Inhalt
1. Einleitung 2
2. Die Sicherheitslage im Kongo. 3
2.1 Bürgerkriege und Friedensvertrag in den 1990er Jahren 3
2.2 Sicherheitslage und politische Situation im Kongo ab 2003 4
3. Die ESVP und die Afrika-Strategie der Europäischen Union 6
4. Europas bisheriges Engagement im Kongo 8
4.1 Der UN-Einsatz MONUC 9
4.2 Operation Artemis 10
4.3 EUPOL Kinshasa und EUSEC RD Congo 10
5. Verhandlungsphase - Ringen um Eufor RD Congo 11
5.1 Freiwillige vor - Auf der Suche nach der Führungsnation 11
5.2 Vorgetäuschter Altruismus - Alles nur Interessenpolitik? 12
5.3 Einsatzführung wider Willen - Gezerre um Truppenkontingente 13
5.4 Das Problem „Parlamentsvorbehalt“ - Deutsche Sonderwünsche 15
5.5 Von Kindersoldaten und europäischen Planspielen -
Der Eufor-Einsatz in der öffentlichen Debatte. 17
5.5.1 Was sollen wir im Kongo? - Versteckte Interessenpolitik 18
5.5.2 Was bringt das den Kongolesen? - Nichts als teure Symbolpolitik 18
5.5.3 Warum gefährden wir unsere Soldaten? -
Im Notfall wird auch auf Kinder geschossen“ 19
6. Planungsphase - Die Truppenverlegung beginnt. 20
7. Einsatzphase - Überraschend ruhige Wahlen 21
8. Rückverlegungsphase - Verlängerung abgelehnt 23
9. Analyse und Fazit. 23
I. Literatur 25
1
1. Einleitung
„Bundeswehr soll im Kongo im Notfall auf Kindersoldaten schießen“ 1 titelte die Bild-Zeitung in ihrer Onlineausgabe am 14. Juni 2006. Was war passiert? Die Bundeswehr sollte sich ab Sommer 2006 an einer europäischen Schutztruppe beteiligen, die bei den Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden Kongo genannt) für Ruhe und Ordnung sorgen sollte. Diese Mission sollte, mit einem völkerrechtlichen Mandat versehen, die UN-Blauhelmsoldaten unterstützen, die seit Jahren den Transitionsprozess im Kongo begleiteten - in einigen Landesteilen allerdings wenig erfolgreich. Schnell entbrannte vor allem in Deutschland eine heftige Diskussion darüber, warum sich Bundeswehrsoldaten in Schwarzafrika engagieren sollten - und das in einem der blutigsten Konflikte der Gegenwart.
Der Kongo blickt auf eine brutale Kolonialvergangenheit, mehr als 30 Jahre anschließende Diktatur und unzählige Kriege und bewaffnete Konflikte zurück. Nicht zuletzt wurde das Land vom weltweit verheerendsten Krieg seit 1945 erschüttert: Im zweiten Kongo-Krieg kamen zwischen 1998 und 2004 neuesten Untersuchungen zufolge etwa vier Millionen Menschen ums Leben. 2 Besonders im rohstoffreichen Osten des Landes terrorisieren militante Gruppen nach wie vor die Zivilbevölkerung. Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung, immer wieder wird von Massakern berichtet. Angesichts dieses schwer durchschaubaren Konflikts scheuten sich die Europäer davor, Truppen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in den Kongo zu senden. Am Ende eines langen Verhandlungsmarathons stand Deutsch-land als Führungsnation fest, obwohl sich die Bundesregierung ursprünglich dagegen gesträubt hatte.
Diese Arbeit soll den Eufor-Einsatz im Kongo untersuchen und vor allem die Frage beantworten, warum sich die Europäer und insbesondere die Bundesrepublik an dieser Mission beteiligten. Dies soll vor dem Hintergrund geklärt werden, dass die letztendlich nur 2.400 EU-Soldaten von vornherein nicht in der Lage gewesen wären, einen entscheidenden Teil zur Lösung des Gesamtkonflikts beizutragen. Zudem soll untersucht werden, ob die EU im Rahmen ihres Auftrags erfolgreich war und welchen Problemen sich die Eufor-Soldaten stellen mussten. Zuletzt soll daraus kurz gefolgert werden, welche Bedeutung die Eufor-Mission für die Zukunft der ESVP hatte. Dabei konzentriert sich diese Ausarbeitung vor allem auf den Verhandlungsprozess im Vorfeld dieses ersten wirklich multinationalen ESVP-Einsatzes ohne Rückgriff auf Na-
1 BILDdigital GmbH & Co. KG 2006.
2 Vgl. Tull 2006, 79.
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to-Unterstützung. 3 Denn besonders in dieser Phase zeigte sich, welche Schwierigkeiten die gemeinsame europäische Sicherheitspolitik nach wie vor belasteten.
2. Die Sicherheitslage im Kongo
Der Streit um die Bodenschätze des Landes bildet seit jeher eine der wichtigsten Konfliktursachen im Kongo. Bereits Belgiens König Leopold II. beutete den Kongo seit Ende des 19. Jahrhunderts rücksichtslos aus und ging dabei mit systemischer, brutaler Gewalt gegen die Zivilbevölkerung vor. 4 Auch nach der Unabhängigkeit des Kongo 1960 betrieb Belgien dort weiter Interessenpolitik. 5 1964 zogen die UN-Truppen aus dem Kongo ab, die seit der Unabhängigkeit für Sicherheit sorgen sollten. Sie hinterließen ein noch immer politisch instabiles Land und machten so den Weg für die Machtübernahme von Joseph Desire Mobutu und mehr als 30 Jahre Diktatur frei. 6
2.1 Bürgerkriege und Friedensvertrag in den 1990er Jahren
Die instabile Sicherheitslage und die innerpolitischen Auswirkungen des Mobutu Regimes führen in den 1990er Jahren zu zwei verheerenden Bürgerkriegen im Kongo. Auslöser waren allerdings die Konflikte in den Nachbarstaaten des Kongo, allen voran der Bürgerkrieg in Ruanda, in dem 1994 schätzungsweise 800.000 Tutsi und oppositionelle Hutu binnen drei Monaten ermordet wurden. Vertrieben durch von Uganda unterstützte Tutsi-Rebellen der Armée Patriotique Rwandaise (APR) flüchteten viele Hutu in den Osten des Kongo. 1997 fiel die APR mit Truppen aus Uganda, Angola und Burundi im Kongo ein und vertrieb die kongolesische Armee. Mobutus Erzfeind und Rebellen-Anführer, Laurent-Désiré Kabila, putschte sich im Mai 1997 mit amerikanischer Billigung an die Macht. Mobutu floh und starb wenig später. 7 1998 kam es zum zweiten Kongo-Krieg: Ruanda, Uganda und Burundi wollten nun Kabilas Diktatur stürzen, nachdem dieser die ausländischen Truppen zum Rückzug aus dem Kongo aufgefordert hatte. Kabila erhielt diesmal Unterstützung aus Simbabwe,
3 Der erste ESVP-Einsatz ohne Nato-Unterstützung war die ‚Operation Artemis’ im Jahr 2003. Diese kann jedoch aufgrund der fast ausschließlichen französischen Beteiligung nicht wirklich als mulinational bezeichnet werden (vgl. Kaim 2005, 398).
4 Vgl. Kollmer 2006, 41ff.
5 Vgl. Striezek 2006, 57.
6 Vgl. International Crisis Group 2006.
7 Vgl. Tull 2006, 73ff.
3
Angola und Namibia. Der Krieg, der vor allem im Ostkongo wütete, kostete bis 2004 etwa vier Millionen Menschen das Leben. 8
Im Juli 1999 mündete eine militärische Pattsituation zwischen den Kriegsparteien im Friedenvertrag von Lusaka. Zur Absicherung des Friedensprozesses etablierten die Vereinten Nationen die Peacekeeping-Mission MONUC, auf die später noch genauer eingegangen wird. Seit 2001 wurde der Frieden weitreichend eingehalten. Auf internationalen Druck hin zogen sich schließlich auch die ausländischen Truppen 2002 aus dem Kongo zurück. Weiterhin sah der Friedensvertrag innenpolitische Verhandlungen und eine Entwaffnung der Hutu-Rebellen in den östlichen Provinzen vor. 9 Joseph Kabila übernahm im Januar 2001 die politische Führung von seinem Vater, der zuvor ermordet worden war. Im Dezember 2002 beteiligte er sich zusammen mit anderen Rebellen-Führern in Südafrika an einer international initiierten Friedenskonferenz. Die ehemaligen Kriegsgegner einigten sich auf eine Übergangsregierung mit Beteiligung aller Parteien. Kabila blieb vorläufig Staatspräsident, musste seine Macht aber mit vier Vize-Präsidenten teilen - allen voran mit dem späteren Präsidentschaftskandidaten Jean-Pierre Bemba. 10 Ein ‚Internationales Komitee zur Begleitung der Transition’ (CIAT) half bei den demokratischen Reformen. 11 Im Dezember 2005 stimmte die Bevölkerung einer neuen Verfassung zu. 12
2.2 Sicherheitslage und politische Situation im Kongo ab 2003
Trotz des Friedensvertrags von 2002 kämpften auch danach unzählige Konfliktparteien über das ganze Land verstreut um die Macht in ihrer Region. Befriedungsversuche, vor allem durch die internationale Gemeinschaft, gestalteten sich durch diese undurchsichtige Konfliktlage als sehr schwierig. Trotz Aufstockung der UN-Truppe auf 16.700 Mann im Jahr 2004 konnte die MONUC nur in begrenztem Umfang für den Schutz der Bevölkerung sorgen. 13 Allerdings konnte 2003 ein wieder aufflammender Konflikt im Nordosten rund um die Stadt Ituri durch das Eingreifen von französischen Soldaten im Rahmen des EU-Einsatzes ‚Artemis’ weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. 14
8 Vgl. International Crisis Group 2006.
9 Vgl. Tull 2006, 76ff.
10 Vgl. o.V. 2003, 502f.
11 Vgl. Stroux 2006, 1f.
12 Vgl. Schadomsky 2006a.
13 Vgl. Berbalk et al. 2006, 234. Vgl. dazu auch das Zitat von Unicef-Mitarbeiterin Katya Marino: „Außerhalb von Bunia und den Flüchtlingslagern gibt es keine Sicherheit. […] Es herrscht Terror“ (ebd., 234).
14 Vgl. International Crisis Group 2006.
4
Den Kernkonflikt im Kongo seit der Friedenskonferenz in Südafrika bildete der politische Machtkampf, der vorrangig in der Hauptstadt Kinshasa ausgetragen wurde. Konfliktparteien waren die Anhänger von Übergangspräsident Joseph Kabila und seiner Partei ‚Parti Pour la Réconciliation et le Développement’ (PPRD), die an der Übergangsregierung beteiligten ehemaligen Rebellenbewegungen ‚Rassemblement Congolais pour la Démocratie - Goma’ (RDC-G) und ‚Mouvement de Libération du Congo’ (MLC) sowie oppositionelle Parteien. 15 Daneben destabilisierten unzählige weitere regionale und lokale Konflikte das Land - meist um die Bodenschätze im Ost-Kongo. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen wurden von den Konfliktparteien gefördert oder sogar erst ausgelöst, um sich taktische Vorteile beim lukrativen Abbau der Rohstoffe zu sichern. 16
Betrachtet man die Konfliktlage im Kongo aus geografischer Sicht, so fällt ein West-Ost-Gefälle auf. Schien die Situation im Westen oberflächig ruhig, spielten sich im Ost-Kongo bürgerkriegsartige Szenen ab. Dies betraf vor allem die Regionen Ituri, Nord-und Süd-Kivu sowie Katanga. 17 Massaker an der Bevölkerung blieben dort auch nach dem Friedensschluss vom Dezember 2002 an der Tagesordnung. Besonders die etwa 30.000 Kindersoldaten, die im Osten für die Konfliktparteien kämpfen, stellten ein zentrales Problem dar. 18 Der Demokratisierungsprozess wurde vor allem von den Milizen im Osten bekämpft, weil sie um die Kontrolle der Abbaugebiete fürchteten. 19 Bedingt durch das am Boden liegende Staatswesen war die humanitäre Situation im ganzen Land katastrophal. In vielen Regionen konnte keine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet werden, was zu unzähligen, krankheitsbedingten Todesfällen führte. Hinzu kam vielerorts Unterernährung, ausgelöst durch die desaströse Wirtschaftslage. Darüber hinaus konnte keine der Konfliktparteien in den von ihnen kontrollierten Regionen für Sicherheit sorgen. Verhindert wurde dies auch maßgeblich durch hohe Korruption und Kriminalität. Die Hauptstadt machten Jugendbanden unsicher. 20 Begünstigt wurde die Kriminalität auch durch die Tatsache, dass Gerichte diese kaum ahndeten. Straftäter mussten so keine Konsequenzen fürchten. Mit welcher Konfliktursache aber kann diese anhaltende Gewalt erklärt werden? Zumindest in Ansätzen damit, dass die meisten heute im Kongo lebenden Menschen nie demokratische Strukturen
15 Vgl. Fürstenberg 2005.
16 Vgl. Michels 2007. Vgl. zur Verwendung von Ideologien in afrikanischen Gewaltmärkten auch Elwert 2003, 135ff.
17 Vgl. International Crisis Group 2006.
18 Vgl. Norddeutscher Rundfunk 2004.
19 Vgl. o.V. 2003, 504.
20 Vgl. Ressler 2006, 98.
5
kennengelernt haben. 21 Denn der Kongo wurde seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts ausschließlich durch Kolonialzeit, Diktatur und Bürgerkrieg geprägt. Mit dieser hier beschriebenen Sicherheitslage und der politischen Situation des ‚failed state’ Kongo 22 mussten sich die Entscheidungsträger der EU bei den Überlegungen zum Eufor-Einsatz beschäftigen.
3. Die ESVP und die Afrika-Strategie der Europäischen Union
Die politische und rechtliche Grundlage für die Entsendung der Eufor-Truppen in den Kongo bildete die Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als Be-standteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. 23 Auf diese soll im Folgenden kurz eingegangen werden, um die Rahmenbedingen für den Einsatz aufzuzeigen. 24
Ziel der ESVP ist es, die gemeinsamen Werte, die Interessen und die Unversehrtheit der Union zu wahren. Schrittweise soll darüber hinaus eine gemeinsame Verteidigungspolitik etabliert werden. 25 Seit der Übernahme der sogenannten ‚Petersberg-Aufgaben’ 26 in den EU-Vertrag schließt die ESVP auch bewusst friedensschaffendes Engagement im Nicht-EU-Ausland ein. Das Aufgabengebiet umfasst dabei vor allem zivile Aspekte wie humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, Konfliktprävention und die Stabilisierung nach Konflikten. Darüber hinaus sind Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung Bestandteil der ESVP. 27 Grundlage für diese Aufgabenbereiche sind die Ziele der GASP, die die Stärkung und Entwicklung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundfreiheiten und Menschenrechten auch über die EU-Grenzen hinaus zu wahren und auszubauen, wie in Artikel 11 EUV beschrieben. 28
21 Vgl. ebd., 96.
22 Es sei angemerkt, dass sich die hier beschriebene Lage im Kongo bis heute (im Januar 2008) nicht grundlegend verändert hat. Vgl. hierzu auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vom 23. Januar 2008 (Auswärtiges Amt 2008).
23 Vgl. Ehrhart 2006a, 84.
24 Hierbei beschränkt sich diese Arbeit ausschließlich auf den Teil der ESVP, der die Basis für den Eufor-Einsatz im Kongo bildete. In diesem Kontext für die Eufor-Mission untergeordnete Aspekte der ESVP bleiben unberücksichtigt. Für einen tiefgehenderen Einblick in die ESVP vgl. Blanck 2005.
25 Vgl. Jopp 2007, 176.
26 Die Petersberg-Aufgaben legen die Kriterien für die Anwendung von Gewalt zum Zwecke der Friedenssicherung durch die Verteidigungsgemeinschaft ‚Westeuropäische Union’ (WEU) fest und wurden später im Vertrag von Amsterdam wortwörtlich in den EU-Vertrag aufgenommen, wie in Fußnote 27 zitiert. Vgl. dazu Blanck 2005, 214ff.
27 Vgl. hierzu Art. 17(2) EUV: „Die Fragen, auf die in diesem Artikel bezug genommen wird, schließen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen ein.“
28 Vgl. Weber 2006, 886.
6
Ende 2003 formulierte der Europäische Rat die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), in der sich die EU Verantwortung für die internationale Sicherheit zuschreibt und Bedrohungen für Europa auch in anderen Erdteilen ausmacht. 29 Die ESS nennt hier explizit auch die Region der Großen Seen, zu der die DR Kongo gehört. 30 Unter dem Leitgedanken, dass Entwicklung die Vorbedingung für Sicherheit sei, formuliert die EU drei Hauptziele europäischer Sicherheitspolitik: eine effektive und geregelte internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und -regionen, die Schaffung einer sicheren Nachbarschaft und die Abwehr von Bedrohungen. 31 Zu diesen Bedrohungen zählt die ESS auch die der menschlichen Sicherheit, wie regionale Konflikte, Staatsversagen oder organisierte Kriminalität 32 , wie sie im Kongo zu finden sind. Die ESS setzt bei der Bekämpfung dieser Gefahren vor allem auf Konfliktprävention sowie auf eine Kombination von humanitärer, diplomatischer und wirtschaftspolitischer Hilfe für die jeweilige Krisenregion. Dabei schließt das Strategiepapier Militäreinsätze auch ausdrücklich mit ein. Die ESS bezieht sich in ihren Beispielen auch mehrmals direkt auf die Entsendung von Soldaten in den Kongo, auch wenn hiermit nicht der Eufor-Einsatz im Jahr 2006, sondern die ‚Operation Artemis’ im Jahr 2003 gemeint ist. 33
Weiter konkretisiert wurde das Interesse der EU an friedensschaffenden und -erhaltenden Militäreinsätzen in Afrika durch das sogenannte EU-Afrika-Strategiepapier vom Dezember 2005. Es zeigt die Hauptproblemfelder des afrikanischen Kontinents und die Strategie der EU auf, diesen zu begegnen. 34 Vor den Aspekten Menschenrechte, Governance sowie ökonomischen Bereichen wie der Entwicklungshilfe nennt das Strategiepapier an erster Stelle das Ziel, Frieden und Sicherheit für Afrika zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, will die EU mit afrikanischen Akteuren zusammenarbeiten und die Ursachen der Konflikte bekämpfen. Darüber hinaus kündigt die EU in ihrer Afrika-Strategie auch explizit den Einsatz von Kampftruppen im Rahmen von GASP und ESVP an, um den Frieden vor Ort zu sichern. 35
Schon vor der Verabschiedung der Afrika-Strategie versuchte die EU zusammen mit afrikanischen Staats- und Regierungschefs auf dem gemeinsamen Gipfeltreffen in Kairo im April 2000, Lösungen für die Konfliktherde des Kontinents zu erarbeiten. Das Er-
29 Vgl.Hillenbrand 2007, 419f.
30 „Probleme, wie sie sich in Kaschmir, in der Region der Großen Seen und auf der koreanischen Halbinsel stellen, haben ebenso direkte und indirekte Auswirkungen auf europäische Interessen […]“ (Rat der Europäischen Union 2003, 4).
31 Vgl. Grimm 2006, 92.
32 Vgl. Hillenbrand 2007, 420.
33 Vgl. Rat der Europäischen Union 2003, 1 und 6.
34 Vgl. Ehrhart 2006a, 85.
35 Vgl. Rat der Europäischen Union 2005, 2f.
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Christian Schrade, 2008, Eufor RD Congo - Die ESVP zwischen altruistischer Wahlhilfe und europäischen Planspielen, München, GRIN Verlag GmbH
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