Der Europäische Verfassungskonvent –
Chancen und Risiken einer Europäischen Verfassung
von Ricarda Schnepel
Die Jungfrau Europa ist verlobt
Mit dem schönen Geniusse
Der Freiheit, sie liegen einander im Arm,
Sie schwelgen im ersten Kusse.
Und fehlt der Pfaffensegen dabei,
Die Ehe wird gültig nicht minder -
Es lebe Bräutigam und Braut,
Und ihre zukünftigen Kinder!
Heinrich Heine,
Deutschland. Ein Wintermärchen
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen 4
1 Fragestellung und Vorgehensweise 5
2 Verfasstheit, Verfassungsfähigkeit
und Verfassungsnotwendigkeit im Rahmen der Europäischen Union 7
2.1 Allgemeine Definition und Inhalt einer nationalen Verfassung 7
2.2 Die rechtliche Natur der Europäischen Union 8
2.3 Juristische Betrachtung: Sind EU und EG materiell verfassungsfähig i.e.S.?
Bilden die Grundlagenverträge der EU und der EG eine materielle Verfassung i.e.S.? 10
2.4 Der juristische Verfassungsbegriff
im Rahmen der vorliegenden Arbeit 13
2.4.1 Verfassungskriterien 13
2.4.2 Erfüllung der Kriterien durch
die „Europäische Verfassung“ der Verfassungsgemeinschaft? 14
2.5 Die politische Diskussion – Braucht Europa eine Verfassung? 18
3 Die Vorschläge des Europäischen Konvents
– Chancen und Risiken einer Verbesserung der „Europäischen Verfassung“ 19
3.1 Die Arbeit des Europäischen Verfassungskonvents 19
3.2 Eine Vollverfassung auf Europäischer Ebene? 20
3.3 Abbau der Defizite durch die Konventsvorschläge? 22
3.3.1 Vereinfachung der Verträge in einer Verfassungsurkunde 23
3.3.2 Status der Menschenrechte und Grundfreiheiten 25
3.3.3 Die europäische Identität und die Wahrung der nationalen Identitäten 26
3.3.4 Gewaltenteilung zwischen EU/EG und ihren Mitgliedstaaten 27
3.4 Zusätzliche Risiken durch die Umsetzung der Konventsvorschläge? 30
4 Fazit 32
Literaturverzeichnis 34
1 Fragestellung und Vorgehensweise
Die bereits mehrere Jahrhunderte alte Idee eines einigen Europas lebte vor dem Hintergrund der Ereignisse des ersten und zweiten Weltkrieges wieder auf. Durch eine Verflechtung der vitalen Interessen der europäischen Staaten und durch die Abgabe nationalstaatlicher Hoheitsrechte an europäische Institutionen sollten wirtschaftliche Krisen, Kriegsgefahr und Hegemonialstreben einzelner Mächte verhindert werden. Daneben beabsichtigten die europäischen Staaten, ihre internationale wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit und politische Macht insbesondere gegenüber den USA sowie der Sowjetunion zu erhalten bzw. wiederzuerlangen.1 Die Idee einer Organisation, die durch starke und über die Zeit kontinuierliche europäische Institutionen das Gemeinwohl sichern sollte, wurde erstmals 1952 und 1957 in Vertragsform gegossen.2
Die vertraglichen Grundlagen für die innereuropäische Kooperation wurden später erheblich erweitert und vertieft,3 insbesondere auch aufgrund der Übertragung eines der bedeutendsten Bereiche staatlicher Hoheitsgewalt, der Währungshoheit und der Geldpolitik, auf die Europäische Zentralbank als Institution der Europäischen Union.4 Dadurch tritt derzeit immer deutlicher die Frage in den Vordergrund, welches Selbstverständnis, welche Rechtsform und Ausgestaltung und welche Art vertraglicher Grundlagen diese Kooperationsform letztendlich annehmen soll und wird. Es besteht weitgehend Einigkeit in juristischer und politischer Literatur, dass die darüber hinaus bestehenden innereuropäischen und außenpolitischen Herausforderungen, insbesondere die Osterweiterung und die europäische Integration, auf Basis der aktuellen Verträge nicht bewältigt werden können und dass die auf die Verträge von Amsterdam und Nizza gerichteten Hoffnungen in wesentlichen Punkten nicht erfüllt worden sind.5 Die sich daraus ergebenden „left-overs“ von Nizza sollen auf einer Regierungskonferenz 2004 behandelt werden, die durch einen Europäischen Verfassungskonvent, eingesetzt durch den Europäischen Rat von Laeken mit Be- schluss vom 14./15.12.2001, vorbereitet wird.6 Die Bedeutung der Tätigkeit des Konvents für Deutschland wird unterstrichen durch die Entsendung von Außenminister Joschka Fischer in den Konvent.
Die Europäische Verfassungsdebatte ist vielschichtig. Die vorliegende Arbeit kann sich nur einem begrenzten Aspekt dieser Debatte widmen. Das Thema legt den Fokus auf die Frage, ob Chancen und Risiken durch die Entstehung einer Europäischen Verfassung auf europäischer Ebene entstehen. Da der Begriff der Verfassung, zumal im Rahmen der Europäischen Verfassungsdebatte, sehr unterschiedlich verwendet wird, ist zuerst eine Begriffsklärung notwendig hin zu einer vom Staatsbegriff unabhängigen Verfassungsdefinition, die Kriterien mit möglichst großem Bezug zu den Realitäten in Europa aufweist. Auf dieser Basis werden die wichtigsten Strömungen der aktuellen Verfassungsdebatte dargestellt. Es wird untersucht, welche Verfassungskriterien an eine „Europäische Verfassung“ angelegt werden müssten, ob Europa bereits eine Verfassung hat und ob bzw. welche Verfassungsdefizite bestehen. Die Arbeit des Europäischen Verfassungskonvents wird anschließend in den Kontext der aktuellen Debatte eingeordnet. Die bereits veröffentlichten Schlussberichte der einzelnen Arbeitsgruppen des Konvents sind in Abschnitt 3 Basis einer Analyse, inwieweit diese zur Behebung der in Abschnitt 2 herausgearbeiteten Defizite sinnvoll sind. Es wird des Weiteren untersucht, ob sich aus den Vorschlägen Risiken in der Hinsicht ergeben, dass andere Verfassungsmerkmale geschädigt werden könnten.
Die Aufgabenstellung der Arbeit begrenzt die Betrachtung der Konventstätigkeit allein auf die durch die Defizite der Verfassung vorgegebenen Aspekte. Da das Thema sich ausschließlich mit den Chancen und Risiken einer europäischen Verfassung befasst, müssen viele der aktuell diskutierten, juristisch als auch politisch relevanten Themen der rein inhaltlichen Verfassungsausgestaltung7 außer Acht gelassen werden, da sie, wie noch gezeigt wird, keine Bedeutung bei der Beantwortung der Frage haben, ob Europa über eine Verfassung verfügt bzw. welche Defizite hier noch bestehen. Die Autorin ist unabhängig davon der Ansicht, dass die Beantwortung dieser Fragen wahrscheinlich kurz- und mittelfristig einen bedeutend stärkeren Einfluss auf die zukünftigen Realitäten in Europa haben werden als der Abbau der Verfassungsdefizite. Die Beurteilung der Chancen und Risiken soll vorrangig aus juristischen Gesichtspunkten erfolgen. Dabei können die gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Zusammenhänge der Verfassungsentstehung und des Einflussbereiches der Verfassung nicht außer Acht gelassen werden, da die Entstehung der EG und der EU in besonderem Maße politisch motiviert und kulturell geprägt war und ist.8
2 Verfasstheit, Verfassungsfähigkeit
und Verfassungsnotwendigkeit im Rahmen der Europäischen Union
[...]
1 Vgl. Fischer (2000), S. 241 sowie Weidenfeld/Giering (2002), S. 785
2 Gründung der EGKS 1952, Gründung der EWG (die heutige EG) und der Euratom 1957.
3 17./18./28.02.1986 Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte, 07.02.1992 Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht und damit Gründung der Europäischen Union, 02.10.1997 Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam, 26.02.2001 Unterzeichnung des Vertrages von Nizza
4 Vgl. Herdegen (2002), S. 66 ff.
5 Vgl. Fischer (2000), S. 242, Hatje (2001), S. 143 ff., Theato (2001), S. 129 sowie Weidenfeld/ Giering (2002). S. 788 ff.
6 Der Begriff Europa umfasst in der folgenden Arbeit die Institutionen der EU und der EG, der Begriff des europäischen Rechts wird im Folgenden im Sinne des „Europarechts im engeren Sinne“, also des durch die EU-Verträge und der Verträge der Europäischen Gemeinschaften konstituierten Rechts, verwendet.
7 So z.B. die Themen außenpolitische Rolle der EU, Legitimation der europäischen Institutionen bzw. die Vorschläge, wie die sich aus der Osterweiterung ergebenden Herausforderungen gemeistert werden können.
8 Vgl. Fischer (2000), S. 241
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Ricarda Schnepel, 2003, Der Europäische Verfassungskonvent - Chancen und Risiken einer Europäischen Verfassung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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