welches durch Zuschreibung (labeling approach) entsteht und von bestimmten soziostrukturellen Faktoren beeinflußt wird.“ 8
Auch in der Gerontologie gibt es bis heute keine einheitliche Gewaltdefinition. Dies liegt auch an der Interdisziplinarität dieses Fachs. Je nach Wissensdisziplin, wie z.B. Psychologie, Soziologie, Kriminalistik, Religion, Ethik, werden andere Definitionen verwendet.
Im deutschsprachigen Raum wurde das Gewaltthema in den 80er Jahren von der sozialen Gerontologie aufgenommen. Mervyn Eastmann definierte familiale Gewalt gegen alte Menschen als „systematische, körperliche, emotionale oder finanzielle Misshandlung…“ 9 Im Falle von Diebstahl würde dies bedeuten, dass nur systematischer, also regelmässig wiederholter Diebstahl als Gewalt bezeichnet werden könnte. Hirsch definierte die Gewalt gegen alte Menschen als „systematische, nicht einmalige Handlung oder Unterlassung mit dem Ergebnis einer ausgeprägten negativen Einwirkung auf den Adressaten“. 10 Die Vorstellung, dass nur systematische Handlungen als Gewalt bezeichnet werden, scheint mir problematisch, besonders für Tötungsdelikte oder schwere körperliche Misshandlungen bzw. Vernachlässigung, aber auch für Diebstahl. Diebstahl wäre nach der Definition von Hirsch ausserdem nur dann eine Gewalthandlung, wenn der Bestohlene dadurch eine ausgeprägte negative Einwirkung erfahren würde. Die unterlassene Hilfestellung im Falle eines Diebstahls z.b. durch nicht ernst nehmen des alten Menschen oder durch das Wegsehen der Betreuungspersonen, könnte mit der Definition von Hirsch als Gewalt gegen den Betroffenen bezeichnet werden, sofern der Bestohlene dies als negatives Erlebnis deutet. Galtung, ein norwegischer Friedensforscher und Soziologe hat den Gewaltbegriff um mehrere Dimensionen erweitert. Er versteht unter Gewalt eine „vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse“ und die menschlichen Bedürfnisse werden von ihm unterteilt in Überlebens-, Wohlbefindlichkeits-, Identitäts-, Sinn- und Freiheitsbedürfnisse. 11 Auch mit dieser Definition ist Diebstahl nur dann eine Gewalthandlung, wenn der Bestohlene sich in seinen grundlegenden menschlichen Bedürfnissen eingeschränkt fühlt.
Im Gewaltbericht des DZA 1 wird zwischen juristischer, physisch- und psychischer, sowie soziologischer Gewalt unterschieden:
Juristische Definition: Körperlicher Zwang, der nach seiner Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung eines anderen zu beeinträchtigen. Psychologische Definition: Physischer und psychischer Zwang als Ausdruck von Aggressivität mit der Intention, einer anderen Person zu schaden. Soziologische Definition: Physischer und psychischer Zwang als legitimes oder unrechtmäßiges Mittel in Macht- und Herrschaftsverhältnissen. Der Handtaschenraub ist noch am ehesten mit dieser Gewaltdefinition zu beschreiben, der gewöhnliche Diebstahl hingegen ist wahrscheinlich in den wenigsten Fällen mit körperlichem oder physischem und psychischem Zwang verbunden.
Viktimisierungsfurcht-Paradox
Betrachtet man alle polizeilich registrierte Gewaltdelikte, sinkt das Viktimisierungsrisko mit dem Alter. 1 Gleichzeitig konnte mit Hilfe von Befragungen festgestellt werden, dass die Furcht vor Kriminalität mit dem Alter steigt. Dieses Phänomen wird als Viktimisierungsfurcht-Paradox bezeichnet. Allerdings verhalten sich ältere Menschen vorsichtiger als jünger und diese Vermeidungshaltung senkt das Risiko Opfer von Gewalt zu werden. In den entsprechenden Studien wurde teilweise nicht nur nach der Emotion Furcht gefragt, sondern nach dem Verhalten. Das heisst, aus der Antwort, sich nachts nicht alleine im öffentlichen Raum
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aufzuhalten, wurde geschlossen, dass dies aus Angst vor Gewalthandlungen geschehe. 7 Nicht berücksichtigt wurde dabei die Angst vor Stürzen oder Orientierungsschwierigkeiten z.B. in Folge von Sehschwäche und ähnliche alterspezifisches Vorsichtsverhalten. Die Furcht älterer Menschen vor Gewaltdelikten bezieht sich nicht nur auf die subjektive Risikowahrnehmung, sondern auch auf die antizipierte Tatfolge. 1 Weiter trägt die Selbstwahrnehmung der Vulnerabilität des älteren Menschen mit dazu bei, sich vorsichtiger zu verhalten. 12 Das Viktimisierungsfurcht-Paradox wurde unter der Voraussetzung beschrieben, dass alle polizeilich gemeldete Gewaltdelikte, berücksichtigt wurden. Die Frage, ob sich ältere Menschen vor jeder Form von Gewalt in Gleicherweise mehr fürchten als jüngere, bleibt offen. Wahrscheinlich fürchten sich alte und sehr alte Frauen weniger vor sexueller Gewalt als jüngere Frauen, welches mit der tatsächlichen Delikthäufigkeit übereinstimmen würde. Anderseits fürchten sich ältere Menschen möglicherweise in stärkerem Masse als jüngere, Opfer von Vermögensdelikten zu werden, welches wiederum mit den tatsächlichen Deliktfällen übereinstimmt. Sollten sich diese beiden Sachverhalte empirisch bestätigen, könnte man nicht weiter von einem Viktimisierungsfurcht-Paradox sprechen. Eine Auflösung dieses Paradoxes könnte ausserdem durch die geschätzte hohe Dunkelziffer erhärtet werden, denn das Viktimisierungsfurcht-Paradox berücksichtig nur das Hellfeld. Wahrscheinlich ist das Dunkelfeld für Diebstahl an alten und sehr alten Menschen beträchtlich. Es wäre also auch notwendig, das Anzeigeverhalten von jüngeren und älteren Menschen zu berücksichtigen.
Ein defizitäres Selbstbild ist bei älteren Menschen weitverbreitet und führt ganz allgemein zu einer Einschränkung der Aktivitäten und diese Reduktion der Einschätzung eigener Handlungsfähigkeit, bestärkt wiederum das defizitäre Selbstbild. 13 Das führt unweigerlich auch zu einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis und zu einer Erhöhung der Furcht vor Gewalterlebnissen.
Negative Einflüsse von Diebstahl
Betroffene Personen leiden in der Regel nicht nur unter dem materiellen Schaden, der ihnen zugefügt wurde. Opfer von Einbruch- und Vermögensdelikten gaben in Befragungen soziale, emotionale und psychische Verletzungen und Beeinträchtigungen als den schwerwiegendsten Schaden an. 14 Das Sicherheitsgefühl wird nachhaltig beeinträchtigt. Einbruchdiebstahl, wird als schlimmes Ereignis wahrgenommen. Neben dem materiellen Verlust, ist es ein Eingriff in die Privatsphäre, in die Geborgenheit der eigenen vier Wände und Opfer leiden meist noch Jahrelang unter dem Geschehenen . 15 Im Vordergrund stehen die Emotionen Angst und Ekel. 16 Bis 60% der Opfer leiden unter Angst, bis 40% haben Schlafstörungen und ungefähr 25% haben Alpträume (dito). Die Opfer bilden im Anschluss eine Viktimisierungsfurcht aus. 14 Diese Angst, erneut Opfer zu werden, wird als schwerwiegende psychische Belastung beschrieben (dito). Dieses Resultat führt zur Überlegung, ob ältere Menschen allenfalls nur deshalb das Viktimisierungsfurcht-Paradox in Befragungen aufweisen, weil sie wegen dem bereits länger verbrachten Leben auch mit grösserer Wahrscheinlichkeit schon einmal Opfer einer Gewalthandlung waren als jüngere Menschen. Das heisst, möglicherweise nimmt die Viktimisierungsfurcht im Alter nicht zu, sondern ist alleine auf die Anzahl bereits erlebter Gewalthandlungen im Verlaufe des Lebens zurückzuführen. Opfer von Vermögenselikten zeigen eine grössere Viktimisierungsfurcht und Vermeidungsverhalten als nicht Opfer. 14 Zudem haben Frauen mehr Angst als Männer. Dies könnte mit den unterschiedlichen Lebenslagen von Männer und Frauen zusammen hängen. Frauen lernen im Lebensverlauf wahrscheinlich in viel
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grösserem Masse als Männer mögliche Gewaltrisiken wie Sexualdelikte zu vermeiden und auch jüngere Frauen fürchten sich mehr als Männer, sich nachts alleine im öffentlichen Raum aufzuhalten. Weiter zeigen diese Resultate klar auf, dass Opfer von Vermögensdelikten meist unter starken negativen Einflüssen und Beeinträchtigungen leiden und somit Diebstahl mit den oben beschriebenen Gewaltdefinitionen als Gewalt zu definieren ist.
Eine besondere Situation sind Diebstahldelikte in Alters- und Pflegeheimen und in der eigenen Wohnung durch Mitarbeitende oder andere Betreuungspersonen. Denn obwohl der Diebstahl meist im privaten und intimen Bereich des eigenen Wohnraumes stattfindet, werden diese Delikte nicht als Einbruch, sondern als einfacher Diebstahl behandelt. Strafrechtlich liegt nur dann ein Einbruch vor, wenn der Täter gewaltsam in Räumlichkeiten eindringt. (StGB). Die negativen Einflüsse, die von den betroffenen Opfern erlebt werden, stimmen aber mit jenen für Einbruch überein. Das Gefühl der Ohnmacht und des Kontrollverlustes ist in diesem Fall besonders belastend, da die Sicherheitslage nicht wirklich verbessert werden kann. Die Mitarbeitenden oder andere betreuende Personen werden auch weiterhin Zugang zu den privaten Räumlichkeiten haben und haben müssen, so dass sich die Betroffenen nicht wirksam schützen können und eine Vermeidungshaltung unmöglich ist. Eine Erhöhung der Sicherheit, dass keine weiteren Einbrüche bzw. Diebstähle in den eigenen Räumlichkeiten mehr vorkommen, würde wesentlich zu einer Entlastung der psychischen Belastung führen. 14 Da die Aufklärungsquote für Diebstahl ausserordentlich gering ist, müssen Opfer wahrscheinlich über lange Zeit mit der Ungewissheit leben, nicht zu wissen, von wem sie bestohlen werden und mit dem Wissen, dass diese Person weiterhin regelmässig die privaten Räumlichkeiten betritt. Das subjektive Sicherheitsgefühl ist ein wesentliches Kriterium für die Lebensqualität. Vermutlich kann auch ein Zusammenhang zwischen Gewalterlebnissen im Alter und depressiven Symptomen oder Suizidgedanken hergestellt werden.
Opfer und Täter
Das Anzeigeverhalten unterscheidet sich wahrscheinlich nach Lebenslage, Bildungsstand, Lebensstilen, Geschlecht und gesundheitlichen Zustand. Die Gruppe alter und sehr alter Menschen, welche unter beträchtlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und auf Pflegeleistungen angewiesen sind, ist es besonders schwer, sich als Opfer von Gewalt zur Wehr zu setzen und Anzeige zu erstattet. 12 Das Dunkelfeld ist wahrscheinlich für diese Gruppe besonders hoch und zudem nur schwer zu erforschen. Diebstahl und andere wirtschaftliche Gewalt geschieht vermutlich meist durch Täter, von denen die betroffenen Menschen abhängig sind und zu denen eine nahe soziale Beziehung gepflegt wird bzw. gepflegt werden muss. Mit einer Anzeige würden die betroffenen abhängigen Menschen, die von ihnen als notwendig wahrgenommene soziale Beziehung riskieren. Verständlicherweise werden sich die Betroffenen vermutlich in den meisten Fällen zugunsten dieser sozialen Beziehungen und gegen eine Anzeige entscheiden und auch in Befragungen eher Gewalterlebnisse verschweigen. Eine besonders gefährdete Gruppe sind sicherlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Bei fortgeschrittener Demenz ist nicht nur eine selbständige Anzeige unmöglich, sondern meist schon das Wahrnehmen eines Diebstahls erschwert. Da gerade in Institutionen der Alterspflege und im familialen Nahfeld die kognitiven Beeinträchtigungen zunehmen, schafft dies besonders günstige Gelegenheiten für wirtschaftliche Gewalt. Eine ebenfalls offene Frage ist, wie sich das unmittelbare Umfeld verhält, das heisst, ob Angehörige oder Institutionen, in denen Betroffene leben, stellvertretend Anzeige erstatten und in wieweit betroffene alte und sehr alte Menschen überhaupt ernst
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genommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade Krankheitsbilder z.B. Demenz oder Depressionen, welche im hohen Alter häufig sind, unter anderem auch den Bestehlungswahn als Symptom beinhalten und dieser unter anderem zu den typischen Vorurteilen gegen das Alter gehört. Insofern wäre es interessant zu erforschen, wie hoch die Aufklärungsquote von Diebstahl bei alten und sehr alten Menschen ist und wie die Polizei entsprechende Anzeigen bearbeitet und ob dieses Verhalten mit den Altersbildern der involvierten Personen korreliert. Betrachtet man alle angezeigten Straftaten, sind die Täter vorwiegend junge Männer. 17 Bei Vermögensdelikten wie Ladendiebstahl beispielsweise ist der Frauenanteil jedoch um die 40% und in den letzten 25 Jahren konnte ein überproportionaler Anstieg festgestellt werden(dito). Dieses Phänomen ist für Diebstahl an alten und sehr alten Menschen von besonderer Bedeutung, da es hauptsächlich Frauen sind, die Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen. Deshalb müsste eine Zunahme von Diebstahlfällen an alten und sehr alten Menschen, die entweder auf familiale oder professionelle Pflege- und Betreuung angewiesen sind, feststellbar sein. Ein Erklärungsansatz für den Anstieg von Frauen als Täter von Vermögensdelikten, ist die veränderte Gelegenheitsstruktur wegen der zunehmenden Berufstätigkeit der Frauen. Da in der Altersbetreuung jedoch immer schon hauptsächlich Frauen tätig waren, hat sich dieser Aspekt nicht verändert. Trifft dieser Ansatz zu, sollte es keine Zunahme von Vermögensdelikten in Pflege- und Betreuungssituationen geben. Die Frage, wer hauptsächlich wirtschaftliche Gewalt, insbesondere Diebstahl an alten und sehr alten Menschen verübt, ist eine noch unbeantwortete Frage. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen Diebstahl und anderen Gewaltformen zum Beispiel aggressive Gewalthandlungen, Drohungen oder Demütigungen in Pflege- und Betreuungssituationen.
Literatur
1. Deutsches Zentrum für Altersfragen, Gewalt und Opferwerdung im Alter, 2005: www.dza.de
2. Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Prävention von Gewalt gegen alte Menschen, Bonn, 2003: www.kriminalpraevention.de
3. Schweizerische Kriminalprävention, Neuchâtel, 2004: Sicherheit im Alter, wichtige Tipps zur Kriminalprävention
4. www.statistik-bs.ch
5. www.bl.ch/docs/jpd/statistik/kriminalstatistik_2005.pdf
6. Görgen, Th.: Ältere Menschen als Opfer polizeilich registrierter Straftaten, Forschungsbericht Nr. 93, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Hannover, 2004
7. Schwarzenegger Ch.: Zürcher Opferbefragung, Kriminologisches Bulletin, 1989
8. Merten, K.: Gewalt durch Gewalt im Fernseher, Opladen etc.: Westdeutscher Verlag, 1999, S. 17
9. Eastman, M.: Gewalt gegen alte Menschen, Lambertus, 1985, S.38
10. Hirsch, R.D.: Misshandlung und Gewalt an alten Menschen, Notfallmedizin 27: 324-328, 2001
11. Galtung, J.: Strukturelle Gewalt, Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Rowohlt, 1975
12. Görgen, Th.: Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen, Forschungsbericht Nr. 94, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Hannover, 2004
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13. Kolland, F.: Kulturstile älterer Menschen, Jenseits von Pflicht und Alltag. Böhlau Verlag Wien, 1996
14. Kobler, M.: www.polizei-
münster.de/organisation_blau/k_vorbeugung/technik/evaluierung.pdf
15. www.polizei-beratung.de
16. www.bhe.de/anlagen/Vortrag_Weisser-Ring.pdf
17. Schwarzenegger Ch.: Einführung in die Kriminologie, Folien der Vorlesungsreihe Teil 5 Sommersemester 2005
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Quote paper:
Judith Dominguez, 2008, Diebstahl - Gewalt gegen alte Menschen und soziale Ungleichheit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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