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Denn der Unterschied zwischen Leben und Tod ist auch mit rudimentären Biologiekenntnissen trotz Irritationen aus der medizinischen Fachsprache - wo für „Schwangerschaftsab-bruch“ tatsächlich lat. „interruptio graviditatis“ 2b steht - begreifbar.
Dementgegen sind erkennbare Proteste jedoch eher dünn gestreut, in großer Überzahl wird zu dem Problem geschwiegen. Sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befand sich schon auf der Anwenderseite 3 wie auch, allerdings gezwungenermaßen 7a , 1988 das Schweizer Bundesgericht 4 und 2004 der Bundesgerichtshof 5 , wobei in diesen Fällen in den deutschen gesetzlichen Grundlagen nicht von „Schwangerschaftsunterbrechung“ die Rede ist. In der Schweiz gab es z.B. eine „Vollzugsverordnung zu Artikel 120 StGB (CH) über die straflose Unterbrechung der Schwangerschaft“ aus dem Jahr 1994 6 , wobei der Begriff 1937 im StGB installiert wurde 7a (Inkrafttreten 01.01.1942) und erst 2002 im Zuge des Wegfalls der Gutachterlösung zugunsten einer „‚echten’ Fristenlösung“ 8 eine Bereinigung in „Schwangerschaftsabbruch“ erfuhr.
Der historische Hintergrund wird im folgenden im wesentlichen auf die Anwendung des
2b Roche Lexikon Medizin, 5. Aufl., 2003, verweist von „Schwangerschaftsunterbrechung“ auf „Schwangerschaftsabbruch“, dort mit Verweis „Syn.: Interruptio graviditatis“; nähme man im übrigen alle lat. Fachbegriffe ernst, wäre die Blindschleiche, lat. „Anguis fragilis“ nicht (korrekt) eine Eidechse, sondern (falsch) eine Schlange (lat „Anguis fragilis“ = dt. „zerbrechliche Schlange“)
3 BVerfG 1. Senat v. 25. 02. 1975, Az.1 BvF 1/74 ,1 BvF 2/74, 1 BvF 3/74, 1 BvF 4/74, 1 BvF 5/74, 1 BvF 6/74 - in Nr.A.2 der Gründe; auch BVerfG v. 25. 04.1985, Az. 2 BvR 617/84
4 Bundesgericht (Schweiz) I. öfftl.rechtl. Abt. v. 26. Oktober 1988, BGE 114 Ia 452 (vgl. Art. §118 ff. StGB (CH) 114 Ia 452 - Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches und Ursula Meier gegen Regierungsrat und Sanitätsdirektion des Kantons Zug (staatsrechtliche Beschwerde) Regeste
5 BGH v. 21.12.2004, Az. VI ZR 196/03, siehe auch BVerwG Fn86; auch OLG Braunschweig v. 26.06.2007, 1 U 11/07 (LG Braunschweig);
6 RRB vom 20. Juni 1994; vgl auch Kanton Basel-Landschaft, Regierungsrat, Schwangerschaftsabbruch; formelle Aufhebung von § 26 des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Vorlage an den Landrat 2002-241 v. 15. Oktober 2002 betr. Regierungsprogramm 1999-2003 - Jahresprogramm 2002), Liestal (CH) 2002
7a Nach einschlägiger Auskunft sei in der Schweiz bereits ab 1909 regelmässig die Rede von „Unterbrechung der Schwangerschaft“ gewesen, der Begriff sei vom Bundesrat 1918 in seiner Botschaft ans Parlament betr. den Entwurf für ein eidgenössisches Strafgesetzbuch verwendet worden. So habe es dann auch in der definitiven Fassung des StGB von 1937 gestanden. „Wohl oder übel habe danach jeder und jede, die das StGB zitierte, diesen Begriff übernehmen“ müssen - bis 2002 der Artikel revidiert wurde. Q.: Anne-Marie Rey, Schwangerschaftsabbruch-Infostelle (ehem. SVSS), Zollikofen / Schweiz
Streng gesehen kann eine Wirksamkeit der Regelungen in den im folgenden angesprochenen alten Art. 120 und 121 StGB (CH) nur aus der zuvor gegebenen traditionell in Sachen Abtreibung streng restriktiv geprägten kantonalen Rechtshistorie hergeleitet werden. Denn Art. 118 und 119 regelten die Strafbarkeit der Abtreibung. Straflos war eine Unterbrechung der Schwangerschaft nach Art. 120 und 121 unter bestimmten Voraussetzungen. Da es aber Schwangerschaftsunterbrechung materiell gar nicht gibt und sie in Art. 118 und 119 nicht zumindest formal als Bezeichnung für Abtreibung definiert war (es wäre nicht die einzige unsinnige Definition in der Rechtsgeschichte), hätten Art. 120 und 121 eigentlich keine Wirkung auf die Strafbarkeit der Abtreibung haben können.
8a z.B. Kanton Basel-Landschaft, Regierungsrat, Protokoll Sitzung vom 15. Oktober 2002, Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erlaubt Streichung eines überholten Gesetzesparagraphen, Basel 2002
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Begriffes „Schwangerschaftsunterbrechung“ in Deutschland angewandt. Es wäre sicher deplaziert, den v.g. historischen Aspekt „Nationalsozialismus“ z.B. auf die Schweiz zu projezieren. Vielmehr ist es dort aus anderen Gründen unrühmlich, wie lange ein falscher Begriff von Amtes wegen rechtsverbindlich existieren durfte. In der Zeit zwischen Einführung des Begriffes in den Entscheidungsgang 1918 durch den Bundesrat bis zum Beschluß 1937 wurden 7 schwerwiegende Streitpunkte abgehandelt, z.B. - sehr diskussionsbefangen - die Erfordernis einer Zweitbegutachtung des Zustandes einer schwangeren Frau, nicht erörtert, sondern vom Verfahren unerkannt mitgeführt, wurde aber die begriffliche Unsinnigkeit von „Schwangerschaftsunterbrechung“. Die StGB-Änderung 2002 hinderte offizielle Stellen in der Schweiz (wie in Deutschland) nicht daran, auch weiterhin den falschen Begriff zu ver-
wenden 9 . In Italien ist er nach wie vor in einem Gesetz über „Maternita' E Infanzia“ 10b zu lesen.
Ein Verantwortungsbewußtsein der Gerichte für die Klarheit ihrer Urteilsformulierungen besteht nicht durchgehend. So läßt der BGH mitteilen, er könne leider nicht auf eine Frage des Verf. hinsichtlich des mit „Schwangerschaftsunterbrechung“ (bzgl. Entscheidung VI ZR 134/04 v. 31.1.2006) Gemeinten eingehen. Denn der Bundesgerichtshof könne nur im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit tätig werden und es sei ihm als Organ der Rechtsprechung verwehrt, zu Rechtsfragen, die „außerhalb hier anhängiger Verfahren an ihn herange-tragen werden“, Stellung zu nehmen oder sich sonst gutachtlich zu äußern 11 .
Das Wort „Schwangerschaftsunterbrechung“ fand zwar schon vor fast 100 Jahren
Anwendung 12 und in Deutschland auch ansonsten in wenigen Fällen 13 vor Beschluss des „Gesetzes z. Verhütung erbkranken Nachwuchses v. 26. Juni 1935“ 14 (vgl. auch Fn39). Es wurde in Deutschland im wesentlichen 1935 im Nationalsozialismus erstmals öffentlich
rechtsverbindlich etabliert 14 und auch in der Fachliteratur weiter multipliziert 15 . Es erfuhr eine öffentlich rechtliche Renaissance in der Gesetzgebung der DDR 16 . Immerhin erfolgte
9a Regierungsrat des Kantons Zürich, Sitzung vom 18. September 2002, Auszug aus dem Protokoll, Ziff. 1460. Postulate
10b Gesetz betr. Maternita' e infanza - L. 22 maggio 1978, n. 194 (1) - Norme per la tutela sociale della maternità e sull'interruzione volontaria della gravidanza, Rom 1978
11 BGH, eMail an den Verf. v. 30.1.2008
12 Wittwer, E., Indikation und Methodik der künstlichen Unterbrechung der Schwangerschaft bei Lungentuberkulose, Archives of Gynecology and Obstetrics, Vol. 107 S. 310 - 338, Berlin / Heidelberg 1917
13 vgl. z.B. Cohen, G., Pseudotumor Cerebri und Hyperemesis in der Schwangerschaft, J. of Molecular Medicine, Vol. 11, S. 1913-1916, Heiidelberg 1932; aich Hannes, W., et al, Eugenik und Erbbiologie, Int. J. of Legal Medicine, Vol. 22, S.207-212, Heidelberg 1933; auch Mikulicz-Radecki, F.v., Zur Frage der Schwangerschaftsunterbrechung, Die medizinische Welt, Vol.8, S. 23-26, Stuttgart 1934
14 § 14 Abs. 1 G. z. Verhütung erbkranken Nachwuchses i. d. F. d. ÄndG v. 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 773); vgl.auch Reichsärztekammer [Hrsg.], Stadler, H. [Bearb.], Richtlinien für Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarmachung aus gesundheitlichen Gründen., München 1936
15 Glaser, W. R., Die Frage der Schwangerschaftsunterbrechung bei Lungentuberkulose im Lichte der modernen Phthiseotherapie, Archives of Gynecology and Obstetrics Vol. 154 S. 60-97, Berlin / Heidelberg 1933
16 DDR Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft v. 09.3.1972, GBl. I. S. 89, aufgeh 27. Juli 1992 (BGBl. I. S. 1398); auch §11 Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950, geändert durch Gesetz vom 28. Mai 1958 (GBl. I. S. 416), Gesetz vom 12. April 1961 (GBl. I. S. 49), Gesetz vom 9. März 1972 (GBl. I S. 89)
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die Abstimmung in der Volkskammer über das „Gesetz zur Schwangerschaftsunterbrechung“ 1972 - 10 Jahre später vom Deutschen Fernsehfunk auch als „Wunschkindgesetz“
tituliert 17 - mit 14 Gegenstimmen und acht Enthaltungen aus der CDU, auch wenn politische SED-Relikte noch 1999 bekundeten, das „allgemein begrüßte Gesetz über die Zulas-
sung der Schwangerschaftsunterbrechung“ 18 sei 1972 überfällig gewesen. Vor diesem geschichtlichen Hintergrund in seiner Gänze war es sprachhistorisch abwegig, beispielsweise 1990 davon auszugehen, er handele sich hierbei dato um einen „neuen“ politischen Schwerpunkt im Gegensatz zu „konservativen“ Politikzielen, wie z.B. technischen Fortschritt oder
Energieversorgung durch „Atomstrom“ (Herzog 1990) 19 , auch wenn man sich darum streiten mag, welche Gewichtung dieser Schwerpunkt aktuell hat und vor 1945 hatte.
Schon Tucholsky sah 1922 etwas Neues kommen, nämlich verordnete Verpflichtungen zu sportlichen Übungen, die aber nach Tucholskys Auffassung nicht hoch gehandelt wurden, um etwa die Bevölkerung in vielerlei Hinsicht körperlich zu aktivieren. Vielmehr sei das „Soldatensport“ und das soziale Interesse an der Leibesübungs-Kampagne zu bezweifeln. „Wann hat man je gehört, dass dieser Staat sich jemals so um die Volksgesundheit geküm-
mert hätte, wenn es um (....) Schwangerschaftsunterbrechung (....) geht?“ 20 Der Agnostiker Max Frisch läßt den Homo Faber 35 Jahre später sagen „Schwangerschaftsunterbrechung ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Grundsätzlich betrachtet: Wo kämen wir hin ohne Schwangerschaftsunterbrechungen? Fortschritt in Medizin und Technik nötigen gerade den
verantwortungsbewußten Menschen zu neuen Maßnahmen.“ 21 Es bleibt ungeklärt, ob der Nationalsozialismuskritiker 22 Frisch absichtlich eine seiner bedeutendsten literarischen Hauptfiguren ebenso absichtlich nationalsozialistisches Vokabular verwenden läßt.
Als „Ausdruck der wachsenden Liberalisierung und Individualisierung der postmodernen Gesellschaft“ sehen angeblich viele Autoren steigende Akzeptanzraten von 29% im Jahr 1972 auf 68% im Jahr 1985 für Sterbehilfe und diese Entwicklung „allgemein im Zusammenhang mit Einstellungsveränderungen zu Scheidung, Schwangerschaftsunterbrechung und Religionsfreiheit sowie anderen Wertebereichen.“ (Schröder et al. 2003) 23 Diese Determinierung eines schwindenden Wertefeldes besorgniserregend, nicht nur der ignoranten Wortwahl „Schwangerschaftsunterbrechung“ wegen, selbst wenn es sich um Übertra-
17 DFF, Beitrag zum 10jährigen Bestehen der Verabschiedung des Gesetzes zur Schwangerschaftsunterbrechung, Reihe: Entdeckungen im Alltag, 09.03.1982, Berlin 1982
18 Florath, W. (1970 - 1990 stv. Chefredakteur der „Aktuellen Kamera“), Sozialismusvorstellungen und Arbeitsproduktivität, in Auferstanden aus Ruinen - Über das revolutionäre Erbe der DDR (50 Jahre DDR - Für Sozialismus und Frieden - Konferenz zur Verteidigung des revolutionären Erbes
20./21. November 1999), Hannover 1999
19 Herzog, D. et al, Abgeordnete und Bürger., Opladen 1990; angeführt in Zimmermann, I, Die Bun-destagsabgeordneten zwischen Verfassungsgedanken und politische Praxis, Beitr. FB 1 FH f. Verw. u. Rechtspflege Berlin, Heft 71, Berlin 2000
20 Tucholsky, K., Wehrpflicht - hintenrum, Berlin 1922
21 Frisch, M., Homo Faber, Frankfurt/M. 1957
22 vgl. z.B. Frisch, M., Andorra, Frankfurt/M. 1961
23 Schröder, C., Schmutzer, G., Klaiberg, Ärztliche Sterbehilfe im Spannungsfeld zwischen Zustimmung zur Freigabe und persönlicher Inanspruchnahme - Ergebnisse einer repräsentativen Befra- gung der deutschen Bevölkerung, Ä Psychother Psych Med; Vol. 53, 334-343 2003
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gungsfehler der Autorinnen handeln sollte, wie auch andernorts von anderen Verursachern (vgl. Fn96) generiert.
Andere Ursachen mag die Verwendung des Begriffes „interruption“ im Englischen und Französischen haben. Selbst ein massiver Kritiker des Schwangerschaftsabbruches nennt diesen in der englischen Summary zwar zum einen korrekt „termination of pregnancy“, verfällt aber an anderer Stelle auch der Übersetzung „interruption of pregnancy“ (Fenner 2003) 24 , wobei „termination“ in der Literatur durchaus etabliert sowie „cessation“ 25 im Französischen als rationale Alternative zu „interruption“ wenigstens nicht unbekannt ist 26 .
Das Umfeld des Begriffes „Schwangerschaftsunterbrechung“ ist vor allem im politischen Bereich durch eine inkonsequente Diktion geprägt. Einerseits erfahren viele jener, die im bereits beschriebenen Sinne nicht „political correcte“ Worte verwenden, oft massive Vorwürfe. So bezichtigte der Zentralrat der Juden in personam der Vorstzenden Charlotte Knobloch dem Kölner Erzbischof Joachim Meisner im Herbst 2007 eines ungehemmten Gebrauchs von NS-Vokabeln und sieht darin eine verharmlosende Gefahr 27 . Die verharmlosende Gefahr von „Schwangerschaftsunterbrechung“ sehen hingegen einige Meisner-Kritiker offensichtlich nicht. So läßt es aufhorchen, wenn Nordrhein-Westfalens Ex-Vizeministerpräsident Michael Vesper (Grüne) sagte, er sei erschrocken darüber, dass dass der Begriff „entartet“ noch verwendet werden dürfe 28 . Denn ganz unerschrocken wurde unter Mitver-antwortung seiner Partei ein Reader zu „Frauen und Recht“ 29 mit der Nazi-Vokabel „Schwangerschaftsunterbrechung“ erstellt. Nicht minder schwer wiegt es, dass Jürgen Rüttgers´ Kulturstaatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (CDU) verkündete, es sei „erschreckend“ dass Kardinal Meisner sich zu besagtem Sprachgebrauch habe hinreissen lassen, 30 um andererseits wenig erschrocken den Reader samt euphemistischer Komponente im Verkehr zu belassen.
Excessiv wird die Sache in einem von bundesbehördlicher Seite verantworteten und veröffentlichten Mädchen-Magazin 31 (woran auch eine in erzwungener später Einsicht erfolgte
24 Fenner, A., Schwangerschaftsabbruch - Embryo-Fetozid - drohender Auto-Genozid?, Dtsch. Med. Wochenschr.,Vol.128, S.1788-1791, Stuttgart 2003
25 Fruitymag - Magazine au contenu libre de droit !, Articles en libre de droit - Famille Grossesse ectopique d'arrangement (24.3.2007), 2007*; auch Childbirth by Choice Trust, Le RU 486: la „pilule abortive“, Fédération canadienne pour la santé sexuelle, Ottawa 2002; auch Int. Fed. for Spina Bifida and Hydrocephalus, Etre enceinte d’un enfant atteint de Spina Bifida et d’Hydrocéphalie, Brüssel 2007*; auch Quartier générale de defense nationale - Sous-ministre adjoint (Finance et services du ministère), Régime de pension de la Force de réserve - Informations générales, Ottawa 2007
26 vgl. z.B. Commission des lésions professionelles - Quebec (CAN), Doc 7.1.5 Divers - zu Loi sur les accidents du travail et les maladies professionnelles - LATMP - III La Réparation : Art 44 á 144, 187, 363, 364, 366 ET 430 á 437, 555, al. 2, 556 ; auch Roberts, J.M., Pré-éclampsie: Entre Connaisance et incertitudes, Flammarion Médécine sciences - Actualités néphrologiques, Pittsburgh 2002
27 Tagesspiegel 19.9., „Enthemmter Umgang“ mit NS-Sprache, Berlin 2007
28 FOCUS 15.9., Erzbischof Meisner erneut in der Kritik, München 2007
29 Ministerium für Gesundheit...., Frauen und Recht, S.34, Düsseldorf 2003
30 Kölner Stadt-Anzeiger 16.9., Zentralrat der Juden nennt Meisner geistigen Brandstifter, Köln 2007
31 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Starke Mädchen (zit. in Fn33), 1. Aufl.
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Rückrufaktion 32 nichts änderte), in dem Mädchen ein Schwangerschaftstest mit der Begründung empfohlen wird „nur wenn Du Bescheid weisst, hast Du eine echte Wahl, ob Du das Baby bekommen oder die Schwangerschaft unterbrechen willst.“ „Hier wird die Verantwortungslosigkeit auf die Spitze getrieben: Eine Abtreibung so, wie man überlegt, ob man in die Disco oder auf eine Party gehen soll? Die Entscheidung für das Kind ist mit zahlreichen Problemen behaftet, hingegen die Tötung des Kindes kein Grund für Bedenken oder Vorwürfe.“ (Groppe 1998) 33 Hingegen sah die Bundestagsabgeordnete Christel Hanewinckel (SPD) darin „eine Broschüre, die für verantwortliche Sexualität wirbt.“ 34
Auch beim zweiten Blick auf die Hintergründe bekommt die Aussage „In jedem Fall wird menschliches Leben hierbei [Anm.: Nutzung embryonaler Stammzellen] von vornherein als eine Art Ersatzteillager für therapeutische Zwecke instrumentalisiert und die Entwicklung eines menschlichen Föten unterbrochen, kaum dass sie begonnen hat.“ (Dinkermann 2000) 35 Der (in nächsten Kap. generell angesprochene) naturwissenschaftliche Fehltritt ist offensichtlich. Weit schwerwiegender ist es aber (und daher nicht in Kap. 3.2 eingeordnet), dass die Autorin Jutta Dinkermann sich nicht nur vordergründig von der politisch rechtsaußen angesiedelten Zeitschrift „Neue Solidarität“ vereinnahmen läßt, deren eine Hauptprotagonistin Helga Zepp LaRouche, Gründerin einer dubiosen Organisation nach der anderen (zuletzt BüSo 36 ), menschliches Leben wenig schert, was ihre Aussagen über „den scheinheiligen Holocaust Schwindel“ 37 belegen. Vielmehr ist auch die Organisation , die Dinkermann präsentiert, eine Kreation von Zepp LaRouche, namentlich der „Club of Life“ aus dem Jahre 1982.
2. Naturwissenschaftlicher Unfug
Unabhängig davon, wie man persönlich zu Schwangerschaftsabbrüchen steht, ist ihre Bezeichnung als „Schwangerschaftsunterbrechung“ naturwissenschaftlich falsch. Um dies beurteilen zu können, muss man kein fachliches Ermessen ausüben können, sondern lediglich
Köln 1995
32 Als offizielle Begründung für die Rückrufaktion diente die Nichtbeachtung des BVerfG-Urteils zum Schwangerschaftsabbruch auf einer Seite der Broschüre (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 13/2151); vgl. auch Deutscher Bundestag: Drucksache 13/7723 vom 20.05.1997 bzw. Anfrage der Kleine Anfrage der Bt.-Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Christina Schenk und der Gruppe der PDS - Drs. 13/7549 -
33 Groppe, L. SJ, Der Medienkampf gegen Religion, Kirche und christliche Wertordnung, Deutschland Journal 1998, Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e. V. [Hrsg.], Hamburg 1998
34 vgl. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/47 vom 29.06.1995 S. 3780
35 Dinkermann, J.(Pro Life), Klonen embryonaler Stammzellen: Irrweg zum „Wegwerf-Menschen", Neue Solidarität Nr. 35/2000, Wiesbaden 2000 (zit in Medizin und Ideologie 4/2000 S.9, Ulm 2000)
36 Bürgerrechtsbewegung Solidarität, pol. Partei, Wahlergebnis Hessen 2008 0,00042%
37 Zepp LaRouche, H., Der zionistische Holocaust heute, Neue Solidarität 1/1979, Wiesbaden 1979„Während in den USA niemand auch nur die geringsten Illusionen über die Macht der zionistischen Lobby über die vor allem gegenwärtige Administration hegt, ist der Einfluss einer verdeckt operierenden zionistische Lobby in der Bundesrepublik bisher nur wenigen Eingeweihten politischen Persönlichkeiten bekannt, nicht aber der breiten Bevölkerung. Und deshalb müssen wir den scheinheiligen Holocaust-Schwindel zum Anlass nehmen, um diese ausländischen Agenten auffliegen zu lassen.“
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den lebensbeendenden Fakt erkennen. Wäre das überall der Fall, hätten solche Null-Aussagen wie „Die Unterbrechung der Schwangerschaft vor der Einnistung (Nidation) des befruchteten Eies ist in Deutschland nicht strafbar (§ 219d StGB)“ (MSN Encarta 2008) 38 keine Chance, ernstgenommen zu werden.
2.1 Verlage
Dass vor der falschen Terminologie auch die Lektoren renommierter Verlage von Anfang an kapitulieren, ist bedenklich. So titelte der Springer-Verlag auch 1974 wie schon über 40 und 60 Jahre vorher hemmungslos „Immunologische Unterbrechung der Schwangerschaft bei Affen mit Antikörpern“ (Horstmann 1925) 39 . Im Suhrkamp-Verlag nimmt sich ein Autor der Sache juristisch an. 40 . Auch Dissertationen reihen sich ein 41 . In deren einer wird biologisch Wundersames, das biblischen Wunderdimensionen nahekommt, festgestellt. Die Schwangerschaft aufgrund Marias Schwangerschaft und der Geburt von Jesus sei in einen religiösen Kontext gestellt worden „und das Verbot der Schwangerschaftsunterbrechung (…..) fortan theologisch motiviert gewesen“ (Gleuwitz 2002) 42 . Nicht, dass Theologen von verbalen schwangerschaftsunterbrecherischen Fauxpas gefeit wären (vgl. Kap. 3.2.2), vielmehr ist aber generell festzuhalten, dass akademische Präzision die „Schwangerschaftsunterbrechung“ als Textelement universitärer 43 und anderer 44 akademischer Publika-
38 Microsoft Corporation, Schwangerschaftsabbruch, MSN Encarta online, Redmont 2008
39 Horstmann, W., Schwangerschaftsunterbrechung bzw. Schwangerschaftsverhütung bei
Geisteskranken und Psychopathen, Zusf. Vortr. Stettin 23.4.1925, 8. Jahresvers. Pomm. Vereinigung f. Neurologie und Psychiatrie, Int. J. Legal Medicine Vol.5 S.651-664, Berlin 1925; Sachs, H. W., Zu speziellen Schuldproblemen bei der Schwangerschaftsunterbrechung, Int. J. of Legal Medicine, Vol. 49, S. 603-604, Heidelberg 1959; Wollenberg, R., Zur Frage der Schwangerschaftsunterbrechung bei psychischen Krankheiten, Archives of Gynecology and Obstetrics, Vol. 107 S.151-164, Heidelberg 1917; Bohn. H, Weinmann, E, Immunologische Unterbrechung der Schwangerschaft bei Affen mit Antikorpern gegen das menschliche schwangerschaftspezifische β1-Glykoprotein (SP1), Archives of Gynecology and Obstetrics, Vol 217 S.209-218, Berlin / Heidelberg 1974; Drane, J.F., Anencephaly and the interruption of pregnancy: Policy proposals for HECs, HEC Forum Vol 4, Dordrecht 1992;
40 Hofmann, D. [Hrsg.], Schwangerschaftsunterbrechung. Aktuelle Überlegungen zur Reform des §218, Frankfurt/M. 1974
41 Schultheis, H., Akzeptanzprobleme von Wissenschaft und Technik in der Öffentlichkeit, PhD JLU Giessen, Giessen 2003; auch Ermer, I., Vom „enfant terrible“ zur staatstragenden Partei - Die innerparteiliche Strukturanpassung der Bundespartei Bündnis 90 / Die Grünen an das politische System der Bundesrepublik, Bonn o.D. 2008*; auch Bialonski, H., Zur Frage der Schwangerschaftsunterbrechung nach Notzucht, Diss. JWGU, FrankfurtM.1949; auch Kiesselbach, T., Zur Frage der generellen Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung und einer bloßen Erweiterung des Indikationssystems unter besonderer Berücksichtigung der Fälle einer Fruchtschädigung. Diss. Hamburg 1972; auch Roth, B., Die Schwangerschaftsunterbrechung nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch, Diss. Zürich 1950; auch Stucki-Lanzrein, A., Die legale Schwangerschaftsunterbrechung, Diss. Bern 1971; auch Mayer, F. C., Kompetenzüberschreitung und Letztentscheidung - Das Masstricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Letztentscheidung über Ultra-vires Akte in Mehrebenensystemen, Diss. Ludwig Maximilian Universität München, München 1999; Stich, J., Alleinlebende: Gewinner und Verlierer im gesellschaftlichen Individualisierungsprozess, Diss. Universität der Bundeswehr München -Fakultät für Pädagogik, München 2001; Giese, D., Lymphatische Malformationen im Kindesalter unter besonderer Berücksichtigung von Prognose und Spätergebnissen, Diss. Humboldt Univ. Berlin 2005
42 Gleuwitz, G. A., Untersuchung der Diskussion um die Neufassung des § 218 unter linguistischen Gesichtspunkten, PhD Univ. Hamburg, Hamburg 2002
43 vgl. Baranova, A., Abtreibungsverbot als Handlungs- und Kommunikationstabu in Deutschland und Russland, Viadrina, Hauptseminar Tabudiskurse WS 1998/99, Frankfurt/O. 1999; Institut für Hu-
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tionen oftmals trefflich zu ignorieren weiss. Von hohem Verwirrungsgrad ist auch die Aussage „In Anbetracht der Tatsache, dass für viele diagnostizierbare Krankheiten keine therapeutischen Möglichkeiten bestehen, ist die Alternative zur Geburt eines kranken Kindes die Schwangerschaftsunterbrechung durch Abtreibung.“ (Hornschuh et al. 2003) 45
2. Presse
Insbesondere die Medien sind gefordert, eine sachliche Diskussion zu fördern. Nachlässigkeiten beginnen insoweit schon dort, wo eine Antwortoption in Form falscher Fragen, z.B. die Frage an einen Richter „Darüber, dass es 46 eine Rechtsfrage ist, sind wir uns einig. Aber gibt die Verfassung darauf eine eindeutige Antwort? Verlangt sie kategorisch Strafe für iede Schwangerschaftsunterbrechung, die nicht durch eine bestimmte Indikation gerechtfertigt ist?“ (DIE ZEIT 1975) 47 . Oder: „Welche ganz unterschiedlichen Dinge fallen einem auf, wenn man ... den Gegenstandsbereich des § 218 StGB auffaßt als ... [a] 48 Schwangerschaftsunterbrechung [b] 48 Tötung ungeborener Menschen?“ (Patzelt 2007) 49 Ein beredtes Beispiel einer im Grunde als „Null-Fragestellung“ einzuordnenden Analysebasis findet man auch im „Politikbarometer“.
Der bekannte Spruch, dass Statistik eine Steigerung von Lüge sei 50 , wird zumindest hinsichtlich der verbal bedingten mangelnden Tatsächlichkeit der Aussage „Birthrate in 1983 was 14,3 living new-born at one thousand inhabitants, compare with 19,7 in 1975, and the number of pregnancy interruptions came to 421386, while the number of living new-born children was 321498, that mean 1311 pregnancy interruptions at 1000 living new-born chil_dren” (Moise o.D. >1990) 51 verifiziert, was an der beschriebenen fatalen tatsächlichen
mangenetik, Chorionzottenbiopsie (CVS, engl. Chorionic Villus Sampling), TU München, München 2008*; auch Fahrenberg, J., Psychologische, biologische, interkulturelle und religiöse Ansichten -Psychologische und Interdisziplinäre Anthropologie, Institut für Psychologie, Universität Freiburg 2007
44 vgl. Peltonen, R., Fedor-Freybergh, P.G., Peltonen, T., Unbewußte Konfliktdynamik nach
Schwangerschaftsunterbrechung oder das „Niobe-Syndrom“. „Das Kind ist ein Teil der Psychosomatik der Mutter“, Int. J. of Prenatal and Perinatal Psychology and Medicine, Vol.7, Heidelberg 1992
45 Hornschuh, T., Meyer, K., Rüve, G., Voß, M. [Hrsg.], Schöne - gesunde - neue Welt?, IWT paper 28, Universität Bielefeld - Graduiertenkolleg „Genese, Strukturen und Folgen von Wissenschaft und Technik“, Institut für Wissenschafts- und Technikforschung (IWT), Bielefeld 2003
46 Rechtssatz des Grundgesetzes, dass jeder das Recht auf Leben hat
47 DIE ZEIT, An den Grenzen des Rechts - Maßt sich Karlsruhe politische Entscheidungsgewalt an? (Interview mit dem ehem. Bundesverfassungsrichter Leibholz), Ausg. 08/75, Hamburg 1975
48 gliedernde Erg. d. Verf.
49 Patzelt, W. J., Ringvorlesung Einführung in die Methoden der Empirischen Sozialforschung, Teil: Forschungslogik III, Folie „verschiedene Begriffsintensionen bei gleicher Begriffsextension“, TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft, Dresden 2007*
50 angebl. Cringley, R. [Pseudonym mehrerer Autoren der Informatikzeitschrift InfoWorld], Steigerung: Lüge - Meineid - Statistik, San Francisco o.D.
51 Moise, E., Features of legislative evolution regarding abortion in Romania, National School for Political and Administrative Studies, Bucharest o.D. >1990*; vgl. auch Roloff, J., Mögliches Verhalten von Frauen in West- und Ostdeutschland bei einer ungewollten Schwangerschaft und die Akzeptanz des Schwangerschaftsabbruchs - ein Zeitvergleich - , Mat. z. Bevölkerungswissenschaft Nr. 113, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung beim Statistischen Bundesamt, Wiesbaden 2004
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Situation nichts ändert. Falsche andernorts getätigte Aussagen ergänzen die verbale Misere, so wird der französischen Schriftstellerin und engagierten Frauenrechtlerin Simone de Beauvoir unterstellt, sie sei die „Galionsfigur der Frauenbewegung“ gewesen, „die sich für die legale Schwangerschaftsunterbrechung engagierte“ (Glaubitz 2008) 52 . Einen journalistischen Selbstschuss stellt auch die Meldung in einem medizinpolitischen Journal dar, der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Kassel habe in einer Grundsatzentscheidung (V AZR 495/87 v. 5.4.1989) festgestellt, dass der zuständige Arbeitgeber (....) für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Schwangerschaftsunterbrechung die Lohnfortzahlung nicht verweigern dürfe. Denn in dem gesamten Urteil taucht der Begriff „Schwangerschaftsunterbrechung“ nicht auf 53 (umgekehrt siehe Fn3, Fn4, Fn5).
54 Q.: Politikbarometer 1988
2.2 Schulen
Während sich Kirchen „nur“ mit ethischen Problemen befassen müssten (vgl. Kap. 3.2.2) und ihren Mitgliedern die „Kirchenreife“ erst z.B. per Konfirmation bescheinigen, haben Schulen die Aufgabe, schon frühzeitig und planmäßig - oftmals gutgläubige - Unwissende zu Wissenden zu machen. Unverantwortlich ist es daher, z.B. in Lehrplänen - kaum zu glauben, aber amtlich - mit dem Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ z.B. unter der Frage- 52 Glaubitz, S., Die verletzliche Rebellin, Frankfurter Neue Presse 07.1.2008, Frankfurt 2008
53 Medizin und Ideologie (Red.), Lohnfortzahlung bei legaler Abtreibung, Medizin und Ideologie Vol.11, Ulm 1989
54 aus Zentralarchiv f. Empirische Sozialforschung der Universität Köln
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stellung „Sind Gewissensirrtümer vermeidbar“ zu hantieren (Hessen 2008) 55 , zumal sich vermeidbare Irrtümer dann schon in der Fragestellung selbst wiederfinden. Und es ist zudem doch seit über 2000 Jahren bekannt, dass dann, wenn auf diese Weise das Gesagte nicht das Gemeinte ist, das Volk nicht weiss, wohin Hände und Füße setzen 56 . Diese Weisheit hat auch den Diesterweg Verlag noch nicht erreicht, der Lehrer und Schüler der Sekundarstufe I mit einem Vorschlag für die Unterrichtsgestaltung zu „Frauen und Familien im geteilten Deutschland (Schülerband S. 150-153)“ anspricht. Kapitel M2 (dto.) beginnt mit dem Titel „Schwangerschaftsunterbrechung“ 57 . Wenn es so sein sollte, dass Verlage auch eine Verantwortung für die Qualität von Bildung haben, dann ist es hier nicht zu erkennen.
Entsprechend sind Veröffentlichungen zu beurteilen, die von ihrer Erscheinung her für sich lexiklische Qualität postulieren oder sie nach allgemeinem Empfinden - d.h. nicht zwingend tatsächlich - aufweisen 58 .
Im Grunde nimmt es angesichts der kulturpolitisch fahrlässigerweise etablierten Situation des Begriffes „Schwangerschaftsunterbrechung“ nicht wunder, wenn Schülern einer Wirtschaftsoberschule in einer abiturrelevanten Arbeit über den Umgang mit geistig Behinderten Menschen im Raum Oberschwaben mehrfach hinsichtlich der Verhältnisse um 1935 von „Schwangerschaftsunterbrechung“ schrieben und damit das nationalsozialistisch manifestierte Vokabular - zumindest hinsichtlich der biologischen Unsinnigkeit der Begriffswahlkritiklos übernahmen 59 . Allerdings ist auch im übrigen eine Wortwahl wie „Holzkisten, in welche die Irren eingesperrt wurden“ als Erläuterung zu sog. (begrifflich korrekt zitierten) „Tollkisten“ überdenkenswert. Jedenfalls waren nicht nur den Schülern, sondern offensichtlich auch den projektbegleitenden Lehrern weder historische noch biologische Hintergründe präsent.
2.3 Fachverbände I
Vor diesem Hintergrund kommt es nicht unerwartet, dass Fachverbände, die es mit der Wortwahl nicht so ernst nehmen, ein leichtes Spiel haben. Sonst müßten Aussagen wie, die „Pille danach“ dürfe nicht mit einer Abtreibungspille verwechselt werden, denn sie könne „eine bestehende Schwangerschaft nicht unterbrechen“ 60 , auf Proteste rational denkender
55 Land Hessen, Kultusministerium, Lehrplan online Hessen, 10.1.3 Sind Gewissensirrtümer vermeidbar? - Prüfsteine für die eigene Überzeugung: Achtung der Menschenwürde, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Gleichheit von Mann und Frau, Frieden, Achtung der Natur - Beispiel: Schwangerschaftsunterbrechung, Wiesbaden 2008*
56 vgl. Kǒng Fū Zǐ (Konfuzius, 551 v. Chr. - 479 v. Chr.) zit. in Sima Qian et al, Analects 13/3
57 Diesterweg Verlag, Expedition Geschichte, Lehrerband 3 - Gesamt, Frankfurt/M. 1999
58 vgl. z.B. Encyclopedia of Public Health (online), Abortion laws, eNotes.com, Seattle WA 2008*
59 Wirtschaftsoberschule Riedlingen, Jahrgangsstufe 13, Der Umgang mit Geistigbehinderten im Raum Oberschwaben, Arbeit erstellt im Rahmen des Unterrichtsfaches „Projektarbeit“ zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife, Riedlingen 2002
60 Schweizerischer Apothekerverband, Apothekerverband: Die rezeptfreie "Pille danach" - ein Jahr danach, 27.11.2003, Bern 2003 [beabsichtigt, die „ungeschickte Wortwahl“ zu eliminieren]
11 11 11 11
Menschen stoßen. Dies gilt auch für die Definition eines Schwangerschaftsabbruchs als „die gezielte Unterbrechung der Schwangerschaft durch eine bestimmte Behandlung.“ 61
3.1 Verharmlosung der Tötung
Die Firma Swissmedic (Bern CH) schreibt zur Anwendung des Abtreibungsmittels Mifegyne (Mifepriston) vor, es dürfe „zur Unterbrechung der Schwangerschaft (....) ausschliesslich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen verordnet und verabreicht werden...“ 62 . Dabei liegt es vielen Interessenten „unsäglich mehr daran (...) wie die Dinge heißen, als was sie sind. Es genügt, neue Namen und Schätzungen und Wahrscheinlichkeiten zu schaffen, um auf die Länge hin neue Dinge zu schaffen.“ (Nietzsche 1882) 63 Die Kenntnis dessen, dass „die Wortwahl (...) Denken und Tun steuert“ (Schneider 1992) 64 , belegt dadurch zweierlei Aussagekreise. Es ist insoweit einerseits festzustellen, dass Begriffe immer auch Werturteile beinhalten 65 . Diese Werturteile müssen aber, wenn die Begriffe ein Handeln beschreiben, das erst als solches einer Bewertung zuzuführen wäre, minimiert werden. Vorsätzliches „Begriffe-Besetzen“, also die bewusste Benennung von Erscheinungen mit einem dem eigenen Interesse nahe liegenden (und wohlmöglich in der Sache deutlich falschen) Wort oder „Begriff“ ist daher zutiefst asozial, weil - auch wenn temporär möglicherweise einer Insiderkommunikation förderlich - unter allgemeinen Aspekten kommunikationszerstörend. Das schließt die Berücksichtigung des Aspektes, dass Begriffe nicht per se und immer neutral sind, nicht aus, so dass z.B. die Forderung des Kardinals Camillo Ruini, Generalvikar des Papstes in der Diözese Rom, die Sprache müsse „so ungetrübt wie möglich, aber immer wahrheitsgetreu sein“ und vor allem durch „ehrliche Zuneigung, Freundschaft und Solidarität für die betroffenen Frauen begleitet sein“ 100 , in der Sache, aber auch aus aus begriffsethischer Sicht akzeptabel ist..
3.1.1 Diskurs Begriffsethik
Soweit Begriffe aufgrund eines auf Sachkenntnis beruhenden allgemeinen Konsenses durch inhaltlich Spezifikationn belastbar sind, wird diese Belastung - um nicht zur Überlastung zu werden - von Begriff zu Begriff variieren. Spiegelberg 66 begrüßte 1989 unter Betonung seines Interesses an „‚materialer’ Ethik“ eine „vor allem in den Vereinigten Staaten zunehmende Wendung von den Problemen einer begriffsanalytischen Metaethik zu konkreten ethischen Problemen einer angewandten Ethik (applied ethics).“ Er befürchtete jedoch, dass,
61 Berufsverband der Frauenärzte e.V., Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Schwangerschaftsabbruch, 2007*
62 Swissmedic -Schweizerisches Heilmittelinstitut, Medienmitteilung, Bern 22.7.2005
63 Nietzsche, F., Die fröhliche Wissenschaft, § 58, 1882 (erg. 1887), vgl. auch Bazil, V., Piwinger, M., Die Macht des Namens - Labeling als Instrument des Impression Management, Köln 2007
64 Schneider. H., Die Wortwahl steuert Denken und Tun (u.a. mit einer Gegenüberstellung „Verkehrt“ vs. „Richtig“ hinsichtlich problematischer Begriffe wie „Schwangerschaftsunterbrechung“), Pro Conscientia e.V., in Medizin und Ideologie Vol. 14, S.15, Ulm 1992
65 Socioweb [FH Nordostniedersachsen - FB Sozialwesen und FB Wirtschaftspsychologie - Hrsg.], Seminareinheit Die Klarheit der Begriffe, im Projekt „Sozialwissenschaftliches Grundwissen im Web“ an der Fachhochschule Nordostniedersachsen , Lüneburg 2002,
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wenn in diesem „neuen Bereich der Ethik“ zu konkreten Problemen Stellung genommen wird, dies mit einer Gefahr eines neuen Dogmatismus’ verbunden sein könnte, wenn nicht eine kritische Sicherung des philosphschen Grundlagen erfolgt sei. Objekte dieses Denkansatzes seien z.B. die soziale Gleichberechtigung des Umweltschutzes, des politischen Wi-derstandsrechts und der Bevölkerungspolitik, letztere „besonders auch zur Frage der Schwangerschaftsunterbrechung“ 66 . Dieser Denkansatz verläßt hier die Ansprüche an eine angewandte Ethik, die Begriffe zwar wertend zu verwenden, dies jedoch unter Wahrung deren Belastbarkeitslimits Diese liegen dort, wo die Grundaussage eines Begriffes nicht mehr die dominante Komponente in der vom Anwender des Begriffes gewünschten Bedeutung darstellt. Im vorliegenden Fall ist dabei nicht die Schwangerschaft diese dominante Komponente, sondern das, was mit der Schwangerschaft geschieht. Die inhaltliche Dehnung von „Schwangerschaftsunterbrechung“ hin zum Schwangerschaftsabbruch ist also unzulässig, weil „Schwangerschaftsunterbrechung“ einen eindeutigen - wenn auch utopischen - Fakt beschreibt, der von „Schwangerschaftsabbruch“ nicht umfaßt wird. Will man daher den nicht-utopischen Fakt eines vorzeitig beendeten Schwangerschaft benennen, muss man ergo „Schwangerschaftsabbruch“ sagen, anstatt „Schwangerschaftsunterbrechung“ inhaltskonträr zurechtzuinterpretieren. Die Gefahr eines neuen Dogmatismus’ hat sich dato schon als Realität verfestigt, gegenüber der man nun dringend eine auf stringentere begriffethische Verantwortung angelegte Wirklichkeit erarbeiten muss.
Es mag sein, dass sich uns die Welt als ein System von Gegenständen offenbart, „als ein aus vielen Teilen zusammengesetztes Ganzes, das wir Realität nennen. Unter dem starken Einfluss der klassischen Naturwissenschaft hätten wir uns daran gewöhnt, unsere Wahrnehmung von der Wirklichkeit mit der Wirklichkeit schlechthin gleichzusetzen und sie im Sinne einer materiell fundierten, in Teile zerlegbaren Realität zu interpretieren“, so der Physiker Hans Peter Dürr 67 . Die moderne Physik habe jedoch zu einer tiefgreifenden Korrektur dieser Vorstellung geführt. Die Vorstellung einer objektiven Realität sei nur noch im Sinne einer gewissen Näherung angemessen, aber als absolutes Naturprinzip unzulässig und falsch. Sie versperre darüber hinaus sogar einen tieferen Einblick in das Wesen der eigentlichen Wirklichkeit.
Die verschiedene Bedeutung von Begrifflichkeiten ohnehin stellenweise zu beispielhaft bedenklichen Zerrissenheiten. Ein vom Päpstlichen Familienrat im Vatikan
herausgebrachtes Lexikon 68b (nur in italienisch). über „zweideutige und umstrittene Begriffen über das Familienleben und ethische Fragen“ sei, so Familienratsskretär Erzbischof Karl-Josef Romer, „kein amtliches Moralbuch“. Deshalb sei es auch nicht
66 Spiegelberg, E., Sollen und Dürfen - Philosophische Grundlagen der ethischen Rechte und Pflichten, Primary Sources in Phenomenology, Bd. 2 (neue Aufl., Schumann, K. [Hrsg.]), Heidelberg 1989
67 Dürr, H. P., Wissenschaft und Wirklichkeit - Über die Beziehung zwischen dem Weltbild der Physik und der eigentlichen Wirklichkeit, Kongr. „Geist und Natur“, Hannover 1989
68b Süddeutsche Zeitung, München 04.4.2003, zit v. Internationale Rundschau der Materialien und Informationen zur Zeit, Internationale Rundschau, Meldung 3277, Aschaffenburg 2003
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offiziell vorgestellt, wohl aber von der Glaubenskongregation offiziös abgesegnet worden. Ob es im Sinne des Vatikans liegen dürft, Dinge nicht als „päpstliche Moralkeule“ zu präsentieren (was italienische Homophilenverbänden nicht dararan hinderte, das Buch genau so zu nennen und zu kritisieren) und dabei auch der kritischen Ansprache nicht der Interpretation bedürftigen Fehlbedeutungen von Begriffen den Nachdruck zu nehmen, sei dahingestellt.
Denn zunehmend ist es im Gegenteil von Bedeutung, dass Sprache in dieser zugunsten einer sich für Neues öffnenden Flexibilität aufgelösten Unflexibilität einen kommunikativen Halt bietet und dessen Notwendigkeit eindeutig vertreten wird. Die Klarheit von
Kommunikatiossträngen schließt deren übersehbare Interaktion nicht aus 69 . Wenn ein Begriff in der Annahme, dass man noch besagten tieferen Einblick verfolge, tatsächlich längst als dem zugrundegelegten Zusammenhang entglittener Mutant dominiert, dann muss dieser zunächst unter Kontrolle gebracht werden. Begriffe wie „Schwangerschaftsunterbre-chung“ und andere Begriffe ohne realen Hintergrund, z.B. „genfreies Getreide“ 70 , kann man nicht eliminieren, aber beherrschen, damit sie nicht Wissenslücken unwissender Individen (vgl. auch Kap. 2.2) oder gar Wissens-Senken in der Gemeinschaft nachhaltig besetzen und damit Aufnahmepotentiale für Sinnhaftes blockieren, so wie Zyankali die Sauerstoffaufnahme des Blutes mit fatalen Folgen blockiert. Nur eine derartige idealerweise im gemeinschaftlichen Konsens getragene Kontrolle von Begrifflichkeiten durch ein permanentes Feedback auf der Grundlage von Begriffsgebrauch und Begriffswirkung stellt sicher, dass der von Dürr für einen dynamischen Umgang mit der Realität zu Lasten einer mechanistischen und statische Betrachtungsweise gesetzte Rahmen nicht durch Überlastung gesprengt wird.
Es gibt Begriffe, die etwas anderes meinen als sie aussagen, z.B. „Rinderwahn“ 71 statt „Rinderwahnsinn“. Ein Teil der v.g. Überlastung wird aber dadurch ganz besonders bewirkt, dass Begriffe wie „Schwangerschaftsunterbrechung“ nicht nur etwas anderes meinen als sie aussagen (vgl. Fn56), sondern die Aussage auch noch utopisch ist, was zu einem inflationären, zwar nicht hinsichtlich des Gemeinten, aber umsomehr hinsichtlich des Gesagten letztendlich ergebnislosen Erklärungs- und Richtigstellungsaufwand führt. Die Folge wäre im rechnerischen Vergleich die Division der Erklärungen durch Null, das „Ergebnis“ ein jeden Filibuster übertreffendes Chaos. Besagtes Feedback auf der Grundlage
69 ....so, wie sich in miteinander verlaufenden elektrisch isolierten Leitungen bewegende elektrische Ladungsausgleiche dennoch zumindest kapazitativ und induktiv beeinflussen können.
70 z.B. in Sens, P., Die Wissenspille - Aufbruch in eine neue gefährliche Welt - Ein Beitrag zum Jahr der Lebenswissenschaften, Norderstedt 2001
71 z.B. Luyken, R., Diagnose Rinderwahn, Die Zeit 44, 23.10.2003; Süddeutsche Zeitung (SZ), Risiko Rinderwahn (Titel einer Artikelserie) u.a. SZ v. 01.05.2001 (Schulte v. Drach, M. C, Die Rinderseuche in Europa) - „Rinderwahnsinn“ steht für BSE - bovine spongiforme Enzephalopathie - eine bei Rindern auftretende Infektionskrankheit des zentralen Nervensystems. Der stattdessen oft auch in Medien, deren journalistischen Teams man mehr Qualität zugetraut hätte, benutzte Begriff „Rinderwahn“ ist hingegen eine Krankheit mit vergleichsweise (!) geringer Gefahr letaler Folgen. Symptom des Wahns sind inhaltliche Denkstörungen, bei denen die Betroffenen krankhafte Vorstellungen entwickeln, die von der Realität abweichen. „Rinderwahn“ wäre also ein rinderbezogener Wahn (wenn der Betroffene z.B. Rinder um sich hermfliegen sieht o.ä.).
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von Begriffsgebrauch und Begriffswirkung muss sich daher gleichgewichtig und möglichst weit entfernt zwischen und von der Inflation von ex ante unsinnigen Erklärungen und einer derzeit kaum allgemein (wenn doch speziell z.B. vor allem im im IT-Bereich) feststellbaren Zunahme überspezifizierter Begriffe einschließlich beiderseits chaostheoretischer Folgeaspekte bewegen (zur Spezifität vgl. z.B. Havel 1966 72 ), weil sich beide Determinanten im begrenzten Raum dennoch ins Unendliche entwickeln wollen würden.
3.1.2 Diskurs Ende
Auch Kliniken und Krankenkassen verwenden das Wort „Schwangerschaftunterbrechung“. Die besagte Verharmlosung ist sicher gegeben, wenn Kliniken und Arztpraxen eine unterschwellige Einladung zum nicht medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch betreiben, indem sie ihn z.T. quasi werbemäßig anbieten. Der kommerzielle Faktor ist nicht zu übersehen. Eine durchaus offizielle Abkürzung VIP 73 unterstützt dies.
Eine Verharmlosung besonderer Art ist es, zu erklären, dass durch die Wahrnehmung von Möglichkeiten, die der aktuelle §218 StGB bietet, keine allgemeine Bedrohung zu erwarten gewesen sei, aber eine große Zahl von Frauen doch unbedingt die Möglichkeit hat haben wollen, „bei Eintritt einer unvorhergesehenen Sachlage eine begonnene Schwangerschaft unterbrechen zu können.“ 74 Hinreichend deutlich wird auch ein „Healthcare Center“ in Falls Church (USA). „Pregnancy Terminations - Voluntary Interruptions of Pregnancy. FCHC believes that every woman has a right to determine the outcome of her pregnancy regardless of her age, marital status, race, or income“ (FCHC 2007) 75 . Abseits der moralischen Einordnung der Aussage hat die Institution Probleme mit der Logik, wenn sie Unterbrechungen in Kenntnis von „Terminations“ anbietet.
Eine besondere Art der Kapitulation vor Sprache und Tötung Ungeborener stellte schon 1964 die Aussage dar, dass „heute niemand mehr die Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung befürworten“ könne, „seit wir wissen, dass sie die gefürchtete illegale Unterbrechung nicht zu beseitigen, ja nicht einmal einzuschränken vermag“ (Regaii 1964) 76 . Auch mag bezweifelt werden, ob es nur sprachlich inkorrekt ist, wenn - die sprachliche In-korrektheit steigernd - behauptet wird: „Die Schwangerschaftsunterbrechung ist eine kleine gynäkologische Intervention, die in lokaler Anästhesie (örtliche Betäubung) oder in Kurznarkose durch erfahrene Ärzte durchgeführt wird“ (Radauer 2008) 77 . Denn hier wird eine Tötung eines Menschen auf einen medizinischen und dabei falsch bezeichneten Vorgang reduziert und vom Getöteten wegdefiniert, was auch von anderer Stelle grundsätzlich
72 Havel, V., Die Benachrichtigung, Prag 1966
73 Voluntary Interruptions of Pregnancy, vgl auch Fn75
74 Schultheis, H., siehe Fn18
75 Falls Church Healthcare Center (FCHC) , Falls Church Healthcare Center Website - Highlite Directory of Gynecologic Services, Falls Church (VA) 2007
76 Regaii, Th., Was aber sollen wir tun?, Die Zeit, Hamburg 1964
77 Radauer, M., Praxisangebot „Schwangerschaftsunterbrechung“, Wien 2008
15 15 15 15 kritisiert wird 78 .
Grenzwertig ist die Auffassung eines Versicherungsportals im Internet, dass, weil das Wort „Schwangerschaftsunterbrechung“, „teilweise auch im medizinischen Bereich, in Verwen-dung“ sei, es „deshalb auch vorerst auf unseren Seiten so stehen“ bleibe 79 . Zweifel daran, ob hier noch von eine unabsichtlichen Verwendung des Wortes auszugehen ist, sind hierbei gerechtfertigt (daher auch nicht in Kap. 3.2.1.2 eingeordnet). Denn die Entscheidung der Portal-Verantwortlichen (PV) erfolgt, obwohl nach pers. Auffassung des Beantworters der Nachfrage des Verf. das Hinterfragen des Wortes zu Recht erfolge. Und die PV wissen, dass
auch der „Duden“ das Wort mit Hinweis auf sprachpflegebezogene Kritik 80 (allerdings nicht die Kritik selber übend) anführt.
3.2. Unfreiwillige Verharmlosung
3.2.1.1 Kliniken
Soweit Kliniken und Krankenkassen aber die Durchführung oder Finanzierung medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs zu ihren Leistungen zählen 81 , ist eine vorsätzliche Verharmlosung der Tötung ungeborenen Lebens eher zu bezweifeln. Dass gilt auch für Hinweise der Dermatologischen Klinik des UniversitätsSpitals Zürich zum Akne-Behandlungsmittel Isotretinoin 82 oder die Aussage aus der Helios Klinik Berlin, im Falle des Auftretens von Autoantikörpern, die die Gefäße von Schwangeren angriffen, bleibe derzeit den Ärzten „nur eine vorzeitige Unterbrechung der Schwangerschaft.“ 83 . Die einschlägige Wortwahl erreicht aber anderer Stelle abenteuerliche Dimensionen bis hin zum „künstlichen Schwangerschaftsunterbruch“ der Ars Medica Laserklinik 84 , wo angesichts des Namens „Ars“ offensichtlich Kunst und Künstlichkeit gründlich verquer geraten sind. Die Ernsthaftigkeit hingegen und die Bedenklichkeit einer Situation, die sich in einer schwedischen Spital in einer multidisziplinären Abteilung für Jugendlichen darstellt, nämlich unter 2800 Konsultationen auch 300 „Schwangerschaftsunterbrüche“, wird durch dieses in einem Be-
78 Fenner, A., siehe Fn11
79 Versicherungsnetz.de, eMail an den Verf. v. 30. Januar 2008 17:15
80 Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6., überarbeitete Auflage, Schwan|ger|schafts|un|ter|bre| chung, die: Schwangerschaftsabbruch, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich: Dudenverlag 2007 (© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim) - [zitA] Das Wort Schwangerschaftsunterbrechung wird gelegentlich aus sprachpflegerischer Sicht mit dem Argument kritisiert, eine Unterbrechung beinhalte eine (in diesem Fall unmögliche) Fortsetzung. Dann wird meist das Wort Schwangerschaftsabbruch oder Abtreibung verwendet.[zitE]; ausführlich zur Darstellung in Wörterbüchern vgl. Beckmann, P., Schwangerschaftsabbruch als sprachliches Problem - eine linguistische Textanalyse ausgewählter Gesetzentwürfe zur Reform des § 218 StGB, Diss Univ. Würzburg 2004
81 z.B. Spitalzentrum Biel (CH), Leistungsangebot Familienplanung, Biel 2008*; Klinikum Schwäbisch Gmünd, Geschäftsbericht 2006;
82 UniversitätsSpital Zürich, Patienteninformation Isotretinoin, Zürich 2008*
83 Torsten Böhmer, PR / Marketing Helios Research Center GmbH, Bluthochdruck während der Schwangerschaft: Wenn das Immunsystem die eigenen Gefäße angreift, Berlin 2005
84 Ars Medica Laserklinik, Informationen über den künstlichen Schwangerschaftsunterbruch (Interuption), Budpest 2008*, vorher z.B. Titel in Heiss, H., Die künstliche Schwangerschaftsunter- brechung und der kriminelle Abort, Stuttgart 1967
16 16 16 16
richt 85 benutzte Wort hingegen kaum gemildert. Eine nicht unbedingt ernsthafte Option (aber nicht so, wie die Autoren im Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - es meinen) ist die „Schwangerschaftsunterbrechung“ nach Diktion des BVerwG 86 für diejenigen, die eine katholische Beratungsstelle aufsuchen. „Diesen Hilfesuchenden gleichwohl die Mitteilung aufzudrängen, wo sie gegebenenfalls einen Beratungsschein erhalten können, würde von vielen als Beleidigung empfunden.“ Das mag so sein, aber es ist ebenfalls eine Beleidigung für einen vernünftigen Menschen, ihn - wie es das BVerwG tat - mit Vokabeln wie „Schwangerschaftsunterbrechung“ zu konfrontieren.
Zweifellos erfolgt die Verwendung des Begriffes „Schwangerschaftsunterbrechung“ in vielen Fällen auch aus Nachlässigkeit oder - z.T. bürokratisch unterstützter 92 - Betriebsblindheit. Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn der Chefarzt einer gynäkologischen Abteilung einer Klinik einen öffentlichen Vortrag über „Formen der Geburt und Wege der Schwangerschaftsunterbrechung“ 87 hält oder den Begriff in einer im übrigen in Sachen Beratungsethik tiefgehend kritischen Arbeit 8889 verwendet 90 . Dies ist verständlich, aber nur bei einer „verbalen Umkehr“ auch tatsächlich verzeihlich.
3.2.1.2 Krankenversicherungen
85 SGGA - Schweizerische Gesellschaft für die Gesundheit Adoleszenter, Rückblick auf das GYNEA Symposium vom 15. September 2007, St. Gallen 2007
86 BVerwG v. Urt. v. 15.7.2004 - 3 C 48.03 (zu (OVG Niedersachsen -11 LC 18/03)
87 avis in GemeinschaftsKlinikum Koblenz Mayen, Pressemitteilung Monat Juli 2004 -Gesamtübersicht, Koblenz 2004
88 vgl. auch Fn90; der Autor J. Kunze befasst sich mit der Frage, wie die „nondirectiveness“ im Code der ethischen Prinzipien für genetische Berater in einem Spanungsfeld, das z.B. auch durch den Eckwert „Neutrality is not Morality“ geprägt ist, in die praktische Gesprächsführung eingeordnet werden kann. Ärzte würden trotz einem Wiederholungsrisiko von nur 5% gezwungen, direktiv ein Wiederholungsrisiko von 25% zu nennen. „Es könnte ja eine neue, noch unbekannte genetische Störung zugrunde liegen“. Damit werde das ärztliche Ethos des „nil nocere“ juristisch zur Bürde für Patienten. Juristen (vgl. Fn89) nähmen offenbar in Kauf, dass sie direktiv in die Intimität des Arzt-Patienten-Verhältnisses eingriffen.
89 [Anm.] vgl. z.B. BGH v. 31. 1. 2006 - VI ZR 135/04, Kindesunterhalt wegen Arztfehler bei Schwangerschaftsabbruch
90 Kunze, J. (Humboldt-Universiät zu Berlin, Universitätsklinikum Charité), Zur Problematik der Beratung bei zu erwartender Behinderung des Kindes, Blaue Reihe 1/2002 (Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik: Nutzen und Grenzen), Berliner Zentrum Public Health, Berlin 2002**
92b Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information - DIMDI - (i.A. des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung), ICD-9 - Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme; siehe auch Charité, Arbeitsmedizinisches Zentrum, Arbeitsmedizinische Leitlinie zu MMR+Varizella+Pertussis, Berlin
So bieten Krankenkassen in vielen Fällen aus formal nachvollziehbaren, aber biologisch pädagogisch nicht zu verantwortbaren Gründen nach wie vor „Schwangerschaftsunterbrechung“ im Leistungskatalog oder in Patienteninformationen an 97 .
Der gleiche Fauxpas wie einem medizinischen Journal 53 widerfuhr der Betriebskrankenkasse der Stadtwerke Hannover, die in einer arbeitsrechtlichen Information ohne inhaltlichen oder sprachlichen Anlass einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes den Begriff
„Schwangerschaftsunterbrechung“ andichtete 98 .
2006 **
93b DIMDI, Nachricht an den Verf. v. 20.02.2008 11:13
94b Der ICD-9 war eine internationale Klassifikation von Diagnosen, abgelöst Ende 1999 durch ICD-10 mit der auch in deutscher Sprache korrekten Formulierung. Die deutsche Fassung wurde, die ICD-10 wird in Deutschland als Schlüssel zur Angabe von Diagnosen, vor allem zur Abrechnung mit den Krankenkassen, verwendet. Der ICD-10 Code für den Schwangerschaftsabbruch lautet z.B. „O04.9“
95 WHO, International Statistical Classification of Deseases and Related Health Problems, 10 th Rev., Vol.2, 2 nd E d , Chapter XV Pregnancy, childbirth and the puerperium (O00-O99) Pregnancy with abortive outcome (O00-O08), Genf 2007
96 vgl. Mayer, F.C., Fn43 - Fn dort 723, „Regulation of Information Bill“ (Ir S C 1995), [1995] 1 IR 1; [1995] 2 ILRM 81, Mitglieder des Senats waren Mr. Hamilton CJ, O. Flaherty, Egan, Blayney and Denham JJ.
97 vgl. DKV, Lexikon - Krankheiten von A-Z - Fehlgeburt, Köln 2008*;auch DKV, Versicherungspolice DKV Mundisalud, Zaragoza 2005; auch gesundheitsportal-privat.de - München 2008; auch Visana Vers., Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Reise-Zusatzversicherung Vacanza et al, Muri (BE) 2008
98 Betriebskrankenkasse der Stadtwerke Hannover, Aktuelles - Arbeitsrecht : Bemessung der Entgelt- fortzahlung nach tariflicher Arbeitszeit, Hannover 2004
18 18 18 18 3.2.1.3 Fachverbände II
Ein Problem weisen Fachverbände insoweit auf, als sie auch im medizinischen Bereich ein
Insiderunwesen pflegen 99 , wobei Begriffe, die aus diesem Milieu „ausbrechen“, in Laienkreisen erheblichen Schaden anrichten können, weil sie von Laien zu Recht und unbeabsichtigt irrtümlich wörtlich genommen werden können.
3.2.2 Kirche
Einen Mittelweg versucht Kardinal Camillo Ruini, im Zuge seienr Forderung nach einem weltweiten Abtreibungsmoratorium. Er persönlich gebrauche die Feststellung „Abtreibung ist Mord“ aus einer Haltung des Respekts gegenüber den Frauen und den Familien nicht. Allerdings „verdunkeln“ andere Begriffe wie „Schwangerschaftsunterbrechung“ die Reali-
tät 100 .
Traugott Roser weist in einer „Handreichung“ der Ev. Luth. Kirche in Bayern 101 darauf hin, dass „Berichte von Müttern und Eltern (....) zeigen (....), wie einschneidend die Erfahrung
einer Fehlgeburt, einer Totgeburt, eines frühen Kindstodes oder auch einer notwendig erachteten Schwangerschaftsunterbrechung ist“. Stringenter wäre hier sicher die klare Relati-vierung an einem Schwangerschaftsabbruch. Auch die Aussage des Bischofs von Arlington
„Abortion is the destruction of unborn human life, not just the interruption of pregnancy after implantation” 102 , nimmt so Schaden. Die Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
pflegt den einschlägigen Fehler amtlicherweise 103 . Selbst Radio Vatikan unterlief eine sol-
che - erklärtermaßen unabsichtliche - Entgleisung 104 . Gegebenenfalls übersetzungsbedingt liest man in einem englischen Text des Erzbischofs von Athen und Griechenland „The interruption of pregnancy is an interruption of life “ 105 . Die Übersetzung aus dem Originaltext „Η διακοπή της κύησης είναι διακοπή της ζωής“ führt nach der Google-Übersetzung zu „The termination of pregnancy is cessation of life“, wobei eine Vollübersetzung (dto.) des Textes 105 noch andere Übertragungen von „διακοπή“, aber in keinem Fall „interruption”, zutage führt. Es wäre also dem Übersetzer durchaus erlaubt gewesen, hier einer Übersetzung nicht nur den richtigen Sinn, sondern auch den richtigen Inhalt zu geben. Dieser
Anspruch wäre auch an jene zu stellen, die in der Organisation Fides das Wort „Schwangerschaftsunterbrechung“ in einen Hirtenbrief des Erzbischofs von Santa Fe 106 hineindichte-
99 vgl. Häberle. J., Bedeutung der Expertenberatung und soziomoralische Überlegungen zur Schwangerschaftsunterbrechung bei zu erwartender Behinderung , Vortr. Tg. „Pädiatrische Neurochirurgie, Offener Rücken - Wer hilft mir wie weiter?“, 27.9.2007, Akademie für ärztliche Ausbildung, Ärztekammer Westf.-Lippe, avis Westf. Ärzteblatt 8/07, S.23, Münster/Westf. 2007
100 vgl. („Frauen in Liebe helfen, ihr Kind anzunehmen“ - Vertreter des Papstes fordert weltweites Abtreibungsmoratorium, Katholisches - Magazin für Kirche und Kultur 29.1.2008, Bonn 2008
101 Roser, T., Ein Engel an der Leeren Wiege, München 2008*
102 Loverde, P.S. Bishop, Unity in Obeying Church Teaching - homily on the Memorial of Sts. Cornelius and Cyprian, Respect Life Mass at St. Louis Paris, Alexandria 2006
103 Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck [Landeskirchenamt Hrsg.], Aktenplan für die Kirchengemeinden und Gesamtverbände der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kassel 2007
104 Radio Vaticano, Mexiko: Bischöfe gegen Gewalt und Abtreibung, 23.04. Rom 2007
105 Papaskevaides, Chr. (Christodoulos, Erzbischof von Athen und Griechenland), Οµιλία του Μακαριωτάτου στο πρώτο Πανελλήνιο συνέδριο υπερήχων στη Μαιευτική και Γυναικολογία, [Ultrasonic Antenatal Screening: the Orthodox Theological Viewpoint, Übers. v. Petropoulos, N. C.], 1st Panhellenic Conference on Ultrasound in Obstetrics and Gynaecology, Athen 2006
106 Arancedo, J.M. (Erzbischof v anta Fe de la Vera Cruz), Carta sobre el aborto, Santa Fe 2006
19 19 19 19 ten 107 .
Weniger Verständnis, aber auch nicht Unmut wegen böser Absicht, kann da für einen Beitrag
des Kardinals Alfonso Lopez Trujillo aufgebracht werden, der sich zum Europäischen Parlament und „Schwangerschaftsunterbrechung“ äußerte 108 . Der Blick auf die klerikale Konkurrenz vermag nur teilweise beruhigen, auch wenn vor allem die EKD ihre christlich und damit
originär gebotene Aufgabe, menschliches Leben in allen Stadien zu schützen, in anderen
Diskussionsfeldern durch offensiven politischen Opportunismus aufweicht, wenn nicht konterkariert. Ein Beispiel hierfür ist, dass EKD-Chef Huber 109 Ende 2007 die Unterstützung einer freigiebigere Handhabung der zeitlichen Herkunftsbeschränkungen für embryonale
Stammzellen betrieb.
110
Kreuzverhör
Noch 2006 hieß es ganz anders im Einklang mit der Deutschen Bischofskonferenz „Deshalb ist es auch nicht allein die Sache von Biologen und anderen Naturwissenschaftlern, den Beginn menschlichen Lebens zu definieren. Wenn aber die mess- und zählbaren naturwissenschaftlichen Fakten allein nicht genügen, hat der frühest erkennbare Zeitpunkt, also die
107 Fidesdienst (Kongregation für die Evangelisierung der Völker), Pressemeldung 02.10.2006, Vaticano 2006
108 Lopez Trujillo, A., Zu den „Neuen Lösungen“ des Europäischen Parlaments zugunsten der Schwangerschaftsunterbrechung, Radio Vatikan Rom 2002
109 Huber, W., Eine ethische Gratwanderung. Gibt es einen ethisch verantwortbaren Handlungsspielraum bei der Forschung an embryonalen Stammzellen?, FAZ 27.12.2007, Frankfurt/M. 2007
110 Kluge,T., 2008
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Befruchtung von Ei- und Samenzelle, als Beginn menschlichen Lebens zu gelten: Nur so kann gesichert werden, dass die Würde und die daraus erwachsenden Rechte der ungeborenen Kinder nicht missachtet werden.“ 111 Und innerhalb der Kirche fehlt auch nicht Kritik an Denkweisen, „als ob es möglich wäre, Leben nur zu unterbrechen - und dann wieder zu erwecken. Indessen müssen wir uns auch als Christen der Frage stellen, ob wir ohne ein bisschen Selbstbetrug mit geschönten Begriffen auskommen.“ (Imhof 2003) 112 . Eine tatsächliche Unterbrechung nicht einer Schwangerschaft, aber einer Kausalkette wäre im Falle einer Schwangerenberatung durch die katholische Kirche mit anschließendem Schwangerschaftsabbruch gegeben 113 .
Papst Johannes Paul II beschrieb das Problem 1995 ausführlich: „Doch heute hat sich im Gewissen vieler die Wahrnehmung der Schwere des Vergehens nach und nach verdunkelt. Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben. In diesem Zusammenhang klingt der Tadel des Propheten kategorisch: ‚Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen’ (Jes 5, 20). Gerade in Bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie die Formulierung ‚Unterbrechung der Schwangerschaft’, die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen. Vielleicht ist dieses sprachliche Phänomen selber Symptom für ein Unbehagen des Gewissens. Doch kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern: die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz.“ 114
Derlei Enzycliken des Papstes finden auch politsche Anwendung (auch wenn die Kirche manchmal Probleme damit hat, zugeben zu müssen, dass auch sie Politik macht). So schreibt Bischof Daniel P. Reilly (röm. kath. Diözese Worcester) auch im Namen des Erzbischofs Sean O’Malley (Boston), des Bischofs Thomas Dupre (Springfield) und des Bischofs George Coleman (Fall River) „Pope John Paul II, in his magnificent encyclical on the
111 EKD, Deutsche Bischofskonferenz, Materialien für die Woche für das Leben, Hannover/Bonn 2006
112 Imhof, F., Fristenlösung - wie weiter?, Bausteine 5/01 Editorial, Zürich 2001
113 vgl. auch Liguori, V., Gewissenskonflikte im Arztberuf, VSAO Bulletin ASAMAC 7/95, in Medizin & Ideologie Vol. 22 1/2000, S.20, Ulm 2000
114 Wojtyła, K. J. (Johannes Paul PP. II), Evangelium vitae - An die Bischöfe, Priester und Diakone die Ordensleute und Laien sowie an alle Menschen guten Willens über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, Vatikan 1995; vgl. auch Ciccone, Fr. L. (C.M.; Prof. f. Moraltheologie Univ. Lugano), Acceptance of contraception leads to promotion of legalized abortion, L'Osservatore Romano 14.6.1995, Rom 1995
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Gospel of Life, recognized that, and I quote, ‚there is a widespread use of ambiguous terminology, such as interruption of pregnancy, which tends to hide abortion’s true nature’. Unfortunately, even our own state-mandated consent form contributes to this confusion by defining abortion as ‚the emptying of the contents of the uterus’“ 115 . „For example, abortion is called ‚voluntary interruption of pregnancy’ and not the killing of a defenceless human being, an abortion clinic is given a harmless, even attractive, name: ‚centre for reproductive health’ and euthanasia is blandly called ‚death with dignity’“ sagte der Sekretär der Glaubenskongregation im Vatikan, Erzbischof Angelo Amato 116 . In die gleiche Richtung geht die Kritik eines Arztes „Der häufig verwendete Begriff ‚Schwangerschaftsabbruch’ verdunkelt den Sachverhalt, dass Abtreibung nicht nur einen physiogischen Zustand der Frau beendet (dies geschieht auch durch einen Kaiserschnitt), sondern selbständiges menschliches Leben vernichtet. Noch problematischer ist der Begriff
„Schwangerschaftsunterbrechung“, da er sowohl die Tötungshandlung als auch deren definitiven Charakter verhüllt.“ (Neuer 1992) 117
Louis Sergio Solimeo kritisiert 2007 aus der Sicht einer auf der Grundlage eines relativ hohen marienorientierten Frömmigkeitsgrades handelnden Organisation (vgl. Fn120) ungewohnt moderat eine Halbherzigkeit portugiesischer Bischöfe, die nicht ihr volles Gewicht hinsichtlich eines unter der sozialistischen Regierung pro Abtreibung ausgerichteten Referendums 118119 in die Wagschale würfen, sondern einfach nur Dokumente aus der kath. Kirche zur „so called voluntary interruption of pregnancy“ anführten, aber keine klare Stellung zum Referendum nähmen und auch die Priester zu einer ähnlich aussagearmen Haltung anhielten 120 .
Kompakter kam schon 1976 aus der Amerikanisch Lutherischen Kirche eine deutliche Empfehlung: „Perhaps abortion should be referred to as fetal euthanasia or as fetacide, rather than cloaked by terms such as V.I.P.(voluntary interruption of pregnancy).“ 121 Einen kurzen Vergleich zieht Erzbischof Karl Josef Romer (Vatikan) „Das klingt doch, als würde der Strom mal kurz unterbrochen“. 68b
115 Reilly, D. P. (Massachsetts Catholic Conference), Legislative Testimony - Woman’s Right to Know, Same-Sex Marriage and Civil Union Bills, Boston 2003
116 Reuters, Gay Marriage Evil, Abortion Terrorism, 23.4.2007, Rom 2007
117 Neuer, W., Abtreibung (Artikel für: Ev. Lexikon für Theologie und Gemeinde), Medizin und Ideologie Vol.14, S.24, Ulm 1992
118 Ref. v. 11. Februar 2007, 59% der abgegebenen Stimmen (in Hochburgen der Portugiesischen Kommunistischen Partei - PCP im Industriegebiet südlich von Lissabon und in Alentejo 90%) für die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches (vgl. Fn119)
119 N.N., PdA-Weblog-Beitrag v. Gafanhoto 1.3.2007 zu Reto Nause ist billiger - Wahlempfehlung der PdA Bern für die Gemeinderatsersatzwahl in Bern, 14.2.2007
120 Solimeo, L. S., Why Did Catholic Portugal Legalize Abortion?, The American Society for the Defense of Tradition, Family and Property, Spring Grove (PA) 2007
121 American Lutheran Church, Abortion: A Statement of The American Lutheran Church (statement received as information by the Eighth General Convention of The American Lutheran Church by action GC76.9.34 and transmitted to the member congregations of The American Lutheran Church as a statement worthy of study by their members), Journal of Lutheran Ethics, Chicago 1976
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Die Literatur bietet Anhaltspunkte an und bestätigt Endrücke des Verf., dass religiöse Aspekte, die weltlichen Gesetzen in Sachen Schwangerschaftsabbruch zugrundeliegen können, hinsichtlich der Lehre des katholischen Kirche und protestantischer Theologie deutlich differieren können. In einem Fall sei nicht verschwiegen, dass „termination of pregnancy“ und „voluntary interruption of pregnancy“ - wenn auch nicht einzigartig, so doch auffälligzusammen in einem Satz Verwendung finden (Molinelli 2005) 122 .
3. Politik
Ein griechischer König soll, gefragt nach dem Wichtigsten in seinem Amt, gesagt haben „Das Wichtigste ist die Sorge für die Klarheit der Begriffe!“ 65
Dieser Sorge wird politisch zu wenig Rechnung getragen, und Verwirrungen sind die Folge. Auch Ethikkomissionen sind nicht unbedingt geeignet, hier - obwohl auch hierfür auserlesen - Verwirrungen und Verirrungen zu beenden 123 . So bleibt zu hoffen, dass es eine unfreiwillige Unterstellung des stern .war, der FDP zuzuschreiben, sie habe ihren Koalitionspartner CDU 1971 zwingen wollen, „die Schwangerschaftsunterbrechung in den ersten drei Monaten freizugeben“ 124 . Unmögliches verlangt auch die Frauen- und Familiensprecherin der GRÜNEN Vorarlberg, Katharina Wiesflecker, nämlich eine Möglichkeit auf Schwangerschaftsunterbrechung in einem öffentlichen Krankenhaus in jedem Bundesland. 125
Die „Demokratische Linke“ meinte 1999, „der Versuch des Klerus, die für die Betroffenen entwürdigende Prozedur einer Schwangerschaftsunterbrechung zu verschärfen“, werde mit einem „klaren NEIN zum § 218“ beantwortet 126 . Das Parteiprogramm der SPÖ soll verlangt haben, „die Unterbrechung der Schwangerschaft“ sei für straffrei zu erklären 127 . Gut gemeint, aber eben doch knapp daneben ging sicher auch die Empfehlung der Jungen Union, im Falle einer möglichen Abtreibung die Möglichkeit einer Freigabe des Kindes zur anonymen Adoption zu erwähnen und als Handlungsalternative anzubieten, auf „diese Weise könnte die Schwangerschaftsunterbrechung in manchen Fällen zu Gunsten des Lebens des Kindes vermieden werden“ 128 , weil man Unmögliches ohnehin nicht vermeiden muss.
Widersprüchlich ist es, zu schreiben, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, ein ausgewiesener Abtreibungsgegner, habe einen „vielbeachteten Vortrag über die für christli-
122 Molinelli, A., et al., Voluntary interruption of pregnancy in Europe: medico-legal issues and ethical approach to the regulation, Minerva Ginecol., Vol. 57, S.:217-223, Torino 2005
123b vgl. Comitato nazionale per la bioetica, papere su Terapia cellulare del morbo di Huntington attraverso l’impianto di neuroni fetali”, Rom 2005; Das Comitato verwendet den Begriff „interruzione volontaria della gravidanza” rekordverdächtig zwanzigmal
124 stern, FDP zu §218: Dieser §218 muss weg (Unterüberschrift zu einem Interview mit Wanter Scheel und Lieselotte Funcke) 11.7.1971, Hamburg 1971
125 Wiesflecker, K., Verhütung vor Abtreibung, PM 12.4.2007, Bregenz 2007
126 DL - Demokratische Linke, Wer wir sind, und was wir wollen, Berlin 1999
127 SPÖ - Bundesfrauen, Geschichte der Fristenregelung, Wien 2004
128 JU Schleswig Holstein [Hrsg], JU Dithmarschen beschäftigte sich mit Bio- und Medizinethik, Ins Schwarze 02/04 S.18, Kiel 2004
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che Demokraten 129 schwierigen ethischen Fragen der Schwangerschaftsunterbrechung (.....) aus einer christlich demokratischen Perspektive“ gehalten 130 , weil Hüppe sicher den Begriff „Schwangerschaftsunterbrechung“ gemieden hätte. Die taz befaßt sich mit dem CDU-Politiker Leo Lennartz (Euskirchen) „Nur in puncto Schwangerschaftsunterbrechung gibt es für ihn selbstverständlich keinerlei Fragen: ‚Abtreibung ist Mord!’“ 131 Unbeschadet der Wertung des Lennartz-Zitats kann man der taz nach Maßgabe des Anspruches, den sie als kritisches Presseorgan an sich selber stellt, nur empfehlen „si tacuisses....“.
Sprachlicher Trott kann bei der SPD im Thüringer Landtag bei einer Antragsformulierung „Kostenübernahme für Schwangerschaftsunterbrechungen (....)“ angenommen werden 132 . Eher ideologisch getragener Dummheit war es zuzuordnen, wenn eine politische Partei „Schwangerschaftsunterbrechung“ zum Gegenstand eigenen Interesses erhob „Ob einer Frau, die eine Schwangerschaftsunterbrechung will, die Krankenhaustür zugeschlagen wird, oder ob Leute, die den Bau einer Abschussrampe verhindern wollen, weggeschlagen werden, das staatliche Gewaltmonopol steht unseren Interessen unmittelbar im Weg“ (Trampert 1983) 133 .
3.2.4 Sport
Sogar den Sport lässt die Thematik nicht unverschont. Wohl in der Wortwahl unfreiwillig, aber die Aufschlagskraft von ungewohnten Offenherzigkeiten mildernd, begründete die Sm' Aesch Pfeffingen, ein Volleyballclub im schweizerischen Birseck, in einem Spielbericht die Abwesenheit einer Spielerin mit „Schwangerschaftsunterbruch“ 134 .
4 Fazit
„Schwangerschaftsunterbrechung“ wird in Ignoranz naturwissenschaftlicher Fakten und in Deutschland zudem in Ignoranz prägender historischer Vergangenheit und oftmals als „wie-
129 .....wobei dann, wenn „christliche Demokraten“ für „CDU-Mitglieder“ stehen sollte (siehe z.B. Überschrift zu Teil I Grundsatzprogramm 2007 „Wir christliche Demokraten“, vgl. Fn135), die Korrektheit einer solchen Synchronität der Begriffe zu bestreiten wäre. Die im CDU-Grundsatzprogramm mehrfach enthaltene Formulierung ist im übrigen eine Anmaßung, die Grund für eine intensiverer Befassung der CDU mit dem Gleichnis vom Zöllner und Pharisäer (Lk 18, 9-14) sein muss. Die Formulierng ist insoweit in sich widersprüchliche, als die CDU nach Maßgabe des Grundsatzprogrammes weiss, dass sich aus christlichem Glauben kein bestimmtes politisches Programm ableiten lässt. Die CDU sei, so heißt es weiter, für jeden offen, der Würde, Freiheit und Gleichheit aller Menschen - also glaubensunabhängig - anerkenne und die hieraus folgenden Grundüberzeugungen unserer Politik bejahe (dto. Ziff. 9). Also können auch muslimische Demokraten und Demokraten aus anderen Religionszugehörigkeiten Parteimitglied der CDU sein.
130 Konrad Adenauer Stiftung [Hrsg.], Wittelsbürger, H., Medizinischer Fortschritt und Bioethik; Herausforderungen für den christlichen Humanismus, Tagungsbericht, Santiago de Chile 2007
131 Beucker, P., Euskirchen hat seine „Hohmann Affäre“, taz 9.2.2003, Berlin 2003
132 SPD, Antrag der Fraktion der SPD im Thüringer Landtag zum Thema: „Kostenübernahme für Schwangerschaftsunterbrechungen bei sozial bedürftigen Frauen“, vgl. Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/2071 - , Plenarprotokoll 4/43 v. 13.07.2006, Erfurt 2006
133 Trampert, R., Rechenschaftsbericht auf dem 6. Bundesparteitag der Grünen, Duisburg 1983; zit. in Langguth, G., Eisel, S., Mythos 68 - Zur APO und ihren Folgen, Zukunftsforum Politik Nr. 25, Konrad Adenauer Stiftung [Hrsg.], Sankt Augustin 2001
134 Sm'Aesch Pfeffingen, Damen 3: Team der Rückrunde schlägt drittplaziert, 07.3., Birseck 2005
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cher Faktor“ zur Verharmlosung des „harten Faktors“ „Schwangerschaftsabbruch“ verwendet. Selbst Kirchen verschonen sich nicht vor dieser oft unbeabsichtigten, aber in der Folge gleichermaßen gefährlichen verbalen Beliebigkeit, wobei sich die evangelische Kirche nicht nur verbal mit einer strikte Wertewahrung - so auch die CDU trotz des „C“ im Namen und trotz der grundsatzpolitischen Selbsteinschätzung „Wir christlichen Demokraten“ 135 - vergleichsweise schwer tut. In einem Umfeld sprachlicher Verweichlichung und Aufweichung, wobei das Gesagte immer weniger Kongruenz mit dem Gemeinten aufzuweisen droht, können und müssen vor allem Politik, Kirchen und Medien eine Vorbildfunktion hinsichtlich der Klarheit von Aussagen beweisen. Dies ist nicht nur der Transparenz der Transparenz wegen notwendig, sondern weil sonst Begriffe an Griffigkeit und Werte an Schärfe, Begreifbarkeit und letztendlich auch an allgemeiner Attraktivität verlieren oder nie erreichen werden. Umsomehr würden dann ideologisch besetzte Begriffe und ihre Anwender an Besessenheit zunehmen.
135 vgl. Grundsatzprogramm der CDU, Hannover 2007
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Dipl. Ing. agr. Tilman Kluge, 2008, Unschwanger auf Zeit - Der Unsinn mit der Schwangerschaftsunterbrechung, München, GRIN Verlag GmbH
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