PERFORMANCE UND PERFORMANZ
Inhaltsangabe
I. Der Performanzbegriff im Zeichen des „Performative Turn“ 1
II. Performance am Beispiel der künstlerischen Realisierung von Popmusik 2
III. Musikperformance als performativer Akt 4
Anhang 8
Literaturverzeichnis 9
PERFORMANCE UND PERFORMANZ - 1 -
I.Der Performanzbegriff im Zeichen des „Performative Turn“
Kaum ein Thema ist im kulturwissenschaftlichen Diskursraum derzeit so populär, wie die Performanz-theorie. Unter dem Banner des Performative Turn wurde eine Übertragung der sprechakttheoretischen Überlegungen John Austins, in eine kulturwissenschaftliche Perspektive des Performativen auf den Weg gebracht. Austin hatte sich bereits Anfang der 1960’er Jahre in der Ansicht positioniert, dass eine sprachliche Äußerung bei ihrem Aussprechen zugleich einen Handlungsvollzug beinhaltet und damit einen Aufführungscharakter offenbart. 1 Das diskursive Potential dieser Vorstellung liegt in der Akteursperspektive, die dem performativen Akt ein handelndes Subjekt zu Grunde legt. Anknüpfend an die Sprechakttheorie, folgt die kulturtheoretische Anwendung des Performanzbegriffs der Vorstellung des Zitierens kultureller Konventionen im Vollzug des Sprechakts. Zu der rein informativen Sinnebene von Sprechakten, tritt - durch das Zitieren oder Wiederholen von Äußerungen - eine rituelle Handlungsebene (Iterabilität). Sehr anschaulich wird dies von Uwe Wirth am Beispiel des Eheversprechens dargestellt. 2 Die Vollzugsformel des Standesbeamten „Kraft des mir verliehenen Amtes erkläre ich euch zu Mann und Frau“ beinhaltet Wirth zufolge zwei wesentliche Merkmale des performativen Sprechakts. Einerseits handelt es sich nicht um eine Äußerung mit „logisch-semantischem Wahrheitswert“ (z.B. „Das Auto ist rot“), sondern um ein kulturgeschichtlich aufgeladenes Zitat mit formaljuristischer Wirkung: „Im Gegensatz zur „konstativen Beschreibung“ von Zuständen, die entweder wahr oder falsch ist, verändern „performative Äußerungen“ durch den Akt des Äußerns Zustände in der sozialen Welt, das heißt, sie beschreiben keine Tatsachen, sondern sie schaffen soziale Tatsachen.“ 3 Andererseits macht Wirth deutlich, dass für das Gelingen solcher Äußerungen der Status der kommunizierenden Subjekte maßgeblich ist: „So ist für die Gültigkeit performativer Akte entscheidend, dass die Personen, die sie vollziehen, dazu autorisiert sind - und dass die Subjekte, an denen die Sprechakte vollzogen werden, zum Verfahren zugelassen sind.“ 4 Sobald der Zahlmeister oder Meßdiener die Eheschließung vollziehe, so Wirth weiter, verunglücke der performative Akt bzw. erweise sich als nichtig. Das von Wirth beschriebene, performative Bezugsverhältnis, kommt bei vielen weiteren formellen Verfahren zum Tragen. Dazu gehören unter anderem Ernennungen, religiöse Zeremonien, die militärische Hackordnung oder das Rechtssystem. Jedem Verfahren liegen eigene Vollzugsformeln zugrunde, in denen das performative Verb oftmals eine Selbstbeschreibung dessen liefert, was es tun oder bewirken
1 John Austin: How to Do Things with Words, dt. Zur Theorie der Sprechakte, Reclam 1986 (Austin gilt als Begründer der Sprechakttheorie)
2 Uwe Wirth: Der Performanzbegriff im Spannungsfeld von Illokution, Iteration und Indexikalität, in: Performanz. Zwischen Sprachphilosophie zur Kulturwissenschaft., Suhrkamp 2007, Hier wurde nach der Online-Version des Essays zitiert:, http://user.uni-frankfurt.de/~wirth/texte/WirthPerformanz.htm, 12.01.08
3 Uwe Wirth: a.a.O., S. 2 (Die Seitenzahlenangaben beziehen sich auf das Word-Dokument aus dem Online-Seminarordner) 4 Uwe Wirth: a.a.O., S. 2
PERFORMANCE UND PERFORMANZ - 2 -
soll (erklären, ernennen, befehlen usw.). 5 So erfolgt jede Verurteilung innerhalb des deutschen Rechtssystems über die Vollzugsformel „Im Namen des deutschen Volkes ergeht folgendes Urteil“. Es lässt sich konstatieren, dass sowohl der Sprecherstatus, als auch die kulturgeschichtlich vorgeprägte Bedeutung des Zitats ausschlaggebend für das Gelingen bzw. die Gültigkeit performativer Akte sind. Dies wird auch von Judith Butler bekräftigt, die explizit auf die performative Macht der Sprache hinweist: „Die performative Macht der Sprache ist nicht nur in der Intentionalität oder Willenskraft eines Individuums begründet; vielmehr ist sie der Effekt der historisch sedimentierten Bedeutungen und Konventionen, die in jedem Sprechakt angerufen, zitiert und wiederholt werden.“ 6 Man beachte, dass Butler sich auf jeden Sprechakt bezieht. Von dieser Prämisse ausgehend, lassen sich performative Sprechakte keinesfalls auf die angesprochenen institutionellen Szenarien reduzieren, sondern sie ergeben sich aus der unüberschaubaren Zahl situativer Kontexte in denen Sprechakte vollzogen, das heißt, aufgeführt werden. Welche „historisch sedimentierten Bedeutungen“ abgerufen werden, hängt von der jeweiligen Konstellation ab, in der die kommunizierenden Subjekte zueinander in Beziehung treten. Richtiggehend sollte dabei der unzureichende Begriff des „Sprecherstatus“ durch die von Wirth gewählte Kategorie der Verkörperungsbedingungen ersetzt werden. 7 Die Verkörperungsbedingungen beschreiben die komplexe Phänomenologie metakommunikativer Ebenen, die während des performativen Handlungsvollzugs mitwirken. Dazu gehören sowohl mediale Bedingungen des Vermittelns und Sendens, als auch soziale Bedingungen, wie das Einnehmen ideologisch aufgeladener Geschlechterrollen. Die starke Rückbindung an sprechakttheoretische Überlegungen zeigt, dass der Performanzbegriff nach wie vor alles andere als selbsterklärend ist. Ein eigenständiges kulturwissenschaftliches Theoriekonzept liegt - sofern ein solches überhaupt realisierbar wäre - bislang nicht vor. Stattdessen zeichnet sich eine theorierelative Ausweitung des Performanzbegriffs ab, die bereits viele kulturwissenschaftliche Disziplinen erfasst hat. In der breiten Anwendung liegt einerseits die diskursive Ungebundenheit der Perfor-manztheorie- andererseits führt diese auch dazu, dass der Begriff - dem Wesen der Theorie entsprechend - mit dem Aroma des Abstrakten bzw. Wenig-Konkreten behaftet ist.
II. Performance am Beispiel der künstlerischen Realisierung von Popmusik
Von den vielgestaltigen Anwendungsmöglichkeiten, die sich im Zuge des Performative Turn aufgetan haben, rückt zunehmend der weite Bereich der Performances in den Blickpunkt. Wirth beschreibt diesen Prozess als schleichende Transformation des Austin’schen Performanzbegriffs in eine „univer-
5 Vgl.hierzu auch: Uwe Wirth: a.a.O., S. 2
6 Judith Butler: Excitable Speech. A Politics of the Performative, dt. Haß spricht: Zur Politik des Performativen, Berlin Verlag 1998, S. 22 7 Uwe Wirth: a.a.O., S. 14ff
Arbeit zitieren:
Jens Frieling, 2008, Performance und Performanz: Die Inszenierung von Popmusik im Zeichen der kulturwissenschaftlichen Performanztheorie, München, GRIN Verlag GmbH
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