Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis 5
Abk ürzungsverzeichnis 6
Kurzfassung. 7
I. Einleitung 8
II. Theoretischer Teil 10
1. Soziale Arbeit und Menschenrechte. 10
1.1 Soziale Arbeit. 10
1.2 Ethik in der Sozialen Arbeit 11
1.3 Menschenrechte. 12
1.4 Die Verbindung von Sozialer Arbeit und Menschenrechten 13
1.5 Kinderrechte 15
2. Grounded Theory 17
2.1 Die Methode der Grounded Theory (GT) 19
2.1.1 Vorbereitungen zur Forschungsarbeit 20
2.1.2 Das Kodierparadigma. 21
2.1.2.1 Das offene Kodieren. 22
2.1.2.2 Das axiale Kodieren 25
2.1.2.3 Das selektive Kodieren. 27
III. Praktischer Teil - Empirische Untersuchung der Kinderrechte in Lehre und Praxis
der Sozialen Arbeit in Belize 30
3. Belize im Kontext. 30
3.1 Geschichte, Kultur und Gesellschaft. 30
3.2 Demografische Angaben 36
4. Die Forschungskonzeption. 38
4.1 Die Fragestellung 38
4.2 Ziel der Untersuchung. 38
4.3 Erkenntnisinteresse für die Soziale Arbeit 39
4.4 Methodenwahl. 40
4.5 Methodologische und organisatorische Überlegungen 40
5. Auswertung und Interpretation der Ergebnisse. 45
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IV. Schlussteil. 53
6. Resümee 53
7. Literaturverzeichnis. 57
Quellennachweise aus dem World Wide Web. 62
8. Anlagen 63
Anlage 1: Interviewleitfaden. 63
Anlage 2: Kurzfragebogen 67
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Flagge von Belize
Abbildung 2 Karte von Belize: Lage in Mittelamerika
Abbildung 3 Karte von Belize: die sechs Distrikte
Abbildung 4 Photo: „Mennoniten“
Abbildung 5 Photo: „Ministerium für menschliche Entwicklung“
Abbildung 6 Konzeptentwicklung „Kinder ohne Rechte“
Abbildung 7 Kreislauf der „Kinder ohne Rechte“
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Abkürzungsverzeichnis
GT = Grounded Theory
W = Literatur aus dem World Wide Web (siehe Literaturverzeichnis) NGO`s = Nichtregierungsorganisationen IFSW = International Federation of Social Workers IASSW = International Association Schools of Social Work ILO = International Labor Office / Internationale Arbeitsorganisation UNICEF = United Nations International Children’s Emergency Fund DBSH = Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. UN = Vereinte Nationen UB = University of Belize Km = Kilometer m = Meter k² = Quadratkilometer i.d. = in den z.B. = zum Beispiel
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Kurzfassung
„Soziale Arbeit und Menschenrechte“ ist das Thema der vorliegenden Masterarbeit. Soziale Arbeit in der Definition der Internationalen Federation of Social Workers umfasst einen ethischen Kodex, in dem explizit auf die Menschenrechte hingewiesen wird. Die Menschenrechte sind demnach von fundamentaler Bedeutung für die internationale Soziale Arbeit. Die Kinderrechte sind als Teilbereich der Menschenrechte Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Ausgangslage der Arbeit sind Fragen danach, wie die Menschenrechte am Beispiel von Kinderrechten im Rahmen der universitären Ausbildung von Studenten der Sozialen Arbeit in Belize vermittelt werden können.
Weil es sich bei Belize um ein Entwicklungsland handelt und es keine Literatur zum Forschungsthema gibt, wurden Recherchen und Interviews im Forschungsfeld Belize erhoben. Die fremde Kultur und, damit verbunden, die unbekannte Gesellschaft erforderten eine offene wissenschaftliche Vorgehensweise. Von Interesse war einerseits die Frage, mit welchen sozialen Problemen die Praxis der Sozialen Arbeit in Belize konfrontiert ist und andererseits diejenige, wie der „Spagat“ gelingen kann, in einem Entwicklungsland, in dem Verstöße gegen die Kinderrechtskonvention noch üblich sind, angehende SozialarbeiterInnen darin zu unterrichten, Menschenrechte und Kinderrechte in ihrer Arbeit umzusetzen. Dass dies möglich ist, ist ein Ergebnis der Studie.
Dass dies jedoch nicht so selbstverständlich umsetzbar ist, wie es sich aus einer mitteleuropäischen Denkweise heraus vermuten lässt, zeigt vorliegende Arbeit ebenfalls. Kinderrechte und Soziale Arbeit in Belize bewegen sich in einem Kreislauf von Armut und fehlenden Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Zur Aufrechterhaltung dieses Kreislaufs trägt nicht nur der fehlende politische Wille bei, sondern auch die Soziale Arbeit ist nicht unerheblich daran beteiligt. Wie es dazu kommt, soll ein Thema der folgenden Kapitel sein.
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I. Einleitung
Bei der vorliegenden Masterarbeit handelt es sich um eine qualitative Studie der Sozialarbeitswissenschaft, welche als Abschlussarbeit im berufsbegleitenden Masterstudium der Sozialen Arbeit erstellt wurde.
Die Wahl des Themas hat eine persönliche Komponente, die ich an dieser Stelle den weiteren Ausführungen voranstellen möchte.
Während eines Mittelamerika Aufenthaltes 2006 besuchte ich die Universität in Belize. Mein Interesse galt der dortigen Fakultät für „Nursing & Social Work“. Ich wunderte mich ein wenig darüber, dass in dem kleinen Land, das zu den sogenannten Entwicklungsländern zählt, eine solche Fakultät existiert. Bei einem Besuch der Universität in Belize City hatte ich die Gelegenheit, mit der damaligen Leiterin des Lehrstuhls ein Gespräch zu führen. Im Verlauf des Gesprächs wurde ich gefragt, ob ich daran interessiert sei, als Dozentin dort tätig zu werden. Etwas verwundert über diesen unerwarteten Verlauf meines Besuchs, erkundigte ich mich nach den Inhalten einer solchen Tätigkeit. So rückte der Semester-stundenplan der Studiengänge „Associate`s and Bachelor`s degree in „Social Work“ in den Blickpunkt meines Interesses. Hier konnte ich nachlesen, dass ein Pflichtseminar im Social Work Bachelor Studiengang angeboten wird, das sich „Soziale Arbeit und Menschenrechte“ nennt. Sofort bemerkte ich, dass ich im Rahmen meines Studiums zur Diplom-Sozialpädagogin mit der Thematik der Menschenrechte explizit noch nicht in Berührung gekommen war. So stellte sich mir die Frage, wie es sein kann, dass, anders als in Deutschland, in dem Entwicklungsland Belize die Menschenrechte, die von internationaler Bedeutung sind, gelehrt werden.
Aus dieser Begebenheit ergab sich der Wunsch, mich mit der Thematik „Menschenrechte und Soziale Arbeit“ näher zu beschäftigen. Ich wollte herausfinden, wie beides miteinander in Beziehung steht.
Darüber hinaus frage ich mich, was eine Sozialarbeitswissenschaftlerin mit westlichem Hin-tergrund wissen sollte, wenn sie in einem mittelamerikanischen Land wie Belize angehende SozialarbeiterInnen unterrichten möchte.
Die Arbeit ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. Im theoretischen Teil gehe ich auf die für das Thema relevanten Hintergründe ein. Was sind Menschenrechte,
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und wie ist Soziale Arbeit zu definieren? Nach dieser Abhandlung wird der Frage nachgegangen, wie beide miteinander in Verbindung stehen. Dies sind die Themen des ersten Kapitels. Die Forschungsmethode der Grounded Theory, die für diese Arbeit verwendet wurde, wird im zweiten Kapitel recht ausführlich beschrieben und erklärt. Im sich anschließenden praktischen Teil der Arbeit wird zunächst das Land des Forschungsfeldes vorgestellt. Dazu wird der geschichtliche, kulturelle und gesellschaftliche Hintergrund von Belize dargestellt und mit statistischen Zahlen ergänzt. Landkarten und ein Foto sind zum Verständnis sowie zur besseren Orientierung eingefügt.
Im vierten Kapitel wird das Forschungsvorhaben systematisch aufgebaut. Neben der Fragestellung werden auch das Ziel sowie die Methodenauswahl der Untersuchung beschrieben. Welche Erkenntnisse bringt eine solche Studie der Sozialen Arbeit? Darum soll es im folgenden Kapitel gehen.
Eine Forschungsarbeit dieser Art beinhaltet auch eine praktische Vorbereitung, angefangen bei Überlegungen zum Einsatz und Transport geeigneter technischer Geräte bis hin zu logistischen Fragen am Einsatzort. Darum wird es im letzten Kapitel gehen. Bei der praktischen Durchführung wurden Interviews in englischer Sprache aufgezeichnet. Die Ergebnisse aus den mittels der Grounded Theory kodierten Transkribten, werden im folgenden Kapitel ausgewertet, beschrieben und interpretiert.
Das Resümee endet mit weiterführenden Fragen, die sich während der Feldeinsatzes und auch in der Auswertungsphase ergeben haben.
Sprachlich wird nicht konsequent die männliche oder weibliche Schreibweise eingehalten. Wenn möglich, wird eine Form für beide Geschlechter gewählt; wenn dies nicht möglich ist, wird abgewechselt zwischen männlicher und weiblicher Form. Bedingt dadurch, dass die praktische Durchführung in einem englischsprachigen Land stattfand, finden sich auch in dieser Arbeit einige Ausdrücke wieder, die im Original beibehalten wurden, wenn ein allgemeines Verständnis vorausgesetzt werden kann.
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II. Theoretischer Teil 1. Soziale Arbeit und Menschenrechte 1.1 Soziale Arbeit
Ich beziehe ich mich in dieser Masterarbeit auf die internationale Definition Sozialer Arbeit, welche in dem Gesamtwerk der „Globalen Standards für die Ausbildung in Sozialer Arbeit“ durch die IASSW / IFSW im Jahre 2004 in Adelaide verabschiedet worden ist. Die folgende Übersetzung ins Deutsche erfolgte durch Staub-Bernasconi: 2006:(267-289). „Soziale Arbeit ist eine Profession, die sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen fördert, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Indem sie sich auf Theorien menschlichen Verhaltens sowie sozialer Systeme als Erklärungsbasis stützt, interveniert Soziale Arbeit im Schnittpunkt zwischen Individuum und Umwelt/Gesellschaft. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung“.
Bereits im vergangenen Jahrhundert hat die aufkommende professionelle Soziale Arbeit den Focus auf menschliche Bedürfnisse gelenkt sowie Menschen in ihrer Entwicklung gestärkt. Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit dienen als Motivation für die Soziale Arbeit. Diese hat schon von jeher die Armut, die Not und das Leiden von Menschen in den Fokus ihrer Arbeit gerückt. Bereits im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts betrieb Ilse von Arlt, eine Pionierin der Sozialen Arbeit, Armutsforschung. Sie hat eine Theorie zur Armut entwickelt, wobei sie Bedürfnisse als Ausgangslage aller Fürsorge beschrieb. Ilse von Arlt plädierte schon zur damaligen Zeit dafür, dass die Fürsorge mit der Fürsorgeforschung einhergehen müsse, um effektiv und glaubwürdig zu sein. Die sehr bedeutsamen Theorien sind seit der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland nicht mehr beachtet worden. Ilse von Arlt war ihrer Zeit voraus, nur so ist es erklärbar, dass ihre Forschungen heute wieder in die moderne Sozialar-beitsforschung Einzug halten. Silvia Staub Bernasconi widmete Ilse von Arlt ein ganzes Kapitel in ihrem Lehrbuch „Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft“. Die Soziale Arbeit aus der Perspektive des systemischen Paradigmas, so wie es von Silvia Staub-Bernasconi vertreten wird, umfasst soziale Probleme als ihren Gegenstand. Damit wird an die genannten Forschungen von Ilse von Arlt und anderen Wissenschaftlern dieser Zeit angeknüpft. Die Arbeitsweise der professionellen Sozialen Arbeit beruht auf einem systemischen Wissen, das aus der Zusammenarbeit von Forschung und Praxis entwickelt wird. Die
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Kompliziertheit der Beziehungen von Menschen zueinander sowie zu ihrer Umwelt wird erkannt. Ebenso werden die Fähigkeit der Menschen, von diesen Beziehungen berührt zu sein, und die Möglichkeit, die vielfältigen Einflüsse zu verändern, erfasst. Die professionelle Soziale Arbeit bedient sich der Wissenschaften zur menschlichen Entwicklung, zum Verhalten und zur Soziologie, um schwierige Situationen zu analysieren und um individuelle, organisatorische, soziale und kulturelle Veränderungen zu erleichtern. (vgl. W-DBSH) Menschen (Individuen) haben Bedürfnisse, weil sie einen bestimmten biologischen Zustand anstreben. Die Bedürfnisse werden durch das Nervensystem gesteuert. Der Mensch als Organismus strebt, wie auch andere Organismen, einen idealen Zustand an. Kann dieser Zustand durch Störungen verschiedener Art (z.B. Hunger, Schmerzen, Frieren) nicht erreicht werden, entsteht ein Spannungszustand. Je nach Intensität und Art der Störung, wird diese Spannung unterschiedlich und nicht zwingend bewusst vom Individuum wahrgenommen. Das Nervensystem versucht den Spannungszustand wieder auszugleichen, das heißt, der Mensch ist bestrebt, einen erträglichen, ausgeglichenen Zustand wiederherzustellen. Wenn dies gelingt, nennt man den Vorgang Bedürfnisbefriedigung.
1.2 Ethik in der Sozialen Arbeit
Soziale Arbeit basiert auf humanitären und demokratischen Idealen, die aus dem Respekt vor der Gleichheit und Würde aller Menschen resultiert.
Menschenrechte sowie soziale Gerechtigkeit sind die Motivation für sozialarbeiterisches Handeln.
„Professionelle Arbeit ist bemüht, Armut zu lindern, verletzte, ausgestoßene und unterdrückte Menschen zu befreien, so wie die Stärken der Menschen zu erkennen und Integration zu fördern. Die Werte von Sozialer Arbeit sind in den „Codes of Ethics“ in aller Welt enthalten.“ (http://www.dbsh.de/html/wasistsozialarbeit.html)
Der IFSW, der International Federation of Social Workers, und der IASSW, die Association of Schools of Social Work, haben die ethischen Grundlagen für die Soziale Arbeit in den internationalen Standards verfasst. Diese gründen auf dem „International Code of Ethics of Social Workers“.
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Im Oktober 2004, auf der Generalversammlung des IFSW und des IASSW in Adelaide, Australien, wurde ein neues Dokument mit dem Titel „Ethik in der Sozialen Arbeit“ verabschiedet. Danach ist die Grundlage sozialarbeiterischen Handelns ein ethisches Bewusstsein. Die Verpflichtung und Fähigkeit der SozialarbeiterInnen zu ethischem Handeln stellt einen bedeutsamen Aspekt im Hinblick auf die Qualität ihrer Dienstleistungen dar. SozialarbeiterInnen aller Nationen sollen ermutigt werden, über die Herausforderungen und Dilemmata nachzudenken, die sich in der Praxis ergeben können. Zum Beispiel Konfliktsituationen, in denen Soziale Arbeit sowohl unterstützend und schützend als auch kontrollierend tätig ist. Aus diesen Mehrfachmandaten heraus können sich innere Konflikte der SozialarbeiterInnen ergeben, wenn die ethischen Grundsätze der Sozialen Arbeit beachtet werden.
1.3 Menschenrechte
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ wurde am 10.12.1948 von Eleanor Roosevelt, der damaligen Vorsitzenden der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, verkündet. Die Menschenrechte sollten nach den grausamen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges für die Menschen aller Nationen zur Orientierung und Richtschnur für ein menschenwürdiges Leben ohne Angst und Schrecken werden.
58 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen nahmen damals im Pariser Palais de Chaillot ohne Gegenstimme bei acht Enthaltungen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ an. Die Erklärung stellte ein Ideal dar, welches von allen Völkern und Nationen gemeinsam erreicht werden sollte. Die Erklärung stützte sich weder auf ein bestimmtes Menschenbild noch auf eine spezielle Religion oder Philosophie. Ihre Grundlage war die Achtung vor dem Leben sowie der Glaube an den Wert eines jeden Menschen. (http://www.planet-issen.de/pw/Artikel,,,,,,,D9ADF72DCE6DA49AE030DB95FBC362C1,,,,,,,,,,,,,,,.html) Menschenrechte sind grundlegende Rechte, auf die sich jeder Mensch berufen kann. Heiner Bielefeldt spricht von einer aus dem 18. Jahrhundert überlieferten Metapher, die besagt, dass die Menschenrechte den Menschen angeboren sind(vgl. Bielefeldt 2007: 35). Diese Redensart ist auch heutzutage noch gebräuchlich. So findet sich in Artikel 1 der Allgemeinen Menschenrechte von 1948 der Satz: „Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren.“ Nach Bielefeldt verweist die Geburtsmetapher „...auf das Faktum des Menschseins als den Anknüpfungspunkt für die Anerkennung grundlegender Rechte“. (ebd.)
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Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Erkenntnis, dass die Menschenrechte nicht das Ergebnis eines Verdienstes oder einer Leistung sind (utilitaristisches Prinzip), sondern jedem Menschen alleine deshalb zustehen, weil er oder sie als Mensch geboren wurde oder noch nicht geboren ist. Dieses „Menschsein“ stellt die Basis und den Bezug zu einem normativen Universalismus der Menschenrechte dar. Es handelt sich dabei um eine innere Qualität einer Rechtskategorie und nicht um die tatsächliche weltweite Anerkennung bestimmter Rechte.
1.4 Die Verbindung von Sozialer Arbeit und Menschenrechten
Sowohl die Adressaten der Sozialen Arbeit als auch die Adressaten der Menschenrechte sind in der Regel Individuen oder Gruppen, die man auch „verletzbare Personen und Gruppen nennt“.
Damit sind die Menschen gemeint, die Adressaten täglicher Sozialarbeitspraxis sind, wie z.B. Frauen, Kinder, Jugendliche, Inhaftierte, Arme, Migranten, Opfer, Menschen mit Behinderung, Wohnungslose, Arbeitslose, Menschen, die einer religiösen bzw. kulturellen Minorität angehören, oder Menschen, die auf der Flucht sind etc.
Gemeinsam ist diesen verletzbaren Gruppen, dass ihre Menschenwürde wiederholt verletzt wird.
Wer sich mit dem Thema „Soziale Arbeit und Menschenrechte befasst“, der wird recht schnell auf den Namen Silvia Staub Bernasconi treffen. Zur naturrechtlichen Begründung der Menschenrechte sagt sie, dass diese nicht ungebrochen von der Sozialen Arbeit übernommen werden kann, weil das Naturrecht eine willkürliche Kategorie ist, die, wie die Geschichte gezeigt hat, missbraucht wurde und auch weiterhin Missbrauch ermöglicht. (vgl. Bernasconi 1995b: 63)
So kann z.B. mittels der Naturrechtsbegründung, je nach der Interessenlage, der Menschen-handel abgeschafft werden, weil alle Menschen von Natur aus gleich sind, oder man kann das Argument auch umdrehen und anführen, dass die Menschen z.B. aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, physischer Verfassung, Bildung oder Einkommen unterschiedlich sind. Hier kann ebenfalls das Naturrecht angeführt werden, indem gesagt wird, dass die Menschen eben von Natur aus ungleich sind, so dass sie in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt werden können. So könnte z. B. eine Gruppe, die aus willkürlich festgelegten Kriterien z. B. Hautfarbe, zu-
13
sammengesetzt wird dem Menschenhandel preisgegeben werden. In der Gegenwart wären das z.B. Kinderhandel, Frauenhandel oder Menschenhandel.
Silvia Staub-Bernasconi hat als erste im deutschsprachigen Raum auf die Bedeutung des Manuals für die Ausbildung und die Profession der sozialen Arbeit hingewiesen, das sie selber zum Teil für einen Artikel vom Englischen ins Deutsche übersetzte. In diesem 1995 erschienen Artikel „Das fachliche Selbstverständnis sozialer Arbeit - Wege aus der Bescheidenheit“ zeigte sie die Bedeutung und Chancen für eine Form sozialer Arbeit auf, die sich durch eine Verbindung von Menschenrechten und Sozialer Arbeit ergeben können. Soziale Arbeit habe erstmalig durch diese Verbindung die Möglichkeit, selbstbestimmt wissensbasierte Aufträge zu übernehmen und sich so aus der Fremdbestimmung anderer Auftraggeber zu lösen. Sie spricht hier das sogenannte Trippelmandat der Sozialen Arbeit an, das neben dem bisherigen Verständnis des sogenannten Doppelmandats der Sozialen Arbeit (Unterstützung der Klienten einerseits und dem Auftrag der gesellschaftlichen Instanzen andererseits) eine wissenschaftliche Beschreibungs- und Erklärungsbasis im Hinblick auf den Gegenstand der Sozialen Arbeit als Grundlage enthält und mit einer berufsethischen Basis, nämlich dem Berufskodex, ausgestattet ist. Die im Berufskodex verankerten Menschenrechte können demnach als eine Legitimationsbasis betrachtet werden, die über nationales Recht hinausweisen und es im Bedarfsfalle ermöglichen, dass Soziale Arbeit sich einen selbstbestimmten Auftrag erteilt. Der Unterschied zum bisherigen Doppelmandat besteht darin, dass ein Auftrag der Sozialen Arbeit nicht nur aus der Perspektive der vom Gesetz- oder Arbeitgeber vorgeschriebenen Verträge und Gesetze betrachtet wird, sondern zusätzlich aus der Perspektive der Menschenrechte. Wenn Diskrepanzen zum Nachteil der Klienten bzw. Menschenrechte erkannt werden, kann sich die Soziale Arbeit auf ihr Trippelmandat, also auf die international gültigen Menschenrechte berufen. Mit der Verortung der Menschenrechte in die Sozialen Arbeit folgt Silvia Staub-Bernasconi den Vorgaben des Handbuchs „Menschenrechte und Soziale Arbeit“ (im Original: „Human Rights and Social Work“) der Vereinten Nationen (Zentrum für Menschenrechte) sowie der IFSW und der IASSW.
Das Handbuch hat den Zweck, bei Ausbildern und Praktikern der Sozialen Arbeit Verständnis und Offenheit bezüglich Menschenrechtsfragen und dem Anliegen der sozialen Gerechtigkeit zu wecken. In Deutschland wurde 2005 von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit ein Kerncurriculum für das Studium der Sozialen Arbeit und der Sozialarbeitswissenschaft für Bachelor und Masterstudiengänge vorgelegt. Dieses bezieht sich auf die Empfehlungen der
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Arbeit zitieren:
MASW, Dipl.Soz.Päd., Dipl.Oecotroph. Susanne A. Eberhard, 2008, Soziale Arbeit und Menschenrechte: Kinderrechte in Lehre und Praxis der Sozialen Arbeit in Belize, München, GRIN Verlag GmbH
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