Inhaltsverzeichnis
1. Lehrplanvorgabe „Lernziele und Lerninhalte“ als religionspädagogischer
Bildungsauftrag der Stunde 4
1.1 „Kennen von Aspekten des Hinduismus und seiner Wirkung auf Spiritualität
und Lebensvollzug“ 4
1.2 Konstruktion der Lehrplanvorgabe im Horizont der Schüler (Subjektive
Theorie ) 4
1.3 Konstruktion der Lehrplanvorgabe im Horizont der Wissenschaft. 5
1.4 Religionspädagogischer Bildungsauftrag der gesamten Einheit 6
1.5 Begründung des Bildungsauftrages im didaktischen Konzept 6
2. Didaktische Strukturierung des religionspädagogischen
Bildungsauftrages. 7
2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen und unterrichtsrelevante Besonderheiten. 7
2.2 Liste der LP-Ziele/Inhalte und der konkreten Stundenziele der gesamten
Unterrichtseinheit 7
2.3 Analyse des zentralen Lerngegenstandes der PL-Stunde 8
2.3.1 Didaktische Quellenkritik 8
2.3.2 Verhalten des Lerngegenstandes zur Konstruktion der Lehrplanvorgabe im
Horizont der Schüler 9
2.3.3 Kategoriale Schneisen. 9
2.4 Entfaltung und Begründung der didaktischen Struktur der Stunde 9
2.4.1 Zwischenbilanz 9
2.4.2 Aufschichtung des Stundenzieles (SZ) durch Lehr-Lernschritte
beschreibende Teilziele (TZ) 10
2.4.3 Didaktische Dramaturgie dieser Struktur 10
2.4.4 Wissen. 11
2.4.5 Exemplarizität 11
2.4.6 Kategoriale Einsicht 11
2.4.7 Kompetenzerwerb. 12
3. Methodische Umsetzung der didaktischen Struktur. 12
3.1 Von der didaktischen Struktur (TZ - Formulierung) her begründete Planung der
Unterrichtsphasen 12
3.2 situationsabhängige Varianten zum Normalverlauf der Stunde 14
2
Gro ßentwurf RP-S Hinduismus ver 1 0 doc
Anhang 15
I. Verlaufsskizze 15
II. Lerngegenstand 16
III. Auszug aus dem Indischen Verfassungstext 17
IV. 1. und 2. Artikel der Menschenrechte 17
V. Text der Rigveda. 18
VI. Grafiken 19
VII. Literaturverzeichnis. 20
VIII. Erklärung 21
3
Gro ßentwurf RP-S Hinduismus ver 1 0 doc
1. Lehrplanvorgabe „Lernziele und Lerninhalte“ als religionspädagogischer Bildungsauftrag der Stunde
1.1 „Kennen von Aspekten des Hinduismus und seiner Wirkung auf Spiritualität und Lebensvollzug“
Die verbindliche Lehrplanvorgabe der auszuarbeitenden Unterrichtsstunde für die Klassenstufe 10 des Hildebrand-Gymnasiums befindet sich im Lehrplan (LP) für die 8. Klasse im Lernbereich 1 „Formen des Religiösen“. Dass hier in der 10. Klasse Stoff aus dem neuen LP (2004) der 8. Klasse unterrichtet wird, liegt darin begründet, dass die Schüler bisher nach altem Lehrplan unterrichtet wurden und Hinduismus noch nicht behandelt wurde, da er bisher zum Lehrplanstoff der 10. Klasse gehörte.
Ziel der Lehrplan-Vorgabe ist es, dass die Schüler ausgewählte Fakten zum Hinduismus kennen und darüber hinaus etwas über die Wirkung des Hinduismus auf das geistliche Leben und das Welt-, Gottes-, Menschen- und Gesellschaftsbild erfahren. Das „Kennen von Aspekten“ verweist hierbei schon auf die Tatsache, dass im Grunde nur eine geringe Auswahl der Charakteristika dieser Weltreligion, die auch als „Zusammenstellung indischer Religionen“ bezeichnet werden, thematisiert werden können. Es kann aus meiner Sicht deshalb nur Ziel der Lehrplanvorgabe sein, den Schülern einen Einblick in die fremde Welt des Hinduismus zu gewähren.
Mit der Thematisierung des Kastenwesens setze ich mir hier zum Ziel, das Gesellschaftsbild des Hinduismus in zwangsläufiger Verbindung mit dem Weltbild des Hinduismus zur Sprache zu bringen; somit kann anhand des Kastenwesens als einer der wichtigsten Säulen des Hinduismus und dessen Kontextualisierung nicht nur eine Klärung des Begriffes, sondern auch ein Einblick in Denkweisen des Hinduismus gewonnen werden. Um eine bestmögliche Reflexion auf die eigene Weltsicht zu ermöglichen, können und sollten dabei immer wieder Schnittstellen im eigenen (in der Regel westeuropäisch sozialisierten) Leben gesichtet werden.
1.2 Konstruktion der Lehrplanvorgabe im Horizont der Schüler (Subjektive Theorie)
Im Vergleich zu den großen monotheistischen Weltreligionen ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass die Schüler über persönliche Begegnungen oder Kenntnisse von authentischen Vertretern der Religion verfügen. Das Vorwissen in Bezug auf Hinduismus ist wahrscheinlich diffus, möglicherweise auch nicht frei von klischeehaftem Denken. Möglich sind Vorurteile wie „In Indien verhungern die Menschen, weil die ihre Kühe nicht schlachten“ etc., die zwar immer einen Teil Wahrheit enthalten, aber zum besseren Verständnis in Ordnung gebracht werden müssen.
Bekannt sind evtl. Rituale wie Yoga, Meditation etc., die in unserem Kontext jedoch kaum mehr mit Religion im engeren Sinn in Verbindung gebracht werden.
Das Kastenwesen ist vermutlich für Viele ein Begriff mit mehr oder weniger diffuser Definition, evtl. sind die Anzahl und eine Hierarchie der Kasten bekannt. Informierten Schülern könnte etwas über die Diskriminierung der Kastenlosen bekannt sein sowie über diverse Kastenvorschriften (z.B. nicht heiraten, essen, verkehren mit Personen außerhalb der eigenen Kaste)
>4< + Großentwurf RP-S Hinduismus ver 1.0.doc
Der Gedanke der ewigen Ordnung, über den zum Zeitpunkt der hier erarbeiteten Einheit schon gesprochen sein wird, erkennen die meisten Schülern voraussichtlich konträr zur westlichen Idee der Selbstverwirklichung. Eine Karriere „vom Tellerwäscher zum Millionär“ ist im Rahmen des Kastenwesens schlicht unmöglich. Die hinduistische Annahme von Samsara und Karma widerspricht ohnehin jedem mitteleuropäischen Konzept der Eigenverantwortlichkeit. (Insofern liegt mitteleuropäischem Denken die Idee des Buddhismus sowohl mit seiner „Gottlosigkeit“ als auch Selbstverantwortung viel näher.) In diesen Punkten wird der Hinduismus auch nach näherer Auseinandersetzung relativ weit entfernt und fremd erscheinen.
Interessant und nachvollziehbarer könnte für die Schüler hier (evtl. wiederholt) das Lohn-Strafe-Denken werden, welches auch für die Zugehörigkeit zu einer Kaste ausschlaggebend ist und welches meines Erachtens - trotz seiner Unerbittlichkeitleichter annehmbar und vor allem nach menschlichem Ermessen nachvollziehbarer ist als z.B. der christliche Glaube „sola gratia“ - allein aus Gnade.
1.3 Konstruktion der Lehrplanvorgabe im Horizont der Wissenschaft
Das Kastenwesen als eine Art „religiös“ determiniertes soziales Phänomen stellt eine der Besonderheiten in der indischen Gesellschaftsordnung dar, jedoch finden sich dazu, wie zu fast allen Fakten des Hinduismus sehr verschiedene Perspektiven und Aussagen. So spielt es trotz des verfassungsgemäßen Verbotes von 1951 auch heute noch eine zentrale Rolle im Leben der Hinduisten, wenn auch die regionalen Unterschiede bei der Handhabung und Umsetzung zum Teil erheblich sind.
Einerseits handelt es sich mit den 4 Kasten weitgehend um eine Einteilung nach ritueller Reinheit und verschieden Aufgabenbereichen, ursprünglich jedoch nicht unbedingt um „Oberschicht“ oder Unterschicht“, die sich primär nach finanziellen Kriterien richten würde, sondern um ein System der nicht nur negativ zu beurteilenden Arbeitsteilung. Andererseits hat sich eine Hierarchie der Kasten manifestiert, die sich wie folgt gliedert: 1. Kaste: Brahmanen (Priester); 2. Kaste: Kshattryas - Krieger, 3. Kaste: Vayshas - Kaufleute, Händler und Finanziers; 4. Kaste: Shudras - Bauern und Handwerker.
Diesen auch Varnas genannten Kasten untergeordnet sind die Avarnas, die Kastenlosen (auch Chandalas, Harijans, Parias), welchen der Tradition nach keinerlei Zugeständnisse gemacht werden und welche die niedrigsten Tätigkeiten ausführen dürfen. Ganz außerhalb des Kastenwesens befinden sich die Nicht-Hindus. Je nach Gewichtung der Vor- und Nachteile des Kastenwesens gibt es unterschiedliche Erklärungsansätze für die Entstehung der Kasten.
Diskriminierungen und institutionalisierte Intoleranzen quer durch alle Kasten widersprechen den Menschenrechten eindeutig. Dadurch wird das System heute weltweit verurteilt, und letztlich auch per Verfassung verboten. Von Seiten der Hindus erfährt der Glaube an das Kastenwesen eine Absicherung durch den Glauben an die Wiedergeburt, nach welchem eine Verkettung von Schicksalsfügungen im vorhergehenden Leben die Disposition für das gerade gelebte Leben liefert.
Nach westlichem Verständnis bedeutet Kastenwesen fast nur Diskriminierung, ausgeblendet werden meist die ursprünglichen Schutzfunktionen der Kasten untereinander
>5< + Großentwurf RP-S Hinduismus ver 1.0.doc
Als eindeutige Diskriminierung gilt auf jeden Fall der Umgang mit den Kastenlosen, den „dalits“ bzw. „parias“. Hierzu haben selbst namhafte Hindus (z.B. M. Gandhi, der diese „Harijans“ - Gotteskinder nannte) sehr kritisch Stellung bezogen.
Aus meiner Sicht ist das Kastensystem und der Glaube daran abgesehen von einer Beurteilung eine durchaus nachvollziehbare Idee, wie die Ungleichheiten innerhalb einer Gesellschaft erklärt und für die Betroffenen ertragen werden können; darüber hinaus wird das System aufgrund der Verknüpfung mit dem Samsara - Denken für alle Kastenzugehörigen akzeptabel; schließlich würde schon die Revolution gegen das System zu schlechtem Karma und damit zur Wiedergeburt in einer niederen Kaste führen!
1.4 Religionspädagogischer Bildungsauftrag der gesamten Einheit
Aus der Zusammenschau von 1.2 und 1.3 konstatiere ich zunächst, dass eine Neuaneignung von Wissen über ausgewählte Aspekte des Hinduismus und des Kastenwesens aufgrund seiner weltweiten Bedeutsamkeit sinnvoll und notwendig ist, um die Andersartigkeit dieser Weltreligion zu verstehen. Gleichzeitig stelle ich fest, dass ein Vergleich zu eigenem (religiösem) Denken anhand ausgewählter „Denkmuster“ aber ebenso gewinnbringend sein kann. Ich formuliere daher folgenden Bildungsauftrag:
Es muss mir gelingen, den Schülern eine greifbare Begegnung mit dem Hinduismus und den Hinduisten zu ermöglichen, bei der sie die fremde Religion nicht nur kennen lernen, sondern anhand von Reflexionen in Bezug auf eigene Weltsichten Einblick in die Denk- und Handlungsweisen der Hinduisten erlangen und sich kritisch mit diesen auseinandersetzen.
Als Ausschnitt dessen sollen die Schüler das hinduistische Kastenwesen als gewachsene Gesellschaftsordnung mit Vor- und Nachteilen, Chancen und Grenzen kennen lernen.
1.5 Begründung des Bildungsauftrages im didaktischen Konzept
Nach Hartmut von Hentig bildet sich der Mensch an der ihn umgebenden Welt. Wenn in diesem Sinne Schule organisierte Weltdarbietung ist, so sehe ich mich als Lehrer vor der Aufgabe, die Aspekte meiner eigenen Religion und meines eigenen Lebenskonzeptes (somit einem Ausschnitt aus der Vielfalt westeuropäischen Denkens), welche mit anderen Religionen zumindest vergleichbar sein müssen, darzustellen und den Schülern einen Einblick in andere, teils fremde Denkweisen zu geben. Im Erkennen der Problematik der religiösen Pluralität werden zwar neue Fragehorizonte eröffnet, damit für die Schüler aber auch Sachen geklärt und (zu)geordnet. Anhand verschiedener Vorstellungen können sich die Schüler schließlich auch mit ihren eigenen Vorstellungen auseinandersetzen. Letztendlich werden die Schüler dadurch in die Lage versetzt, sich ihre eigene Meinung zu bilden. Auch in dieser Auseinandersetzung (die nicht zwangsläufig in der 45minütigen Unterrichtsstunde selbst stattfindet), werden „Personen gestärkt“. Im Verhältnis aus „Stärkung der Person“ und „Klärung von Sachen“ (Hentig), bzw. der „Einheit aus formalem und materialem Lernen (Klafki) ergibt sich die Bildung des Schülers.
>6< + Großentwurf RP-S Hinduismus ver 1.0.doc
Arbeit zitieren:
Dipl. Rel.Päd. (FH) Philipp Weismann, 2007, Unterrichtsstunde: Das Kastenwesen im Hinduismus, München, GRIN Verlag GmbH
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