1
Inhaltsverzeichnis
1. Quellenkritik 2
1.1. Quellenbeschreibung 2
1.2. Innere Kritik 2
1.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung 2
1.2.2. Sachliche Aufschlüsselung 2
2. Quelleninterpretation 5
2.1. Inhaltsangabe 5
2.2. Einordnung in den historischen Kontext 6
2.2.1. Die Außenpolitik des Dritten Reiches 6
2.2.2. Die deutsch-tschechischen Beziehungen und die Sudetendeutsche Partei 8
2.2.3. Der Weg zur Münchener Konferenz 9
2.2.4. Die Reaktionen auf das Münchener Abkommen 11
2.2.5. Die Räumung der Sudetengebiete und Okkupation der „Rest-Tschechei“ 12
2.2.6. Vom Fall „Grün“ zum Fall „Weiß“ 13
3. Ergebnis und Ausblick 15
4. Quellen und Literatur 16
4.1. Quellen 16
4.2. Literatur (Auswahlbibliografie) 17
5. Kartenmaterial 19
6. Bilddokumente 21
7. Anhang: Wortlaut des Münchener Abkommens 23
2
1. Quellenkritik 1.1. Quellenbeschreibung
Bei der ausgewählten Quelle handelt es sich um das Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, das am 29. September 1938 in München getroffen und am 30. September 1938 von Adolf Hitler, Arthur Neville Chamberlain, Édouard
Daladier und Benito Mussolini unterzeichnet wurde. 1 Diesem Abkommen folgen zwei zusätzliche Erklärungen, ein Zusatz zum Abkommen und abschließend eine Zusatzerklärung. Der Münchener Konferenz sind zwei Treffen Adolf Hitlers mit Arthur Neville Chamberlain, vom 15. September 1938 in Berchtesgaden und vom 22. bis 24. September 1938 in Bad Godesberg, vorausgegangen. Das Münchener Abkommen bezieht sich auf das französischbritisch-tschechoslowakische Abkommen vom 21. September 1938 über die Abtretung des
Sudetengebietes. Die Quelle liegt in gedruckter Form vor. 2
1.2. Innere Kritik 1.2.1. Sprachliche Aufschlüsselung
Das Wort „ethnographisch“ (S. 267 Z. 8 f.) bezieht sich auf den griechischen Begriff Ethnografie (beschreibende Völkerkunde), welche sich mit den Unterschieden und
Gemeinsamkeiten menschlicher Gemeinschaften beschäftigt. 3
In dem Dokument fallen keine weiteren Begriffe, die nach dem heutigen Sprachverständnis einer Erklärung bedürfen.
1.2.2. Sachliche Aufschlüsselung
„unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebietes bereits grundsätzlich erzielt wurde“ (S. 261, Z. 1 ff.): Grundlage des Münchener Abkommens war die Londoner Konferenz vom 18. September 1938. In einer Note, die Großbritannien und Frankreich der Tschechoslowakei vorlegten,
1 Siehe Bilddokumente S. 21, Abb. 2 und 4.
2 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR (Hrsg.): Dokumente und Materialien: Aus der
Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges. Bd. 1: November 1937-1938. Aus dem Archiv des Deutschen
Auswärtigen Amtes. Moskau 1948, S. 261, Nr. 35: Wortlaut des Münchener Abkommens. Die Frage der äußeren
Textsicherung erübrigt sich damit. Siehe Anhang S. 23 ff.
3 Meyers großes Taschenlexikon. Bd. 24, Mannheim 8 2001, S. 150.
3
wurde die Abtretung des Sudetengebietes an Deutschland gefordert. Die tschechoslowakische Regierung lehnte den britisch-französischen Vorschlag zunächst ab, nahm aber am 21. September 1938 auf Druck aus London und Paris die Beschlüsse an. Die Münchener
Konferenz sollte letztendlich das Verfahren und die Fristen der Gebietsübergabe regeln. 4
„1. Die Räumung beginnt am 1. Oktober.“ (S. 261, Z. 11):
Bereits am 30. Mai 1938 verkündete Adolf Hitler: „Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen. [...]
(deren) Ausführung muss spätestens ab 1.10.1938 sichergestellt sein.“ 5 Der deutsche Generalstab hatte am 24. September 1938 einen Plan für den „X-Tag“ ausgearbeitet. 6 Am 1. Oktober 1938 sollte die Tschechoslowakei angegriffen werden. 7 Dieses Datum wurde nun zum Termin der Räumung und deutsche Truppen marschierten abkommenskonform in das Sudetenland ein.
„internationaler Ausschuß [...] aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei“ (S. 262, Z. 4 ff.): Die internationale Kommission setzte sich aus dem Staatssekretär des Deutschen Auswärtigen Amtes Ernst Freiherr v. Weizsäcker (Leiter des Ausschusses), dem französischen Botschafter André François-Poncet, dem englischen Botschafter Neville Meyrick Henderson, dem italienischen Botschafter Bernardo Attolico und dem tschechischen Gesandten Vojtêch Mastný zusammen. Ernst Freiherr v. Weizsäcker wurde später durch den Diplomaten Karl
Ritter ersetzt. 8
„... vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte ...“ 9 (S. 262 Z. 11 ff.): Insgesamt bildeten am 13. Oktober 1938 die an Deutschland angegliederten Grenzgebiete
Böhmens eine Fläche von 28.971 Quadratkilometern mit 3.636.000 Einwohnern. 10 Dies entsprach etwa einem Fünftel der Gesamtfläche und einem Viertel der Einwohnerzahl der
4 Raschhofer, Hermann: Völkerbund und Münchener Abkommen: Die Staatengesellschaft von 1938. München
1976, S. 165.
5 Zit. nach: Pätzold, Kurt; Eichholtz, Dietrich: Der Weg in den Krieg. Studien zur Geschichte der Vorkriegsjahre
(1935/36 bis 1939). Berlin 1989, S.172.
6 Lautemann, Wolfgang; Schlenke, Manfred (Hrsg.): Geschichte in Quellen. Weltkriege und Revolution 1914-
1945. München 1995, S. 382.
7 Freund, Michael: Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten. Bd. 1: Geschichte des Zweiten Weltkrieges in
Dokumenten. Teil 1: Der Weg zum Krieg 1938-1939. Freiburg/München 1953, S. 193.
8 Hass, Gerhart: Münchener Diktat 1938: Komplott zum Krieg. Berlin 1988, S. 282.
9 Siehe Kartenmaterial S. 20, Abb. 3.
10 Michalka, Wolfgang (Hrsg.): Deutsche Geschichte 1933-1945. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik.
Frankfurt a. M. 1994, S. 375.
4
Tschechoslowakei zu diesem Zeitpunkt. Deutschland bestand darauf, dass die internationale Kommission die Zahlen der österreichisch-ungarischen Volkszählung von 1910 und nicht die der tschechischen Volkszählung von 1930 verwendete, und konnte so noch weitere Gebiete beanspruchen, die vorwiegend tschechisch waren. „... Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten ...“ (S. 262 Z. 30): Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Saargebiet unter Völkerbundsmandat gestellt. Um dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gerecht zu werden, sollte nach 15 Jahren eine Volksabstimmung darüber entscheiden, ob das Saarland an Deutschland oder Frankreich angegliedert, beziehungsweise ob der Status quo weiter bestehen soll. Der Völkerbund setzte den Abstimmungstermin auf den 13. Januar 1935 fest. Mit einer riesigen Propagandakampagne konnte die NSDAP 90,67 Prozent der Wähler für den Wiederanschluss gewinnen und somit die saarländische SPD und KPD schlagen, die diesem Votum entgegentraten. Am 1. März 1935 übernahm ein mit Begeisterungsstürmen
empfangener Adolf Hitler die Herrschaft. 11
„... Sudetendeutsche aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, ...“ (S. 267 Z. 20 ff.):
Damit entstand für die Tschechoslowakei ein großes Sicherheitsrisiko. Neben den quantitativen Verlusten an Soldaten und Polizisten ist die damit verbundene Übermittlung wehrstrategischer Geheimnisse an die deutsche Wehrmachtsführung nicht zu unterschätzen. „... sudetendeutsche Gefangene entlassen, ...“ (S. 267 Z. 25 ff.): Im Vorfeld des Münchener Abkommens nutzte Hitler die Bestrebungen der Sudetendeutschen Partei (SdP) unter Konrad Henlein aus, um die Sudetenkrise zu verschärfen. So wurden Waffen in die Tschechoslowakei geschmuggelt, um sudetendeutsche Freikorps bei ihren Überfällen zu unterstützen. Daraufhin ließ die tschechoslowakische Regierung viele SdP-Agitatoren verhaften. 12
„... Paragraph 6 der englisch-französischen Vorschläge ...“ (S. 268 Z. 3): Die anglo-französischen Vorschläge vom 19. September 1938 beinhalteten die Absicht des Vereinigten Königreiches sich einer internationalen Garantieerklärung gegenüber dem
11 Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 166.
12 Biman, Stanislav; Cilek, Roman: Der Fall Grün und das Münchener Abkommen. Berlin 1983, S. 100 und S.
118.
5
tschechoslowakischen Staat anzuschließen, wenn dieser die bisherigen Militärverträge durch
eine allgemeine Garantie „gegen einen unprovozierten Angriff“ ersetzt. 13
„... Problem der polnischen und ungarischen Minderheiten ...“
Die am 28. Oktober 1918 entstandene tschechoslowakische Republik war ein Vielvölkerstaat. Von seinen etwa 13-14 Millionen Einwohnern waren nur 43 Prozent Tschechen. Demgegenüber standen nationale Minderheiten wie zum Beispiel: 3,32 Millionen Deutsche, die größtenteils am Rande des böhmischen Beckens im Sudetenland lebten; 3 Millionen
Slowaken; 720.000 Ungarn und 100.000 Polen. 14 Insbesondere die Polen, aber auch die Ungarn stellten Forderungen an die Tschechoslowakei, dem Selbstbestimmungsrecht der
Völker nachzukommen. 15
2. Quelleninterpretation 2.1. Inhaltsangabe
Adolf Hitlers Forderung, die deutschen Sudetengebiete, ein Teil der Tschechoslowakei, an Deutschland anzugliedern, wird von Großbritannien und Frankreich akzeptiert. Es wird festgelegt, dass die Tschechen das Sudetenland ab dem 1. Oktober bis zum 10. Oktober, ohne jegliche Zerstörungen an zivilen und militärischen Einrichtungen, zu räumen haben. Die deutschen Truppen sollen zwischen dem 1. und 7. Oktober stufenweise vier festgelegte Gebiete besetzen. Ein internationaler Ausschuss mit Delegierten aus Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und der Tschechoslowakei muss gebildet werden, um festzustellen, welche Gebiete noch vorwiegend deutsch besiedelt sind. Die internationale Kommission hat außerdem in anderen umstrittenen Gebieten Wahlen zu veranlassen und die endgültigen Grenzen der Tschechoslowakei festzulegen. Ein deutsch-tschechoslowakischer Ausschuss habe den Austausch der Bevölkerung zu überwachen und eine Übergangsfrist von einem halben Jahr zu gewähren. Politische sudentendeutsche Gefangene sollen entlassen werden. Des weiteren wird eine neue Konferenz für den Fall vereinbart, dass die Forderungen der ungarischen und polnischen Minderheiten in der Tschechoslowakei nicht innerhalb von drei Monaten erfüllt werden. Großbritannien und Frankreich garantieren den
13 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der tschechoslowakischen Republik; Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR (Hrsg.): Neue Dokumente zur Geschichte des Münchener Abkommens.
Prag 1959, S. 89.
14 Schmidt, S. 260.
15 Falin, Valentin: Zweite Front. Die Interessenkonflikte in der Anti-Hitler-Koalition. München 1997, S. 56.
6
Bestand und die Sicherheit der Rest-Tschechoslowakei. Deutschland und Italien wollen erst nach der Regelung der polnischen und ungarischen Minderheitenfrage eine Garantie aussprechen.
2.2. Einordnung in den historischen Kontext 2.2.1. Die Außenpolitik des Dritten Reiches
An erster Stelle der auswärtigen Ziele der deutschen Regierung stand die Wiedererlangung der vollen außenpolitischen Handlungsfähigkeit, das heißt die Aufhebung der finanziellen,
militärischen und territorialen Restriktionen des Versailler Vertrages. 16 Stück für Stück wurden, der Methode der Einzelrückgewinnung zum jeweils außenpolitisch günstigsten Zeitpunkt folgend, die Versailler Beschlüsse ausgehöhlt. Die Veränderung der bestehenden Grenzen in Europa konnte jedoch erst bei einer ausreichenden militärischen, finanziellen und wirtschaftlichen Absicherung möglich werden. Bis dahin wurde die territoriale Neuregelung durch Propaganda auch im Ausland vorbereitet. Vorrangig wurde damit bezweckt, die politische, wirtschaftliche und kulturelle Position Deutschlands in den nach dem Ersten Weltkrieg abgetretenen Gebieten zu bewahren. Das Hauptziel der Revisionsambitionen lag in der Umgestaltung der Ostgrenze, explizit in der Wiedergewinnung polnischer Gebiete. Weiteres Ziel war die Erschließung neuen „Lebensraumes“ zur Rohstoff- und Landgewinnung, um das Erstarken Deutschlands unter Ausschluss politischer wie wirtschaftlicher Gefährdungen in allen o. g. Bereichen zu fördern. Für diesen Zweck wurde vor allem die völkerrechtliche Stellung der deutschen Minderheiten im Ausland genutzt. Die Bindung der „kleinen Entente“ an Frankreich sollte gelockert und eine Kooperation zwischen der Tschechoslowakei und Polen verhindert werden. Um Ungarn, Rumänien, Jugoslawien und Bulgarien Deutschland gegenüber geneigter zu stimmen, wurden wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet. Auch zur Sowjetunion sollten weiterhin gute wirtschaftliche Beziehungen gepflegt werden, um gegenüber Polen eine „Rückendeckung“ zu erhalten. Politische Konflikte galt es möglichst zu vermeiden und das Hauptaugenmerk auf wirtschaftliche Fragen zu lenken, um Deutschland eine „Ruhepause“ ohne kriegerische Gefahr zu verschaffen, bis seine militärische Schlagkraft wiederhergestellt sei. Hierfür wurde eine enge diplomatische Zusammenarbeit mit Großbritannien und Italien, die Beruhigung Frankreichs, ein gutes
16 Vgl. dazu Recker, Marie-Luise: Die Außenpolitik des Dritten Reiches. Enzyklopädie Deutscher Geschichte,
Bd. 8. München 1990, S. 6.
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Magister Artium Christian Hall, 2003, Das Münchener Abkommen vom 29./30. September 1938, München, GRIN Verlag GmbH
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