II
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS. II
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. III
1 Grundsätze des Jahresabschlusses. - 1 -
1.1 Funktionen des Jahresabschlusses - 1 -
1.2 Zusammensetzung des Jahresabschlusses - 1 -
1.3 Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses - 1 -
2 Jahresabschlussprüfung. - 2 -
2.1 Definition und Inhalt - 2 -
2.2 Prüfungsnormen - 2 -
2.3 Pflicht zur Jahresabschlussprüfung - 3 -
2.4 Prüfungsprozess. - 4 -
2.4.1 Auftragsannahme. - 4 -
2.4.2 Prüfungsplanung. - 5 -
2.4.3 Prüfungsrisiko. - 6 -
2.5 Prüfungsmethoden - 7 -
2.5.1 Systemprüfung. - 7 -
2.5.2 Aussagebezogene Prüfungshandlungen - 9 -
2.5.3 Analytische Prüfungen (Plausibilitätsbeurteilungen) - 9 -
2.5.4 Einzelfallprüfungen - 9 -
2.5.5 Kombination der Prüfungsmethoden. - 10 -
2.6 Urteilsbildung - 10 -
2.7 Berichterstattung. - 11 -
2.7.1 Prüfungsbericht. - 11 -
2.7.2 Bestätigungsvermerk - 12 -
LITERATURVERZEICHNIS ................................................................................- 14 -
III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
GoA Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFAC International Federation of Accountants IKS Internes Kontrollsystem ISA International Standard on Auditing KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich vBP vereidigter Buchprüfer WP Wirtschaftsprüfer WPK Wirtschaftsprüferkammer WPO Wirtschaftsprüferordnung
- 1 - 1Grundsätze des Jahresabschlusses
1.1 Funktionen des Jahresabschlusses
Die Funktionen des Jahresabschlusses werden häufig in die Informations-, Dokumentations- und Zahlungsbemessungsfunktion eingeteilt. Im Rahmen der Informationsfunktion ist es Aufgabe des Jahresabschlusses, die Interessen interner und externer Bilanzadressaten zu befriedigen. Zu den internen Interessenten zählt in erster Linie die Geschäftsführung, zu den externen Interessenten zählen Gläubiger, Aktionäre, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit und der Fiskus. Zur Dokumentation zählt die Finanzbuchhaltung, die es ermöglicht, sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens in der Zukunft nachträglich zu kontrollieren. Durch die Zahlungsbemessungsfunktion wird der Gewinn ausgewiesen, der Grundlage für die Besteuerung und die Gewinnausschüttung ist.
1.2 Zusammensetzung des Jahresabschlusses
§ 242 HGB fordert für Einzelfirmen und Personengesellschaften einen einfachen Jahresabschluss, § 264 HGB verlangt für Kapitalgesellschaften einen erweiterten Jahresabschluss. Der einfache Jahresabschluss beinhaltet eine Bilanz, die Informationen über Vermögenshöhe, Vermögenszusammensetzung, flüssige Mittel, Schulden und Eigenkapital geben soll, sowie eine GuV, die über die Höhe des Unternehmenserfolges und der Zusammensetzung des Unternehmenserfolges Auskunft geben soll. Der erweiterte Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften wird um einen Anhang ergänzt, der den Bilanz-und Erfolgsausweis erläutern und präzisieren soll. Zusätzlich müssen Kapitalgesellschaften einen Lagebericht erstellen, der den Geschäftsverlauf, die Geschäftsfelder und die voraussichtliche Geschäftsentwicklung der Kapitalgesellschaft vermitteln soll. 1
1.3 Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses
Die Vorschriften für den handelsrechtlichen Jahresabschluss sind im dritten Buch des HGB manifestiert. Das Dritte Buch des HGB ist in fünf Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt beinhaltet allgemeine Vorschriften, die für alle Kaufleute gelten. Abschnitt
1 Vgl. Wöhe, G., Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 846 - 849.
- 2 -zwei enthält ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften, Abschnitt drei für Ge-nossenschaften und Abschnitt vier für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. 1 Als Basisvorschriften für Kapitalgesellschaften, Großunternehmen, Genossenschaften und das Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie als abschließende Regelungen für Einzelfirmen und Personengesellschaften gelten die Vorschriften im ersten Abschnitt. Demnach ergibt sich aus dem § 238 Abs. 1 HGB die Buchführungspflicht für alle Kauf-leute, aus dem § 242 HGB die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses und aus dem § 243 HGB der Aufstellungsgrundsatz des Jahresabschlusses. Von zentraler Be-deutung bezeichnet G. Wöhe den § 253 HGB, der die Bewertungsvorschriften für Anla-gevermögen, Umlaufvermögen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten enthält. 2
2 Jahresabschlussprüfung
2.1 Definition und Inhalt
Die Jahresabschlussprüfung ist eine Prüfung des am Ende des Geschäftsjahres aufzustellenden Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer. So sind im Rahmen von Pflichtprüfungen der Jahresabschluss, gegebenenfalls der Lagebericht sowie die Buchführung zu prüfen. Bei freiwilliger Jahresabschlussprüfung hängt die Prüfung hauptsächlich vom Prüfungsauftrag ab. Die Jahresabschlussprüfung soll speziell die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung des Unternehmens prüfen.
2.2 Prüfungsnormen
Die gesetzlichen Normen zur Jahresabschlussprüfung befinden sich im HGB und in der WPO. Die §§ 316 bis 324a sowie 332 f. HGB bestimmen wer zur Abschlussprüfung verpflichtet ist, was Gegenstand und Umfang der Prüfung ist, und enthalten Bestimmungen bezüglich des Abschlussprüfers. 3 Die WPO beinhaltet Bestimmungen über Berufsausübung, Rechte und Pflichten des Wirtschaftsprüfers, Berufsaufsicht und Berufsgerichtsbarkeit. 4
Beide Rechtsquellen lassen viele Fragen bezüglich des Prüfungsprozesses offen, so dass durch WPK, IDW und IFAC berufsständische Normen, so genannte Verlautbarungen
1 Vgl. Handelsgesetzbuch (HGB) vom 15.5.1897.
2 Vgl. Wöhe, G., Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 859.
3 Vgl. Handelsgesetzbuch (HGB) vom 15.5.1897.
4 Vgl. Wirtschaftsprüferordnung (WPO) idF vom 5.11.1975.
Arbeit zitieren:
Thomas Müller, 2008, Grundsätze der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung, München, GRIN Verlag GmbH
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