Inhaltsverzeichnis
Einleitung Seite 3
Ereignisgeschichtliche Einordnung: Böhmen 1608 - 1620 Seite 4
Die Confoederatio Bohemica Seite 18
Die Präambel Seite 18
Die 100 Artikel Seite 19
Fazit Seite 28
Die Confoederatio Bohemica und das Widerstandsrecht bei Althusius Seite 30
Fazit Seite 35
Zusammenfassung Seite 36
Literaturverzeichnis Seite 37
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Einleitung
„Die zweihundertjährige Epoche der böhmischen Reformation war geprägt von einer beständigen religiösen und politischen Auseinandersetzung zwischen hussitischerspäter evangelischer - und katholischer Religionspartei. Die Bedeutung und Brisanz dieser konfessionellen Polarität lag nun vor allem darin, daß sie sich verband mit den ständepolitischen Gegensatz zum Herrscher.“ 1 In dieser Arbeit soll es um die allerletzte Phase dieser Dualität zwischen den Konfessionen einerseits und dem Herrscher und den Ständen andererseits gehen.
Dabei werde ich in drei Arbeitsschritten vorgehen. Zum ersten erfolgt eine kontextuelle Einordnung des böhmischen Aufstandes von 1618/19. Ich habe mich dazu entschlossen, diese etwa im Jahre 1608/09 beginnen zu lassen, da die Ausstellung des Majestätsbriefes Rudolfs II. ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in den Aufstand darstellt und auf diesen immer wieder Bezug genommen wird. Thematisch wäre es sicher noch schlüssiger gewesen, bei Ferdinand I. - dem ersten Habsburger auf dem böhmischen Königsthron - zu beginnen, doch musste ich aus Platzgründen darauf verzichten. In einem zweiten Schritt werde ich die Gründungsakte der böhmischen
Konföderation, die Confoederatio Bohemica von 1619, analysieren. In 100 Artikeln stellen die fünf böhmischen Länder ihre Vorstellung von der Zukunft ihres Landes dar. Es wird sich zeigen, wie sich darin die Gegenwart spiegelt und auch, in welchen Bereichen sich etwas verändern sollte.
Im letzten Teil der Arbeit werde ich in aller Kürze der These nachgehen, ob sich in der Confoederatio Bohemica Gedankengut des Politikwissenschaftlers Johannes Althusius findet, d.h. ich werde im Wesentlichen den Widerstandsartikel 30 der Konföderationsakte mit dem 38. Kapitel der „Politik“ des Althusius vergleichen und auf signifkante Ähnlichkeiten hin überprüfen.
1 Eberhard, Winfried „Entwicklungsphasen und Probleme der Gegenreformation und katholischen Erneuerung in Böhmen, Mähren und Polen“, in: Römische Quartalsschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte, 84 (1989), S. 235.
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Ereignisgeschichtliche Einordnung: Böhmen 1608 - 1620
Der Bruderzwist zwischen Rudolf und Matthias brach 1608 aus, als Matthias versuchte sich das Erbe seines kinderlosen Bruders noch zu dessen Lebzeiten zu sichern; auf Grund von persönlichen Differenzen fürchtete er leer auszugehen. In diesem Streit zeigte sich deutlich, dass die Religionsfrage zum zentralen Punkt der Auseinandersetzungen zwischen den evangelischen Ständen und dem katholischen Landesherr geworden war. 2
1608 schloss Matthias einen Bund mit den österreichischen und ungarischen Ständen, denen sich auch Mähren anschloss; für ihre Bemühungen sollten sie mit der Religionsfreiheit belohnt werden. 3 Bahlcke interpretiert diesen Vorgang allerdings so, dass die Religionsfreiheit ursprünglich nicht vorgesehen war, sondern erst nach dem Anschluss Mährens an die Föderation von dem Land gefordert wurde, andererseits wollte man Matthias die Huldigung verweigern. 4 Mit diesem Schritt wurde die Integrität der böhmischen Krone aufs höchste in Frage gestellt. 5 „(...) so war doch der Beitritt Mährens eine innere Konsequenz der ungelösten staatlichen und politischen Probleme innerhalb der Länder der Wenzelskrone. Der Alleingang der Markgrafschaft Mähren beschleunigte jedoch eine Lösung dieser offenen Fragen, die neben dem Zusammenprall von Königtum und Ständen zum beherrschenden innenpolitischen Thema der kommenden Jahre wurde.“ 6 Zu bedenken bleibt allerdings, dass sich die Mährer zwar von Rudolf abwandten, sich aber nicht aus der Krone Böhmens an sich herauslösten. 7
Da Matthias mit einem Heer auf Prag marschierte, sah sich Rudolf genötigt seinerseits ebenfalls die verbleibenden Stände auf seine Seite zu ziehen, indem er auch ihnen die Religionsfreiheit versprach. 8 Außerdem unterstützten ihn die böhmischen Stände, weil sie einen schwachen König bevorzugten. 9
2 Van Eickels, Christine „Schlesien im böhmischen Ständestaat“, Köln u.a., 1994, S. 57.
3 Ebd., S. 58.
4 Bahlcke, Joachim „Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgerherrschaft (1526 - 1619)“, München, 1994, S. 342.
5 Ebd., S. 342.
6 Ebd. S. 324.
7 Ebd., S. 341.
8 Van Eickels, S. 58.
9 Bérenger, Jean „Die Geschichte des Habsburgerreiches 1273 - 1918“, Wien u.a., 1990, S. 294.
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Im Vertrag zu Lieben vom 25. Juni 1608 musste Rudolf seinem Bruder Matthias allerdings die Regierung in Österreich, Ungarn und Mähren überlassen und erkannte ihn zu seinem Nachfolger in Böhmen und im Reich an. 10 In Böhmen hatte Rudolf die Macht zunächst aber behalten, doch stellten sich die böhmischen Stände gegen ihn als er die gegebenen Versprechungen nicht einlösen wollte. Auf dem Juni-Landtag 1609 legten sie ihm drei Schriftstücke vor, nämlich erstens, dass sie bereit waren ihren Glauben mit Waffen zu verteidigen, zweitens, dass sie auf Grund der äußeren gefahrvollen Situation sich gezwungen sahen, das Land in den Verteidigungszustand zu versetzten und dafür Steuern einzutreiben, drittens ein Schriftstück, das den späteren Text des Majestätsbriefes vorausnahm. 11 Allerdings machte Rudolf auch weiterhin keine Anstalten sein Versprechen einzulösen.
Am 20. Juni 1609 wurde ein Verteidigungsbündnis mit Schlesien geschlossen (d.h. mit den nicht-katholischen schlesischen Ständen) für den Fall, dass man von katholischen Ständen oder von kaiserlichen Truppen angegriffen wurde und die Religionsfreiheiten verletzt werden sollten. 12 Einzig davon ausgenommen war der böhmische König und Landesherr. Damit stand der mährischen
Konföderationsbewegung ein ständischer Zusammenschluss Böhmens und Schlesiens gegenüber. 13
Rudolf versuchte immer weiter, sein Versprechen nicht einlösen zu müssen, was dazu führte, dass die nicht-katholischen Stände begannen, über Truppenaufstellungen zu beraten. Zum Nachgeben kam es aber erst, als dreißig Direktoren die Regierungsgewalt übernahmen und die Stände sich tatsächlich bewaffneten. 14 Rudolf unterzeichnete schließlich am 9. Juli 1609 den Majestätsbrief. 15 In Böhmen hatten sich über die letzten zwei Jahrhunderte drei Konfessionen herausgebildet, der Utraquismus, die Unität der böhmischen Brüder und nach und nach schwappte auch das Luthertum über die böhmischen Grenzen. 16 Allerdings hatten die Konfessionen die bremsende Vielfalt in der zweiten Hälfte des 16.
10 Van Eickels, S. 58.
11 Ebd., S. 59.
12 Van Eickels, S. 59 - 60.
13 Bahlcke, Regionalismus, S. 356.
14 Van Eickels, S. 60.
15 Van Eickels, S. 61.
16 Eberhard, Winfried „Reformatorische Gegensätze - reformatorischer Konsens - reformatorische Formierung in Böhmen, Mähren und Polen“, in: Bahlcke, Joachim (Hrgb.) u.a.„Ständefreiheit und Staatsgestaltung in Ostmitteleuropa. Übernationale Gemeinsamkeiten in der politischen Kultur vom 16. - 18. Jahrhundert“, Leipzig, 1996, S. 190 - 191.
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Jahrhunderts überwunden, sodass man zur Zeit des Majestätsbriefes schon - plakativ gesprochen - von evangelisch gegen katholisch sprechen kann. 17 Die böhmischen Stände hatten erkannt, dass man mit dem Thema Religion Menschen motivieren und solidarisieren konnte für den Weg in die nicht ungefährliche Opposition bzw. in den Widerstand. 18
Der auffälligste Punkt des Majestätsbriefes ist die Garantie der Religionsfreiheit 19 , die nicht nur den Ständen gewährt wurde, sondern auch untertänige Städter und Bauern durften nicht bedrängt werden. 20 Mit dem Majestätsbrief verzichtete der Kaiser ausdrücklich, die Konfession seiner Untertanen zu bestimmen, d.h. die cuius regio, eius religio- Regel griff in Böhmen nach 1609 nicht mehr. 21 Ein weiteres Element des Majestätsbriefes war die Erlaubnis, Kirchen und Schulen auf königlichen Gütern zu bauen und mit Personal zu besetzen, wenn diese noch fehlten. 22 Außerdem verzichtete Rudolf auf sein Recht, auf Grund von politischen Delikten Güter des Adels konfiszieren zu dürfen; dadurch konnten die Stände ihrer politischen Macht mehr Druck verleihen. 23
Man kann allerdings davon ausgehen, dass es im Majestätsbrief aber primär nicht um Religionsfreiheit ging, sondern darum, den Einfluss des Königs auf Kosten der Katholiken zurückzudrängen. 24
Weiterer Bestandteil des Majestätsbriefes waren nämlich die Einsetzung von 24 so genannten Defensoren, welche über die Einhaltung des Majestätsbriefes zu wachen hatten; Übertretungen sollten sie auf dem jeweils nächsten Landtag ansprechen und aushandeln. 25 Zudem stellte das Kollegium der Defensoren Ansprüche auf ein eigenes Heer, eigene Finanzen sowie das Recht Ständeversammlungen einberufen zu können. 26 Es wurde also nicht etwa die Regierung gestürzt, sondern eine alternative protestantische Regierung, eine Art Schattenregierung, als Gegenpol errichtet. 27 Es
17 Ebd., S. 201 - 202.
18 Ebd., S. 189.
19 Streng genommen müsste es Konfessionsfreiheit heißen, da ein anderer Glaube außerhalb des Christentums zu keiner Zeit zur Debatte stand.
20 Auerbach, Inge „Maximilian II. und Rudolf II. als böhmische Könige, die böhmischen Stände und das Problem von Reformation und Gegenreformation in Böhmen“, in: Harder, Hans- Bernd/ Rothe, Hans „Später Humanismus in der Krone Böhmens“, Dresden, 1998, S. 52.
21 Van Eickels, S. 64.
22 Ebd., S. 62.
23 Bahlcke, Regionalismus, S. 348.
24 Auerbach, S. 52.
25 Van Eickels, S. 62.
26 Pánek, Jaroslav „Das politische System des böhmischen Staates im ersten Jahrhundert der habsburgischen Herrschaft (1526 - 1620)“, in: MIÖG 97 (1989), S. 69.
27 Bahlcke, Regionalismus, S. 356, Winkelbauer, Thomas „Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter. Teil 2“, Wien, 2003, S. 26.
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entstand damit in Böhmen auf Grund des Majestätsbrief eine Art zweite Regierung, die neben dem König herrschte, während in Mähren und Schlesien durch personelle Veränderungen und institutionelle Korrekturen die Landesverwaltung stabilisiert wurde. 28 Als weiterer Teil der ständischen Strategie wurde das Direktorium nicht komplett aufgelöst , sondern noch 1611 und 1618 wieder einberufen. 29 Der Majestätsbrief wurde auch insofern zu einer der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die böhmischen Stände, da sie nun ganz legal ihre eigene Kirchenorganisation aufbauen konnten. 30
Als Gegengewicht zur katholischen Kirchenorganisation gab es zwar schon länger das so genannte Konsistorium 31 , doch seit Ferdinand I. war es üblich gewesen, dass der König das Konsistorium mit loyalen Anhängern besetzte. 32 Mit dem Majestätsbrief konnten die Evangelischen es allerdings unter ihre Kontrolle bringen. Außerdem erhielten sie auch die Aufsicht über die Prager Universität. 33 Mit dem Majestätsbrief wurde der Herrscher - Stände - Dualismus auf eine neue Organisationsebene gestellt. 34
Gleichzeitig hatte er aber auch Auswirkungen auf das Verhältnis der Länder innerhalb der böhmischen Krone. „Über die inneren Veränderungen in den einzelnen Kronländern hinaus erhielt das gesamte politische Gefüge der Böhmischen Krone in den Jahren 1608 und 1609 einen tiefen Riß.“ 35 Über Jahrzehnte waren die Partikularismen der einzelnen Länder durch einen starken Herrscher zusammen gehalten worden, der die Konflikte überlagerte; da sich in diesen Jahren die Emanzipationsbestrebungen der Länder auf ihrem Höhepunkt befanden, schien eine böhmische Konföderation in weite Ferne gerückt. 36
Die nächsten Jahre führten allerdings zur Entspannung dieser Frage, regelten doch Böhmen und Mähren beispielsweise ihre Beziehungen in einem Vertrag vom 26. Mai 1611 grundlegend neu; Mähren untermauerte seine Eigenständigkeit und seine Gleichberechtigung mit Böhmen. 37 Gleichzeitig drängten die Schlesier und die beiden Lausitzen auf ähnliche Zugeständnisse von Seiten der Böhmen, diese drei
28 Bahlcke, Regionalismus, S. 359.
29 Pánek, S. 69.
30 Van Eickels, S. 63 - 64.
31 Pánek, S. 69.
32 Eberahrd, Entwicklungsphasen, S. 237.
33 Auerbach, S. 54.
34 Pánek, S. 69.
35 Bahlcke, Regionalismus, S. 360.
36 Ebd., S. 361.
37 Ebd., S. 367.
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Länder waren bei ihren Emanzipationsbestrebungen im Verhältnis zu Mähren verspätet. 38 Gleichzeitig ging es ihnen aber nicht darum, aus dem Verband der Wenzelskrone auszuscheiden, sondern eine gleichberechtigte Stellung zu erreichen. 39 Die 1611 von Schlesien und den Lausitzen vorgetragenen Reformvorschläge dominierten alle ständischen Versammlungen der nächsten Jahre; „Erfolg und Mißerfolg der Ständeopposition hingen entscheidend von der Frage ab, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt dieses Konfliktpotential zwischen den Kronländern entschärft werden konnte.“ 40
Von allen verlassen musste Rudolf schließlich auch die letzten Bastionen seiner Macht - Böhmen, Schlesien und die beiden Lausitzen - an seinen Bruder abgeben. Er starb noch im gleichen Jahr am 20. Januar. 41 In einem letzen Versuch Matthias die Herrschaft zu entreißen, hatte er seinem Bruder Leopold die Nachfolge versprochen, doch als dieser in Prag mit seinen Passauer Truppen einmarschierte, wandten sich die Stände an Matthias um Hilfe, sodass dieser Plan vollständig fehlschlug. 42 Matthias hatte im Kampf um die Kaiserkrone und die böhmische Königskrone gegen seinen Bruder Rudolf die Landesprivilegien und den Majestätsbrief bestätigen müssen. 43 Allerdings war es ihm durch geschickte Verhandlungstaktik gelungen, die weitreichenden ständischen Forderungen abzumildern und einzuschränken. 44 Zum Beispiel verblieben einige Ämter einfach in der Abhängigkeit des Königs, andere Institutionen, wie das paritätisch besetzte Gericht wurden nie einberufen. 45 Außerdem verfolgte er, vor allem mit Hilfe seines Beraters, des Wiener Bischofs Melchior Klesl, eine antiständische und gegenreformatorische Politik. Ein Mittel dafür war, die wichtigen Staatsämter konsequent mit Katholiken zu besetzen. 46 Obwohl gehäuft Beschwerden bei den Defensoren eingingen, wurde deutlich, dass die Majestätsbriefe ohne weitreichendere Schutzmechanismen nicht viel wert waren. 47
Zudem konnte sich Matthias nach Osten hin einen freien Rücken schaffen - im Wiener Vertrag vom 14. Juli 1615 schloss er einen mehrere Jahrzehnte andauernden
38 Ebd., S. 368.
39 Ebd., S. 369.
40 Ebd., S. 376.
41 Bérenger, S. 296.
42 Ebd., S. 295 - 296.
43 Van Eickels, S. 100.
44 Bahlcke, Regionalismus, S. 385.
45 Pánek, S. 70.
46 Van Eickels, S. 101.
47 Bahlcke, Regionalismus, S. 396.
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Hanna Brommer, 2007, Der böhmische Ständeaufstand 1618/19, München, GRIN Verlag GmbH
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