Inhaltsverzeichnis:
A. Thema der Facharbeit. 3
B. Verbrecher oder Offizier? 3
1. Die Biographie Keitels: 3
1.1. Vom Bauern zum Soldaten. 3
1.2. Der Weg an die Spitze der Wehrmacht. 4
1.3. Uneingeschränkter Gehorsam bis in den Tod. 8
2. Die Anklageschrift: 10
2.1. Beteiligung an einem gemeinsamen Plan zum
Angriffskrieg. 11
2.1.1. Unterrichteter von Hitlers Kriegsplänen. 11
2.1.2. Unterstützung und Förderung der Aggressions-
Politik Hitlers in Europa. 11
2.2. Beteiligung an der Vorbereitung, Auslösung und
F ührung von Angriffskriegen. 14
2.2.1. Position Keitels im NS-Staat. 15
2.2.1.1. Rolle des OKW und seines Chefs. 16
2.2.1.2. Mitglied im Reichsverteidigungsrat. 17
2.2.1.3. Vorsitz im Tribunal „Ehrenhof“ 19
2.2.2. Keitels Schaffen im 2.Weltkrieg. 19
2.3. Kriegsverbrechen. 23
2.3.1. Kommissarbefehl. 24
2.3.2. Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener. 25
2.3.3. Unterzeichnung von Verbrechensbefehlen
ohne Bedenken oder Skrupel. 27
2.4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 29
2.4.1. Mordbefehle gegen Zivilisten. 29
2.4.2. Nacht- und Nebel-Erlass. 32
2.4.3. Banden- und Partisanenbekämpfung. 34
3. Das Urteil gegen Wilhelm Keitel. 36
C. Schlussbemerkungen des Verfassers. 41
D. Anhang. 43
1. Literaturverzeichnis. 43
2. Videomaterial. 44
3. Bildernachweis. 44
4. Ausfertigungsbestätigung 45
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A. Thema der Facharbeit:
Sowohl in der Vergangenheit, wie auch in der Gegenwart, wurde immer wieder die Verwicklung der deutschen Wehrmacht in die Verbrechen des dritten Reiches (1933 - 1945) diskutiert. Weiter stellt sich oft die Frage, ob die hohen Militärs der deutschen Streitkräfte noch als gehorsame Offiziere oder schon als Verbrecher handelten. Betrachtet man jedoch die erdrückenden Beweise, so ist die Antwort zumeist von vornherein klar. Anhand des Beispiels Wilhelm Keitels möchte ich erläutern, aus welchen Gründen der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht 1946 in Nürnberg zum Tode verurteilt wurde, obwohl er eigentlich „nur“ der höchste deutsche Soldat war.
B. Wilhelm Keitel: Verbrecher oder Offizier?
1. Biographie Keitels:
Der Weg, den der spätere Generalfeldmarschall einmal einschlagen sollte, wurde, wie es 1871 im neu gegründeten deutschen Kaiserreich zur Jahrhundertwende üblich war, von seinem Vater Carl Keitel bestimmt. Da er bereits in der Schule unter hohem Erfolgsdruck stand - er hatte vor allem Schwächen in den alten Sprachen (Knopp, 2000, S.106) -, wollte er es seinen Eltern recht machen und fügte sich unter Tränen seinem Schicksal. Wilhelm selbst wollte eigentlich viel lieber den väterlichen Gutshof übernehmen und Landwirt werden. Noch als Feldmarschall trauerte er oft dieser verpassten Gelegenheit nach.
1.1. Vom Bauern zum Soldaten:
In Helmscherode, einem kleinen Bauerndorf an den westlichen Ausläufern des Harzes, scheint die Zeit noch immer still zu stehen. Vieles erinnert dort noch an das „Tausendjährige Reich“, wie zum Beispiel das Bildnis an der Wand der kleinen Dorfkirche, von dem der alte Gönner des Dorfes in Soldatenuniform herunterblickt. Oder auch ein Gedenkstein, den der Dorfpatron 1938 anlässlich des Anschlusses Österreichs für seinen Führer und Reichskanzler Adolf Hitler errichten ließ (Knopp, 2000, S.102f.). Das Andenken an den am 22. September 1882 als Wilhelm Bodewin Johann Gustav Keitel geborenen, bekanntesten Sohn des Dorfes, ist heute trotz seiner vielen Verbrechen noch immer ungetrübt (Görlitz, 1998, S.15). Wilhelms Vater Carl Keitel, der 1878 den landwirtschaftlichen Gutshof seines Vaters erbte, heiratete 1881 die Landwirtstochter Apollonia Vissering, die jedoch 1888 an Kindbettfieber starb. Die Jugend des Wilhelm Keitel war damit von einer
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mutterlosen Erziehung geprägt. Dafür verehrte er jedoch seinen Vater, der den Hof durch alle Probleme und Krisen hindurch führte, ohne dabei Schulden zu machen.
Wilhelm selbst unterstützte seinen Vater so gut er konnte, da er sehr gerne bei den Pferden und anderen Tieren auf dem Hofe war. Ihn interessierte auch sein erster Unterricht, durch eine Hauslehrerin, nicht besonders. Er ging lieber seiner neuen Leidenschaft, der Jagd, nach. 1892 wurde er dann auf das königliche Gymnasium und Realgymnasium nach Göttingen geschickt, das er bis zu seinem Abitur im März 1901 besuchte. Seine Leistungen waren eher mittelmäßig, vor allem in den alten Sprachen zeigte er deutliche Schwächen, weshalb auch sein damaliger Religionslehrer zu ihm sagte: „Keitel, Sie würden den Apostel Paulus sicher hundertmal besser mit ein Paar feurigen Pferden spazieren fahren, als verstehen!“ (Görlitz, 1998, S.16).
Nach der Schule war es Wilhelms sehnlichster Wunsch Landwirt zu werden und den Hof in Helmscherode einmal zu bewirtschaften. Jedoch erklärte ihm sein Vater, dass der Hof zu klein sei, um die ganze Familie zu ernähren und zudem könnte Wilhelm dies auch noch später tun, vorerst sollte er seinen Wehrdienst ableisten.
Auf Grund seines hohen Bildungsstandes und des wachsenden Ansehens, das der Stand der Reserveoffiziere in dem damaligen Kaiserreich schon hatte, führte dies zu dem Kompromiss, dass Wilhelm, da er sowieso dienen musste, die Offizierslaufbahn einschlug und dann später wieder auf den Hof als Landwirt zurückkehren sollte. Diese Entscheidung kostete den damals noch 17jährigen zwar die eine oder andere Träne, sein erster Lebensweg war damit jedoch vorbestimmt.
An Ostern 1900 meldete ihn sein Vater zum Eintritt als Avantageur beim 46. Feldartillerie-Regiment in Wolfenbüttel und Celle an und der Weg von der Ausbildung zum Reserveoffizier bis zum zweiten Mann der Wehrmacht konnte beginnen (Görlitz, 1998, S.15-18).
1.2. Der Weg an die Spitze der Wehrmacht:
Keitel selbst wäre viel lieber Kavallerieoffizier geworden, auf Grund von finanziellen Engpässen, die entstanden wären, da er selbst für sein Pferd hätte aufkommen müssen, musste er dann doch zur Feldartillerie. 1902 wurde er zum Leutnant befördert und nach Braunschweig versetzt. Diese Zeit wird die glücklichste seines
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Lebens gewesen sein, da er ungestört seinen Leidenschaften, wie Jagd, Essen und Trinken oder der Teilnahme an vielen Hofbällen mit Tanz, frönen konnte. Privat jedoch war er sowohl damals, wie auch später immer Soldat. Keine Frauengeschichten sondern nur seine Karriere standen im Fordergrund - Kasernendienst, Schießübungen, Manöver, Reitjagden und Offiziersabende (Knopp, 2000, S. 106-108). Dies bestätigt auch seine spätere Sekretärin Hilda Haeninchen, die zuerst meinte, ihr Chef würde sich auch für andere Dinge, wie zum Beispiel Musik oder Architektur interessieren. Sie sagte später einmal: „Nein, man hatte das Gefühl, er ist nur Soldat.“ (Knopp, 2000, S.100). Äußerlich wirkte er wie ein preußischer General mit einer imponierenden Erscheinung und sehr korrektem Auftreten (Time Life Video 1998).
„Eiserne Kreuz“ erhielt, was ihm auf der Karriereleiter weiter voran brachte. Jedoch hatte diese reale Kriegserfahrung auch einen sehr nachhaltigen Eindruck auf den noch jungen Offizier gemacht, was er zumeist in den Briefen an seine Frau zum Ausdruck brachte. Wilhelm wurde dann von der Front aus zurück ins Hauptquartier des Generalstabes versetzt, was jedoch in ihm Minderwertigkeitsgefühle weckte, da ihm noch fünf Jahre Ausbildung fehlten und damit die notwendige Kenntnis von Kriegsplanung und Führung. Er konnte dies jedoch mit Fleiß kompensieren. Auch auf Grund seines organisatorischen Talents bezüglich Nachschublieferungen und Truppenbewegungen wurde er dafür 1917 zum jüngsten „Ersten Generalstabsoffizier“ ernannt. In der gleich Zeit lernte er auch Major Werner von Blomberg kennen, der für seine zukünftige Karriere noch eine schicksal- hafte Bedeutung haben sollte (Knopp, 2000, S.110).
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Nach Kriegsende 1918 war Keitel einer von vielen, welche die Dolchstoßlegende fabulierten, obwohl er in seiner Stellung selbst das Übergewicht des Gegners und erste Durchbrüche in der deutschen Front mitbekommen hatte. Durch den Versailler Vertrag wurde das deutsche Heer auf 100.000 Mann begrenzt. Da auch nur eine Anzahl von 4.000 Offizieren gestattet war, suchte Keitel als Ausweg den Anschluss an ein Freikorps. Nach der Wahl Hindenburgs 1925 zum neuen Reichspräsidenten durfte Keitel dann aber wieder aktiv werden, indem er im Truppenamt, das nichts anderes als der verbotene Generalstab war, die Aufrüstung und Ausbildung des „Grenzschutzes Ost“ koordinierte. Seine Arbeit im Reichswehrministerium setzte Keitel bis 1933 fort und war auch sehr zufrieden damit, denn in der Hee-res-Organisationsabteilung (T2) des Truppenamtes, in der er 1930 zum Abteilungschef avancierte, konnte er seine Gaben endlich richtig einsetzen (Görlitz, 1998, S.27). Keitel war damit eine der Schlüsselfiguren in der geheimen, deutschen Wiederaufrüstung nach dem Versailler Vertrag. Kurz darauf wurde er zum Oberstleutnant befördert, jedoch hatten seine Arbeit im Büro und sein übersteigertes Pflichtbewusstsein schon deutliche Auswirkungen gezeigt. Er wurde zum Kettenraucher, setzte starkes Übergewicht an, das wie auch die Venenentzündungen auf mangelnde Bewegung zurückzuführen waren (Knopp, 2000, S.115). Keitel musste sich 1933 zu einer Kur nach Hohen Tatra begeben, da er durch Thrombose schon mehrere Herzattacken erlitt.
Genau zu dieser Zeit vollzog sich in Deutschland der Machtwechsel. Keitel, mittlerweile zum Oberst befördert, stand, wie viele andere Generäle auch, der NSDAP und auch Hitler eher skeptisch gegenüber. Jedoch änderte er seine Meinung, als sein alter Freund Blomberg zum Reichswehrminister ernannt wurde. Sein erstes Treffen mit dem 19. Reichskanzler der Weimarer Republik fand am 17. Mai 1933 im Rahmen einer SA-Führertagung in Bad Reichhall satt und Keitel war fasziniert, ja richtig begeistert von Hitler. Seine Frau schrieb: „Er - Keitel - war richtig verjüngt und so energisch. Er hat länger mit Hitler gesprochen und ist direkt begeistert von ihm.“ (Knopp, 2000, S.118). Ein Schlüsselerlebnis für den mittlerweile 51jährigen, denn diese Begeisterung und Verehrung bestimmte sein weiteres Leben. Am 01.04.1934 wurde er zum Generalmajor befördert und stellvertretender Divisionskommandeur in Potsdam und damit vorerst von Schreibtischarbeit befreit. Als dann im Mai 1934 sein Vater starb, wollte Wilhelm zurück nach Helmscherode und sein Erbe antreten, aber seine Frau Lisa und Werner von Fritsch, Oberbe- fehlshaber des Heeres, konnten ihn anderweitig überzeugen. Er nahm sein bereits
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eingereichtes Abschiedsgesuch zurück und ging als Divisionskommandeur nach Bremen (Knopp, 2000, S.121). Dies war das zweite Mal, dass andere seinen Lebensweg bestimmten und er nicht nach seinen Wünschen und Empfindungen handelte. Eine weitere Tatsache, die später zu seiner Todesstrafe führte. 1935 besuchte er zusammen mit Blomberg den NSDAP Reichsparteitag in Nürnberg und war so begeistert, dass ihn sein Organisationstalent erneut packte und er zurück in die Heeresleitung wollte. Am 01.10.1935 wurde er dann Chef des Wehrmachtsamtes im Berliner Reichskriegsministerium, obwohl er nach wie vor mit Politik nichts zu tun haben wollte, was jedoch in seiner Position aber nicht mehr möglich war. Keitel erlangte in dieser Zeit den Ruf eines „Ja-Sagers“ und eines Parteimilitärs, denn er ging zusammen mit Blomberg daran, die Wehrmacht auch ideologisch zu durchdringen und „politisch unzuverlässige“ Soldaten der Gestapo zu übergeben. Dadurch verbesserte sich das Verhältnis von Armee zur Partei und Keitel erhielt als einer der ersten hohen Militärs das „Goldene Parteiabzeichen“, als alter Kämpfer, obwohl er als Offizier nicht Mitglied in der NSDAP war (Knopp, 2000, S.124).
Durch den Heiratsskandal von Keitels Vorgesetztem von Blomberg mit Margret Luise Gruhn, die in den Akten der Gestapo als Prostituierte aufgelistet war - dies hatte die von der Generalität geforderte Entlassung Blombergs zur Folge hatte, da dieser nicht mehr tragbar war - erreichte Keitel 1938 den Zenit seiner Macht, denn das Kriegsministerium wurde aufgelöst und der Wehrmachtsgeneralstab blieb übrig. Dieser wurde um eine Verwaltungseinheit, das OKW - Oberkommando der Wehrmacht - erweitert, dessen Hauptaufgabe darin bestand, den Führerbefehlen Gestalt zu geben (Friedrich, 1993). Jedoch hatte es keinen direkten Oberbefehl über die drei Teile der Wehrmacht: Heer, Marine und Luftwaffe. Durch diese Krise hatte Hitler die Möglichkeit sich die Wehrmacht zu unterwerfen und tat dies, indem er ein Vielzahl an Generälen entließ und an deren Stelle Offiziere aus der zweiten Reihe stellte, die besser mit dem System konform waren (Time Life Video 1998). Auch Wilhelm Keitel zählte zu diesen Offizieren und deswegen wurde er zum Chef des OKW ernannt. In einer Rundfunksendung vom 4. Februar 1938 aus Berlin wurde bekannt gemacht: „Der Führer hat den bisherigen Chef des Wehrmachtsamtes, General der Artillerie Keitel, zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht ernannt.“ (Gründler und Manikowsky, 1967, S.783) Dies wurde auch im Reichstagsgesetzblatt 1938, Teil 1, Seite 111 veröffentlicht. Jedoch war das OKW faktisch Hitlers persönlicher Stab und damit war Keitel der erste Handlanger Hit-
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lers und sollte dies auch bis zum Ende bleiben. Den meisten Offizieren, unter anderem auch Alfred Jodl und Walter Warlimont, den Stellvertretern Keitels, war klar, dass Keitel dieser Position nicht gewachsen war, da ihm der politische Sachver-stand fehlte und auch das Charisma. Auf der anderen Seite wusste aber auch Hitler, dass Keitels Horizont beschränkt war und er damit den für ihn passenden Mann an eine sehr wichtige Stelle gesetzt hatte (Time Life Video, 1998).
1.3. Uneingeschränkter Gehorsam bis in den Tod:
Keitels, in vieler Hinsicht doch sehr beschränktes Wissen und Können, versuchte selbiger mit uneingeschränktem Gehorsam zu verbergen und so tat er alles was Hitler von ihm verlangte. Es war für Keitel selbst, zum Beispiel, eine große Ehre, dass er bei den olympischen Spielen 1936 in Berlin, hinter Hitler ins Stadion einmarschieren durfte, nur weil er auf Anordnung seines Führers das olympische Dorf organisiert hatte. Der wahrscheinlich größte Fehler in seiner Laufbahn als Offizier war ganz gewiss die Tolerierung und Unterzeichnung ausnahmslos aller Befehle, mögen sie noch so skrupellos gewesen sein, mit seinem Namen. Die Befehle „seines Führers“ standen über allen anderen, dabei war nicht wichtig, ob diese Soldaten, Partisanen oder Zivilisten betrafen. „Der Führer hat immer Recht!“, war sein Leitmotiv, was sich dann „in seiner notorischen Nachgiebigkeit und prinzipieller Überzeugung von der Richtigkeit von Hitlers Tun“ (Hartmann, 1991, S.87) zeigte. Auch in der Ernennung Keitels zum OKW-Chef ist diese Tatsache zu erkennen, denn in dieser offiziell höchsten militärischen Position, wäre viel mehr Fachver-stand und Wissen verlangt worden, als Keitel jemals besessen hat, aber seine Mischung aus Fleiß, Rückgratlosigkeit und Unterwürfigkeit bis zur Würdelosigkeit, machten diesen „Bürogeneral“ zu dem, was er wurde und was Hitler in diesem Amt brauchte. Daraus, aber auch durch sein plumpes und oft ungeschicktes Auftreten, resultierte auch sein weit verbreiteter Spitzname „La-Keitel“ (Hartmann, 1991, S. 84). Auch Keitels ehemaliger Vorgesetzter von Blomberg hatte diese Ansicht. Er schrieb in einem Brief: „Er - Keitel - wurde niemals zum Befehlshaber der Wehrmacht ernannt, sondern war immer nur ein ’Chef des Stabes’ unter Hitler. (...) Zu meiner Zeit war Keitel nicht gegen Hitler eingestellt und darum geeignet, zum guten Verständnis zwischen Hitler und der Wehrmacht beizutragen. (...) Wie ich hörte, hat Keitel es dann an einem Widerstand gegen jede Maßnahme Hitlers feh- len lassen. Er wurde zu einem fügsamen Werkzeug in der Hand Hitlers und für
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jeden seiner Entschlüsse. Er wuchs in eine Stellung hinein, der er nicht gewachsen war.“ (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 4, S. 460).
Die Beförderung Feldmarschall ist dessen Hitlerzurückzuführen. Keitel damit aber enger an Hitler, diesen längst Aufstieg zum deutschen geschafft hätte. „Vergötterung“ sich dann auch zu Krieges, denn als einer der Hitler als dem
Feldherrn aller Zeiten“, auf Grund von dessen militärischen Genies (Time Life Video, 1998). Man sieht sie auch in der Tatsache, dass der „Bauer in Generalsuni-form“ für Hitler die Idealbesetzung des Chefs OKW war und von Anfang bis zum Ende des Kriegs im Amt blieb und auch nicht degradiert wurde (Knopp, 2000, S.134).
Problematisch für Keitel wurde es immer dann, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Wehrmachtsführern und Hitler kam. Auch wenn dieser der oberste Befehlshaber der deutschen Streitkräfte war, so waren seine Auffassungen nicht immer die, die auch die Offiziere teilten. Keitel musste dann oft Vermittler spielen, weshalb er auch oft von beiden Seiten kritisiert wurde. Teilweise war es so schlimm, dass Keitel an Rücktritt dachte, was Hitler aber nicht gestattet hätte, oder sich an die Front versetzen lassen wollte, wie es Reichsmarschall Göring in Nürnberg im Kreuzverhör durch Keitels Anwalt Dr. Nelte berichtete (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 4, S. 413f). Keitel stand sehr oft zwischen den Fronten, aber zumeist wollte er seinen Führer beruhigen, denn bei einem der vielen Hitlerschen Wutausbrüchen, war Keitel meistens der Hauptschuldige. Um dies zu vermeiden, verschwieg er Hitler oft, die Bedenken und Befürchtungen der Offiziere, die in seiner unmittelbaren Nähe waren. Er liebte seinen Führer und dies
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auch über seinen Tod hinaus, wie man es auch in seinen Nürnberger Verhören herauslesen kann, auch wenn er kurz vor seinem Tod letzten Endes doch einräumte, dass er Hitlers Persönlichkeit nicht gewachsen war (Knopp, 2000, S.140). Eine Einsicht, die zu spät gekommen ist.
Diese uneingeschränkte Verehrung, ja fast Vergötterung seiner Vorgesetzten setzte sich bis kurz vor Keitels Tod fort. Er wollte unter allen Umständen den Soldatentod durch Erschießung sterben und den Banditentod durch den Strang vermeiden. Dies, aber auch sein schlechtes Gewissen, waren die Gründe, die Keitel dazu gebracht haben ein Geständnis zu machen, wie es Anwalt Dr. Nelte, dem wichtigsten deutschsprachigen Kontaktmann zwischen Anklage und Verteidigung, Dr. Kempner, berichtete. Als der Anwalt jedoch das nächste Mal das Zimmer Kempners betrat, hatte Keitel seine Meinung schon geändert. Er hatte „die Sache mit Göring
- unserem höchsten anwesenden Vorgesetzten - besprochen und dieser habe ihm gesagt, dass es so was nicht gibt, denn wenn einer aus dem Boot springe, dann werde es kentern!“, lautete ein Brief Keitels an seinen Anwalt (Gründler und Manikowsky, 1967, S.126). Keitel blieb sich treu, bis zum Ende, indem er den Befehl Görings, dessen Autorität er sich unterwarf, auch wenn der Reichsmarschall bereits entmachtet war, über seine eigene, bessere Ansicht stellte. Dies wurde Keitel unter Hitler zum Verhängnis und verhinderte auch seine letzte Möglichkeit auf einen „achtungsgebietenden Abgang“ (Gründler und Manikowsky, 1967, S.127).
2. Die Anklageschrift:
Bei dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, der vom 14. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 in Nürnberg stattfand, waren neben Wilhelm Keitel noch viele andere hohe Nationalsozialisten, wie zum Beispiel der Reichsmarschall und Chef der Luftwaffe Hermann Göring, der ehemalige Hitlerstellvertreter Rudolf Heß, oder auch der Architekt des Führers Albert Speer angeklagt. Der Militärgerichtshof setzte sich aus Vertretern der Vereinigten Staaten von Amerika, des vereinigten Königreiches Großbritanniens, der Republik Frankreich und der Union der Sozialistischen Sowjet Republiken zusammen, unter dem Vorsitz von Lord Justice Sir Geoffrey Lawrence. Die Anklageschrift lautete wie folgt: „Keitel ist ausschließlich wegen seiner militärischen Tätigkeit angeklagt und unter sämtlichen vier Punkten der Anklage.“ (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 4, S. 454). Diese Anklagepunkte möchte ich
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einzeln, im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit Keitels, genauer erörtern. Sein Verteidiger war Dr. Otto Nelte.
2.1. Beteiligung an einem gemeinsamen Plan (Verschwörung) zum Angriffskrieg: Die Hauptverantwortung, die Keitel bei dem ersten der vier Anklagepunkte auf sich nehmen musste, ist die Tatsache, dass er durch seine unmittelbare Stellung bei Hitler, von allen Plänen wusste, obwohl es, wie Keitel in Nürnberg berichtete, sehr wenige Beratungen mit Hitler, bezüglich Angriffsplänen und militärischen Operationen gab. Jedoch hatte er nie etwas gegen falsche Befehle unternommen, sondern bedingt durch seine bedingungslose Treue zu „seinem Führer“ dessen Pläne, wie skrupellos sie auch waren, toleriert, meistens sogar unterstützt.
2.1.1. Unterrichteter von Hitlers Kriegsplänen:
Bereits als Hitler im Olympiajahr 1936 den Vier-Jahres-Plan, der eine deutsche Autarkie, also militärische und wirtschaftliche Kriegsfähigkeit innerhalb von vier Jahren forderte, an Göring übertrug, musste Keitel, der zu dieser Zeit schon Chef des Wehrmachtsamtes im Berliner Ministerium war, erkennen, welche Ziele Hitler anstrebte. Er hätte in seiner hohen Stellung die weitere Aufrüstung der Wehrmacht reduzieren können, anstatt dessen jedoch unterstützte er diese, sodass Hitler am 1. September 1939 in Polen einfallen konnte.
Auch die Tatsache, dass er durch seine Stellung als Chef in Hitlers „persönlichem Stab“, was das Oberkommando zweifellos war, jeden Befehlsentwurf in die Hände bekam und diese stets mit seinem Namen unterzeichnete (Friedrich, 1996), entlarvt Keitel als Mitwisser der Verbrechen des Hitler-Regimes, obwohl er das in Nürnberg leugnete. Auf Grund seiner Treue und auch seines Glaubens, der Führer sei unfehlbar -„Führerbefehl, wir folgen dir“ -, wollte er die Pläne, aus denen Hitler in seinen Besprechungen ab 1936 keinen Hehl mehr machte, nicht ernst genug nehmen, um darauf zu reagieren.
Man kann also sagen, dass er sich bei dem ersten Anklagepunkt weniger durch aktive Mithilfe, sondern durch Passivität und Duldung schuldig machte.
2.1.2. Unterstützung und Förderung der Aggressionspolitik Hitlers in Europa: Keitel der, trotz seiner welfischen Abstammung und des Preußenhasses seines Großvaters, sich zu einem echten preußischen Junker mauserte, förderte ohne zu Wissen, den Anschluss Österreichs an das deutsche Reich. Hitler, der zu dieser
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Zeit mit Keitel noch nie ein Wort gewechselt hatte, bestellte selbigen am 10.02.1938 auf den Obersalzberg, in Hitlers Ferienhaus. Gleich nach ihm trafen auch noch die Generäle von Reichenau und Sperrle ein, jedoch wusste niemand der drei, aus welchem Grunde sie hier anwesend sein sollten. Kurz darauf erschien jedoch der österreichische Bundeskanzler Schuschnigg, um sich mit Hitler zu besprechen. Schnell wurde Keitel klar, welchen Zweck er zu erfüllen hatte. Die Anwesenheit dreier Wehrmachtsoffiziere wirkte wie eine Demonstration der Stärke und sollte Schuschnigg einschüchtern (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 10, S.567ff.). Von den politischen Debatten, in denen Hitler Schuschnigg mit einem sofortigen Einmarsch deutscher Truppen drohte, obwohl Hitler im Juli 1936 die Souveränität Österreichs anerkannte, bekam Keitel nichts mit. Am frühen Morgen des nächsten Tages fuhr Keitel zurück nach Berlin, um militärische Scheinmanöver in der Nähe der österreichischen Grenze zu organisieren, welche auf den südöstlichen Nachbarn des Reiches weiteren Druck ausüben sollten (Kershaw, 2000, S.118). Da aber Vereinbarungen mit Österreich erzielt wurden, erwartete niemand der Offiziere in Keitels Umfeld einen kriegerischen Konflikt. Umso überraschender war am 10.03.1938 der Befehl Hitlers zu einem militärischen Einmarsch in Österreich, da dieser meinte, Schuschnigg hätte durch die Anberaumung einer Volksabstimmung die bestehenden Vereinbarungen gebrochen, worauf er militärisch reagieren müsse. Keitel fuhr daraufhin zusammen mit dem Oberbefehlshaber des Heeres, Beck, zu Hitler in die Reichskanzlei um mit ihm den „Fall Otto“ - Anschluss Österreichs - zu besprechen und um zu klären welche Truppen am Morgen des 12. März bereit seien, für einen Einmarsch (Görlitz, 1998, S.228f.). Das Bittschreiben des Leiters der Amtsgruppe im Führungsstab des OKW, General Max von Viebahn, der darin von Hitler forderte, dieser möge den Einmarsch „abblasen“, übergab Keitel seinem Führer gar nicht, denn er fürchtete, die gesamte Heeresführung würde dann bei Hitler in Verachtung fallen (Kershaw, 2000, S.126). Dies war das erste Mal, dass Keitel den Widerstand in der Wehrmacht vor Hitler verschleierte; es sollten noch mehrere Wiederholungen folgen. Daran anschließend verstärkten Keitel und Hitler mittels falscher Gerüchte, Rundfunksendungen und Truppenübungen den Druck auf Österreich (Friedrich, 1996, S.185), was dann letztendlich zum Anschluss Österreichs an das deutsche Reich führte. An diesem Tag flog Keitel zusammen mit dem Führer nach Braunau, um von dort ausgehend durch „die begeistert drängende Menschenmenge in jedem Ort und Dorf“ (Görlitz, 1998, S.232) bis nach Wien zu fahren, wo der Anschluss am nächs-
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ten Tage vollzogen wurde. Österreich wurde damit das Recht auf Selbstbestimmung genommen und der Politik des Reichs angeschlossen. Ein weiteres Vergehen gegen den Frieden war die Besetzung des Sudetenlandes. Bereits am 21.04.1938 erwogen Hitler und Keitel die Ausnützung eines Zwischenfalls, der Ermordung des deutschen Gesandten in Prag, um einen Angriff auf die Tschechoslowakei einzuleiten. Während der folgenden Tage unterzeichnete Keitel viele Befehle und Anordnungen den „Fall Grün“ - Tschechenfall - betreffend, einschließlich der Erklärung Hitlers: „Es ist mein unabänderlicher Entschluss, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen.“ (Friedrich, 1996, S.186). Am 20.05.1938 legte Keitel dann Hitler befehlsgemäß einen Entwurf für den Beutezug gegen die Tschechoslowakei vor, den er aber noch nicht mit den Oberbefehlshabern der einzelnen Wehrmachtsteile besprochen hatte. Kurz darauf, am 13.06.1938, fuhr Keitel dann nach Budapest, um dort eine engere Bindung zur ungarischen Armee zu knüpfen, was bei einem Angriff auf die Tschechoslowaken von Vorteil wäre.
Ein weiterer Befehl am 28.September 1938 des OKW sagte aus, dass die beiden an der tschechischen Grenze operierenden SS-Totenkopfverbände dem Oberbefehlshaber des Heeres unterstellt werden sollten, damit dieser bei einem möglichen militärischen Schlag gegen die Tschechoslowakei mehr Männer vor Ort hätte. Nach dem Münchner Abkommen 1938, das zu einer friedlichen Besetzung des Sudentenlandes führte, revidierte Keitel jedoch diesen Befehl, den Jodl in seinem Namen unterzeichnet hatte und die SS-Verbände unterstanden wieder dem Reichsführer SS Himmler, da vorerst eine militärische Aktion nicht notwenig war (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 3, S.96f.). Hitler forderte, dass ein möglicher späterer Angriff der übrigen Welt als „eine reine Befreiungsaktion und nicht als eine kriegerische Handlung erscheinen solle“, das heißt, eine Intervention der anderen Mächte sollte verhindert werden, da dies schon nach kurzer Zeit zu einem Weltkrieg führen würde. Aus diesem Grund sollte Keitel auch, dem britischen Botschafter Henderson gegenüber, die Truppenbewegungen der Wehrmacht gen Osten als eines der üblichen Frühjahrsmanöver darstellen (Kershaw, 2000, S.151). Hitler spielte hier mit dem Feuer, er ließ sich aber in seinen seit 1919 in „Mein Kampf“ vorgefassten Anschauungen von niemandem korrigieren, geschweige denn beeinflussen. Weder Goebbels noch Göring, oder Keitels damaliger Vorgesetzter, Kriegsminister Blomberg, konnten Hitler bremsen, denn
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nicht sie beeinflussten ihn, sondern er beeinflusste sie (Domarus, Band 1, 1962/63, S.194).
Auf Keitel bezogen trifft diese These noch viel mehr zu als auf alle anderen, denn er ließ sich nicht nur zu 100% von Hitler beeinflussen, er war abhängig von ihm, sosehr, dass er Hitler sogar die Befürchtungen der Offiziere innerhalb des Ober-kommandos vor einem Krieg gegen die Tschechoslowakei, verschwieg, um seinem Führer keinen Grund für einen seiner bekannten Wutausbrüche zu geben. Kurz darauf erhielt er dann, obwohl er auf Grund seines Soldatenstatuts nicht Mitglied in der NSDAP war, als alter Kämpfer, das goldene Parteiabzeichen. Als Hitler jedoch etwas später seinen militärischen Führern den ausgearbeiteten Plan für einen Feldzug gegen die Tschechoslowakei auf den Tisch legte, war zwar niemand von diesen Plänen begeistert, aber ein Veto legte auch keiner ein. Von nun an war Keitel einer der ersten, die von Hitlers Aggressionspolitik, die dieser bei einer deutschen Auseinandersetzung mit dem Osten für unabdingbar hielt, hörte. Später wird er einmal sagen, dass er zwar diese Befehle nicht ohne Sorgen entgegengenommen habe, er aber auch keine Einwände erhob und sich dann mit Jodl an die Ausarbeitung der Aufmarschpläne Hitlers machte (Knopp, 2000, S.133). Als daraufhin erneut aus dem Hauptquartier des Heeres Widerstand laut wurde, fungierte Keitel erneut als Filter, da er Hitler nur den gemäßigten Teil der von Generalstabschef Beck verfassten Denkschrift mitteilte. Keitel war weiter als einziger bei der Verhandlung Hitlers mit dem tschechischen Staatschef Hácha zugegen, die dann mit der Kapitulation des letzteren endete. Daraufhin fiel Hitler, nach dem Sudetenland durch das Münchner Abkommen 1938, im Frühjahr 1939 auch noch der Rest der Tschechoslowakei in die Hände, ohne dass ein einziger Schuss gefallen war. Wie bereits erwähnt, hatte Keitel selbst bei den meisten dieser Aktionen und Verhandlungen die Hände im Spiel. Jedoch spielte er auch hier den treuen Untergebenen und nahm Hitlers Befehle ohne Einwände entgegen. Bei den Nürnberger Prozessen wird er später, nicht nur diese Befehle betreffend, einmal sagen, er habe gehandelt wie es sich für einen Soldaten gehört.
2.2. Beteiligung an der Vorbereitung, Auslösung und Führung von Angriffskriegen: Die Anklageschrift zu dem zweiten der vier Anklagepunkte lautete wie folgt: „Keitel ist ausschließlich wegen seiner militärischen Tätigkeit angeklagt und ist Berufssol- dat. Keitel wurde Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (...) und blieb in die-
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ser Stellung während der gesamten einschlägigen Zeit. Den größten Teil dieser Zeit hatte er den Rang eines Feldmarschalls und abgesehen von seiner Stellung als Chef des OKW, war er auch im Ministerrat für die Reichsverteidigung.“ (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 4, S. 454). Er selbst sah sich zu diesem Anklagepunkt nicht schuldig, da für ihn der Begriff „Angriffskrieg“ etwas anderes bedeutete, nämlich, dass er als Soldat gelernt hatte, Angriffsoperationen, Verteidigungsoperationen oder auch Rückzugsoperationen zu führen. Angriffskrieg war für ihn nur ein politischer und nicht ein militärisch-soldatischer Begriff, denn „wenn die Wehrmacht und der Soldat Werkzeug der Politiker sind, sind sie meiner Ansicht nach nicht berufen, zu entscheiden und zu beurteilen, ob es sich hierdeutschen Angriffe im 2. Weltkrieg - um Angriffskriegsmaßnahmen handelt.“ (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 10, S.561). Aber auch andere ehemalige Offiziere wollten ihre Verantwortlichkeit bezüglich eines Angriffskrieges leugnen. Beispielsweise der ehemalige Großadmiral Dönitz sagte noch 1966: „Der Angriffskrieg ist eine Entscheidung der Politiker (...). Wo kommen wir hin, wenn jeder Bataillonskommandeur entgegen politischen Entscheidungen Politik auf eigene Faust betreibt.“. Für Keitel stellte dies jedoch, wie es auch im weiteren Verlauf des Prozesses noch häufiger vorkam, nur eine Möglichkeit dar, seine eigene Schuld auf die Schultern anderer zu verteilen. In seiner unmittelbaren Stellung bei Hitler und an der Spitze der Wehrmacht war er über jede Operation, ja sogar über die kleinste Truppenbewegung unterrichtet und hatte auch hier die Möglichkeiten eines Einschreitens, um Schlimmeres zu verhindern unversucht gelassen und damit das Schicksal von vielen Tausend Soldaten besiegelt.
2.2.1. Position Keitels im NS-Staat:
Wilhelm Keitel war ein Soldat, der zu Beginn des Hitler-Regimes noch eine sehr untergeordnete Rolle spielte, da er sich recht wenig für Politik interessierte. Erst als 1938 durch die Blomberg-Krise (siehe bei 1.2.) sein unmittelbarer Vorgesetzter entlassen wurde, erreichte Keitel eine Führungsposition, war als Chef des neu gegründeten Oberkommandos der Wehrmacht ab sofort ständig in der Nähe Hitlers und damit auch im NS-Staat zu einer sehr wichtigen Persönlichkeit avanciert. Nicht nur die Stellung als OKW-Chef, die der Position eines Reichsministers gleichgestellt war, sondern auch seine weiteren Ämter im Reichsverteidigungsrat und dem Tribunal „Ehrenhof“ machten ihn im Dritten Reich zu einer sehr wichtigen und damit auch zu einer sehr politischen Person.
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2.2.1.1. Rolle des Oberkommandos der Wehrmacht und seines Chefs: Das OKW, die Nachfolgeinstitution des Reichskriegsministeriums - bestehend aus den Bereichen des alten Wehrmachtsamtes unter Jodl, der Militärspionage unter Canaris, des Personalwesens, der Kriegsgefangenen, der Wehrmachtsjustiz und den besonders wichtigen Wehrwirtschafts- und Rüstungsämtern (Knopp, 2000, S. 130) - hatte keine Kommandogewalt, sondern war gegenüber Hitler absolut wei-sungsgebunden. „Ein Stab ohne Truppen“, dem jede strategische Kompetenz fehlte, da die drei Wehrmachtsteile Heer, Luftwaffe und Marine, beziehungsweise deren Oberbefehlshaber nicht ihrem Dachverband, dem OKW, sondern dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Adolf Hitler, direkt unterstellt waren. Das OKW war damit nur der persönliche Stab Hitlers und zumeist waren darin auch nur Offiziere, die Hitler treu ergeben waren, wie zum Beispiel Keitel und Jodl (Kammer und Bartsch, 1999, S.278- 281). Genau aus diesem Grund gab es aus dem OKW, mit Ausnahme von Jodl, fast nie Auffassungen die Hitler auf militärischem Gebiet mit abweichenden Meinungen konfrontierten. Jodl war intelligenter, selbstbewusster und auch als Generalstabsoffizier besser ausgebildet als Keitel und entwickelte sich deshalb im Verlauf des Krieges zum ersten militärischen Berater Hitlers (Hartmann, 1991, S.84ff.), auch wenn Keitel selbst dies bestritt. Deshalb lässt sich auch leicht erkennen, warum Jodl quasi zu Keitels Gegenspieler wurde. Dieser hatte eigentlich nur administrative und auf die Rüstung bezogene Zwecke im OKW, Generalmajor Jodl dagegen durfte die militärischen und strategischen Aufgaben erfüllen, was auch Keitel viel besser gefallen hätte (Time Life Video, 1998). Vielleicht war auch dieser gewisse Neid, die Truppen nicht direkt befehligen zu dürfen, ein Grund dafür, warum Keitel die Wahnideen Hitlers in Befehle umwandelte, wofür dann Hitlers „Schreibtischgeneral“ zum Feldmarschall ernannt wurde. Keitel hoffte durch seine bedingungslose Gehorsamkeit als „Belohnung“ mehr militärische Befehlsgewalt zu erlangen, erreichte dies jedoch erst im Mai 1945 beim „Endkampf um die Reichshauptstadt“ Berlin, als Hitler bereits Selbstmord begangen hatte.
Des weiteren war Keitel im OKW der Offizier, der über die Haushaltsmittel der Wehrmacht informiert war. Er forderte stets mehr Geld, als für den jeweiligen Zweck notwendig war, zum Beispiel 5 Milliarden Reichsmark für synthetische Treibstoffanlagen oder staatliche Rüstungsbetriebe. Das heißt, auch er war in gewisser Weise für die katastrophale wirtschaftliche Lage des deutschen Reiches verantwortlich, die vor dem Ausbruch des 2. Weltkrieges vorherrschte. In Nürnberg
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wollte er diese Zahlen schön reden, indem er nur von 56,5 Milliarden Reichsmark für die Rüstung insgesamt bis 1939 sprach, wobei es tatsächlich rund 92 Milliarden Reichsmark waren (Dirks und Jansen, 2001, S.100).
Die Verurteilung der beiden höchsten deutschen Offiziere bei den Nürnberger Prozessen stützte sich für die Richter vor allem darauf, dass sie in Keitel und Jodl mehr als nur ausführende Organe sahen. Die Repräsentanten des Militärs hatten keine eigene Meinung und haben sich auch nie Protest erlaubt, als es um Krieg und Frieden ging. Diese Feigheit mussten Millionen Menschen mit ihrem Leben bezahlen. Auch der Anwalt Keitels, Dr. Nelte, konnte der Meinung der Richter nicht wiedersprechen und meinte: „So richtig es sein mag, dass die allein zur Verteidigung des Landes bestimmte Wehrmacht dem innerpolitischen Machtstreit entzogen werden sollte, so selbstverständlich muss es sein, dass die obersten Führer der Wehrmacht die Verantwortung dafür zu tragen haben, dass diese nicht zu einem Angriffskrieg (...) missbraucht wird. Die Führer der Wehrmacht können nicht damit gehört werden, dass der einer Person - Hitler - geleistete Treueid sie von der Verantwortlichkeit gegenüber Volk und der Verfassung entbindet...“ (Gründler und Manikowsky, 1967, S. 248). Diese Meinung eines Mannes, der bis zum Schluss das unerschütterliche Vertrauen seines Mandanten besessen hatte, zeigt deutlich warum Keitel in diesem Punkt der Anklage für schuldig befunden wurde, auch wenn sich Keitel stets herausreden wollte, indem er immer wieder auf seinem Gehorsam als Offizier beharrte und damit anderen seine Schuld in die Schuhe schieben wollte.
2.2.1.2. Mitgliedschaft im Reichsverteidigungsrat:
Bereits vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten bestand ein so genannter „Reichsverteidigungsausschuss“, in dem laut Reichsmarschall Göring: „Referenten aller Ministerien versammelt waren, um die Mobilmachungsmaßnahmen zu treffen, die sich automatisch ergeben, sei es, dass man in einen Krieg kommt oder dass die Möglichkeit besteht.“ (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 9, S.322). In seiner Zeit als Chef des Ministeramtes im Reichskriegsministerium unter Blomberg, leitete Keitel die Besprechungen im Reichsverteidigungsausschuss. Erst bei Wiedereinführung der Wehrmacht entstand der viel wichtigere Reichsverteidigungsrat, der aber laut Göring nur auf dem Papier bestand und sich nie konstituierte. Tatsächlich fand jedoch am 18.11.1938 die erste Sitzung statt (Kershaw, 2000, S.222). Dieses Gremium bestand aus 12 Mitgliedern; den Vorsitz hatte bei
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Abwesenheit Hitlers der Chef der Luftwaffe, Hermann Göring. Neben Keitel waren unter anderem noch der Stellvertreter des Führers, Heß, Reichsinnenminister Frick, Reichswirtschaftsminister Funk, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Raeder oder Chef der Reichskanzlei Lammers, Mitglieder in diesem geheimen Rat. Auch wenn es später nie zugegeben wurde, so bestand die Rolle dieses Rates zweifelsohne in der Vorbereitung der Angriffskriege, was in der Sitzung am 23.06.1939 noch einmal festgelegt wurde: „Der Reichsverteidigungsrat ist das entscheidende Instrument im Reich für die Frage der Vorbereitung des Krieges.“ (Friedrich, 1996, S.287). Einberufen wurde er stets dann, wenn es galt wichtige Entscheidungen bezüglich Militär und Volk, aber auch auf wirtschaftlicher Ebene zu treffen. So sprach der 2.Vorsitzende Göring in der ersten Sitzung des Gremiums von einer wirtschaftlich sehr kritischen Situation im Reich (Kershaw, 2000, S.222), was auf das massive Aufrüstungsprogramm zurückzuführen war. Man kann also feststellen, dass fast alle Mitglieder dieses Rates gleichzeitig auch Reichsminister waren und somit zu den engsten Vertrauten Hitlers gehörten. Der Rat selbst sollte vor der Welt verheimlicht werden und auch seine Beschlüsse wurden nie im Reichsgesetzblatt veröffentlicht, obwohl er einer der wichtigsten Institutionen bei der Planung der Angriffskriege war und damit auch für die Bevölkerung des Reiches von großer Bedeutung. Da sich der Reichsverteidigungsrat recht selten konstituierte, wurde aus ihm noch ein ständiger Ausschuss, ein „Ministerrat für die Reichsverteidigung“ gebildet, in dem Keitel als Chef OKW ebenfalls Mitglied war (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 4, S.112ff.).
Für die weitere Kriegsplanung ist noch zu erwähnen, dass der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung, Innenminister Frick und der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft, zuerst Wirtschaftsminister Schacht, bzw. nach dessen Entlassung, Wirtschaftsminister Funk, zusammen mit dem Chef des OKW quasi ein sehr machtvolles Triumvirat bildeten. Bekannt waren sie auch als Drei-Männer-Kollegium, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen betraut waren (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 4, S.118), da sie in ihren Positionen die gesamte deutsche Bevölkerung in ihren speziellen Aufgabenbereichen in den Krieg involvierten, war es durch Heeresrekrutierung und Arbeiterrekrutie- rung oder durch Kriegsfinanzierung durch die Bevölkerung.
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2.2.1.3. Vorsitz im Tribunal „Ehrenhof“:
Ein letzter wichtiger Posten war für Feldmarschall Keitel, nach dem missglückten Attentat auf Hitler am 20.07.1944, der Vorsitz des Tribunals „Ehrenhof“. Dieses Gericht bestand ausschließlich aus willigen Vollstreckern Hitlers, wurde von diesem selbst initiiert, da er mit Verlauf des Krieges dem Reichskriegsgericht immer weniger zutraute und sollte die Wehrmacht von Verschwörern säubern. Diese wurden, mit Hilfe von Keitels Tribunal, aus der Wehrmacht geworfen, um damit vor dem Volksgericht verurteilt zu werden und nicht vor dem Kriegsgericht (Knopp, 1998, S.294). Denn dieses war für Hitler zu milde und die Attentäter vom 20. Juli mussten auf jeden Fall mit dem Tode bestraft werden. Aber nicht nur diese Verschwörer sondern auch kleinere, weniger wichtige Soldaten und Offiziere wurden durch Keitels Gericht „zum Abschuss frei“ gegeben, denn die Mehrzahl der vor dem Volksgericht verurteilten, zuvor aus der Wehrmacht ausgestoßenen Männer, wurde zum Tode verurteilt. Damit machte sich Keitel also nicht nur vor dem Aus-land durch Angriffskrieg und Kriegsverbrechen schuldig, sondern auch vor dem eigenen Volk, indem er Landsleute, die das wahre Gesicht des Dritten Reiches erkannt hatten, ihrem Schicksal überließ, was in den meisten Fällen der Tod war.
2.2.2. Keitels Schaffen im 2.Weltkrieg:
Trotz der vielen anderen Ämter im Reich und den damit verbundenen innenpolitischen Aufgaben blieb die wichtigere Arbeit Keitels, nach wie vor, die Kriegsplanung. Auch wenn viele Offiziere im Sommer des Jahres 1939 noch davon ausgingen, dass es keinen Krieg geben würde, da Hitler seine Ziele in der Außenpolitik -Anschluss Österreichs und des Sudentenlandes, Zerschlagung der Resttschechei - erreichte ohne dass auch nur ein einziger Schuss gefallen war, so musste zumindest Keitel klar sein, dass Hitler diesen Krieg um jeden Preis wollte. Am 23. Mai 1939 teilte Hitler seinen Generälen mit, dass auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage des Reiches ein Angreifen von fremdem Eigentum notwendig ist und er sich deswegen dazu entschlossen hat „Polen bei der ersten, geeigneten Gelegenheit anzugreifen.“. Zuvor erteilte er bereits den Befehl, der die Wehrmacht dazu aufforderte, die Aufmarschtabelle für den „Fall Weiß“ - Angriff auf Polendem OKW bis zum 1. Mai zu unterbreiten (Friedrich, 1996, S.186). Keitel legte die befohlene Zeittafel am 22. Juni Hitler vor, der damit einverstanden war und dazu mahnte, die beabsichtigen Maßnahmen vor der Bevölkerung geheim zu halten, um diese nicht zu beunruhigen. Bei der Versammlung aller Oberbefehlshaber, darun-
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ter auch Keitel, am 22. August auf dem Obersalzberg, gab Hitler den Angriffsbefehl, der für den Morgen des 26. Augustes geplant war. Jedoch verschob Hitler den Angriff auf Grund des englisch-polnischen Vertrages. Knapp eine Woche später gab er dann am Abend des 31. Augustes letztlich doch den Befehl zum Angriff und beauftragte Keitel, dass dieser Heydrich mit polnischen Uniformen versorgen sollte, damit dieser den deutschen Sender Gleiwitz angreifen könne (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 2, S.142ff.).
Nicht nur die Tatsache, dass er, wie die meisten anderen Generäle auch, sehr erschrocken war, als Hitler seinen Angriffsbefehl gab - jedoch erneut nichts dagegen unternommen hat - sondern auch die aktive Teilnahme am Bruch des deutschpolnischen Vertrages vom 26.Januar 1934, beschuldigen Keitel der Entfesselung eines Angriffskrieges, zu welchem er die Vielzahl der Wehrmachtsaufmarschbefehle gab. In Nürnberg wird er einmal sagen: „(...) ich selbst stand dem Gedanken, nun einen Krieg gegen Polen führen zu müssen, wie auch die anderen Generäle, ablehnend gegenüber.“, und zu seiner Verteidigung beharrte er ein weiteres Mal auf seiner Gehorsamspflicht: „(...) aber wir haben selbstverständlich die gegebenen Befehle, in der Form der generalstabsmäßigen Durcharbeitung, sofort in Angriff genommen.“ (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 10, S.577). Während des Krieges setzte sich Keitels Schaffen nicht nur auf dem Gebiet von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit fort, wie ich es später noch behandeln werde, sondern auch auf militärischem Gebiet, was vor allem die Unterzeichnung und Besprechung von Angriffsbefehlen war. Beispielsweise beredete Keitel am 12. Dezember 1939 mit Hitler, Jodl und Raeder die Invasion Norwegens und Dänemarks. Des weiteren wurden die Pläne bezüglich Dänemark, durch einen Befehl vom 27. Januar 1940, direkt Keitel unterstellt. Auch der Bruch der Neutralität Belgiens und der Niederlande, den Keitel und Jodl im Oktober und November 1939 trotz Missfallens unterzeichneten, fällt unter die Rubrik Kriegsführung eines Angriffskrieges, wie auch der 1941 folgende Angriffsplan für Griechen-land und Jugoslawien. Bei diesen Gesprächen, bei denen Hitler die „Vernichtung Jugoslawiens mit unerbittlicher Härte“, forderte, war Keitel anwesend (Friedrich, 1996, S. 186f.), jedoch ohne sich dagegen zu stellen.
Als Hitler gewisse Zeit zuvor seinen Generälen Göring, Raeder, Brauchitsch, Halder und Keitel klar machte, dass die Offensive im Westen schnellstmöglich noch vor Wintereinbruch beginnen sollte, wurde eines der wenigen Male aus den Rei- hen der Generäle Widerstand gegen die Pläne Hitlers laut, denn den meisten An-
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wesenden bereitete noch immer der 1. Weltkrieg Angst und Bange und sie ein zweites Verdun befürchteten. Hitler ließ diese Einwände jedoch nicht gelten und auch sein Gehilfe Keitel stand ihm erneut zur Seite (Domarus, 1962, Band 3, S.1395). Als es dann aber darum ging, ob denn die Truppe bereits erholt genug sei, für den nächsten Raubzug - bezogen auf eine Invasion in Frankreichschloss sich Keitel der Meinung des OKH-Chefs Brauchitsch an, der Hitler aufforderte, den Verbänden noch mehr Ruhe zur Auffrischung zu geben. Darauf explodierte der Diktator fast und machte Keitel allerheftigste Vorwürfe, sodass dieser beleidigt um ein Frontkommando ersuchte. Hitler wollte seinen treuen Gehilfen jedoch nicht verlieren und brachte Keitel mit ein paar netten Worten wieder von dessen Plan ab. Erneut fügte sich „La-Keitel“ einem stärkeren Willen (Knopp, 2000, S.140).
Den Feldzug selbst plante Keitel, der jetzt Jodl mehr und mehr die Rolle des strategischen Beraters Hitlers überließ und sich selbst auf Lagebesprechungen beschränkte - in denen er zumeist ohne Widerwillen den Ausführungen Hitlers beipflichtete - genauso pflichtgetreu wie alle anderen Angriffskriege seines Agitators. Als Belohnung durfte Keitel nach Paris reisen und nach der Kapitulation Frankreichs am 17.06.1940 die Waffenstillstandsbedingungen Hitlers vier Tage später in einem Salonwagen im Wald von Compiègne, den französischen Unterhändlern verlesen. Einen Tag danach akzeptierten die Franzosen die sehr harten Bedingungen und Keitel konnte seinem Führer um 19.06 Uhr die Unterzeichnung melden (Domarus, 1962, Band 3, S.1531). Dass der Vertrag am selben Ort unter-
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durch Aggressions- und Gewaltpolitik erreichten Großdeutschen Reich, sah sich getäuscht. Kurz nachdem er Keitel am 19. Juli 1940 zum Feldmarschall ernannt hatte, teilte ihm der Diktator als einem der wenigen Eingeweihten mit, was sein nächstes Kriegsziel war: „Jetzt haben wir gezeigt, wozu wir fähig sind. Glauben Sie mir Keitel, ein Feldzug gegen Russland wäre dagegen nur ein Sandkastenspiel.“. Um einen möglichen Krieg gegen Russland voranzutreiben, gab Keitel am 25.07.1940 den Befehl, das Eisenbahn- und Straßennetz im Osten auszubauen und ordnete die Fertigstellung bis Ende des Jahres an. Ende Juli 1940 teilte Hitler dann einer ausgewählten Gruppe von Personen, zu denen auch Keitel zählte, endgültig mit, dass es sein bestimmter Entschluss ist, baldigst „die Lebenskraft Russlands zu vernichten“ (Knopp, 2000, S.144). Jedoch sagte er nicht, dass ein Angriff auf das Sowjetreich dem Angriff Stalins auf Hitler-Deutschland zuvorkommen würde, wovon Keitel und auch andere Offiziere bei deren später folgenden Prozessen sprachen. Keitel selbst, war entgegen anderen Meinungen zu Beginn gegen einen Ostfeldzug - Unternehmen „Barbarossa“ -, obwohl viele der früheren Kritiker Hitlers sich mittlerweile diesem anschlossen und dies eigentlich untypisch für Hitlers Gehilfen war, sich gegen seinen Führer zu stellen. Er verfasste sogar eine Denkschrift an Hitler, in der er vor dem Schicksal Napoleons warnte, vor den Mängeln in der Rüstung und vor einem drohenden Zwei-Fronten-Krieg, da Eng-land noch nicht besiegt war und das deutsche Heer zudem schon vom Nordkap bis zum Mittelmeer verteilt war (Time Life Video, 1998). Hitler fegte aber die Bedenken seines Gehilfen schnell weg und Keitel machte sich umso eifriger an die Vorbereitung der Feldzüge, obwohl er wusste, dass dieser Krieg jede Regeln sprengen würde und frei von Moral und Völkerrecht, zu einem Rassen- und Vernichtungskrieg werden würde, denn er war ja in alles eingeweiht. Damit konnte der Überfall auf die Sowjetunion - erneuter Angriffskrieg - der lange geplant war, inklusive Ausplünderung und Ermordung der Zivilbevölkerung am 22.07.1941 beginnen (Friedrich, 1996) und das einzige Problem das Keitel jetzt noch bezüglich des Krieges hatte, war die Tatsache, dass erneut keine Kriegserklärung abgegeben wurde, wie Hitler dies auch schon im Falle das Polenfeldzuges nicht getan hatte. Diese Problematik wollte er selbst jedoch nie mit seinem Kriegsherrn näher erörtern, bzw. erklären, wie er sich als echter preußischer General einen Krieg vorstellte. Stattdessen billigte er alle Verbrechen Hitlers nicht nur an den Völkern in Europa, sondern auch am eigenen Volk. Als die sechste Armee in Stalingrad eingeschlossen wurde und jeder in der Wehrmachtsführung wusste, dass die Ar-
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mee nur durch einen Ausbruchsversuch gerettet werden konnte, sagte Keitel zu Hitler: „Mein Führer, das halten wir!“. Auch als Rommels Afrikakorps 1944 um Rückzug bat, befahl Hitler: „Halten“; Keitel stimmte zu und Tausende von deutschen Soldaten wurden alleine deshalb aufgerieben (Knopp, 2000, S.156). Dies sollten genug Beweise sein, um die Schuldigkeit Keitels zu diesem Anklagepunkt deutlich zu machen, aber auch der folgende „totale Krieg“ ohne Regelungen oder Verträge, der von den Naziführern auf möglichst barbarische Weise geführt wurde, war gegen jede sittliche Idee oder Konvention den Krieg menschlicher zu gestalten. Später in diesem Krieg wird Keitel alle noch so schrecklichen Wahnideen seines Diktators mit seinem OKW in Befehle umwandeln, um damit selbst zu einem Kriegsverbrecher ohne Skrupel zu werden.
2.3. Kriegsverbrechen:
Was wäre wohl geschehen, wenn sich Wilhelm Keitel während des 2. Weltkrieges nur auf seine militärischen Aufgaben als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht beschränkt hätte und nicht damit begonnen hätte, alle Befehle seines Dikta-tors wahllos zu unterzeichnen, mögen sie noch so skrupellos gewesen sein. Seine Unterwürfigkeit und Zustimmung des Hitlerschen Schaffens haben ihn wohl zum Tode verurteilt. Hätte er sich nur der ersten beiden Anklagepunkte schuldig gemacht, so wäre er ohne Zweifel auch verurteilt worden, aber wie beispielsweise der Stellvertreter des Führers, Heß, „nur“ zu einer Freiheitsstrafe und nicht zum Tode. Keitel aber wurde zum „Kriegsverbrecher durch falschen Gehorsam“, wie zwar andere auch, aber nicht in dem Ausmaße wie bei Keitel. Mit seiner Unterschrift hat er Tausenden von deutschen Soldaten befohlen für Hitlers Wahnidee vom Lebensraum im Osten Kriegsverbrechen zu begehen (Time Life Video, 1998). Durch seine Hände gingen Befehle die gegen jedes Menschenverständnis und auch gegen jedes Kriegsrecht verstießen. Tausende, ja Millionen von oft Unschuldigen bezahlten dies mit ihrem Leben und Keitel wollte sich später oft gar nicht mehr erinnern, diese Befehle jemals unterzeichnet zu haben. Er war verantwortlich für die russischen Kriegsgefangenen, erließ den Kommando- oder auch den Kommissarbefehl, was grausame Mord- und Raubzüge der Wehrmacht zur Folge hatte. Auch die Zusammenarbeit mit Himmlers Sonderkommandos muss man Keitel zur Last legen, denn ohne dessen Zustimmung, hätte dies nicht so einfach geschehen können. Er tat genau das, was er immer tat: Er gehorchte seinem Führer, verlor dabei seine letzten Skrupel und hatte von nun an quasi keine eigene Mei-
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nung mehr, sondern akzeptierte alles, was man von ihm verlangte (Time Life Video, 1998) und wurde somit zum Kriegsverbrecher und schon aus diesen Gründen, zu Recht zum Tode verurteilt.
2.3.1. Kommissarbefehl:
Die verbrecherischen Befehle, zu denen Keitel seine Unterschrift gab, sind sehr unterschiedlich. Die grausamsten und menschenverachtendsten Befehle, die Wehrmacht betreffend, wurden jedoch erst während, oder kurz vor dem Russlandfeldzug ab dem Sommer 1941 gegeben. Hitler wollte diesen, den Völker- und Menschenrecht verachtenden Krieg und fand im OKW willige Vollstrecker. Der Kommissarbefehl ist der am besten bekannte Befehl der Wehrmachtsführung. Ihm voraus geht die Anordnung des OKW über das Verhalten der Truppe in Russland. Er besagt wörtlich: „1. Der Bolschewismus ist der Todfeind des nationalsozialistischen deutschen Volkes. Dieser zersetzenden Weltanschauung und ihren Trägern gilt Deutschlands Kampf. 2. Dieser Kampf verlangt rücksichtsloses und energisches Durchgreifen gegen bolschewistische Hetzer, Saboteuere, Juden und restlose Beseitigung jedes aktiven oder passiven Widerstandes.“ > das Oberkommando der Wehrmacht am 19.05.1941<. Damit erreichte Hitler quasi eine ideologische Gleichstellung von Wehrmacht und SS, welche von Beginn an in diesem Rahmen geschult wurde, denn dieser Befehl war der erste militärische, in welchem Maßnahmen gegen Juden angeordnet wurden (Knopp, 2000, S.146). Er zeigte damit auch, wie sehr die höchsten Offiziere der Wehrmacht schon im Sumpf des Verbrechens steckten, da keiner von ihnen darauf reagierte, sei es durch Protest oder Rücktritt. Der Befehl KPdSU- und Heereskommissare zu töten, datiert vom 06.06.1944, sollte die „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare“ (Heer, 1997, S.179) für das deutsche Heer deutlich machen. Er stützt sich auf die Annahme, dass „(...) von den politischen Kommissaren aller Art eine hasserfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten ist.“ und deswegen „in diesem Kampf Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch ist, da sie eine Gefahr für die eigene Sicherheit sind. Darum muss gegen diese barbarisch asiatischen Kampfmethoden, deren Urheber die politischen Kommissare sind, mit aller Schärfe vorgegangen werden. Sie sind, wenn nicht im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen.“ (Heer, 1997, S.179). Nicht klar geklärt wurde jedoch, wie diese Politkommissare von den anderen Soldaten zu unterscheiden waren. Diese
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Tatsache überließ viele sowjetische Soldaten der Willkür ihrer Peiniger, mögen sie aus den SS-Einsatztruppen oder auch aus der Wehrmacht gewesen sein (Knopp, 2000, S.146). Die Kommissare wurden nicht als Heereszugehörige betrachtet, womit die Bestimmungen für Kriegsgefangene nicht auf sie zutrafen und damit der tausendfache Mord, zumeist in Durchgangsgefangenenlagern (Friedrich, 1996, S.100), legitimiert wurde. Der Kommissar-Befehl war zweifelsfrei ein Mordbefehl, auch wenn er nur mündlich verbreitet wurde, da Keitel keine Blutspur in den Akten hinterlassen wollte (Time Life Video, 1998). In Nürnberg wollte er sich, genauso wenig wie Jodl, an diesen Befehl erinnern, da Hitlers mündliche Befehle angeblich nie von der Wehrmacht umgesetzt worden sind (Friedrich, 1993). Die sich daraus ergebende Folge war, dass dieser Befehl in der Tat nicht immer ausgeführt wurde. Es kam immer auf den Führer der Einheit an, denn wenn dieser ein korrekter Offizier war, dann duldete er keine Erschießungen, oder wollte von diesem Befehl nichts gehört haben. War er aber ein Nazi, so wurden durch Keitels Befehl Tausende von politischen Kommissaren der Roten Armee ermordet und nicht nur das OKW, sondern auch das OKH - Oberkommando des Heeres - machte sich durch die Ausführung dieses Mordbefehls schuldig. Es sollte nicht die einzige Schuld bleiben.
2.3.2. Die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener:
Eine weitere Tatsache, die Keitel an den Galgen brachte, war der Umgang mit den sowjetischen Kriegsgefangenen, für die er persönlich verantwortlich war. Aber nicht nur Soldaten der Roten Armee sind durch ihn gestorben, sondern durch die Ablehnung des von Moskau gewünschten Kriegsgefangenenabkommens, hat Keitel auch das Todesurteil für viele deutsche Soldaten gefällt (Time Life Video, 1998). Am 08.09.1941 erließ das OKW seine „überaus scharfen Bestimmungen für sowjetische Kriegsgefangene“ (Friedrich, 1996, S.187). Sie besagten im Wortlaut: „(...) Der Kampf gegen den Nationalsozialismus ist ihm - dem bolschewistischen Soldaten - in Fleisch und Blut übergegangen. Er führt ihn mit jedem ihm zu Gebote stehenden Mittel: Sabotage, Zersetzungspropaganda, Brandstiftung, Mord. Dadurch hat der bolschewistische Soldat jeden Anspruch auf Behandlung als ehrenhafter Soldat und nach dem Genfer Abkommen verloren. Widersetzlichkeit, aktiver oder passiver Widerstand muss sofort mit der Waffe restlos beseitigt werden. (...) Wer zur Durchsetzung eines gegebenen Befehls nicht oder nicht energisch genug von der Waffe Gebrauch macht, macht sich strafbar. Auf flüchtige Kriegsgefange-
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ne ist sofort ohne vorherigen Haltruf zu schießen. Schreckschüsse dürfen niemals abgegeben werden.“ > unterzeichnet der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Keitel, am 8.9.1941 < (Heer, 1997, S.179). Die Auswirkungen waren, dass die sowjetischen Kriegsgefangenen der Willkür ihrer Sieger überlassen worden sind. Sie wurden gepeinigt, misshandelt oder zu medizinischen Versuchen herangezogen, was in den meisten Fällen einen grausamen und menschenunwürdigen Tod zur Folge hatte. Auch der Kugel-Erlass-Befehl, der sich mit der Begründung der Verhängung von Todesstrafen gegen Kriegsgefangene beschäftigte (Friedrich, 1996, S.294), ist gegen jeden gesunden Menschenverstand zu sehen. Die Kriegsgefangenenkonventionen blieben ungeachtet und Soldaten wurden ermordetallein im ersten Kriegsjahr über zwei Millionen - nur, wenn sie beispielsweise zur falschen Zeit ihre Baracke verließen. Eine Tatsache wofür man Schuldige finden muss. Einer von diesen war Wilhelm Keitel und das kann man ohne jeden Zweifel sagen, denn auch den Brief den Alfred Rosenberg - Reichsminister für die besetzen Ostgebiete - an Keitel schickte, indem dieser die katastrophalen, menschenunwürdigen Bedingungen anprangerte, unter denen die sowjetischen Kriegsgefangenen zu leiden hatten und dabei zu Tausenden durch Krankheiten, Erschöpfung oder kurzerhand anberaumte Erschießungen zu Grunde gingen, beeindruckte Keitel nicht (Friedrich, 1996, S.102).
Ein Jahr später folgte der so genannte „Kommando-Truppen-Befehl“, am 18.10.1942, der besagte, dass alle Angehörigen von alliierten Kommando-Truppen, ob bewaffnet oder nicht, bis zum letzten Mann „niedergemacht“ werden sollen, selbst wenn sie sich ergeben (Friedrich, 1996, S.99). Betroffen waren davon alliierte Truppen in Frankreich, Italien und später auch im Innern des Reiches. Zudem erteilte Keitel im März 1944 die Anordnung, dass englisch- amerikanischen Kriegsgefangenen nur das Tieffliegen als völkerrechtswidrige Handlung nachgewiesen werden müsse, um diese dann zum Tode zu verurteilen oder sie der Lynchjustiz des deutschen Volkes zu überlassen. Dies sollte eine Antwort auf die sowjetischen Schauprozesse gegen deutsche Soldaten darstellen (Ueberschär, 1999). Dieser Befehl, wie auch die meisten anderen, blieb bis zum Zusammenbruch des Hitlerreiches in Kraft, auch wenn er nicht selten unausgeführt blieb, denn es gab nicht nur Verbrecher wie Keitel in der Wehrmacht, sondern auch anständige Offiziere, die das Leben des Feindes respektierten und schonten. Keitel jedoch „ermordete“ unzählbar viele Soldaten, auch wenn er selbst nie Erschießun- gen gesehen hatte, sondern sich lieber im Reich um Nachschub für die Front küm-
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merte -„neues Menschenmaterial“ -, was gegen Ende des Krieges immer mehr Kinder im Alter von 17 Jahren waren, die eigentlich nur noch Kanonenfutter darstellten (Time Life Video, 1998).
2.3.3. Unterzeichnung von Verbrechensbefehlen ohne Bedenken oder Skrupel: Alle diese Befehle und noch eine Vielzahl weiterer Befehle, tragen die Unterschrift eines Mannes, der seine Sinne nicht mehr beisammen habe konnte. Jeder normale Mensch, der den Auftrag erhält solche grausamen Befehle zu unterschreiben und auch deren Ausführung anzuordnen, muss entweder keinen Verstand haben, oder von seinem Auftraggeber und dessen Schaffen so überzeugt sein, dass er selbst seine eigene Skrupel und Meinung gar nicht mehr zum Ausdruck bringt, bzw. nicht mehr bringen kann. So ungefähr muss man sich die Situation von Keitel vorstellen, um seine Taten in gewisser Weise verstehen zu können. Der Sohn eines Gutsbesitzers war einem Mann verfallen, der die ganze Welt in Chaos stürzte, ohne dies zu bemerken. Der Diplomat Ulrich von Hassell bezeichnete Keitels Verhalten gegenüber Hitler als „hörig“ (Knopp, 2000, S.138) und damit wird er Recht gehabt haben. Keitel gab für seinen Diktator alles auf: den Plan später noch Landwirt zu werden; er machte in Helmscherode keinen Urlaub mehr und ging auch seinen Leidenschaften, wie unter anderem der Jagd, nicht mehr nach. Er war der Offizier, der am wenigsten schlief, denn obwohl viele Besprechungen mit Hitler oft bist spät in die Nacht dauerten, saß er am nächsten Morgen pünktlich um 8.00 Uhr wieder an seinem Schreibtisch und machte sich daran, seinem Führer zu ge-horchen und dessen Befehle rigoros auszuführen. Es ist unverständlich wie ein preußischer General, wie Keitel seiner Statur und auch seinem Auftreten zufolge sicher einer war, nur so unterwürfig sein konnte, dass es fast an Würdelosigkeit grenzte. Er hatte keine eigene Meinung, nur das was Hitler sagte, war richtig. Er hat sich, bis auf eine Ausnahme, nie gegen eine Anordnung Hitlers gestellt, auch wenn er diese selbst für falsch hielt, wie er es in Nürnberg wieder und wieder sagte.
Als an Weihnachten 1941 der Wehrmacht ihre ersten Niederlagen zugeführt wurden und Hitler in seinem Gehilfen Keitel einen der Schuldigen sah, schrieb dieser ein Abschiedsgesuch und dachte an Selbstmord. Jodl konnte ihn jedoch davon abbringen. Die Folge dieses erneuten Eingreifens Außenstehender in das Leben Keitels war ein noch stärkerer Glaube an Hitler und absolut keinerlei Skrupel mehr. Er akzeptierte alles, auch wenn Wehrmachtssoldaten „zur besonderen Verwen-
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dung“ zu Himmlers Einsatztruppen abkommandiert wurden, um das sowjetische Volk auszurotten, was auch Keitel, den zweiten Mann der Wehrmacht, zum Mörder werden ließ (Time Life Video, 1998). Darum war es auch eine Lüge, als Keitel in Nürnberg sagte: „Es ist schmachvoll und grauenhaft. Ich hatte zumindest mit dem ehrenvollen Verhalten der Wehrmacht gerechnet, aber jetzt ist auch die Wehrmacht mit Schande bedeckt!“, denn er wusste ja welche Befehle er instruierte und erwartete auch deren Ausführung (Gründler und Manikowsky, 1967). Man kann doch ein besetztes Gebiet, auch wenn dort eine andere Politik herrschte, nicht einfach rücksichtslos von Juden und Saboteuren säubern - Ermordungnur, damit eine andere Weltanschauung dort eingeführt wird. Oder sein 1939 instruierter Befehl, den östlichen Teil Polens nur als deutsches Aufmarschgebiet zu nutzen und deswegen müsse man Eisenbahn-, Post- und Straßenverbindungen verbessern, sich aber nicht um die Versorgung der ansässigen Bevölkerung kümmern. Polen diente im Krieg nur als Auffangbecken für „Juden, Polacken und Gesindel“ und um Arbeitskräfte zu schöpfen (Time Life Video, 1998). Spätestens ab dem Russlandfeldzug 1941 kannte Keitel keine Skrupel mehr. Als ihm Admiral Canaris, Chef des militärischen Geheimdienstes, im September 1941 ein Dokument vorlegte, in dem dieser sich gegen das Massensterben der über drei Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen richtete, antwortete der Feldmarschall am 23.06.1941 mit den Worten: „Die Bedenken entsprechen den soldatischen Auffassungen vom ritterlichen Krieg. Hier handelt es sich um die Vernichtung einer Weltanschauung. Deshalb billige ich diese Maßnahmen und decke sie.“. Dieses Dokument zeigte, dass Keitel zu dieser Zeit bereits so stark den Hitlerschen Wahnideen verfallen war, dass sogar andere Offiziere ihn nicht mehr zur Einsicht bringen konnten (Knopp, 2000, S.149). Er begann dafür alsbald die wirren Worttiraden seines Diktators nachzuahmen, wodurch er zum Gespött der anderen Offiziere wurde. Auch in seinen Lebenserinnerungen zeigt Wilhelm Keitel keinerlei Anzeichen von Reue oder schlechtem Gewissen wegen der von ihm unterzeichneten Befehle, sondern schob die Verantwortung alleine auf Hitler, indem der dessen einmaligen Ausspruch zitierte: „Ich verlange nicht, dass mich die Generäle verstehen, aber ich fordere, dass sie meinen Befehlen gehorchen.“ (Knopp, 2000, S.149). Keitel war wohl zumeist der Erste, der gehorchte und damit oft auch die anderen zum Gehorsam zwang. Zusammenfassend ist klar zu erkennen, dass es auch hier keinerlei Zweifel an der Schuldigkeit Keitels gibt und man darum auch die starke Verachtung der sowjetischen Delegation in Nürnberg gegenüber Keitel
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verstehen kann, die ihn für alle diese Befehle verurteilten und deswegen auch seinen Tod forderten.
2.4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
Vielleicht dachten viele derer, die 1945/6 die Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesse verfolgten, warum Wehrmachtsoffiziere wie Wilhelm Keitel oder Alfred Jodl auch nach dem letzten der vier Anklagepunkte angeklagt waren, denn Offiziere haben doch hauptsächlich mit Soldaten und Kriegsgefangenen zu tun. Im „Tausendjährigen Reich“, dass dann doch nur zwölf Jahre dauerte, war dies jedoch anders: Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportationen oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung aus religiösen oder rassischen Gründen (Ueberschär, 1999, S.35), war die Realität. Alles dies waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bei denen sich auch das OKW schuldig machte. Auch wenn zum Beispiel Keitel immer wieder sagte, er wollte sich aus der Politik heraushalten, so war dies jedoch in seiner unmittelbaren Position bei Hitler unmöglich, weshalb er auch immer weiter in den Sumpf des Verbrechens geriet, bzw. selbst hineinschlitterte. Nicht nur an Soldaten machte sich Keitel schuldig, sondern auch an Greisen, Frauen und Kindern. Auch wenn er selbst nicht zugegeben hat, diese Befehle oder Anordnungen, vor allem gegen die sowjetische Zivilbevölkerung entworfen zu haben, so ist diese Tatsache ganz sicher nachgewiesen worden und Keitel auch deswegen zu Recht zum Tode durch den Strang verurteilt worden, da er sich selbst damit von einem Kriegsverbrecher zu einem Verbrecher gegen die Menschlichkeit gemacht hat und deswegen den Banditentod und nicht den Soldatentod sterben musste.
2.4.1. Mordbefehle gegen Zivilisten:
Bereits zu Beginn des Krieges stellte die Zivilbevölkerung Polens ein Problem dar. Am 20.10.1939 erteilte Hitler seinem Gehilfen mit, dass die polnische Intelligenz daran gehindert werden müsse, eine beherrschende Klasse zu bilden und man deshalb den Lebensstandart niedrig halten müsse. Dies stellte bereits einen Befehl dar, der zur willkürlichen Behandlung der polnischen Zivilbevölkerung aufforderte, was Tausende von Polen mit ihrem Leben bezahlten. Keitel sagte dazu zwar, er hätte dagegen protestiert, machte sich nichts desto trotz sofort an die Ausarbeitung des Befehls (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 1, S. 327). Er selbst war nicht nur für die sowjetischen Kriegsgefangen verantwortlich, son-
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dern auch für die Behandlung der Zivilbevölkerung während des Unternehmens „Barbarossa“. Da für das OKH - Oberkommando des Heeres - die unbedingte Sicherheit für den deutschen Soldaten, aus Angst vor dem besonders fanatischen und heimtückischen bolschewistischen Gegner oberste Priorität besaß (Hartmann, 1991, S.251), versuchte man, die Bevölkerung abzuschrecken und damit von einem Überfall auf die Wehrmacht abzuhalten. Es folgten Anordnungen des Ober-kommandos der Wehrmacht, was rücksichtsloses Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung zur Folge hatte. Ein „ (...) selbstbewusstes und rücksichtsloses Auftreten gegenüber den deutschfeindlichen Elementen, würde ein wirksames Vorbeugungsmittel sein.“ (Hartmann, 1991, S.251). Die erste dieser Anordnungen, entschieden gegen das Völkerrecht gerichtet, erfolgte am 13.05.1941, also noch vor dem Überfall auf die Sowjetunion. In diesem „Erlass über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet `Barbarossa`“ wurde jede Form einer ordentlichen Militärgerichtsbarkeit für die feindlichen Landeseinwohner aufgehoben und diese damit der Willkür der Wehrmacht überlassen. Zudem wurde der Verfolgungszwang bei „Straftaten von Wehrmachtsangehörigen gegen Landeseinwohner“ deutlich zurückgedrängt, bzw. sie wurden nicht verfolgt (Hartmann, 1991, S.247), was wahre Raubzüge der Wehrmacht zur Folge hatte. Das OKW forderte schärfstes Durchgreifen gegen den Gegner, sogar die Anwendung von Terrormaßnahmen durch die Truppe. Manche Führer des Heeres versuchten diese Befehle jedoch zu übergehen oder zumindest abzuschwächen und gerieten dabei selbst in Probleme, da Keitel persönlich politisch unzuverlässige Soldaten der Gestapo auslieferte (Time Life Video, 1998). In Einzelheiten besagte der Befehl: „1. Straftaten feindlicher Zivilpersonen sind der Zuständigkeit der Kriegsgerichte (...) bis auf weiteres entzogen. 2. Freischäler sind durch die Truppe im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen (als Freischäler galten nicht nur bewaffnete sondern auch unbewaffnete Zivilpersonen wie: Hetzer, Flugblattverteiler, Brandstifter oder solche, bei denen nur der Verdacht solcher Taten bestand). 3. Auch alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen gegen die Wehrmacht (...) sind von der Truppe auf der Stelle mit äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzukämpfen. 4. Gegen Ortschaften, aus denen die Wehrmacht hinterlistig (...) angegriffen wurde, werden unverzüglich (...) kollektive Gewaltmaßnahmen (Erschießung von Geiseln oder Anzünden ganzer Dörfer) durchgeführt (...).“. Indem es diesen Befehl erließ, annullierte das Oberkommando der Wehrmacht alle Bedingungen des in- ternationalen Rechts und schuf erst damit und durch die noch folgenden Befehle,
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die Bedingungen für das Entstehen einer Partisanenbewegung (Heer, 1997, S.138). In Nürnberg rechtfertigte die Verteidigung diese Befehle, indem sie vorbrachte, die UdSSR hätte die Genfer Konventionen nicht unterzeichnet, womit die willkürliche Behandlung der Zivilbevölkerung legitimiert wäre. Dieser These fehlt natürlich jede Grundlage (Friedrich, 1996, S.104).
Am 23. Juli 1941 verfasste Keitel einen weiteren, von Generaloberst Jodl entworfenen Befehl. Darin hieß es: „Im Hinblick auf die weite Ausdehnung der besetzen Gebiete im Osten werden die für die Sicherheitszwecke vorhandenen Kräfte in diesen Gebieten nur dann genügen, wenn jeder kleine Widerstand bestraft wird. Nicht durch gesetzliche Verfolgung des Schuldigen, sondern durch Verbreitung solchen Terrors durch die Wehrmacht, der geeignet ist, jede Neigung zum Wider-stand unter der Bevölkerung auszumerzen. Kommandeure müssen die Mittel finden, um die Ordnung durch drakonische Maßnahmen aufrecht zu erhalten.“. Diese Anordnung war eine weitere Aufforderung zum Mord und ein Großteil der Wehr-machtskommandeure führte diese auch aus, was vor allem in der UdSSR zu Massenerschießungen oder zu Verbrennungen von Menschen bei lebendigem Leibe in Scheunen und Häusern führte. Die polnische und sowjetische Bevölkerung sollten Sklaven des deutschen Reiches darstellen und waren deshalb nur für die deutsche „Volksernährung“ von Bedeutung (Friedrich, 1996, S.109). Als wären diese Befehle nicht schon grausam genug, folgte am 16.09.1941 ein weiterer. Auch dieser wurde verfasst um Angriffe gegen deutsche Soldaten zu verhindern, eine weitere Abschreckungsmaßnahme. Für den Tod eines deutschen Soldaten sollten 50 bis 100 Kommunisten - wie ein Großteil der sowjetischen Bevölkerung bezeichnet wurde - ermordet werden. In einer Erläuterung dazu heißt es: „Es muss in Betracht gezogen werden, dass ein Menschenleben in unruhigen Ländern oft nichts bedeutet und dass eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Strenge erzielt werden kann.“ (Friedrich, 1996, S.106). Die genauen Zahlen der Toten durch diese Maßnahmen waren im Westen weniger drastisch, als im Osten. Dort wurden durch wahre Metzeleien nicht nur Menschen getötet, sondern ganz Städte dem Erdboden gleich gemacht. Den deutschen Soldaten gegenüber wurden diese Verbrechen, neben den ideologischen Gründen, mit einer Anordnung Hitlers gerechtfertigt, die Keitel verfasste und die besagte: „Der Führer hat nun mehr angeordnet, dass überall mit den schärfsten Mitteln durchzugreifen ist, um die Bewegung - den Bolschewismus - in kürzester Zeit niederzuschlagen. Nur auf diese Weise, die in der Geschichte der Machterweiterung großer Völker
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immer mit Erfolg angewandt worden ist, kann die Ruhe wieder hergestellt werden.“. Um Angriffen auf deutsche Soldaten vorzubeugen, sollten die militärischen Kommandeure der Wehrmacht deshalb stets Geiseln in Bereitschaft halten, die bei Überfällen sofort hingerichtet werden können (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 1, S.327). Auch die Ausbeutung und Verschleppung von Zwangsarbeitern aus dem Osten, darunter auch Frauen und Kinder für Rüstungszwecke, zum Beispiel in der Firma Krupp, die zumeist zum Tode führten, wurden damit gerechtfertigt (Ueberschär, 1999).
Alle diese Befehle tragen die Unterschrift Wilhelm Keitels, auch wenn er sicherlich nicht immer wusste, welche Auswirkungen seine, von Hitler entworfenen Befehle hatten. Jedoch hat auch er der Zusammenarbeit von Heydrichs - später Kaltenbrunners - SD und SiPo, Himmlers SS mit der Wehrmacht zugestimmt, die zusammen im Osten wüteten, wie man es in der Geschichte der Menschheit noch nicht gesehen hatte und damit auch die Rachegefühle der Roten Armee, die später ähnlich agierte, geweckt. Dies war also auch ein Bruch der bisherigen, moralischen Traditionen des deutschen Heeres und damit kam es zur Integration des Heeres in das Vernichtungsprogramm Hitlers (Hartmann, 1991, S.154). Millionen von unschuldigen Menschen mussten ihr Leben lassen, weil keiner und schon gar nicht Keitel, gegen die wahnwitzigen Vorstellungen Hitlers Protest einlegte und etwas dagegen unternahm.
2.4.2. Nacht- und Nebel-Erlass:
Dieser Erlass, auf Anordnung Hitlers am 07.12.1941 von Generalfeldmarschall Keitel verfasst, ordnete an, dass alle verdächtigen Menschen, aus den besetzten Gebieten, wenn sie Widerstand gegen das Deutsche Reich oder gegen die deutsche Besatzungsmacht leisten, festzunehmen und aus „Abschreckungsgründen“ heimlich über die Grenze nach Deutschland zu bringen sind, wenn nicht sofort die Todesstrafe verhängt wurde. Als Straftaten galten: Anschläge gegen Leib und Leben, Spionage, Sabotage, kommunistische Umtriebe, Unruhe stiften, Menschenschmuggel, Eintritt in feindliche Wehrmacht oder unerlaubter Waffenbesitz (Poliakov und Wulf, S.498). Die Täter sollten also nicht in ihrem Heimatland, sondern im deutschen Reich verurteilt werden. In einem Zusatz heißt es: „Da es der Zweck dieses Erlasses ist, Angehörige, Freunde und Bekannte über das Schicksal der Häftlinge im Ungewissen zu lassen, dürfen diese keinerlei Verkehr mit der Außen- welt haben. Sie dürfen daher weder selbst schreiben noch Briefe, Pakete oder Be-
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suche empfangen.“ (Kammer und Bartsch, 1999, S.160). Die Verschärfung dieses Erlasses erfolgte fünf Tage später: „Eine wirksame und nachhaltige Abschreckung ist nur durch Todesstrafe oder durch Maßnahmen zu erreichen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im Ungewissen halten. Diesem Zwecke dient die Überführung nach Deutschland. Den Familien wird nur der Tod des Gefangenen mitgeteilt.“ > gezeichnet Keitel Chef des OKW < (Friedrich, 1996, S.106). In Deutschland wurden die Überführten von Sondergerichten oder dem Volksgerichtshof verurteilt, die außerhalb der normalen Rechtsprechung Urteile fällten, gegen die keine Berufung möglich war. Da Freiheitsstrafen oder lebenslängliche Zuchthausstrafen als Schwäche angesehen wurden, verhängten die Gerichte in den meisten Fällen die Todesstrafe oder die Überführung in Konzentrationslager. Ab Herbst 1944 wurden die Verfahren nicht mehr vor den Gerichten verhandelt, sondern die Überführten sofort dem SD oder der Gestapo übergeben, was in fast allen Fällen den Tod der Person zur Folge hatte. Mitglieder des OKW hatten zwar die Möglichkeit in bestimmten Fällen die Aburteilung der Täter durch ein Wehrmachtsgericht zu fordern, was weniger drastische Strafen zur Folge gehabt hätte, jedoch wurde ein Einschreiten ebenfalls als Schwäche angesehen und deshalb auch fast nie durchgeführt (Poliakov Wulf, S.495ff.). Durch den Nacht- und Nebel-Erlass wurden etwa 7000 Häftlinge allein aus Frankreich nach Deutschland gebracht. Aus der Sowjetunion ist diese Zahl schwer zu ermitteln, da in den meisten Fällen dort, auf Grund des Vernichtungskrieges gegen „Untermenschen“, sofort die Todesstrafe verhängt wurde oder Tausende von Menschen als Zwangsarbeiter ins Reich überführt wurden. So schrecklich diese Befehle auch waren, sie hatten jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Deshalb verfasste Keitel 1944 einen noch grausameren Befehl, wie er es auch im Kreuzverhör in Nürnberg zugab (Dokumente der Nürnberger Prozesse, Band 10, S.703). Auf diesen Befehl werde ich beim folgenden Punkt näher eingehen. Der N-N-Erlass erreichte kurz gesagt, dass SD und Gestapo, die in dieser Angelegenheit erneut mit der Wehrmacht zusammenarbeiteten, einen Freibrief für hemmungslose Deportationen und willkürliche Behandlung von oftmals unschuldigen Zivilisten erhielten, was auch in diesem Fall, den Tod von vielen Tausend Menschen zur Folge hatte. Keitel selbst sagte zwar aus, dass die Unterzeichnung dieses Befehls für ihn eine schwere seelische Belastung darstellte, aber wer kann ihm dies glauben, da auch in diesem Fall keinerlei Einwände vom Feldmarschall zu hören waren, als Hitler ihm die Aus- arbeitung dieses menschenverachtenden Befehls übertrug.
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2.4.3. Banden- und Partisanenbekämpfung:
Nachdem Ende 1941 die Wehrmacht ihre ersten Niederlangen einstecken musste und damit der Nimbus der „Unbesiegbarkeit“ der Wehrmacht zerstört wurde, begann in vielen besetzen Gebieten der Widerstand gegen die deutschen Besatzer in Form von Angriffen durch Sabotage-, oder Partisanentruppen. Um den Feind
„hinter der Front“ zu bekämpfen, wurde im OKW eine Befehlslawine ausgelöst, die an Brutalität und Grausamkeit nicht zu überbieten war. Alle diese Terrorbefehle, von denen die oben genannten nur ein gewisser Teil waren, tragen die Unterschrift
Keitels. In Nürnberg versuchte er dies mit dem Argument zu verteidigen, dass allen Terroranweisungen ein langes Tauziehen mit Hitler vorausgegangen war und er sich stets gegen Hitler gestellt hätte, aber auf Grund seiner soldatischen Gehorsamspflicht zur Ausfertigung gezwungen war. Albert Speer - Architekt des Führers und später Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Kammer und Bartsch, 1999, S.347) - beobachtete jedoch, dass Keitel zu dieser Zeit bereits „jede eigene Meinung aufgegeben hatte und nur noch ein schmeichlerischer, unaufrichtiger, instinktloser Diener war“, womit er mit ziemlicher Sicherheit Recht hatte und darum wird Keitel auch keinerlei Skrupel mehr bei der Ausfertigung der Anweisungen, gehabt haben, da für ihn der „Führer nicht irren kann!“ (Knopp, 2000, S.153).
Jedoch gab es bereits vor dem Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 Übergriffe auf die Wehrmacht. In Serbien fielen bis Ende August 1941 32 Wehrmachtssoldaten Anschlägen von Partisanen zum Opfer. Als Sühne und vor allem zur Abschreckung, wurden von der Wehrmacht und der Polizei in der selben Zeit etwa 1.000 Kommunisten und Juden in den betroffenen Städten erschossen und
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dann öffentlich in den Städten aufgehängt (Heer, 1997, S.32). Diese Art der Abschreckung, bei der erstmals nicht nur SD- oder SS-Einsatztruppen Massenerschießungen und Massenhängungen vornahmen, sondern auch Wehrmachtseinheiten, verursachte jedoch eher das Gegenteil, denn die Anzahl der gezählten Partisanen stieg von 30.000 Ende 1941 auf 150.000 im Sommer 1942. Da die Partisanen von nun an sehr häufig gezielt Nachschublinien überfielen und damit militärische Operationen gefährdeten, musste das OKW Anweisungen erlassen, die diese Überfälle verhinderten. Am 18.08.1942 wurden die Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenwesens im Osten erlassen. Darin wird schnelle, durchgreifende und aktive Bekämpfung der Banden gefordert, wobei Wehrmacht, SS und Polizei zusammenarbeiten sollten. Zudem sollten härteste Maßnahmen gegen alle, die sich an der Bandenbildung beteiligten, oder sich der Unterstützung der Banden schuldig machten, vollzogen werden (Hubatsch, 1965, S.233). Jedoch hatte auch diese, eher ungenaue Anweisung wenig Erfolg, weshalb am 16.12.1942 der wahrscheinlich grausamste Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht während des 2.Weltkrieges verfasst wurde: der Befehl zur Bekämpfung von Partisanen und Partisanenverdächtigen. Er besagt wörtlich: „Der Feind setzt im Bandenkampf fanatische, kommunistisch geschulte Kämpfer ein, die vor keiner Gewalttat zurückschrecken. Es geht hier mehr denn je um Sein oder Nichtsein. Mit soldatischer Ritterlichkeit oder mit den Vereinbarungen der Genfer Konventionen hat dieser Kampf nichts mehr zu tun. Wenn dieser Kampf (...) nicht mit allerbrutalsten Mitteln geführt wird, so reichen in absehbarer Zeit die verfügbaren Kräfte nicht mehr aus, um dieser Pest Herr zu werden. Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden, wenn es zum Erfolg führt. Rücksichten (...) sind ein Verbrechen gegen das deutsche Volk (...) und stoßen auf keinerlei Verständnis für irgendwelche Schonung der Banden oder ihrer Mitläufer.“ (Heer, 1997, S.179). Zudem sollten bandenfreundliche Orte rücksichtslos behandelt werden und bandenverdächtige Bewohner, wie auch Juden und Zigeuner, vernichtet werden. Wie bereits gesagt, war dieser Befehl an Grausamkeit nicht mehr zu übertreffen. Keitel erhob jedoch, wie gewohnt, keinen Widerstand als Hitler ihm die Ausfertigung übertrug, sondern lobte sogar, dass hinter der Front „jetzt alles so gut zusammenarbeitet“. Einzig Jodl bemerkte sarkastisch, dass die deutschen Soldaten durch diesen Befehl die Handhabe erhielten, zu kämpfen, wie sie wollten: „Sie dürfen sie aufhängen, verkehrt aufhängen oder vierteilen.“ (Knopp, 2000, S.153)
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und dies auch mit Frauen und Kindern. Diese grauenhafte Blutspur, die vor allem auch durch Wehrmachtseinheiten im Osten verursacht wurde, führte vor allem in der Landbevölkerung zu ungeheuren Opfern, denn das deutsche Reich sollte, laut Propaganda, der Sowjetunion „eine neue Ordnung“ bringen. In der Realität wurden jedoch ganze Landstriche, wenn sie als „bandenverseucht“ galten, entvölkert und zu toten Zonen erklärt. Zum Beispiel meldete das Sicherungsbataillon 791 am 01.01.1943: „Das Bataillon schlägt zur Schaffung eines breiten Niemandslandes das Waldgebiet um Mamajewka vor. In dem zur Räumung vorgesehenen Gebiet befinden sich 15 Gemeinden und 25.934 Einwohner“. Ein halbes Jahr später wurde die Evakuierung gemeldet. Dabei wurden insgesamt 9.818 Gegner getötet und 3.262 männliche und weibliche Arbeitskräfte erfasst. Die Dörfer wurden niedergebrannt und von nun an wurde jede Person, die sich in diesem Gebiet befand, als Bandit angesehen und konnte deshalb einfach erschossen werden (Heer, 1997, S.154). Dies war nur ein Beispiel, das man mehrfach im Osten zumeist öffentlich miterleben konnte. Die Wehrmacht wütete dort ebenso brutal und grausam, wie die SS-Einsatzgruppen. Insgesamt 20 Millionen Bürger der Sowjetunion ließen durch den Terror der Besatzer zwischen 1941 und 1945 ihr Leben und der daraus resultierende Hass der Überlebenden schlug am Ende dahin zurück, woher er gesät wurde, denn die Racheakte der Roten Armee beim Einmarsch ins deutsche Reich, gehören zum nie verheilten Trauma der Nachkriegsgeneration (Knopp, 2000, S.153). Jedoch ist er in gewisser Weise verständlich, denn wie konnte eine einzige Person einen Großteil des deutschen Heeres, das eigentlich fest an preußische Tugenden glaubte, zu denen auch die Achtung des Feindes im Krieg zählte, so „infizieren“, dass es so grausam und menschenverachtend agierte, wie man es in keinem Krieg zuvor gesehen hatte. An der Spitze dieser Soldaten stand jedoch ein Mann, der seinem Führer so verfallen war, dass er selbst nicht merkte welchen Schaden er damit verursachte. Aus diesem Grund wurde Wilhelm Keitel zu Recht zum Tode verurteilt, da sich in diesem Krieg zeigte, was ein Mensch einem anderen antun konnte und Keitel dafür einer der Übeltäter war.
3. Das Urteil gegen Wilhelm Keitel:
Dem Urteil, bzw. dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg, geht selbstverständlich erst noch das Ende und die bedingungslose Kapitulation des deutschen Reiches voraus. Hitler befahl Keitel im April 1945 für die Bewaffnung des letzten Aufgebotes zu sorgen, was zumeist Frauen, Kinder und Greise waren,
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obwohl er bereits wusste, dass der Krieg verloren war, denn die Rote Armee stand bereits vor den Toren Berlins. Als ihm dann auch noch sein Führer befahl, er solle die Schlacht um Berlin weiterführen, kann man erkennen, wie weltfremd Keitel noch immer war. Nun war er endlich selbst Feldherr und überzeugt, er würde die Reichshauptstadt Germania befreien, jedoch wollten seine Soldaten der Armee Welk nicht mehr kämpfen, sondern nur noch überleben (Time Life Video, 1998). Er führte eine sinnlose Schlacht, die nicht mehr gewonnen werden konnte und wurde nicht nur damit zum „Totengräber der Armee“ (Beevor, 2002, S.312). Jedoch musste auch der erste Paladin des Führers in der Nacht des 30.04.1945 erkennen, dass es keine Rettung mehr gab, woraufhin sich Adolf Hitler am nächsten Tag, zusammen mit seiner mittlerweile angetrauten Braut, Eva Hitler, geborene Braun, das Leben nahm. Für Keitel war dies ein schwerer Schock, denn er dachte nicht, dass sich sein so geliebter Führer durch den Freitod so einfach aus der Affäre ziehen würde. Aber er musste es akzeptieren. Eine Woche später, am
frühen Morgen des 09.05.1945, unterzeichnete Wilhelm Keitel die von der Roten Armee geforderte Wiederholung der, von Jodl am 07.05.1945 Reims unterzeichneten, Kapitulation im Kasino der Pionierkaserne der Wehrmacht in Berlin-Karlshorst. Diese Zeremonie, die nur noch symbolischen Wert hatte, war der letzte Akt Keitels und zeigte erneut, dass er nur Statist auf der Bühne der Weltpolitik war (Knopp, 2000, S.164). Mit seiner Unterschrift unter die Kapitulation des Dritten Reiches endet der Alptraum, in den dieses verfallen war und auch der Angriffskrieg, der 40 Millionen Menschen das Leben kostete und den Keitel verwaltete. Jedoch trat er zur Unterzeichnung nicht auf wie ein Verlierer, sondern bewahrte Haltung. Wahrscheinlich war er zu sehr Soldat um Gefühle zu zeigen, mutmaßte ein amerikanischer Beob-
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achter der Unterzeichnung (Knopp, 2000, S.155). Er grüßte mit seinem Marschallsstab und warf General Schukow - Oberbefehlshaber der sowjetischen Streitkräfte - einen herablassenden Blick zu, möglicherweise um seinen eigenen Zorn zu unterdrücken (Beevor, 2002, S.439), unterschrieb die Kapitulationsurkunde und verließ den Raum ebenso arrogant wie er ihn betreten hatte. Durch die Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation gaben Jodl und Keitel den Siegermächten zwar eine Blankovollmacht um neue Gesetze und eine neue politische Ideologie - die Demokratie - einzuführen, jedoch überließ damit das zugrunde gegangene Regime seine Bevölkerung damit oft auch den Misshandlungen durch die Siegermächte, vor allem der Roten Armee (Friedrich, 1993). Am 13.05.1945 wurde Wilhelm Keitel von Generalleutnant Lowell Rooks verhaftet. Er wurde nicht als Gefangener des Krieges, sondern als Kriegsverbrecher behandelt, weshalb ihm, wie auch den anderen Gefangenen Göring, Jodl, Dönitz, etc. , die Orden und Rangabzeichen abgenommen wurden. Keitel war damit die längste Zeit Generalfeldmarschall gewesen. Am 13.08.1945 wurde er zur Anklage vor den Internationalen Militärgerichtshof nach Nürnberg überführt. Dort begann am 14.11.1945 der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Als Keitel zu Beginn des Prozesses gefragt wurde, ob er sich schuldig oder nicht schuldig halte, so antwortete er, wie alle anderen Angeklagten mit: „Ich bekenne mich nicht schuldig.“ (Gründler und Manikowsky, 1967) und zeigte damit keinerlei Reue. Eines der schlagkräftigsten Argumente für eine Verurteilung Keitels, brachte das sowjetische Mitglied des internationalen Militärgerichtshofes, Generalmajor der Justiz Nikitchenko, vor. Für ihn waren Offiziere des OKW nur dann in der Lage in diese Position zu kommen, wenn sie dem Regime Ergebenheit entgegenbrachten und bereit waren, die Durchführung der Angriffe mit der Ausführung der verbrecherischen Weisungen bezüglich der aggressiven und menschenhassenden Behandlung der Kriegsgefangen und der Zivilbevölkerung in den besetzen Gebieten, zu vereinigen. Die Führung der Wehrmacht waren weniger Offiziere, die eine bestimmte Stufe der Militärhierarchie erreicht hatten, sondern eine geschlossene Gruppe, der besonders geheimgehaltene Pläne der Hitlerschen Führung anvertraut wurden. Dies konnten zumeist nur überzeugte Anhänger und leidenschaftliche Vollzieher von Hitlers Plänen gewesen sein (Friedrich, 1996, S.289). Damit hatte der sowjetische Ankläger ziemlich genau die Fakten der Anklage gegen Keitel zusammengefasst, denn dieser machte sich selbst zum Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit, indem er, unter anderem, die meisten Wei-
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sungen über die Vernichtung der Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten unterzeichnete. Als er gefragt wurde, ob er kriminelle Befehle, die eine Verletzung des Berufssoldaten-Kodexes darstellten, ausgeführt hatte, antwortete Keitel zwar mit: „Ja.“, jedoch stellte er denn erneut den Gehorsam über sein eigenes Gewissen: „Für mich als Soldat ist Treue ein unantastbarer Begriff...“ (Gründler und Manikowsky, 1967, S.186). Er nannte es also noch immer Treue, sein blindes Gehorchen und Verharren in einer würdelosen Position bei Hitler.
Mit fortlaufender Dauer des Prozesses, musste Keitel jedoch immer mehr seine eigene Schuld erkennen: „Als deutscher Offizier halte ich es für meine Pflicht, für das einzustehen, was ich getan habe, auch wenn es falsch gewesen sein mag.“, auch wenn er wieder und wieder versuchte einen Teil der Verantwortung anderen zuzuschieben, auch höheren Mächten: „Ob Schuld oder schicksalsmäßige Verstrickung, wird nicht immer klar zu trennen sein.“. Letztendlich blieb ihm jedoch nichts anderes übrig, als seine Schuld einzugestehen, denn unter dem scharfen Kreuzverhör des britischen Anklägers Sir David Maxwell Fyfe konnte er sein Verhalten nicht mehr mit blindem Gehorsam und Treue gegenüber Hitler erklären: „Ich verstehe sie also, dass sie wissentlich verbrecherische oder rechtswidrige Befehle ausgeführt und weitergegeben haben?“, Keitel antwortete mit den Worten: „...ich war nicht der inneren Überzeugung kriminell zu werden, weil das Staatsoberhaupt selbst es war, das für uns alle Mächte der Gesetzgebung an sich vereinigte und infolgedessen bin ich nicht der Überzeugung gewesen, selbst damit verbrecherisch zu werden.“. Als ihn Sir David am Ende seines Verhörs noch darauf ansprach, dass einige dieser Befehle Verletzungen des bestehenden Völkerrechts darstellten und damit verbrecherisch und gesetzeswidrig waren, stimmte Keitel zu und dass ihm das auch bei der Ausfertigung klar war (Gründler und Manikowsky, 1967, S.185f). Jedoch fühlte er sich, trotz der erdrückenden Beweise noch immer unschuldig und übernahm nur die Verantwortung über die militärischen Befehle, obwohl diese, die zu seiner Verurteilung führten, eher die verbrecherischen Befehle Hitlers waren, die er ausführte. Er wollte auch nichts wissen, über die Ausrottung des Judentums und erst ein Film über die Konzentrationslager änderte seine Meinung. Er begann zu weinen und sagte: „Wenn ich derartige Dinge sehe, schäme ich mich, ein Deutscher zu sein. Diese dreckigen SS-Schweine waren es!“. Jedoch wurde ihm dadurch klar, dass auch seine ehrenhafte Wehrmacht in diese Verbrechen verwickelt war, da er selbst die Befehle dazu gab. Er sah ein, dass er
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zum Tode verurteilt werden würde und in seiner Schlussansprache konnte man ein bisschen Selbsterkenntnis und Schuldeingeständnis finden: „Ich habe geglaubt, ich habe geirrt und war nicht im Stande zu verhindern, was hätte verhindert werden müssen. Das ist meine Schuld. Es ist tragisch, dass ich nicht sah, dass auch soldatischer Pflichterfüllung eine Grenze gesetzt ist.“ (Time Life Video, 1998). Er wollte nicht seinen Kopf retten, wie andere es versuchten, sondern sein Gesicht wahren, wie es sein Verteidiger beschrieb. Darum bestand seine letzte Hoffnung darin, den Soldatentod zu sterben, um seine Ehre zu erhalten und er bat auch seinen Verteidiger Dr. Nelte um Hilfe. Das Gericht empfand Keitel zuerst noch als einen von Hitlers Mitverschworenen, jedoch später, als sie sahen welche Verbrechen dieser Mann begangen hatte, stand eine Verurteilung zum Tode außer Zweifel. Er wurde für schuldig nach allen Anklagepunkten befunden. Auch seine Bitte, den Soldatentod zur sterben, blieb nach den Beweisen, zu Recht, ohne Gehör. Am Nachmittag des 1. Oktober 1946 wurden gegen die Hauptkriegsverbrecher dann die Urteile gefällt. Keitel wurde nach Göring, Heß und Ribbentrop als Vierter in den Gerichtssaal geführt. Das Urteil lautete: „Angeklagter Wilhelm Keitel! Gemäß den Punkten der Anklage, unter welchen Sie schuldig befunden wurden, verurteilt Sie der Internationale Militärgerichtshof zum Tode durch den Strang.“ (Dokumente der Nürnberger Prozesse, 1984, Band 22, S.671). Auf dem Weg von der Urteilsverkündung zurück in seine Zelle, sagte Keitel das Urteil betreffend zu seinem Anwalt: „Tod durch den Strang. Das, dachte ich, würde mir wenigstens
Worte waren: „Alles für Deutschland! Deutschland über alles!“ (Knopp, 2000, S.166). Ein kurzes Knacken und Keitel war tot. Sein Leichnam wurde verbrannt und die Asche in einen Seitenarm der Isar gestreut. Damit ging ein Leben zu En-
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de, das geplant war als Landwirt und endete als einer der größten Verbrecher in der Geschichte der Menschheit, durch dessen bedingungslosen und blinden Ge-horsam Millionen Menschen starben.
Das Oberkommando der Wehrmacht konnte zwar in den selben Prozessen, im Gegensatz zu SS, SD und Gestapo, nicht als verbrecherische Organisation verurteilt werden, jedoch sagte der Vorsitzende des Gerichtshofes Lord Justice Sir Geoffrey Lawrence: „Sie - die Offiziere des OKW - sind ein Schandfleck für das ehrenhafte Waffenhandwerk geworden.“, und genau deshalb ist es unverständlich, dass diese hundert höheren Offiziere, die ihrem Land und ganz Europa so viel Leid angetan haben, nicht zu einer verbrecherischen Organisation erklärt worden sind, denn die einzelnen Offiziere wurden fast ausnahmslos verurteilt (Friedrich, 1996, S.290f.).
C. Schlussbemerkungen des Verfassers:
Wie kann man das Leben Wilhelm Keitels am besten zusammenfassen? Ein Leben, dass von anderen gelenkt wurde, dessen Ende Keitel jedoch selbst bestimmte.
Was wäre wohl geschehen, wenn Keitel nach dem Tod seines Vater zurück in seinen Heimatort gegangen wäre und dort seinen Wunsch Landwirt zu werden, verwirklich hätte? Er wäre sicher auch als Reserveoffizier in den 2. Weltkrieg, der von Hitler um jeden Preis erzwungenen wurde, eingezogen worden, aber er wäre dann sicher nicht als Kriegsverbrecher gehängt worden. Vielleicht wäre er im Kampf gefallen, oder wäre in Kriegsgefangenschaft gekommen; es wäre alles sicher ehrenvoller gewesen, als sein wirkliches Leben es war. Von Beginn an wurde dies von anderen bestimmt und er konnte diese Tatsache auch nie abstellen. War es am Anfang noch der Vater und seine Frau, denen er gehorchte, so verfiel er dann einem Mann, dem er nicht gewachsen war. In seiner unmittelbaren Stellung an der Seite Hitlers, hätte er viel bewegen können, jedoch konnte er dies nicht. Durch seinen mehrfach beschriebenen bedingungslosen Gehorsam machte er sich selbst vom Soldaten zum Mörder. Ohne ihn hätte Hitler seine Wahnvorstellungen nicht so einfach in die Tat umsetzen können, aber Keitel selbst wurde zum Vollstrecker, durch aktive Teilnahme an der Verschwörung gegen den Frieden und an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er hat zwar immer wieder versucht zu leugnen von Hitlers brutalen Verbrechen und Plänen gewusst zu haben, in Wahr- heit hat er jedoch selbst an den meisten dieser Verbrechen teilgenommen, bezie-
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hungsweise hat sie erst möglich gemacht. Er ist stets in stillschweigender Zustimmung verharrt, wenn Hitler Anweisungen gab und machte sich dann sofort an deren schriftliche Ausfertigung und Ausführung. Keitel, wie auch andere Offiziere, haben durch ihren Soldateneid des Gehorsams gegenüber militärischen Befehlen Spott getrieben und wenn es nötig war, wie zum Beispiel bei den Nürnberger Prozessen, haben sie wieder darauf beharrt, denn sie waren ja nur Soldaten und haben nur Befehle ausgeführt. Was wäre wohl geschehen, wenn sich die ganze militärische Führung, darunter auch Keitel, gegen die Kriegspläne Hitlers gestellt hätte? Es wäre wohl nicht zu einem Krieg gekommen, oder zumindest nicht zu einem Krieg, in diesem Ausmaße. Keitel war stets in die Pläne Hitlers eingeweiht, sein übertriebener Glaube an seinen Führer hat jedoch verhindert, dass Keitel unternommen hätte, was sich für einen preußischen Offizier gehört hätte. Genau aus diesen Gründen ist die Frage: Verbrecher oder Offizier? einfach zu beantworten. Keitel wurde zum Verbrecher durch falschen Gehorsam und dies ist ihm leider niemals klar geworden. Er hat bis zu seinem Ende auch nicht wirklich eingesehen, welche Fehler er begangen hatte, auch wenn man ihm in Nürnberg Anweisungen und Erlasse schwarz auf weiß vorlegte, die seine Unterschrift trugen. Zudem war Keitel ein Statist und das in einer Welt, in die er nicht gepasst hat, weil er den Anforderungen nicht gewachsen war und er nicht wusste, welchen Schaden er anrichtete. Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes ist deshalb gerechtfertigt und hätte auch nicht anders ausfallen dürfen. Verbrecher, die den Tod von Millionen verschuldeten, haben nicht das Recht auf einen ehrenvollen Abgang, sondern müssen sterben, wie es sich für Verbrecher gehört und das ist der Banditentod durch den Strang.
- Carl Dirks und Karl-Heinz Janssen, Der Krieg der Generäle (Hitler
als Werkzeug der Wehrmacht), München, Verlag Ullstein, 2001
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- Poliakov und Wulf, Das Dritte Reich und seine Diener, ohne Ort, ohne Verlag, ohne Jahr
- Walther Hubatsch, Hitlers Weisungen für die Kriegsführung, München, Deutscher Taschenbuch Verlag, 1965
- Antony Beevor, Berlin 1945: Das Ende, München, Verlag C. Bertelsmann, 2002
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2. Videomaterial:
- Time Life Video, Guido Knopp, Hitlers Krieger: Keitel der Gehilfe,
- Guido Knopp, Hitlers Krieger, München, Verlag Goldmann, 2000 Seiten: 113 Keitel mit Ehefrau (Bild 1)
- Antony Beevor, Berlin 1945: Das Ende, München, Verlag C. Bertelsmann, 2002
Bild 45: Keitel bei der Unterzeichnung der Kapitulation (Bild 5)
- Ian Kershaw, Hitler 1936 - 1945, Stuttgart, Deutsche Verlags Anstalt, 4.Auflage, 2000
Seiten: 531 Keitel mit Hitler im Eisenbahnwaggon (Bild 3) 533 Keitel mit Hitler im Gespräch (Bild 4)
Arbeit zitieren:
Sebastian Bretzner, 2003, Wilhelm Keitel - Verbrecher oder Offizier?, München, GRIN Verlag GmbH
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