Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Entwicklung der GASP 3
2.1 Entwicklung bis 1945 3
2.2 Entwicklung nach 1945 4
2.2.1 Westunion 4
2.2.2 NATO und EVG 4
2.3 Entwicklungen seit den Römischen Verträgen 5
2.3.1 Fouchet-Plan 5
2.3.2 Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) 5
2.3.3 Einheitliche Europäische Akte (EEA) 5
2.3.4 Verträge von Maastricht und Amsterdam 6
2.3.5 Vertrag von Nizza 6
3 Aufgaben, Instrumente und Akteure des GASP 6
3.1 GASP in der Struktur der drei Säulen 6
3.2 Ziele der GASP 7
3.3 Beschlussfassung und Beteiligung der Organe 7
3.3.1 Beteiligung des Europäischen Rates 8
3.3.2 Beteiligung des Rates 8
3.3.3 Beteiligung der Kommission 9
3.3.4 Beteiligung des Parlaments 9
3.3.5 Hoher Vertreter für die GASP 10
3.3.6 Politisches Komitee 10
3.3.7 Rechnungshof 11
3.3.8 Europäischer Gerichtshof 11
3.3.9 weitere Institutionen der GASP 11
3.4 Handlungsformen 11
3.4.1 gemeinsame Standpunkte 11
3.4.2 Gemeinsame Aktionen 12
3.4.3 Gemeinsame Strategien 12
3.4.4 Verstärkte Zusammenarbeit 12
4 Problemfelder, Möglichkeiten und Perspektiven der GASP 13
4.1 Problemfelder 13
4.1.1 Verteidigung 13
4.1.2 Außenvertretung 13
4.1.3 Völkerrechtssubjektivität 13
4.1.4 Golf-Konflikt 13
4.2 Möglichkeiten und Perspektiven 14
4.2.1 Verfassungsentwurf 14
4.2.2 deutsche Ratspräsidentschaft 15
5 Zusammenfassung 16
6 Literatur 17
6.1 Literaturverzeichnis 17
6.2 Internetquellen 17
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1 Einleitung
Diese Arbeit hat die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union zum Thema. Dabei soll zunächst auf die Entwicklung dieser Politik eingegangen werden, im nächsten Schritt werden dann die Ablaufprozesse und die Organisation dieses Politikbereichs inklusive der Beteiligten erläutert. Abschließend soll auf bestehende Problembereiche und Konflikte im Zusammenhang mit diesem Bereich der Europäischen Union in der Vergangenheit und Gegenwart eingegangen werden, es sollen jedoch auch Möglichkeiten und Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt werden. Einleitend jedoch einige Worte zum Begriff „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“: Dieser Begriff ist die Bezeichnung für die unter Titel V des Vertrages über die Europäische Union (EUV) näher beschriebene Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in diesen Bereichen (WICKEL ET. AL 2005: 376). Diese Politik bildet die zweite Säule in der Tempelstruktur 1 der Europäischen Union (HERDEGEN 2004: 405).
2 Entwicklung der GASP
2.1 Entwicklung bis 1945
Erste Gedanken zur Einheit Europas betrafen die Friedenssicherung in Europa. Da- hinter steckten vor allem Eigeninteressen wie die Wiedergewinnung des Heiligen Landes oder Abwehr von Gefahren; diese Ideen reichten bis zu Immanuel Kants „Zum ewigen Frieden“ (1795) und Victor Hugos „Vereinigten Staaten von Europa“ (1849) (STREINZ 2001: 5). Im
20. Jahrhundert wurden diese Europaideen weiterentwickelt. Der erste Weltkrieg jedoch stellte einen Einschnitt dar und ließ diese Gedanken für einige Zeit ruhen. Im Jahre 1929 entwickelte der französische Außenminister Aristide Briand einen Europaplan, das sog. „Briand-Memorandum“, an dem auch der deutsche Außenminister Gustav Stresemann mitwirkte. Dieser Plan schlug die Einrichtung eines Sicherheitssystems in Europa vor, also eine Zusammenarbeit der europäischen Staaten auf diesem Gebiet, jedoch konnte sich dieser Plan schließlich nicht durchsetzen (GÜTT 2003: 26). Eine weitere Bewegung für ein geeintes Europa war die Paneuropa-Bewegung, die von Graf Richard Coudenhove-Kalergi initiiert wurde, und großen Anklang fand. Dieser Paneuropa-Bewegung lag die Idee der Gründung der Vereinigten Staaten von Europa zugrunde, vor allem mit dem Ziel der Friedenssicherung, wobei diese Idee jedoch auf den Weltfrieden ausgedehnt wurde und schließlich in der Gründung des Völker-
1 DieStruktur der EU beruht auf einer sog. Tempelkonstruktion mit drei Säulen. Die erste Säule beinhaltet die Europäische Gemeinschaft (EG), die zweite Säule die GASP und die dritte Säule Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
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bundes mündete (STREINZ 2001: 6). Ein erneuter Einschnitt in die Gedanken zu einem geeinten Europa folgte durch den Zweiten Weltkrieg.
2.2 Entwicklung nach 1945
Die Paneuropäische Bewegung hatte den Zweiten Weltkrieg überlebt und ihre Anhänger schlossen sich in den europäischen Bewegungen der Nachkriegszeit zusammen, wie beispielsweise der Europäischen Union der Föderalisten, der Europa-Union in den einzelnen Staaten usw. (STREINZ 2001: 6). Der britische Premierminister Sir Winston Churchill hielt am 19.September 1946 eine sehr berühmte Rede vor der Universität Zürich, in der er die Idee der „Neugründung der Europäischen Familie“, insbesondere eine Partnerschaft zwischen Deutschland und Frankreich, aufgreift (GÜTT 2003: 26). In der folgenden Zeit wurden im militärischen und verteidigungspolitischen Bereich mehrere Organisationen gegründet.
2.2.1 Westunion
Zu nennen sind hierbei vor allem die Westeunion, die spätere Westeuropäische Union (WEU), die im Jahre 1947 gegründet wurde, jedoch in ihrer gegenwärtigen Gestalt auf den Vertrag von Brüssel von 1954 zurückgeht (HERDEGEN 2004: 427). Die Westunion existierte zunächst selbstständig neben den Europäischen Gemeinschaften, wurde aber im Laufe der Zeit immer näher an die Europäische Union herangeführt und durch die Vertrag von Maastricht, die Petersberg-Erklärung über humanitäre Hilfe und Konfliktbewältigung, die in den Vertrag von Amsterdam übernommen wurde, immer tiefer in die Europäische Union integriert. Diese Integrationsbemühungen mündeten im Vertrag von Nizza schließlich darin, dass Teilbereiche der WEU auf die Europäische Union übertragen wurden, andere liefen aus, so dass die WEU mehr oder weniger in die EU überführt wurde (GÜTT 2003: 27).
2.2.2 NATO und EVG
Weitere wichtige Zusammenschlüsse auf europäischer Ebene im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sind der Nordatlantikpakt (NATO), der im Jahre 1949 gegründet wurde, und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Die EVG wurde von den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) initiiert, um die Verteidigungspolitik der Länder zu stärken. Der Vertrag zur Errichtung der EVG wurde am 27.Mai 1952 von den Mitgliedsstaaten der EGKS unterzeichnet, scheiterte jedoch zwei Jahre später, da sich die französische Nationalversammlung im Ratifikationsverfahren gegen das Ziel der Schaffung
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einer gemeinsamen europäischen Armee mit einer gleichberechtigten Beteiligung Deutsch-lands aussprach (GÜTT 2003: 29).
2.3 Entwicklungen seit den Römischen Verträgen
Die Europäische Integration beschränkte sich zunächst nur auf die Zusammenarbeit im Wirtschaftsbereich durch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG), welche durch die Römischen Verträge im Jahre 1957 besiegelt wurde.
2.3.1 Fouchet-Plan
Als erstes wichtiges Ereignis nach den Römischen Verträgen ist der Fouchet-Plan von 1961 zu nennen. Dieser Plan resultierte unter Federführung des französischen Diplomaten Fouchet aus einem Projekt der Mitglieder der drei Gemeinschaften, das sich mit der Außen- und Sicherheitspolitik befasste. Inhalt dieses Plans war eine Kooperation der Staaten in der Außen-und Verteidigungspolitik und die Schaffung entsprechender Regierungskonferenzen (GÜTT 2003: 31).
2.3.2 Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)
Im Dezember 1969 fand die Haager Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs statt, die die Angleichung der Außenpolitik der Mitgliedsstaaten zum Ziel hatte (STREINZ 2001: 12). Ergebnis dieses Treffens aufbauend auf dem Fouchet-Plan war die Einigung über die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik, somit die Geburtsstunde der EPZ (GÜTT 2003: 31). Die Grundstruktur dieser Zusammenarbeit wurde von den Außenministern im Luxemburger Bericht von 1970 festgeschrieben. Ein großes Manko der EPZ ergab sich jedoch aus dem Fehlen vertraglich festgesetzter Regelungen und der strikten Trennung der EPZ von den Gemeinschaften, vor allem auf Seiten Frankreichs (GÜTT 2003: 32). Diese Kooperation entwickelte sich immer weiter und wurde schließlich auch 1986 in die Gemeinschaften inkorporiert.
2.3.3 Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Die Einheitliche Europäische Akte stellte die EPZ auf eine vertragliche Grundlage (HERDE-GEN 2004: 43). Die EEA gab der EPZ Organe wie Präsidentschaft, Politisches Komitee, Sekretariat usw., dabei wurden die Europäischen Gemeinschaften mit der EPZ zusammengeführt,
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Quote paper:
B. Sc. Dorothee Feuerhake, 2007, Die GASP der EU, Munich, GRIN Publishing GmbH
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