- II -
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 1
2. Schwer erziehbare/verhaltensauffällige Jugendliche Seite 1
2.1 Begriffsabgrenzungen Seite 2
2.1.1 Verhalten Seite 2
2.1.2 Verhaltensauffälligkeit/Verhaltensstörung Seite 2
2.2 Folgen Seite 2
3. Kinder- und Jugendhilfe Seite 3
3.1 Allgemeine Rahmenbedingungen Seite 3
3.2 Aufgaben und Ziele der Kinder- und Jugendhilfe Seite 3
4. Didaktik/Methodik Seite 4
4.1 Begriffsabgrenzungen Seite 4
4.1.1 Didaktik Seite 4
4.1.2 Methodik Seite 4
4.1.3 Methode Seite 5
5. Theoretische Grundlagen der Einzelfallhilfe Seite 5
5.1 Geschichtliche Aspekte Seite 5
5.2 Definition und Charakteristik der Einzelfallhilfe Seite 6
5.3 Die Handlungskonzepte in der Einzelfallhilfe Seite 8
5.4 Die Bedeutung der Einzelfallhilfe Seite 8
5.4.1 Das psychosoziale Konzept Seite 8
5.4.2 Das funktionalistische Konzept Seite 8
5.4.3 Das problemlösende Konzept Seite 8
5.5 Elemente der sozialen Einzelfallhilfe Seite 9
5.5.1 Die ethische Rahmung Seite 9
5.5.2 Die Phasierung des Hilfeprozesses Seite 9
5.5.2.1 Sozialpädagogische Anamnese Seite 9
5.5.2.2 Sozialpädagogische Diagnose Seite 10
5.5.2.3 Intervention Seite 10
5.5.2.4 Evaluation Seite 11
- III -
5.5.3 Anleitung oder Technik der Gesprächsführung Seite 11
5.6 Hilfeplanung nach dem KJHG Seite 12
5.6.1. „Feststellungen über den erzieherische Bedarf“ Seite 12
5.6.2 Die „zu gewährende Art der Hilfe“ Seite 13
5.6.3 Die „Notwendigen Leistungen“ Seite 13
5.6.4 Das „regelmäßig prüfen“ Seite 14
6. Fallbeispiel Seite 14
6.1 Konzeption der Einrichtung Seite 14
6.2 Ausgangslage des F. Krüger Seite 15
6.3 Sozialpädagogische Anamnese im Fall Krüger Seite 15
6.4 Sozialpädagogische Diagnose im Fall Krüger Seite 16
6.5 Sozialpädagogische Intervention im Fall Krüger Seite 17
6.6 Sozialpädagogische Evaluation im Fall Krüger Seite 18
7. Resümee Seite 18
8. Literaturverzeichnis Seite 19
9. Anhang Seite 21
9.1 Verwendete Abkürzungen Seite 22
9.2 Allgemeines Prozessschema professioneller Fallarbeit Seite 23
9.3 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Anamnese Seite 24
9.4 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Diagnose Seite 25
9.5 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Intervention Seite 26
9.6 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Evaluation Seite 27
- - 1 - - 1.Einleitung
Schwer erziehbare bzw. verhaltensauffällige Jugendliche werden meist „unerreichbar“ genannt. Sie haben schon die verschiedenen Angebote und Institutionen der Jugendhilfe erfolglos, aber nicht spurlos hinter sich gebracht. Eine Beziehung zu den Jugendlichen aufzubauen scheint in solchen Fällen meist aussichtslos, da die Jugendlichen desinteressiert und nicht mehr in der Lage sind Beziehungen zu anderen aufzubauen. Ich bekam einen Einblick in ein Projekt in der Nähe von C., in welchem verhaltensauffällige Jugendliche betreut werden. Dort habe ich die Erfahrung gemacht, dass es nicht unmöglich ist einen Bezug zu den Jugendlichen aufzubauen, wodurch mein Interesse bezüglich dieses Klientel geweckt wurde. Um einen Überblick dieser Problematik zu bekommen, beschäftige ich mich mit diesem Thema in der Hausarbeit. Der theoretische Teil beinhaltet die nähere Bestimmung des Begriffes Verhaltensauffälligkeiten und die der Kinder- und Jugendhilfe. Anschließend wird kurz auf die Didaktik und Methodik eingegangen. In einem weiteren Teil der Arbeit gehe ich auf die theoretischen Grundlagen der Einzelfallhilfe ein. Mit einem Fallbeispiel schließt der praktische Teil ab.
2. Schwer erziehbare/verhaltensauffällige Jugendliche
Anstelle des Begriffes „schwer erziehbar“ findet man in der Literatur auch andere Bezeichnungen, wie Verhaltensauffälligkeiten, abweichendes Verhalten oder Erziehungsschwierigkeiten. Ich habe mich in dieser Arbeit für den Begriff Verhaltensauffälligkeiten entschieden, da sich diese Formulierung in der Fachliteratur vielmehr durchgesetzt hat und ich diese auch spezifischer und eindeutiger finde. Ab wann spricht man eigentlich von verhaltensauffälligen Jugendlichen? Zunächst spricht man von Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. Lexikon der Sozialpädagogik 1994, S. 262). Bei verhaltensauffälligen Jugendlichen ist der Zugang auf-grund ihrer Biographie auf normalem Wege (z.B. Beratung) erschwert oder gar unmöglich geworden. Die Jugendlichen haben es gelernt, niemandem zu vertrauen. Ihre Probleme lösen sie meist mit Gewalt oder Fluchtverhalten in Kon- fliktsituation. Dies ist nicht nur für Erzieher und Therapeuten eine große Heraus-
- - 2 - - forderung,sondern die Jugendlichen stellen sich selbst und ihr Umfeld vor im-mer größere Probleme.
2.1 Begriffsabgrenzungen
2.1.1 Verhalten
Bei Verhaltensauffälligkeiten stößt man erst einmal auf die Frage, was mit Verhalten gemeint ist. Unter Verhalten sind alle äußeren und inneren Aktivitäten eines Menschen gemeint, welche bei der Auseinandersetzung mit den materiellen und sozialen Lebensbedingungen eine Rolle spielen wie z.B. Bewegungen, Aggressionen, Mimik, Sprechen (vgl. http://www.socioweb.de/lexikon/02.08.06)
2.1.2 Verhaltensauffälligkeit/Verhaltensstörung
Unter Verhaltensstörung versteht man einen „... Sammelbegriff für alle Formen und Ausprägungsgrade von Fehlverhalten, vom pädagogischen Phänomen der ‚Erziehungsschwierigkeit‘ über psychiatrische Syndrome von Psychopathie bis hin zu schweren Formen von Verwahrlosung und Delinquenz.“ (vgl. Vernooij 2000, S. 33). Verhaltensstörung bzw. Verhaltensauffälligkeit bezeichnet ein langfristig von den entwicklungsbezogenen und gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen Normen abweichendes Verhalten (vgl. Goetze1994, S. 7). Dieses Verhalten kann nicht ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe nie oder nur unzureichend überwunden werden (vgl. Myschker 1999, S. 149). Verhaltensstörung wird ebenfalls in der ICD-10 (International Classification of De- seases)der Weltgesundheitsorganisation WHO klassifiziert. Die Gruppe „Störungen des Sozialverhaltens“ (F91) wird wie folgt beschrieben: „Störungen des Sozialverhaltens sind durch ein sich wiederholendes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens charakterisiert. Dieses Verhalten übersteigt mit seinen gröberen Verletzungen die altersentsprechenden sozialen Erwartungen. Es ist also schwerwiegender als gewöhnlicher kindischer Unfug oder jugendliche Aufmüpfigkeit. (...) Beispiele für Verhaltensweisen, welche diese Diagnose begründen, umfassen ein extremes Maß an Streiten oder Tyrannisieren, Grausamkeit gegenüber anderen Personen oder Tieren, erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum, Feuerlegen, Stehlen, häufiges Lügen, Schulschwänzen oder Weglaufen von zu Hause, ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche und Ungehorsam.“
2.2 Folgen
- - 3 - - VerhaltensgestörteKinder werden von ihrer Umwelt als Außenseiter, Stören-fried oder Versager gesehen, denn die Öffentlichkeit denkt solch ein Jugendli-cher könnte sich schon bemühen bzw. sich besser verhalten, wenn er nur woll-te, als im Gegensatz zu einem organisch geschädigten jungen Mensch. Die daraus entstehenden Ausgrenzungen, Sanktionen und Konflikte haben für die Jugendlichen schwerwiegende Folgen, denn sie beeinflussen das Verhalten und führen zu einem Teufelskreis, aus denen sie nicht mehr alleine heraus-kommen (vgl. Mehringer 1992, S. 13). Für diese verhaltensauffälligen Jugendli-chen wird von der Öffentlichkeit aber auch Hilfe angeboten, wie nun anschlie-ßend darauf eingegangen wird.
3. Kinder- und Jugendhilfe
3.1 Allgemeine Rahmenbedingungen
Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen und Einrichtungen. Sie dient dazu bei, dem Erziehungsanspruch des jungen Menschen, der durch Elternhaus, Schule und Berufsbildung allein häufig nicht erfüllt werden kann, gerecht zu werden. Die Jugendhilfe hat verschiedene Aufgaben und gehört zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge, als auch zum Bildungswesen. (vgl. Jordan/Sengling 1992, S. 75). Das grundlegende Gesetz für die Jugendhilfe in Deutschland ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (im folgenden KJHG) im SGB VIII. Laut § 1 Abs. 1 KJHG hat jeder junge Mensch das Recht auf die Förderung seiner Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Da verhaltensauffällige Jugendliche nicht eigenverantwortlich oder gemeinschaftsfähig und selten förderungs-oder erziehungswillig sind, muss ihnen zu ihrem Recht verholfen werden. Dies bedarf einer speziellen und gezielten pädagogischen Unterstützung. Diesen Jugendlichen soll ermöglicht werden, die ihnen angebotene Hilfe annehmen zu können, wozu eine intensive Unterstützung der Jugendlichen von außen benötigt wird. Die öffentliche Jugendhilfe bietet zur Bewältigung von belastenden Situationen eine Vielzahl von Unterstützungs- und Betreuungsformen an. Dafür hält das KJHG eine Reihe von Angeboten bereit (vgl. Jordan/Sengling 1992, S. 75).
- - 4 - - 3.2Aufgaben und Ziele der Kinder- und Jugendhilfe
Die Jugendhilfe richtet sich insbesondere auf soziale Probleme, welche durch Fehlentwicklungen in den sozialen Netzwerken ihrer Zielgruppe entstanden sind. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und durch soziale Arbeit Benachteiligungen zu vermeiden und aufzubauen. Für die Jugendhilfe gilt Sorge zu tragen für positive Lebensbedingungen einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. Demnach umfasst Jugendhilfe allgemein fördernde, direkt helfende und politische Aufgabenbereiche (vgl. Jordan/Sengling 1992, S. 12). Im KJHG wird zwischen Aufgaben (Oberbegriff), Leistungen (z.B. Kinder- u. Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung) und Anderen Aufgaben (wie z.B. Jugendgerichtshilfe, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) unterschieden. (vgl. Gesetze für Sozialberufe 2006,
§ 2 KJHG). Von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist das Jugendamt für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem KJHG zuständig. Ziele der Jugendhilfe sind Probleme zu diagnostizieren, zu bearbeiten und einzudämmen. Deutlich ist eine Professionalisierung und Ökonomisierung der Jugendhilfe. Es werden immer mehr und bessere Fachkräfte ausgebildet. Dazu werden immer neue Methoden auch im Austausch mit anderen Ländern entwickelt (vgl. Gintzel/Jordan 1997, S. 69).
4. Didaktik und Methodik
Im Zuge der Professionalisierung des Helfermotivs und der Sicherung der Qualität innerhalb der sozialen Arbeit wird es immer wichtiger außerschulisches pädagogisches Handeln zu strukturieren (vgl. Jank/Meyer 1994, S. 16).
4.1 Begriffsabgrenzungen
4.1.1 Didaktik
Didaktik ist die Wissenschaft des Lehrens und Lernens. Nur mit dem schulischen Bereich befasst sie sich heute nicht mehr. Heutzutage versteht sich die Didaktik als umfassende und kritische Betrachtung aller Arbeitsfelder in denen Lernprozesse beabsichtigt werden. Insbesondere beschäftigt sich die Didaktik mit der Frage nach dem Ziel, dem Was und Warum des Lernens und Lehrens. Somit steht sie in enger Beziehung zur Methodik (vgl. Schilling 1993, S. 24, 66).
- - 5 - - 4.1.2Methodik
Methodik ist die Wissenschaft, die sich als die Theorie und Lehre von den Methoden versteht. Das Wort méthodos bedeutet der Weg zu etwas hin. Aufgabe ist es Kommunikationsbedingungen und Lernchancen zu untersuchen. Lernen und Lehren sollen dabei optimiert werden. Hier wird also die Frage nach dem Weg, dem Wie und Womit gestellt (vgl. Schilling 1993, S. 65). Didaktik und Methodik befinden sich in einem voneinander abhängenden Verhältnis, das durch Gleichgewichtigkeit und wechselseitiger Abhängigkeit gekennzeichnet ist (vgl. Schilling 1993, S. 67).
4.1.3 Methode
Eine gute Methode hat die Aufgabe die Lernchancen zu verbessern. Methoden lassen sich auf unterschiedliche Ebenen einteilen. Hierfür ist die Makroebene zu erwähnen, wobei man dort auch von Arbeitsformen oder Arbeitsweisen spricht (vgl. Schilling 1993, S. 75). Hier fallen in der Sozialpädagogik die klassischen Methoden der Einzelfallhilfe, der Gruppenarbeit und der Gemeinwesenarbeit zusammen (vgl. Schilling 1993, S. 74). Der Bereich der individuellen Einzelfallhilfe ist eine Methode um auch mit verhaltensauffällig gewordenen Jugendlichen zu arbeiten.
5. Theoretische Grundlagen der Einzelfallhilfe
5.1 Geschichtliche Aspekte
Wie schon oben erwähnt sind viele sozialstaatliche Leistungen in den Sozialgesetzbüchern verankert. Darunter fällt auch die Einzelfallhilfe. Einzelfallhilfe ist eine Methode der sozialen Arbeit und wird unter anderem auch als soziale Einzelhilfe bezeichnet (folgend wird nur Einzelfallhilfe geschrieben). Neben Gemeinwesenarbeit und sozialer Gruppenarbeit ist die Einzelfallhilfe eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen zur Lösung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme (vgl. Lexikon der Sozialpädagogik 1994, S. 125). Die Anfänge der methodischen Einzelfallhilfe gehen bis ins 18. Jahrhundert und fangen in der „Hamburgischen Armenanstalt“ ab 1788 mit den Anweisungen des Armeninspektors Gérando aus Paris an. Von ihm erscheint schon 1820 das Buch namens: „Der Armenbe- sucher“ (vgl. Lexikon der Sozialpädagogik 1994, S. 125). Als Begründer der
Arbeit zitieren:
Diplom Yvonne Budig, 2006, Zur Anwendung der Einzelfallhilfe bei schwer erziehbaren Jugendlichen , München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Schulabsentismus - mögliche Ursachen und Gegenmaßnahmen
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 30 Seiten
Konzeptionen von politischer Öffentlichkeit - Die systemtheoretische P...
Medien / Kommunikation - Theorien, Modelle, Begriffe
Seminararbeit, 15 Seiten
Betrachtung psychologischer Theorien zu aggressivem Verhalten bezüglic...
Seminararbeit, 13 Seiten
Erziehung, Bildung und Sozialisation - Darstellung der drei grundlegen...
Pädagogik - Pädagogische Soziologie
Seminararbeit, 15 Seiten
Mediation und Familienmediation - Partner statt Gegner beim Lösen von ...
Psychologie - Beratung, Therapie
Hausarbeit (Hauptseminar), 36 Seiten
Die Entwicklung von Bindungsverhalten und Bindungsstörungen aus der Si...
Psychologie - Entwicklungspsychologie
Studienarbeit, 17 Seiten
"Wir alle spielen Theater" - Wie die menschliche Tragödie ge...
Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen
Hausarbeit, 13 Seiten
Herbert Marcuse: 'Der eindimensionale Mensch' Abschnitt 1: Die...
Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe
Hausarbeit, 13 Seiten
Psychologische Folgen von Migrationserfahrungen bei Kindern und Jugend...
Psychologie - Sozialpsychologie
Examensarbeit, 85 Seiten
Erving Goffmans Theorie der Selbstdarstellung - Vorderbühne und Hinter...
Seminararbeit, 22 Seiten
Beratung in der Weiterbildung - Beratungsansätze im Vergleich
Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung
Seminararbeit, 36 Seiten
Teamteaching im Gemeinsamen Unterricht
Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik
Hausarbeit, 25 Seiten
Computervermittelte Kommunikation unter besonderer Berücksichtigung de...
Psychologie - Sozialpsychologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Yvonne Budig's Text Zur Anwendung der Einzelfallhilfe bei schwer erziehbaren Jugendlichen ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Yvonne Budig hat den Text Zur Anwendung der Einzelfallhilfe bei schwer erziehbaren Jugendlichen veröffentlicht
Yvonne Budig hat einen neuen Text hochgeladen
Methoden der Sozialarbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Such...
Methoden und Konzepte der Sozi...
Sigmund Gastiger, Hans Joachim Abstein
Anwendung der Finite-Elemente-Methode im Betonbau
Fehlerquellen und ihre Vermeid...
Günter Rombach
Going Global - Strategien, Methoden und Techniken des Auslandsgeschäft...
Strategien, Methoden und Techn...
Walter Niehoff, Gerhard Reitz
0 Kommentare