Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht I
Abkürzungsverzeichnis III
A. Einleitung 1
B. Haftungsfragen der Grünen Gentechnik 2
I. Schadenspotenzial der neuen Technologie 2
II. Notwendigkeit von Haftungsregelungen 3
C. Entwicklungsgeschichte der Haftung im Gentechnikrecht 4
I. Rechtliche Situation vor Inkrafttreten des GenTG 4
1. Deutsche Gesetzesvorhaben der Jahre 1978 und 1979 5
2. Empfehlungen der Enquete Kommission 6
3. „Eckpunkte Beschluss“ der Bundesregierung 6
4. Gesetzentwurf vom 12 07 1989 6
II. Haftungsregelungen des ersten GenTG von 1990 6
1. § 32 „Die Gefährdungshaftung“ 7
2. § 33 Haftungshöchstbetrag 9
3. § 34 Ursachenvermutung 9
4. § 35 Auskunftsansprüche des Geschädigten 10
5. § 36 „Verpflichtung zur Deckungsvorsorge“ 10
III. Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts vom Feb. 2005 11
1. Haftungsregelungen des 1. GenTNeuordG 12
2. Folgen der neuen Haftungsregelungen 13
IV. Regelungen und Schicksal des 2. GenTNeuordG 13
V. Teilnovellierung des GenTG mit dem 3. GenTNeuordG 14
D. Reformpläne und Perspektiven zur Lösung der
Haftungsfragen 15
I. „Ausgleichsfonds“ laut Koalitionsvertrag 15
1. Probleme bei der Einführung eines Fondsmodells 16
2. Die angestrebte „Versicherungslösung“ 17
II. Eckpunktepapier zur Novellierung des GenTG vom Feb. 2007 19
E. Zusammenfassung 20
Literaturverzeichnis 21
Rechtsquellenverzeichnis 26
Anhang 27
A. Textauszüge zitierter Internetquellen 27
II
Abkürzungsverzeichnis
Absatz Abs. Aktiengesellschaft AG Artikel Art. Bundesberggesetz BbergG Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, BMELV und Verbraucherschutz Bundesministerium für Forschung und BMFT Technologie
Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen BMJFFG und Gesundheit Bundesregierung BR
Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU
Christlich-Soziale Union Deutschlands CSU Deutscher Bauernverband DBV
Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie DIB Europäische Union EU
Gesetz zur Regelung der Gentechnik GenTG
GenTNeuordG Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts Genetisch veränderte Organismen GVO
Genetisch veränderte Pflanzen GVP in Verbindung mit i. V. m.
Neue Landwirtschaft-Briefe zum Agrarrecht NL-BzAR Natur und Recht NuR Produzentenhaftungsgesetz ProdHaftG Richtlinie RL
Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Umwelthaftungsgesetz UmweltHG Umwelt- und Planungsrecht UPR
Vereinigte Staaten von Amerika USA Verordnung VO
Zeitschrift für Rechtspolitik ZRP
III
A. Einleitung
Die Erfahrungen in verschiedenen Rechtsbereichen haben gezeigt, dass es in bestimmten Technologiegebieten, die vom wissenschaftlichen und technischen Fortschritt geprägt sind, neben der Optimierung der Sicherheitsvorschriften notwendig ist, im möglichen Schadensfall einen ausreichenden Haftungsschutz vorzusehen 1 . Deshalb kann den von Grünen Gentechnik hervorgerufenen Risiken nur durch effektive Haftungsregelungen und dem damit verbundenen Präventionseffekt sachgerecht Rechnung getragen werden 2 . Die Frage nach geeigneten Haftungsregelungen im Schadensfall zieht sich durch die gesamte Geschichte der Gentechnik bis zur aktuellen Reformdiskussion und hat bis zum heutigen Tage weder an politischer, wirtschaftlicher noch an rechtlicher Brisanz verloren.
Im Laufe der Jahre hat sich jedoch aufgrund der Zahl der Gesetze und Inhalte sowie durch die sinkende Beständigkeit der sich ablösenden Novellen ein „Chaos“ im Gentechnikrecht manifestiert, welches für den Leihen, den Kenner und sogar den Gesetzgeber selbst schwer überschaubar ist 3 .
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es deshalb, die Haftungsregelungen im deutschen Gentechnikrecht übersichtlich darzustellen. Es wird zunächst grundlegend auf Haftungsfragen Grüner Gentechnik und dabei auf mögliche Schäden sowie Haftungsregelungen eingegangen. Es folgt die Entwicklungsgeschichte der Haftung im Gentechnikrecht. Diese Darstellung setzt bereits vor dem Inkrafttreten des ersten Gentechnikgesetzes an, beleuchtet dann insbesondere die §§ 32-36 GenTG und geht auf die weiteren Änderungsgesetze ein. In Kapitel D werden aktuelle Reformpläne und die Regelung der Haftungsfrage durch ein Fondsmodell vorgestellt, bevor wesentliche Inhalte und Ergebnisse abschließend kurz zusammengefasst werden.
1 Hirsch/Schmidt-Didczuhn, GenTG, S. 468, Rdnr. 1
2 Kang, Haftungsprobleme in der Gentechnologie, S. 45
3 Wegener, Gentechnikrecht und Landwirtschaft, S. 82
1
B. Haftungsfragen der Grünen Gentechnik
Dass sich die Grüne Gentechnik als eine zukunftsträchtige Technologie erwiesen und etabliert hat, wird immer weniger in Frage gestellt. Die Diskussion hat sich deshalb heute auf einige bestimmte Bereiche verlagert. Einer dieser Bereiche betrifft die Bedenken und Sorge unserer Gesellschaft, wer für Schäden haftet, die ein in Verkehr gebrachtes Produkt der Gentechnologie verursacht 4 . Da Regelungen des Haftungsrechts gerade in der Gentechnik von großer Bedeutung sind, wird einführend auf mögliche Schäden und Haftungsregelungen eingegangen, deren Notwendigkeit sich aus der Kultivierung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) ergeben kann.
I. Schadenspotenzial der neuen Technologie
Die Ausbreitung genetisch veränderter Organismen (GVO) durch den Anbau von GVP kann als ein ökologisches wie auch ökonomisches Problem angesehen werden 5 . Der Anbau von GVP kann eine schleichende Kontamination durch Auskreuzung von GVO in benachbarte Felder mit konventionellem oder ökologischem Anbau zur Folge haben. Dies kann schon bei geringem Ausmaß für den konventionellen und vor allem ökologischen Landbau zu Vermarktungsproblemen führen, wenn die Erzeugnisse nicht mehr als gentechnikfrei oder ökologisch veräußert werden können 6 . Neben diesen Vermarktungsschäden existiert die Gefahr weiterer potentieller Schäden, die zu Konflikten führen können. Als biologischer Schaden wird eine Verringerung der Biodiversität diskutiert, die sich in einem möglichen Konkurrenzvorteil transgener Kulturpflanzen äußert 7 . Desweiteren werden in GVP neue Proteine exprimiert, deren möglicherweise allergenes Potenzial Gesundheitsschäden hervorrufen könnte 8 .
4 Wildhaber, Produkthaftung im Gentechnikrecht, S. 1
5 Rehbinder, NuR 2007, S. 115
6 Rutz, Europäischer Verbraucherschutz, S. 1
7 Hacker/Friedrich, BIOspektrum 2005, S. 185
8 TRANSGEN, Mehr Allergien durch Gentechnik?
2
II. Notwendigkeit von Haftungsregelungen Um den entsprechenden Gefahrenpotenzialen gerecht zu werden bedarf es Haftungsmechanismen 9 , die z. B. einen Schadensausgleich zu den durch die hohe Auskreuzungswahrscheinlichkeit entstehenden finanziellen Verlusten der konventionellen Landwirte schaffen. Entsprechende Regelungen erfüllen nicht nur die Funktion des Schadensausgleichs, sondern stellen auch ein konformes Mittel zur Gefahrenabwehr und Prävention dar, indem sie dem Anwender Anreize geben die Sicherheitsmaßnahmen zu optimieren, sodass Schäden möglichst verhindert werden können 10 . Öffentlich-rechtliche Regelungen sind in diesem Zusammenhang wichtiger als privatrechtlicher Haftungsschutz. Im Falle der Gentechnologie ist nämlich die vorherige Prävention des Schadens bedeutender als der Schadensausgleich beim gentechnologischen Unfall, da eine Wiederherstellung normalerweise sehr schwierig oder nicht durchführbar ist 11 .
Grundsätzlich ist das deutsche Haftungsrecht auf zwei wesentlichen Zurechnungsprinzipien aufgebaut, die sich in die Verschuldens- und Gefährdungshaftung aufteilen lassen. Das Zurechnungskriterium der Verschuldenshaftung ist das Maß der individuell verwirklichten Schuld. Im Gegensatz dazu setzt die Gefährdungshaftung ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten nicht voraus 12 . Bei gentechnologischen Unfällen kommen für den Schadensausgleich in erster Linie deliktische Ansprüche, insbesondere ein Anspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Da aufgrund der Komplexität von GVO in vielen Fällen kein Verschuldensnachweis erbracht werden kann, ist eine auf § 823 BGB gestützte Verschuldenshaftung für einen Schadensausgleich nicht ausreichend. Dies legt den Versuch nahe, Schäden durch GVO durch eine Gefährdungshaftung zu erfassen 13 . Die Entstehung und Weiterentwicklung ebendieser steht im Mittelpunkt der weiteren Betrachtung der Haftungsfrage.
9 Rutz, Europäischer Verbraucherschutz, S. 2
10 Wildhaber, Produkthaftung im Gentechnikrecht, S. 2
11 Kang, Haftungsprobleme in der Gentechnologie, S. 17
12 Kang, Haftungsprobleme in der Gentechnologie, S. 47
13 Kang, Haftungsprobleme in der Gentechnologie, S. 45
3
C. Entwicklungsgeschichte der Haftung im Gentechnikrecht
Die Entwicklung der Gentechnik nahm in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts in den USA ihren Anfang. Der technologische Vorsprung der USA konnte in Deutschland in den 80er Jahren zumindest in Teilgebieten der Forschung wieder aufgeholt werden 14 . Jedoch wurde die Anwendbarkeit dieser Technologie durch eine jahrelange Diskussion um die industrielle Nutzung der Gentechnik gehemmt 15 . Erst 1990 wurde mit dem Inkrafttreten des GenTG eine eindeutige gesetzliche Grundlage geschaffen, welche Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken der Gentechnik schützen sollte. Dennoch konnte dieses Gesetz die Diskussion über die Regelung der Gentechnik nicht beenden und es folgten in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Novellierungen und Gesetzesänderungen 16 . Nachstehend wird deshalb ein Überblick über die Entwicklung der rechtlichen Gestaltung der Haftung im deutschen GenTG gegeben.
I. Rechtliche Situation vor Inkrafttreten des GenTG Als zu Beginn der 70er die ersten Versuche zur Neukombination von Nukleinsäuren und deren Klonierung gelangen, war selbst die Wissenschaft durch das Gefahrenpotenzial der neuen Technologie verunsichert. Im Februar 1975 nach der Konferenz von Asilomar (USA) erließ das amerikanische National Institute of Health schließlich sehr ausführliche Richtlinien für die Forschung im Bereich molekularer Gentechnik 17 . Daraufhin gab auf europäischer Ebene die European Science Foundation Empfehlungen an ihre Mitglieder weiter, dem Beispiel der USA zu folgen und Richtlinien zu erlassen 18 .
Die Bundesregierung kam dieser Aufforderung nach und beschloss bereits am 15.2.1978 die „Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren (sog. Gen-RL)“. Es handelte sich dabei um eine Verwaltungsvorschrift, die für staatlich geförderte
14 Brocks/Pohlmann/Senft, Das neue Gentechnikgesetz, S. 12-13
15 Ronellenfitsch, Die Entwicklung des Gentechnikrechts, S. 300
16 Kang, Haftungsprobleme in der Gentechnologie, S. 39
17 Dolde, Gentechnikhaftung in Europa, S. 19
18 Kang, Haftungsprobleme in der Gentechnologie, S. 26
4
Quote paper:
Jörg Hurlin, 2007, Die Haftungsregelung im deutschen Gentechnikrecht, Munich, GRIN Publishing GmbH
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