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CHWEIZ
INMITTEN EUROPAS UND DOCH IM ABSEITS?
Seminararbeit
von
Franz F. Dreßler
im Rahmen des Seminarkurses
Europa & Wirtschaft
DIE SCHWEIZ - INMITTEN EUROPAS UND DOCH IM ABSEITS?
Gliederung Gliederung Gliederung Gliederung
1. Einleitung und Fragestellung
1.1. Die Schweiz - Inmitten Europas und doch im Abseits? 5
2. Geschichte
2.1. Von Rütli nach Maastricht - Gründungsparallelen von Schweiz und EU 8
2.2. Von Locarno bis heute - Eine europäische Geschichte 13
3. Schweizer Identität
3.1. Parvus inter pares? - Die Schweiz als Kleinstaat 21
3.2. Direkte Demokratie - Hemmnis oder Chance für Europa? 26
3.3. Von Milchkühen und Hochfinanz - Eine Volkswirtschaft im Zentrum Europas33
4. Die Schweiz und die Welt
4.1. Alles egal, wir sind neutral?’ 42
4.2. Germanophobie und Michael Schuhmacher - Die Schweiz und die Fremden 47
5. Synthese
5.1. Zusammenfassung und Ausblick 52
6. Anhang
6.1. Literaturliste 56
6.2. Schriftzeugnisse 58
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DIE SCHWEIZ - INMITTEN EUROPAS UND DOCH IM ABSEITS?
Inhalt Inhalt Inhalt Inhalt
7. 7. 7. I. 7. I. Einleitung und Frageste Einleitung und Fragestel l l llung lung lung lung 4 4 4 4 I. I. Einleitung und Frageste Einleitung und Frageste
8. 8. 8. 8.
1.1. Die Schweiz - Inmitten Europas und doch im Abseits? 5
2. 2. 2. II. 2. II. Geschic Geschich h h hte te te te 7 7 7 7 II. II. Geschic Geschic
2.1. Von Rütli nach Maastricht - Gründungsparallelen von Schweiz und EU 8
2.1.1. Der Zusammenschluss der Waldstätten Die Gründung der EGKS 8
2.1.2. Napoleons Einheitsstaat Die territoriale Integration der EU 9
2.1.3. Die Mediationsakte Die frühe europäische Gemeinschaft 9
2.1.4. Die Verfassung von 1848 Ein europäisches Vorbild? 11
2.1.5. Die wirtschaftliche Integration 12
2.1.6. Summa Summarum 12
2.2. Von Locarno bis heute - Eine europäische Geschichte 13
2.2.1. Zwischenkriegszeit 13
2.2.2. 2. Weltkrieg 15
2.2.3. Nachkriegszeit bis 1951 15
2.2.4. Die Montanunion 16
2.2.5. Die Efta 17
2.2.6. Der EWR-Entscheid und seine gegenwärtigen Konsequenzen 18
3. 3. 3. III. 3. III. Schweizer Ident Schweizer Identi i i ität tät tät tät 20 20 20 20 III. III. Schweizer Ident Schweizer Ident
3.1. Parvus inter pares? - Die Schweiz als Kleinstaat 21
3.1.1. Kleinstaatlichkeit als Vorurteil 21
3.1.2. Kleinstaatlichkeit als Identitätsmerkmal 24
3.2. Direkte Demokratie - Hemmnis oder Chance für Europa? 26
3.2.1. Das Dilemma politischer Bildung 26
3.2.2. Direkte Demokratie als Instrument der politischen Behinderung 27
3
DIE SCHWEIZ - INMITTEN EUROPAS UND DOCH IM ABSEITS?
3.2.3. Direkte Demokratie, Konkordanz und Subsidiaritätsprinzip als Identitätsmerkma-
le 28
3.3. Von Milchkühen und Hochfinanz - Eine Volkswirtschaft im Zentrum Europas33
3.3.1. Die Schweizer Wirtschaft im Überblick 33
3.3.2. Verflechtungen zwischen EU und Eidegenossenschaft 35
3.3.3. Geostrategische Bedeutung 36
3.3.4. Integration der Finanz- und Kapitalmärkte 36
3.3.5. Euro versus Franken 38
3.3.6. Wirtschaftlich-soziale Aspekte eines EU-Beitritts 40
4. 4. 4. IV. 4. IV. Die Schweiz und die Die Schweiz und die Welt Welt 42 42 42 42 IV. IV. Die Schweiz und die Die Schweiz und die Welt Welt
4.1. Alles egal, wir sind neutral?’ 43
4.1.1. Jüngere Neutralitätsgeschichte 43
4.1.2. Die Neutralität im Befriedeten Europa 44
4.1.3. Ein Volk unter Waffen 45
4.2. Germanophobie und Michael Schuhmacher - Die Schweiz und die Fremden 47
4.2.1. Exilbedeutung der Schweiz 47
4.2.2. Moderne Einwanderungspolitik und EU-Kompatibilität 48
4.2.3. Ausverkauf der Heimat? 49
5. 5. 5. V. Synth 5. V. Synthe e e ese se se se 51 51 51 51 V. Synth V. Synth
5.1. Zusammenfassung und Ausblick 52
6. 6. 6. VI. 6. VI. A An n n nhang hang hang hang 55 55 55 55 VI. VI. A A
6.1. Literaturliste 56
6.2. Quellenangaben 57
6.3. Urheberrechtserklärung 58
4
1.1. 1.1. Einleitung und Fragestellung Einleitung und Fragestellung 1.1. 1.1. Einleitung und Fragestellung Einleitung und Fragestellung
„Strikte Neutralität und das Streben nach Unabhängigkeit bestimmen seit jeher die Politik des kleinen Alpenlandes. Sie haben dieser glücklichen Nation Frieden und Wohlstand beschert.“
«Alle Länder unserer Erde, Lexikon der Staaten, Städte und Landschaften» 1
Ob dies so pauschal gesagt werden kann, sei dahingestellt, aber es stimmt, rund um den Globus gilt noch immer: Die Schweiz - eine ruhige, sichere und idyllische Zufluchtsstätte zwischen Edelweis und Lila Kühen. Die Schweiz - ein eigener Mikrokosmos, der sich den Konflikten und Umwälzungen der Außenwelt entzieht und seinen Bewohnern ein Leben ohne Furcht ermöglicht. Die Schweiz - die Heimat einer vorbildlichen, jahrhundertealten Demokratie. Die Schweiz - ein Land der schneebedeckten Berge und saftiger Almwiesen. Die Schweiz - … Die Liste positiver Assoziationen lässt sich beliebig fortführen und zeigt wie sehr man die Schweizerinnen und Schweizer um ihre Heimat beneiden kann. Doch es gibt auch kritische Stimmen. Der Titel dieser Seminararbeit „Die Schweiz - Inmitten Europas und doch im Abseits?“ ist bewusst etwas provokativ gewählt und beinhaltet einen verbreiteten Vorwurf an die Eidgenossen: Selbstisolation und Abschottung.
Inwiefern oder ob dies überhaupt zutrifft soll in dieser Arbeit näher untersucht werden. Dabei werden natürlich die wirtschaftlichen und geographischen Verknüpfungen zwischen Europa und der Schweiz eine bedeutende Rolle spielen aber auch die Ereignisse in der bisherigen Europa- und Außenpolitik der ‚Confoederatio Helvetica“ sollen ausführlich beleuchtet und ihr Wert für eine innereuropäische Annäherung ermittelt werden. Die im Titelzusatz angesprochene ‚besondere’ schweizerische Identität mit ihren spezifischen Merkmale - z.B. die berühmte Neutralität - steht bei alldem natürlich im Mittelpunkt. Eines lässt sich bereits vorweg nehmen, Desinteresse am Europäischen Nachbarn lässt sich der Schweiz nicht vorwerfen, wie die vielen nationalen Publikationen zu diesem Thema belegen. Die Schweiz weiß also um die existenzielle Bedeutung dieser Frage, doch ist sich auch Europa der Bedeutung der Schweiz bewusst? Welche Elemente Schweizer Kultur können positiv auf Europa wirken, was widerspricht der momentanen Haltung und was braucht Kompromissbereitschaft?
All diese Fragen absolut und erschöpfend zu beantworten wird im Rahmen dieser Arbeit sicherlich nicht möglich sein. Als Ausländer ist es zudem schwer die Komplexität und Vielschichtigkeit dieser ‚zentraleuropäischen’ Frage zu durchschauen. Im begrenzten Umfang dieser Arbeit können auch nicht alle Aspekte des national viel diskutierten Themas Beachtung erfahren. Dafür sowie für etwaige, aus
1 S. 604
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europäischer Unkenntnis entstandene Fehler bittet der Autor deshalb vorab um Entschuldigung. Subjektive Tendenzen werden in dieser Arbeit zu vermeiden gesucht werden, obschon sie nicht immer wegfallen können und sollen. Objektivität ist aber das Ziel, denn der Reichtum Europas liegt nicht zuletzt in der Vielfalt der aus höchst unterschiedlichen Gegebenheiten erwachsenen Nationen. Respekt und Akzeptanz für die Eigenheiten des Nachbarn fördern, dieses Ideal ist vielleicht für diese Arbeit zu hoch gegriffen. Möge sie aber in jedem Fall informativ und hoffentlich nicht zu trocken dem Leser behilflich sein, Kenntnis und Verständnis für die ‚Heidis, Ricolas, Schokoladenmacher und Geldwäscher’ dies- und jenseits des ‚Röstigrabens’ zu mehren!
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2.2. 2.2. Von Rütli bis Maastricht Von Rütli bis Maastricht 2.2. 2.2. Von Rütli bis Maastricht Von Rütli bis Maastricht Entwicklungsparallelen von Schweiz und EU
Die Entwicklung von den ersten europäischen Bündnissen bis hin zur Europäischen Union, wie wir sie heute kennen, dauerte mehr als ein halbes Jahrhundert und wurde immer wieder von Rückschlägen überschattet - zuletzt durch das Scheitern der EU-Verfassung. Auch die Geschichte der Schweiz brauchte Jahrhunderte um die heute bestehende Einheit der Kantone zu erreichen. Auf dem Weg zur Confoederatio Helvetica des Jahres 2007 durchlebten die Eidgenossen dabei manche politische Situation, manchen grundlegenden Konflikt, die uns nur zu gut an die Geschichte des europäischen Zusammenwachsens erinnern. Bevor also die aktuelle Problematik zwischen den Nachbarn beleuchtet werden wird, soll in diesem Kapitel zunächst einmal eine positive Seite - die innereuropäischen, politischen Gemeinsamkeiten - näher untersucht werden.
2.2.1. DER ZUSAMMENSCHLUSS DER WALDSTÄTTEN DIE GRÜNDUNG DER EGKS
„In Gottes Namen. Amen.
Alle Leute der Talschaft Uri, des Tales Schwyz und die Leute der Gemeinde von Unterwalden haben sich der bösen, arglistigen Zeit versammelt und einander Schutz und Beistand gegen jeden Feind versprochen. Die Gemeinden haben einander mit heiligem Schwur gelobt, jeden böswilligen Angriff auf einen der Bundesgenossen abzuwehren und zu vergelten. Die Bundesgenossen leisten ihre Hilfe ohne Entschädigung, jeder trägt die Kosten selber. Jede Gemeinde soll seinem rechtmäßigen Herrn dienen und die Treue halten. […] Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Diese Urkunde ist mit den Siegeln der drei genannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.“ Sprachl. vereinf. Auszug aus dem «Bundesbrief »
Für den Schweizer Bürger beginnt mit diesem „Bundesbrief“ und dem Rütlischwur die einzigartige Geschichte seines Landes, obwohl der historische Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen sowie deren Datierung umstritten sind. Ebenso verhält es sich mit dem berühmtesten aller Schweizer, Wilhelm Tell, dessen bloße Existenz in Frage steht. Um diese Zweifel ein für alle Mal auszuräumen beschloss das eidgenössische Parlament daher 1890 die Gründung der Schweiz auf das Jahr 1291 per Gesetz festzulegen. Es ist eigentlich auch nicht von Belangen, wo und wann genau der Schweizer Bund ins Leben gerufen wurde - wichtig ist, er war zunächst ein reines Schutzbündnis gegen die Expansionsbestrebungen der Habsburger.
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Es ist also eine Gefahr von außen, die den Zusammenschluss im Inneren vorantreibt und die Bevölkerung der Urkantone dazu bringt gemeinsam ins Feld zu ziehen und - durch militärische Erfolge gestärkt - nach und nach weitere Territorien und Städte für ihre Sache zu gewinnen. Gut 650 Jahre später bedroht ein andere Macht etwas größere ‚Kantone’: Die Sowjetunion steht vor der Tür und die Angst vor einer kommunistischen Revolution oder einem offenen Krieg mit dem Ostblock wird dafür verantwortlich, dass sich die Staaten West- und Mitteleuropas in einer sehr ähnlichen Situation wieder finden. Auch hier gibt es einen gemeinsamen Feind und selbst wenn dies nicht der eigentliche Grund der Gründung der Montanunion und der Europäischen Gemeinschaft gewesen ist, so trägt der Druck von Außen, wie in der Schweiz, zur Integration der verschiedenen europäischen Nationen bei.
2.2.2. NAPOLEONS EINHEITSSTAAT DIE TERRITORIALE INTEGRATION DER EU
Nach dem Erfolg gegen die Habsburger und die Konsolidierung ihres Herrschaftsgebietes verlässt die Schweiz zunächst den Pfad einer europäischen Analogie und steigt zur Militärmacht auf. Sie ist aktiv in 2 und zeigt auch den Willen mit militärischen Mitteln den die Konflikte des 15. Jahrhunderts involviert
eigenen Einflussbereich zu vergrößern. Die Schweizergarde des Papstes zeugt bis heute von dieser erfolgreichen Epoche und dem militärischen Respekt, den sich die Schweiz in zahlreichen Auseinandersetzungen erworben hat. Nach einer verheerenden Niederlage wendet man sich jedoch von militärischem Engagement ab und sucht Souveränität und Unabhängigkeit durch eine nunmehr schon 300 Jahre währende Neutralität zu wahren. Nach der Französischen Revolution wird die Schweiz allerdings aufgrund der reaktionären Haltung ihrer Kantone von Frankreich besetzt und in einen Einheitsstaat umgewandelt. Dieser Schritt, in dessen Richtung sich ja auch Europa bewegt, kommt jedoch zu früh und so sieht sich Napoleon durch zahlreiche Aufstände und Unruhen gezwungen, durch die so genannten Mediationsakte („Vermittlungsgesetzte“) einen föderalen Zustand wiederherzustellen.
2.2.3. DIE MEDIATIONSAKTE DIE FRÜHE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
Auch nach dem Untergang Napoleons und seines europäischen Reiches dienen diese Mediationsakte weiterhin als Grundlage für die schweizerische Verfassung bis 1848. Dazu ein Artikel aus der Oecono- 3 mischen Encyclopädie von Johann Georg Krünitz (1773 - 1858) :
2 „Encarta Enzyklopädie“, unter „Schweiz“ -> Geschichte
3 Krünitz, Johann Georg (Autor & Hrg.): Oeconomische Encyclopädie; Pauli, Berlin 1773 - 1858 -> zu finden in: Oeconomische
Encyclopädie Online (http://www.kruenitz1.uni-trier.de/)
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„Die Staatsform ist demnach nach dem Landesvertrag vom 8ten September 1814, der sich auf diese Mediationsakte gründet, republikanisch, demnach besteht Helvetien aus 22 kleinern Republiken oder theils Demokratischen, theils Aristokratischen Kantonen, die zusammen fest miteinander zu einem republikanischen Staate verbunden sind. Alle Kantone haben gleiche Rechte und auch verhältnißmäßig gleiche Pflichten, und sind zu gegenseitigem Beistande verbunden. Jeder Kanton ist an und für sich souverain, kann aber gewisse Rechte, die der ganzen Republik vorbehalten sind, nicht ausüben. […] Was die Justiz=Verwaltung betrifft, so hat die Republik weder gemeinschaftliche Gesetze, noch ein gemeinschaftliches Tribunal; es bestehen in einem Kantone niedere und höhere Gerichtshöfe, welche nach den besonderen Gesezzen eines jeden Kntons Recht sprechen. Auch hat Helvetien seit dem Jahre 1798 Friedensgerichte. In jedem einzelnen Kantone ist die Staatsverwaltung auf das Herkommen gegründet, es findet daher hier keine Gleichheit Statt, ausgenommen, wenn der Landesvertrag gewisse Punkte für alle Kantone festgesetzt hat.“
Es zeigt sich, dass die Kantone noch einen sehr hohen Grad an Souveränität - z.B. keine übergeordnete Bundesjustiz - und ihre jeweils eigenen Regierungssysteme besitzen, die „auf das Herkommen gegründet“ sind. Lediglich die Rechte der Außen- und Sicherheitspolitik sind an die Bundesebene übertragen worden:
„Krieg erklären, Frieden schließen, Bündnisse mit andern Mächten eingehen, Rekruten in seinem Gebiete durch eine fremde Macht werben lassen; dieses Alles kann nur die ganze Republik ausüben; eben so ernennt sie auch und sendet Gesandte in fremde Staaten […] setzt das Contingent fest, welches jeder Kanton im erforderlichen Falle zu stellen hat, und ernennt den General, den Generalstab und die Obersten.“
Die Parallele zum frühen europäischen Staatenbund tritt hier unverkennbar zu Tage: Zwar sind die Kompetenzen, die zunächst an die Bundesebene abgetreten werden, von politischer Natur, nicht von wirtschaftlicher wie in der Europäischen Gemeinschaft, es ist jedoch in beiden Fällen eine Notwendigkeit, die den Zusammenschluss „erzwingt“. Die kleinen Schweizer Kantone wären allein, ohne den Schutz des Bundes und die außenpolitische Vertretung mit einer starken Stimme, auf Dauer nicht überlebensfähig gewesen. Ebenso ist es für Europa langfristig nicht möglich die wirtschaftliche Führungsposition und den hohen Grad an Wohlstand im nationalen Alleingang zu erhalten. Auch sind die Kriegspolitischen Rechte der europäischen Nationalstaaten durch ein anderes Bündnis, die North Atlantic Treaty Organisation (NATO), stark eingeschränkt und kommen damit dem schweizerischen System nahe. Die starken regionalen Akzente der Schweiz, die sich auch in der Vielzahl von Sprachen äußern,
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sind hier für die ausgeprägte Souveränität der Mitglieder verantwortlich. Diese Situation eines in sich heterogenen Staatenbundes begegnet uns heute im Prozess der europäischen Einheit wieder.
2.2.4. DIE VERFASSUNG VON 1848 EIN EUROPÄISCHES VORBILD?
1848 lodert wie im Großteil Europas auch in der Schweiz die Flamme der Revolution und im Gegensatz zu Deutschland hat die liberale Bewegung langfristigen Erfolg: Die Bundesverfassung wird überarbeitet und bildet in dieser Form die Basis für die heute gültige Verfassung - mit Ausnahme der direkten Demokratie, die erst 1874 eingeführt wird. Die Schweiz wendet sich vollends zum Bundesstaat und setzt als permanentes Gremium den Bundesrat ein, dessen Vorsitz, der Bundespräsident, aus den 7 Bundesräten für nur 1 Jahr gewählt wird. An der kurzen Amtszeit lässt sich schon erkennen, dass dieser Rat jedoch bei weitem nicht so mächtig ist, wie es beispielsweise die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er vertritt vor allem den Bund nach außen, wie bereits in den Mediationsakten fixiert, und stabilisiert ihn nach innen. Er ist weniger eine zentrale Regierung als eine Institution, die dann Gesetze erlässt, wenn ein Problem auf Bundesebene besser als auf kantonaler Ebene gelöst werden kann oder wenn es darum geht die unterschiedliche Gesetzgebung der Mitglieder anzugleichen. Es gilt also streng das Subsidiaritätsprinzip - als logische Konsequenz der direkten Demokratie - und in Art. 3 der Verfassung ist daher verankert:
„Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt
4 ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.“
Im modernen europäischen Bezugssystem finden wir dazu die Europäische Union, die ebenfalls nach dem Subsidiaritätsprinzip handelt oder handeln sollte. Ihr Auftrag entspricht im Wesentlichen dem des Bundesrates.
Bei beiden Systemen ist es demnach nicht so, dass den Kantonen / Ländern Rechte überlassen werden, wie in Deutschland, sondern es gilt umgekehrt, dass der Bund nur die Machtbefugnisse ausüben darf, die ihm vorher von den Kantonen übertragen worden sind. Die Schweiz, wie sie heute politisch besteht, gibt damit einen Ausblick, wie sich die Europäische Union in den nächsten Jahren politisch entwickeln könnte - weg vom Staatenbund, hin zum Bundesstaat mit starker Betonung der nationalen Komponente.
4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vom 18. April 1999 (Stand 8. August 2006)
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2.2.5. DIE WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATION
Wirtschaftlich gesehen ist die Entwicklung der Europäischen Union dem Stand des Schweizer Bundesstaates ohnehin schon recht nahe. Die Abschaffung der Binnenzollgrenzen und eine einheitliche Währung stellen erstmals in den Mediationsakten und in der Verfassung von 1848 den bedeutensten Schritt zu Wirtschaftswachstum und territorialer Einheit dar. Mehrere Beispiele aus der Geschichte Europas belegen die Wichtigkeit dieses Schrittes für die Bildung eines Nationalstaates. Neben der EWG lässt sich auch der deutsche Zollverein aus dem Jahre 1834 als Beispiel für eine solche Integration sehen. Auch liegen bezüglich der wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen Ähnlichkeiten vor: 1848 erhält jeder Eidgenosse das Recht sich in jedem Kanton niederzulassen und dort Gewerbe zu treiben - wie es auch im Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union vorgesehen ist. Auch die Unionsbürgerschaft selbst offenbart einmal mehr die kantonale Eigenständigkeit: Nicht wie in der Bundesrepublik Deutschland erhält der Bürger die Staatsbürgerschaft als Deutscher von Bundesebene, sondern die Bürgerrechte einer Gemeinde und eines Kanton beinhalten die Eidgenössische Bürgerschaft. Die Unionsbürgerschaft der EU funktioniert nach demselben Prinzip.
2.2.6. SUMMA SUMMARUM
Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft durchaus Gemeinsamkeiten in ihrer Entwicklung von territorialer Zersplitterung zum Bundesstaat besitzen. Vor allem die Besonderheit des Schweizer Bundesstaates im Hinblick auf die starke regionale Verwurzelung seiner Bürger ähnelt stark der Situation der aus Nationalstaaten erwachsenen Europäischen Union. Wie bereits oben erwähnt könnte dieses politische System, das nicht gegen, sondern mit regionaler Vielfalt arbeitet, nicht nur als Vergleichsebene, sondern sogar als Vorbild für ein föderales Europa dienen.
13
2.1. 2.1. Die Schweiz von Locarno bis heute Die Schweiz von Locarno bis heute 2.1. 2.1. Die Schweiz von Locarno bis heute Die Schweiz von Locarno bis heute Eine europäische Geschichte
Um die Rolle bzw. Haltung der Schweiz während des Jahrzehnte dauernden Prozesses der ‚Europäisierung’ zu verstehen, der zur heute bestehenden Situation geführt hat, ist es zunächst einmal unerlässlich den historischen und politischen Kontext dazustellen. Dazu wird im Folgenden besonders die Arbeit „Europa und die Schweiz 1945 - 1950“ von Hans Ulrich Jost verstärkt herangezogen werden.
2.1.1. ZWISCHENKRIEGSZEIT
Das Interesse an einer europäischen Gemeinschaft zeigte sich in politischer Form erstmals am Anfang des 20. Jahrhunderts. Nach der ethischen Niederlage des 1. Weltkriegs, die alle Kriegsparteien Europas durch ihren Militarismus und Wettrüstung teilten, wuchs das Bewusstsein für eine supranationale Einheit, die zukünftigen weltumspannenden Konflikten vorbeugen sollte. Der Pakt von Locarno 1925 symbolisierte eine erste sicherheitspolitische Annäherung von Belgien, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien, der Tschechoslowakei und Polen in Bezug auf gegenseitige Garantieerklärungen 5 Geschlossen wurde diese wichtige Vereinbarung auf schweizerischem Boden, im und Grenzverträge.
Kurort Locarno, der dem Vertrag seinen Namen gab.
Ebenfalls in der Schweiz, wurde der neu gegründete Völkerbund angesiedelt. Genf erhielt damit nach den berühmten Genfer Konventionen und dem Hauptsitz des ‚Internationalen Komitees vom Roten Kreuz’ den Status eines völkerrechtlichen Zentrums der Weltpolitik.
Der Völkerbund selbst entwickelte sich rasch zu einem bedeutenden Forum der europäischen Staaten, 6 dem Gremium angehörte. auch wenn Deutschland als wichtigster Friedensfaktor nur von 1926 - 1933 In einer Rede vor dem Völkerbund stellte der französische Außenminister Briand 1929 den von ihm angedachten, nächsten Schritt zum europäischen Bund vor. Briands Vision von den „Vereinigten Staaten von Europa“, oder zumindest von einer „Art föderalistischer Bindung“ mit einem „Europarat“ schwächte sich jedoch im Verlauf des politischen Prozesses zur Forderung regelmäßiger europäischer Konferenzen ab, die dazu dienen sollten den Frieden zu sichern und Zusammenarbeit auf wirtschaftli-
5 „EncartaEnzyklopädie“, unter ‚Locarnopakt’
6 Jost, Hans Ulrich: „Europa und die Schweiz 1945-50“, S. 29
14
1932 und dem Erstarken des Nationalismus 1933 wurde das Vorhaben endgültig zu den Akten gelegt. In der Schweiz fanden derlei europäische Programme ohnehin nur sehr schwachen Widerhall. Nachdem sich die Neutralität im 1. Weltkrieg bewährt hatte, war die Bereitschaft, die Schweizer Friedensgarantie zugunsten einer supranationalen Einheit zu opfern denkbar gering. So konnte selbst der Beitritt 8 Allerdings zum Völkerbund nur unter großem Widerstand in der Volksabstimmung erreicht werden. beschäftigten sich gerade Intellektuelle und Schriftsteller eingehend mit der Europafrage, woraus eine Reihe von meist privat geführten Initiativen hervorging. Die bedeutendste unter ihnen war die ‚Europa- 9 Union Schweiz’, die zu ihrer Hochzeit 1936 fast 3000 Mitglieder zählte.
Die breite Öffentlichkeit hingegen war für derlei Ideen freilich nicht nur schwer zu begeistern, sondern begegnete der Bewegung sogar mit Skepsis und Misstrauen. In einem Brief an die schweizerische Ge-sandtschaft in Prag vom 7. Juni 1936 bezeichnete der damalige Bundespräsident Motta die ‚Europa-Union’ als eine „linksgerichtete, pazifistische Vereinigung radikaler und sozialistischer Politiker mehre- 10 Inder Folgezeit ließ er die Gruppierung durch die Bundespolizei und Bunrer europäischer Länder“.
desanwaltschaft überwachen, da er die schweizerische Neutralität insbesondere in Bezug auf Mussolinis Italien und Hitler-Deutschland durch diese linken ‚Umtriebe’ gefährdet sah. Zudem zog die Bewegung weiteren politischen Unmut auf sich, indem sie unpopuläre Initiativen lancierte, so z. B. ein Bürgerbegehren für eine umfassende Rüstungskontrolle. Die Bewegung an sich besaß auch kein einheitliches und kontinuierliches Programm, sondern schwankte - oft widersprüchlich - zwischen der Forderung eines supranationalen Föderalismus’ und der so genannten ‚integralen Neutralität’ der Schweiz. Der linksliberalen Europabewegung blieb so eine breite öffentliche Aufmerksamkeit versagt und die Mitgliederzahl der ‚Europa-Union’ fiel bereits seit 1936 wieder. 11 sondern Interessanterweise fand jedoch der europäische Gedanke nicht nur bei Linken und Liberalen besonders auch bei Rechten und Faschisten Anklang. Allerdings wurde dabei nicht die föderalistische und supranationale Friedenseinheit Europas angestrebt, sondern der historische Hintergrund vom römischen Imperium über Karl den Großen zur Rechtfertigung und massenwirksamen Propaganda für europäisches Großmachts- und Hegemonialstreben genutzt. In diesem Kontext machte auch der Schweizer Literaturprofessor Gonzague de Reynold von sich reden. Von 1932 bis 1934 nahm an einer Reihe von faschistischen Europakongressen in Rom und im schweizerischen Montreux teil und zeichne-
7 Ebd.S. 31
8 Ebd.
9 Ebd. S. 33
10 Zit. aus ebd. - orig. Quelle: Bundesarchiv (BA) E 2001 (D)3, Bd. 27
11 Wobei auch die ‚Europa-Union’ faschistische Tendenzen erkennen ließ und daher nur bedingt als Beispiel für den links-
liberalen
Flügel dienen kann
15
te sich damit mitverantwortlich für eine ins mythologische führende Transformation des Begriffes Europa, was auch durchaus der in Deutschland gebräuchlichen germanisch-sagenhaften Analogien („Dolchstoßlegende“, „Siegfriedwall“) entsprach. Ebenjener de Reynold ist als enger Berater dreier Bundespräsidenten als Beweis für den latenten Faschismus zu sehen, der zu dieser Zeit nicht nur die Schweiz, sondern die gesamte westliche Hemisphäre durchsetzt hatte (darunter auch Prominente wie den US-Amerikaner Charles Lindbergh). Einer dieser drei Bundespräsidenten, Jean-Marie Musy, trat schließlich sogar in offenen Kontakt zu Nazigrößen Europas.
2.1.2. 2. WELTKRIEG
Nach dem Kriegsausbruch und während des Krieges trat die nationale Bedrohung durch die faschistischen Staaten, der unter Anderem durch wirtschaftliche Kooperation (die Einlagerung der Reichsbank-Goldreserven in die Schweiz) begegnet wurde, in den Vordergrund und verdrängte die ohnehin nur spärlich im öffentlichen Bewusstsein verankerte europäische Idee vollends. Allein die Europa-Union Schweiz hielt als einzige Gruppierung Europas auch inmitten von Krieg, Zerstörung und nationaler Bedrohung der Schweiz durch die Achsenmächte ihre Idee eines föderalen Europa öffentlich am Leben. Angesichts der drohenden Gefahr hatten sich die Eidgenossen auf eine „Orientierung nach innen und 12 verlagert. Alte Reflexe der Abschottung wurde wiederbelebt und stellten in derückwärts“ (Küng)
Nachkriegszeit und bis heute eine bedeutende Hürde für eine Einbindung der Schweiz in internationale Prozesse dar.
2.1.3. NACHKRIEGSZEIT BIS 1951
In der Nachkriegszeit wurde die Schweiz, deren Neutralität sich im Gegensatz zu den Benelux-Staaten und den skandinavischen Staaten (bis auf Schweden) bewährt hatte, wieder zum Schauplatz einer Zahl von bedeutenden europäischen Kongressen. Die öffentliche Meinung nahm daran jedoch nur sehr geringen Anteil und die politische Stimmung wandte sich mit dem Erstarken des Ostblocks und dem Beginn einer neuerlichen Spaltung Europas wieder zur ‚bewaffneten Neutralität’, die durch eine Teilnahme der Schweiz an einer westlich dominierte europäische Einheit hinfällig geworden wäre. Dies ging sogar so weit, dass Winston Churchill für eine flammende Rede für die „Vereinigten Staaten von
12 Küng, Hans: „Die Schweiz ohne Orientierung?“; S. 17ff
16
sche Tätigkeit in der Schweiz - was Ausländern und Emigranten strengstens untersagt war - die Beziehungen zur Sowjetunion belasteten.
Auch bei anderen Treffen der europäischen Bewegungen bestanden die offiziellen Schweizer Delegierten darauf als ‚Beobachter’ tituliert zu werden. 15 Einzig die Gründungsmitgliedschaft der Schweiz in der OEEC , der Vorläuferorganisation der OECD,
kann als positives Signal hin zu einer europäischen Integration gesehen werden. Da es sich hierbei jedoch nicht um eine supranationale sondern lediglich um eine auf Basis einer zwischenstaatlichen Konferenz operierenden Organisation handelt, war ein Beitritt der Schweiz ohne Souveränitäts- und Neutralitätsverlust möglich und diente allein dem Ziel nicht von den europäischen und überseeischen Märk- 16 Auchdie Etablierung des ten ausgeschlossen zu werden (ebenso wie die Teilnahme am Marshallplan). 17 kann nicht darüber hinwegtäuso genannten „Centre européen de la culture“ 1950 mit Sitz in Genf
schen, dass die Schweizer Europapolitik ebenso wie die Außenpolitik überhaupt von Passivität bestimmt bzw. gar nicht vorhanden war.
Allein die Schweizer Wirtschaft beteiligte sich teilweise mit finanzieller Unterstützung an einer Europabewegung, die von Churchill persönlich unterstützt wurde. Allerdings geschah dies ausschließlich aus der Überlegung heraus, dass dadurch gegebenenfalls der Export der schweizerischen Industrie begüns- 18 tigt werde.
Auch dem 1949 gegründeten Europarat, einem rein beratenden Gremium ohne institutionell festgelegte Machtbefugnisse, trat die Schweiz bis 1963 nicht bei, weigerte sich sogar eine Beobachterdelegation zu entsenden.
2.1.4. DIE MONTANUNION
1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl geriet die Schweiz unter Zugzwang. Zwar lehnte sie selbstverständlich eine Beitrittseinladung Robert Schumans, des französischen Initiators der Montanunion, ab, sie sah sich jedoch gezwungen ihre wirtschaftlichen Bindungen zu den sechs Mitgliedern zu verstärken, die zwei drittel und vier fünftel des Kohle- bzw. Stahlbedarfs
13 Was bei ihm allerdings mehr auf die Notwendigkeit einer europäischen Mobilisierung gegen die kommunistische Bedrohung . .
. als auf wahre europäische Gefühle zurückzuführen ist
14 Jost, Hans Ulrich: „Europa und die Schweiz 1945-50“, S. 54
15 „Organisation for European Economic Co-operation“; aus: OEDC.org => Link: http://www.oecd.org/document/63/0,2340,en_ …
.. 2649_201185_1876671_1_1_1_1,00.html
16 Jost, Hans Ulrich: „Europa und die Schweiz 1945-50“, S. 107
17 Ebd. S.67
18 Ebd. S. 69
17
der Schweiz lieferten. So kam es zu einer Reihe von bilateralen Wirtschaftsverträgen, die auch in Bezug auf die Neuregelung der Transportkosten zwischen den Mitgliedsländern vorbeugen sollten. Die Schweizerische Bundesbahnen fürchtete nämlich, dass durch die Neuordnung der Bahntarife eine Umfahrung der Alpentrassen, also die Ausweichung auf ausländische Eisenbahnlinien, günstiger kommen könnte als der bisherige Transportweg durch die Schweiz. Es wurde - besonders unter dem Einsatz des Druck- bzw. Lockmittels Schweizer Kredite - ein günstiger Vertragsabschluss erzielt, der es der Schweiz erlaubte an den Geschäften der Montanunion teilzunehmen ohne Mitglied zu sein. Auch wurde eine ständige Vertretung zur „Hohen Behörde“, der ersten supranationalen Einrichtung Europas, entsandt. Obwohl die Schweiz also wirtschaftlich auf Kooperationskurs ging, war die allgemeine politische Meinung zumeist von scharfer Kritik bestimmt. Ein hervorragendes Zitat aus dem hier vielfach genutzten Werk „Europa und die Schweiz 1945-50“ fasst die Befürchtungen zusammen. In einem Artikel der „Schweizer Monatshefte“ stand 1952 geschrieben:
„Als Außenstehende fühlen wir instinktiv die Gefahr, dass auch dieser Zusammenschluss - wie mancher anderer - die Stellung der Outsider verschlechtern könnte. Wir sehen im Schuman-Plan sodann eine ausgesprochene Tendenz zum Dirigismus, zur Planwirtschaft. Wird es aber solch einer zentral gelenkten Wirtschaft in einem der wichtigsten Zweige wirtschaftlicher Tätigkeit gelingen, die produktiven Kräfte voll zur Entfaltung zu bringen? Werden Unternehmergeist und private Initiative - die Triebfedern allen Wohlstands - unter dem Regime des Schuman-Plans eine noch genügend freiheitlichen Atmosphäre zu ihrer Entwicklung finden? Dies ist vielleicht die wichtigste aller Fragen, die uns
19 der Schuman-Plan stellt.“
Die in diesem Zitat enthaltene Furcht, einem europäischem „Kartell“ gegenüber zu stehen, kann aber auch als Rechtfertigung angesehen werden. Ebenso wurde die Frage, ob diese Montanunion nun mehr eine politische oder mehr eine wirtschaftliche Vereinigung sei, je nach politischem Kalkül unterschied- 20 lich beantwortet und für politische Legitimationen eingesetzt.
Trotz dieser Befürchtungen hatte die Schweiz in der Geburtsstunde der europäischen Gemeinschaft bereits die Notwendigkeit wirtschaftlicher Zusammenarbeit erkannt, war (und ist) aber von tiefem Misstrauen gegenüber jedwedem Erstarken eines europäischen Staatenbundes geprägt.
2.1.5. DIE EFTA
19 Zit. aus: Ebd. S. 123f; orig. Quelle: Meylan, „Der Schuman-Plan und die Schweiz“, S. 656
20 Ebd. S. 122f
18
Diese Haltung blieb über die Jahre erhalten und bestimmte die Schweizer Europapolitik maßgeblich. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftgemeinschaft (EWG) im Jahre 1957 geriet die Schweiz erneut in Zwiespalt. Einerseits wollte man wie schon bei der Gründung der EGKS, nicht vom europäischen Markt ausgeschlossen werde, andererseits entwickelte sich diese europäische Bewegung augenscheinlich immer mehr zum Staatenbund bzw. sogar zum Bundesstaat, was für das schweizerische Unabhängigkeitsstreben natürlich inakzeptabel war. Die Schweiz versuchte deshalb die Dynamik der EGKS-Mitgliedsstaaten in die Richtung einer bloßen Freihandelszone zu lenken. Diese Bemühungen 21 blieb trugen jedoch keine Früchte und die EFTA (European Free Trade Association, mit Sitz in Genf) ein Zusammenschluss der Nicht-Mitglieder der EWG, die allein half dem wirtschaftlichen Ungleichge- 22 DieSchweiz suchte auch hier zudem durch eigewicht innerhalb Europas ein wenig Paroli zu bieten.
ne, separate Abkommen nicht ins wirtschaftliche Abseits zu geraten. Diese Lösung stellte für die Eidgenossen dabei keine optimale Situation dar. Eigentlich war beabsichtigt gewesen, die Schweiz in einen ganz Westeuropa umfassenden wirtschaftlichen Rahmen zu integrieren, was nun mit der EFTA oder 23 dem GATT , dem sie 1966 beitrat, nur teilweise gelungen war. Die Schweiz hütete diesen Rahmen jedoch argwöhnisch und versuchte Ausscherungen anderer Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Auf längere Sicht erfolglos blieb dies jedoch erfolglos. 1973 verließen das Vereinigte Königreich und Dänemark die EFTA um stattdessen der EWG beizutreten. Portugal, Österreich, Schweden und Finnland folgten von 1986 bis 1995, sodass nunmehr nur noch Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz dem Freihandelsabkommen angehören. Es lässt sich leicht ersehen, dass dies kein starker wirtschaftlicher Rückhalt für die Schweiz sein konnte und eine Assoziierung mit der EWG immer dringlicher wurde. Dies geschah zunächst dadurch, dass in bilateralen Verträgen 1973 die Assoziation von EG und EFTA beschlossen wurde, wobei die Schweiz auch hier peinlichst darauf achtete nicht in Konflikt zum Neutra- 24 litätsgedanken zu geraten.
2.1.6. DER EWR-ENTSCHEID UND SEINE GEGENWÄRTIGEN KONSEQUENZEN
1992 schien es soweit zu sein, dass die Schweiz ihre Aversion gegen supranationale Einrichtungen endlich überwunden habe, zumindest auf politischer Ebene. Sie trat dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank bei und stellte ein Beitrittsgesuch zur EG. Nachdem das Schweizer Volk in einem
21 „Encarta Enzyklopädie“, unter ‚EFTA’
22 Nonhoff, Stephan: „In der Neutralität verhungern?“; S. 96ff
23 General Agreement on Tariffs and Trade, gegründet 1947 in Genf => Encarta Enzyklopädie
24 Nonhoff, Stephan: „In der Neutralität verhungern?“; S. 114f
19
jedoch abgelehnt hatte, wurden die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt.
Da aber die ökonomische Integration weiterhin zwingend notwendig für die Schweiz war und ist, wurden die so genannten Bilateralen I und II zwischen EG bzw. EU und der Schweiz geschlossen. Es handelt sich hierbei um jeweils mehrere sektorielle Verträge, die den Vertragspartnern eine enge Kooperation ermöglichen sollen, insbesondere den wechselseitigen Marktzugang. Dabei sollten die innerschweizerisch umstrittenen Punkte ausgeklammert werden. Interessant ist dabei, dass die Schweiz dem Schengen- und Dublin-Abkommen im Bilateral II zugestimmt hat und sich damit eindeutig auf einem Kurs einer starken europäischen Annäherung befindet, wie es langfristig das Ziel des Bundesrates ist und bleibt.
Die öffentliche Meinung hingegen ist sich da noch nicht so ganz sicher. Zwar überwiegt mittlerweile laut dem Europabarometer der Schweizerischen Gesellschaft für praktische Sozialforschung die positive, offene Stimmung für Europa, die Bürger sind jedoch nicht bereit sich konkret festzulegen. So sind zwar 81% der Befragten voll oder zumindest teilweise für eine verstärkte Öffnung der Schweiz nach 26 außen, einem EU-Beitritt sicher oder wahrscheinlich zustimmen würden jedoch nur 37%. Es bleibt also weiterhin interessant das schwierige Manövrieren zwischen Souveränität und europäischer Integration der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu verfolgen. Gründe und Ursachen für die Skepsis, die sich in der bisherigen Haltung der Schweiz gezeigt hat, sollen in den nächsten Kapiteln zu ergründen versucht werden.
3. 3. 3. 3.
4. 4. 4. 4.
5. 5. 5. 5.
25 „Encarta Enzyklopädie“, unter ‚EFTA’
26 Schweizerische Gesellschaft für praktische Sozialforschung (GfS): „Offen auf die Zukunft zugehen“; Bern; Stand: Dez. 2005
20
3.1. 3.1. Parvus inter Pares? Parvus inter Pares? 3.1. 3.1. Parvus inter Pares? Parvus inter Pares? Die Schweiz als europäischer Kleinstaat
Kaum jemand im Ausland dürfte bezweifeln, dass die Schweiz ein Kleinstaat ist. Selbst die Schweizer halten die „Kleinstaatlichkeit“ für eines ihrer zentralen Identitätsmerkmale. Dabei ist die Schweiz keinesfalls pauschal klein. Flächenmäßig liegt sie zwar nur auf einem der hinteren Plätze im internationalen 27 Ranking, die Bevölkerungszahl lässt sie jedoch bereits um einige Plätze ins vordere Drittel springen. 28 Beim Für das Bruttoinlandsprodukt in absoluten Zahlen rangiert die Schweiz 2005 sogar auf Platz 18. 29 Man sieht also, Bruttoinlandsprodukt pro Kopf ist die Schweiz sogar das 7. reichste Land der Welt. dass die Schweiz keineswegs als ‚unterdurchschnittlich’ abgestempelt werden kann. Im Bereich des Handels ist sie als Importnation von hoher Bedeutung für die Europäische Gemein- 30 schaft, die dadurch ihre negative Außenhandelsbilanz mit Asien und Amerika ausgleichen kann . Jeder
kennt außerdem wichtige Schweizer Kreditinstitute wie UBS und Swiss Re, die mit ihrem global gesammelten Kapital die Schweiz als Finanzmacht auszeichnen.
Obwohl territorial unterdurchschnittlich ist die Eidgenossenschaft damit sowohl eine mittelgroße Handelsmacht als auch eine Kapitalgroßmacht, deren Währung - der Schweizer Franken - noch immer als international stabiles Anlagemittel gilt. Die Schweiz könnte also schon ob ihrer schieren wirtschaftlichen 31 (siehe dz. Kapitel 3.3) und müsste nicht fürchten im geeinten Europa Bedeutung in der EU bestehen als unbedeutsamer Kleinstaat unterzugehen.
3.1.1. KLEINSTAATLICHKEIT ALS VORURTEIL
Genau das tun jedoch viele Schweizerinnen und Schweizer, für die ‚Kleinstaatlichkeit’ nicht nur den politischen Zustand der Schweiz beschreibt, sondern vor allem ein Ausdruck des Schweizertums selbst ist. Dabei ist jedoch nicht einmal genau geklärt, was der Begriff ‚Kleinstaat’ eigentlich beinhaltet. Fest steht, dass - wie oben gezeigt - ein Staat nur im Verhältnis zu einem größeren Nachbarn ‚klein’ erscheint. Diese Betrachtungsweise birgt neben der enthaltenen Abgrenzung aber auch die Gefahr einer vorurteilsbehafteten Pauschalisierung und Distanzierung vom Nachbarn in sich. Denn ein solcher Ver-
27 Hofer,Walter: „Die Schweiz als ‚Kleinstaat’ oder wie klein ist die Schweiz nun wirklich?“ aus: Weibel, Feller (Hrsg.): „Schweizeri-
sche Identität und europäische Integration“, S. 59
28 Quelle: International Monetary Fund => IMF.org
29 Quelle: “The Economist Intelligence Unit’s quality-of-life index” => economist.com
30 Hofer, Walter: „Die Schweiz als ‚Kleinstaat’ oder wie klein ist die Schweiz nun wirklich?“ S. 59
31 Ebenda S. 60
22
gleich bringt bisweilen auch Auslegungen der ‚Kleinstaatlichkeit’ hervor, die zu bizarren Umkehrschlüssen hinsichtlich der Großstaatlichkeit führen. Der ehemalige liechtensteinische Regierungschef Gerard 32 Batliner hat 1972 genau dahingehend vier Thesen aufgestellt:
1. Im Kleinstaat […] kommt die Einzelperson in besonderer Weise zum Zuge, nicht bloß als Stimmbürger, sondern auch mit Bezug auf den gesellschaftlichen Einfluss in der Politik, in der Gesellschaft, im Betrieb und mit Bezug auf die persönlichen Kontaktmöglichkeiten bis in die obersten politischen und anderen Stellen. Die Zusammenhänge in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sind nicht unendlich kompliziert und sind leichter zu erfassen. Und weil die Verhältnisse überblickbarer und durchschaubarer sind, ist der Mensch im Kleinstaat weniger anonymen Mächten und Apparaten ausgeliefert […]. Der Kleinstaat ist indessen auf Menschenmaß zugeschnitten und aus seiner Natur heraus prädestiniert für eine Ordnung der Geltung und Würde des Menschen.
2. Der Kleinstaat ist nicht in der Lage, im Innern große Macht auszuüben, er ist auch außerstande, dies nach außen zu tun […]. Der Kleinstaat ist im strikten Sinne ein pazifistischer Staat und wegen seiner Kleinheit ungeeignet über andere herzufallen […].
3. Der Kleinstaat ist die Solidarität mit den Kleinen in der Welt, mit den Minderheiten, den wirtschaftlich bedürftigen Völkern und jenen, die auch um ihre Freiheit und Unabhängigkeit ringen, ganz natürlich mitgegeben […]. Der Kleine hat im Gegensatz zum Großen ein fein entwickeltes Gefühl für gegenseitige Rücksicht […].
4. Ein Kleinstaat ist nicht autark, weder wirtschaftlich noch geistig […]. Der Kleinstaat kann nur in einer ständig gepflegten wirtschaftlichen, geistigen und kulturellen Kommunikation mit der Außenwelt bestehen.
Diese Pauschalaussagen stellen den Kleinstaat natürlich in einem positiven Licht dar und sind deshalb in der Schweiz umso beliebter, je mehr man die enthaltenen Vorurteile gegen die großen Nachbarn bewahrheitet sieht. Denn aus Batliners Thesen folgt:
Ist der Kleinstaat auf „Menschenmaß“ zugeschnitten, so sind im Großstaat die Menschenmassen nur noch „Stimmbürger“.
Wenn der Kleinstaat ein feines Gespür für außenpolitische Interdependenz und Rücksicht hat, der Gro- 33 ße aber nicht , so ist der Große ein rücksichtsloser, unilateral ausgerichteter Rowdie, der sich nicht um 34 die Interessen anderer Länder schert.
32 Batliner, Gerard: „Strukturelemente eines Kleinstaates“; aus: Wolf Linder, Prisca Lanfranchi, Ewald R. Weibel (Hrsg): „Schweizer
Eigenart - eigenartige Schweiz“; Verlag Paul Haupt; Bern, Stuttgart, Wien 1996; S. 220
23
Wenn im Kleinstaat weiterhin die „Zusammenhänge in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht unendlich kompliziert“ sind, sondern „leichter zu erfassen“,
wenn die Verhältnisse „überblickbar und durchschaubar“ sind und „der Mensch weniger anonymen Mächten und Apparaten ausgeliefert“ ist,
dann wird der Bürger der Großstaaten wohl von einem Papiertiger erschlagen und von einem bürokratischen, undurchschaubaren, quasi autonomen Machtzirkel von Beamten regiert, mit denen er weder „Kontaktmöglichkeiten“ noch eine gemeinsame (nationale) Identifikation besitzt.
Es ist klar das solche Meinungsbilder für das Ansehen der Europäischen Union nicht förderlich sind. Gerade in den jüngsten Entwicklungen wurde der Ruf nach mehr Kontrolle und Entbürokratisierung 35 des Brüsseler Beamtenapparates laut , den selbst die Unionsbürger - nach Geschichten über die Nor- 36 zahlreich teilen. All das scheint die Ängste der Schweizer bestätimierungs- und Kontrollwut der EU
gen, durch einen EU-Beitritt in einem unkontrollierbaren, undemokratischen und undurchschaubaren Europadschungel zu versumpfen. In einem Land mit direktem Mitbestimmungsrecht und starkem Regionalismus (siehe 3.2 Direkte Demokratie - Chance oder Hemmnis für Europa?) kann dieser, sich selbst verwaltende „Staat von oben“ als das Schreckensszenario Nummer eins bezeichnet werden. Dabei wird übersehen, dass die Großstaatlichkeit keinesfalls derartig negativ oder überhaupt negativ sein muss, ebenso wie auch der Kleinstaat nicht zwingend die alleinige beste Staatsform oder eine allgemein besseres System für den Bürger darstellt. Denn es gibt wie so oft in der politischen Geschichte keine Formel dafür, wie sich ein Land entwickeln wird bzw. warum es sich so entwickelt hat. Zu unterschiedlich sind die historischen, politischen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten, zu komplex das 37 Zusammenspiel der Unzahl an Faktoren, als dass eine pauschale Aussage abgeleitet werden könnte. Der indirekten Aussage Batliners stehen andere Beispiele wie z. B. die USA oder Indien entgegen. Dort finden sich demokratische Systeme, die trotz enorm großer Bevölkerungen dauerhaft funktionieren. Der amerikanische Staatsbürger hat im Allgemeinen das Selbstverständnis im demokratischsten aller Länder zu leben und Indien hat sich trotz einer schwierigen, kolonialen Vergangenheit in den 50 Jahren seit der Unabhängigkeit autokratischen Strömungen erfolgreich entzogen.
33 Batliner 1972, obiges Zitat: 3. Punkt
34 Im Gegensatz zu vielen anderen Äußerungen dieser Quelle, die keinen zwingenden, logischen Rückschluss nach dem Schema
„wenn A dann nicht B“ zulassen und daher aus Gründen der Objektivität in diesem Text unberücksichtigt bleiben müssen, erfüllt
diese Aussage durch „im Gegensatz zu“ die genannten logischen Bedingungen für einen wahren Rückschluss
35 Die „Verheugen-Affäre“: Günter Verheugen, deutscher Industriekommissar der Kommission Barroso forderte die Verschlan-
kung und stärkere Kontrolle des EU-Beamtentums, stolperte dann jedoch selbst über vermeintliche Postenschiebereien für seine
Lebensgefährtin
36 „Krümmung der Gurke“; „gesetzlich festgelegte Mindestzahl an Sonnenschirmen in Cafés auf Rügen“ => wurde bereits von
der damals noch CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel in einer Rede in der Heidelberger Stadthalle im Sommer 2005 zum
Besten gegeben
37 So lässt sich z.B. entgegen anders lautender Behauptungen und Mutmaßungen die Ursache für den Darfur-Konflikt nicht ein-
deutig festmachen, er ist - wie oben gesagt - ein Produkt von einer Reihe vielschichtiger Faktoren aus allen Bereichen.
24
„Kleinstaatlichkeit“ lässt sich also nur im Kontext, nicht jedoch isoliert betrachten und spezifisch definieren. Die Pauschalität, mit der dieser Begriff oft verwendet wird, stellt demnach ein nicht zu unterschätzendes Hemmnispotential für eine europäische Integration dar.
3.1.2. KLEINSTAATLICHKEIT ALS IDENTITÄTSMERKMAL
Für viele Schweizerinnen und Schweizer bedeutet dieser Begriff, wie eingangs erwähnt, allerdings mehr als nur ein politischer oder wirtschaftlicher Zustand. Er ist Teil ihrer Identität. Er steht als Garant für Stabilität und eine gewisse Behäbigkeit, die den Bürgern jedoch meist zum Positiven gereicht. So wie es 38 Die Neuteine alte chinesische Weisheit sagt: „Glücklich der Mensch, der in langweiligen Zeiten lebt.“ ralität, die der Schweiz über Jahrhunderte außenpolitische Verwicklungen ersparte spielt dabei mit in das Bedeutungsspektrum des Begriffes „Kleinstaatlichkeit“ hinein. Allerdings lässt sich auch hier die psychologische Tiefe der „Kleinstaatlichkeit“ nicht restlos erfassen. Sie ist ein Sammelbecken für Traditionen und Merkmalen, die aus kleinmaßstäblichem Umfeld, wie der starken kantonalen Eigenständigkeit, erwachsen sind. Die starke Regionalisierung lässt den Schweizer Bundesstaat aber eigentlich schon wieder aus dem Begriff Kleinstaat ausscheren: Für die Summe seiner Mitglieder ist er das „große“ Ganze. Es findet sich daher - es mag bizarr anmuten - auch eine Kleinstaatlichkeit im Kleinstaat. Die regionale Identifikation ist nicht zuletzt aufgrund der starken Multilingualität und kulturellen Tradition der 39 lässt Kantone und Gebiete so bedeutsam. Die grenzüberschreitende Sprach- und Kulturzugehörigkeit sich zwar eigentlich positiv verstehen, es tritt hier jedoch in hohem Maße die Befürchtung auf, diese „Kleinstaatlichkeit“ 2. Grades könnte bei einer Integration verschwinden. Die jeweilige gesellschaftliche Nähe zu den großen Nachbarstaaten könnte der regionalen Tradition zum Verhängnis werden, indem diese schlicht in der kulturellen Übermacht des Nachbarn untergeht, die Schweiz quasi „zentrifugiert“ in den Kulturraum Deutschlands, Frankreichs oder Italiens eingeht. Dass dies Jahrhunderte lang erfolgreich vermieden wurde und die Schweiz zudem auch als Bundesstaat ein erhebliches Identifikationspotential besitzt, reicht dabei vielen nicht, diese Befürchtungen zu zerstreuen.
Im Sinne dieser „Unfassbarkeit“ des Kleinstaates, wird die Kleinstaatlichkeit bisweilen auch negativ ausgelegt. Besonders während der nationalen Schweizer Identitätskrise anlässlich der 700-Jahrfeier des 40 Dabei Rütlischwurs 1991 wurde der Begriff thematisiert - oft negativ im Sinne von „kleingeistig“. kommen Intellektuelle und Autoren jedoch zu dem Schluss, dass „Beschränktheit“ sowohl in territoria-
38 Aus„Der Deutsche Frühling“, Artikel aus „Der Spiegel“ Nr. 20/ 14.05.07
39 So wird zum Beispiel die deutschsprachige Literatur der Schweiz zur deutschen Literatur gezählt
40 Hofer, Walter: „Die Schweiz als ‚Kleinstaat’ oder wie klein ist die Schweiz nun wirklich?“ aus: Weibel, Feller (Hrsg.): „Schweizeri-
sche Identität und europäische Integration“, S. 60ff
25
ler als auch in politischer Hinsicht keineswegs zum Nachteil gereichen muss. Eher die Großmacht- 41 Tendenzen der Schweiz empfinden sie als negativ.
Kleinstaatlichkeit als Identitätsmerkmal bleibt also undefinierbar. Auch die „gefühlte“ Kleinstaatlichkeit kann verschieden ausgelegt und interpretiert werden - ebenso wie die anfangs erwähnte statistische Größe der Schweiz. Bei einem der wichtigsten Indices ist die Eidgenossenschaft allerdings auch „ge- 42 fühlt“ Spitze: Die zweithöchste Lebensqualität weltweit findet man nur im schweizerischen Kleinstaat.
41 Ebenda
42 “The Economist Intelligence Unit’s quality-of-life index” => economist.com
26
3.2. 3.2. Direkte Demokratie Direkte Demokratie 3.2. 3.2. Direkte Demokratie Direkte Demokratie Hemmnis oder Chance für Europa?
Das wahrscheinlich bedeutendste Merkmal der politischen Kultur der Schweiz ist die ausgeprägte direkte Demokratie. Entgegen landläufiger Meinungen gilt das Schweizer System dabei allerdings ‚nur’ 43 als auch plebiszitäre Elemente vereint. als halb-direkte Demokratie, die sowohl parlamentarische
Seit 1874 entscheiden die Schweizer selbst über wichtige Fragen der Innen- und Außenpolitik. Es gibt zwei Arten von Referenda: Beim obligatorischen Referendum müssen sowohl das Volk als auch die 44 automatisch befragt werden, das fakultativen Referendum hingegen kommt auf Begehren Stände
von 50 000 Stimmberechtigten oder 8 Kantonen zustande. Der Wichtigkeitsgrad der anliegenden Entscheidung ist dabei maßgeblich für die Art des Referendums. „Der Beitritt zu Organisationen für kollek- 45 unddamit auch der Beitritt zur EU unterliegtive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften“ einer obligatorischen Abstimmung der Volksgemeinschaft.
1992 wurde der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von den Schweizer Bürgerinnen und Bürger abgelehnt und warf die Frage auf, inwiefern die direkte Demokratie unter Umständen die politische Entwicklung der Schweiz behindert.
3.2.1. DAS DILEMMA POLITISCHER BILDUNG 46
Eines der großen Probleme der direkten Demokratie liegt darin - es mag paradox klingen - dass der Bürger selbst entscheidet. Zwar ist die direkte Beteiligung an der politischen Willensbildung die demokratischste Lösung, es erfordert vom Bürger jedoch ein hohes Maß an politischer Bildung und Verant-wortungsbewusstsein. Mag in alten Zeiten die Politik auch für den einfachen Schweizer noch durchschaubar gewesen sein, so ist zum Beispiel die Frage eines EU-Beitritts mit ihren vielschichtigen und komplexen Folgen nicht mehr spontan mit Ja oder Nein beantwortbar - jedenfalls nicht begründet. Da sich die Schweizerinnen und Schweizer größtenteils nicht so tiefgehend mit der Materie befassen können, wie die Komplexität der Frage es erfordert, sind sie deshalb heute mehr als früher auf fundierte,
43 Die Bundesversammlung bestehend aus zwei gleichberechtigten Kammern: Nationalrat (direkt vom Volk gewählt) und Stände-
rat (Vertreter der Kantone): „Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt
im Bund aus.“ Art 148, Absatz 1, Schweizerische Bundesverfassung von 1999
44 Entscheid auf Kantonaler Ebene, der jeweilige Ausgang des Volksentscheides in einem Kanton ist maßgeblich für dessen Hal-
tung bei der Ständeentscheidung
45 Art. 140 Absatz 1 b. der Schweizerischen Bundesverfassung von 1999
46 Zitat nach dem Untertitel „Politikproblem und Dilemmata politischer Bildung“ des Buches: Hauler, Anton: „Die Schweiz auf dem
Weg nach Europa“
27
zwangsläufig externe Information angewiesen. Diese kann sich jedoch auch zur Beeinflussung entwickeln, wenn nicht mehr objektiv sondern klischeebehaftet berichtet wird. So wird im Falle des EWR-Referendums 1992 die Ablehnung eines Beitritts auf eine emotional verzerrte, antieuropäische Stimmungsmache seitens der EWR-Gegner zurückgeführt, die es schaffte „urschweizerische Bedrohungs- 47 ängste zu wecken“ .
Wie bereits zahlreich erkannt, ist es also erforderlich die politische Bildung des Schweizer Bürgers zu 48 stärken. Gerade im Bereich Europa- und Außenpolitik zeigen sich erhebliche Defizite , die es zu beseitigen gilt sollte ein Beitritt angestrebt werden, wie es trotz der Niederlage 1992 weiterhin das langfristige Ziel des Bundesrates bleibt.
3.2.2. DIREKTE DEMOKRATIE ALS INSTRUMENT DER POLITISCHEN BEHINDERUNG
Direkte Demokratie heißt in der Schweiz allerdings nicht nur ausgeprägtes Mitbestimmungsrecht des Volkes, sie ist - wie weiter unten ausgeführt - Teil der Schweizer Identität. Das Prinzip der Volkssouveränität - vom Schweizer Rousseau entwickelt - steht an erster Stelle, was bedeutet, dass zu starkes Engagement „von oben“, also z.B. vom Bundesrat, schnell als Fremdherrschaft bzw. Einschränkung der Volkssouveränität gesehen wird. Darunter fällt bisweilen auch eine Meinungsbildung durch den Staat: So gab es zur Vorbereitung auf das EWR-Referendum keine öffentliche Kampagne des Bundesrates für sein Anliegen. Außerdem wurden sogar die Mittel für die behördliche, also rein objektive Information 49 Dass damit den EWR-Gegnern das Feld kampflos überlassen der Bürger um mehr als 40 % reduziert.
wurde, ist offensichtlich. So fordert der Basler Staatsrechtler Max Imboden schon 1974:
„Der Demos bedarf des ‚Consiliums’, des Ratschlages eines kleinen Kreises erlesener Bürger. Die Volksherrschaft ist geleitet; Wissen und Erfahrung der Behörden sind für die vom Volke zu treffenden Entscheidungen fruchtbar gemacht. Das Volk ist nicht allmächtiger Alleinherrscher; es hat seinen Platz neben den Behörden. Mit der festen Einordnung in ein festes Gefüge erhält der Demos zugleich ach eine klar geschiedene Verantwortung. So beruht die konsiliare Demokratie auf einer Synthese von Selbstherrschaft und Autorität. […] Behörden [haben] auch mit Blick auf Initiativen und Referenden einen Beitrag zur Meinungs- und Staatswillenbildung zu leisten […] , wenn das System
50 funktionieren soll.“
47 Hauler, Anton: „Die Schweiz auf dem Weg nach Europa: Politikproblem und Dilemmata politischer Bildung“; S. 270
48 Ebenda S. 271
49 Hauler, Anton: „Die Schweiz auf dem Weg nach Europa: Politikproblem und Dilemmata politischer Bildung“; S. 274
50 Imboden, Max: „Staatsformen“ Basel/Stuttgart 1974, S. 32; Zit. aus: Hauler, Anton: „Die Schweiz auf dem Weg nach Europa:
Politikproblem und Dilemmata politischer Bildung“; S. 276
28
Dass diese Aussage im Widerspruch zur vorherrschenden Schweizer Meinung steht, lässt sich schon allein daran erkennen, dass die Presse häufig vom „Souverän“ spricht, wenn sie das „Volk“ meint. Das Bewusstsein für die halb-demokratische Staatskomponente ist also wenig entwickelt und erschwert damit die Arbeit für die Akzeptanz des modernen Europa. Um das zu ändern braucht es, so Bundesrat Villiger 1994, „harte unspektakuläre Knochenarbeit an tausend Fronten. Und Tausende müssen sich 51 Vor daran beteiligen: In der Wirtschaft, in den Schulen, in der Verwaltung, in der Kultur, in der Politik.“ allem die Schulen sind dabei wichtig, zukünftige Generationen in einem europäischeren Bewusstsein zu erziehen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren empfiehlt daher „die europäische Dimension so in den Unterricht zu integrieren, dass dieser dem europäischen Gedanken 52 Dieses Umdenken wird es auch brauchen, damit zukünftige Volksabstimmungen über förderlich ist.“
Europa überhaupt eine Chance haben und nicht schon im Vorfeld von den Status-quo-Präferenten entschieden werden. Denn bei allen Vorteilen der direkten Demokratie haben Referenda einen großen Nachteil: Der Konservative ist im Vorteil, Reformen und Neuerungen haben es umso schwerer je schlechter die Bürger informiert sind - „was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht“. Oder wie Niccolò Machiavelli es in „Il Principe“ formulierte:
„Auch lassen das Alter und die Beständigkeit der Herrschaft den Gedanken an Neuerungen und die dafür ausschlaggebenden Beweggründe vergessen; denn stets hinterlässt eine Veränderung an einem Gebäude den Ansatz für eine weitere Veränderung […]. […] denn die Bevölkerung verhält sich ruhig, solange man ihr […] die alte Ordnung belässt und ihre Lebensgewohnheiten nicht verän-
53 dert.“
3.2.3. DIREKTE DEMOKRATIE, KONKORDANZ UND SUBSIDIARITÄTSPRINZIP ALS IDENTITÄTSMERKMALE
Die direkte Demokratie behindert aber nicht nur eine europapolitische Wende - in ihrer Eigenschaft als Instrument der politischen Entscheidungsfindung - sie ist auch einer der Gründe für das Abseitsstehen. Wie oben bereits angedeutet ist die direkte Demokratie auch bedeutender Teil der schweizerischen „Lebensgewohnheiten“ - ein Kernstück der schweizerischen Identität. In diesem Kontext könne zwei
51 Zit. aus: Ebenda S. 271 (Fußnote 692)
52 „Europa in der Schule“ Empfehlung der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 18. Februar
1993, Bern; Zit. aus: Hauler, Anton: „Die Schweiz auf dem Weg nach Europa“; S. 336
53 Machiavelli, Niccolò: „Il Principe“ Florenz, 1532; Zit. aus: “Il Principe, Der Fürst - Italienisch/Deutsch” S.11 & S. 15
29
weitere, wichtige Merkmale der politischen Landschaft der Schweiz zum Demokratiebegriff hinzugezählt werden. Sowohl das Konkordanz- als auch das Subsidiaritätsprinzip zeichnen sich verantwortlich für eine konsequente Bürgernähe und gehören somit zur direkt-demokratischen Identität der Schweizer Eidgenossenschaft. Das Konkordanzprinzip beruht auf einer politischen Entscheidungsfindung, bei der Minderheiten in den Prozess mit eingebunden werden. Es ist weniger durch ein politisches System erreichbar, als durch eine hohe politische Kultur des Miteinanders.
Das Subsidiaritätsprinzip hingegen besagt, dass institutionelle Kompetenzen und behördliche Entscheidungsträger auf möglichst Bürger naher Ebene belassen werden und somit ein Staat „von oben“ vermieden wird. Bei der starken regionalen Verwurzelung und Diversität der Bürger (Stichwort Vielsprachigkeit) und unter Berücksichtigung des föderalistischen Hintergrundes der Schweiz (vgl. 2.2 Von Rütli nach Maastricht - Entwicklungsparallelen von Schweiz und EU) ist dies auch nicht verwunderlich. Der Schweizer Bürger bzw. die Schweizer Bürgerin ist also so möglichst eng mit den politischen Prozessen verbunden und es kann den regionalen Disparitäten (auch durch das Konkordanzprinzip) besser Rechnung getragen werden.
In Bezug auf eine europäische Integration fürchten allerdings viele Schweizerinnen und Schweizer, dass dieser Teil ihrer Identität bei einem Beitritt verloren gehen könnte. Dabei ist man in der Schweiz besonders stolz auf dieses Errungenschaft, die sie gegenüber größeren und mächtigeren Nationen auszeichnet (vgl. 3.1 Parvus inter Pares? - Die Schweiz als Kleinstaat).
Trifft diese Befürchtung nun zu? Gingen bei einem Beitritt wirklich große Teile der schweizerischen politischen Kultur verloren?
Das Konkordanzprinzip kann (noch) als auf europäischer Ebene vorhanden betrachtet werden, auch wenn es sicher nicht gänzlich im Sinne der Schweizerinnen und Schweizer angewendet wird. Richtungsweisende Entscheidungen werden in der Europäischen Union schließlich noch immer nach dem Ein-stimmigkeitsgrundsatz gefasst. Allerdings wird dieses System in naher Zukunft sicherlich zugunsten 54 einer besseren Regierbarkeit der Gemeinschaft abgeschafft werden.
Daran lässt sich schon erkennen, dass auch eine direkte Demokratie auf europäischer Ebene unrealisierbar sein wird. Europa ist einfach zu groß, als dass alle Einzelinteressen berücksichtigt oder stets die Bürger befragt werden könnten. Politische Bildung ist, wie in 3.2.2. herausgearbeitet, die elementare Grundlage für ein solches System. Man kann davon ausgehen, dass die Chancen im europäischen Maßstab (mit einem bedeutend größeren sozialen Gefälle und allen daraus resultierenden Folgen) dafür sehr schlecht stehen, wenn selbst in einem so wohlhabenden und gebildeten Land wie der
54 Durch den Vertrag von Nizza aus dem Jahr 2000 wurde eine solche Entwicklung bereits eingeleitet
30
abfinden, ihren gewohnten direkten Einfluss auf die neue supranationale Ebene nicht mehr zu besitzen. Bedeutet dies also, dass die Schweizerinnen und Schweizer in einem bedeutend undemokratischeren System leben müssten? Nein und dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zunächst sagte schon 1991 der damalige deutsche Außenminister Genscher in einer Rede zur 700-Jahr-Feier der Schweiz:
„Die freiheitliche, föderative und bürgernahe Staatsverfassung der Schweiz ist ein Wegweiser für die Architektur des freien und vereinten Europa. Karl Jaspers hat mit großer Weitsicht die Helvetisierung Europas gefordert. Die Eidgenossenschaft hat in der Tat ein Beispiel für eine neue Kultur des politischen Zusammenlebens in Europa gegeben. […] Wir sind sicher, wie immer die Entscheidung ihres Landes ausfallen wird, in der Architektur des neuen Europa wird die Schweiz eine bedeutsame und eine beispielhafte Rolle einnehmen […] Die Schweiz hat einen wichtigen und unverwechselbaren
56 Beitrag zu geben: ihre […] demokratische […] Kraft.“
Die Schweiz hat somit die Chance nicht nur sich zu „integrieren“, sondern auch Europa zu „helvetisieren“, es z.B. demokratischer zu prägen. Eine Befürchtung, die passive Unbedeutsamkeit in der europäischen Union, ist somit unbegründet. Die Schweiz ist in der Lage sich nicht nur beeinflussen zu lassen, sondern auch selbst zu beeinflussen.
Außerdem ist auch in direkt-demokratischer Hinsicht das Hauptproblem, das ein Beitritt mit sich bringen würde, nicht neu. Viele Schweizer Politiker betonen nämlich, dass bei einer Vollmitgliedschaft das 57 aus Brüssel befragt werden könne. Damit verschärfen sie Volk nicht mehr über Umsetzungsvorlagen
jedoch selbst die Reduzierung der direkten Demokratie. Zwar wird, wie oben bereits gesagt, die gewohnte direkte Kontrolle auf europäischer Ebene nicht mehr vorhanden sein, die Umsetzungsvorlagen dem Volk nicht mehr zur Abstimmung vorzulegen ist allerdings keine resultierende Notwendigkeit. Es wird außer Acht gelassen, dass eine ähnliche Situation bereits heute vorliegt. Kantonale Gesetzt, die vom Volk verabschiedet wurden, aber gegen Bundesrecht verstoßen, sind ebenso ungültig wie eine 58 verweigerte Umsetzungsvorlage einen Prozess am Europäischen Gerichtshof nach sich ziehen würde. Die Erfahrungen mit dem eigenen Bundesstaat ließen sich also weitgehend auf die neue Bundesebene anwenden - sofern diese Perspektive gesehen werden will.
Auch werden die Schweizerinnen und Schweizer ja nicht unter- oder gar überhaupt nicht repräsentiert sein. Die Schweizer Interessen werden weiterhin vom Bundesrat bzw. der Bundesversammlung vertre-
55 Z.B.in Form sinkender Wahlbeteiligung oder eben des Dilemmas politischer Bildung
56 Zit. aus: Weibel, Feller (Hrsg.): „Schweizerische Identität und europäische Integration“, S. 63
57 Auf europäischer Ebene beschlossene Richtliniengesetzgebung, die von den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetzgebung
umgesetzt werden muss.
58 Auer, Andreas: „Die schweizerische Demokratie vor der Herausforderung europäischer Integrationsbestrebungen“; enthalten in:
Weibel, Feller: „Schweizerische Identität und europäische Integration“ S. 24
31
ten und die direkte Stimme kann in den Wahlen zum Europäischen Parlament Gehör finden. Die Machtfülle dieser Institution ist zwar recht eingeschränkt, die Entwicklung der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass die EU sich hin zu mehr Demokratie entwickelt und weg vom Image des autokratischen Beamtenstaates will. Die Betonung dieser Komponente und des Subsidiaritätsprinzip im Vertrag von 59 ist dabei ein Schritt, der den Schweizerinnen und Schweizern entgegenkommt: Maastricht 1992
„IN DEM WUNSCH, Demokratie und Effizienz in der Arbeit der Organe weiter zu stärken, […]“ „ENTSCHLOSSEN, den Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas, in der die Entscheidungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst bürgernah getroffen werden, weiterzuführen,“ Aus der Präambel
„In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ih-
60 res Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“ Aus Artikel G
Die Demokratisierung der EU führt also bereits zu einer Angleichung, die durch die regionalistische Entwicklung der letzten Jahre innerhalb der EU noch verstärkt wird. Die Subsidiarität wird ebenso wie in der Schweiz zum Grundsatz erkoren und betont einmal mehr die bundestaatlichen Parallelen der beiden Partner. Die direkte Demokratie erscheint somit nicht nur als Hindernis, sondern auch als Vorbild für Europa. Das Identitätsmerkmal direkte Demokratie, inklusive der beiden anderen Komponenten, kann also auch in europäischer Umgebung weiterleben.
Mit einem müssen sich die Schweizerinnen und Schweizer jedoch abfinden: Es wird sich etwas ändern. Die direkte Demokratie wie sie heute existiert bzw. vor allem wie die Schweizer sie wahrnehmen (eben nicht als bereits halb-direkte) kann, wie oben dargelegt, auf europäischer Ebene kaum funktionieren. In dieser Hinsicht wird die Schweiz also der berühmte „Sonderfall“ bleiben. Doch wird sie auch einen „Sonderweg“ gehen? Wie stark fällt also das Opfer ins Gewicht, wie es Jean-François Aubert in „Défense de la démocratie directe“ beschreibt (und ebenfalls ablehnt)?
59 „Vertrag über die Europäische Union“ geschlossen zu Maastricht den 7. Februar 1992
60 Ebenda: Artikel G, 5. Absatz
32
„Et alors: si le rapprochement vers l’Europe (et je comprends par là l’Union européenne) est souhaitable […] et si la démocratie directe est un obstacle sur la voie du rapprochement, la conclusion né- 61 cessaire n’est-elle pas qu’il faut réduire la démocratie directe […] ? “
61 Aubert, Jean-François: „Défense de la démocratie directe“, aus: Wolf Linder, Prisca Lanfranchi, Ewald R. Weibel (Hrsg): „Schwei-
zer Eigenart - eigenartige Schweiz“; Verlag Paul Haupt; Bern, Stuttgart, Wien 1996; S. 200
33
3.3. 3.3. Zwischen Mil Zwischen Milchkühen und Hochfinanz chkühen und Hochfinanz 3.3. 3.3. Zwischen Mil Zwischen Mil chkühen und Hochfinanz chkühen und Hochfinanz Eine Volkswirtschaft im Zentrum Europas
Seit jeher waren es weniger Weisheit noch altruistische Großmut, die politische Veränderungen und Zusammenschlüsse bedingten. Vielmehr gab häufig der wirtschaftliche Vorteil den Anreiz für eine Annäherung. Sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch der Anfang des deutschen Nationalstaates durch den deutschen Zollverein lassen sich hier als Beispiel anführen.
Wie sieht es nun mit der Schweiz aus? Welche Vor- und Nachteile würde ein Beitritt zur EU mit sich bringen? Wie eng sind die momentanen Verflechtungen? Wo kollidieren europäische und schweizerische Interessen, wo sind Harmonisierungen möglich?
In diesem Kapitel sollen diese Fragen näher untersucht werden. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Schweizer Wirtschaft kurz zu charakterisieren.
3.3.1. DIE SCHWEIZER WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK
Als ein Binnenland von geringer geographischer Ausdehnung und zusätzlich von schwieriger topogra- 62 Schonzu phischer Beschaffenheit war die Schweiz seit jeher ökonomisch vom Ausland abhängig. Zeiten Iulius Caesars zogen die ‚Helvetier’ aufgrund der schlechten Bodenqualität ihrer Heimat, die nicht ertragreich genug war ihr Volk zu ernähren, durch seine Provinzen. Sie lösten damit eine kleine 63 Die Schweizer Vorväter wurden Völkerwanderung aus, die Caesar mit viel Mühe rückgängig machte.
zurück in ihre ‚Wüste’ geschickt und führten dort Jahrhunderte lang ein Leben als einfache Bergbauern. Der geringe agrarische Wert des Bodens und die strenge Witterung begrenzten Bevölkerungszahl und -entwicklung, so dass in dieser Phase die Schweiz zwar unabhängig, aber sehr schwach besiedelt war. Die Industrialisierung brachte verstärkte Abhängigkeit, die bis heute andauert. Wie in anderen Ländern auch mussten die Arbeiter - die nicht mehr gleichzeitig Bauern sein konnten - ernährt werden, wozu die eigenen landwirtschaftlichen Reserven nicht reichten. Insbesondere während der kriegsbedingten Isolation 1939-45 fand sich die Schweiz so in einer schwierigen Lage und musste faschistische Koopera-
62 Swissworld.org
63 Nachzulesen in: Caesar, Gaius Iulius: “Commentarii de Bello Gallico”; 1. Buch 2-29; Rom, 58 v. Chr.
34
stellen.
Auch industriell hatte und hat die Schweiz Probleme: Sie besitzt kaum nennenswerte Rohstoffvorkommen und muss deshalb Rohmaterialien aus dem Ausland importieren. Sie hat sich daher wirtschaftlich darauf spezialisiert hochwertige Produkte herzustellen und damit sowohl eine beträchtliche Wertschöpfung als auch einen qualitativen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Schweizer Uhren und Feinmechanik sowie Medizintechnik, Pharmaproduktion, Mikro-, Bio- und Hochtechnologie bilden neben dem Bank- und Finanzwesen den wichtigsten Grundpfeiler der schweizerischen Wirtschaft. Gegenüber den 65 Beim importierten Grundstoffen betrug im Jahr 2000 der Wertzuwachs pro Tonne annähernde 300 %. Absatz ist die Schweiz jedoch auch wieder auf den Export angewiesen. Der eigene Binnenmarkt bietet nur wenig Potential, Abnehmer aus dem Ausland sind also notwendig. 2006 erwirtschaftete die Eidgenossenschaft ein Außenhandelsbilanzüberschuss von 7,6 Mrd. CHF, 61,8% der Exporte gingen dabei an die EU der 25, die damit der mit Abstand wichtigste Außenhandelspartner ist - ihr Anteil an den 66 Jeder dritte Schweizer Franken 67 wird somit im Ausschweizerischen Importen liegt sogar bei 78,8%.
land verdient. Die starke Auslandsfixierung äußert sich auch in gegenseitigen Investitionen. Vor allem zu Deutschland bestehen starke Verbindungen. Im internationalen Vergleich zur Standortattraktivität belegt die Schweiz dabei regelmäßig Spitzenplätze. So liegt sie im globalen Ranking der Wettbewerbs- 68 69 und in fähigkeit auf Platz 6 , bei der Arbeitslosen-, Inflations- und Beschäftigungszahl auf Rang 4 70 Punkto Wirtschaftsfreiheit sogar auf Platz 3 .
Was macht also die Schweiz wirtschaftlich so erfolgreich? Das landeseigene „Handbuch für Investoren“ meint dazu:
- „Hohe Produktivität verbunden mit hoher Produkte- und Dienstleistungsqualität“
- „Unternehmensfreundliche Behörden in einem Land mit maßvoller Steuerbelastung“ - „Währungs- und Preisstabilität, tiefe Kapitalkosten“ - „Erstklassige Infrastruktur und hohe Lebensqualität“ - „Effizienter Kapitalmarkt und hoch professionelles Bankensystem“
- „Exzellentes Ausbildungsniveau dank vielgestaltigem öffentlichem Schul- und Berufsbildungssystem“
64 Nussbaum, Iris: „Landesversorgung, Maschinenexporte und Finanztransfers. Aspekte der schweizerischen Außenwirtschaftspoli-
tik gegenüber Spanien während des 2. Weltkriegs und in der Nachkriegszeit bis 1949“ aus: Hug u. Kloter (Hrsg.): „Aufstieg und
Niedergang des Bilateralismus“ S. 281
65 Swissworld.org
66 Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): „Fakten und Zahlen 2006" - 0044(0)1494445726
67 Die freisinnige Nationalrätin Christa Markwalder spricht sogar von jedem 2. Franken => Anlage
68 Nach einer Studie des Institutes für Management-Entwicklung (IMD); Lausanne Mai 2007
69 Ebenda
70 Cato Institute: „Economic Freedom of the World: 2005 Annual Report“; Zit. aus „Handbuch für Investoren“, herausgeben vom
Staatsekretariat für Wirtschaft SECO, September 2006, S. 17
35
- „Weltberühmte Universitäten, Technische Hochschulen und F&E-Institutionen“
71 - „Sozialer Friede und politische Stabilität“
Und weiter:
„Die Schweiz ist eine der liberalsten und konkurrenzfähigsten Volkswirtschaften der Welt. Rechtssicherheit und langfristig stabile Entscheidungsgrundlagen für Investoren, eine geringe Regulierungsdichte, garantierter Schutz des freien Wettbewerbs und des Eigentums sowie die erklärte Gewährleistung des Bankkundengeheimnisses positionieren das Land bei Allokationsentscheiden für hochwertige Dienstleistung- und Produktionstätigkeiten als europaweit privilegierten Ansiedlungsstand-ort. Die Schweizer Wirtschaft verdankt ihren hohen Entwicklungsgrad in starkem Maße der engen
72 Verflechtung mit ausländischen Volkswirtschaften.“
3.3.2. VERFLECHTUNGEN ZWISCHEN EU UND EIDGENOSSENSCHAFT
Die Verbindung zum Ausland ist also anerkanntermaßen der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg. Dass dabei der EU als wichtigstem Außenhandelspartner (siehe oben) eine besondere Rolle zukommt ist verständlich. Die wirtschaftliche Kooperation ist auch entsprechend stark und äußert sich in den Bestrebungen der Bundesregierung am Wirtschaftraum Europa teilzuhaben. Nach dem bereits vielfach zitierten EWR-Scheitern sind nun die „Bilateralen I und II“ das Bindeglied zwischen der Union und ihrem zentralen Nachbar. Da 40% des schweizerischen BIP mit dem Ausland erwirtschaftete werden, beinhalten die sektoriellen Abkommen dieser „Bilateralen“ gegenseitigen Marktzugang und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, z.B. im Bereich Güter- und Personenverkehr sowie Forschung und Vorschriftenharmonisierung. In den Grenzregionen ist dies teilweise schon institutionell manifestiert, so z.B. in der schweizerisch-deutschen Kooperation bei der Kontrolle des süddeutschen Luftraumes. Der Beitritt zum Schengen-Abkommen im „Bilateral II“ stellt diesbezüglich einen weiteren Schritt zur Assoziierung der Wirtschafträume dar, auch wenn sich die Schweiz gewisse Kontrollrecht vorbehält. Im Bereich der Forschung haben schweizerische Wissenschaftler bereits die Möglichkeit an europäischen Förderungsprogrammen teilzunehmen. Für besondere, wichtige Waren sind zudem Zollkonzessionen verein- 73 bart worden, was den grenzüberschreitenden Warenverkehr weiter erleichtert.
71 Ebenda S. 6
72 Ebenda S. 12
73 Ebenda S. 27f
36
3.3.3. GEOSTRATEGISCHE BEDEUTUNG
Der Warenverkehr hat jedoch nicht nur aus und in die Schweiz Bedeutung, sondern auch durch ihr Territorium hindurch. Die Schweiz liegt zwischen den Wirtschaftsräumen Süddeutschland, Rhône-Lyon und Oberitalien. Die resultierende Nord-Süd-Transversale war schon für Hannibal bedeutsam und ist es natürlich heute noch umso mehr. Die enorme ökonomische Wichtigkeit dieser Wirtschaftsachse und die gute infrastrukturelle Erschließung der Schweiz mit Pässen und Tunneln führen dazu, dass täglich- 74 Damitverursachen sie eine erhebliche verkehrsdynami-rund 20.000 LKW die Schweiz durchqueren.
sche und ökologische Belastung. Ziel der Schweiz ist es deshalb - wie in Deutschland auch - den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Die Dimension des Alpen querenden Güterverkehrs ist gewaltig: Von 1980 - 1999 verfünffachte sich das Verkehrsaufkommen, doch während das Nationalstraßennetz seit Ende des 2. Weltkrieges von 112 km auf 1505 km erweitert wurde, stagnierte die Ent- 75 Injüngster Zeit wird jedoch mit dem Bau des 57km langen Gotthardwicklung des Eisenbahnnetzes.
Basistunnels die ferroviare Erschließung für die Neue Eisenbahn Alpentransversale (NEAT) vorangetrie- 76 Fürdie umfassende Verlagerung von Gütern auf die Schiene ist allerdings wieder eine enge Zuben.
sammenarbeit mit den Nachbarstaaten vonnöten. Das Landverkehrsabkommen von Schweiz und EU sichert der Eidgenossenschaft in dieser Frage sowie für ein neues Mautsystem, der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), Unterstützung zu, die Schweiz musste sich im Gegenzug allerdings 77 Auch in verpflichten statt der bisherigen 25-Tonner nun auch 40-Tonner auf ihren Straßen zuzulassen. diesem Bereich ist also die wirtschaftliche und politische Verflechtung weit vorangeschritten und betont das enorme ökonomische Potential, das der Schweiz allein aus ihrer günstigen Lage heraus zukommt. Dadurch wird es der Schweiz aber auch so gut wie unmöglich sich dem europäischen Wirtschaftstakt entlang der pulsierenden Adern, die durch ihr Territorium führen, zu entziehen.
3.3.4. INTEGRATION DER FINANZ- UND KAPITALMÄRKTE
Auch in einem anderen Bereich ist der grenzüberschreitende Verkehr von großer Wichtigkeit. Die Rede ist vom schweizerischen Kapital- und Finanzwesen, das 1998 11% des gesamten Bruttosozialprodukts
74 3sat.de
75 Tschopp, M.: Kommentierte COST Bibliographie, „Arbeitsberichte Verkehrs- und Raumplanung“, 108; IVH, ETH Zürich; Zürich
2002; S. 1
76 alptransit.ch/pages/d
77 „Das Landesverkehrsabkommen Schweiz-EU“ Pressemitteilung, März 1999, der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidge-
nossenschaft => admin.ch
37
allem in diesem Bereich: Mit einem Anteil von 35% am grenzüberschreitenden Anlagengeschäft liegt die Schweiz weit vor europäischen Kapitalzentren wie London (der Finanzhauptstadt der Welt) oder Frankfurt. Zudem verwalten die Schweizer Banken knapp 40% des weltweiten, grenzüberschreitend (offshore) investierten Privatvermögens. Sie erzielen dabei jährlich einen Wertzuwachs von 21 bis 24 Mrd. CHF. Das Geschäft mit dem Geld bringt dem Schweizer Staat so 3,2 Mrd. CHF an Steuereinnah- 79 men pro Jahr - ein äußerst lukrativer Wirtschaftszweig also . Was ist der Grund für die hohe finanzielle
Attraktivität? Dazu noch einmal zurück zum „Handbuch für Investoren“: „Maßvolle[r] Steuerbelastung […] sowie die erklärte Gewährleistung des Bankkundengeheimnisses […] positionieren das Land bei 80 Dass dies bei den „eu-Allokationsentscheiden [...] als europaweit privilegierten Ansiedlungsstandort.“ ropaweiten“ Nachbarn zu Konfliktpotential hinsichtlich Steuerflucht und Geldwäsche führt ist ein unangenehmer Nebeneffekt. In letzter Zeit haben Enthüllungen über Depots von international geächteten Regime, wie der Regierung des Sudan, für Aufruhe gesorgt. Was wäre also bei einem Beitritt für das argwöhnisch gehütete Schweizer Bankgeheimnis zu befürchten? Oder mit den Worten James Bonds: 81 „Was wäre das für eine Welt, in der wir einem Schweizer Bankier nicht mehr trauen?“ Entgegen der landläufigen Meinung, die Schweiz verschließe die Augen vor ‚besonderen’ Investitionen wie Schwarzgeld, ist ihre Anti-Geldwäscherei-Gesetzgebung ebenso wie das Bankenaufsichtssystem nicht nur mit EU-Recht konform, es ist sogar fortschrittlicher als die diesbezüglichen europäischen Forderungen. Es stellt nämlich nicht nur Geldwäsche im Zusammenhang mit Drogendelikten unter Strafe, 82 Zudem bestehen eine Reihe von bilateralen Abkommen mit wie es die Richtlinien der EU verlangen. 83 den wichtigsten europäischen Staaten und den USA, die eine weit reichende Kooperation erlauben. Im Bereich der Steuerflucht stellt die Schweiz allerdings einen Sonderfall dar. Das Bank- und Börsengeheimnis gilt hier auch gegenüber Steuerbehörden und wird erst bei schwerwiegenden Delikten wie 84 Es gibt allerdings bila-Abgabe- oder Steuerbetrug, jedoch nicht schon bei Steuerflucht aufgehoben. terale Übereinkünfte mit den oben genannten Ländern, die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die zumeist jedoch auf Amtshilfe, das heißt auf überwiegend verwaltungsbehördlichem 85 Der Geheimnisschutz ist und bleibt aber für die Schweiz ein wichtiger Bestandteil Austausch beruhen.
der Vertrauenswürdigkeit. So findet sich eine Vereinbarung mit der EU bezüglich der Vermögensverlagerung, wie sie seinerzeit schon in der CDU-Parteispendenaffäre mit diversen „Schwarzen Kassen“
78 Meier-Schatz: „Die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf den Finanzplatz Schweiz“; S.7
79 Ebenda S. 10
80 Siehe Fußnote 67
81 James Bond: „Die Welt Ist Nicht Genug“ GB 1999
82 Meier-Schatz: „Die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf den Finanzplatz Schweiz“; S. 34, S. 225
83 Ebenda S. 253
84 Ebenda S. 232
85 Ebenda S. 253
38
praktiziert wurde. 35% der von EU-Bürgern durch Anlagengeschäfte an Schweizer Banken erzielten Zinsen behält die Eidgenossenschaft ein und übermittelt sie größtenteils an das jeweilige Heimatland. 86 Im Notfall ist es mit dem Bankenge-Im Gegenzug kann sie ihr Bankengeheimnis aufrechterhalten.
heimnis allerdings auch nicht weit her. So zwangen die Amerikaner vor 30 Jahren die Schweiz erfolgreich die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität notwendigen Informationen freizugeben. Sie 87 machten den Börsenzugang für Schweizer Gesellschaften von diesem Zugeständnis abhängig. Bei einer Partizipation der Schweiz am europäischen Binnenmarkt hingegen wäre das strikte Bank- und Börsengeheimnis nicht gefährdet. Zum einen sind die gesetzlichen Bestimmungen und bilateralen Übereinkünfte wie oben ausgeführt mit den Anforderungen eines Beitritts kompatibel, zum anderen gilt innerhalb der EU das Herkunftslandprinzip. Die Schweizer Kreditinstitute können somit ihr strenges 88 Sie profitieren außer-Bankgeheimnis auf ausländische Zweigstellen und Niederlassungen ausdehnen. 89 dem von einer Einheitslizenz , die es ihnen erlaubt in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne Genehmigungsverfahren tätig zu werden, müssen sich zugleich jedoch gegenüber einem stärkeren Wettbewerbsdruck 90 Dieser Grundsatz gilt aber für alle wirtschaftlichen Bereiche und ist der Preis für einen behaupten.
größeren und liberaleren Markt. Zudem bieten die schweizerischen Banken nicht nur die oben aufgeführten „traditionellen“ Vorteile wie Diskretion, sondern sind auch wirtschaftlich im europäischen Wett- 91 bewerb gut aufgestellt.
3.3.5. EURO VERSUS FRANKEN
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz ist der Schweizer Franken. Seit 1907 ist allein die Schweizer Nationalbank (SNB) für die Stabilität einer der (ehemals) beliebtesten Anlagenwährungen der Welt zuständig. Eine Wechselkursfixierung zur D-Mark bzw. zum Euro wurde 92 Diese dabei immer abgelehnt um den eigenen Zinsvorteil gegenüber dem Ausland nicht zu verlieren. Haltung bestimmt noch heute die schweizerische Währungspolitik. Mit dem zunehmenden Erfolg des Euro stellt sich für die SNB jedoch die Frage, ob eine Bindung an den wirtschaftlich starken Euro nicht doch von Vorteil wäre. Obwohl in der Schweiz (wie im Rest Europas) recht unbeliebt, hat der Euro näm-
86 „Handbuchfür Investoren“ S. 28
87 Arioli, S.: „Warum die Schweizer den EU-Beitritt ablehnen“; Kommentar zu einer Diskussion „Werkplatz Schweiz“ am 8. Dezem-
ber 2006 in der Reihe „Wirtschaftliche Auswirkungen eines EU-Beitritts auf die Schweiz“ des Forum für Universität und Gesell-
schaft der Universität Bern; S. 3
88 Meier-Schatz: „Die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf den Finanzplatz Schweiz“; S. 41
89 Ebenda
90 Ebenda S. 68
91 Ebenda S. 9
92 Spörndli, Erich: „Aktuelle Fragen der schweizerischen Geldpolitik“; enthalten in: Duwendag: „Geld- und Währungspolitik in
kleinen, offenen Volkswirtschaften: Österreich, Schweiz, Osteuropa“
39
lich durchaus erhebliche Vorteile, die von der öffentlichen Meinung meist nur nicht wahrgenommen werden wollen. Dazu gehört zuerst, dass für die auslandorientierte Schweizer Exportwirtschaft und das Fremdkapital gespeiste Finanzwesen der Wegfall von Transaktionsgebühren und Wechselkursrisiken eine nicht unerhebliche Entlastung und Markterweiterung darstellen würde. Das hohe Niveau des Franken bzw. eine teilweise Überbewertung sind zudem für wesentliche Wirtschaftszweige von Nachteil. Exporte werden dadurch nicht nur verbilligt und Importe verteuert, sondern auch der Tourismus und 93 Niedrige Rendite undas Anlagengeschäft z.B. der schweizerischen Pensionskassen leiden darunter. erhöhtes Wechselkursrisiko sind die Folge, denen laut der Mehrzahl der Bevölkerung allerdings niedrige Realzinsen und somit gute Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen gegenüber stehen. In dieser Rechnung bleibt jedoch unberücksichtigt, dass die SNB keineswegs mehr in der Lage ist eine vom Euro autonome Wechselkurspolitik zu betreiben. Die ökonomisch erforderliche Anpassung der Kaufkraftparität zwischen der Eurozone und der Schweiz lässt den verbleibenden Spielraum für einen Zinsvorteil 94 Der Franken ist damit quasi bereits an den Euro gebunden, auch wenn die sehr gering ausfallen.
Schweizerinnen und Schweizer dies nicht so empfinden. Auch der viel zitierte Stabilitätsfaktor des Schweizer Franken wandelt sich mehr und mehr zur Legende. Die Schweizer Währung ist keineswegs vor Divisenattacken geschützt, wie sie zum Beispiel Anfang der 90er Jahre die Bank of England in die Knie zwangen - Hüterin einer ungleich bedeutenderen Währung. Auch die Anlagenbeliebtheit weicht mehr und mehr dem Einfluss der neuen Großwährung Euro. Mittlerweile wird ein Viertel der weltweiten Devisenreserven in Euro angelegt, der damit zur zweitwichtigsten Reservewährung der Welt aufgestie- 95 gen ist und sich noch immer wachsender Beliebtheit erfreut.
Immer noch nicht Grund genug den Euro nicht länger zu diskriminieren? Als weitere Schreckensasso- 96 von1 Mrd. ziation wird von verschiedenen Seiten gerne auf einen angeblichen Seigniorage-Verlust CHF pro Jahr hingewiesen. Dass dieser z. B. bei der Deutschen Bundesbank trotz Fehlen einer nationalen Währung nicht eingetreten ist, sondern die Bank immer noch erhebliche Gewinne einfährt, wird 97 Der Vollständigkeit halber sei auch noch der Wegfall des Ankerprinzips erwähnt, sollte die vergessen.
Schweiz zum der Währungsunion beitreten. Dieses Prinzip besagt, dass Anleihen in Schweizer Franken 98 Der Verlust dieses nur über eine Bank mit Geschäftssitz in der Schweiz ausgegeben werden können. Wettbewerbsvorteils würde für die europäischen Märkte einen Chancenausgleich bedeuten, die Schweizer Kapitalmärkte aber nur im Sinne eines höheren Konkurrenzdrucks belasten.
93 Arioli, S.: „Warum die Schweizer den EU-Beitritt ablehnen“; S. 3
94 Ebenda
95 „Euphorie in der Euro-Zone“; Artikel aus: „Das Parlament“ Nr. 12, 19.03.2007
96 Seigniorage = Differenzgewinn zwischen Material-, Produktions- und Unterhaltskosten einer Geldmenge und dem dazugehö-
rigen, aufgedruckten Geldwert; wird von den Nationalbanken kassiert => Bertelsmann Lexikon
97 Arioli, S.: „Warum die Schweizer den EU-Beitritt ablehnen“; S. 3
98 Meier-Schatz: „Die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf den Finanzplatz Schweiz“; S. 9
40
Eine Frage wird aber in der öffentlichen Diskussion um den Euro gar nicht gestellt. Muss denn der Euro überhaupt mit dem Beitritt kommen? Schweden hat bewiesen, dass man als kleines Land einen eigenen währungspolitischen Kurs fahren kann und darin dennoch von den anderen EU-Mitgliedern respektiert 99 Auch Dänemark und England folgen dieser Philosophie, doch ist der schwedische Fall besonders wird.
eindrucksvoll. Der Beitritt erfolgte nämlich nach der Fixierung einer gemeinsamen Währung im Vertrag von Maastricht und bei den Beitrittsverhandlungen war sogar davon ausgegangen worden, dass 100 Schweden entschied sich per Referendum da-Schweden Teil dieser neuen Währung werden würde.
gegen und wurde doch akzeptiert, sollte das für die Schweiz nicht auch möglich sein? Es scheint so, dass auch hier das „Bauchgefühl“ die größte Rolle spielt. Objektiv betrachtet ist der Beitritt zum Euro nicht notwendig, aber sinnvoll. Schaden wird er im Großen und Ganzen wohl kaum. 1994 sah die SNB für den Fall eines rasch erstarkende Euro ohnehin schon die Assoziation vor. Ist es also letztendlich wie bei Shakespeare nur „Viel Lärm um Nichts“?
3.3.6. WIRTSCHAFTLICH-SOZIALE ASPEKTE EINES EU-BEITRITTS
Die aktuelle Entwicklung zeigt also schon - rein sachlich gesehen - was ein EU-Beitritt wirtschaftlich 101 der europäischen Wirtschaftspolitik sind die logische Konsebedeuten würde. Die „vier Freiheiten“
quenz der bisher manifestierten Tendenzen und stehen, bis auf einige Ausnahmen im Finanzbereich, ganz im Sinne der außenwirtschaftlich orientierten Schweiz. Umgekehrt hat auch die EU kaum Negatives zu erwarten. Zwar gehören die schweizerischen Bauern zu den am höchsten subventionierten der 102 Welt , sie stellen jedoch nur einen Anteil von 4% an den Erwerbstätigen. Die besondere geostrategische Lage ist im Sinne einer besseren und billigeren Vernetzung der zentraleuropäischen Wirtschafträume von hoher Bedeutung und dürfte etwaige Nachteile aufwiegen. Auch der bessere Zugang zum bedeutenden schweizerischen Kapitalmarkt dürfte sich auszahlen.
Innerhalb der Schweiz würden allerdings die jetzt bereits schon latent vorhandenen regionalen Disparitäten durch einen Beitritt wohl verschärft. Durch die offene Konkurrenz zu den wirtschaftlich starken Grenzgebieten der Nachbarländer steht nämlich eine ökonomische Schwächung der schweizerischen 103 Den regionalen Ungleichheiten, denen bisher mit internem Ausgleich Randregionen zu befürchten.
99 Arioli, S.: „Warum die Schweizer den EU-Beitritt ablehnen“; S. 3
100 Ebenda
101 Freier Binnenmarkt, Freier Kapital-, Personen-, und Dienstleistungsverkehr
102 Mrusek, Konrad: „Ist die Schweiz ein Paradies?“, Artikel aus der FAZ => Anlage
103 Messerli, Paul: „Regionalwirtschaftliche Auswirkungen der europäischen Integration und ihre Bedeutung für die regionale und
nationale Identität“; enthalten in: Weibel, Feller: „Schweizerische Identität und europäische Integration“ S. 22
41
und Konkordanzprinzip begegnet wurde, wird aber auch in der EU Rechnung getragen. Die Förderung strukturschwacher Regionen könnte daher auch der Schweiz nützen.
Der dennoch wahrscheinliche, kurzfristige Wohlstandsverlust, der sich an Indikatoren wie erhöhter Arbeitslosigkeit zeigt, wird sich langfristig jedoch durch die stärkere Liberalisierung des alten und Er- 104 Fürdie Attraktivität des Wirtschaftsschließung neuer Märkte in einen Wohlstandsgewinn umkehren.
standortes Schweiz lassen sich auch kaum negative Aspekte erblicken. Einzig eine Steuerharmonisie- 105 Dazuist allerdings bei rung innerhalb der EU könnte den schweizerischen Steuervorteil verringern. den EU-Staaten keine ausreichende Motivation in Sicht. Die neuen Ostländer - mit denen die Schweiz übrigens auch schon mannigfaltige wirtschaftliche Beziehungen unterhält - haben mit „Sonderwirtschaftszonen“ ebenfalls ein Interesse an einem Steuerwettbewerb.
104 Lusser, Markus: „Die europäische Integration: Bringt sie der Schweiz einen Gewinn oder Verlust an Wohlstand?“, enthalten in:
Weibel, Feller: „Schweizerische Identität und europäische Integration“ S. 21
105 Arioli, S.: „Warum die Schweizer den EU-Beitritt ablehnen“; S. 5
42
DIE DIE SCHWEIZ SCHWEIZ UND UND DIE DIE WELT WELT DIE DIE SCHWEIZ SCHWEIZ UND UND DIE DIE WELT WELT
43
4.1. 4.1. „Alles egal, wir sind neutral“? „Alles egal, wir sind neutral“? 4.1. 4.1. „Alles egal, wir sind neutral“? „Alles egal, wir sind neutral“? Die Schweiz und ihre Neutralität
Nach der verheerenden Niederlage von Marignano 1515 beendete die Schweizer ihre kurze, aber erfolgreiche Epoche als militärische Großmacht und zogen sich fortan in die Neutralität zurück. Diese Form der außenpolitischen Existenz wurde bis heute eingehalten und bestimmt maßgeblich auch die Haltung zum modernen Europa.
4.1.1. JÜNGERE NEUTRALITÄTSGESCHICHTE
Seit diesem „Urerlebnis“ 1515 blieb die Schweiz unversehrt, sieht man von der Besetzung Napoleons Anfang des 19. Jahrhunderts ab. Als europäischer Kleinstaat mit exponierter Lage sah sie die einzige Möglichkeit ihre Souveränität zu wahren und nicht zwischen den europäischen Großmächten aufgerieben zu werden darin, sich aus diesen Existenz bedrohenden Konflikten herauszuhalten. Ihre absolute Unabhängigkeit und Parteilosigkeit wurde dazu erstmals im Westfälischen Frieden und später, 1907, in 106 Die Neutralität war damals ein wirksames Instruden Haager Konventionen völkerrechtlich fixiert.
ment sich von kriegerischen Einflüssen freizuhalten, denn Kriege wurden rational, zielorientiert und lokal begrenzt durchgeführt und galten als legitimes Mittel der Außenpolitik. Da sich alle außenpolitischen Parteien nach denselben Grundregeln verhielten - Machtgleichgewicht erhalten, bei eigener Stärke als politisch führend (England), bei Schwäche oder Gleichheit als Eigenständigkeit bewahrendkonnte die Neutralität ebenfalls als berechenbares und allgemein akzeptiertes Mittel greifen. Mit dem ersten Weltkrieg und dem von Deutschland provozierten Ungleichgewicht wurde dieses Bezugssystem allerdings in seinen Grundfesten erschüttert. Der Krieg wuchs sich zu einem eigendynamischen Zerstörungsphänomen aus, das jeglicher Vernunft entbehrte. Um ein solches Geschehen zu vermeiden, das nun auch keinen Halt für ein sicheres Abseitsstehen mehr bot, schien auch der Schweiz der Völkerbund der richtige Weg zu sein. Sie trat dieser Institution bei, jedoch nur unter dem Vorbehalt, sich bei Sanktionen gegen Friedensbrecher nicht beteiligen zu müssen. Sie war allerdings bereit sich in Kriegszeiten tendenziell auf die Seite der „Friedensfreunde“, also gegen die „Friedensfeinde“ zu stellen. Im 2. Weltkrieg, der noch mehr als der erste dieser Art von Ungewissheit und Angst vor einem deutschen Überfall erfüllt war, wurde diese Art der „rationalen Neutralität“ bereits praktiziert. Nach dem Fall neutraler Staaten wie Belgien, den Niederlanden, Norwegen oder Finnland schien das Vertrauen auf
106 Nonhoff, Stephan: „In der Neutralität verhungern?“ In diesem Kapitel wird sich maßgeblich auf dieses Werk bezogen werden,
weitere Stellenangaben dazu werden entfallen.
44
das völkerrechtliche Wort eines Gegners, der sich bereits zahlreiche, unbeteiligte Kleinstaaten einverleibt hatte, mehr als fragwürdig. Die Folge war ein Opportunismus, der sich sowohl in partiell lebensnotwendiger Kollaboration mit den Achsenmächten (die ja die Schweiz umgaben) als auch in zunehmender Kooperation mit den Alliierten zeigte. So schloss die Schweiz gegen einen deutschen Überfall einen geheimen Beistandsvertrag mit Frankreich und beteiligte sich gegen Ende des Krieges auf Drängen der Amerikaner an wirtschaftlichen Blockaden gegenüber den nationalsozialistischen Staaten. Ohnehin machte sie sich während und nach den Weltkriegen einen Ruf als Land mit allseitiger humanitärer Hilfe. Das Komitee vom Roten Kreuz wird seit jeher von einem Gremium aus Schweizer Staatsbürgern geleitet und sichert so einen nicht unerheblichen, internationalen Einfluss. Diese positive Reputation erlaubte es auch wichtigen supranationalen Einrichtungen wie der UNO und den diversen europäischen Organisationen ohne Gesichtsverlust fernzubleiben. Die an die Weltkriege anschließende Konfrontation der Blöcke brachte zudem eine politische Aufwertung der Neutralen. Die Brutalität der Niederschlagung des Ungarischen Aufstands 1957 ließ jedoch die Frage laut werden, ob denn überhaupt noch eine moralische Rechtfertigung für ein Abseitsbleiben bestehe. Die zunehmende Aufrüstung brachte zusätzlich die drohende Gefahr, bei einem nuklearen dritten Weltkrieg, der mit seinen unilateralen Konsequenzen ja auch vor den Grenzen der Kleinstaaten nicht Halt machen würde, bündnis- und damit schutzlos zwischen den Blöcken zermalmt zu werden. Wie bereits ausführlich beschrieben wurde daher in den 60er Jahren auch im Interesse der Außenhandelspolitik der Slogan „Neutralität und Solidarität“ geprägt. Weiterhin versuchte man politisch neutral zu bleiben, wurde jedoch in wirtschaftliche Embargos gegen den Ostblock verwickelt und suchte sich in technisch, humanitärer Weise einzubringen.
4.1.2. DIE NEUTRALITÄT IM BEFRIEDETEN EUROPA
Nach dem Fall der Mauer und dem Zusammenbruch der Sowjetunion findet man sich heute allerdings in einer Phase der Neuorientierung: Mit dem Wegfall der Blöcke ist der Schweizer Neutralität die traditionelle Grundlage - die Wahrung des europäischen Gleichgewichts - entzogen worden. Es muss daher der Sinn der Neutralität überdacht und eine Anpassung des Neutralitätsbegriffs vorgenommen werden. Österreich, das sich 1955 ebenfalls zur völkerrechtlich fixierten Neutralität bekannte, zog schon vor dem Ende des Ostblocks entsprechende Konsequenzen und stellte ein Beitrittsgesuch zur EG. Die wirtschaftlichen Vorteile überwogen im Falle Österreichs also so sehr, dass sogar bereits in „Kriegszeiten“ die Neutralität wieder aufgegeben wurde. Solch ein Opportunismus ist für die Schweiz, bei aller oben beschriebenen Anpassung, undenkbar. Für die Schweizer ist wie so vieles auch der Neutralitätsbegriff wichtiger Teil des nationalen Selbstverständnisses. Die Schweizer Neutralität ist um Jahrhunderte ältere
45
als die temporäre Erscheinung anderer europäischer Staaten und entzieht sich deshalb bisweilen jeglicher politischer Rationalität. Ebenso wie der Begriff der Kleinstaatlichkeit hat das Neutralitätsdenken zu einem starken Misstrauen gegenüber „fremden Richtern“, also Fremdherrschaft geführt. Supranationale Einheiten wie die EU werden deshalb nicht nur in ihrer Eigenschaft als eindeutiger politischer Pol, sondern auch wegen ihrer Unabhängigkeits beschränkenden Merkmale kritisch betrachtet. Der erklärte Willen der EU zur GASP (Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) voranzuschreiten stellt dabei ein weiteres Hindernis dar. Obschon also der sicherheitspolitische Nutzen der Neutralität (schon seit langem) nicht mehr besteht, tut man sich sehr schwer die liebgewordene Tradition aufzugeben. Dass sich die weltpolitische Sicherheitslage durch das starke Engagement im Namen des Völkerrechts in Afghanistan und dem Irak vor allem zur Zunahme der terroristischen Bedrohung verschärft hat, ist dabei 107 einzugehen. natürlich auch kein Grund engere Bündnisse mit derart involvierten Ländern Die bisherige Haltung des demonstrativen Abseitsstehens wurde allerdings bereits in den Golfkriegen ad absurdum geführt. Die Schweiz nahm an den Sanktionen gegen den Irak (und zunächst auch Kuwait) teil und fand sich schließlich eindeutig auf der Seite der Westmächte wieder. Sich den von der Weltgemeinschaft getragenen Maßnahmen gegen den Friedensbrecher zu widersetzen hieße, sich gegen die Weltgemeinschaft zu stellen. Im Rahmen der humanitären Weltanschauung der Schweiz sind unterlassene Hilfeleistungen gegen derartig kriminelle Regime allein schon moralisch nicht länger vertretbar. Passivität käme einer stillen Duldung gleich und das zwanghafte Vermitteln zwischen allen Seiten führt zu immer bizzareren Ergebnissen je weiter „Gut“ und „Böse“ auseinander liegen. Ein Umdenken scheint jedoch eingesetzt zu haben: 1996 trat die Schweiz dem NATO-Programm „Partner- 108 Daslässt auch auf eine gelasseneschaft für den Frieden“ bei, 2002 endlich den Vereinten Nationen. re Beurteilung des modernen Europa hoffen.
4.1.3. EIN VOLK UNTER WAFFEN 109
Militärisch gesehen, steht einer gemeinsamen europäischen Sicherheitspolitik allerdings noch das Schweizer System an sich im Wege. Der „Sonderfall“ setzt sich nämlich auch in der Armeeorganisation der Schweiz fort. Als einziges europäisches Heer ist das helvetische nach dem Milizprinzip organisiert. Zwar gibt es in den skandinavischen Staaten sowie Österreich ähnliche Armeesysteme, die jedoch allenfalls Milizelemente aufweisen. Das europäische Standardheer ist ein stehendes Heer, dass sich auf ein gestaffelt abwechselndes Wehrpflichtigenkontigent stützt. Die Wehrpflicht wird dabei in einem
107 Z.B. das Vereinigte Königreich
108 Encarta Enzyklopädie
109 Die Ausführungen zu diesem Thema stützen sich auf: Kühner; Hatliner (Hrsg.): „Wehrpflicht und Miliz - Ende einer Epoche?“;
Weitere Stellenangaben zu dieser Quelle entfallen
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Stück geleistet, an die sich höchstens eine Reservezeit anschließt. Der Grad der Professionalisierung und der Anteil an Berufssoldaten ist im Allgemeinen sehr hoch, und so wird bei der Bundeswehr schon ganz der Übergang zum Berufsheer und Abschaffung der Wehpflicht diskutiert. Im Gegensatz zu diesem System besteht die Schweizer Armee lediglich aus einem administrativen Rahmen, alle Ebenen der Kommandostruktur werden von wehrfähigen Bürgern besetzt. Diese werden von anderen „Amateuren“ ausgebildet und leisten ihre Dienstzeit nicht am Stück sondern jeweils in kurzen Etappen über einen langen Lebensabschnitt hinweg. Dabei werden sowohl Ausbildung als auch Training neben der Ausübung eines Berufs fortgeführt. Dieses System sichert die größtmögliche zivile Kontrolle über das Heer und stellt sicher, dass dieses nur zur bewaffneten Landesverteidigung, also zur Aufrechterhaltung der bewaffneten Neutralität, verwendet wird. Ein Einsatz als Machtmittel gegen das eigene Volk wird weitgehend ausgeschlossen, auch weil es in Friedenszeiten keinen Oberbefehlshaber gibt. Dieses System ist daher ganz im Sinne der schweizerischen Identität und sichert sowohl Unabhängigkeit als auch Volkssouveränität (durch das Fehlen institutionalisierter Vorgesetzter). In der Schweiz erfährt der Begriff zudem eine Erweiterung dahingehend, dass das Prinzip der Ehrenamtlichkeit - das aktive Gestalten der Politik durch Wahrnehmung von Ämtern auch gegen nur geringe finanzielle Entschädigung (z.B. als aktiver Wehrpflichtiger) - mit in das Bedeutungsspektrum der „Miliz“ hineinfällt. Für eine moderne europäische Sicherheitspolitik kommen jedoch besonders die Nachteile dieses Systems zum Tragen. Im heutigen europäischen Kontext ist eine Landesverteidigung, die auf einem Massenheer basiert, zum einen nicht mehr möglich (spezifische Geräte und Ausbildungen, sowie neue Waffengattungen), zum anderen auch nicht mehr nötig. Zu einem anderen Zweck als ebendiesem taugt die Miliz allerdings kaum. Die hohe Komplexität moderner militärischer Geräte und Ausstattung erfordert immer mehr eine spezifischere, umfassendere Ausbildung, die das schweizerische System im er-forderlichen Umfang nicht bieten kann. Die aktuellen weltpolitischen Gegebenheiten verlangen jedoch eine solche Wandlung der Streitkräfte hin zu einer schlagkräftigen, international einsatzfähigen Truppe. Die dazu benötigte Vernetzung und Interoperabilität ist in der Schweiz aufgrund des Mangels an professionellem Führungs- und Instruktionspersonal nicht gegeben.
Zudem ist der Wandel des Aufgabenkatalogs hin zu Aufbau- und Polizeiaufgaben nur noch von Spezialisten erfüllbar.
Der Schweizer Bundesrat hat dies jedoch bereits erkannt und entsprechende Reformen und Umstrukturierungen eingeleitet. Das Milizprinzip soll nun zu einem „Miliz-ähnlichen“ System umgebaut werden, das sich mehr an der Wehrpflicht und Professionalisierung orientiert. Bestimmte Aufgabenfelder wie das Grenz- oder Festungswachtkorps werden schon jetzt nur von Spezialisten wahrgenommen. Ohnehin ist bei alldem eher der politische und gesellschaftliche Wille zur aktiven Involvierung in Friedenserhaltende Missionen und damit Aufgabe der Neutralität entscheidend.
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4.2. 4.2. Germanophobie Germanophobie und Michael und Michael Schum Schuma a acher cher cher cher 4.2. 4.2. Germanophobie Germanophobie und Michael und Michael Schum Schum Die Schweiz und die Fremden
„Bei diesem Licht, das uns zu erst begrüßt
Von allen Völkern, die tief unter uns Schweratmend wohnen in dem Qualm der Städte, Lasst uns den Eid des neuen Bundes schwören.“
Friedrich Schiller: «Wilhelm Tell» 110
Seit Schillers Zeiten dürfte die Luft der Großstädte noch schlechter geworden sein und für die touristische Bedeutung der Schweiz ist die klare Höhenluft sicherlich einer der bedeutendsten Gründe. Schon für Thomas Mann gehörte es zum guten Ton en famille einige Wochen des Jahres in Schweizer Sanatorien und Höhenkurorten zu entspannen. Auch gegen die weit verbreitete Schwindsucht war - für die, die es sich leisten konnten - eine Luftkur in den Bergen ideal. Die Schweizerin Johanna Spyri beschrieb schon 1880 in ihren „Heidi“- Romanen wie eine an Kinderlähmung erkrankte deutsche Freundin der Protagonistin im Schatten der Alpen wieder laufen lernt - dank der guten Luft, der Ziegenmilch und der physiotherapeutischen Behandlung durch Heidis Großvater. Dieser „Alpöhi“ wird von den Dörflern, weil eigenbrötlerisch und brummig veranlagt, gemieden und lebt fern der Dorfgemeinschaft hoch oben in den Bergen, wo er mit Ziegenzucht seinen Lebensunterhalt bestreitet. Auch für die Schweiz von heute scheint dieses Bild bisweilen leider zuzutreffen. Die Frage „Wie viel Deutsche verträgt die 111 Schweiz“ hat in jüngster Zeit zu Irritationen geführt, wie offen die Schweiz denn nun wirklich sei .
4.2.1. EXILBEDEUTUNG DER SCHWEIZ
Dass die Schweiz sich gerne als Musterstaat und positiver „Sonderfall“ sieht, ist bekannt. Orte von internationalem Flair wie Genf und Zürich strahlen eine Mondänität aus, die unter Städten dieser Größe ihresgleichen sucht. Nicht nur „aktuelle“ Prominente wie Michael Schumacher oder James Blunt haben in der Schweiz Quartier bezogen, über die Jahrhunderte bot die Schweiz auch Verfolgten und Intellektuellen eine neue Heimat. Von Georg Büchner bis Thomas Mann und Berthold Brecht haben die Eidgenossen vielen Berühmtheiten Asyl gewährt. Ein Hort der weltoffenen Akzeptanz war die Schweiz indes
110 Schiller, Friedrich: „Wilhelm Tell“; Verse 1444-1447
111 Es ist allerdings aus dem Ausland schwer zu beurteilen in welchem Maßstab diese Haltung in der schweizerischen Bevölkerung
verbreitet ist.
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eigentlich nie. Politische Betätigung war Ausländern strengstens untersagt, die Wahrung der außenpolitischen Integrität stand stets im Vordergrund. Man wollte eben nicht als konspiratives Nest destruktiver und regimekritischer Unruhestifter angesehen werden. Somit sind auch die Ergebnisse deutscher Exilliteratur, deren Autoren von 1933-45 zahlreich in die Schweiz flohen bzw. sie als Fluchtstation gen 112 Exilianten wurde also in erster Linie geduldet und das in den meisten Westen nutzen, äußerst gering.
Fällen auch nur bei ausreichendem sozialen Ansehen. Unvergessen und für die Schweizer Geschichte sehr belastend bleiben die tausenden, an der Schweizer Grenze zurückgewiesenen, meist jüdischen Flüchtlinge, die in der Hoffnung der nationalsozialistischen Vernichtung zu entkommen die letzte Insel der Freiheit um Asyl ersuchten. Wunsch und Wirklichkeit sind somit auch in dieser Hinsicht nicht deckungsgleich.
4.2.2. MODERNE EINWANDERUNGSPOLITIK UND EU-KOMPATIBILITÄT
Das elitäre Selbstverständnis vieler Schweizerinnen und Schweizer ist zudem ein enormes Hindernis bei der Einbürgerung. Schweizer zu werden ist nicht leicht, materielle Unabhängigkeit steht im Vorder-grund. Auch die soziale Akzeptanz der Fremden scheint hoch oben auf der „Alpöhi“-Alm vielen Eidgenossenschaften nicht leicht zu fallen. Die verbalen Attacken, denen sich in jüngster Zeit viele deutsche Gastarbeiter ausgesetzt sahen, unterstreichen die „Exklusivität“ des Schweizertums in eindringlicher Weise. Dabei handelt es sich bei den Deutschen um hochqualifizierte und zumeist auch wohlhabende Fachkräfte z.B. aus dem Gesundheitswesen. Gerade dieser hohe Bildungsgrad ist Teilen der Bevölkerung ein Dorn im Auge. Man fürchtet, dass die „Invasion“ aus dem Norden der Anfang einer Epoche der Fremdherrschaft ist - diesmal einer ökonomischen. Obschon absurd klingend, treffen solche Ängste - öffentlich geäußert - den Nerv einer Nation, die stets ihre Unabhängigkeit beschwört. „Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern“ heißt es bei Schiller und doch tragen bereits heute bei den niederen Arbeiten beispielsweise italienische Gastarbeiter das wirtschaftliche Fundament der Schweiz mit. Brüder? Mit solchen Arbeitskräften hat erstaunlicherweise niemand ein Problem. Warum? Sie sind weit weniger qualifiziert als die Deutschen, das „Diener-Herren-Gleichgewicht“ bleibt eindeutig auf Seiten der Schweizer. Was wäre also bei einem EU-Beitritt? Im Vertrag von Maastricht heißt es:
„ENTSCHLOSSEN, eine gemeinsame Unionsbürgerschaft für die Staatsangehörigen ihrer Länder einzuführen,“
112 Rezension von Achim Bonte zu: „Deutschsprachige Schriftsteller im Schweizer Exil 1933 - 1950“ : eine Ausstellung des Deut-
schen Exilarchivs 1933 - 1945 / Der Deutschen Bibliothek; [Ausstellung und Begleitbuch: Frank Wende]
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„Die Tätigkeit der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 umfaßt nach Maßgabe dieses Vertrags und der darin vorgesehenen Zeitfolge […] einen Binnenmarkt, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten
113 gekennzeichnet ist;“ Aus Artikel G, I. Teil
„(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Be-
114 dingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.“ Aus Artikel G, II. Teil - Unionsbürgerschaft
„(1) Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des be- 115 treffenden Mitgliedstaats.“ Aus Artikel G, II. Teil - Unionsbürgerschaft
Das Recht sich überall innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten frei niederlassen zu dürfen wird manchen Schweizer wohl schwer aufstoßen. Wie im nächsten Unterpunkt erläutert, gibt es schon jetzt so manches Problem mit den Zuzüglern. Die Personenfreizügigkeit der EU ist also ein weiteres gesellschaftliches Integrationshindernis für die Eidgenossen, dem auch hier nur Aufklärung abhelfen kann. Dass für die Schweiz Sonderregelungen getroffen werden könnten, mag aber auch möglich sein. Bereits beim Beitritt zum Schengen-Abkommen im Bilateral II hat sich die Schweiz striktere Kontrollen vorbehalten. Großbritannien und Irland praktizieren derart verschärfte Grenzübertritte bereits. Vielleicht bietet sich ja auch die Möglichkeit das Zuzugsverfahren trotz Unionsbürgerschaft in der Schweiz weiterhin zu erschweren. Die oben erwähnte große Zahl an Ausländern wirft aber die Frage auf, wovor die Schweiz sich in dieser Hinsicht fürchtet. Ihre Nachbarländer sind sowieso schon zahlreich im Inland vertreten und für die Osterweiterungsländer gelten für ganz Europa striktere Vorgaben. Probleme in dieser Hinsicht teilen alle reicheren Länder Europas mit der Schweiz.
4.2.3. AUSVERKAUF DER HEIMAT?
113 Vertrag über die Europäische Union, Artikel G, I. Teil, 3., c)
114 Ebenda, Artikel G, II. Teil, Artikel 8a
115 Ebenda, Artikel G, II. Teil, Artikel 8b
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Die strikte Einwanderungspolitik der Schweiz hat auch der touristischen Inbesitznahme den Kampf angesagt. Immobilienkäufe sind in der Schweiz streng geregelt. Die „Lex Koller“ besagt, dass für Ausländer der Erwerb von Immobilien nur innerhalb von rechtlich fixierten touristischen Gebieten und nur in begrenztem Umfang erfolgen darf.
Doch auch mit dieser strengen Regelung laufen die Bürger Sturm: In St. Moritz wurde kürzlich mit Zwangsvermietung gedroht. Der Grund: 60% des Wohnraums sind Ferienwohnungen und werden pro 116 Die hohe touristische Attraktivität, die für die Schweizer einer-Jahr nur vier bis fünf Wochen genutzt.
seits ein Segen ist, lässt die Eidgenossen bisweilen an einen Ausverkauf ihrer Heimat denken. So sind für „eingeborene“ Einwohner St. Moritz’ bezahlbare Domizile kaum noch verfügbar. Die hohe Nachfrage aus dem Ausland für mondänes Flanieren zwischen Stars und Sternchen lässt die Immobilienpreise in die Höhe schnellen. Auch anderswo sieht es ähnlich aus und eine „Russenquote“ wie im österreichischen Kitzbühl angedacht (und schnell wieder dementiert) könnte auch in der Schweiz in naher Zukunft Gegenstand öffentlicher Diskussionen werden. Dass vermögende Ausländer ihre eigene „Steuerpauschale“ aushandeln dürfen, wird ohnehin schon als ungerecht gesehen. Prominente können so zum Beispiel allein ihre schweizerischen Lebenshaltungskosten versteuern. Ihr beträchtliches Vermögen bleibt vom Fiskus unangetastet. Steht zu hoffen, dass man alsbald zum echten Tourismus zurückfinden wird. Mit den aktuellen Dopingenthüllungen im Radsport bietet sich doch eine weitere Marktlücke: Das natürliche Steigern der roten Blutkörperchen in der sauerstoffarmen Höhenluft. EPO und Spanien sind unnötig, in der Schweiz gibt’s die Ziegenmilch vom Almöhi noch oben drauf - und dass die gut tut, hat Johanna Spyri ja schon empirisch bewiesen.
116 Altwegg, Jürg: „Ein Volk von Mietern schlägt zurück“, Artikel aus der FAZ vom 18.04.07, S. 46
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6. 6. Germanophobie und Michael Schum Germanophobie und Michael Schuma a acher cher cher cher 6. 6. Germanophobie und Michael Schum Germanophobie und Michael Schum
5.1. 5.1. Zusammenfassung und Ausblick Zusammenfassung und Ausblick 5.1. 5.1. Zusammenfassung und Ausblick Zusammenfassung und Ausblick
Wie sich in dieser Arbeit gezeigt hat, sind die Verschiedenheiten von Schweiz und EU durchaus überbrückbar. Besonders im Bereich der Wirtschaft ist eine weitergehende Zusammenarbeit für beide Seiten optimal, aber auch kulturell stehen sich Europäer und Helvetier sehr nahe. Die Multilingualität und regional-kulturelle Fixierung erleichtern eine soziale Integration der Schweiz sicherlich in hohem Maße, zumal sie sich in einer direkten Linie mit großen europäischen Persönlichkeiten, die in der Schweiz lebten, sehen kann. Die schweizerische Befürchtung, durch diese gesellschaftliche Nähe zu ihren Nachbarn bei einem Beitritt zentrifugiert zu werden, lässt sich durch die bereits stattfindende Regionalisierung innerhalb der EU entkräften. Außerdem wird im Vertrag von Maastricht betont: „Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten […].“ Bei aller Verbundenheit zum Ausland hat die Schweiz ein „Untergehen“ also nicht zu befürchten, ist die Identifikation der Bürger mit ihrem Staat besonders in der Schweiz ja noch stark. Die spezifischen Identitätsmerkmale sind dabei im Großen und Ganzen kompatibel, wenn man bereit ist, ein wenig davon zugunsten der Vorteile einer europäischen Gemeinschaft abzugeben. Zumal das föderale System der Schweiz nicht nur Differenzen zum beginnenden europäischen Bundesstaat aufweist, sondern auch Anknüpfungspunkte bietet: Die starke regionale Souveränität der Kantone beispielsweise lässt sich, wie in 2.2. aufgezeigt, vorzüglich mit der nationalen Eigenständigkeit der EU-Mitglieder verbinden.
Die Schweiz als Vorbild, die Schweiz als kompatibler Partner, wo liegt also noch das Problem? Die Beitrittsangst der Schweizer lässt sich offenbar nur mit einer „psychischen“ Aversion erklären, da die Fakten überwiegend für einen Beitritt sprechen. Diese Unsicherheit geht auf die Neuorientierung zurück, 117 Es die im Moment stattfindet. Hans Küng drückt es so aus: „Was damals richtig war, ist heute falsch“. geht im Wesentlichen darum, die alten Rollenbilder von dem positiven Sonderfall Schweiz einerseits,eine Oase des Friedens, der Demokratie und des Wohlstandes - und einer „schlechten“, von Tyrannei und Totalitarismus beherrschten Außenwelt andererseits zu überwinden. Die Schweiz ist im Begriff die veränderte Weltsituation dahingehend wahrzunehmen, dass ihr Vorsprung, sei es im Bereich Demokratie (die Wahlbeteiligung hat auch in der Schweiz stark nachgelassen) oder bezüglich des schweizerischen Wohlstandes, nahezu dahingeschmolzen ist. Die europäischen Strukturen haben sich grundlegend gewandelt. Die Schweiz ist nicht mehr umgeben von Feindesland, Neutralität als Mittel zur Unabhängigkeit hat eigentlich ausgedient. Die Wahrung des Friedens in der Welt, dessen sich die Schweiz in
117 Küng, Hans: „Die Schweiz ohne Orientierung?“ S. 25
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re Hilfe erfolgen. Die Divergenz zwischen Gut und Böse nimmt zu, Neutralität bedeutet daher, mehr und mehr die Ungerechtigkeit zu tolerieren.
Man kann jedoch verstehen, dass ein Land, das seit Jahrhunderten seine Legitimation und Identifikation auf solche Prinzipien gründete, sich schwer damit tut, dem nationalen Charakter eine neue Ausrichtung zu geben. Für die Schweiz heißt es in jedem Fall Veränderungen zuzulassen. Egal wie sie sich entscheidet, den geliebten Status quo wird sie nie wieder erlangen. Ihre zentrale Lage sowie ihre wirtschaftliche Orientierung machen es ihr unmöglich sich dauerhaft aus Europa zu verabschieden. Die bereits vor-handenen starken Bindungen zur EU sollen nach dem Willen des Bundesrates ja verstärkt werden. Es gilt jedoch das Volk, den Schweizer Souverän, zu überzeugen, richtig zu wählen und gut abzuwägen, was wichtiger ist. Beibehaltung der Identitätsmerkmale und dann vom „Sonderfall“ zum „Sonderling“ werden? Oder Anpassung und ein stückweit Aufgabe der eigenen Souveränität zugunsten einer europäischen Identität? Wie Machiavelli sagte:
„Kein Staat glaube jemals mit Sicherheit auf etwas rechnen zu können, vielmehr rechne er auf die Unsicherheit aller Dinge, denn es geht auf Erden so zu, dass man nie einer Unbequemlichkeit entgeht, ohne in eine andere zu geraten. Die Klugheit besteht darin ihre Größe richtig abzuschätzen
119 und das geringere Übel als Vorteil zu betrachten“
Es bleibt zu hoffen, dass die Schweiz sich wandelt. Momentan jedoch sind die wirtschaftlichen Zwänge 120 Es bleibt wohl noch nicht groß genug, dies zu einer öffentlichen Notwendigkeit werden zu lassen. also allein die Einsicht, die nur durch die Beseitigung des schlechten EU-Images und einer breiten, öffentlichen Informationskampagne erreicht werden kann. Die Ungewissheit zu nehmen heißt auch die Angst vor Europa zu relativieren. Nicht nur in der Schweiz, in ganz Europa sollte dieses Prinzip mehr zu Anwendung gebracht werden. Aber gerade in der Schweiz mit dem retardierenden Moment der direkten Demokratie ist dies umso wichtiger je mehr es die Bürger sind, die entscheiden.
„Denn wer Neuerungen einführen will, hat alle zu Feinden, die aus der alten Ordnung Nutzen ziehen, und hat nur lasche Verteidiger an all denen, die von der neuen Ordnung Vorteile hätten. Diese Laschheit entsteht teils aus Furcht vor den Gegnern, welche die Gesetze auf ihrer Seite haben, teils
118 „Sie [die Schweiz] setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage und für eine friedliche und
gerechte internationale Ordnung.“
119 Machiavelli: „Il Principe“; Zit. aus: Nonhoff: „In der Neutralität verhungern?“ S. 10
120 Das Schweizer BIP pro Kopf liegt mit 53.000 US-$/Einw. 2005 noch um 16.000 US-$ über dem deutschen
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aus dem Misstrauen der Menschen, die erst an die Wahrheit von etwas neuem glauben, wenn sie
121 damit verlässliche Erfahrungen gemacht haben.“
Sollte diese Phase der Neuorientierung, wie sie Machiavelli im diesem Zitat beschreibt, jedoch erst einmal überwunden worden sein, so wird die Schweiz wahrscheinlich als eines der Länder mit dem festesten europäischen Fundament gelten. Denn dann kommt der Wunsch zur Gemeinschaft Europas zu gehören, wirklich aus der Mitte des Volkes. Die Schweiz gehört zu Europa - sie will es nur (noch) nicht wahrnehmen.
121 Machiavelli: „Il Principe“; Zit. aus „Il Principe - Der Fürst“ S. 45
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6. 6. Germanophobie und Michael Schum Germanophobie und Michael Schuma a acher cher cher cher 6. 6. Germanophobie und Michael Schum Germanophobie und Michael Schum
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Franz Dreßler, 2007, Die Schweiz - Inmitten Europas und doch im Abseits?, München, GRIN Verlag GmbH
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