Inhalt
1. Einleitung 3
2. Die Doppelrolle der Frau: Im Spannungsfeld zwischen Beruf undFamilie 4
2.1 Rechtliche Situation 4
2.2 Berufstätigkeit 5
2.2.1 Berufsfelder 6
2.2.2 Entlohnung 7
2.2.3 Arbeitslosigkeit 8
2.3 Ehe und Familie 9
2.3.1 Die Wirklichkeit der deutschen Hausfrau 11
2.3.2 Mutterschaft 13
3. Realität findet nicht statt : Das Bild der Frau im Fernsehen 14
3.1 Non Fiction 15
3.2 Fiction 15
4. Wodka Bitter Lemon: Frauenbilder im Spiegel medialer Klischees 17
4.1 Zwischen Tradition und Aufbruch: Adele und Petra Koenen 18
4.2 Weibliche Lebensentwürfe: Emanzipation und Abhängigkeit 23
4.3 Das Konzept Emanzipation : Ein dramaturgisches Mittel 31
5. Zusammenfassung 33
6. Literatur 35
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1. Einleitung
Unter dem Einfluss der von der Neuen Frauenbewegung und dem Schlagwort der Emanzipation 1 seit den 1960er Jahren ausgelösten Veränderungen die gesellschaftliche Situation der Frau betreffend, wurde das Jahr 1975 zum „Jahr der Frau“ erklärt. In diesem Rahmen erschienen verschiedene Untersuchungen, die sich mit der tatsächlichen rechtlichen und beruflichen Situation von Frauen in der BRD im vergangenen Jahrzehnt beschäftigten und darüberhinaus auch ihre Stellung in und ihre Bedeutung für die Familie in den Focus nahmen. Alle Autorinnen und Autoren kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich rechtlich für die Frau in der BRD zwar viel verändert hat, die tägliche Lebenspraxis aber nach wie vor in vielen Bereichen von einem patriarchalisch geprägten Frauenbild bestimmt ist.
Obwohl die Frau dem Mann rechtlich gleichgestellt ist, kommt es in nahezu allen Bereichen zu einer Benachteiligung der Frau. Die im Untersuchungszeitraum herrschenden Berufschancen für Frauen, angefangen von der Lehrstellenvergabe bis hin zu Aufstiegschancen, zeichnen ein deutliches Bild. Frauen in Führungspositionen sind in den 1970er Jahren eine verschwindend geringe Minderheit. Darüberhinaus wird klar, dass der überwiegende Teil der bundesrepublikanischen Frauen in ihrem Leben zumindest für eine begrenzte Zeit Vollzeit-Hausfrau ist. Diejenigen, die nach einer sogenannten Familienphase wieder in den Beruf zurückkehren, sind nicht nur am Arbeitsplatz benachteiligt, durch die von ihnen zu versorgende Familie sind sie auch einer Doppelbelastung ausgesetzt, die ein Mann so nicht zu bewältigen hat.
Neben diesen Studien existieren für den gleichen Zeitraum auch solche, die sich mit dem Frauenbild in den zeitgenössischen Medien befassen. Korrespondierend zu der untergeordneten, sich weitgehend auf das Private konzentrierenden Rolle der tatsächlichen Frau, sind Frauen im Fernsehen der 1970er Jahre massiv unterrepräsentiert. Das von ihnen vermittelte Bild hat mit 1 Definition Emanzipation: Befreiung, Gleichstellung. Der Kampf von Frauen, um die gleichen Rechte zu erlangen, die Männer traditionell haben. Vgl. Probst, Ulrich (Hrsg.): Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Zur politischen Emanzipation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland. München 1981. S. 9.
Elemente, die Emanzipation definieren nach Erika Runge: Frauen. Versuche zur Emanzipation. Frankfurt a. M. 1970. S. 272 ff.: Dazu gehört es, einen Beruf zu ergreifen, der traditionell Männern vorbehalten ist, als Frau sexuelle Freiheiten in Anspruch zu nehmen, die bisher nur Männern zugestanden wurde, die Trennung vom (Ehe-)Mann in Betracht zu ziehen, um „überlieferten Unterdrückungsmechanismen zu entkommen“ und die Refelxion über die „individuelle und historische Situation“ und die daraus erwachsenen Erkenntnisse in die Tat umzusetzen.
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der tatsächlichen „Durchschnittsfrau“ in der Bundesrepublik wenig zu tun: Das Leitbild für die Frau im deutschen Fernsehen ist jung, schön, ledig und scheinbar unabhängig, dicht gefolgt vom mütterlichen Typ, wobei tatsächliche Darstellung von Haus- und Erziehungsarbeit weitgehend ausbleibt. 2 Der Frage, wie die gesellschaftliche Situation der Frau, im Öffentlichen wie im Privaten im untersuchten Zeitraum - nämlich ab Mitte der 1970er Jahre bis Anfang der 1980er Jahre - tatsächlich aussieht, wird sich der erste Teil dieser Arbeit widmen.
Der zweite Teil dieser Arbeit will exemplarisch an der im Rahmen der Reihe TATORT erschienenen Fernsehproduktion Wodka Bitter Lemon 3 untersuchen, wie diese mit den in den Studien erarbeiteten Frauenbildern umgeht. Betrachtet werden soll, ob und in wie weit sich die zentralen Frauenrollen in Wodka Bitter Lemon an den Stereotypen der bundesrepublikanischen Fernsehlandschaft der 1970er Jahre orientieren, ob die Themen Emanzipation und/ oder Doppelrolle der Frau thematisiert werden, und nicht zuletzt, welche Funktion das Konzept „Emanzipation“ in Wodka Bitter Lemon hat.
2. Die „Doppelrolle“ der Frau: Im Spannungsfeld zwischen Beruf
und Familie
2.1 Rechtliche Situation
Möchte man die rechtliche Situation der Frau in der Bundesrepublik der 1970er Jahre betrachten, ist zunächst ein Blick auf das 1949 verabschiedete Grundgesetz sinnvoll. In Artikel 3, Absatz 2 heißt es, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Absatz 3 setzt fest, dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Die Reform des Ehe- und Familienrechts im Dezember 1973 überläßt die Funktionsteilung in der Ehe der freien Entscheidung der Ehepartner, vorher hatten beide Partner zu gleichen Teilen zum Familienunterhalt beizutragen, der
2 Erich Küchenhoff: Die Darstellung der Frau und die Behandlung von Fraunfragen im Fernsehen. Münster 1975. Vgl. auch Martina Schröer: Männer handeln – Frauen kommen vor! Zur Situation der Frauen in den Medien. In: Ulrich Probst (Hrsg.): Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Zur politischen Emanzipation der Frau in der Bundesrepublik Deutschland München 1981. S. 119 – 129.
3 Erstaustrahlung 13.04.1975 (WDR), Regie: Franz Peter Wirth, Drehbuch: Henry Kolarz. Vgl. www.tatort-fundus.de
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Mann durch Erwerbsarbeit, die Frau in erster Linie durch Arbeit im Haushalt. § 1355 des neuen Ehe- und Familienrechts gibt den Partnern im Fall der Eheschließung die Möglichkeit, dass nicht automatisch der Familienname des Mannes der gemeinsame Ehename zu sein hat. Durch eine gemeinsamen Erklärung vor dem Standesbeamten kann auch der Name der Frau gewählt werden. Unterbleibt diese Erklärung, wird automatisch der Name des Mannes gemeinsamer Ehename. Der freiwillige Charakter der Bestimmungen führt dazu, dass in der Überzahl der Fälle die alte, patriarchalisch geprägte Verhaltensweise weitergeführt wird.
2.2 Berufstätigkeit
Wenn man sich mit der Frauenerwerbstätigkeit befasst, stellt sich zunächst die Frage, wie groß die Zahl der berufstätigen Frauen überhaupt ist. Laut einer Untersuchung im Jahr 1975 beträgt die Zahl der erwerbstätigen Frauen 30,9%. 4 Das entspricht kaum einem Drittel der bundesrepublikanischen weiblichen Bevölkerung. Der Anteil von Frauen an allen Erwerbstätigen entspricht 1975 einem Anteil von 35,5%. 5 98% aller Frauen sind in ihrem Leben einer Berufstätigkeit nachgegangen, aber nie mehr als ein Drittel zu gleichen Zeit. 6 In der Selbstwahrnehmung weiblicher Erwerbstätiger gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen hochqualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitnehmerinnen: „vollakzeptierter Rollenbestandteil“ 7 ist der Beruf eher bei hochqualifizierten Frauen, während weniger gut ausgebildete Frauen berufstätig sind aus der Not heraus und die Berufstätigkeit bereitwillig aufgeben, wenn es ihnen wirtschaftlich möglich ist, der Hausfrauentätigkeit nachzugehen. 8 Spezifisch für weibliche Erwerbstätigkeit ist ein diskontinuierliches, dreiphasiges Erwerbsverhalten, welches das Ziel verfolgt, die Verpflichtungen, die mit der Gründung einer Familie für die Frau entstehen, und die eigene Erwerbstätigkeit miteinander zu harmonisieren. Am Anfang dieses Verhaltens steht die eigene Ausbildungszeit mit einer sich anschließenden eigenen Berufstätigkeit, die mit Heirat und der Geburt des ersten Kindes von der „Familienphase“ 9 abgelöst wird.
4 vgl. Herta Däubler-Gmelin: Chancen-„Gleichheit“ einst und jetzt. Erwerbstätigkeit und Bildungsmöglichkeiten von Frauen. In: Willy Brandt (Hrsg.): Frauen heute. Jahrhundertthema Gleichberechtigung. Frankfurt a. .M. 1978. S. 111.
5 A.a.O.
6 a.a.O.
7 dies. S. 113.
8 a.a.O.
9 Däubler-Gmelin. S. 113.
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Sie endet, wenn die Kinder im schulfähigen Alter sind und wird dann abgelöst durch die eigene Rückkehr ins Berufsleben. Entsprechend diesen Verhaltens, haben Frauen zwangsläufige Nachteile in Hinblick auf Verdienst und Aufstiegschancen hinzunehmen, die für sie während ihres ganzen Lebens spürbar sind: Mädchen erhalten meist eine schlechtere Ausbildung als Jungen, Frauen erhalten schlechter bezahlte Arbeitsplätze als Männer, ihre Chancen auf Weiterbildung sind geringer, als Argument dient die „drohende“ Familienphase. Darüberhinaus haben sie während dieser Zeit die alleinige Sorge für Kinder und Haushalt und das Wohl ihres jetzt ausschlließlich erwerbstätigen Ehemannes. Durch die Familienpause ist ihre Rückkehr ins Erwerbsleben mit großen Schwierigkeiten verbunden, was zur Folge hat, dass sie einen noch schlechter bezahlten Arbeitsplatz mit noch geringeren Anforderungen erhält. Diese Benachteiligung zieht sich bis ins Rentenalter. Trotzdem planen 1976 nicht weniger als 49% der jungen Mädchen eine familienbedingte Unterbrechung ihres Erwerbslebens 10 .
2.2.1 Berufsfelder
Frauenerwerbsarbeit konzentriert sich auf einen begrenzten Teil der Wirtschaft. 11 Diese typische Konzentration ist seit Jahrzehnten unverändert, auch in den Berufszielen der folgenden Generationen ist sie nahezu identisch, obwohl sich die Chancen bieten, in andere Berufszweige einzusteigen. Lediglich im öffentlichen Dienst hat die Frauenerwerbstätigkeit einen Zuwachs zu verzeichnen, allerdings auch hier mit der traditionellen Schwerpunktbildung in den Bereichen Erziehen, Heilen, Pflegen. 12 Während die Zahl der weiblichen Angestellten einen stetigen Zuwachs zu verzeichnen hat, sinkt der Zahl der Arbeiterinnen kontinuierlich. 13 Däubler-Gmelin sieht in ihrem Artikel 14 die Gründe für das Festhalten an traditionell weiblich besetzten Berufsfeldern zum einen in der Sozialisation von Frauen und deren daraus resultierender Haltung, zum anderen auch in dem einseitigen Lehrstellenangebot für Mädchen 15 . Hinzu kommt, dass die
10 Dies. S. 114
11 Drei Viertel aller erwerbstätigen Frauen sind in den Bereichen Landwirtschaft, Bekleidungs- und Reinigungsgewerbe, Handel, Textilindustrie, Gastronomie, Hauswirtschaft, Gesundheit und der metallverarbeitenden Industrie tätig. Vgl. dies. S. 115.
12 Nahezu 30% aller Angestellten in öffentlichen Dienst sind weiblich. Vgl. dies. S. 116.
13 1975 waren 51,1% aller Angestellten Frauen. A.a.O.
14 Vgl. s.o.
15 Bei der betrieblichen Berufsausbildung liegt der Frauenanteil 1976 bei 36,1%. Dies. S. ??
6
Gesamtheit der Frauen schlechter ausgebildet ist, als die der Männer. 16 Diese geringe Qualifikation drängt Frauen in unattraktive Berufe und mindert ihre Bereitschaft, sich fortzubilden ebenso wie sich auf betrieblicher und gewerkschaftlicher Ebene für die eigenen Rechte einzusetzen. Nach wie vor werden Frauen in Hinblick auf hausfrauliche und familiäre Qualitäten gefördert. Ihre Berufswünsche orientieren sich an den ihr traditionell zugeschriebenen, als weiblich propagierten Eigenschaften.
2. 2. 2 Entlohnung
1955 wurde die sogenannte Frauenlohngruppe für verfassungswidrig erklärt. Die Frauenlohngruppe, die dafür sorgte, dass Frauen generell weniger Lohn erhielten als Männer, wurde durch Leichtlohngruppen ersetzt. Dies sind tariflich vereinbarte Lohngruppen unterhalb der untersten Gruppe für Männer für einfache Arbeiten, die ohne Vorkenntnisse und bei geringer körperlicher Belastung verrichtet werden können. Diese Arbeiten werden „üblicherweise von Frauen ausgeführt“ 17 . Mit der Einführung der Leichtlohngruppen wird zwar die offenkundige Diskriminierung durch die Frauenlohngruppen abgeschaftt, jedoch durch eine versteckte abgelöst. Das seit 1949 bestehende Gleichheitsgebot, das geschlechtsbezogene Benachteiligungen verbietet, wird juristisch korrekt umgangen. Frauen können nach wie vor mehrheitlich in schlechter bezahlte Positionen eingeordnet werden als Männer. 18 Darüberhinaus existieren seit Einführung der Leichtlohngruppen Betriebsvereinbarungen, die eine Anpassung von Frauen- an Männerlöhne verlangsamen.
Frauen besetzen also nach wie vor die Arbeitsplätze, die kaum fachliche Vorbildung erfordern, sie führen einfachste Tätigkeiten aus. Diese unattraktiven Arbeitsplätze sind somit nicht nur die, die am schlechtesten bezahlt werden, sie sind auch die, die besonders stark von Rationalisierungsmaßnahmen betroffen sind.
Däubler-Gmelin sieht die Gründe für die sich kaum verändernden Arbeitsbedingungen für Frauen trotz des Gleichbehandlungsgebots auch hier
16 1975 fällt für mehr als 50% der Frauen das Ende der Ausbildungszeit mit dem der Pflichtschulzeit zusammen, bei den Männern trifft dies auf 22,9% zu. 45% aller Frauen, 75% aller Männer haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. A.a.O./ dies. S.95.
17 Dies. S. 95.
18 1975 werden 5,5% der Arbeiterinnen nach der höchsten Lohngruppe bezahlt, gegenüber 10% ihrer männlichen Kollegen. Noch frappierender nimmt sich der Unterschied im Bereich der Angestellten aus: lediglich 6,2% der weiblichen Angestellten sind in die höchste Lohngruppe einzuordnen, während es auf männlicher Seite 46,4% sind. Däubler-Gmelin. S. 118 f.
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Quote paper:
Christina Durant, 2005, "Jetzt sei nicht schwierig!" , Munich, GRIN Publishing GmbH
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