Das europäische Kartellverfahren gegen Microsoft


Diplomarbeit, 2006

132 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Ökonomische Grundlagen
2.1 Wettbewerb
2.2 Der Markt und Marktformen
2.3 Das Polypol und Preisbildung bei vollkommener Konkurrenz
2.3.1 Die Nachfragefunktion der Haushalte
2.3.2 Die Angebotsfunktion der Unternehmen
2.3.3 Das partielle Marktgleichgewicht
2.4 Das Monopol und die Preisbildung auf monopolistischen Märkten
2.4.1 Die Marktform des Angebotsmonopols
2.4.2 Das Cournotsche Monopolgleichgewicht
2.5 Auswirkungen der Marktform auf die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt Monopol und vollkommene Konkurrenz im Vergleich
2.5.1 Vergleich von Monopol- und Konkurrenzgleichgewicht: statische Effizienzanalyse
2.5.2 Vergleich von Monopol- und Konkurrenzgleichgewicht: dynamische Effizienzanalyse
2.6 Ökonomische Besonderheiten der Internetökonomie
2.7 Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsbeschränkung
2.7.1 Arten wettbewerbsbeschränkender Strategien
2.7.2 Tying als spezielle Form der Behinderungsstrategie
2.7.3 Marktbeherrschung und Missbrauchskontrolle nach Artikel 82 EG
2.7.4 Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

3 Das EU-Kartellverfahren gegen Microsoft
3.1 Fallrelevante Grundlagen der Informationstechnologie
3.2 Chronologie der Ereignisse
3.3 Analyse der Untersuchung der Wettbewerbskommission
3.3.1 Die relevanten Produktmärkte
3.3.1.1 Der Markt für Client-PC-Betriebssysteme
3.3.1.2 Der Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme
3.3.1.3 Der Markt für Streaming Media Player
3.3.2 Untersuchung des Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung
3.3.2.1 Vorliegen einer dominanten Stellung auf dem Markt für Client-PC- Betriebssysteme
3.3.2.2 Vorliegen einer dominanten Stellung auf dem Markt für Server- Betriebssysteme
3.3.3 Untersuchung des Missbrauch-Vorwurfes
3.3.3.1 Microsofts Weigerung der Bereitstellung von Interoperabilitätsinformationen
3.3.3.2 Microsofts Kopplung des Windows Media Players an das Betriebssystem Windows
3.3.4 Die im Urteil festgelegten Abhilfemaßnahmen und Bußgelder

4 Kommentar zum Urteil der Wettbewerbskommission 107
4.1 Kommentar zum Vorwurf der wettbewerbswidrigen Verweigerung der Weitergabe von Schnittstelleninformationen
4.2 Kommentar zum Vorwurf der wettbewerbswidrigen Kopplung

5 Schlusswort

Literaturverzeichnis

Anhang
Anhang 1: Europäisches Wettbewerbsrecht: Artikel 81 und 82 EG

Für Constanze, Heidi und Günter

An dieser Stelle möchte ich allen Menschen danken, die mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden und mich bei der Erstellung dieser Diplomarbeit unterstützt haben. Mein Dank gilt besonders Frau Professor Hammer und Herrn Professor Erlei, die sich bereit erklärt haben, diese Ausarbeitung zu beurteilen. Vielen Dank auch an Herrn Dr. Springmann für seine Unterstützung. Außerdem danke ich an dieser Stelle denjenigen Freunden, die das eine oder andere Auge auf Grammatik, Stil und Rechtschreibung geworfen haben. Ich bedanke mich vor allem auch bei meiner Familie.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1: DIE NACHFRAGEFUNKTION XN

ABBILDUNG 2: VERSCHIEBUNG DER NACHFRAGEKURVE

ABBILDUNG 3: DIE ANGEBOTSFUNKTION XA

ABBILDUNG 4: BESTIMMUNG DES GESAMTGEWINNS G

ABBILDUNG 5: BESTIMMUNG DES UNTERNEHMENSVERLUSTES V

ABBILDUNG 6: VERLAUF VON KURZ- UND LANGFRISTIGER ANGEBOTSKURVE

ABBILDUNG 7: DAS PARTIELLE MARKTGLEICHGEWICHT

ABBILDUNG 8: BESTIMMUNG DES GLEICHGEWICHTSPREISES

ABBILDUNG 9: ERMITTLUNG EINES NEUEN MARKTGLEICHGEWICHTES

ABBILDUNG 10: ERMITTLUNG DES MONOPOLPREISES

ABBILDUNG 11: BESTIMMUNG DES WOHLFAHRTSVERLUSTES

ABBILDUNG 12: ÜBERBLICK ÜBER WETTBEWERBSBEEINTRÄCHTIGENDE STRATEGIEN

ABBILDUNG 13: ERMITTLUNG DES RELEVANTEN MARKTES NACH ARTIKEL 82 EG

Tabellenverzeichnis

TABELLE 1: MAXIMALE ZAHLUNGSBEREITSCHAFT DER KUNDEN MIT UND OHNE BUNDLING

TABELLE 2: DIE MARKTANTEILSENTWICKLUNG FÜR CLIENT-PC-BETRIEBSSYSTEME

TABELLE 3: DURCHSCHNITTLICHE PLAYER-NUTZUNG IN DEN QUARTALEN 2/1998 UND 2/1999

TABELLE 4: DIE ENTWICKLUNG DER DURCHSCHNITTLICHEN, PRIVATEN PLAYER-NUTZUNG IN DEN QUARTALEN 2/2000 BIS 2/2002

TABELLE 5: DIE ENTWICKLUNG DER DURCHSCHNITTLICHEN, GESCHÄFTLICHEN PLAYER- NUTZUNG IN DEN QUARTALEN 2/2000 BIS 2/2002

TABELLE 6: ENTWICKLUNG DER NUTZUNGSHÄUFIGKEIT VERSCHIEDENER MEDIA PLAYER

TABELLE 7: ANTEIL DER NUTZER BESTIMMTER MEDIA-FORMATE IM PRIVATGEBRAUCH

TABELLE 8: ANTEIL DER NUTZER BESTIMMTER MEDIA-FORMATE IM GESCHÄFTSBEREICH .

1 Einleitung

„ Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass auf den betroffenen Märkten wieder ein fairer Wettbewerb stattfinden kann, und stellt klare Spielregeln für das künftige Verhalten eines Unternehmens in einer derart beherrschenden Stellung auf. “ 1

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, März 2004

In dieser Diplomarbeit wird das EU-Kartellverfahren gegen Microsoft analysiert, welches sich mit dem Vorwurf beschäftigt, Microsoft habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme dazu missbraucht, den gegenseitigen Datenaustausch zwi- schen Windows und der Server-Software anderer Anbieter durch das Vorenthalten von Schnittstelleninformationen zu behindern. Außerdem wurde Microsoft vorgeworfen, sein Windows-Betriebssystem kartellrechtswidrig mit dem Programm „Windows Media Player“ gekoppelt und somit den Wettbewerb und Innovation auf dem Markt für Streaming Media Player behindert zu haben. Dieses Verfahren hat sich über mehrere Jahre hingezogen und die durch die europäische Wettbewerbskommission festgesetzten Abhilfemaßnahmen wur- den durch Microsoft bis heute nicht vollständig umgesetzt. Insofern wird das Verfahren wiederkehrend in der Presse thematisiert und zieht somit nicht nur in Fachkreisen die Auf- merksamkeit auf sich. In dieser Ausarbeitung wird der Stand der Entwicklung bis zum 30.11.2006 berücksichtigt.

Die Arbeit stellt im zweiten Kapitel zunächst die ökonomischen Grundlagen bereit, die für die Analyse des Falls notwendig sind. Es wird gezeigt, warum ein Monopolist wie Microsoft Möglichkeiten zur Preissetzung hat, die der gesellschaftlichen Wohlfahrt Scha- den zufügt und nur dem Unternehmen selbst Vorteile bringt. Hierfür wird zunächst die Preisbildung auf polypolistischen Märkten ausführlich behandelt, um dann auf die Preisbildung im Monopol detailliert einzugehen. Weiterhin beschäftigt sich dieser Teil der Arbeit mit den ökonomischen Besonderheiten der Internetökonomie und der Wettbewerbs- politik. Dabei wird vor allem die Behinderungsstrategie als eine Ursache für Wettbewerbs- beschränkung beleuchtet, die auch im Microsoft-Fall eine besondere Rolle spielt. Es wird vor allem auf das sogenannte Bundling oder Tying eingegangen, d. h. die Kopplung zweier Produkte aneinander, die nur gemeinsam verkauft werden. Microsoft hat seinen Windows Media Player an das Windows-Betriebssystem gekoppelt und dadurch - gemäß dem Vor- wurf der Kommission - andere Anbieter so stark benachteiligt, dass die Gefahr der Elimi- nierung jeglichen Wettbewerbs auf dem Markt für Media Player besteht. Anhand eines spieltheoretischen Ansatzes wird gezeigt, warum ein Monopolist durch Tying Vorteile ha- ben und unter bestimmten Bedingungen sogar Anbieter aus einem anderen Markt drängen kann.

Das dritte Kapitel der Arbeit behandelt das Verfahren gegen Microsoft selbst. Es wer- den zunächst die fallrelevanten Grundlagen der Informationstechnologie behandelt, bevor mit Hilfe einer chronologischen Übersicht eine Zusammenfassung der Ereignisse bis zum 30.11.2006 gegeben wird. Eine umfangreiche Darstellung der Kommissionsentscheidung auf Grundlage des zugehörigen EU-Dokumentes erfolgt schließlich im dritten Teil. Hierin werden die Vorwürfe gegen Microsoft behandelt, es wird aufgezeigt, wie die Europäische Union Rechtfertigungen Microsofts zu einzelnen Vorwürfen bewertet und ggfs. entkräftet hat und schließlich wird ausführlich dargestellt, mit welcher Begründung die Kommissi- onsentscheidung zustande kam, wie diese lautete und welche Strafen verhängt wurden.

Bevor ich im Schlusswort die wesentlichen Erkenntnisse zusammenfasse und einen kurzen Ausblick auf die Zukunft gebe, beziehe ich im vorletzten Kapitel der Diplomarbeit kritisch Stellung zu den Vorwürfen und stelle meine Meinung zur Entscheidung der Wettbewerbskommission dar. Hierbei erfolgt meine Beurteilung unter rein ökonomischen Gesichtspunkten ohne Berücksichtigung jeglicher juristischer Details. Allerdings gebe ich hinsichtlich der Verweigerung der Weitergabe der Schnittstelleninformationen und dem damit verbundenen Urteil der EU-Kommission einen kurzen Überblick über die wesentlichen juristischen, diesbezüglich diskutierten Fragestellungen.

2 Ökonomische Grundlagen

Die Untersuchung der Europäischen Kommission basiert auf der Grundlage bestimmter volkswirtschaftlicher - speziell wettbewerbspolitischer - Theorien und rechtlicher Aspekte, die in den nachfolgenden Ausführungen näher betrachtet werden. In den ersten zwei Ab- schnitten werden zunächst die Begriffe „Wettbewerb“ und „Markt“ definiert, deren Ver- ständnis Voraussetzung für die Thematik dieser Arbeit ist. Im dritten Abschnitt des Kapi- tels wird dargestellt, wie die Preisbildung auf polypolistischen Märkten erfolgt, indem zu- nächst die Nachfragefunktion der Haushalte und die Angebotsfunktion der Unternehmen hergeleitet und daraus schließlich das partielle Marktgleichgewicht bestimmt wird. Dem wird im vierten Abschnitt die Preisbildung auf monopolistischen Märkten gegenüberge- stellt, was letztlich zum Cournotschen Monopolgleichgewicht führt. Der fünfte Abschnitt dieses Kapitels zeigt durch einen Vergleich der Gleichgewichte, warum ein Monopol im Rahmen einer Zeitpunktbetrachtung zu einem Wohlfahrtsverlust führt und deshalb nicht wünschenswert ist. Abschließend zeigt dieser Abschnitt im Rahmen der dynamischen Effi- zienzanalyse aber auch den Ansatz des sogenannten „natürlichen Monopols“ auf, der ein Monopol nicht mehr zwingend negativ erscheinen lässt. Der sechste Teil des Kapitels stellt die ökonomischen Besonderheiten der Internetökonomie vor, die für eine kartellrechtliche Bewertung zu berücksichtigen sind. Die grundlegenden Ansätze der Wettbewerbspolitik werden im siebten Teil dieses Kapitels vorgestellt, wobei der Schwerpunkt in dieser Arbeit auf die Behinderungsstrategie gelegt wird, da diese für den Microsoft-Fall von entschei- dender Bedeutung ist. Es wird gezeigt, wie das europäische Kartellrecht versucht, Wettbe- werbsbeschränkungen zu unterbinden. Mit Hilfe eines spieltheoretischen Ansatzes wird hierbei dargestellt, wann die Kopplung zweier Produkte aneinander, das Tying, für ein Un- ternehmen von Vorteil sein kann. Der letzte Abschnitt dieses Kapitels stellt die Miss- brauchskontrolle nach Artikel 82 EG vor und zeigt, was unter Marktbeherrschung im Sinne dieses Artikels zu verstehen ist. Weiterhin wird der für eine diesbezügliche Beurteilung notwendige relevante Markt definiert und es wird beschrieben, welche Sanktionen letztlich eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nach sich ziehen können.

2.1 Wettbewerb

Unter dem Begriff „Wettbewerb“ (Synonym: Konkurrenz) versteht man das Streben von zwei oder mehreren Personen nach einem Ziel. Dabei gilt: je höher der Zielerreichungsgrad einer Person ist, desto niedriger sind die Zielerreichungsgrade der anderen. Im Wirtschafts- leben zeichnet sich Wettbewerb durch die Existenz von Märkten mit mindestens zwei An- bietern oder Nachfragern aus, die ihre Aktionsparameter so einsetzen, dass sich ihr Zieler- reichungsgrad zu Lasten anderer Wirtschaftssubjekte verbessert.2 Anbieter versuchen also, Waren und Dienstleistungen möglichst vorteilhaft, d. h. teuer zu verkaufen, während Nach- frager versuchen, möglichst günstig zu kaufen. Somit erfolgt hierbei unter marktwirtschaft- lichen Bedingungen eine Selektion der besten Produkte zu den günstigsten Preisen. Der Wettbewerb hat u. a. folgende Ziele:3

1. Verteilungsfunktion: Verteilung des Einkommens entsprechend der Marktleistung
2. Konsumentensouveränität: Steuerung des Warenangebotes entsprechend der Käu- ferpräferenzen
3. Optimale Faktorallokation: die Produktionsfaktoren werden in ihre produktivsten Einsatzmöglichkeiten gelenkt
4. Anpassungsflexibilität: ständige Anpassung von Produkten und der Produktionska- pazität an sich regelmäßig ändernde Daten wie z. B. die Struktur der Nachfrage oder die Produktionstechnik
5. Kontrolle wirtschaftlicher Macht: Gewährleistung der wirtschaftlichen Handlungs- und Entschließungsfreiheit

2.2 Der Markt und Marktformen

Unter einem „Markt“ versteht man in funktioneller Hinsicht das Zusammentreffen von An- gebot und Nachfrage, wodurch sich Preise bilden. Die Märkte werden je nach Anzahl der vorhandenen Anbieter bzw. der vorhandenen Nachfrager auf einem Markt klassifiziert, wobei sich zwei extreme Marktformen identifizieren lassen, die weiter unten genauer be- trachtet werden: sind auf beiden Marktseiten sehr viele Akteure vorhanden, spricht man von einem „Polypol“ oder auch von „vollkommener Konkurrenz“. Falls auf beiden Markt- seiten jeweils nur ein Akteur vorhanden ist, handelt es sich um die Marktform des „bilatera- len Monopols“. Eine Unterscheidung ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn man die Preis- bildungsprozesse auf einem Markt untersuchen möchte, da dann die Struktur des Marktes ein wichtiges Kriterium darstellt.

2.3 Das Polypol und Preisbildung bei vollkommener Konkurrenz

Das Polypol ist eine Marktform, die durch viele Anbieter und/oder viele Nachfrager gekennzeichnet ist, wobei zwischen Angebots-, Nachfrage- und bilateralem Polypol unterschieden wird. Im Folgenden betrachtet man aus Vereinfachungsgründen nur vollkommene Märkte mit folgenden Merkmalen:4

a) Es gibt eine große Anzahl an Anbietern und Nachfragern, die sich rational im Sinne der Gewinn- und Nutzenmaximierung verhalten.
b) Es existieren keine sachlichen, zeitlichen, räumlichen oder persönlichen Präferenzen der Anbieter und Nachfrager, sodass alle Güter homogen sind.
c) Es herrscht völlige Markttransparenz für alle Akteure.
d) Es gibt weder rechtliche noch tatsächliche Marktzutrittsbeschränkungen für Anbie- ter und Nachfrager.
e) Anbieter und Nachfrager reagieren auf Veränderungen der Marktdaten unendlich schnell.
f) Es erfolgen keinerlei Eingriffe in den Preisbildungsprozess von Seiten des Staates (z. B. Preiskontrollen) oder anderer Wirtschaftssubjekte (z. B. Kartelle).
g) Da die Marktmacht einzelner Unternehmen sehr klein ist, ist niemand in der Lage, den Preis zu beeinflussen - der Preis wird als Datum angesehen, die Akteure agie- ren als reine Mengenanpasser.

Für die Untersuchung der Preisbildung sind zunächst die Angebots- und Nachfragefunktionen zu bestimmen, aus denen man letztlich den Gleichgewichtspreis und die Gleichgewichtsmenge herleiten kann.

2.3.1 Die Nachfragefunktion der Haushalte

Die Nachfragefunktion des Haushaltes beschreibt die Mengeneinheiten x eines Gutes, die ein Haushalt zu unterschiedlichen Preisen p nachfragt. Sie lässt sich formal wie folgt dar- stellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vereinfachend wird hier davon ausgegangen, dass die Verbrauchsmenge eines Gutes nur von seinem Preis abhängig ist - in Wirklichkeit gibt es natürlich noch weitere Einflussfaktoren wie die Preise von Substitutions- und Komplementärgütern oder die Preise anderer Güter, das verfügbare Einkommen, Kreditmöglichkeiten, die Bedürfnisstruktur der Haushalte, usw., die hier aber vernachlässigt werden.

Grafisch lässt sich die Nachfragefunktion in einem kartesischen Koordinatensystem wie in Abbildung 1 darstellen. Auf der Abszisse ist die nachgefragte Menge aufgetragen, während auf der Ordinate der Preis abgebildet ist. Man kann erkennen, dass die Nachfragemenge negativ vom Preis abhängt. Es gilt das „Gesetz der Nachfrage“:5 bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen sinkt die nachgefragte Menge des Gutes bei steigendem Preis. Durch Addition der verschiedenen individuellen Nachfragen erhält man schließlich die gesamte Marktnachfrage für ein bestimmtes Gut.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten6

Abbildung 1: Die Nachfragefunktion xN

Anhand der Nachfragefunktion kann also abgelesen werden, wie hoch die Gesamtnachfrage nach einem Gut zu einem bestimmten Preis ist. Es kann sein, dass durch den Einfluss be- stimmter Faktoren eine Verschiebung der Nachfragekurve eintritt - die Nachfrager können z. B. durch den Einfluss bestimmter Faktoren bereit sein, mehr oder weniger für eine Einheit des Gutes zu bezahlen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Verschiebung der Nachfragekurve7

Eine Verschiebung der Nachfragekurve nach rechts wie in Abbildung 2 tritt ein, wenn im Vergleich zum Ausgangszustand zu einem bestimmten Preis mehr Einheiten des Gutes nachgefragt werden - analog dazu erfolgt eine Verschiebung der Nachfragekurve nach links, wenn im Vergleich zum Ausgangszustand zu einem bestimmten Preis weniger Einheiten des Gutes nachgefragt werden.8

2.3.2 Die Angebotsfunktion der Unternehmen

Die Angebotsfunktion auf einem Polypol-Markt beschreibt die Mengeneinheiten x eines Gutes, die ein gewinnmaximierendes Unternehmen zu unterschiedlichen Preisen p anbietet. Sie lässt sich formal wie folgt darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vereinfachend wird hier davon ausgegangen, dass die Angebotsmenge eines Gutes nur von seinem Preis abhängig ist - in Wirklichkeit gibt es natürlich noch weitere Einflussfaktoren wie die Preise der Produktionsfaktoren, die vorhandenen Produktionstechnologien oder die Anzahl der Anbieter, usw., welche hier aber vernachlässigt werden. Grafisch lässt sich die Angebotsfunktion analog zur Nachfragefunktion wie folgt darstellen:

Abbildung 3: Die Angebotsfunktion xA

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es gilt das „Gesetz des Angebotes“:10 die angebotene Menge eines Gutes steigt bei steigendem Preis des Gutes, wenn sich die Rahmenbedingungen sonst nicht ändern. Durch Addition der verschiedenen individuellen Angebote erhält man schließlich das gesamte Marktangebot für ein bestimmtes Gut. Auch hier kann es zu Verschiebungen der Angebotskurve kommen - verbilligt sich zum Beispiel ein Produktionsfaktor, wird die Angebotsmenge für einen bestimmen Preis größer werden, verteuert sich der Produktionsfaktor dagegen, wird die Angebotsmenge für einen bestimmten Preis sinken.

Nun soll untersucht werden, wie die meistens linear angenäherte Angebotskurve über- haupt entsteht. Hierzu betrachtet man zunächst die Situation eines einzelnen Anbieters, bevor die Einzelangebote vieler Unternehmen dann zum Gesamtangebot aggregiert werden.

Es wurde bereits weiter oben erwähnt, dass ein Polypolist auf einem vollkommenen Markt ein Mengenanpasser ist, für den der Marktpreis ein Datum darstellt. Jeder einzelne Anbieter hat einen derart kleinen Marktanteil, dass eine Veränderung der Angebotsmenge keinen Einfluss auf den Marktpreis hat. Es bleibt dem Anbieter als Aktionsparameter nur die Menge, sodass er im Rahmen seiner vorhandenen Kapazitäten überlegen kann, welche Menge er bei gegebenem Marktpreis produziert. Die angebotene Menge hängt natürlich auch von den Produktionskosten ab, da das Unternehmen die Gewinnmaximierung als Ziel anstrebt. Da der Gewinn G als Differenz zwischen Erlös E und Kosten K definiert ist, spie- len die Produktionskosten eine große Rolle. Der auch als Umsatz bezeichnete Erlös ergibt sich aus dem Produkt aus abgesetzter Menge x und gegebenem Marktpreis p. Es ist zu beachten, dass in den Kosten natürlich alle Aufwendungen für die Produktionsfaktoren enthalten sind, vor allem auch die Verzinsung des Eigenkapitals und der normale Unternehmerlohn als Opportunitätskosten für eine anderweitige Beschäftigung.

Somit gelten zusammenfassend folgende Zusammenhänge:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anders formuliert besagt die Bedingung erster Ordnung: im Gewinnmaximum muss der Grenzerlös GE, d. h. der zusätzliche Erlös, der bei einer zusätzlich abgesetzten infinitesima- len Mengeneinheit entsteht, gleich den Grenzkosten GK, d. h. den zusätzlichen Kosten bei Produktion einer zusätzlichen infinitesimalen Mengeneinheit, sein. Dies lässt sich einfach nachvollziehen: wenn der Grenzerlös größer als die Grenzkosten ist, lohnt es sich für das Unternehmen, die zusätzliche Einheit zu produzieren, da sich der Gewinn erhöht. Wenn allerdings der Grenzerlös kleiner als die Grenzkosten ist, lohnt sich die weitere Produktion nicht, da sich der Gewinn reduzieren würde. Insofern entsprechen sich Grenzerlös und Grenzkosten im Gewinnmaximum. Die Bedingung zweiter Ordnung fordert, dass die Stei- gung der Grenzerlöskurve geringer als die Steigung der Grenzkostenkurve sein muss, was die Bedingung für ein Maximum darstellt.

Bestimmt man nun unter Berücksichtigung von Bedingung B2 den Grenzerlös, so er- gibt sich als Grenzerlös:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Grenzerlös entspricht also dem Marktpreis. Da der Grenzerlös im Gewinnmaxi- mum den Grenzkosten entsprechen muss, erreicht ein Anbieter sein Gewinnmaximum bei vollständiger Konkurrenz dort, wo der Preis mit den zusätzlichen Kosten der zuletzt produ- zierten Einheit übereinstimmt: p GK (B3)

Die Maximierungsbedingung B3 wird als „Grenzkosten-Preis-Regel“ bezeichnet und beschreibt die Tatsache, dass diejenige Produktionsmenge gesucht wird, bei der Preis und Grenzkosten übereinstimmen. Ändert sich der Marktpreis wegen einer Nachfrageänderung, so muss eine neue gewinnmaximale Produktionsmenge gefunden werden. Dabei ist zu be- achten, dass auch die Bedingung zweiter Ordnung erfüllt sein muss - da [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] gilt, ist die zweite Ableitung [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]) 0. Daraus folgt direkt, dass [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]! 0 gelten muss, weshalb nur der aufsteigende Ast der Grenzkostenkurve als Angebotskurve in Frage kommt. Aller- dings stellt nicht der gesamte aufsteigende Ast die Angebotskurve dar, weil das Unterneh- men nicht in jedem Punkt seine gesamten Kosten deckt. Man betrachtet hierzu die Abbil- dungen 4 und 5:

Abbildung 4: Bestimmung des Gesamtgewinns G11

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 zeigt zunächst einmal einen klassischen u-förmigen Verlauf der Grenzkosten GK und der Durchschnittskosten DK. Natürlich gilt das Prinzip des Durchschnittsextremums, d. h. die Minima der variablen Durchschnittskosten VDK und der Durchschnittskosten DK liegen im Schnittpunkt mit der Grenzkostenkurve. Gilt der Marktpreis p, so kann die Grenzerlöskurve als entsprechende Parallele zur Abszisse aus den oben genannten Gründen dargestellt werden. Man weiß, dass die Grenzerlöse im Gewinnmaximum den Grenzkosten entsprechen, insofern ist xopt die gewinnmaximale Menge, die in der Regel nicht an der Kapazitätsgrenze liegt, weil die Grenzkosten bei konstanten Grenzerlösen stets steigen. Das hier dargestellte Unternehmen macht wegen Bedingung B1 einen Stückgewinn in Höhe der Differenz zwischen Marktpreis und Stückkosten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hierbei versteht man unter dem Quotienten aus Kosten K und der produzierten Menge x die Durchschnittskosten. Der Gesamtgewinn G ergibt sich somit als Produkt aus Stückgewinn und abgesetzter Menge und ist in Abbildung 4 als rot schraffierte Fläche dargestellt. Auch falls der Marktpreis p sinkt, erzielt der Anbieter noch einen Gewinn, der allerdings kleiner wird, da die Differenz aus Stückgewinn und Stückkosten immer geringer wird. Dabei orien- tiert sich das Unternehmen im Hinblick auf seine Produktionsmenge immer an seiner Grenzkostenkurve.

Stellt sich nun ein Marktpreis wie der Preis pBO in Abbildung 5 ein, der gerade noch die gesamten Durchschnittskosten deckt, erwirtschaftet der Produzent gerade noch den in den Kosten enthaltenen Normalgewinn, d. h. er kann alle Produktionsfaktoren incl. der ei- genen Arbeitsleistung und der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals bezahlen.

Abbildung 5: Bestimmung des Unternehmensverlustes V12

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Schnittpunkt des Minimums der Durchschnittskostenkurve DK mit der Grenzkosten- kurve GK wird als Betriebsoptimum BO bezeichnet, wobei hiermit nicht die Unterneh- menssicht gemeint ist - das Unternehmen würde sich natürlich bei jedem Preis, der größer als pBO ist, besser stellen. Vielmehr ist hier die gesamtwirtschaftliche Sicht gemeint, da die Produktion beim Preis pBO zu den geringst möglichen Stückkosten stattfindet und es bei gegebener Betriebsgröße und gegebenem Stand der Technik keine Faktorkombination gibt, mit der das Gut billiger hergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch von einer optimalen Faktorallokation gesprochen, die zusätzlich noch durch eine optimale Güterallokation ergänzt wird, da bei einem Marktpreis in Höhe von pBO das Gut zum geringst möglichen kostendeckenden Preis angeboten wird.

Falls nun der Preis langfristig unter das Betriebsoptimum fällt, lohnt sich die weitere Produktion des Gutes nicht, da das Unternehmen langfristig auf einen Preis angewiesen ist, der die variablen und fixen Kosten (z. B. für die Miete des Fabrikgebäudes) deckt. Dennoch ist es sinnvoll, zumindest kurzfristig weiter zu produzieren, wenn der Marktpreis zwischen pBO und pBM liegt, da dann wenigstens noch ein Teil der fixen Kosten gedeckt und Verluste, die sich daraus ergeben, dass die Durchschnittskosten größer als der Erlös sind, so mini- miert werden. Die absolute Preisuntergrenze ist dort erreicht, wo nur noch die variablen Stückkosten erwirtschaftet werden. Dies ist bei einem Preis in Höhe von pBM der Fall, wo das sogenannte Betriebsminimum BM erreicht ist. Fällt der Marktpreis wirklich auf diese Höhe, macht das Unternehmen einen Stückverlust entsprechend der Differenz zwischen den Durchschnittskosten und den variablen Durchschnittskosten. Multipliziert man diesen mit der Menge xBM im Betriebsminimum, ergibt sich der Verlust V des Unternehmens, der den Fixkosten entspricht. Da die Fixkosten immer unabhängig davon, ob produziert wird oder nicht, anfallen, muss das Unternehmen diesen Verlust immer hinnehmen.

Aus diesem Sachverhalt lässt sich nun auf den Verlauf der Angebotskurve schließen, wobei man zwischen einer kurzfristigen und einer langfristigen Angebotskurve unterschei- den muss. Die langfristige Angebotskurve entspricht dem steigenden Ast der Grenzkosten- kurve über dem Betriebsoptimum. Im Punkt BO existiert eine Sprungstelle, an der das An- gebot auf null sinkt, somit beträgt die langfristige Preisuntergrenze pBO. Die kurzfristige Angebotskurve dagegen entspricht dem steigenden Ast der Grenzkostenkurve über dem Betriebsminimum - unterhalb der Kosten im Betriebsminimum wird nicht mehr produziert, weshalb die kurzfristige Preisuntergrenze pBM ist. Abbildung 6 stellt die entsprechenden Angebotskurven grafisch dar.

Abbildung 6: Verlauf von kurz- und langfristiger Angebotskurve13

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie bereits beschrieben lässt sich das Gesamtangebot schließlich durch Aggregation der Angebote der einzelnen Unternehmen darstellen.14

2.3.3 Das partielle Marktgleichgewicht

Nachdem nun die Angebots- und die Nachfragefunktion hergeleitet wurden, kann das par- tielle Marktgleichgewicht bestimmt werden. Man spricht von einem partiellen Markt- gleichgewicht, da nur ein einzelner Markt betrachtet wird und die Vorgänge auf allen ande- ren Märkten unter die „ceteris-paribus-Bedingung“ gestellt werden. Dabei meint die cete- ris-paribus-Bedingung, dass bei einer Analyse immer nur eine Einflussgröße verändert wird und alle anderen konstant gehalten werden, um genau den Einfluss der veränderten Größe bestimmen zu können.

Zur Darstellung des Marktgleichgewichtes trägt man die Angebots- und Nachfrage- funktion in einem gemeinsamen kartesischen Koordinatensystem auf. Das „partielle Markt- gleichgewicht“ ergibt sich im Schnittpunkt beider Kurven, da nur hier die geplanten Ange- botsmengen der Unternehmen und die geplanten Nachfragemengen der Haushalte übereins- timmen. Dabei werden die Kurven der Angebots- und Nachfragefunktion meistens wie in Abbildung 7 linear angenähert.

Abbildung 7: Das partielle Marktgleichgewicht15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Marktgleichgewicht besteht aus dem Gleichgewichtspreis p* und der Gleichgewichtsmenge x*. Beim Gleichgewichtspreis p* ist jedes Unternehmen in der Lage, die zu diesem Preis geplante Menge abzusetzen und jeder Nachfrager ist in der Lage, die geplante Menge zu kaufen. Insgesamt wird die Menge x* gehandelt.

Natürlich lässt sich das partielle Marktgleichgewicht auch algebraisch herleiten. Hierfür werden lediglich folgende 3 Gleichungen benötigt:

1. die Verhaltensgleichung für die Marktnachfrage:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. die Verhaltensgleichung für das Marktangebot:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. die Gleichgewichtsbedingung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hieraus lassen sich dann Gleichgewichtspreis und Gleichgewichtsmenge berechnen.

Alle Preise, die über oder unter dem Gleichgewichtspreis liegen, sind nicht markträumend. Es stellt sich die Frage, wie dieser Preis gefunden werden kann. Dies ist mit einem

Funktionsmechanismus möglich, der „Tâtonnement“ genannt wird. Hierbei wird der Marktmechanismus als Auktionsverfahren interpretiert. Ein Auktionator ermittelt den Gleichgewichtspreis, indem er zunächst zufällig einen beliebigen Preis nennt und die für diesen Preis angebotenen und nachgefragten Mengen sammelt. Übersteigt hierbei das An- gebot wie in Abbildung 8 die Nachfrage, so hat der Auktionator einen zu hohen Preis, etwa p0 gewählt - in diesem Fall spricht man von einem Angebotsmengenüberschuss (AMÜ). Um ein Ansteigen der Nachfrage und ein Absinken des Angebotes zu erreichen, senkt der Auktionator den Preis nun, etwa auf p1. Jetzt übertrifft die Nachfrage das Angebot und es tritt ein Nachfragemengenüberschuss (NMÜ) auf. Als Konsequenz wird der Auktionator im nächsten Schritt einen Preis zwischen p0 und p1 wählen und sich so immer näher an den Gleichgewichtspreis herantasten, bis der Handel schließlich zum Gleichgewichtspreis statt- findet.

Abbildung 8: Bestimmung des Gleichgewichtspreises16

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hieraus folgt das „Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise von Jevons“: „ Auf einem vollkommenen (Polypol-) Markt kann es nur einen einheitlichen Preis geben “ 17. Dabei liegt dieser Preis in Höhe der Durchschnittskosten im Betriebsoptimum eines Betriebes mit be- triebsoptimaler Größe, wenn man annimmt, dass jedes Unternehmen ohne weitere Kosten in den Markt eintreten bzw. aus dem Markt austreten kann. Sollte der Preis nämlich darüber liegen, erzielen manche Anbieter übernormale Gewinne, was andere Unternehmen dazu bringt, ebenfalls in den Markt einzutreten. Hierdurch erhöht sich das Angebot, die Angebotskurve verschiebt sich nach rechts, durch den vorhandenen Angebotsmengenüberschuss sinkt der Preis und es ergibt sich ein neues Marktgleichgewicht wie in Abbildung 9. Die Unternehmen, die beim ursprünglichen Preis gerade noch ihre Durchschnittskosten decken konnten, scheiden nun aus dem Markt aus und Anbieter, die beim ursprünglichen Preis noch Gewinne erzielt hatten, werden nun zu Grenzanbietern. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis alle unrentablen Unternehmen verdrängt sind und auch die kostengünstigsten Unternehmen nur noch Normalgewinne erzielen.

Abbildung 9: Ermittlung eines neuen Marktgleichgewichtes18

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wenn ein Anbieter nur noch einen Normalgewinn erwirtschaftet, so bedeutet dies, dass er gerade noch alle Produktionsfaktoren incl. seiner eigenen Arbeitsleistung und der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals bezahlen kann.

2.4 Das Monopol und die Preisbildung auf monopolistischen Märkten

Während man es bei der vollkommenen Konkurrenz mit vielen Anbietern und vielen Nach- fragern zu tun hat und Marktmacht überhaupt nicht gegeben ist, wird nun die Preisbildung bei einer Marktform untersucht, bei der eine Seite die volle Marktmacht innehat - dem Angebotsmonopol.

2.4.1 Die Marktform des Angebotsmonopols

Das Angebotsmonopol - im weiteren Verlauf nur noch Monopol genannt - ist eine Marktform, bei der auf der Seite des Angebotes nur ein Anbieter vorhanden ist, während es auf der Seite der Nachfrage weiterhin viele Nachfrager gibt. Man unterscheidet mehrere Formen des Monopols voneinander, die hier nur kurz genannt werden sollen:19

- das rechtliche Monopol durch den Staat (z. B. Branntwein-Monopol) oder durch Gesetze (z. B. Patentrecht)
- das wirtschaftliche Monopol durch Vertrag (z. B. Kollektiv-Monopol)
- das natürliche Monopol, welches durch eine Kostenstruktur gekennzeichnet ist, die über den gesamten Bereich der Nachfrage mit sinkenden Durch- schnittskosten verbunden ist, weshalb auf Dauer nur ein Anbieter existieren kann.

Damit ein Monopol entstehen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen20 erfüllt sein. Zu- nächst einmal kann ein Monopol nur entstehen, wenn für das Produkt des Anbieters keine oder nur ungenügende Substitute existieren. Dabei versteht man unter Substitutionsgütern „ Konsum- oder Investitionsgüter, die einander ersetzen können “ 21, wie zum Beispiel But- ter und Margarine. Eine weitere Voraussetzung für die Entstehung eines Monopols besteht darin, dass der Markteintritt neuer Anbieter ausgeschlossen sein muss. Dies kann dadurch gegeben sein, dass gesetzliche Bestimmungen den Eintritt von Konkurrenten verhindern oder aber dadurch, dass ein Unternehmen zum Beispiel über den alleinigen Zugang zu einer Ressource verfügt, wie es Anfang der 1990´er Jahre beim Diamantenhändler De Beers der Fall war. Da die Nachfrager aber die Möglichkeit haben, bei einer Preiserhöhung weniger von dem Gut zu kaufen oder ganz auf das Gut zu verzichten, wird die Marktmacht letztlich durch die Nachfrageseite begrenzt.

Als Beispiele für solche reinen Monopole gelten:

- die Deutsche Post AG für die Briefbeförderung
- die Bundeswehr im Bereich äußere Sicherheit
- früher: das deutsche Zündholzmonopol

Reine Monopole sind in der heutigen Zeit rar, jedoch gibt es häufig Märkte mit wenigen Anbietern. Diese könnten sich absprechen und wie ein Monopol verhalten.

Der Monopolist hat zwei mögliche Verhaltensweisen22 zur Auswahl - er kann sich als Mengenfixierer betätigen, d. h. die Absatzmenge auf einem Niveau unterhalb dessen bei vollkommener Konkurrenz festlegen und es per Auktionator den Nachfragern überlassen, wie viel sie zu zahlen bereit sind. Er hat aber auch die Möglichkeit, sich als Preisfixierer zu betätigen, d. h. den Preis auf ein Niveau über den Grenzkosten festzulegen und die Nach- frager entscheiden schließlich, welche Menge sie zu diesem Preis kaufen. Da der Monopo- list alleiniger Anbieter auf einem geschützten Markt ist, sieht er sich keinem Wettbewerbs- druck ausgesetzt, woraus folgt, dass er nicht unbedingt eine Kostenminimierung und eine Gewinnmaximierung anstreben muss. Dies wäre für einen Anbieter bei vollständiger Kon- kurrenz undenkbar, da er dann teurer als die Wettbewerber produzieren würde und somit langfristig gesehen den Markt verlassen müsste. Beim Monopolisten sind jedoch auch an- dere Ziele wie Umsatz- oder langfristige Gewinnmaximierung möglich - für die weitere Darstellung wird aber vom Ziel der kurzfristigen Gewinnmaximierung ausgegangen.23

2.4.2 Das Cournotsche Monopolgleichgewicht

Das Cournotsche Monopolgleichgewicht soll zunächst algebraisch hergeleitet werden. Der Monopolist verfolgt als Ziel die kurzfristige Gewinnmaximierung, weshalb wiederum die Differenz zwischen Erlös und Kosten maximal werden muss. Da der Gewinn in

Abhängigkeit von der Menge betrachtet wird, muss auch der Erlös in Abhängigkeit von der Menge betrachtet werden. Insofern wird die Marktnachfragefunktion durch Bildung der Inversen entsprechend umgeformt.

Die Marktnachfrage lautet [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] nach p erhält man:[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unter der Voraussetzung, dass der Monopolist immer genau die Menge anbietet, die

die Nachfrager zum festgesetzten Preis kaufen wollen, ist die Bedingung für ein Markt-

gleichgewicht erfüllt: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Deshalb gilt durch Umformungen [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] wobei diese Funktion auch „Preis-Absatz-Funktion“ genannt wird. Sie gibt alle Preis-Mengen-Kombinationen an, zwischen denen der Monopolist wählen kann.

Nun kann das Gewinnmaximum allgemein bestimmt werden, wobei hier wieder die Bedingungen erster und zweiter Ordnung zu berücksichtigen sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Während bei der vollständigen Konkurrenz jedoch der Preis ein Datum ist, wird er hier vom Monopolisten selbst gesetzt und hängt von der Menge ab. Insofern entspricht der Grenzerlös auch nicht dem Marktpreis. Für den Erlös gilt: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Daher berechnet sich der Grenzerlös wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

, d. h. die Erlös- änderung, die aufgrund einer infinitesimalen Änderung der Verkaufsmenge eintritt, setzt sich zum einen aus dem Preis p (x) , der für diese Mengenänderung erzielbar ist, zusammen und aus dem Produkt aus der durch die Mengenänderung hervorgerufenen Preisänderung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

und der verkauften Menge x. Bei der Darstellung des Grenzerlöses wird der Unter-

schied zu einem Anbieter bei vollkommener Konkurrenz deutlich - er liegt in dem

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

. Während der Anbieter bei vollkommener Konkurrenz

bei Verkauf einer weiteren Mengeneinheit als Erlös genau den Marktpreis erhält, ist dies beim Monopolisten nicht der Fall - dieser muss nämlich den Preis senken, wenn er eine zusätzliche Einheit verkaufen will. Dabei ist zu beachten, dass diese Preisänderung natür- lich für alle verkauften Einheiten und nicht nur für die letzte gilt. Der Bruch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

also einen negativen Wert an, weshalb der Grenzerlös des Monopolisten niedriger als der Preis p ist. Durch Erweiterung des zweiten Terms der rechten Seite mit p erhält man schließlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist zu erkennen, dass der zweite Term auf der rechten Seite nach der Erweiterung genau dem Kehrwert der Preiselastizität der Nachfrage entspricht, sodass durch Ausklammern von p letztlich der Grenzerlös so beschrieben werden kann.

Die Preiselastizität der Nachfrage H

x, p

beschreibt allgemein, um wie viel Prozent sich

die Nachfrage nach einem Gut ändert, wenn sich der Preis dieses Gutes um ein Prozent erhöht. Man kann mit Hilfe von Bedingung B4, die entsprechend ihrer Urheberschaft von Joan Robinson und Luigi Amoroso als „Amoroso-Robinson-Relation“ bezeichnet wird, erkennen, dass der Grenzerlös von der Preiselastizität der Nachfrage abhängt.

Da die Nachfrage bei steigendem Preis sinkt, weist die Preiselastizität negative Werte auf, sodass man die Gleichung B4 als Absolutbetrag wie folgt schreiben kann:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wenn nun diese Gleichung nach p aufgelöst wird, ergibt sich der Monopolpreis p von

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Gewinnmaximum GE GK gelten muss, ergibt sich schließlich ein gewinnmaximaler Monopolpreis von

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Somit hat der Monopolpreis folgende Eigenschaften:

- Er steigt mit den Grenzkosten GK.
- Er sinkt mit H
- Er ist nur dann größer null, wenn H ²1.
- Er ist unabhängig von den Fixkosten FK.

Nun erfolgt die äquivalente grafische Herleitung des Monopolgleichgewichtes. Man be- trachtet hierfür eine lineare Nachfragefunktion x N

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Auflösung nach p in eine lineare Preis-Absatz-Funktion umgewandelt werden kann: p a bx

Somit ergibt sich der Erlös zu:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Außerdem setzt man konstante Grenzkosten voraus. Um den Monopolpreis grafisch ermit- teln zu können, wird eine Darstellung wie in Abbildung 10 benötigt, die die Preis-Absatz- Funktion, die Grenzerlös- und die Grenzkostenkurve enthält. Sowohl die Grenzerlöskurve als auch die Preis-Absatzfunktion schneiden die Ordinate in a, der auch „Prohibitivpreis“ genannt wird - es ist der höchste Preis eines Gutes, zu dem keine Nachfrage mehr erfolgt.24

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist erkennbar, dass der Grenzerlös beim Abszissenabschnitt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Ermittlung des Monopolpreises25

Um die Monopolmenge zu finden, werden wiederum Grenzkosten und Grenzerlös gleichgesetzt, d. h. man sucht den Schnittpunkt beider Kurven. Durch Fällen eines Lots auf die x bestimmt werden. Wenn dieses Lot vertikal verlängert wird, findet man den vom Monopolisten gewählten Punkt C auf der PreisAbsatz-Funktion, welcher auch „Cournotscher Punkt“ genannt wird. Nun kann der entspre- p auf der Ordinate abgelesen werden. Die dunkle Fläche in der

Abbildung entspricht hierbei dem Bruttogewinn Gbr des Monopolisten und entspricht der Produzentenrente. Dabei beschreibt die „Produzentenrente“„ die Differenz zwischen dem Preis, zu dem ein Anbieter aufgrund seiner Kostensituation noch bereit wäre, ein Gut her zustellen und anzubieten, und dem Marktpreis. “ 26

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.5 Auswirkungen der Marktform auf die gesamtwirtschaftliche

Wohlfahrt - Monopol und vollkommene Konkurrenz im Vergleich Eine der Kernfragen der Wettbewerbspolitik dreht sich darum, ob Monopole einer Markt- wirtschaft nur schaden oder auch von Nutzen sein können. Im folgenden Abschnitt soll deshalb zunächst ein Vergleich zwischen dem sich einstellenden Gleichgewicht bei voll- kommenem Wettbewerb und dem Monopolgleichgewicht gemacht werden. Hieraus sollen dann Rückschlüsse gezogen werden, ob sich ein Konsument bei vollkommenem Wettbe- werb generell besser stellt, oder ob es auch Situationen gibt, bei denen eine monopolartige Marktstruktur Vorteile aufweist.

Zunächst muss festgestellt werden, dass man einen Vergleich zwischen Monopol und Polypol nicht anstellen kann, ohne bestimmte Voraussetzungen zu treffen. Dies ist deshalb notwendig, weil ein Monopolist beispielsweise ganz andere Ziele als ein Polypolist, der wie bereits beschrieben kurzfristiger Gewinnmaximierer ist, verfolgen kann. Aber auch andere Unterschiede erschweren den Vergleich, sodass folgende vier Voraussetzungen27 notwendig sind, um einen sinnvollen Vergleich machen zu können:

- Die Polypolisten und der Monopolist verfolgen das Ziel der kurzfristigen Gewinn- maximierung.
- Der Monopolist nimmt eine korrekte Einschätzung der Marktnachfrage vor, sodass die Preis-Absatz-Funktion der Marktnachfrage entspricht.
- Die Grenzkostenkurve des Monopolisten entspricht den aggregierten Grenzkosten der vielen Anbieter im Polypol, d. h. es herrscht ab dem Betriebsminimum Über- einstimmung zwischen der Grenzkostenkurve des Monopolisten und der kurzfristi- gen Angebotskurve auf dem Markt mit vollkommener Konkurrenz.
- Es herrscht ein langfristiges Konkurrenzgleichgewicht, d. h. es gilt für den Konkur- renzpreis: p K GK DK

2.5.1 Vergleich von Monopol- und Konkurrenzgleichgewicht: statische Effizienzanalyse

Zunächst erfolgt die Beschränkung auf eine sogenannte Zeitpunktbetrachtung, d. h. das Marktgeschehen wird zu einem bestimmten Zeitpunkt eingefroren. In diesem Zusammen- hang wird auch von einer „statischen Effizienzanalyse“ gesprochen. Unter Berücksichti- gung der getroffenen Annahmen kann nun der Vergleich anhand von Abbildung 11 vorge- nommen werden. Es ist sofort ersichtlich, dass der Marktpreis p

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ziert. Somit entsteht aus Sicht des Nachfragers bei einer monopolartigen Marktstruktur ein Nachteil, da die angebotene Menge geringer ist und er deshalb einen höheren Preis zu zah- len hat.

Abbildung 11: Bestimmung des Wohlfahrtsverlustes28

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aufgrund des höheren Preises fällt die „Konsumentenrente“, d. h. die „ Differenz zwischen dem Geldbetrag, den die Konsumenten für ein Gutäu ß erstenfalls zu bezahlen bereit wären (maximale Zahlungsbereitschaft) und dem Marktpreis “ 29, niedriger aus und die Produzen- tenrente wächst um das schraffierte Rechteck an, was für den Monopolisten einen Anreiz darstellt.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die Produzentenrente des Monopolisten genau um den Rentenanteil steigt, den der Konsument verloren hat. Um diese Frage zu beantwor- ten, werden die Konsumenten- und Produzentenrenten bei vollkommener Konkurrenz und im Monopol miteinander verglichen. Falls die Angebotsmenge zwischen x K und x M nicht produziert wird, gehen sowohl potenzielle Konsumentenrente - dargestellt durch das obere rote Dreieck - als auch potenzielle Produzentenrente - dargestellt durch das untere rote Dreieck - verloren.30 Da die Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente als Wohlfahrtsmaß dient und wie eben beschrieben sinkt, führt die Existenz eines Monopols offenbar zu einem Effizienzverlust, der auch als „Dead-Weight Loss“ bezeichnet wird. Er lässt sich als Summe der Renten der beiden roten Dreiecke darstellen.

2.5.2 Vergleich von Monopol- und Konkurrenzgleichgewicht: dynamische Effizienzanalyse

Betrachtet man nicht einen „eingefrorenen“ Marktzustand, sondern sieht das Marktgeschehen als dynamischen Prozess an, so ist die Beurteilung der Effizienz eines Monopols nicht mehr so eindeutig negativ.31 Wie bereits aufgeführt wurde, existieren auch heute noch Monopole und scheinbar gibt es Argumente dafür, dass bestimmte Güter nur in einem Monopol angeboten werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein einziger Produzent aufgrund von Größenvorteilen immer kostengünstiger produzieren kann als viele kleine Anbieter und deshalb diese vom Markt verdrängt. In diesem Fall spricht man auch von einem sogenannten „natürlichen Monopol“. Dabei gelten zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein natürliches Monopol überhaupt entstehen kann:

[...]


1 Europäische Kommission, 2004b, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/382&format=HTML&aged=1&language=DE &guiLanguage=en, 01.08.2006.

2 Vgl. Schmidt, 2005, S. 1.

3 Vgl. Alisch/Arentzen/Winter, 2005, S. 3332.

4 Vgl. Alisch/Arentzen/Winter, 2005, S. 3230.

5 Vgl. Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 70.

6 Eigene Darstellung.

7 Grafik entnommen aus Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 182.

8 Vgl. Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 159-162, woran sich die Darstellung dieses Abschnittes orientiert.

9 Eigene Darstellung.

10 Vgl. Mankiw, 2004, S. 77.

11 Grafik entnommen aus Erlei, 2005a, Folie 225.

12 Grafik entnommen aus Erlei, 2005a, Folie 227.

13 Grafik entnommen aus Erlei, 2005b, S. 59.

14 Vgl. Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 174-181, woran sich die Darstellung dieses Abschnittes orientiert.

15 Grafik entnommen aus Erlei, 2005b, S. 77.

16 Grafik entnommen aus Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 176.

17 Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 177.

18 Grafik entnommen aus Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 177.

19 Vgl. Alisch/Arentzen/Winter, 2005, S. 2083-2084.

20 Vgl. Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 214.

21 Alisch/Arentzen/Winter, 2005, S. 2870.

22 Vgl. Erlei, 2005b, S. 101.

23 Vgl. Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 216-223, woran sich die Darstellung dieses Abschnittes orientiert .

24 Vgl. Alisch/Arentzen/Winter, 2005, S. 2429.

25 Grafik entnommen aus Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 223.

26 Alisch/Arentzen/Winter, 2005, S. 2422.

27 Vgl. Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 228.

28 Grafik entnommen aus Erlei, 2005b, S. 104.

29 Alisch/Arentzen/Winter, 2005, S. 1736.

30 Vgl. Wied-Nebbeling/Schott, 2004, S. 228-229.

31 Vgl. Thiemer, 2001, Folien 15-21, appl.wirtschaft.fh-kiel.de/lehre/thiemer/monopol3.ppt, 11.08.06.

Ende der Leseprobe aus 132 Seiten

Details

Titel
Das europäische Kartellverfahren gegen Microsoft
Hochschule
Technische Universität Clausthal  (Institut für Wirtschaftswissenschaften Abteilung für Volkswirtschaftslehre)
Note
1,5
Autor
Jahr
2006
Seiten
132
Katalognummer
V115104
ISBN (eBook)
9783640159109
ISBN (Buch)
9783640159994
Dateigröße
953 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kartellverfahren, Microsoft
Arbeit zitieren
Dipl.-Wirt.-Inf. Thorsten Bosse (Autor:in), 2006, Das europäische Kartellverfahren gegen Microsoft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115104

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