Christine Um
Minderheiten in Europa und europäischen Ländern. Analyse ausgewählter Textauszüge von Will Kymlicka und Rainer Hofmann.
Minderheiten in Europa und europäischen Ländern:
Analyse ausgewählter Textauszüge von Will Kymlicka and Rainer Hofmann.
1. Konventionsdarstellung
1.1. Will Kymlickas „Multikulturalismus und Demokratie“ 1
1.2. Rainer Hofmanns „Minderheitenschutz in Europa“ 2
2. Konventionsanalyse 3
3. Textanalyse 4
4. Bibliographie
4.1. Monographien / Gesamtdarstellungen 11
4.2. Sammelbände oder Aufsätze aus Sammelbänden 13
4.3. Wissenschaftliche Zeitschriftenaufsätze / Online-Volltext 14
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Christine Um
Minderheiten in Europa und europäischen Ländern. Analyse ausgewählter Textauszüge von Will Kymlicka und Rainer Hofmann.
1. Konventionsdarstellung
Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten ist nicht das erste Dokument zu Fragen des Schutzes nationaler Minderheiten, wohl aber das umfassendste. Ihre zentrale Bedeutung liegt darin, dass der Schutz der Rechte nationaler Minderheiten Teil völkerrechtlicher Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist. Sie ist der erste internationale völkerrechtlich verbindliche multilaterale Vertrag, da sich unterzeichnenden Staaten verpflichten, ihr nationales Recht mit den Zielvorgaben der Rahmenkonvention übereinstimmend zu strukturieren.
1.1. Will Kymlickas „Multikulturalismus und Demokratie“
Der vorliegende Textauszug aus Will Kymlickas „Multikulturalismus und Demokratie. Über Minderheiten in Staaten und Nationen“ 1 stellt den Versuch dar, eine genaue Begrifflichkeit zu finden, ohne die weder Minderheiten in Einwanderungsgesellschaften oder Nationalstaaten charakterisiert noch ihr Grad an Integration beurteilt werden kann. Die Schwierigkeit bei Konfliktfragen um ethnokulturelle Gruppen in liberalen Demokratien besteht vor allem darin, dass es weder präzise definierte Begriffe noch anwendbare Theorien für Lösungsansätze gibt. Mit dem Augenmerk auf die Problemstellung, ob Liberalismus und Nationalismus miteinander einhergehen können und basierend auf einer Situationsbeschreibung des Konflikts um die mögliche Abspaltung Quebecs von Kanada diskutiert Kymlicka unterschiedliche Arten des Nationalismus. Die Art von Nationalismus, die in liberalen Demokratien entsteht, ist eine andere als die allgemeine, meist negative Vorstellung vom Begriff des Nationalismus. Um den Begriff des Nationalismus in liberalen Systemen richtig zu begreifen, müsse man anerkennen, dass individuelle Autonomie nur durch nationale Identität auf- 1 WillKymlicka: Multikulturalismus und Demokratie. Über Minderheiten in Staaten und Nationen. Hamburg 1999, 7-46.
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rechterhalten werden kann. Er vertritt den Standpunkt, dass Liberalisierung zu einer Stärkung des Nationalitätsbewusstseins führt und wirbt dafür, dass die nationale Identität von Minderheiten nicht als Gefahr gesellschaftlicher Desintegration, sondern eher als Möglichkeit für den Liberalismus anerkannt
werden soll.
1.2. Rainer Hofmanns „Minderheitenschutz in Europa“
Der Nachtrag aus Rainer Hofmanns „Minderheitenschutz in Europa. Völker-und staatsrechtliche Lage im Überblick“ 2 gibt eine umfassenden Überblick über die völker- und verfassungsrechtliche Stellung nationaler Minderheiten in Europa vor dem Hintergrund der Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Nach einer Charakterisierung der Konvention bewertet Hofmann diese anhand einer eingehenden Analyse aller Artikel. Er verweist auf Lücken, Widersprüche und Versäumnisse innerhalb der Rahmenkonvention; versucht aber auch, die Ursachen für diese zu finden. Abschließend kommt er zu dem Ergebnis, dass der angestrebte umfassende Schutz nationaler Minderheiten nicht umfassend genug ist, da viele Formulierungen der einzelnen Artikel zu unpräzise seien.
2 Rainer Hofmann: Nachtrag [Die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995], in: Ders.: Minderheitenschutz in Europa. Völker- und staatsrechtliche Lage im Überblick. Berlin 1995, 199-217.
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Minderheiten in Europa und europäischen Ländern. Analyse ausgewählter Textauszüge von Will Kymlicka und Rainer Hofmann.
2. Konventionsanalyse
Die wohl auffälligste Lücke stellt das Fehlen einer deutlichen Definition des Begriffs „Minderheit“ dar. Wer oder was ist eine nationale Minderheit, durch welche Merkmale ist sie als solche charakterisierbar und „ab wann“ wird/ist jemand eine? Der Begriff „Minderheit“ ist zentraler Gegenstand der Rahmenkonvention, aber eine genaue Bestimmung fehlt. Ursache hierfür könnte sein, dass man sich nicht auf eine allgemeine Definition einigen konnte. Hiermit geht einher, dass zwar die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit jedermanns freie Entscheidung sei, aber schwierig ist, wovon diese Zugehörigkeit einer Person zu einer nationalen Minderheit abhängt. Ist es, wie Hofmann es nennt, „subjektiver Wille“ oder „objektive Kriterien“? Die Rahmenkonvention lässt hier offen, dass Staaten eine solche individuelle Entscheidung über die Zugehörigkeit nicht diese ausschließenden objektiven Kriterien wie z.B. Abstammung unterlaufen dürfen.
Weiterhin problematisch ist Artikel 3, Absatz 1. Hier heißt es, dass sich aus den Grundsätzen der Rahmenkonvention Rechte und Freiheiten „ergeben“. Es lässt sich schlussfolgern, dass die Konvention an sich keine unmittelbar anwendbaren individuellen Rechte bestimmt. Zwar wird in der Konvention auch Minderheiten anerkannt, ihre Rechte einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen auszuüben. Hier darf man aber nicht ableiten, dass Individual- und Gruppenrechte gemeint sind, sondern lediglich die Anerkennung der gemeinsamen Ausübung von eigenen Rechten, der der Einzelpersonen.
Artikel 30, Absatz 2 lässt zudem Staaten die Möglichkeit offen, Gebiete von der Anwendung dieser Konvention auf Wunsch auszuschließen; d.h. jeder Staat kann bei Unterzeichnung erklären, für welche diese Konvention gilt oder auch nicht.
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Arbeit zitieren:
M.A. Christine So-Young Um, 2004, Minderheiten in Europa und europäischen Ländern, München, GRIN Verlag GmbH
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