Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Tabellenverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2
2.1 Entstehung Gründe und zeitlicher Verlauf 2
2.2 Ziele 3
2.3 Maÿnahmen 4
2.4 Auswirkungen auf die deutsche Rechnungslegung 5
3 Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands 6
3.1 Denition von Finanzinstrumenten 6
3.2 Ansatz Bilanzierung dem Grunde nach 11
3.3 Bewertung Bilanzierung der Höhe nach 14
3.4 Ausweis Gliederung der Bilanz 21
3.5 Angaben im Anhang 24
4 Kritische Würdigung der Neuerungen 27
4.1 Kritik am Referentenentwurf 27
4.2 Auswirkungen auf die Steuerbilanz 29
5 Zusammenfassung und Ausblick 31
Anhang 32
Verzeichnis der Gesetze 37
Literaturverzeichnis 38
I
Tabellenverzeichnis
3.1 253 Abs. 1 S. 3 HGB-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.2 255 Abs. 4 HGB-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 3.3 253 Abs. 1 S. 4 HGB-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
A.1 Der Begri Finanzinstrumente im HGB . . . . . . . . . . . 33 A.2 Finanzinstrumente nach der Denition des 1 Abs. 11 KWG und des 2 Abs. 2b WpHG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 A.3 IAS 32.11 Finanzinstumente . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 A.4 IAS 32.11 Finanzielle Vermögenswerte . . . . . . . . . . . 34 A.5 IAS 39.45 Einteilung in Kategorien . . . . . . . . . . . . . 35 A.6 IAS 39.9 Kategorie held for trading . . . . . . . . . . . . 35 A.7 IAS 32.11 Beizulegender Zeitwert . . . . . . . . . . . . . . 35 A.8 266 Abs. 2 B III. HGB-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 A.9 285 S. 1 Nr. 3a HGB-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 A.10 285 S. 1 Nr. 20 HGB-E . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
BilKoG Bilanzkontrollgesetz BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilReG Bilanzrechtsreformgesetz BiRiLiG Bilanzrichtliniengesetz BMJ Bundesministerium der Justiz
EStG Einkommensteuergesetz
GoB Grundsätze ordnungsmäÿiger Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch HGB-E Handelsgesetzbuch-Entwurf
IAS International Accounting Standards
KWG Gesetz über das Kreditwesen
S. Satz
US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles
Vgl. Vergleiche
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
III
1 Einleitung
Am 8. November 2007 wurde nach mehrfachen Ankündigungen der Referentenentwurf zum neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröentlicht. 1 Dieser beinhaltet bedeutende Änderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), welche Annäherungen der deutschen Rechnungslegung an die internationalen Rech-nungslegungsstandards (IFRS und US-GAAP) bringen sollen. 2
Besonders bei der bilanziellen Behandlung von Finanzinstrumenten werden grundlegende Modikationen vorgenommen: Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente müssen künftig mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dies führt bereits zum Ausweis nur realisierbarer Gewinne 3 und der Aushebelung einiger essentieller Prinzipien des HGB. 4
In der vorliegenden Arbeit werden die Neuerungen des BilMoG im Bereich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten untersucht. Aufgrund der Komplexität des Themas erfolgt dabei eine Beschränkung auf die durch den Referentenentwurf des BilMoG besonders hervorgestellten zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumente und die Bilanzierung dieser im Einzelabschluss von groÿen und mittelgroÿen Kapitalgesellschaften. Zunächst gibt Kapitel 2 einen kurzen Überblick über das BilMoG. Anschlieÿend befasst sich Kapitel 3, nach einer Denition des Begris Finanzinstrumente, speziell mit den Vorschriften zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangsangaben von zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten. Unterschieden wird hier jeweils zwischen den aktuell gültigen Regelungen des HGB, den Neuerungen durch das BilMoG und den korrespondierenden Vorschriften der IFRS. In Kapitel 4 wird auf in der Literatur diskutierte Kritikpunkte am BilMoG und auf mögliche Auswirkungen auf die Steuerbilanz eingegangen. Kapitel 5 enthält zum Abschluss eine Zusammenfassung und einen kurzen Ausblick.
1 Vgl. Theile (2007, S.1233).
2 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a, S.1), Lühn (2007, S.928), Theile (2007, S.1233).
3 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a, S.5).
4 Unter anderem werden das Realisations-, Imparitäts- und Vorsichtsprinzip auÿer Kraft gesetzt. Vgl. Velte u. Leimkühler (2007, S.840), Gemeinhardt u. Bode (2008, S.171).
1
2 Das Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetz
Dieses Kapitel geht näher auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bil-MoG) ein. Anfangs werden dazu die Gründe und der zeitlichen Ablauf der Entstehung des BilMoG erläutert. Weiter werden die vom BJM mit der Einführung des BilMoG verfolgten Ziele und die tatsächlichen Maÿnahmen kurz vorgestellt. Abschlieÿend werden mögliche Auswirkungen auf die deutsche Rechnungslegung aufgeführt.
2.1 Entstehung Gründe und zeitlicher
Verlauf
Das BilMoG stellt die gröÿte Reform des deutschen Bilanzrechts seit Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) am 19. Dezember 1985 dar. 1 Diese wurde ausgelöst durch Entwicklungen in der internationalen Rechnungslegung und Vorgaben der europäischen Union, die in nationales Recht umgesetzt werden mussten.
Im internationalen Bereich erfolgt seit mehreren Jahren, aufgrund der zunehmenden Internationalisierung, eine Hinwendung zur Rechungslegung nach IFRS und US-GAAP. Das deutsche HGB ist mit diesen Rechnungslegungssystemen augenscheinlich nicht mehr konkurrenzfähig. 2 In europäischer Hinsicht war unter anderem eine vollständige Verankerung der EU-Fair-Value-Richtlinie und der Modernisierungsrichtlinie im nationalen Recht nötig. 3 Zusätzlich mussten die Abänderungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) und die Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/46/EG) übernommen werden. 4
Den eigentlichen Startpunkt des BilMoG bildete das 10-Punkte-Programm Unternehmensintegrität und Anlegerschutz der deutschen Bundesregie-
1 Vgl.Bundesministerium der Justiz (2007b, S.59,89).
2 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007b, S.58).
3 Teile davon wurden bereits durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) im Jahr 2004 eingeführt.
4 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007b, S.1,57), Theile (2007, S.1233).
2
2 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
rung vom 25. Februar 2003. 5 Dieses sollte die Reform des nationalen Bilanz-
rechts unter Annäherung an internationale Grundsätze vorantreiben. Eckpfeiler des deutschen Handelsrechts, wie das Anschaungskosten- oder das Vorsichtsprinzip, sollten jedoch beibehalten werden, da das HGB nicht nur eine Informationsfunktion erfüllen sollte. Veränderungen strebte das Programm unter anderem bei der Fair-Value-Bewertung für Finanzinstrumente an. 6 Die Bundesregierung stellte das 10-Punkte-Programm im Anschluss an
die Erstellung zur öentlichen Diskussion, aus Theorie und Praxis konnten Empfehlungen und Anregungen abgegeben werden. 7
Einige Vorschläge dieses Programms wurden bereits mit dem Bilanzrechtsre-formgesetz (BilReG) vom 10. Dezember 2004 und dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15. Dezember 2004 umgesetzt. 8 Das BilMoG selbst wurde
schon mit dem BilReG angekündigt, jedoch immer wieder verschoben.
Der Referentenentwurf zum BilMoG wurde durch das BMJ endgültig am
8. November 2007 vorgelegt. 9 Mit der Verabschiedung durch den Bundestag ist im Sommer 2008 zu rechnen. 10 Der gröÿte Teil der neuen Vorschriften soll
dann in Geschäftsjahren zum Einsatz kommen, die im Kalenderjahr 2009 starten. Einige Erleichterungen, vor allem bei der Erhöhung der Schwellenwerte, können jedoch vereinzelt bereits ab dem Geschäftsjahr 2008 in Kraft treten. 11
2.2 Ziele
Laut Bundesministerium der Justiz (2007a) zielt das BilMoG hauptsächlich auf Deregulierung und Kostensenkung für kleine und mittelständische Betriebe ab, da sich die neu eingeführten IFRS für kleine und mittelgroÿe Unternehmen für viele Firmen, aufgrund der hohen Komplexität und Kosten, nicht anbieten. 12 Das HGB soll für Unternehmen dieser Gröÿenklassen
als vollwertige Alternative etabliert werden, dabei jedoch bei der Anwendung deutlich einfacher und vor allem billiger sein. 13
5 Vgl. Ernst (2006, S.224), Bundesministerium der Justiz (2007b, S.63).
6 Vgl. Ernst (2006, S.224).
7 Vgl. Ernst (2006, S.225), Bundesministerium der Justiz (2007b, S.63).
8 Dies waren die Vorschläge zur Implementierung der IAS/IFRS und zur Einrichtung eines Enforcementsystems. Vgl. Ernst (2006, S.220), Bundesministerium der Justiz (2007b, S.59).
9 Vgl. Theile (2007, S.1233).
10 Vgl. Theile (2007, S.1233).
11 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a, S.8).
12 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a, S.1).
13 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007b, S.61).
3
2 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Auÿerdem kann der Referententwurf des BilMoG als Antwort auf die IFRS verstanden werden, da diese speziell auf die Bedürfnisse von kapitalmarkt-orientierten Unternehmen ausgelegt sind. Der Groÿteil der deutschen Unternehmen ist jedoch nicht am Kapitalmarkt aktiv. Das BilMoG will deshalb von diesen Unternehmen den Druck nehmen, internationale Rechnungsle-gungsvorschriften anwenden zu müssen. Der HGB-Abschluss soll weiterhin, durch die ebenfalls angestrebte Verbesserung der Aussagekraft, eine vollwertige Alternative zu den IFRS darstellen und eine moderne Bilanzierungs-grundlage für alle Firmen in Deutschland bilden. 14
Am HGB-Jahresabschluss als Ausgangspunkt der Gewinnausschüttung an die Eigner und auch an der Maÿgeblichkeit für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns wird durch das BilMoG nicht gerüttelt. 15
2.3 Maÿnahmen
Im Rahmen der Deregulierung werden Einzelunternehmen und Personen-handelsgesellschaften mit lediglich kleinen Geschäftsbetrieben von der Buchführungspicht ausgenommen, falls sie unter den neu festgelegten Schwellenwerten bleiben. Für Kapitalgesellschaften ergeben sich Erleichterungen bei den Informationspichten, da die geltenden Gröÿenklassen nach oben verschoben werden. 16
Auf die Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse zielen folgende Neuerungen ab: 17 Selbstgeschaene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Patente oder Know-how werden von nun an in der Bilanz aufgeführt. Die Rückstellungsbewertung für zukünftige Verpichtung soll sich näher an der Realität orientieren, um die wirkliche Belastung besser zu erfassen. Auÿerdem kommt es zur Abschaung einiger überholter Wahlrechte, wie beispielsweise der Aktivierung von Rückstellungen für eigene, künftige Ingangsetzungsaufwendungen. 18 Weiter erfolgt die Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum Zeitwert, womit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechung erscheinen. 19
14 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a, S.1), Bundesministerium der Justiz (2007b, S.1).
15 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007b, S.62).
16 Insgesamt sollen so die Buchführungskosten um 1,3 Milliarden Euro herabgesetzt werden. Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a, S.2).
17 Die aufgeführten Maÿnahmen stellen nur eine Auswahl der durch das BilMoG vorgenommenen Änderungen dar.
18 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2007a, S.4). 19 Vgl. dazu Kapitel 3.
4
2 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
2.4 Auswirkungen auf die deutsche
Rechnungslegung
Bei einer tatsächlichen Umsetzung der im vorhergehenden Abschnitt stichpunktartig dargestellten Maÿnahmen ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Rechnungslegung. So sprechen unter anderem Theile (2007, S.1233), Velte u. Leimkühler (2007, S.837) und Gemeinhardt u. Bode (2008, S.171) durch die Angleichung des HGB an die IFRS von einem Paradigmenwechsel und einem Bruch mit den fundamentalen Säulen der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegung.
Ein Beispiel für diese Kehrtwende ist die, auch vom Bundesministerium der Justiz (2007b, S.61) angesprochene, Zurückdrängung des Vorsichtsprinzips. 20 Diese tritt besonders im Fall der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zu Tage, wo die beiden Abgrenzungsgrundsätze Realisations 21 - und Imparitätsprinzip 22 auÿer Kraft gesetzt werden. 23
Zusätzlich wird in der Literatur bezweifelt, ob das Ziel einer Einheitsbilanz weiterhin erreicht werden kann, da sich zum Beispiel durch die Neuerungen bei der Bilanzierung der Finanzinstrumente erhebliche Auswirkungen ergeben. Für Theile (2007, S.1240) ist dies in Zukunft wohl nicht mehr zu verwirklichen. Auch Lühn (2007, S.932) spricht von einer Abkopplung der steuerlichen Gewinnermittlung vom Jahresabschluss nach HGB.
20 Der Grundsatz der Vorsicht als Teil der GoB fordert eine vorsichtige Rechnungslegung. Die Lage des Unternehmens darf also nicht zu optimistisch dargestellt werden. Vgl. Coenenberg (2005, S.45).
21 Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne erst nach Leistungserstellung und Gefahrenübergang erfolgswirksam verbucht werden dürfen. Vgl. Coenenberg (2005, S.1286) 22 Nach dem Imparitätsprinzip müssen Wertminderungen bereits vor der Realisierung im Abschluss in der GuV erfasst werden. Vgl. Coenenberg (2005, S.1279) 23 Vgl. Velte u. Leimkühler (2007, S.840).
5
Arbeit zitieren:
B. Sc. Eva-Maria Ferstl, 2008, Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG, München, GRIN Verlag GmbH
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