Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1. Allgemeine Einführung in den Gewaltbegriff 3
1.1 Der Gewaltbegriff in der Öffentlichkeit. 3
1.2 Zur Definition von Gewalt. 5
2. Zur Soziologie der Gewalt. 7
2.1 Kategorien der Gewalt 7
2.1.1 Attribute des physischen Gewaltbegriffes. 8
2.1.2 Zur Unterscheidung individueller und kollektiver Gewalt 9
2.2 Das Gewaltprinzip der Moderne. 10
2.2.1 Zur Analyse der Gewalt in der allgemeinen soziologischen Theorie am
Beispiel von Norbert Elias 11
2.2.2 Defizite der Zivilisationstheorie bei der Gewaltproblematik 13
3. Zur Entstehung von Gewalt - allgemeine Delinquenz und
Devianz -Theorien. 14
3.1 Die Anomietheorie 15
3.2 Die Theorie des Labeling Approach (Etikettierungsansatz) 16
3.2.1 Differenzierung der Primären und Sekundären Devianz durch Lemert 17
3.2.2 Zwischenfazit zum Labeling Approach 18
4. Delinquenz von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Deutschland 19
4.1 Charakteristika der Jugend 20
4.1.1 Belastungen und Risiken im Sozialisationsprozess Jugendlicher 20
4.1.2 Sozialisationsinstanzen und das Entstehen von Gewaltbereitschaft bei
Jugendlichen 21
4.2 Die empirische Untersuchung der Jugendgewalt. 22
4.3 Schlussbetrachtung zu Gewalttätigkeit 26
Literaturverzeichnis 27
Weitere Quellen 28
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1. Allgemeine Einführung in den Gewaltbegriff
„Gewalt, deren Ausübung Schmerz erzeugt, unseren Leib versehrt und unser Leben gefährdet, wenn sie es nicht gleich ganz vernichtet, fürchten wir als eines der größten Übel, das uns treffen kann.“ 1
Kennzeichnend für Gewalt ist hier das Gefühl der starken Bedrohung. Dadurch, dass unser Leben heutzutage nicht mehr von existenziellen Sorgen beeinträchtigt wird und in relativ geregelten Bahnen verläuft, verkörpert Gewalt etwas so Beunruhigendes. Unsere alltäglichen Interaktionen sind nicht direkt mit den Gefahren der Überlebenssicherung in Zusammenhang zu bringen und die ursprünglich existenten Instinkte scheinen eingerostet. So trifft uns Gewalt meistens unerwartet und wir haben keine Chance, uns vor ihr zu schützen. Wer rechnet z. B. mit einer plötzlichen Gewalttat in einem vollbesetzten Bus?
Auch wenn solche Geschehnisse außerhalb unserer Vorstellungskraft liegen und wir sie nicht nachvollziehen können, ist ihre Existenz nicht abzustreiten. Und gerade die Tatsachen des kaum kalkulierbaren Risikos und der Unberechenbarkeit von Gewalthandlungen machen das Phänomen Gewalt für uns so Furcht erregend. „Als eine Möglichkeit des Handelns ist Gewalt jederzeit möglich und einsetzbar, sie setzt keine dauerhaft überlegenen Machtmittel voraus, ihre Mächtigkeit resultiert ganz elementar aus der Verletzbarkeit des menschlichen Körpers.“ 2
1.1 Der Gewaltbegriff in der Öffentlichkeit
Unser aktueller gesellschaftlicher Diskurs wird zunehmend von der steigenden Jugendgewalt bestimmt. Insbesondere nichtdeutsche Jugendliche geraten dabei ins Kreuzfeuer der öffentlichen Auseinandersetzungen.
Der Spiegel betitelt den Zuwachs an Gewaltbereitschaft als eine äußerst brisante Dauererscheinung der Gegenwart: „Die offensichtliche Hilflosigkeit der Opfer, der Gesellschaft, der Polizei, der Strafrechtler, der Politik gegenüber den gefährlichen, gewaltbereiten jungen Männern, die sich zwischen Konsumrausch und
1 Messelken, Karlheinz: Strukturelle Gewalt und Gewaltstrukturen. Funktionale Analyse eines sozialen
Grundverhältnisses. In: Pöttker/Meyer (2004): Kritische Empirie. Lebenschancen in den
Sozialwissenschaften. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften. S. 267-301, hier S. 267.
2 Imbusch, Peter (2005): Moderne und Gewalt. Zivilisationstheoretische Perspektiven auf das 20.
Jahrhundert. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften. S. 22.
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Weihnachtsfrieden drängen und plötzlich, ohne nachvollziehbaren Grund, zuschlagen.“ 3
Die Thematik zieht weite Kreise. Der Übergriff zweier ausländischer Jugendlicher auf einen pensionierten Schuldirektor in der Münchner U-Bahn vom 20. Dezember 2007 hat starkes öffentliches Aufsehen erregt.
Der Vorfall wurde nicht bloß thematisiert, sondern wie als Beweis der Brutalität dieser Gewalttat existierte zusätzlich noch ein Videoband der Überwachungskameras, welches durch die geschickte Inszenierung der Medien ein Brandmal im Gedächtnis hinterließ.
Dieser Gewaltakt erregte vor allem deshalb so großes Aufsehen, weil die Gewalt durch die Videoaufnahme sichtbar gemacht wurde. Das führte u. a. dazu, dass vor der hessischen Landtagswahl eine heftige Debatte über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts und eine schnellere Ausweisung von Tätern nichtdeutscher Herkunft ausgelöst wurde. Zu bedenken ist jedoch, dass auf diesem Weg auch wahlkampfpolitische Ziele verfolgt wurden.
Es bleibt die Frage zu klären, ob diese gesteigerte Problemwahrnehmung gleichzeitig einen tatsächlichen Anstieg der Gewaltbereitschaft bedeutet oder ob lediglich eine Veränderung der Bewertungsmaßstäbe vorliegt. Denn Gewalt tritt vielschichtig und oft subtil in Erscheinung. „Welche Verhaltensweisen als anstößige Gewalt betrachtet und etikettiert werden, hängt in hohem Maße von den Medien ab.“ 4 Einerseits wird Gewalt normalisiert und sogar ausgeblendet. Sie „gehört zum täglichen Erscheinungsbild unserer Gesellschaft. Kein Tag vergeht ohne Raubüberfälle oder Berichte über misshandelte Kinder. Gewalt unter Schülern und Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen sind zum Alltag geworden. Gewalt ist zum Mittel der politischen Auseinandersetzung unterschiedlichster extremistischer Gruppierungen geworden.“ 5 Sollte sich die Bevölkerung aufgrund dieser nahezu inflationären Verwendung des Begriffs und der damit verbundenen ständigen Konfrontation etwa an das Phänomen der Gewalt gewöhnt haben?
3 Spiegel Nr. 2 / 7.1.08. S. 20.
4 Walter, Michael (2006): Gewaltkriminalität: Erscheinungsformen, Ursachen, Antworten. Stuttgart
(u.a.), Richard Boorberg Verlag. S. 28.
5 Zachert, Hans-Ludwig: Gewalt und kriminalpolitische Konsequenzen. In: BKA, Kriminalistisch-
Kriminologische Forschungsgruppe (1994): Aktuelle Phänomene der Gewalt: Vorträge und
Diskussionen der Arbeitstagung des Bundeskriminalamts vom 23. bis 26. November 1993.
Wiesbaden. S. 101-119, hier S. 101.
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Andererseits ist die öffentliche und politische Diskussion um die gegenwärtige Gewaltproblematik von einer Dramatisierung der Gegebenheiten geprägt. Vor allem Jugendliche und Ausländer rücken ins gesellschaftliche Visier. Sie gelten als auffallend kriminell. Die Bevölkerung wird von den Medien permanent mit entsprechenden, von der Wirklichkeit abstrahierten Nachrichten versorgt und es ist keineswegs eine sinkende Aufmerksamkeit bezüglich der Gewaltthematik zu erkennen. Im Gegenteil - unsere Wahrnehmung wird durch die selektive massenmediale Aufbereitung gezielt auf die Gewaltzeichen gelenkt und das Bedrohtheitsgefühl der Menschen verstärkt.
Somit ist der Diskurs um die Gewaltbereitschaft akut und für jeden greifbar. Ziel dieser Hausarbeit ist es, mit einer kritischen Distanz die Möglichkeiten und Grenzen der gegenwärtigen „Mode-Erscheinung“ 6 des Gewaltphänomens festzustecken. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob Jugendliche mit Migrationshintergrund im Vergleich zu gleichaltrigen Deutschen stärker kriminalisierenden Einflüssen ausgesetzt sind und worin sich die spezifischen Merkmale ihrer Kriminalität ausdrücken. Der Schwerpunkt wird dabei besonders auf die Gruppe der männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden mit türkischem Migrationshintergrund gelegt. Das Motiv für diese Einschränkung bildet die Tatsache, dass die türkischstämmige Bevölkerung den größten Teil der in Deutschland lebenden Migranten bildet und besonders die von ihnen angeblich ausgehende Gewalt und Delinquenz immer wieder demonstriert wird. Geht Jugendgewalt also zwangsläufig mit dem Ausländerproblem einher? Worin liegen die Antriebskräfte, die Gewalthandlungen von und zwischen Jugendlichen provozieren? Welcher Gruppe von Deutschen sind die Tatverdächtigen hierbei zuzuordnen, der mit oder ohne Migrationshintergrund? Aufgrund der sensiblen Thematik ist es außerordentlich wichtig, in der Hausarbeit differenziert vorzugehen und vorhandene Vorurteile nicht zu unterstützen.
1.2 Zur Definition von Gewalt
„Etymologisch lässt sich der deutsche Gewaltbegriff auf zwei Wortstränge zurückführen. Gewalt leitet sich hierzulande zum einen vom lateinischen „potentia“/ „potestas“(Macht, Vermögen, öffentliche bzw. rechtsstaatliche Gewalt), zum anderen
6 Quensel, Stephan: Phänomene, Ursachen und Kontrolle von Gewalt. In: Aktuelle Phänomene der
Gewalt. S. 47-59, hier S. 47.
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von „vis“/ „violentia“ (Kraft, Stärke, Zwang, jemandem oder sich selbst Gewalt anzutun) her.“ 7
Anhand dieser ambivalenten Begriffsbestimmung wird die geringe sprachliche Präzision des Wortes sehr offensichtlich. Überdies hat sich ein Bedeutungswandel vollzogen. Im Gegensatz zu der ursprünglich eher positiven Färbung unterliegt das aktuell verwendete Gewaltkonstrukt mittlerweile einem breiten Definitionsspektrum und ist deutlich negativ geprägt.
Zwar hat gemäß dem deutschen Grundgesetz jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 II 1 GG) und die gewalttätige Handlungsoption wird vom bestehenden legitimen Gewaltmonopol des Staates z.B. durch Sanktionen weitestgehend begrenzt. Trotzdem besitzt Gewalt zugleich eine hohe Kontinuität. Entweder löst sie Angst aus oder sie fasziniert den sensationslustigen Betrachter. Festzuhalten ist auf jeden Fall, dass Gewalt zunehmend als „Fremdkörper, als Defizit und als Synonym für Bedrohung, Zerfall und Auflösung der Gesellschaft betrachtet wird.“ 8
Der heterogene Gebrauch reicht von der Reduzierung der Gewalt als marginale Größe der physischen Handlung bis hin zur „Annahme, dass zwischenmenschliche Beziehungen generell als Macht zu verstehen seien (Foucault) und Emanzipation nur durch eine Überwindung der subtilen zwischenmenschlichen Gewalt gelingen könne.“ 9 Um allerdings einen Konturverlust zu vermeiden und zusätzlich die Initialbedingungen von Gewalt untersuchen zu können, bedarf es eines minimalen Konsenses des Gewaltbegriffes. „Alle wissenschaftlichen Interpretationen verstehen Gewalt als Verletzung, als Einschränkung oder Manipulation und damit als Schädigung und Verhinderung eines ansonsten möglichen Sein-Könnens.“ 10 Inwiefern gewalttätiges Handels dabei als illegitim bewertet wird, hängt von der Gratwanderung gesellschaftlicher Beurteilung der Eigenschaften sowohl des Täters, als auch des Opfers und der sozialen Kontrollinstanzen ab.
7 Vgl. Imbusch, S. 26.
8 Liell, Christoph: Gewalt in modernen Gesellschaften - zwischen Ausblendung und Dramaturisierung.
In: bpb B 44/2002 Aus Politik und Zeitgeschichte. S. 6-13, hier S. 6.
9 Hilpert, Martin (2006): Bewusstsein, Identität und Gewalt. Norderstedt, Books on Demand. S. 51.
10 Hilpert, S. 52.
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2. Zur Soziologie der Gewalt
Soziologische Gewaltforschung umfasst zahlreiche Studien mit unterschiedlichen Schwerpunkten. So gehen einige auf die Häufigkeit von Gewalt ein, zahlreiche andere beschäftigen sich mit den historischen und/oder kontextuellen Entstehungsbedingungen und der sozialen „Verteilung“ von Gewalt und dann gibt es insbesondere solche, die sich mit sozialen und individuellen Ursachen von Gewalt auseinandersetzen. 11
Diese Fülle an Untersuchungen der soziologischen Gewaltforschung trägt nur bedingt zur Klärung des terminologischen Problems der Ermittlung von Gewalt bei. Häufig wird der Gewaltbegriff in diesem Verlauf so sehr transformiert, dass sich dabei der Kern der Gewaltanalyse nahezu auflöst. Nicht die Gewalt selbst steht dann im Mittelpunkt der Forschung, sondern lediglich die Rekonstruktion von Ursachen der Gewalt.
2.1 Kategorien der Gewalt
Um sich intensiv mit dem Begriff im Rahmen der Soziologie auseinander setzen zu können, ist es dringend notwendig, Gewalt zu typologisieren. Vorerst ist zu erwähnen, dass Gewalt soziologisch als eine spezifische Form von sozialem Handeln verstanden wird. Somit ist der Gewaltakt in erster Linie ein Vorgang zwischen Interaktionspartnern, die sich in ihrer Handlung aneinander orientieren, sich bedingt aber auch gegenseitig generieren und kontrollieren. Hierbei kann der Gewaltbegriff abhängig von der Situation, der Motivation und den normativen Verhaltenserwartungen der Handlungssubjekte variieren. Ziel des gewalttätigen Handelns ist eine Veränderung der eigenen sozialen Umwelt, die jedoch oft eine gleichzeitige Beeinträchtigung des Opfers zur Folge hat. Inwieweit hinter dem Handlungsablauf dann eine Intention des Täters vermutet werden kann, ist vor allem von der Perspektive der Beteiligten, also der Bedeutung, die diese der Gewalt zuschreiben, abhängig.
11 Vgl. Hitzler, Ronald: Gewalt als Tätigkeit. Vorschläge zu einer handlungstypologischen
Begriffserklärung. In: Neckel/Schwab-Trapp (1999): Ordnungen der Gewalt. Beiträge zu einer
politischen Soziologie der Gewalt. Opladen, Leske und Budrich. S. 9-19, hier S. 10.
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2.1.1 Attribute des physischen Gewaltbegriffes
„Grundlegend scheint in vielerlei Hinsicht eine Unterteilung der Gewalt in physische, strukturelle und symbolische bzw. kulturelle Gewalt zu sein.“ 12 Im Mittelpunkt der Gewaltproblematik steht dabei die physische Gewalt. Diese Form von Gewalt ist restriktiv und wohl aus eben diesem Grund auch die uns zugänglichste. Überdies hat sie unmittelbare destruktive Auswirkungen. Sie zielt auf die direkte körperliche Schädigung in einer abgegrenzten Machtbeziehung ab. Der Wille des Gegenübers wird dabei missachtet, stattdessen bestimmt der Gewalttäter mit von ihm eingesetzten Zwangsmitteln die Situation. „Gewalt meint eine Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt, gleichgültig, ob sie für den Agierenden ihren Sinn im Vollzug selbst hat (als bloße Aktionsmacht) oder, in Drohungen umgesetzt, zu einer dauerhaften Unterwerfung (als bindende Aktionsmacht) führen soll.“ 13 Diese weitergehende begriffliche Einengung des Gewaltbegriffes beinhaltet sowohl die Opfer- als auch die Täterperspektive.
Die traditionelle Betrachtungsweise der physischen Gewalt wird von Johan Galtung ergänzt durch die der strukturellen und kulturellen Gewalt, auf die ich nur am Rande eingehen möchte, da sie in Bezug auf die Gewaltproblematik Jugendlicher kaum Anwendung finden.
Mit dem neuen, strukturellen Gewaltverständnis wehrt sich Galtung gegen die bisherige Restriktion der Definition und erweitert den Gewaltbegriff insofern, als dass er zum einen Gewalt nicht ausschließlich als Handlung eines identifizierbaren Täters sieht und zum anderen die psychische Schädigung als Folge einer Gewalttat mit einbezieht. Unter dem Gewaltpotenzial der strukturellen Gewalt versteht man also eine Art indirekte, subtile Gewalt, die unabhängig von Personen existieren kann und das Individuum in seiner persönlichen Freiheit einengt. „Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potenzielle Verwirklichung.“ 14
Strukturelle Gewalt impliziert folglich den weitesten Gewaltbegriff.
12 Imbusch, S. 21.
13 Popitz, Heinrich (1992): Phänomene der Macht. In: von Trotha,Trutz (1997): Soziologie der Gewalt.
Opladen, Wiesbaden, Westdeutscher Verlag. S. 61.
14 Galtung, Johan (1975): Strukturelle Gewalt. In: Imbusch, S. 23.
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Darüber hinaus lässt sich noch der Komplex der kulturellen Gewalt unterscheiden. Diese drückt sich in unterschiedlichen Kontexten aus, wovon einer die Sprache bzw. das kulturelle Ausdrucksvermögen ist. „Als „hate speech“ - also als die persönliche, ethnische oder sexuelle Integrität eines Menschen verletzende Rede mit rassistischem oder sexistischem Hintergrund - ist sie in Sprache und Kommunikation eingebaut.“ 15 Ziel dabei ist vor allem die Einschüchterung des Gegenübers. Ein weiterer Kontext betrifft die Gewalt im Sport. Hier tritt eine mehr oder weniger geregelte Form der Gewalt in Erscheinung. Brutale Boxwettkämpfe und das systematische Töten von Tieren wie z.B. Stieren werden uns als Unterhaltung dargeboten. Der Sport dient als Ventil der Gewalt und die Lust an dieser nimmt eine Ersatzfunktion ein, da man selbst keine direkte Gewalt ausübt, sondern lediglich dabei zuschaut.
Galtung hebt besonders hervor, dass sich die triadisch strukturierten Gewaltaspekte der physischen, der strukturellen und der kulturellen Gewalt ergänzen können. Resultat ist dann eine Transformation zur direkten Gewalthandlung. In der Soziologie hat sich die Konkretisierung auf Gewalt als Körperverletzung durchgesetzt. Auf diesen akteurszentrierten Begriff werde ich mich auch im Verlauf der Arbeit weiterhin stützen.
2.1.2 Zur Unterscheidung individueller und kollektiver Gewalt
„Der Mensch muss nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muss nie, kann aber immer töten - einzeln oder kollektiv - gemeinsam oder arbeitsteilig - in allen Situationen, kämpfend oder Feste feiernd - in verschiedenen Gemütszuständen, im Zorn, ohne Zorn, mit Lust, ohne Lust, schreiend oder schweigend (in Todesstille)für alle erdenkbaren Zwecke - jedermann.“ 16
Diese Arbeit befasst sich inhaltlich mit dem Thema der Jugendgewalt und dementsprechend ergibt sich als Referenzpunkt das Phänomen individueller Gewalt. Der Begriff dieser Gewaltform ist im Folgenden synonym zu verwenden mit der Mikrogewalt, welche sich eher im kleinen Rahmen vollzieht.
15 Butler, Judith (1998): Hass spricht. Zur Politik des Performativen, Berlin. In: Imbusch, S. 24.
16 Popitz (1992): In: Imbusch, S. 22.
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Beispiele sind in der Regel isolierte, tendenziell unpolitische Taten wie die Bedrohung oder Verletzung eines Individuums, Raub, Vergewaltigung, Sachbeschädigung etc. 17
Ein häufiger Fehler ist die Vermutung, dass die Summe individueller Gewaltakte die kollektive Gewalt ausmacht. Dabei sollen unter der Makrogewalt „jene besonderen Formen der Gewalt verstanden werden, die durch den Staats- und Herrschaftsapparat nicht bekämpft, sondern durch ihn gerade angeordnet, ausgelöst, über besondere Mechanismen häufig angestachelt und gefördert, zumindest aber gedeckt und durch einen normativ veränderten kollektiven Referenzrahmen wenigstens entschuldigt oder sogar systematisch verschleiert werden.“ 18 Ein besonderes Merkmal solcher Gewalt ist ihre stark destruktive Wirkung, die in Kriegen und Massakern sehr deutlich wird.
2.2 Das Gewaltprinzip der Moderne
„Das Wort Modernität, das dazu dienen soll, das Selbstverständnis unserer Zeit epochal gegen ihre Vergangenheit abzusetzen, hat die Paradoxie an sich, dass es […] den Anspruch, den es behauptet, offenbar durch seine geschichtliche Wiederkehr immer auch schon dementiert hat. Es ist weder für unsere Zeit geprägt worden, noch scheint es überhaupt geeignet, das Einmalige einer Epoche unverwechselbar zu kennzeichnen.“ 19
Dieses Zitat von Jauß verdeutlicht die mangelnde Präzision des Begriffes der Moderne. Wir assoziieren zwar Vorstellungen von Aufklärung, Gleichheit und Demokratie damit, doch was sich im Detail hinter dem umfangreichen Konstrukt verbirgt, wissen trotz des selbstverständlichen Gebrauchs desselben in der Alltagssprache nur wenige.
Der Bezug zur Gewalt im Gebilde der Moderne stellt sich mit der wachsenden Strukturierung der Gesellschaft. In diesem sozialen Verlauf gerät die Gewalt in eine Außenseiterposition. „Gewalt gilt höchstens als atavistisches Relikt, das nicht wesensmäßig zur Moderne bzw. zu den modernen Gesellschaften gehört.“ 20 Hintergrund der Ausgrenzung ist der Wunsch einer gewaltfreien Gesellschaft.
17 Vgl. Imbusch, S. 31.
18 Imbusch, S. 30.
19 Jauß, Hans Robert (1970): In: Imbusch, S. 65.
20 Imbusch, S. 12.
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In Interpretationen der Entwicklung dieser äußerst gewaltdominierten Zeitperiode lässt sich eine gewisse Dichotomie des Gewaltphänomens erkennen. Auf der einen Seite findet sich der starke Gewaltcharakter des 20. Jahrhunderts, der sich in Anbetracht der zwei Weltkriege nicht leugnen lässt, auf der anderen Seite wird der Anspruch einer Gewaltarmut im gesellschaftlichen Kontext laut. Wie soll hier eine Auflösung dieses so offensichtlichen Widerspruches aussehen? Inwiefern fügt sich die Gewalt wirklich in das Bild der Moderne? Eine mögliche Erklärung dafür liegt in der Annahme eines permanenten Zivilisationsprozesses, welcher im Ursprung von einer hohen Gewaltsamkeit geprägt ist und sich dann allmählich in der Geschichte der Menschheit hin zur modernen, gewaltarmen Zivilisation entwickelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die moderne Gesellschaft gekennzeichnet ist durch eine evolutionäre Rationalisierung von Handlungsräumen. Mittels des voranschreitenden soziokulturellen Entwicklungsprozesses und der stärker in Erscheinung tretenden Differenzierung soll Gewalt vollkommen aus den zwischenmenschlichen Beziehungen verdrängt werden.
„Krieg, Terror und andere (nicht nur kollektive) Gewaltakte sind in dieser Perspektive nichts weiter als temporäre Entgleisungen und befristete Rückfälle innerhalb des großen, weithin ungebrochenen Entwicklungstrends hin zur Monopolisierung von Gewalt, zu perfektionierteren Formen der Triebkontrolle und zur Zähmung der Grausamkeit.“ 21
2.2.1 Zur Analyse der Gewalt in der allgemeinen soziologischen Theorie am
Beispiel von Norbert Elias
Wesentlicher Bezugspunkt der Gewalttheorie ist der deutsche Soziologe Norbert Elias. Mit seinen Büchern lieferte er wegweisende theoretische Grundlagen zu Gewaltformen im mikrosozialen und makrosozialen Bereich, sein Hauptwerk „Über den Prozess der Zivilisation“ (1939) gilt als Klassiker.
„Tod und Gewalt, die gesellschaftliche Einhegung kollektiver Gewaltakte, die nicht abreißenden menschlichen Bewältigungsversuche dieser wohl zentralsten
21 Imbusch, S. 40.
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Problematik menschlicher Vergesellschaftung bilden neben wenigen anderen das wiederkehrende Lebensthema in seinen Schriften.“ 22
Sein vom jeweiligen Zeitgeist geprägtes Gewaltkonstrukt entspricht dem soeben angesprochenen Gewaltverständnis der Moderne. Es unterliegt dem Wandel und ist geprägt vom Rückgang innergesellschaftlicher Gewalt. „In Bezug auf Art und Ausmaß der Gewalt zeichnet Elias nun ein Bild, das von der gänzlichen Ungebundenheit der Gewalt in frühen Entwicklungsphasen der Menschheit […] ausgeht, im Mittelalter dann bereits eine gewisse Dämpfung der Angriffslust und eine stärkere Affektkontrolle erfährt, um dann mit der zunehmenden Zentralisierung der Gewalt beim Staat sukzessive aus der Öffentlichkeit zurückgedrängt zu werden.“ 23 Hierbei betont er wiederholt die zentrale Rolle des Staates als sanktionierende und gleichzeitig schützende Instanz im Zivilisationsprozess. Denn mit zunehmender gesellschaftlicher Verflechtung und der Ausweitung der Abhängigkeiten immer größerer Menschenräume lässt sich eine Durchsetzung verschiedener Institutionen wie des Steuermonopols und des Monopols der physischen Gewalt erkennen. Das Individuum ist wegen der vermehrt auftretenden Kontrolle der beiden Monopolorganisationen und der daraus resultierenden Pazifikation der gesellschaftlichen Gewalt nicht mehr so bedingungslos ausgesetzt. Die alltägliche, private Gewalt wird entbehrlich und das Leben als Folge davon gefahrloser. Interessant ist hier der von Elias genannte Aspekt, dass Fremdzwänge zwar berechenbarer werden, dass sich diese aber parallel zu stabilen Selbstzwängen umwandeln. Der Mensch verliert somit nicht an Emotionalität. Er schafft sich selbst in gewissem Sinn einen Ersatz für frühere Kriegsszenarien und verlagert dadurch die bisher öffentliche Gewaltproblematik nach innen. Sein gesamtes Trieb- und Affektleben wird in dieser Entwicklung durch eine stetige Selbstkontrolle überwacht. „Ein Teil der Spannungen und Leidenschaften, die ehemals unmittelbar im Kampf zwischen Mensch und Mensch zum Austrag kamen, muss nun der Mensch in sich selbst bewältigen…die Spannungen zwischen „Über-Ich“ und „Unbewusstem“ oder „Unterbewusstsein“ wird größer.“ 24
22 Ebenda, S. 246.
23 Ebenda, S. 264.
24 Elias, Norbert: In: Imbusch, S. 270.
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2.2.2 Defizite der Zivilisationstheorie bei der Gewaltproblematik
Elias beschränkt sich in seiner Untersuchung auf die verschiedenen Formen der Gewalt und den historischen Wandel der Kontrolle von Gewalt, den er in seinen Zivilisationsprozess integriert. Dabei geht er nur am Rande auf das Phänomen der Gewalt als solches ein.
Zu kritisieren ist, dass er in seiner Tabuisierung der Gewalt seinem Zivilisationsprozess gegenläufige Tendenzen wie z.B. die makrogewalttätigen Kriegsverbrechen nur geringe Aufmerksamkeit schenkt. Individuelle Gewaltformen erwähnt er überhaupt nicht.
Zwar unterscheidet er noch in gelungene und misslungene Zivilisationsprozesse hinsichtlich der Affektkontrolle und Triebmodellierung von Individuen, doch dann verwickelt er sich in Widersprüche: „Die zwischenstaatlichen Konkurrenzspannungen können erst dann zur Ruhe kommen, nachdem in einer langen Reihe blutiger und unblutiger Machtproben sich Gewaltmonopole und Zentralorganisationen für größere Herrschaftseinheiten stabilisiert haben - bis dahin sieht Elias in der stetigen Kriegsgefahr eine gewisse Zwangsläufigkeit und Unvermeidlichkeit.“ 25 Wie bereits erwähnt, ist im Eliasschen Konzept allein das Gewaltmonopol des Staates berechtigt, das Niveau gesellschaftlich ausgeübter Gewalt festzulegen oder auch selbst legitim Gewalt auszuüben. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass er sich in seiner jüngeren Forschung noch eingehend mit kollektiven Gewaltphänomenen wie dem Nationalsozialismus auseinander gesetzt und dabei einige Kritikpunkte durchaus revidiert hat. „Hinzuweisen wäre in diesem Zusammenhang etwa darauf, dass Elias in späteren Jahren nicht mehr vom Zivilisationsprozess sprach: statt der wesentlichen und dominanten Kontinuität nahm er nun stärker diskontinuierliche Prozesse in den Blick und betonte mögliche Brüche und Sackgassen dieser Entwicklung.“ 26
Fest steht, dass aus der gegenwärtigen Betrachtung der ehemalige Optimismus der gewaltfreien Moderne eher einer Utopie gleicht. Die gegenwärtige Diskussion um Jugendgewalt bezeugt es.
Anwendung auf das Thema findet Elias lediglich in Bezug zur erwähnten Selbstkontrolle. Devianz könnte hier durch einen Mangel an Selbstbeherrschung
25 Imbusch, S. 273.
26 Imbusch, S. 307.
13
hervorgerufen werden. Deswegen bedarf es weiterer theoretischer Ansätze zur Erklärung der Gewaltbereitschaft unter jungen Menschen.
3. Zur Entstehung von Gewalt - allgemeine Delinquenz und
Devianz-Theorien
Die Verhaltensweisen, die gesellschaftlichen Normen und Wertvorstellungen widersprechen, werden als deviantes oder abweichendes Verhalten beschrieben. 27 Nach einer Definition des Soziologen Lamnek liegt abweichendes Verhalten vor, „wenn sich aus dem Vergleich einer bestimmten Verhaltensweise mit einer korrespondierenden Verhaltensanforderung keine Übereinstimmung ergibt“ und für diese fehlende Übereinstimmung „eine Bereitschaft zu negativen Sanktionen besteht.“ 28
Ob Devianz rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, ist größtenteils abhängig von der sozialen Kontrolle als Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Diese Instanz bestrebt ein möglichst normkonformes Verhalten. Abweichungen davon werden meist sanktioniert.
Mit dem Ausdruck der Delinquenz (Straffälligkeit) wurde im amerikanischen Strafrecht ein Begriff eingeführt zur Unterscheidung von kriminellen Erwachsenen und delinquenten Kindern und Jugendlichen. Auch die Delinquenz beinhaltet eine Abweichung, sogar einen Gesetzesbruch im strafrechtlichen Sinn, im sozialen Umfeld des Täters muss sie jedoch nicht unerlässlich eine verwerfliche Tat bedeuten. 29
Das Forschungsinteresse bezieht sich im Wesentlichen auf die Ursachen für Devianz und Delinquenz. Zur Entstehung von solchen Gewaltformen gibt es eine Fülle von Theorien, angefangen bei den überholten, biologischen Erklärungsansätzen des 19. Jahrhunderts, die von einer Gewalthandlung zur Überlebenssicherung oder zum Zweck der Fortpflanzung ausgingen.
In diesem Kapitel möchte ich auf zwei soziologische Kriminalitätstheorien hinsichtlich des Themas der Jugendgewalt näher eingehen.
27 Vgl. Reinhold, Gerd (2000). Soziologielexikon. München; Wien: Oldenbourg Verlag. S. 112.
28 Lamnek, Siegfried (1997): Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München, Fink. S. 53.
29 Vgl. Reinhold, S. 105.
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3.1 Die Anomietheorie
1893 führte Emile Durkheim erstmals den Begriff der Anomie ein, welcher einen Zustand mangelnder sozialer Ordnung beschreibt. Wachsende Arbeitsteilung und Differenzierung, Regel- und Normlosigkeit sowie die Diskrepanz zwischen einem erhöhten Anspruchsniveau und den letztlich begrenzten Gütern bedingen soziale Desintegrationserscheinungen, die Anomie.
Sie tritt vor allem in Zeiten ökonomischer Depression und Prosperität auf und führt dann zu einer erhöhten Rate von Devianz. 30
Das abweichende Verhalten wird nach dem Ansatz der Anomietheorie nicht ausschließlich als Nachteil und Ausschlussmechanismus aus der Gesellschaft gewertet, sondern es gilt als integrierender Bestandteil und normales Gegengewicht sozialer Regelungen.
Spezifiziert wurde dieser Ansatz von dem amerikanischen Soziologen Robert K. Merton. In seiner Spannungstheorie differenzierte er Durkheims Überlegungen zur Anomie, indem er zwischen kulturell vorgegebenen Zielen und institutionalisierten (legitimen) Mitteln zur Zielerreichung unterschied.
Bei einem Zerfall von kultureller und sozialer Struktur entsteht für das Individuum ein als belastend erlebter Zustand, der nach Merton (1995) durch einen Anpassungsprozess behoben werden kann. In dem „Zustand der sozialen Regellosigkeit“ kommt es mitunter auch zum Gebrauch illegaler Ersatzmittel. Normabweichendes Verhalten ist dementsprechend ein Symptom für die Diskrepanz der als legitim anerkannten gesellschaftlichen Ziele und den Zugangsmöglichkeiten zu den zur Erreichung dieser Ziele erlaubten Mitteln. Nach Schwind (2004) 31 greifen die Betroffenen daher auf eines der folgenden Verhaltensmuster zur Rollenanpassung zurück:
Konformität: kulturelle Ziele werden bejaht, man schränkt sich ein oder ist zufrieden, Normen werden akzeptiert
Ritualismus: kulturelle Ziele werden herabgesetzt oder aufgegeben, Normen werden akzeptiert
30 Vgl. ebenda, S. 20f..
31 Schwind, Hans-Dieter (2004): Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen.
Heidelberg, Kriminalistik Verlag.
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Rückzug: kulturelle Ziele und legales Erreichen werden abgelehnt, Flucht in Scheinwelt (Drogen, Sekten etc.)
Innovation: kulturelle Ziele werden akzeptiert, aber illegal erreicht Rebellion: Ziele und Mittel werden bekämpft, erhofft wird eine Veränderung des Sozialgefüges (Terrorismus, politisch motivierte Kriminalität)
Die soeben beschriebene Angleichung weist Parallelen zur Dissonanztheorie von Festinger (1957) auf. „Gemäß der kognitiven Dissonanz erleben Menschen Unbehagen immer dann, wenn sie mit Kognitionen über irgendeinen Aspekt ihres Verhaltens konfrontiert werden, die mit ihrem Selbstkonzept nicht übereinstimmen.“ 32 Auch in diesem Konzept wird der Versuch unternommen, den Zustand des Unbehagens zu reduzieren. Festinger unterscheidet drei grundlegende Formen zur Dissonanzreduktion, die ich auf deviantes, illegitimes Handeln anwenden möchte.
1. Verhaltensänderung - ich verhalte mich normkonform
2. Wahrnehmungsänderung - ich weiche kaum von der Norm ab; mir sind Normen bzw. Sanktionen gleichgültig
3. Hinzufügen konsonanter Kognitionen - Rechtfertigung oder Illusionen: Nonkonformität bringt mir auch Vorteile; wird nicht in jedem Fall bestraft
3.2 Die Theorie des Labeling Approach (Etikettierungsansatz)
Der Labeling Approach ist auch unter den Bezeichnungen des
Etikettierungsansatzes, des Stigmatisierungsansatzes oder der interaktionistischen Theorie bekannt. Wesentliche Vertreter sind Tannenbaum (1938), Lemert (1951) und Becker (1963).
Devianz wird in dieser Theorie als Resultat des gesellschaftlichen Zuschreibungsprozesses verstanden. „The young delinquent becomes bad, because he is defined as bad. “ 33
Dadurch, dass sowohl konformes als auch abweichendes Verhalten von der Gesellschaft determiniert wird und ihren jeweiligen Normvorstellungen entspricht, liegen der Etikettierung Machtverhältnisse zugrunde. Kriminalität entsteht dann nach
32 Aronson, Elliot/Wilson, Timothy D./Akert, Robin M. (2004): Sozialpsychologie. München (u.a.)
Pearson Education. S. 226.
33 Tannenbaum, Frank (1938): In: Lamnek (1997), S. 219.
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Tannenbaum als Ergebnis einer Interaktion zwischen Tätern und der Gesellschaft. Der Jugendliche wird permanent von seiner Umwelt beurteilt. Im Fall einer Normverletzung findet eine Stigmatisierung zum Täter statt und er gerät in einen Prozess der sich selbst erfüllenden Prophezeiung. Einerseits ist er konfrontiert mit Diskriminierung und sozialem Ausschluss. Andererseits empfindet er sich nach der Entdeckung seines devianten Verhaltens selbst als kriminell und verhält sich in der Folgezeit dementsprechend. Durch seine Vorstrafe fühlt er sich ohnehin bereits als „Krimineller“ etikettiert bzw. identifizierbar, 34 von dem nichts Positives mehr erwartet wird. Die vorhandenen Tendenzen der Devianz werden demnach bewusst noch verstärkt.
3.2.1 Differenzierung der Primären und Sekundären Devianz durch Lemert
1951 griff Lemert Tannenbaums Gedanken zur ursprünglichen Etikettierungstheorie wieder auf und formulierte erstmals die Unterscheidung in primäre und sekundäre Devianz.
Primäre Devianz bezieht sich auf das erstmalige abweichende Verhalten, das noch keine wesentlichen Konsequenzen für den jungen Menschen hat. Obwohl es von der Gesellschaft als negativ empfunden wird, kann es als jugendtypisch eingestuft und somit auch geduldet werden.
Bei wiederholter Devianz folgen härtere Sanktionen. Nach Lemert setzt der Labeling Prozess erst hier ein, die primäre Devianz ist für ihn lediglich eine Initiierungsphase. Verhält sich der Jugendliche hingegen überwiegend gegensätzlich zur Norm, entspricht das der sekundären Devianz. Er hat jegliche Orientierung an konformen Verhaltensmustern abgelegt und sein ausgeprägt deviantes Handeln zeigt sich in völliger Übereinstimmung mit den Erwartungen der Gesellschaft.
34 Vgl. Reinhold, S. 390.
17
Im Fall von Gewaltanwendung könnte sich die primäre Devianz z.B. in einer einmaligen Schlägerei auf dem Schulhof äußern. In der Regel wird ein solches Verhalten schnell wieder vergessen. Andernfalls könnte die Reaktion auf diese Handlung aber eine Stigmatisierung des Schülers als „Schläger“ bedeuten, die ihm gegenüber eine ablehnende Haltung verursacht. Der Jugendliche könnte in diesem Verlauf feindselige Emotionen gegen die sanktionierende Umwelt entwickeln. In Folge dessen identifiziert er sich mit dem devianten Verhalten. Er legitimiert seine Tat und distanziert sich immer weiter von der Norm.
Die Etikettierung hat daher einen verstärkenden Effekt, der den Jugendlichen dazu motiviert, sich weiterhin zu prügeln. Zwar ist die Identifikation mit der Gewalttätigkeit lediglich ein Etikett, das dem Schüler für den Moment auferlegt wird, das zugleich aber abweichende Verhaltensformen verstärkt und damit die delinquente Gewaltkarriere des Jugendlichen in Gang setzen kann. Es fehlt ihm an konformen Verhaltensmöglichkeiten und deshalb definiert er sich irgendwann selbst entsprechend des ihm von der Gesellschaft auferlegten Etiketts.
3.2.2 Zwischenfazit zum Labeling Approach
Der Vollständigkeit halber ist noch Beckers Grundlegung der Theorie zu erwähnen. Er rückt die Frage der Messbarkeit und die Ausprägung der sozialen Reaktionen in dem Mittelpunkt seiner Analyse.
18
„Nur weil jemand gegen eine Regel verstoßen hat, heißt das noch nicht, dass andere so reagieren werden als sei dies geschehen.“ 35 Damit verdeutlicht Becker die notwendige Unterscheidung zwischen abweichendem Verhalten und dem tatsächlichen Regelbruch.
Insgesamt wird am Labeling Approach kritisiert, dass nur unzureichend auf die vielfältigen Ursachen der Primärdevianz eingegangen wird. Gewalthandlungen lassen sich nicht allein durch das Bestehen von Normen erklären. Die Frage der zum abweichenden Verhalten führenden Antriebe kann nicht beantwortet werden. Der Etikettierungsansatz verfügt demnach nicht über ätiologische Grundzüge. Aus diesem Grund ist darauf hinzuweisen, dass noch weitere Theorien existieren, die auf das Problem der Devianz der Jugend anwendbar sind. Hierbei denke ich vor allem an die Theorie der differenziellen Kontakte nach Sutherland (1949), welche von einem Lernprozess devianten Verhaltens ausgeht. Ferner lassen sich hinsichtlich der Migrationsthematik die Kulturkonflikttheorie nach Sellin (1938) und die Subkulturtheorie von Whyte (1943) und Cohen (1955) näher untersuchen. Dies würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
Zum Abschluss will ich kurz auf die Gemeinsamkeit der Theorien, die kriminelle Devianz von Jugendlichen zu erklären versuchen, hinweisen. Sie alle gehen davon aus, dass die soziale Umwelt einen bedeutenden Einfluss auf das Verhalten junger Menschen hat.
4. Delinquenz von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
in Deutschland
Jugendgewalt ist keine erst kürzlich entstandene Problematik. „Bereits William Shakespeare ließ vor 385 Jahren im „Wintermärchen“ den alten Schäfer sagen: „Ich wollte, es gäbe kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig, oder die jungen Leute verschliefen die ganze Zeit; denn dazwischen ist nichts als den Dirnen Kinder schaffen, als die Alten ärgern, stehlen und balgen…“ 36
35 Becker, Howard Saul (1973): Außenseiter. Zur Soziologie abweichenden Verhaltens. Frankfurt a.M.,
S. Fischer. S. 10.
36 Shakespeare, William: Wintermärchen 3. Akt, 3. Szene. In: Wengert, Oliver (2002): Die
Gewaltbereitschaft der deutschen Bevölkerung: eine Sekundäranalyse von Bevölkerungsumfragen zur
Frage einer gestiegenen Gewaltbereitschaft, insbesondere unter jungen Menschen. Sindelfingen,
Druckwerkstatt Jörg Hamm. S. 39.
19
Weshalb berichten die Medien heutzutage trotzdem von einer zunehmenden Verrohung der Gesellschaft und mit welcher Begründung wird dabei immer wieder der ausländische Teil der männlichen Jugend als Sündenbock der gesellschaftlichen Veränderung benannt?
Im Folgenden soll überprüft werden, ob sich die These der brutalen, rücksichtslosen Jugendlichen anhand empirischer Untersuchungen bestätigen lässt. Vorerst möchte ich den Begriff der Jugend näher eingrenzen und auf die Lebenslage der Bevölkerungsteile mit Migrationshintergrund eingehen.
4.1 Charakteristika der Jugend
„Jugendprobleme, erst recht Jugendgewalt, sind für Pädagogen und Kriminologen das, was Überschwemmungen für Klimaforscher darstellen: Medien und Öffentlichkeit interessieren sich für bad news über die Jugend, denn ähnlich wie zerstörerisches Hochwasser offenbar die Annahmen über die Klimakatastrophe bestätigt, scheint das Ansteigen der Jugendgewalt eine Folge des Verlusts von Werten und Tradition darzustellen.“ 37
Betrachtet man die aktuelle Jugenddebatte, scheint dort mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Einerseits ist die Rede von einer immens steigenden Gewaltbereitschaft unter den jungen Leuten, andererseits werden die von unseren direkten Vorfahren begangenen größten Verbrechen der Menschheit, die Weltkriege, relativiert. Begründet wird dieser Widerspruch damit, dass die aufkommende Jugendgewalt von einer neuen Qualität der Grausamkeit zeuge.
Was steckt wirklich hinter dem heutigen Phänomen der Jugend? War die Jugendzeit nicht seit jeher geprägt von persönlichen Krisen? Bilden ausländische Jugendliche dabei eine Ausnahme?
4.1.1 Belastungen und Risiken im Sozialisationsprozess Jugendlicher
Der Sozialisationsprozess junger Menschen wird während der persönlichen
Identitätsfindung der Pubertät von einer ausgeprägten Risikobereitschaft bestimmt. Die Ausübung von Risikoverhalten erfüllt für Jugendliche einen besonderen Zweck. In einer Gesellschaft, die immer stärker dem sozialen Wandel unterliegt und in der das Individuum sich in immer komplexer werdenden Interaktionsprozessen zurecht
37 Kersten, Joachim: Jugendgewalt und Gesellschaft. In: bpb B 44/2002 Aus Politik und
Zeitgeschichte. S. 14-20, hier S. 14.
20
finden muss, erleichtert die hohe Risikoaffinität die Peer-Group-Integration, sie ermöglicht eine expressive Selbstdarstellung und Abgrenzung, dient als oppositions-und statusüberschreitendes Autonomiesymbol sowie als Kontrapunkt zur Routine des „normalen“ Lebens und zur Kompensation von Problemen und Ängsten. Das Risikoverhalten gilt als Versuch, Entwicklungsaufgaben zu lösen und Statusunsicherheiten zu bewältigen. 38 Im Vordergrund steht hierbei der subjektive Nutzen, Konsequenzen werden ausgeblendet.
4.1.2 Sozialisationsinstanzen und das Entstehen von Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen
Mit der Flucht vor traditionellen Institutionen (Kirchen, Parteien etc.) und dem damit einhergehenden Mangel an Wertbildung und Stabilität, der bislang durch die Sozialisation der Familie und Schule erworben wurde, muss im selben Zug eine Alternative gefunden werden.
Gerade in einer Zeit der Orientierungs- und Perspektivenlosigkeit gewinnen die so genannten Peer Groups an Einfluss. Sie setzen sich aus einer Gruppe Gleichaltriger zusammen, deren Beziehung zueinander ihre Einstellungen beeinflusst. Inhalt solcher sekundären Sozialisation ist die Vorbereitung des Jugendlichen auf die gesellschaftlichen Anforderungen. Die Peer Group bietet in erste Linie eine Orientierungsfunktion.
Allerdings sind gegenwärtige gesellschaftliche Entwicklungen wie z.B. die Arbeitslosigkeit nicht außer Acht zu lassen. Sie bewirkt, dass der Sozialisationsprozess vieler Jugendlicher erschwert wird. Die jungen Leute fühlen sich isoliert und von der Gesellschaft im Stich gelassen. Vor allem Jugendliche in den unteren Soziallagen, was die Mehrheit der Jugendlichen mit ausländischer Herkunft beinhaltet, sind von den geringen Selbstverwirklichungschancen betroffen. Um ein erneutes Zugehörigkeitsgefühl zu erlangen, werden bestehende Abgrenzungen schnell zum Auslöser für gewaltbereites Handeln. Bezogen auf die Anomietheorie lässt sich die Situation folgendermaßen schildern: Je höher sich der Grad der Anomie darstellt, desto problematischer erscheinen Selbstkonzept und Zukunftsperspektive.
38 Vgl. Raithel, Jürgen (2001): Risikoverhaltensweisen Jugendlicher: Formen, Erklärungen und
Prävention. Opladen, Leske und Budrich. S. 13.
21
Bei ausländischen Jugendlichen kommt ein weiterer erschwerender Faktor hinzu, die Ambivalenz der beiden Kulturen. Die Gesellschaft verlangt von ihnen, sich möglichst rasch zu integrieren und im selben Moment sind sie durch ihre Eltern noch stark mit der Heimat verknüpft und versuchen, die Traditionen des Herkunftslandes zu erhalten. Zusätzlich haben sie vielleicht noch mit sprachlichen Barrieren zu kämpfen und werden gehänselt.
Dieses Gefühl der Unsicherheit kann in den Jugendgruppen teilweise in Gewalt transformiert werden. Sie dient der Schaffung sozialer Ordnung. „Gewalt ist eine Universalsprache - wenn man sie als physische Gewalt versteht…Für die Besonderheit ist entscheidend, dass ihr Einsatz sicherer, unbedingter und allgemeiner als andere Zwangsmittel Wirkung zeitigt und dass sie im Ernstfall allen anderen überlegenes soziales Kontrollwerkzeug und politisches Machtinstrument ist.“ 39 Gewalt dient folglich als Instrument, das andere gefügig machen kann. Bei männlichen Jugendlichen mit Migrationshintergrund schlagen sich zudem kulturbedingte Sozialisations- und Erziehungsbedingungen zu Buche, die nicht zuletzt mit traditionellen Geschlechtsrollenzuschreibungen auch hinsichtlich der Duldung oder Forderung körperlicher Gewalt verbunden sind.
4.2 Die empirische Untersuchung der Jugendgewalt
Festzuhalten ist, dass es keine monokausale Erklärung für die allgemeine Beunruhigung der Gesellschaft hinsichtlich einer steigenden Ausländerkriminalität gibt. Auslöser ist meistens ein konkretes Ereignis wie beispielsweise der Überfall in der Münchner U-Bahn.
Bei der empirischen Untersuchung des Gewaltphänomens muss also die Inhomogenität der Migrantengruppe sorgsam bedacht werden.
Die wichtigste Quelle zur Analyse der Kriminalität nichtdeutscher Jugendlicher bildet die Hellfeldstatistik, insbesondere die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die über mehrere Jahrzehnte hinweg Aussagen über die Entwicklung der Jugendgewalt erlaubt. Sie dokumentiert alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten und die ermittelten Tatverdächtigen.
„Das Bekanntwerden von Straftaten ist abhängig von verschiedenen Bedingungen, die von der Veränderung der Anzeigenbereitschaft, über veränderte Kontroll- und
39 Neidhardt (1986): In: Imbusch, S. 22.
22
Ermittlungsaktivitäten der Polizei, hin zu neuen juristischen Rahmenbedingungen reichen.“ 40
Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen fand in seiner Studie für den Deutschen Jugendgerichtstag 1998 in Hamburg heraus, dass sowohl die Befunde der PKS, der Aktenanalyse und der Strafverfolgungsstatistik als auch die Selbstberichte der Jugendlichen sowie der Angaben der Opfer konform auf eine leicht erhöhte Delinquenzbelastung von Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft hinweisen. Mit diesen Forschungsergebnissen unterstreicht er die Forderung nach einer kritischen neutralen Diskussion des Themas.
40 Baier, Dirk (2008): KFN Forschungsbericht Nr. 104, S. 7.
23
Beim 2. Kriminalwissenschaftlichen Kolloquium mit dem Titel „Jugendgewalt - Sind neue Antworten nötig?“ an der Göttinger Universität am 4. Juli 2008 bekräftigte Pfeiffer in seinem Vortrag „Sind junge Migranten besonders gewalttätig?“ die These der zunehmenden Gewaltbereitschaft Jugendlicher. Allerdings schränkte er die Tatsache insofern ein, als dass er den Anstieg der Tatverdächtigen sowohl bei Deutschen als auch bei Migranten im polizeilichen Hellfeld bis zum Jahr 1999 terminierte. Danach sei ein auf alle Straftaten bezogener rückläufiger Trend für beide Gruppierungen und sogar eine Angleichung der Kriminalitätsbelastung deutscher und nicht-deutscher Jugendlicher zu verzeichnen.
Den Fokus der Betrachtung der ausländischen Jugend legt Pfeiffer auf diejenigen mit türkischer Herstammung. Hier ist mir besonders eine Zahl im Gedächtnis geblieben. Nach Pfeiffers Angaben ist die Wahrscheinlichkeit, bei einer Gewalthandlung ins Hellfeld der Polizei zu geraten für einen jungen Türken 3,5fach so hoch wie für einen Deutschen Jugendlichen. Bei Ladendiebstahl oder Vandalismus unterscheiden sich die Ergebnisse kaum.
Trotz des überproportionalen Anstiegs der so genannten Ausländerkriminalität während der letzten dreizehn Jahre, wies Pfeiffer darauf hin, dass zwar eine höhere Kriminalität bei den nicht-deutschen Jugendlichen herrsche, diese aber im Vergleich zur Kriminalität junger Deutscher auch stärker abnehme. Anhand der absoluten Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung lassen sich Pfeiffers Aussagen verifizieren.
24
In der PKS 2007 wurden insgesamt in Deutschland 2.294.883 Tatverdächtige (TV) ermittelt (0,5% mehr als 2006) und 3.456.485 Fälle aufgeklärt. Während die Zahl der deutschen TV im letzten Jahr um 1,4 Prozent auf 1.804.605 anstieg, konnte bei den nicht-deutschen Tatverdächtigen, analog zu den Vorjahren, erneut ein Rückgang um 2,5 Prozent auf 490.278 festgestellt werden. Der Tatverdächtigenanteil von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sank im Vergleich zum Vorjahr von 22,0 Prozent auf 21,4 Prozent. 41
Im Zusammenhang mit der Jugendgewalt ist die registrierte Gewaltkriminalität von besonderem Interesse. Diese erfuhr mit insgesamt 217.923 Fällen im Jahr 2007 erneut einen Anstieg um insgesamt 1,1 Prozent, der auf Zunahmen im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung (+2,6 Prozent auf 154.849 Fälle) zurückzuführen ist.
In den letzten elf Jahren ist die Gewaltkriminalität um 16,9 Prozent (1997: 186.447 Fälle), insbesondere die gefährliche und schwere Körperverletzung um 45,8 Prozent (1997: 106.222 Fälle), gestiegen. Dieser Anstieg der registrierten Gewaltkriminalität resultiert zum einen aus einer gesunkenen Hemmschwelle bei der Anzeigebereitschaft, zum anderen aus einem realen Anstieg des Gewaltpotenzials in einigen Bevölkerungsteilen.
Betrachten wir die Tatverdächtigenzahl der Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre), ist ein Rückgang um 0,4 Prozent nachzuweisen. Dagegen setzte sich der Anstieg der Gewaltkriminalität im Jahre 2007 verstärkt fort (4,9 Prozent, 2006: 0,7 Prozent). Auch die PKS benennt hier die Gruppendynamik als beeinflussenden Faktor. Unterscheidet man davon die Gewaltkriminalität nicht-deutscher Jugendlicher, wiesen diese einen weitaus höheren Anteil aus (22,6 Prozent). Eine hundertprozentige Bewertung der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung ist im Vergleich der Deutschen zu den Nicht-Deutschen jedoch wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Täter in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur eingeschränkt möglich. Die PKS verweist in dieser Kategorie auf die Verzerrungsfaktoren und schließt eine Möglichkeit des direkten Vergleichs aus.
41 Vgl. PKS 2007, S. 5. Die folgenden Zahlen sind alle der PKS 2007 zu entnehmen.
25
4.3 Schlussbetrachtung zu Gewalttätigkeit
„Aus diesen und anderen Untersuchungen lässt sich folgern, dass es in Wellenbewegungen, aber bei insgesamt steigender Tendenz einen Zuwachs von Gewalttätigkeit in bestimmten Milieus, bei bestimmten Altersgruppen, in wechselnden politischen Lagern und gegen sich verändernde Kategorien von Opfern gegeben hat - Stoff genug, um alarmiert zu sein. Ob sich daraus auf einen langfristigen Anstieg des Gesamtvolumens in unserer Gesellschaft schließen lässt, steht jedoch dahin.“ 42 Diese Arbeit hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Thema ist breit gefächert und nur bedingt zu begrenzen. Im Hinblick auf physische und psychische Gewalt sind bei jugendlichen Ausländern geringfügig höhere Belastungsziffern erkennbar. Die empirische Lage dazu ist leider ziemlich unklar. Weitestgehend sind die erfassten normativen Haltungen aber auf den Rollenfindungsprozess bei jungen Männern im Allgemeinen anzuwenden. Die Einstellungen bieten keinen Grund zur Sorge, sie verringern sich mit zunehmendem Alter oder verschwinden vollständig. Das Thema der Jugendgewalt beschäftigt also jede Generation in ähnlicher Weise. Auch die Gewaltbereitschaft als Problem junger Migranten besteht seit mehreren Dekaden und hat sich kaum verschärft.
Hinsichtlich der verschiedenen Gewaltbegriffe ist jeweils zu bedenken, dass Gewalthandlungen zumeist prozessartig, sich steigernd ablaufen und folgende Bedingungen implizieren: Der Gewaltakzeptanz folgt die Gewaltbereitschaft und erst dann die Gewalttätigkeit. 43
Um einer Trivialisierung von Gewalttaten entgegen zu wirken, dürfen vor allem normkonforme Werte nicht lediglich postuliert, sondern gelebt werden. Jugendarbeit ist die beste Prävention. Hier zu sparen gleicht einer Milchmädchenrechnung. Es bedarf beschleunigter und gerechter Verfahren für Verurteilte als
Abschreckungsmaßnahme. Eine Strafmaßerhöhung allein macht keinen Sinn, es genügt auch nicht, wie im Münchner U-Bahn Urteil „ein Exempel zu statuieren“. Schließlich ist die bloße Bestrafung ohne entsprechenden Therapieansatz selbst ein Ausdruck von Gewalt.
42 Neidhardt, Friedhelm: Gewalt, Gewaltdiskussion, Gewaltforschung. In: Brunn, Anke/ Frühwald,
Wolfgang/ Neidhardt, Friedhelm/ Heitmeyer, Wilhelm (1997): Bielefelder Universitätsgespräche und
Vorträge. Gesellschaftliche Entwicklung, wissenschaftliche Verantwortung und Gewalt. Bielefeld, Hans
Gieselmann Satz Druck. S. 19-28, hier S. 22f..
43 Vgl. Reinhold, S. 232.
26
Literaturverzeichnis
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Bielefelder Universitätsgespräche und Vorträge. Gesellschaftliche Entwicklung,
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• Wengert, Oliver (2002): Die Gewaltbereitschaft der deutschen Bevölkerung: eine
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Gewaltbereitschaft, insbesondere unter jungen Menschen. Sindelfingen,
Druckwerkstatt Jörg Hamm.
• Zachert, Hans-Ludwig: Gewalt und kriminalpolitische Konsequenzen. In: BKA,
Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsgruppe (1994): Aktuelle Phänomene
der Gewalt: Vorträge und Diskussionen der Arbeitstagung des
Bundeskriminalamts vom 23. bis 26. November 1993. Wiesbaden, S. 101-119.
Weitere Quellen
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• bpb B 44/2002: Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“: Aus Politik und
Zeitgeschichte:
• KFN Forschungsbericht Nr. 104 (2008): Baier, Dirk.
• Reinhold, Gerd (2000): Soziologielexikon. München. Wien: Oldenbourg
Verlag.
• PKS 2007
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Lea Lilith Kolle, 2008, Zunehmende Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen?, München, GRIN Verlag GmbH
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