Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis VI
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 1
1.2 Gang der Arbeit. 5
2 Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG 7
2.1 Historische Grundlagen der deutschen Rechnungslegung. 7
2.2 Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 12
2.3 Der Einfluss europäischer und internationaler Entwicklungen auf die
deutsche Rechnungslegung 14
3 Die Rechnungslegung ausgewählter Jahresabschlusspositionen. 17
3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände. 17
3.1.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht 17
3.1.2 Bilanzierung nach IFRS 20
3.1.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG 22
3.2 Finanzinstrumente 25
3.2.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht 25
3.2.2 Bilanzierung nach IFRS 29
3.2.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG 33
3.3 Rückstellungen 40
3.3.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht 40
3.3.1.1 Pensionsrückstellungen 42
3.3.1.2 Versicherungstechnische Rückstellungen 44
3.3.2 Bilanzierung nach IFRS 48
3.3.2.1 Pensionsrückstellungen 49
3.3.2.2 Versicherungstechnische Rückstellungen 52
3.3.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG 54
3.3.3.1 Pensionsrückstellungen 56
3.3.3.2 Versicherungstechnische Rückstellungen 59
3.4 Sonderposten mit Rücklageanteil. 62
3.4.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht 62
3.4.2 Bilanzierung nach IFRS 63
3.4.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG 63
4 Schlussbemerkung 65
Literaturverzeichnis 70
Verzeichnis der Internetquellen. 78
I
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
ABl. Amtsblatt
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AnlV Anlageverordnung
Anm. Anmerkung
Art. Artikel
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAV Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (jetzt: BaFin)
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
BetrAVG Betriebsrentengesetz
BGBl. Bundesgesetzblatt
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz
BiRiLiG Bilanzrichtliniegesetz
BMJ Bundesministerium der Justiz
BRE Beitragsrückerstattung
Bzw. Beziehungsweise
CEIOPS Comitee of European Insurance and Occupational Pensions
CTA Contractual Trust Arrangement
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
DSR Deutscher Standardisierungsrat
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
II
Abkürzungsverzeichnis
EG Europäische Gemeinschaft
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EGHGB-E Geänderte Paragraphen des EGHGB durch das BilMoG (Vgl. im Literaturverzeichnis: BMJ (2007b): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz-BilMoG), Berlin)
EStG Einkommensteuergesetz
EU Europäische Union
Evtl. Eventuell
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
F. Folgende
Ggf. Gegebenenfalls
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
HGB-E Geänderte Paragraphen des HGB durch das BilMoG (Vgl. im Literaturverzeichnis: BMJ (2007b): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz-BilMoG), Berlin)
Hrsg. Herausgeber
IAS International Accounting Standards, (Vgl., sofern auf einen bestimmten Standard bezogen, im Literaturverzeichnis: IDW (Hrsg., 2005): International Financial Reporting Standards IFRS, Düsseldorf)
IASB International Accounting Standards Board
III
Abkürzungsverzeichnis
IASC International Accounting Standards Committee
I. d. R. In der Regel
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
Inkl. Inklusive
I. V. m. In Verbindung mit
IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS International Financial Reporting Standards, (Vgl., sofern auf einen bestimmten Standard bezogen, im Literaturverzeichnis: IDW (Hrsg., 2005): International Financial Reporting Standards IFRS, Düsseldorf)
KStG Körperschaftsteuergesetz
KV Krankenversicherung
LV Lebensversicherung
Nr. Nummer
O. g. Oben genannt
O. V. Ohne Verfasser
QIS Quantitative Impact Study
RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung
RechVersV Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
S. Seite
SE Societas Europaea
S-/UV Schaden-/ Unfallversicherung
SIC Standing Interpretations Committee
Sog. So genannte
U. A. Unter Anderem/n
IV
Abkürzungsverzeichnis
US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles
VA Vermögensanlage
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
Vers.fälle Versicherungsfälle
Vgl. Vergleiche
VVG Versicherungsvertragsgesetz
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Systematik der handelsrechtlichen Rechnungslegung.
Abbildung 2: Bilanz eines Versicherungsunternehmens.
Abbildung 3: Kapitalanlagevorschriften über Mittelherkunft und
Mittelverwendung
Abbildung 4: Aufbau des IFRS-Systems.
Abbildung 5: Rückstellungen mit Passivierungspflicht
Abbildung 6: Rückstellungen mit Passivierungswahlrecht
Abbildung 7: Überblick über die wesentlichen versicherungstechnischen
R ückstellungen.
VI
Einleitung
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichte am 08.11.2007 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG), der weitreichende Änderungen der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung beinhaltet. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, mit dem durch elf Artikel Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen vorgenommen werden. 1 Die umfangreichsten Änderungen betreffen das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches (HGB). 2 Nach derzeitigem Stand sollen die neuen Vorschriften erstmals auf das Geschäftsjahr 2009 angewandt werden. 3 Jedoch können sich aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung ergeben.
Ziel des BilMoG ist die Weiterentwicklung des bewährten HGB-Bilanzrechts zu einer im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) gleichwertigen, aber weniger komplexen und kostengünstigeren Alternative. 4 Dies soll insbesondere zu einer Stärkung des deutschen Bilanzrechts im Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards beitragen. 5 Denn speziell kleinen und mittelgroßen Unternehmen sei es, so die Gesetzesbegründung, „(…) nicht zuzumuten, von der etablierten, einfachen und kostengünstigen handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die IFRS überzugehen.“ 6
Als Maßnahmen zur Zielerreichung der Reform nennt das BMJ die Deregulierung und Kostensenkung im Bereich der Bilanzierung insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen. 7 Anhand einer Neudefinition der kleinen,
1 Vgl. BMJ (2007b), S. 3f.
2 Vgl. Theile, C. (2008), S. 3.
3 Vgl. BMJ (2007a), S. 8.
4 Vgl. BMJ (2007b), S. 1.
5 Vgl. BMJ, (21.04.2008 - Dokument 3 der CD).
6 BMJ (2007b), S. 60.
7 Vgl. BMJ (2007a), S. 1.
1
Einleitung
mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften im Sinne einer Erhöhung der Größenklassen (Anhebung der Schwellenwerte) werden kleine und mittelgroße Unternehmen vermehrt größenabhängige Erleichterungen oder sogar Befreiungen in Anspruch nehmen können. 8
Gleichzeitig soll auch im Rahmen der Modernisierung der Rechnungslegungs-vorschriften die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden. 9 Durch Abschaffung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten soll der angestrebten Harmonisierung Rechnung getragen werden. 10
Ein weiterer Inhalt des BilMoG ist die Erweiterung der Aufstellungspflicht für einen Konzernabschluss und die Anpassung an den IFRS Konsolidierungskreis. Während gegenwärtig eine einheitliche Leitung und eine Beteiligung des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen zwingend erforderlich sind, um das Tochterunternehmen im Konzernabschluss zu konsolidieren, ist künftig eine einheitliche Leitung des Mutterunternehmens ausreichend (Einbeziehung von Zweckgesellschaften). 11
Außerdem werden mit dem Gesetzesentwurf zwei Rechtsakte der EU, die Abänderungsrichtlinie und die Abschlussprüferrichtlinie, umgesetzt. Die Abänderungsrichtlinie verändert Teile der Bilanz-, Konzernbilanz-, Bankbilanz-und Versicherungsbilanzrichtlinie, mit dem Ziel das Vertrauen der Beteiligten am Kapitalmarkt zu stärken. Die Abschlussprüferrichtlinie verfolgt das Ziel einer harmonisierten Abschlussprüfung. 12
Rückblickend zeigen vergangene Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene den, durch die Globalisierung ausgelösten, fortschreitenden Internationalisierungsprozess, in dem sich die Rechnungslegung zurzeit befindet. International tätige Unternehmen, kapitalmarktorientiert oder
8 Vgl. BMJ (2007b), S. 83.
9 Vgl. BMJ (2007a), S. 1.
10 Vgl. BMJ (2007b), S. 61.
11 Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: BMJ (2007b), S. 69.
12 Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: Erchinger, H./
Wendholt, W. (2008), S.4.
2
Einleitung
nicht-kapitalmarktorientiert, werden zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und einer gleichberechtigten Teilnahme am Geschäftsverkehr künftig international akzeptierte Standards verwenden müssen. So könnte eine einheitliche Rechnungslegung und eine damit einhergehende Transparenzsteigerung möglicherweise zu einer günstigen Fremdkapitalbeschaffung der Unternehmen im Wettbewerb führen. Auch wenn die IFRS seit dem Geschäftsjahr 2005 bereits verpflichtend für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU anzuwenden sind, ist derzeit noch offen, ob sie sich langfristig für alle Unternehmen, insbesondere für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, durchsetzen werden. Eine vollständige Abschaffung der handelsrechtlichen Rechnungslegung zugunsten der IFRS wäre somit nicht gerechtfertigt. Zudem stehen, neben dem Zweck der Handelsbilanz als Steuerbemessungsgrundlage und als Grundlage der Dividendenausschüttung, auch Kostenaspekte, insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen, einer Aufgabe der HGB-Rechnungslegung entgegen. 13
Die Idee einer Alternative ist begründet in den unterschiedlichen Zielsetzungen der HGB- und der IFRS-Rechnungslegung. 14 Im HGB wird die Zahlungsbemessungsfunktion (Fiskus und Anteilseigner) im Lichte des Gläubigerschutzes, anhand von ausschüttungsbegrenzenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften erfüllt. 15 So wird das Vorsichtsprinzip durch das Realisations- sowie des Imparitätsprinzips konkretisiert. Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie auch tatsächlich am Abschlussstichtag realisiert wurden. 16 Gemäß dem Imparitätsprinzip sind dahingegen Aufwendungen bereits dann auszuweisen, wenn sich ein künftiger Verlust abzeichnet. 17 Ebenso ist das Niederstwertprinzip Ausfluss dieses Gedankens. Die Prinzipien haben sich vor dem Hintergrund der Zielsetzung des HGB bewährt, jedoch ist der Preis dafür eine unzureichende Information der
13 Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: BMJ (2007b), S. 60.
14 Vgl. BMJ (2007b), S. 61.
15 Vgl. Theile, C. (2008), S. 9.
16 Vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.
17 Vgl. Buchholz, R. (2004), S. 24.
3
Einleitung
Abschlussadressaten. 18 Die Zielsetzung der IFRS ist dagegen eine Andere. Die IFRS dienen nicht der Zahlungsbemessungsfunktion, sondern ausschließlich der Information der Abschlussadressaten, denen ein möglichst realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true-and-fair-view) vermittelt werden soll. 19 Dabei liegt das Ziel der IFRS in einer weltweiten Vereinheitlichung der Rechnungslegung. 20
Durch die Integration einiger notwendiger Komponenten der IFRS soll der gegenwärtigen Lage Rechnung getragen werden und das HGB-Recht modernisiert werden. 21 In der Folge soll die Zielsetzung der Bundesregierung anhand einer „(…) maßvolle(n) Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS“ erreicht werden. 22 Die geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungsprinzipien und -grundsätze sollen beibehalten werden und gleichzeitig soll das Informationsniveau des HGB-Abschlusses angehoben werden. 23
Das BilMoG ist aufgrund des konkreten Referentenentwurfs und der geplanten Umsetzung im Jahr 2009 ein zentrales und aktuelles Thema für die bilanzierungspflichtigen Unternehmen. Aus diesem Grund stellt sich auch für Versicherungsunternehmen die Frage, ob die Zielsetzung des BMJ anhand der angestrebten Maßnahmen erreicht wird und welche Auswirkungen in der Praxis zu erwarten sind.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, auf Grundlage des am 08.11.2007 veröffentlichten Referentenentwurfs, die wesentlichen Veränderungen des BilMoG in einem Einzelabschluss von Versicherungsunternehmen auf Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) aufzuzeigen und weitergehend die Auswirkungen auf die Rechnungslegung zu erörtern. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit, gemäß
18 Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: Theile, C. (2008), S. 9f.
19 Vgl. Coenenberg, A. G. (2005), S. 19
20 Vgl. Theile, C. (2008), S. 9.
21 Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: BMJ (2007b), S. 60f.
22 BMJ (2007b), S. 61.
23 Vgl. BMJ (2007b), S. 61.
4
Einleitung
den Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzung des BMJ, auf der Anhebung des Informationsniveaus durch Annäherung des HGB an die IFRS. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Gegenüberstellung des reformierten
HGB-Bilanzrechts und der IFRS, um eine Annäherung entsprechend zu überprüfen. Ebenso werden damit eventuell einhergehende Problematiken, resultierend aus den unterschiedlichen Zielsetzungen der Rechnungslegungssysteme, beleuchtet. Mittels einer Auswahl verschiedener Jahresabschlusspositionen in
Versicherungsunternehmen soll dem Leser exemplarisch die Bedeutung des BilMoG vermittelt werden. Daneben sollen auch mögliche Auswirkungen auf die Steuerbilanz untersucht werden.
1.2 Gang der Arbeit
Nach der Einleitung in Kapitel 1 soll dem Leser in Kapitel 2 anhand eines kurzen Einblicks in die Rechtsgrundlagen der deutschen und der internationalen Bilanzierung sowie in die Reformen der Vergangenheit auf EU-Ebene der Status quo der deutschen und internationalen Rechnungslegungsgrundlagen vermittelt werden. Dies soll insbesondere zu einem besseren Verständnis hinsichtlich des Gesamtzusammenhangs des BilMoG im System der nationalen, EU-weiten und internationalen Vorschriften sowie vergangener Harmonisierungsversuche beitragen.
Das 3. Kapitel stellt den Hauptteil dieser Arbeit dar und beinhaltet ausgewählte Jahresabschlusspositionen von Versicherungsunternehmen, welche in hohem Maße von der Bilanzrechtsreform betroffen sind bzw. eine dominierende Rolle in einer Versicherungsbilanz einnehmen. So werden insbesondere Finanzinstrumente und Rückstellungen, welche bedingt durch das Versicherungsgeschäft einen Großteil der Bilanz beanspruchen, eingehender beleuchtet.
Nach einer Darstellung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Jahresabschlusspositionen nach geltendem nationalem Recht erfolgt daraufhin eine Gegenüberstellung der Bilanzierung nach IFRS. Im Anschluss werden die
5
Einleitung
Neuregelungen des BilMoG aufgezeigt, die Auswirkungen auf
Versicherungsunternehmen untersucht und eine Annäherung an die IFRS entsprechend überprüft. Mögliche Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz werden ebenfalls diskutiert.
Die Arbeit schließt mit einer Würdigung der Bemühungen des BMJ, eine Annäherung an die IFRS und damit ein verbessertes Informationsniveau zu erreichen. An dieser Stelle erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der zu erwartenden Konsequenzen für Versicherungsunternehmen.
6
Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG
2 Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG
2.1 Historische Grundlagen der deutschen Rechnungslegung
Die Basis des deutschen Bilanzrechts ist im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches kodifiziert und beinhaltet die relevanten Normen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung für alle Unternehmensrechtsformen. So sind neben allgemeinen Vorschriften für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften auch ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften,
Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen enthalten. 24 Folgende Abbildung stellt die Systematik der handelsrechtlichen Rechnungslegung dar:
Abbildung 1: Die Systematik der handelsrechtlichen Rechnungslegung, in Anlehnung an: Rockel,
W./ Helten, E./ Loy, H./ Ott, P. (2005), S. 29.
Die allgemeinen Vorschriften enthalten Ansatz- und Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute. 25 Die Ansatzvorschriften definieren den Inhalt der Bilanz und die Bewertungsvorschriften beschreiben die zulässigen Wertansätze sowie Bewertungsgrundsätze. 26
24 Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: Coenenberg, A. G.
(2005), S. 27.
25 Vgl. §§ 242-256 HGB.
26 Vgl. Baetge, J./ Kirsch, H.-J./ Thiele, S. (2005), S. 31.
7
Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG
Neben den handelsrechtlichen Vorschriften existieren weitere Bilanzregeln entsprechend der jeweiligen Rechtsform in anderen Gesetzen, wie z. B. dem Aktiengesetz und dem GmbH-Gesetz.
Für Versicherungsunternehmen implementierte das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz vom 24.06.1994 die §§ 341 bis 341p HGB als ergänzende Vorschriften in das HGB. 27 In diesen Zusatzparagrafen sind versicherungsspezifische Sonderregelungen und Erweiterungen zum Jahresabschluss, zum Lagebericht sowie zu Ansatz- und Bewertungsvorschriften enthalten. 28
Zudem wurde durch § 330 Abs. 1, 3 und 4 HGB eine Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) eingeführt. Die RechVersV beinhaltet Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung einzelner Posten der Bilanz und GuV und zum Anhang und Lagebericht sowie Bestimmungen zur Konzernrechnungslegung. 29 Außerdem sind als Anlage Formblätter beigefügt, welche die allgemeine Gliederung der Bilanz und GuV ersetzen. 30
Nachstehende Abbildung veranschaulicht die Bilanzstruktur eines
Versicherungsunternehmens gemäß Formblatt 1 der RechVersV:
27 Vgl. Baetge, J./ Kirsch, H.-J./ Thiele, S. (2005), S. 28f., Coenenberg, A. G. (2005), S. 27.
28 Vgl. §§ 341-341p HGB.
29 Vgl. §§ 6-60 RechVersV.
30 Vgl. §§ 2-5 RechVersV.
8
Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG
Abbildung 2: Bilanz eines Versicherungsunternehmens, in: RechVersV, Formblatt 1. Aus der Abbildung wird deutlich, dass auf der Aktivseite eine Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen nicht erfolgt. Die Aktivseite wird vielmehr von einer Vielzahl unterschiedlicher Kapitalanlagen dominiert, während die Passivseite neben dem Eigenkapital hauptsächlich aus dem Ansatz verschiedener versicherungstechnischer Rückstellungen und Verbindlichkeiten besteht. Eine Zuteilung in Anlage- und Umlaufvermögen hat entsprechend der Bilanzierungs-und Bewertungsvorschriften des HGB trotzdem zu erfolgen. 31 Jedoch ist diese nicht auf Anhieb aus der Bilanz ersichtlich, sondern dem Anhang zu entnehmen. 32
Neben dem HGB und der RechVersV beinhaltet auch das
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) rechnungslegungsrelevante Vorschriften. 33 Nach § 53c Abs. 1 VAG sind Versicherungsunternehmen verpflichtet freie unbelastete Eigenmittel vorzuhalten, um die dauernde Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen (Solvabilität) zu gewährleisten. Um
31 Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: Rockel, W./ Helten, E./
Loy, H./ Ott, P. (2005), S. 97.
32 Vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB.
33 Vgl. §§ 53c-79a VAG.
9
Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG
dies entsprechend sicherzustellen, sind die §§ 54 bis 54d VAG und die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) hinsichtlich des Kapitalanlageprogramms eines
Versicherungsunternehmens einzuhalten. 34 Gemäß § 54 Abs. 1 VAG ist das gebundene Vermögen „(…) so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versicherungsunternehmens unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird“. 35
Das gebundene Vermögen setzt sich aus dem Sicherungsvermögen und dem sonstigen gebundenen Vermögen zusammen. 36 Das Sicherungsvermögen stellt den Teil der Kapitalanlagen dar, der die Verpflichtungen des Versicherers aus seinen Versicherungsgeschäften deckt und das sonstige gebundene Vermögen umfasst passivseitig die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen,
Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. 37 Die Kapitalanlagen des gebundenen Vermögens werden folglich aus dem versicherungstechnischen Fremdkapital finanziert. 38 Dem freien Vermögen auf der Aktivseite steht das sonstige Kapital darunter insbesondere das Eigenkapital und das nichtversicherungstechnische Fremdkapital auf der Passivseite gegenüber. Die Anlage des freien Vermögens unterliegt keinen Restriktionen. 39
Die folgende Abbildung stellt die Interdependenz von Mittelherkunft und Mittelverwendung dar:
34 Vgl. Farny, D. (2006), S. 866.
35 § 54 Abs. 1 VAG.
36 Vgl. § 54 Abs. 1 VAG.
37 Vgl. Farny, D. (2006), S. 811.
38 Vgl. Farny, D. (2006), S. 862.
39 Vgl. Farny, D. (2006), S. 866.
10
Arbeit zitieren:
Diplom-Betriebswirtin (FH) Susanne Koch, 2008, Bilanzielle Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf (Versicherungs-) Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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