz definiert insgesamt fünf Sektoren - den militärischen, ökonomischen, ökologische, politischen und sozietalen Sektor - , die auf unterschiedlichen Ebenen analysiert werden - dem internationalen System, internationalen Subsystemen, Units, Subunits und Individuen - , wobei Buzan Sektoren als Identifkatoren spezifischer Interaction definiert. Dem gemäß befasst sich jeder Sektor mit Beziehungen (Vgl. Buzan 1998: 7):
• der militärische Sektor mit gewaltsamen Zwang
• der politische Sektor mit Autorität, Verwaltungsstatus und Anerkennung
• der ökonomische Sektor mit Handel
• der sozietale Sektor mit kollektiver Identität und
• der ökologische Sektor mit der Beziehung zwischen menschlicher Aktivität und der
planetarischen Atmosphäre
Im Zentrum von Barry Buzans Analyse befindet sich die Frage „[W]ho can ‚do’ security in the name of what“ (Buzan 1998: 45) oder anders ausgedrückt: der Prozess der Sekuritisation. Als Sekuritisation definiert Buzan einen ‚Securitizing Move, also einen Diskurs, der die Form der Präsentation eines Issues als existentielle Bedrohung gegenüber dem ‚Referent Object’ annimmt und erst durch die Akzeptanz der Öffentlichkeit tatsächlich zu einer erfolgreichen Sekuritisation führt. Ohne Resonanz der Öffentlichkeit bleibt es beim ‚Securitizing Move’ und der ‚Securitizing Actor’ wird nicht zum Ergreifen von Notmaßnahmen autorisiert. Des Weiteren spielen jedoch auch die soziale Position des ‚Securitizing Actors’, und die Existenz einer tatsächlich ‚existentiellen’ Bedrohung, wobei es sich in letzterem Fall sowohl um eine tatsächliche, nachweisbar Bedrohung handeln kann, aber auch um eine angenommene Bedrohung. Interessant ist hier auch, dass eine Sekuritisation zur Bewältigung einer Notsituation stets auch ein außerordentliches Maß an Dringlichkeit beinhaltet, das es gestattet, dass Signalworte wie etwa ‚Sicherheit’ nicht tatsächlich ausgesprochen werden müssen, sondern durch die Verwendung von Worten, die damit in direkter gedanklicher Verbindung stehen, ebenfalls aktiviert wird, wie etwa dem
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Wort ‚Verteidigung’ (Vgl. Buzan 1998: 6f). Die mit der Existenz einer Notsituation verbundene Dringlichkeit ist es auch, die ‚Black Boxes’ entstehen lässt, Maßnahmenpakete, deren Details der Öffentlichkeit nicht bekannt sind und die unter Berufung auf das höhere
Ziel, den Schutz des ‚Referent Object’, nicht in Frage gestellt werden dürfen. Das ‚Referent Object’ war traditionell der Staat, ist in dieser erweiterten Analyse jedoch jenes zentrale Objekt eines Sektors, das es innerhalb des Sektors primär zu schützen gilt. Sekuritisation selbst ist ein Redeakt, der sowohl internen, als auch externen Bedingungen gehorcht. Die Wesentlichste der internen, linguistischen Bedingungen eines Redeakts, der möglichst zum Erfolg, also einer Sekuritisation, führen soll, ist es, der ‚Form der Sicherheit’, der Grammatik, zu folgen und ein Handlungsschema zu entwerfen, dass eine existentielle Bedrohung ebenso beinhaltet wie den ‚Point of No Return’ und einen möglichen Ausweg. Die externe, kontextuell-sozietale Bedingung eines Redeakts steht in direkter Verbindung mit der Existenz einer Bedrohung und der Ausarbeitung von ‚Security Issues’. Dabei ist es nicht die Aufgabe des Analysten, festzustellen, welche Angelegenheit ein ‚Security Issue’ ist und welche nicht. Das ist Aufgabe es politischen Akteurs, der jedoch einen entscheidenden Schritt bestimmt: die Durchführung eines politischen Akts unter einem Sicherheitsaspekt.
Sekuritisation findet in jedem Sektor sektorspezifisch statt, wobei es durch unterschiedliche ‚Referent Objects’ zu Differenzen zwischen den Sektoren kommen kann, denn nicht jeder Sektor fast ein Issue als existentielle Bedrohung auf. So ist etwa die globale Erwärmung eine existentielle Bedrohung für den ökonomischen Sektor, nicht aber für den sozietalen Sektor, der das Problem nur als ein Issue in den Diskurs aufnimmt.
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3. Begriffsklärung
3.1 Der Begriff der Sicherheit
Kaum einem Begriff kam in der internationalen Politik soviel Bedeutung zu und kaum ein Begriff wurde so oft in diversen Diskussionen und Diskursen strapaziert wie jener der Sicherheit, doch wenn es um die exakte Definition von Sicherheit geht, gehen die Meinungen weit auseinander, abhängig von der Denkschule, der die Diskutanten angehören. Die wohl allgemein gültigste Definition ist jene der negativen Gefahr: Demnach ist Sicherheit ein „Zustand des Unbedrohtseins im Sinne des Nichtvorhandenseins von Gefährdung […] und von Furcht vor Gefährdung“ (Schmidt 1995: 864). Für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sicherheit ist jene Definition allerdings ob ihrer Allgemeinheit zu weitläufig.
Ich möchte mich in dieser Arbeit mit einem weiter gegriffenen Begriff von Sicherheit auseinandersetzen, der dennoch nicht an Schärfe und Exaktheit verliert und habe mich für jenen von Barry Buzan definierten Sicherheitsbegriff entschieden. Von entscheidender Bedeutung ist hier aus meiner Sicht, dass der Begriff der Sicherheit nach Barry Buzan nicht nur auf militärische oder geographische Begrifflichkeiten beschränkt ist, sondern sich auf alle fünf von Barry Buzan, Ole Waever und Jaap de Wilde definierten Sektoren erstreckt: dem militärischen, politischen, ökonomischen, sozietalen Sektor sowie dem Umweltsektor. ‚Sicherheit’ ist demnach in jeden Sektor anders zu definieren, denn was in einem Sektor als ‚sicher’ gelten kann, kann einen der anderen vier Sektoren bereits gefährden. „Security means survival in the face of existential threat“(Buzan 1998: 27) stellt Barry Buzan in seinem Werk “Security: A new Framework for Analysis” fest. Doch was exakt eine existentielle Bedrohung darstellt, unterscheidet sich von Sektor zu Sektor, wobei die Sektoren „Blickwinkel des internationalen Systems sind, die durch eine Linse einen bestimmten Aspekt der Beziehungen von und Wechselwirkungen zwischen all jenen Units hervorhebt, aus denen der betroffene Sektor besteht [Eigene Übersetzung, Anm.] (vgl. Buzan 1998: 27). Hans-Joachim Gießmann, der Leiter des Zentrums für Europäische Friedens- und Sicherheitsstudien an der Universität Hamburg, sieht den Begriff der Sicherheit überall dort
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in Anwendung, „wo (potentielle) Systemgefährdungen existieren“(Gießmann in Loccum
2003: 29). Hans-Joachim Gießmann bezieht sich hinsichtlich der ‚Systeme’ überwiegend auf jene im Bereich der ökologischen Sicherheit, den Bereich der sozioökonomischen Abhängigkeit oder auch dem der tradierten Sicherheitsauslegung und schafft damit eine Vielschichtigkeit an Sicherheitsbegriffen, während Barry Buzans Sicherheitsbegriff sich auf die fünf Sektoren erstreckt. Hinsichtlich des von mir verwendeten Sicherheitsbegriffes sind die einzelnen Sektoren, ja sogar Kollektive oder Units, weit davon entfernt, in sich geschlossene Systeme zu bilden, wohl aber sind sie offene, interdependente Systemverbunde, deren unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse immer wieder zu Sicherheitsdilemmata führen. Auch Franz Kernic von der Universität Innsbruck erkennt eine durch die umfassende Bandbreite des Sicherheitsbegriffes bedingte „Aufsplitterung in einzelne
Sicherheitsfelder“ (Kernic in Loccum 2003: 39)
Bei Buzans Begriffsdefinition von Sicherheit ist es auch entscheidend, durch welche Mechanismen eine Bedrohung zu einer existentiellen Bedrohung werden kann. Hier spielen sowohl der ‚Securitizing Actor’ als auch die Öffentlichkeit eine gleichberechtigte Rolle und ihre Interaktion ist wesentlich für die erfolgreiche Sekuritisierung einer Bedrohung, die durch eine gute soziale Position des ‚Securitizing Actors’, seiner Legitimation, die Akzeptanz der Bedrohung als existentielle Bedrohung, dem ‚Wert’, dem ‚Value’, des bedrohten Referent Objekt sowie der Vermittlung einer Dringlichkeit, die das Ergreifen von Notmaßnahmen rechtfertigt durch die Öffentlichkeit positiv beeinflusst wird. Doch es genügt dem Begriff der Sicherheit nicht, ihn als etwas zu beschreiben, was nur ein Akteur oder eine Öffentlichkeit alleine durch Interaktion tut. Akteure sind für sich individuelle Units, sind aber auch Teil größerer Units wie etwa dem Staat, der Nation oder von Kollektiven, die sich aufgrund gemeinsamer Interessen zusammenfinden. Ihre Interaktion innerhalb der einzelnen Units, aber auch der Units untereinander beeinflusst, was in einem Sektor zu seinem ‚Referent Object’ oder einer erfolgreich sekuritisierten existentiellen Bedrohung wird. Dementsprechend stark strukturiert ist die Sicherheitsanalyse Barry Buzans auch. Und dennoch legen nicht nur die Akteure aktiv fest, was als Sicherheitsbedürfnis gelten darf und was als ‚Referent Object’ festgelegt werden kann. Nur in einer Interaktion mit der
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Öffentlichkeit und der von ihr an den Akteur vermittelten Akzeptanz eines Objektes als ‚Referent Object’ definiert sich die Sicherheit in Barry Buzans ‚Framework’. Doch Barry Buzan strukturiert den Begriff der Sicherheit nicht nur hinsichtlich der mit der Sekuritisierung verbundenen Akteure und der Öffentlichkeit, sondern auch den unterschiedlich wahrgenommenen ‚Wesen’ der Sicherheit. Barry Buzan unterscheidet hier zwischen subjektiver Sicherheit, objektiver Sicherheit und intersubjektiver Sicherheit, wobei der Unterschied in der divergierenden Wahrnehmung der Akteure liegt. Während es bei der objektiven Sicherheit eine klare, deutliche existentielle Bedrohung gibt, ist diese Bedrohung bei der subjektiven Sicherheit nur ‚angenommen’, in dem ein ‚Referent Object’ als durch eine existentielle Bedrohung gefährdetes Objekt sekuritisiert wird, obwohl es aus objektiver Sicht eine solche Bedrohung nicht gibt. Barry Buzan betont, dass weder die eine, noch die andere Form der Sicherheit für sich alleine existieren kann. Sicherheitsbedrohungen sind in den seltensten Fällen tatsächlich frei von subjektiven Einschätzungen der betroffenen Akteure. Buzan wehrt sich gegen die Annahme, dass Sicherheit durch die scheinbare Dominanz der unterschiedlichen Akteure stet von subjektiver Natur sei, in dem er feststellt, dass es einem Akteur allein oder selbst einer Gruppe von Akteuren noch nicht möglich ist, ausschließlich zu entscheiden. Daher ist Sicherheit intersubjektive und vor allem auch sozial konstruiert, etwa in der Hinsicht, ob der ‚Securitizing Actor’ die Legitimität hat, beispielsweise die nationale Sicherheit zum ‚Referent Object’ zu sekuritisieren (Vgl. Buzan 1998: 31).
Buzans Analysearbeit bezieht sich jedoch nicht auf den Begriff der Sicherheit an sich, sondern vielmehr auf den Prozess der Sekuritisation. ‚Richtige Sicherheit’ zu definieren und damit die eine, einzige und unwiderruflich gültige Definition von Sicherheit zu finden (Vgl.
Buzan 1998: 31), ist nicht möglich. Zu verschieden sind die Sicherheitsbedürfnisse der unterschiedlichen Sektoren und ihrer Units, aber auch der Units, die sich über mehrere Sektoren bewegen. Entscheidender, so Barry Buzan, ist es viel mehr, den Vorgang der Sekuritisation zu verstehen und zu analysieren, „Because if one knows who can ‚do’ security on what issue and under what conditions, it will sometimes be possible to manoeuvre the interaction among actors and thereby curb security dilemmas” (Buzan 1998: 31). Buzan
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nennt dies seine ‘Formel’, die Sicherheitsthemen begleiten muss: “there has to be an existential threat, a big threat to something - a referent object which is highly valued by a group of people - and that that combination of things leads to call for extreme measures, or emergency measures of some sort” 1 .
Um ein ‘Referent Objekt’ erfolgreich sekuritisieren zu können, muss es dem sekuritisierenden Akteur auch gelingen, hinsichtlich der zu treffenden Gegenmaßnahmen der Öffentlichkeit eine Dringlichkeit zu vermitteln, durch die in weiterer Folge Notmaßnahmen durch die Öffentlichkeit autorisiert werden. Barry Buzan hebt den Begriff der Sicherheit hier über den traditionellen Sicherheitsbegriff hinweg und konzentriert sich mit der Schwerpunktlegung auf die Sekuritisation auf die ‚Qualität der Sicherheit“. Jene Qualität ist „the staging of existential issues in politics to lift them above politics. [...] [B]y labelling it as security, an agent claims a need for and a right to treat is by extraordinary means” (Buzan 1998: 26).
3.2. Der Begriff der Freiheit
Wie der Begriff der ‚Politik’ an sich, entspricht auch jenem der Freiheit mehr als ein Wort in der englischen Sprache, ein Fakt, mit dem ich im Laufe meiner Literaturrecherche immer wieder konfrontiert war und das in den in die deutsche Sprache übersetzten Monographien immer wieder zu vereinfachen scheint, was an und für sich sehr viel mehr Facetten hat. Im Englischen ist der Begriff der Politik dreigeteilt, in ‚Polity’, ‚Politics’ und ‚Policy’, wobei jeder dieser Begriffe einen anderen Aspekt umfasst und in der deutschen Sprache dennoch lediglich einen Begriff existiert: ‚Politik’. Auch der Begriff der Freiheit ist einer ähnlichen Vereinfachung in der deutschen Sprache ausgesetzt, den im Englischen finden sich hierfür zwei Begriffe: jener des ‚Freedom’ und jener der ‚Liberty’. Geoffrey Nunberg ist der Auffassung, dass es in anderen Sprachen nicht möglich ist, die feine Nuance in der Bedeutung dieser beiden Worte zu erkennen und in der Tat kritisiert er auch Isaiah Berlin, der in seinem Essay „Two Concepts of Liberty“ diese beiden Worte trotz ihrer
1 http://www.dfait-maeci.gc.ca/cip-pic/current_discussions/buzan-en.asp am 3.2.2006 um 19.26 GMT
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unterschiedlichen Bedeutung austauschbar einsetzt. Wo aber ist der Unterschied? Nunberg definiert ‚Liberty’ als ein System von Regeln, ein Netzwerk der Einschränkung und Ordnung, weswegen das Wort gedanklich stets mit dem politischen Leben verbunden zu sein scheint
(Vgl. Nunberg in New York Times Weekinreview, 23. März 2003). Das Wort ‚Freedom’ dagegen hat, so Nunberg, mehr eine allgemeine Bedeutung. Viet Dinh zitiert hier den britischen Staatsmann Edward Burke, der ‚Liberty’ als eine Freiheit in Verbindung mit Ordnung begreift, die kein mit der Sicherheit konkurrierender Begriff sei, sondern sich diese beiden im Gegenteil gegenseitig bestärken (Viet in Darmer/Baird/Rosenbaum 2004: 105f).
Jean Jacques Rousseau beschreibt die ‚natürliche’ Form der Freiheit als eine der persönlichen Freiheit, die es erlaubt, nach allem zu streben, was erreichbar scheint und erreicht werden kann, und die durch keinen Gesellschaftsvertrag eingeschränkt ist. Wer jedoch einen Gesellschaftsvertrag eingeht und damit einen Teil seiner persönlichen Freiheit der Freiheit des Kollektivs unterordnet, erhält jene Art der Freiheit, die gerade in dieser Arbeit von wesentlicher Bedeutung ist: die ‚Civil Liberty’. Die ‚Civil Liberty’ ist, anders als
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die ‚natürliche Freiheit’ nicht von der Stärke eines Individuums abhängig, sondern vom Willen der Allgemeinheit (Vgl. Rousseau in Blaug/Schwarzmantel 2001: 102f). In Barry Buzans ‚Framework for Analysis’ ist Freiheit nicht nur die ‚Civil Liberty’ einer Unit oder eines Kollektivs, sondern auch die Freiheit vor einer Bedrohung, sowie die Freiheit, diese Bedrohung mit Autorisation der Öffentlichkeit mit allen Mitteln abzuwenden. Weiters verstehe ich unter Freiheit auch das Recht und die Möglichkeit, Einschränkungen der persönlichen Freiheiten und Rechte über das Maß, dass die Verfassung eines Staates vorgibt, mit rechtlichen Mitteln, aber auch den klassischen Freiheitsrechten wie beispielsweise der Redefreiheit, Meinungsfreiheit oder auch Versammlungsfreiheit entgegenzutreten und so eine Balance zwischen den Sicherheitsbedürfnissen eines Individuums oder auch eines Kollektives und dem Willen und das Recht auf persönliche Freiheit aufrecht zu erhalten.
4. Historische Aspekte
4.1 Sedition Act 1798
Der Sedition Act, der ‘Act der Volksverhetzung’, wurde 1798 unter der Administration von John Jacob Adams erlassen, nur sieben Jahre nach Verabschiedung der Bill of Rights im Jahr 1791, die mit dem ersten Zusatzartikel feststellte, dass „Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances.” 2 Dieser erste Zusatzartikel der US-Verfassung galt und gilt als zentrales Dokument der freien Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.
Doch die erst im Jahre 1783 begründete amerikanische Nation sah sich nicht nur mit Ressentiments von Seiten des früheren ‚Mutterlandes’ Großbritannien konfrontiert, sondern
2 http://www.law.cornell.edu/constitution/constitution.billofrights.html#amendmenti am 19.1.2006 um 18.41
GMT
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auch mit der politisch höchst instabilen Situation im von der eigenen Revolution verunsicherten Frankreich sowie mit jener des vom ‚Großen Hunger` der vierziger Jahre und den folgenden Revolutionen erschütterten Irland. Aus Furcht vor einer neuerlichen Revolution im eigenen Land durch Sympathisanten der Franzosen und Iren erließ die Adams-Administration den Sedition Act, dessen erster Teil die amerikanische Exekutive ermächtigte, alle Nicht-US-Bürger dauerhaft des Landes zu verweisen, die als „gefährlich für den Frieden und die Sicherheit der Vereinigten Staaten“ erachtet oder aber die „concerned in any treasonable or secret machinations against the government therof“ 3 wurden. Doch man war nicht nur aufgrund der potentiellen ausländischen Dissidenten in Hinsicht auf den eigenen inneren Zusammenhalt des jungen Staates besorgt, sondern auch aufgrund regierungskritischer Äußerungen gegnerischer Parteien, vornehmlich jener der republikanischen Partei. Die Regierung Adams sah sich mit der Gefahr konfrontiert, dass durch das Infragestellen der Regierungsmaßnahmen Zweifel an deren hehren Absichten und Integrität aufkommen und so auch das Nationbuilding massiv erschweren oder gar verhindern könnten. Daher wurde auch eine Erweiterung des Sedition Act erlassen, die es zu einem Verbrechen machte, „that if any person shall write, print, utter or publish […], or shall knowingly and willingly assist or aid in writing, printing, uttering or publishing any false, scandalous and malicious writing or writings against the government of the United States […], or the President of the United States, with intent to defame the said government […], or bring to them […] into contempt or disrepute; or to excite against them, […] the hatred of the good people of the United States” 4 . Besonders jener zweite Teil des Sedition Acts wird heute massiv kritisiert als Angriff auf die verfassungsrechtlich garantierte Rechte der Meinungs-und Pressefreiheit des ersten Zusatzartikels. Nicht nur dass es Bürgern kaum noch möglich war, gerechtfertigte Kritik an der Regierung zu äußern, ohne gleichzeitig Gefahr zu laufen, verhaftet zu werden, wurde dadurch aus denselben Gründen auch die Arbeit der oppositionellen republikanischen Partei massiv behindert. Der bekannteste der im Rahmen
3 Vgl.
http://www.ourdocuments.gov/print_friendly.php?flash=true&page=transcript&doc=16&title=Transcript+of+A
lien+and+Sedition+Acts+%281798%29 um 19.1.2006 um 18.41 GMT
4 http://www.law.cornell.edu/constitution/constitution.billofrights.html#amendmenti am 19.1.2006 um 18.31
GMT
4 Vgl.
http://www.ourdocuments.gov/print_friendly.php?flash=true&page=transcript&doc=16&title=Transcript+of+A
lien+and+Sedition+Acts+%281798%29 am 9.1.2006 um 18.31 GMT
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des Sedition Acts verhafteten Personen war der Kongressabgeordnete Matthew Lyon aus Vermont, der zu einer viermonatige Haftstrafe verurteil wurde wegen des ‚Verbrechens’, Präsident Adams als „’swallowed up in a continual grasp for power, in an unbounded thirst
for ridiculous pomp’“ (Chang 2002: 22). Durch die vage Wortwahl des Sedition Acts, bereits mit „skandalösen“ Äußerungen den „Hass der guten amerikanischen Bürger“ auf den Präsidenten zu lenken, wurde die Verurteilung Lyons bis zum Jahre 1866 bis hin zum Supreme Court als verfassungsrechtlich erklärt. Insgesamt wurden zehn amerikanische Staatsbürger aufgrund des Sedition Acts verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Bis zur tatsächlichen Verurteilung wähnten sich alle unter dem Sedition Act angeklagten Personen durch das Recht der unter dem ersten Zusatzartikel der Verfassung garantierten Rede- und Meinungsfreiheit im Recht. Doch nach der damals gängige Rechtsauffassung war nach wie vor das Gesetz der „seditious libel“, der volksverhetzenden Beleidigung, in Kraft, das zwar die Beleidigung der Regierungsmacht nicht präventiv verhindern, sie aber nach erfolgten Äußerungen durchaus ahnden konnten, ungeachtet der Existenz des ersten Zusatzartikels, das durch diese legislative Altlast aus britischer Kolonialzeit ausgehebelt worden war (Vgl. Zinn 2003: 100ff).
4.2 Writ of Habeas Corpus - Silent Leges inter Arma 1861
Der Writ of Habes Corpus ist ein noch aus dem britischen Recht übernommener Rechtskörper, der bereits im 14.Jahrhundert bekannt, wenn auch wenig geachtet, war und 1679 im britischen Recht festgeschrieben wurde, eher er - aufgrund der kolonialen Verbindung des britischen Königsreiches mit Amerika - in die amerikanische Verfassung übernommen wurde. Im Detail hieß der Writ of Habeas Corpus „habeas corpus ad subjiciendum“, also frei übersetzt “du sollt einen Körper haben, der Gegenstand [einer Untersuchung, Anm.] werden muss“. Der Habeas Corpus sollte vor allem die Untertanen der britischen Krone - und später natürlich auch die Bürger der USA - vor willkürlicher Verhaftung schützen und dem Verhafteten selbst das Recht verleihen, eine Überprüfung der Zulässigkeit einer Verhaftung durch eine richterliche Instanz zu erzwingen. Der Writ of Habeas Corpus kann somit zu recht als einer der ersten erfolgreichen Versuche gewertet
18
werden, die Eingriffe das Staat in das Leben des Einzelnen auf einen rechtlich zu untermauernden Bereich zu beschränken.
Doch wie viele andere Gesetze und Rechtsbestände, die den Einflussbereich des Staates auf den einzelnen Bürger beschränkten und eindeutig festschrieben, wurde auch der Habeas Corpus von der amerikanischen Regierung in Frage gestellt. Die Motive hiefür liegen allerdings dann auf der Hand, wenn man den Zeitpunkt der Suspendierung des Habeas Corpus in Betracht zieht: Präsident Lincoln setzte ihn im 27.April 1861 außer Kraft, also fast ein Jahr nach Beginn des amerikanischen Sezessionskrieges und nur knapp eine Woche, nachdem sich Fort Sumter in South Carolina ergeben hatte. Präsident Lincolns Absicht war es „to arrest anyone between Washington and Philadelphia suspected of subversive acts or speech“ 5 . Lincoln musste befürchten, in dieser strategisch so wichtigen ersten Kriegsphase, dass ‚subversive’ Staaten wie beispielsweise der Bundesstaat Maryland den Marsch der Unionstruppen in den Süden aufhalten oder behindern könnten. William Rehnquist, heute Vorsitzender des US Supreme Courts, sieht einen weiteren Grund in der Suspendierung darin, dass Teile der Bevölkerung, die sich für die Sache der Südstaaten einsetzen, durch Worte oder Taten zur Zerstörung der Eisenbahnlinie beitragen und damit die Truppentransporte der Nordstaaten in den Süden massiv behindern könnten (Rehnquist in
Darmer/Baird/Rosenbaum 2004: 29). Die Aussetzung dieses wichtigen Instruments des zivilen Bürgerschutzes ermöglichte es, tausende US-Bürger durch Militärgerichte verhaften und schließlich auch verurteilen lassen und somit die drohende Gefahr eines Widerstandes so gering wie möglich zu halten.
Die Rechtshandlung Lincolns wurde bereits wenige Wochen später erstmals in Frage gestellt, genau am 25.Mai 1861 mit der Verhaftung John Merrymans, dem Präsident der staatlichen Agrargesellschaft und einem beredten Sezessionisten. Merryman klagte noch am selben Tag vor dem Bezirksgericht unter Chief Justice Roger B. Taney sein Recht auf Habeas Corpus ein. Richter Taney erklärte das Vorgehen von Präsident Lincoln hinsichtlich der Suspendierung des Habeas Corpus tatsächlich für verfassungswidrig erklärte, weil die
5 http://www.civil-liberties.com/pages/did_lincoln.htm am 4.2.2006 um 16.00 GMT
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Verfassung es lediglich dem Kongress, nicht aber dem Präsidenten, erlaubte, den Writ of Habeas Corpus außer Kraft zu setzen. Präsident Lincoln ignorierte diese Gerichtsentscheidung des Bezirksgerichtes allerdings weitgehend, wobei er seine Entscheidung vor allem auf die besonderen Umstände des Krieges begründete. Am 14.Februar 1862 hob die Lincoln Administration die Suspendierung des Habeas Corpus für einen kurzen Zeitraum wieder auf, jedoch lediglich für wenige Monate, bis sich der Kriegsgang neuerlich verschlechterte und auch der Widerstand gegen den Einzug zum Militärdienst unter Strafe gestellt wurde. Schließlich veranlasste Präsident Lincoln den Kongress, am 3.März 1863 den ‚Habeas Corpus Act’ zu erlassen, der Lincolns Vorgehen im Nachhinein rechtfertigte und es auch für verfassungsmäßig erklärte. Die gerechtfertige Frage, ob der Präsident den Habeas Corpus zu Kriegszeiten tatsächlich außer Kraft setzen dürfe, wie es der Habeas Corpus Act darlegte, konnte nie vor einem ordentlichen Gericht durch einen Spruch geklärt werden, da die politische Führungselite sicher stellte, dass der Fall nie einem ordentlichen Gericht vorgestellt wurde. Somit hatte war die Exekutive nicht nur erfolgreich, ein wesentliches Bürgerrecht einzuschränken, sondern gleichzeitig auch darin, den Gerichten die Möglichkeit zu nehmen, ihre Aufgabe der ‚Checks and Balances’ wahrzunehmen. Durch die Suspendierung des Habeas Corpus wurden Fälle wie die von John Merryman sehr häufig niemals vor einem zivilen Gericht verhandelt.
Erst die Klage von Lambdin P. Milligan führte auf Ebene des Supreme Courts dazu, den Status des Habeas Corpus zu überdenken und die Suspendierung aufzuheben. Die Aufhebung erfolgte aber erst nach der Ermordung Abraham Lincolns am 14.April 1864 und auch nach dem Ende des amerikanischen Bürgerkriegs, als die Nation langsam begann, wieder in den zivilen Alltag zurückzukehren und Kriegsgesetzte, eines nach dem anderen, wieder aufgehoben wurden, nachdem die politische Lage stabilisiert war. Dennoch war auch für die Aufhebung des Habeas Corpus Acts 1866 ein Anlassfall notwendig, der es möglich machte, die verfassungswidrige Entscheidung Präsident Lincolns zur Suspendierung des Habeas Corpus aufzuheben, ohne gleichzeitig die historisch makellose Präsidentschaft Lincolns zu beflecken. Dieser Fall war jener von Lambdin Milligan, einem Mitglied des „Ordens der amerikanischen Ritter“, einer paramilitärischen Vereinigung mit dem Ziel, die amerikanische Regierung zu stürzen. Eine Gruppierung mit solchen Zielen musste für die
20
amerikanische Regierung unter Präsident Lincoln nicht nur vor dem Hintergrund des Sezessionskrieges eine akute Bedrohung darstellen, sondern wäre wohl auch in Friedenszeiten schwer bestraft worden. Lambdin Milligan wurde am 5.Oktober 1864 verhaftet und sein Fall vor einem Militärgericht verhandelt, wobei ihm das Recht auf Habeas Corpus abgesprochen wurde mit der Begründung, es handle sich in seinem Fall um einen Kriegsgefangenen. Kriegsgefangenen wurde das Recht auf Habeas Corpus durch den Habeas
Corpus Act von 1863 ausdrücklich abgesprochen (Vgl. Chang 2002: 38)
6
. Lambdin Milligan wurde schließlich zum Tod durch Hängen verurteilt, doch das Urteil wurde auf Wunsch Präsident Lincolns nicht unmittelbar vollstreckt. Milligan nutzte die gewonnene Zeit dazu, gegen seine Inhaftierung zu protestieren und argumentierte, sie sei von einer Militärkommission ausgesprochen worden, obwohl im in Frage kommenden Bezirk durchaus auch zivile Gerichte aktiv waren
7
. Nachdem der Grand Jury die Beweise in diesem Fall vorgelegt worden waren und sie der Verurteilung de Circuit Courts nicht folgen konnte, sondern die Sitzung stattdessen vertagte, wurde allerdings der Habeas Corpus Act von 1863 zugunsten von Lambdin Milligan wirksam.
Er besagte der Habeas Corpus Act von 1863, dass
ein Häftling freigelassen werden müssen, wenn eine Grand Jury den betreffenden Fall gehört, den Häftling aber nicht verurteilt, sondern die Sitzung nur vertagt hatte. Der Fall wurde schließlich am 3.April.1866 entschieden, wenn auch nicht von der Grand Jury, sondern dem Supreme Court. In seiner Entscheidung vom April 1866 stellte der Supreme Court fest, dass es verfassungswidrig sei, einen Zivilisten - selbst in Kriegszeiten - vor ein Militärgericht zu stellen, zumal Milligan weder im Armeedienst, noch Kriegsgefangener gewesen sein und somit auf Verfassungsebene keine Rechtsgrundlage bestanden habe, ihm vor einem Militärgericht den Habeas Corpus zu entziehen. Daher sei er unverzüglich freizulassen. Immer wieder hat es seit seiner schriftlichen Festsetzung Versuche gegeben, sowohl in der amerikanischen, aber auch in der britischen Geschichte, das Recht aus Habeas Corpus außer Kraft zu setzten, um schwieriger politischer Zeiten Herr zu werden. Im Verständnis der amerikanischen Verfassung ist das Recht auf Habeas Corpus nicht durch den Präsidenten aussetzbar: „The Privilege of the Writ of Habeas Corpus shall not be suspended, unless when
6 Vgl. http://www.civil-liberties.com/pages/did_lincoln.htm am 4.2.2006 um 16.00 GMT
7 Vgl. ebenfalls http://www.constitution.org/ussc/071-002a.txt am 19.1.2006 um 18.46 GMT
21
in Cases of Rebellion or Invasion the public Safety may require it” 8 . Ironischerweise führte derselbe Abschnitt der Verfassung, der die Dauerhaftigkeit des Habeas Corpus garantieren sollte, auch zu seiner Aussetzung mit der Begründung, in Gestalt des Sezessionskrieges und der Unabhängigkeitsbestrebungen des Südens mit einer Rebellion gegen die Union der Vereinigten Staaten konfrontiert zu sein und somit das Recht auf Habeas Corpus außer Kraft setzten zu können. Ein nachweislicher Interpretationsfehler findet sich allerdings in der Annahme, auch der Präsident alleine dürfe in seiner Eigenschaft als oberster Befehlshaber den Habeas Corpus ebenso aufheben wie der verfassungsmäßig dazu ermächtige Kongress, der als kollektiv agierender Legislativkörper über eine größere Legitimität verfügt, da das Kollektiv die Gefahr des Missbrauchs minimiert. Doch eine lateinische Weisheit sagt „silent leges inter arma“, frei übersetzt „wenn die Waffen sprechen, schweigen die Gesetze“ und in diesem Aspekt trifft dies auch hier zu.
4.3 Espionage Act 1917
Im Gegensatz zum Titel dieses Gesetztes befasst sich dessen Inhalt keineswegs mit Maßnahme gegen Spionagetätigkeiten, für die sicherlich eine breite Allgemeinheit absolutes Verständnis aufgebracht hätte, vor allem, da das Gesetz in mitten des Ersten Weltkrieges erlassen wurde und Spionagetätigkeit den Kriegsverlauf massiv beeinträchtigen hätte können. Tatsächlich schien sich die Wilson-Administration mehrheitlich gegen Kritik an der Kriegsführung und auch gegen die Beeinträchtigung der Rekrutierungsmaßnahmen für den Krieg wehren zu wollen. Der Espionage Act wurde am 15.Juni 1917 vom Kongress angenommen, aber erst am 16.Mai 1918 umgesetzt. Durch dieses Gesetz wurde es zu einem schwer bestraften Vergehen, „to willfully utter, print, write, or publish any disloyal, profane, scurrilous or abusive language“ (Chang 2002: 23) oder auch „to cause or attempt to cause [...] insubordination, disloyalty, mutiny, or refusal of duty, in the military or naval forces of the United states“ (Chang 2002: 23). Diese Einschränkung der Redefreiheit bezog sich konkret auf regierungskritische Äußerungen in Kriegszeiten, wurde aber in weiteren Interpretationen durchaus ‘großzügig’ interpretiert und machte konstruktive Kritik an der Politik der Regierung so gut wie unmöglich (Vgl. Zinn 2003: 365ff)
8 Artikel 1, Sektion 9 http://www.ourdocuments.gov/doc.php?flash=true&doc=9&page=transcript am 19.1.2006
um 18.48 GMT
22
Der bekannteste Fall vor dem Supreme Court war jener von Charles Schenck, einem aktiven Mitglied der sozialistischen Bewegung der USA. Schenck hatte durch das Formulieren, Drucken und Verteilen eines Pamphlets, das zum Widerstand gegen den Krieg im Allgemeinen und die Rekrutierung im Besonderen aufrief, gegen den Espionage Act verstoßen. Charles Schenck wurde zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt, eine der niedrigsten Strafen unter dem Espionage Act, wie sich in den kommenden Jahren herausstellen sollte. In seiner Berufung vor dem Supreme Court argumentierte Charles Schenck, seine im Pamphlet vertretene Meinung müsse unter dem Ersten Zusatzartikel der Verfassung im Rahmen der freien Rede geschützt sein und zitierte in diesem Zusammenhang den Dritten Artikel der Bill of Rights: „Congress shall make no law respecting [...] abridging the freedom of speech“ 9 . In dem am 9.Januar 1919 veröffentlichten Urteil argumentierte Richter Wendell Holmes: „The question [...] is whether the words used are used in such circumstances and are of such a nature as to create a clear and present danger that they will bring about the substantive evils that Congress has a right to prevent“ (Zinn 2003: 366). Geoffrey R. Stone 10 stellt in seinem Artikel „A Mystery Unraveled“ die Frage in den Raum, ob nicht der Krieg an sich eine ebenso schwerwiegende „clear and present danger“ sein müsse wie die Behinderung der Rekrutierung von Soldaten oder die Verbreitung von subversivem Gedankengut. 11 Zwar mutet diese Frage sicherlich polemisch an, vor allem, da Richter Holmes wohl nicht unterstellt werden kann, der Erste Weltkrieg habe für ihn keine klare und gegenwärtige Gefahr dargestellt, dennoch ist der Gedankenansatz interessant. Kann ein Verstoß gegen ein Gesetz, dass das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkt, schwerer wiegen, als der Widerstand gegen ein imminentes Risiko wie jenes, zu Kriegszeiten zum Militärdienst eingezogen zu werden? In diese Überlegungen muss allerdings miteinbezogen werden, dass sich die USA zu jener Zeit im Krieg befanden und Widerstand gegen die Rekrutierung sowie häufig vorgetragene Zweifel am Vorgehen der Wilson-Administration durchaus als problematisch erweisen hätten können. Dennoch darf die Äußerung von persönlichen Meinungen nicht als ‚Angriff’ auf die
9 http://www.ourdocuments.gov/doc.php?doc=13&page=transcript am 19.1.2006 um 18.56 GMT
10 Professor Geoffrey R. Stone ist Professor des Rechts und ausgewiesener Experte bezüglich der US-
Freiheitsrechte, besonders des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
11 Stone, Geoffrey: http://www.law.nyu.edu/faculty/workshop/fall2002/stone.pdf Seite 24 am 4.11.2004 um
11.31 GMT
23
Kriegsgebarungen des Landes verstanden werden, selbst oder gerade, wenn sie von politisch Andersdenkenden vertreten werden. Zum Einen würden dadurch tatsächlich revolutionärsubversive Akteure in den Untergrund getrieben werden, wo es schwierig wird, sie rechtzeitig zu entdecken, zum Anderen zitierte Geoffrey R. Stone aber auch Richter Learned Hand, der die Meinung vertrat, es sei niemals in der Absicht des Kongresses gelegen, ein Gesetz gegen die frei Meinungsäußerung zu erlassen, etwas, was schließlich von Seiten der Verfassung verboten war. Vielmehr habe der Kongress seine Hingabe an das Recht der freien Meinungsäußerung mehrmals betont. Stone betont, der Kongress habe vielmehr beabsichtigt, „to restrict expression only if it willfully caused or attempted to cause certain defined consequences concerning the effectiveness of the armed forces“.
4.4 Palmer Raids 1919
Das beginnende 20.Jahrhundert schien - wie bereits im Unterkapitel ‚Espionage Act’ dargestellt - nicht nur außerhalb der USA unruhige Zeiten mit sich zu bringen, sondern auch innerhalb des Landes. Doch wie es oft in der Weltgeschichte der Fall war und ist, standen innere wie äußere Faktoren Anfang des 20.Jahrhunderts eng miteinander in Verbindung und hatten direkte Auswirkungen aufeinander.
Der Erste Weltkrieg näherte sich bereits seinem Ende und mit ihm auch die Hoffnung der USA auf ein in demokratischen Grundsätzen vereinigtes und in Zukunft friedvolles Europa. Das einstige Kaiserreich Deutschland kämpfte mit anarchischen Umtrieben und Polen, Italien, Indien und China mit politischen Unruhen. Doch die bedrohlichsten Nachrichten schienen die USA aus Russland zu erreichen, wo die Kommunisten unter Vladimir Ilyich Ulyanov Lenin 1918 die Macht ergriffen hatten, die Weltrevolution anstrebten und 1919 die „Dritte Internationale“ gründeten. Die weltweite politische Unsicherheit und die Unruhen in den USA selbst schienen das Land direkt zu bedrohen. Die Furcht vor einem möglichen politischen Umsturz begründete sich daher nicht erst am 2.Juni 1919, als auf das Haus des Generalstaatsanwaltes General A. Mitchell Palmer ein Bombenanschlag verübt wurde. Dennoch kann dieser Zeitpunkt guten Gewissens als Beginn der ersten „Red Scare“-Welle in den USA gesehen werden, als die Sicherheitsdienste der
24
USA ihre Aufmerksamkeit von den Vorgängen in Europa ab und zu den innerpolitischen Problemen hinwandten.
General A. Mitchell Palmer war zum Zeitpunkt des Bombenanschlages erst seit drei Monaten als Generalstaatsanwalt tätig und hatte als solcher mit mangelnder Reputation und Glaubwürdigkeit zu kämpfen. Er galt als nicht entschieden genug, um der „roten Gefahr“ Herr zu werden, die die Medien in den Gewerkschaften, Universitäten, Kirchen, der ‚League of Women Voters’ 12 und anderen Organisationen vermuteten. Die sich ausbreitende Hysterie wurde durch den Streik der Bostoner Polizei und dem folgenden erhöhten Aufkommen von Gewalt in Folge dieses Streiks verstärkt. Rufe nach 'Law and Order' wurden zunehmend lauter, selbst aus an sich gemäßigten Kreisen. Doch trotz des Bombenanschlages auf sein Haus zögerte Palmer bis Mitte Oktober mit seiner Reaktion auf die anarchischen Umtriebe. Als schließlich auch der Senat eine Erklärung seine, Palmers, Untätigkeit verlangte und bereits seine Absetzung in Erwähnung zog. Mitchell Palmer, der zu jener Zeit angesichts eines Herzanfalls von Präsident Woodrow Wilson, bereits überlegt hatte, selbst für die Präsidentschaft zu kandidieren, geriet zusehends unter Zugzwang (Vgl. Zinn 2003:
375ff). Er errichtete die General Intelligence Division, zu deren Leiter Palmers bisheriger Special Assistant J. Edgar Hoover ernannt wurde, und ernannte William J. Flynn zum Direktor des FBI. Beide, Hoover und Flynn waren bereits dafür bekannt, die „rote Bedrohung“ für durchaus real und für den Staat bedrohlich zu sehen.
13
Mit Hilfe der durch die beiden Organisationen erlangten Informationen kam Mitchell Palmer zu dem Entschluss, dass die Gefahr vor allem von russischen Einwanderern auszugehen schien und verschärfte das Einwanderungsgesetz. Selbst das Lesen oder auch nur Erhalten von anarchischer Literatur konnte bereits zur Verhaftung oder gar Deportation führen und zur Beweisführung war nicht mehr als ein ‚glaubhafter Grund’ oder ein Haftbefehl notwendig
14
. Am 7.November 1919 holte Mitchell Palmer zum Schlag gegen die ‚rote Bedrohung’ aus und in insgesamt 9 Städten landesweit wurden insgesamt 249 Personen verhaftet, deren Vergehen nicht selten lediglich aus dem Lesen russischer Zeitungen in kyrillischer Schrift,
12 Vgl. http://www.law.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/SaccoV/redscare.html am 19.1.2006 um 19.16 GMT
13 Vgl. http://www.icdc.com/~paulwolf/cointelpro/churchfinalreportIIIg.htm am 19.1.2006 um 19.19 GMT
14 Vgl. http://www.law.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/SaccoV/redscare.html am 19.1.2006 um 19.16 GMT
25
ebenfalls bereits strafbar unter dem verschärften Einwanderungsgesetz, oder auch lediglich ihre russische Herkunft bestanden. Darunter waren auch der anarchistische Aktivist Alexander Berkman und die Schriftstellerin Emma Goldmann. Alle 249 Personen wurden über Finnland, das als Vermittler zwischen den USA und der von der amerikanischen Regierung noch nicht anerkannten russischen Staatsführung, fungierte, am 21.Dezember 1919 nach Russland deportiert.
Derweilen galt Mitchell Palmer als ‚Mann der Tat’, der endlich in der Lage zu sein schien, die ‚überwältigende rote Bedrohung’ energisch und erfolgreich abzuwehren. Die breite öffentliche Unterstützung veranlasste Palmer, noch weiter zu gehen, und die Rechte der Einwanderer noch umfassender zu beschneiden. Palmer hatte Präsident Wilson vorab vergeblich darum gebeten, einen „Blanko-Haftbefehl“, gültig für alle Verdächtigen des Kampfes gegen die ‚rote Bedrohung’ zu erhalten, und den Entzug des Rechts der Immigranten auf juristischen Beistand durchzusetzen. Nur Tage später war jedoch Präsident Wilson durch seine Krankheit gezwungen, sich vorübergehend aus dem Amt zurückzuziehen, und Louis F. Post, Wilsons Assistent, und John W. Abercrombie, Anwalt des Labour Departments und von Palmer selbst als solcher eingesetzt, wurden als Stellvertreter des Präsidenten eingesetzt. Abercrombie ebnete in weiterer Folge am 29.Dezember 1919 den Weg für Palmers Wünsche und setzte das Recht der Immigranten auf Information über rechtlichen Beistand sowie das Recht auf Information hinsichtlich der erhobenen Anklagepunkte außer Kraft 15 . Weiters erhielt Palmer von Abercrombie den gewünschte „Blanko-Haftbefehl“, der Tausende Male vervielfältigt wurde. Lediglich die Namen der Verhafteten mussten in die leeren Felder noch eingetragen werden. Durch diesen „Blanko-Haftbefehl“ war bereits die ohnehin sehr geringe Vorbedingung für eine Deportation unter dem Einwanderungsgesetz gegeben und in der Nacht des 2.Januars wurden insgesamt mehr als 3000 Menschen verhaftet und in weiterer Folge nach Russland - beziehungsweise in die neu gegründete Sowjetunion deportiert 16 . Der sechste Zusatzartikel schreibt jedoch fest, dass „The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but
15 Vgl. http://www.law.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/SaccoV/redscare.html am 19.1.2006 um 19.22 GMT
16 Vgl. http://www.law.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/SaccoV/redscare.html am 19.1.2006 um 19.22 GMT
26
upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized” 17 . Der durch Abercrombie ausgestellte „Blanko-Haftbefehl“ umging den vierten Zusatzartikel in mehrfacher Hinsicht, wenn auch unter formaler Wahrung der Verfassungsmäßigkeit. Der nach dem sechsten Zusatzartikel erforderliche Haftbefehl, der es den Agenten Palmers erlaubte, alle verdächtigen Häuser zu durchsuchen, Eigentum zu beschlagnahmen und sogar zu zerstören, und deren Bewohner zu verhaften, war tatsächlich gegeben. Doch detaillierte Angaben zu den Personen oder durchsuchten Häusern und Wohnungen mussten im Interesse der Effektivität im Kampf gegen die ‚rote Bedrohung’ ebenso wenig gemacht werden, wie zusätzlich ein ‚hinreichender Verdacht’ gegen die Verhafteten angeführt werden musste. Vielfach wurden ‚Verdächtige’ überhaupt ohne Haftbefehl inhaftiert. Weiters verletzte auch die durch Palmer initiierte und von Abercrombie genehmigte Verschärfung des Einwanderungsrechtes hinsichtlich der Enthaltung von Informationen über einen Rechtsbeistand sowie die Gründe der Anklage den achten Zusatzartikel der Verfassung. Darin wird allen Angeklagten zugestanden “To be informed of the nature and cause of the accusation […] and to have the Assistance of Counsel for his defense" 18 . Auch dies war in der überwiegenden Mehrheit der Fälle nicht geschehen.
Im Erwachen nach diesem ersten, umfassenden Kreuzzug gegen die ‚rote Gefahr’ wurde nicht nur Zivilrechtsaktivisten bewusst, wie weit vor sich Mitchell Palmer - und mit ihm die Bevölkerung - mit seinen Maßnahmen gewagt hatte. Bereits im März 1920 war Abercrombie auf Drängen Präsident Wilsons gezwungen, aus seinem Amt im Labour Department zu scheiden. Sein Nachfolger im Amt. Louis F. Post, annullierte mit sofortiger Wirkung 2000 der 3000 Haftbefehle aufgrund mangelnder Rechtsgültigkeit. Insgesamt wurden im Rahmen der zweiten Verhaftungswelle ‚nur’ 556 Menschen deportiert. Doch Howard Zinn stellt in diesem Zusammenhang fest: „The Constitution gave no right to Congress to deport aliens, but the Supreme Court had said […], this was a natural right of the government 19 (Zinn 2003: 375). War die Unterstützung der Öffentlichkeit für Palmer bereits
17 http://www.ourdocuments.gov/doc.php?doc=13&page=transcript am 19.1.2006 um 19.22 GMT
18 http://www.ourdocuments.gov/doc.php?doc=13&page=transcript am 19.1.2006 um 19.22 GMT
19 Im Jahre 1882 war vom Kongress der Chinese Exclusion Act erlassen worden, da chinesische Einwanderer als
Gefahr für die „Ordnung in bestimmten Lokalitäten“, überwiegend der Wirtschaft und hier besonders dem
27
im Schwinden begriffen, so beendete sie der “Fall Andrea Salsedo” endgültig, den im Übrigen auch Louis Post aufgrund der Beweislage nicht anzuzweifeln gewagt hatte. Der gebürtige italienische Schriftsetzer Andrea Salsedo wurde aufgrund seiner „anarchistischen Gesinnung“ im Frühjahr 1920 verhaftet, verschwand für acht Wochen, in denen er weder Familie, noch Freunde oder einen Rechtsbeistand kontaktieren konnte, und kam schließlich auf mysteriöse Weise bei einem Sturz aus dem vierzehnten Stock des FBI-Gebäudes ums Leben. Andrea Salsedos Freunde Nicola Sacco und Bartolomeo Vanzetti wurden am selben Tag verhaftet und in dem folgenden Verfahren zum Tode verurteilt, „because they were
anarchists and foreigners“ (Zinn 20003: 376). Demonstrationen zugunsten ihrer Freilassung und der Wahrung ihrer Rechte wurden mit massiver Polizeigewalt aufgelöst. In einer Anhörung vor dem Kongress im Juni 1920 hatte Mitchell Palmer festgestellt: „It has always been plain to me that when American citizens unite upon any national issue they are generally right, but it is sometimes difficult to make the issue clear to them“
20
. Bis zu seinem Tod im Jahre 1928 war Mitchell Palmer überzeugt, die ‚rote Gefahr’ noch nicht erfolgreich vernichtet zu haben, jedoch auch, in J. Edgar Hoover einen würdigen Nachfolger gefunden zu haben, der 1924 Direktor des FBI geworden war
21
4.5 Smith Act 1940
Der durch den Kongressabgeordneten Howard Smith 1940 eingebrachte „Alien and Registration Act“, kurz Smith Act genannt, stellte einen neuerlichen Angriff auf die Freiheitsrechte dar, konkret auf den Ersten Zusatzartikel der Verfassung, der den US-Bürgern die Freiheit der Rede und der Meinungsäußerung garantiert. Folgt man der Argumentation von Howard Zinn, so ist der Smith Act sogar eine Weiterführung und Vertiefung des 1917
Mienenbau, erachtet wurden. Daher konnten sie durch dieses Gesetzt nur in Ausnahmefällen überhaupt in die
USA einreißen und selbst dann nur für 90 Tage. Alle Menschen chinesischer Abstammung, die gegen dieses
Gesetzt verstießen, wurden sofort deportiert. Dieses Gesetz wurde im Jahre 892 vom Obersten Gerichtshof
bestätigt. (Quelle: http://www.ourdocuments.gov/doc.php?doc=47&page=transcript am 19.1.2006 um 19.22
GMT)
20 http://chnm.gmu.edu/courses/hist409/palmer.html am 15.11.2004
21 http://www.law.umkc.edu/faculty/projects/ftrials/SaccoV/redscare.html am 19.1.2006 um 19.17 GMT
28
verabschiedeten Espionage Acts, weil er sich nicht nur auf zu Kriegszeiten getätigte Äußerungen bezog, sondern auch auf solche, die in ‚zerstörerischer’ Absicht in Friedenszeiten getätigt wurden. Dies ist besonders interessant, weil ja die USA bei der Verabschiedung des Smith Acts durchaus selbst noch nicht im Kriegszustand waren. Die us-amerikanische Regierung hätte schon die nicht offen militärisch ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Ost und West als Krieg definieren müssen, um den Espionage Act in den USA der vierziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts anwenden und seine juristischen Konsequenzen für die Bürger legitimieren zu können. Zu Recht befürchteten aber die antikommunistischen Kreise des amerikanisch-politischen Systems, eine solche Vorgehensweise könne unter Umständen dem Sturm zivilgesellschaftlicher Entrüstung nicht standhalten. Das erklärt die Verabschiedung des Smith Acts, der die argumentative Lücke zwischen Äußerungen in Friedenszeiten und solchen, die in Kriegszeiten getätigt wurden, schließen konnte. Der sich anbahnende Kalte Krieg zwischen den Ost- und Westmächten, zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten, ließ antikommunistische Ressentiments wieder aufflackern und zusehends stärker werden bis hin zu dem Eindruck, die USA befänden sich bereits in einer Art Kriegszustand, bis schließlich auch die Roosevelt-Administration den Vertretern der Bedrohungsszenarien mehr und mehr entgegenkam und den „Alien and Registration Act“ einbrachte (Vgl. Zinn 1999:420). Dieser stellte es unter Strafe, „to knowingly or willfully advocate […] the […] propriety of overthrowing or destroying any government in the United States by force of violence”, weiters “to print, publish […], sell, distribute or publicly display any written or printed matter advocating, advising, or teaching the […] propriety of overthrowing or destroying any government” und “to organize or help to organize any society […] who teach, advocate, or encourage the overthrow or destruction of any government” 22 .
Der Smith Act schien sich in seiner, der zweiten Welle der Red Scare folgenden exekutiven Interpretation zunächst fast ausschließlich auf die Führungsspitze und die Mitglieder der Sozialistischen Arbeiterpartei SWP unter der Leitung von James Patrick Cannon und auch auf die Anhänger des Trotzkismus, die nicht in einer Partei organisiert
22 http://1stam.umn.edu/archive/historic/pdf/Smith1940.pdf Seite 1 am 19.1.2006 um 19.36 GMT
29
waren, zu konzentrieren. Aufgrund der exklusiven Verfolgung der SWP und der Trotzkismus-Anhänger schloss sich selbst die Sozialistische Partei der USA, SPUSA, die die Gefahr für die eigene Partei und ihre Mitglieder nicht in den Zeichen der Zeit erkennen konnte, der Verfolgung der SWP an.
Sie unterstützte den Smith Act zunächst vor allem auch deshalb, weil sich die Sozialistische Arbeiterpartei 1938 aufgrund ideologischer Differenzen von der Sozialistischen Partei abgesplittert hatte und es so zu einem durch Konkurrenzdenken geprägten Machtkampf gekommen war. Seit der Trennung herrschte zwischen den beiden Parteien ein geradezu feindseliges Klima, weswegen es auch nicht verwunderlich erschien, dass die Sozialistische Partei im Smith Act eine exzellente Möglichkeit sehen musste, die Splitterpartei auf konventionell sanktioniertem, rechtsstaatlichem Weg anzugreifen. Mehrfach unterstützte die Partei die Truman-Administration hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Smith Acts, während die Sozialistische Arbeiterpartei das Gesetz vergeblich als verfassungswidrige Beeinträchtigung ihrer Rede- und Meinungsfreiheit zu beanstanden versuchte. Unter anderem wurde auch James Patrick Cannon selbst 1942 unter dem Smith Act angeklagt und schließlich 1943 zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er nach Auffassung der Richter nicht nur kommunistisches Gedankengut verbreitete, sondern auch Mitglieder für seine Partei rekrutierte. Hinsichtlich des radikalen Charakters der Partei und der von ihr vertretenen Ideologie war dies für die Regierung untragbar 23 . Besonders schwer jedoch wog die von der Sozialistischen Arbeiterpartei mehrfach und bedingungslos artikulierten Anti-Kriegshaltung. Die Partei hatte sich seit bereits Beginn des Zweiten Weltkriegs, besonders aber nach dem Kriegseintritt der USA 1942 massiv gegen ein us-amerikanisches Engagement des Landes in diesem Krieg ausgesprochen. Freilich richtete sich die Kritik der Sozialistischen Arbeiterpartei weniger gegen den Krieg an sich, sondern vielmehr gegen den ‚Krieg der Arbeiterklasse’, während die ‚besitzende Klasse’ den Kriegsschauplätzen fern blieb. Gerade in einer sozialpolitisch aufgeheizten und patriotisch geprägten Stimmung nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor am 7.Dezember 1941 grenzten Zweifel oder gar Kritik am militärischen Einsatz der US-Truppen an Landesverrat und pazifistische Stimmen blieben ungehört. Interessant in diesem Zusammenhang vor allem, dass der Smith Act bereits 1940, also noch vor dem Angriff und vor dem Kriegseintritt der USA vom Kongress
23 Vgl. http://www.english.uiuc.edu/maps/poets/g_l/jerome/smithact.htm am 19.1.2006 um 19.36 GMT
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Mag.Phil. Marion Kofler, 2006, Freiheitsrechte in den USA, München, GRIN Verlag GmbH
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Ausarbeitung, 39 Seiten
Marion Kofler's Text Freiheitsrechte in den USA ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Marion Kofler hat den Text Freiheitsrechte in den USA veröffentlicht
Marion Kofler hat einen neuen Text hochgeladen
Negative Freiheitsrechte und gesellschaftliche Selbstorganisation
Zur Erzeugung von Sozialkapita...
Karl H Ladeur
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