INHALTSVERZEICHNIS
1. Problemdefinition
2. Literaturbesprechung
3. Die EU als eine neue Staatsform?
4. Die EU ist ein Staat
5. Die EU ist kein Staat
6. Literaturangabe
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1. Problemdefinition
Die Europäische Union ist seit dem Beitritt Österreichs ein fixer Bestandteil des täglichen Lebens jedes Österreichers. In Österreich und im Großteil Europas gibt es nur noch eine Währung und die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten sind aufgehoben. Die Europäische Union ist für die meisten Gesetze verantwortlich, die im Parlament verabschiedet werden. Von außen betrachtet wirkt die EU schon fast wie ein Staat, doch wenn sie das nicht ist was ist sie dann?
Ein Staat (von lateinisch „status” - Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”).
Das Staatsgebiet ist das Gebiet auf welchem der Staat seine Territorialhoheit ausübt. Das Staatsgebiet ist ein bestimmbarer Abschnitt der Erdoberfläche, das Erdinnere darunter und der Luftraum darüber.
Alle Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit (Staatsbürger) bilden zusammen das Staatsvolk.
Zumeist wird diese bei der Geburt erworben. Es müssen zwei Arten unterschieden werden. Zum einen das Abstammungsprinzip ( ius sanguinis), die Staatsangehörigkeit der Kinder bestimmt sich nach jener der Eltern. Das andere Prinzip nennt sich Territorialprinzip, das Kind erhält jene Staatsangehörigkeit auf dessen Gebiet es geboren wurde.
Die Staatsgewalt ist die souveräne Machtausübung eines Staates einerseits nach Innen durch Gestaltung und Aufrechterhaltung einer Inneren Ordnung (Rechtsetzung und Rechtsprechung) und nach Außen durch Unabhängigkeit gegenüber anderen Staaten. Dem Begriff des Staates ist Gewaltmonopol immanent. Grundsätzlich ist der Staat bei der Gestaltung der Form der Gewaltausübung frei, doch entwickelt sich eine Auffassung dahin, dass eine legitime staatliche Gewalt sich vom Willen
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des Volkes ableiten muss, also demokratisch strukturiert sein muss . 1 Die Europäische Union ist ein Staatenverbund, der auf völkerrechtlichen Verträgen beruht. Sie zählt mittlerweile 25 Staaten mit 456,9 Millionen Einwohnern. Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurden 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt. 1.Säule: Die Europäischen Gemeinschaften bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft. Die Entscheidungen fällen auf dieser Ebenen die Organe der EU und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet sich an diese zu halten, da es sich bei der ersten Säule um eine supranationale Gemeinschaft handelt.(vertraglich festgelegter Souveränitätsverzicht der Mitgliedsländer)
2: Säule: Die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 3: Säule: Die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit (PJZS) Die Europäische Union besitzt formell kein Staatsgebiet, da sich das Gebiet der europäischen Union aus den Gebieten, der Mitgliedsländer zusammensetzt. Die Europäische Union hat kein eigenes Staatsvolk, es gibt zwar den Konstrukt der EU-Bürrgerschaft, aber ihr Volk setzt sich aus den Mitgliedern der Mitgliedsländern zusammen,vgl. Art. 189 EGV.
Die Europäische Union besitzt ein Gewaltmonopol auf Ebene der ersten Säule der EU, der Wirschafts- und Währungsunion. Doch in den weiteren Bereichen ist sie ohne die Zustimmung der Mitgliedsländer nicht handlungsfähig. 2
2. Literaturbesprechung
In einer Rede in Brügge, Belgien (1998) legte Margaret Thatcher ihre Sicht und Vision über die Europäische Union so dar:
„Britain is placed firmly in Europe, but I reject the notion that ‘Europe’ means the absorption of Britain - and all the other member states - into a single, bureaucratized European ‘superstate’”. Weiter führte sie aus, dass die EU nur dann zukünftig erfolgreich sein könne, wenn jeder einzelne Mitgliedsstaat seine Identität behalten könne. Ihre Sicht von Europa entspricht einer „family of nations“ und nicht einem „Superstaat“.
Siehe Nelsen, B.; Stubb, A.: The European Union, Seite 49ff., 1998 Simon Hix benennt im Vorspann seines Buchs „The politcal system of the European Union“ die Lage folgendermaßen: „The EU: A political system, but not a state“. Siehe Hix, S.: The political system of the European Union; S. 2 ff; 2005 Hiermit nimmt er auch gleich seine Antwort auf diese Frage vorweg. Überhaupt ist es nicht schwierig Literatur zu diesem Thema zu finden, allerdings vertritt kein Autor die Meinung, die EU sei einem Staat gleich zu setzen.
Hix übernimmt in seinem Buch die Definition eines politischen Systems von Gabriel Almond (1956) und David Easton (1957)
1) Ein politisches System besitzt klar definierte Institutionen, um Entscheidungen zu treffen sowie Regeln für die Beziehungen zwischen den Institutionen 2) Bürger und soziale Gruppierungen können ihre Wünsche umsetzen, entweder auf sich gestellt oder in Interessengruppen/Parteien formiert 3) Kollektive Entscheidungen haben großen Einfluss auf die Verteilung von wirtschaftlichten Ressourcen sowie auf die Definition von sozialen und politischen Werten
4) Es wird ein ständiges „Feedback“ über politische Handlungen, neue Ansprüche oder anstehende Entscheidungen gegeben
Zu all diesen Punkten findet Hix ausreichend Beweise, die ich hier kurz wiedergeben Seite 4 von 14
Arbeit zitieren:
Edith Reinisch, 2005, Ist die EU ein ‘Staat’ im gewöhnlichen Sinn? Wenn nicht, was ist sie dann?, München, GRIN Verlag GmbH
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