Inhalt Seite
1. Einleitung 3
2. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene 4
3. Der Bundestag in seiner legislativen Funktion 6
4. Das Ausschusswesen im deutschen Bundestag 7
4.1. Die Ausschüsse des 16. Bundestages 8
4.1.1. Die Besetzung der Ausschüsse 9
4.2. Die Arbeit der Ausschüsse 11
4.2.1. Die Detailberatungen 11
5. Charakterisierung des Deutschen Bundestages 14
6. Fazit 15
7. Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
Innerhalb der Institutionen der Parlamentarischen Mehrheitsdemokratie, wie Rudzio das politische System der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, nimmt der Bundestag eine zentrale Position ein. In ihm spiegelt sich noch am deutlichsten das demokratische Element der deutschen Gesellschaftsordnung wieder, da seine Mitglieder als einzige aller Bundesorgane ihre Legitimation direkt vom Volk beziehen. Auf Grund der enormen Bedeutung, welche das Parlament dadurch besitzt, ergeben sich natürlich eine Vielzahl zentraler, staatstragender Funktionen, die es zu erfüllen hat. Aufzuzählen wären hier die Artikulationsfunktion, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und die Legislative Funktion. Letztere soll Gegenstand der Ausführungen dieser Arbeit sein. Zu Beginn soll der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene erläutert werden, wie er sich rein formell, bei oberflächlicher Betrachtung darstellt. Anschließend soll die Rolle des Bundestages in diesem vereinfachten, prinzipiellen Schema vorgestellt werden und kurz darauf eingegangen werden, welche Sichtweise die breite Öffentlichkeit auf die Rolle des Parlaments bei der Gesetzgebung hat. Daraufhin soll die Gesetzgebungsarbeit des Bundestages differenziert betrachtet werden, wie sie sich reell in den zugehörigen Gremien und Peripherieorganen abspielt und welche Rolle dem Plenum dabei zukommt. Dabei soll sich das Augenmerk vor allem auf die Arbeit der Ausschüsse richten, wobei deren Zusammensetzung und Organisationsstruktur zu beachten sind.
Da dies in direktem Zusammenhang mit der Legislativarbeit des Bundestages steht möchte ich dann noch kurz auf dessen Einordnung zwischen Rede- und Arbeitsparlament eingehen um dann abschließend zu einem ausgewogenen Fazit auf Grund meiner Erkenntnisse zu kommen.
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2. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene
Das Verfahren zur Bundesgesetzgebung ist von der Gesetzesinitiative bis zum Zustandekommen, in den Artikeln 76, 77 und 78 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Gesetzesvorlagen können demnach aus der Mitte des Bundestages, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat eingebracht werden. Regierungsvorlagen müssen zuerst dem Bundesrat vorgelegt werden wozu dieser innerhalb einer bestimmten Frist (6 Wochen) eine Stellungnahme abgeben kann. Eine Fristverlängerung von 3 Wochen kann vom Bundesrat verlangt werden, wenn die Vorlage besonders umfangreich ist. Ebenso kann die Bundesregierung ihre Gesetzesvorlage bereits nach 3 Wochen dem Bundestag zuleiten, hat sie diese bei Übergabe an den Bundesrat als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. Die Weiterleitung ist dann auch ohne die Stellungnahme des Rates möglich, welche allerdings nach Eingang umgehend an den Bundestag weiterzuleiten ist. Ist die Geset-zesvorlage nun im Bundestag eingegangen, beginnt die eigentliche Hauptarbeit am Gesetzestext und einzelnen Regelungen. Das Ausmaß dieser Arbeit ist nicht zuletzt von Umfang und Komplexität der Vorlage und der bereits geleisteten Vorarbeit durch die Initiatoren abhängig. Ist die Lesungs- und Beratungsphase durch Beschluss des Gesetzes beendet, wird dieses dem Bundesrat zugeleitet, welcher nun innerhalb von 3 Wochen die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen kann, sollte er dem vorliegenden Gesetzestext nicht zustimmen. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Liegt ein einfaches Gesetz vor, kann der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen, innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben, welcher dann allerdings mit der Mehrheit der Stimmen des Bundestages wieder zurückgewiesen werden kann.
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Ist das Vermittlungsverfahren abgeschlossen, hängt es vom Vorschlag des Vermittlungsausschusses ab, wie mit einem Gesetz weiter zu verfahren ist. Entweder gelangt es unverändert zu einem erneuten Durch-
1 AlleAngaben vgl., Grundgesetz für die BRD, BpB (Hrsg.) Bonn 2005
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gang in den Bundesrat oder es wird im Falle von Änderungen dem Bundestag noch einmal zum Beschluss übergeben. Den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bildet die Ausfertigung des beschlossenen Gesetzes in gegebener Reihenfolge durch die zuständigen Fachminister, den Bundeskanzler und schließlich den Bundespräsidenten, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird und letztendlich in Kraft tritt. 2 Schaubilder wie das folgende beschreiben den Gesetzgebungsprozess in seinen absoluten Grundzügen und lassen nicht wirklich erahnen, welche Komplexität sich dahinter verbirgt. Den Gang der Gesetzgebung allerdings ausführlich in einem solchen Schaubild wiederzugeben ist auch nahezu unmöglich, da dies jeden überschaubaren Rahmen einer solchen Darstellung sprengen würde.
Abb. 1 3
2 Vgl., Pötzsch, Horst, Die deutsche Demokratie, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
2004.
3 http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/index.html
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Arbeit zitieren:
Steffen Recknagel, 2007, Die Rolle des Bundestages im Gesetzgebungsprozess der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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