Ist Italien in der Zweiten Republik angekommen?
Einleitung ............................................................................................................................... 2 1. Die italienischen Institutionen............................................................................................ 3 1.1 Der Italienische Staatspräsident ................................................................................... 3 1.2 Parlament und Senat.................................................................................................... 4 1.3 Die Regierung .............................................................................................................. 5 1.4 Regionen....................................................................................................................... 6 2. Die italienischen Parteien................................................................................................... 8 3. Fazit.................................................................................................................................. 11 4. Literaturverzeichnis.......................................................................................................... 13 5. Onlineverzeichnis............................................................................................................. 13
Einleitung
In Zusammenhang mit dem politischen System Italiens, wird man im Regelfall zuerst an die hohe Anzahl an Regierungskrisen und wechselnden Ministerpräsidenten denken, die das Land seit dem Zweiten Weltkrieg regiert haben.
Das verwundert den Betrachter umso mehr, als dass eine Partei, die Democrazia Cristiana (DC), an allen Regierungen zwischen 1946 und 1994 beteiligt gewesen ist und bis auf wenige Ausnahmen den Regierungschef gestellt hat.
Diese Serie ging jedoch zu Beginn der 90er Jahre zu Ende. Zu diesem Zeitpunkt deckten Richter in Mailand in großem Umfang illegale Parteienfinanzierungen auf und fanden heraus, dass sich dabei Politiker fast aller Parteien persönlich bereichert hatten (Trautmann, 1999:534f). Über Jahrzehnte hatte sich in Italien eine Parteienfinanzierung etabliert, die in Europa einzigartig war. Meist zahlten Unternehmen hohe Beträge, so genannte “Abgaben“ (tangenti), unter anderem an Beamte, Parlamentarier, Minister und Parteipolitiker, um so die Erteilung öffentlicher Aufträge durch Gemeinden, Regionen und den Staat sicher zu stellen. (ebd.)
In der Folge führte dies zu einem Zusammenbruch des etablierten Parteiensystems. Viele Parteien kamen ihrem Verbot zuvor und lösten sich auf oder gingen in anderen Parteien auf. So auch die Democrazia Cristiana. Es entstanden neue Parteien und Gruppierungen und viele Stimmen in der politischen Wissenschaft sprechen seit dem von der Existenz der zweiten italienischen Republik.
Diese Hausarbeit versucht anhand des Umbruchs im italienischen Parteiensystems zu ermitteln, ob in diesem Zusammenhang tatsächlich von einer zweiten Republik, als Abgrenzung zur ersten Republik, gesprochen werden kann oder ob möglicherweise Zweifel
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angebracht sind, weil bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Als Basistexte dienen hierzu “Das politische System Italiens“ von Günter Trautmann, aus der 1999 erschienenen 2. Auflage von “Die politischen Systeme Westeuropas“ und “Auf dem Weg in die Zweite Republik: Die neuen Akteure Lega Nord, Forza Italia und La Rete im Vergleich“ von Elisabeth Fix, erschienen 1999.
1. Die italienischen Institutionen
Bevor ich jedoch näher auf die Frage eingehe, ob alleine der Umbruch im italienischen Parteiensystems es rechtfertigt von einer zweiten Italienischen Republik zu sprechen, nehme ich zunächst eine Betrachtung der anderen für einen Staat zentralen politischen Institutionen vor.
Die Institutionen oder Akteure eines neuen Systems müssten sich entweder in ihrer Stellung im Staatsgefüge, ihrer Funktion oder im Umfang ihrer Befugnisse von denen des vorherigen Systems grundlegend unterscheiden, um einen Wechsel der Systeme konstatieren zu können. Aus diesem Grund ist es erforderlich die einzelnen Institutionen der ersten und der vermeintlichen zweiten Republik zu betrachten.
1.1 Der Italienische Staatspräsident
Seit der Gründung des Nationalstaates 1861 war Italien eine Monarchie mit einem König an der Spitze. Auch nach der Ernennung des Faschisten Benito Mussolini zum Premierminister durch König Viktor Emanuel III. blieb Italien formell eine Monarchie, auch wenn der König keine wirkliche Macht mehr ausübte (Stauffacher 1966:1864).
In einem Referendum nach dem zweiten Weltkrieg entschieden sich die Bürger Italiens im Jahre 1946 in einer knappen Entscheidung von 54,3% gegen die Monarchie und für die Republik als Staatsform (Trautmann 1999:520).
An der Spitze der Italienischen Republik steht der Staatspräsident, der verfassungsrechtlich weiter gefasste Kompetenzen als der deutsche Bundespräsident hat, jedoch über weniger Kompetenzen und politische Macht verfügt als z.B. die Präsidenten in Frankreich oder den Vereinigten Staaten (ebd:521).
In einer gemeinsamen Sitzung von Parlament, Senat und delegierten Vertretern der Regionen wird der Staatspräsident auf sieben Jahre gewählt. Erforderlich hierfür ist in den ersten drei Wahlgängen eine Zweitdrittel Mehrheit, danach genügt die absolute Mehrheit (ebd:525). Die Mitwirkung des Staatspräsidenten erstreckt sich auf legislative, exekutive, rechtliche und
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administrative Aufgaben. Hierbei bedarf jede Amtshandlung des Präsidenten der Gegenzeichnung der zuständigen Minister oder des Ministerpräsidenten (Trautmann 1999:522) Zu seinen Aufgaben gehört die Ernennung und die Entlassung des
Ministerpräsidenten, die Ernennung der Minister auf Vorschlag des Ministerpräsidenten und die Auflösung der Kammern. Er ist zudem Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Garant der Verfassung. (ebd:522)
Der Entwurf einer parlamentarischen Reformkommission schlug in den 90er Jahren die Direktwahl des Staatspräsidenten durch die Bevölkerung und eine verkürzte Amtszeit auf sechs Jahre vor. In einer Volksabstimmung stimmten rund 70% der Italiener für diesen Vorschlag, der jedoch nicht umgesetzt wurde, so dass der Staatspräsident auch heute noch gemäß der Verfassung von 1948 gewählt wird. Auch haben sich die Aufgaben und Kompetenzen des Staatspräsidenten nicht geändert.
1.2 Parlament und Senat
Nach der italienischen Verfassung spielt das Parlament, eine zentrale Rolle im Staat. Das Parlament besteht aus zwei Kammern (Abgeordnetenkammer und Senat), die alle fünf Jahre gewählt werden und absolut gleichberechtigt sind (ebd:523). Die Gesetzgebung wird von beiden Kammern ausgeübt. Jeder Abgeordnete vertritt die Nation und ist nicht an Aufträge einer Partei gebunden. Er genießt Immunität und kann ohne Zustimmung des Parlaments strafrechtlich nicht verfolgt werden (ebd.). Dies gilt sowohl für die Mitglieder des Parlaments als auch des Senats.
Mit der Einführung der zweiten Kammer, dem Senat, knüpften die Verfassungsväter an eine italienische Verfassungstradition aus der Zeit der Monarchie an (Seisselberg 2000:203). Bereits 1848 existierte im Königreich Piemont ein Zweikammersystem, das auch im 1860 neu gegründeten italienischen Nationalstaat weitgehend übernommen wurde. Es gab jedoch auch Gegner einer zweiten Kammer. Es waren die linken Parteien, die ein Einkammerparlament befürworteten auch, weil für sie die zweite Kammer ein Relikt monarchistischer Tradition darstellte (ebd.).
Der Senat ist jedoch nicht vergleich mit der deutschen Länderkammer, dem Bundesrat. Dem Senat gehören die gewählten Senatoren, sowie vom Staatspräsidenten ausgezeichnete verdiente Persönlichkeiten an, die das Senatorenamt auf Lebenszeit ausüben. Auch die früheren Staatspräsidenten sind Senatoren auf Lebenszeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Italien#Politisches_System: 23.03.2008) .
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Arbeit zitieren:
Marcus Grän, 2008, Ist Italien in der 2. Republik angekommen?, München, GRIN Verlag GmbH
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