1 Hinführung zu der Thematik
Nach längeren Überlegungen habe ich den Entschluss gefasst meine Biologiejahresarbeit mit
einem Gedicht beginnen zu lassen, welches meiner Ansicht nach sehr aussagekräftig ist.
Entnommen habe ich es aus der Jagdliteratur „Im Bannkreis der Jagd“ (Avant Verlag 1989)
von
HUBERTUS-MARIA WILDERICH VON THALHEIM.
„Mensch und Tier und Pflanzenwelt“
„Mensch und Tier und Pflanzenwelt,
in die Schöpfung einbestellt, Nichts und Niemand lebt allein.
Ist ein Schicksal vorgesehen,
Sei Dir bewusst stets jener Rolle,
bist nur ein Glied in der Natur, Dass der Mensch ihr Achtung zolle - hohem Geist auf ewger Spur.
Dienen ist des Herrschens Adel
und das Schwert des Friedens Knecht.
Menschengeist verdienet Tadel,
weil er herrschte ohne Adel, seit er denkt und er denkt schlecht.
Leben heißt auch, töten müssen,
Töten heißt lebendig sein.
Von den süßesten Genüssen bleibt oft nur ein eitler Schein.“
Quelle: THALHEIM, H.-M. WILDERICH V. (1989), Im Bannkreis der Jagd, Avant Verlag, Bonn
Das Gedicht aus „Im Bannkreis der Jagd“ von HUBERTUS-MARIA WILDERICH VON THALHEIM
macht dem Leser bewusst, in welcher Weise Mensch, Tier und Pflanze zusammenleben
sollten.
Es zeigt, dass sich der Mensch nicht anmaßen darf, über die Tier- und Pflanzenwelt zu
herrschen, weil Leben nur dann möglich ist, wenn man sich im Einklang mit der Natur
befindet.
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Ausbeutung und Rücksichtslosigkeit zerstören die natürliche Harmonie und erschweren das Überleben jetziger und nachfolgender Generationen.
Der heutige Mensch befindet sich schon seit einiger Zeit auf dem Weg der Ausbeutung und Rücksichtslosigkeit gegenüber der Natur. Folgen aus diesem Raubbau sind bereits zu erkennen in Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Stürmen, dem Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten, Luftverschmutzung, Ozonloch - eine Liste, die ins Unendliche zu scheinen führt, und dennoch hat der Mensch bisher noch keine Lehre daraus gezogen. Wir leben in Superlativen, alles muss größer, besser, schneller, komfortabler und einfacher werden. Fortschritt ist das Schlagwort der Gegenwart, doch der Preis, den wir dafür bezahlen, ist hoch. Wir gefährden damit unsere Tier- und Pflanzenwelt, unsere Lebensgrundlage, und somit unser aller Leben. Die meisten Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, was ihre Lebensgrundlage darstellt und hören, auf Grund dieser Unwissenheit, manchmal aber auch aus Ignoranz und Gleichgültigkeit, nicht auf, diese Grundlage zu zerstören.
Einige Menschen dagegen haben die Gefahr erkannt und versuchen nun diejenigen wachzurütteln, die den falschen Weg eingeschlagen haben. Jedoch fällt es, trotz der Einsicht, vielen Menschen nicht leicht, diesen Weg zu verlassen, denn das würde bedeuten, dass man Rückschritte in Kauf nehmen und traditionell handeln müsste.
Tradition ist ein Begriff, gegen den sich viele Menschen wehren, andere jedoch haben in der Tradition Fortschritt statt Rückschritt erkannt. Zu dieser Menschengruppe sollten unter anderem Förster und Jäger gehören, deren Aufgabe darin besteht, den Wald als Lebensraum und Lebensgrundlage zu hegen und zu erhalten.
Ein Satz des bekannten Anthropologen PHILLIP TOBIAS aus Südafrika zeigt den Kernpunkt des Naturschutz-Problems in Mitteleuropa.
„An einem so schrecklichen Platz wie beispielsweise Europa, konnten Menschen nur dank Lagerfeuer, Kleidung und Wohnhöhlen überleben, also nur mit Hilfe unserer Kultur, nicht mit unserer Biologie.“ (Quelle: www.jagd-bayern.de/5001/htm)
Die Landschaft ist seit Urzeiten vom Menschen entscheidend beeinflusst. Mitteleuropa war vor 300.000 bis 500.000 Jahren bereits flächendeckend vom Menschen besiedelt, lange vor der Eiszeit. Besonders nach dem Rückgang des Eises am Ende der letzten Eiszeit haben die frühen Europäer nachhaltig die Landschaftsentwicklung in Europa gestaltet. Die Bevölkerungsdichte war zwar äußerst gering, doch durch ihre nicht ortsfeste Siedlungsweise
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konnten die wandernden Horden der Jäger und Sammler nach und nach die Landschaft umgestalten und verändern. Die menschlichen Siedlungen waren immer nur vorübergehend und wurden nach ihrem Verlassen von der Natur wiederbesiedelt. Dies war aber nicht mehr die ursprüngliche Waldgesellschaft aus Eichen und Haseln, es war schon damals „Natur aus zweiter Hand“ (KÜSTER 1998). Die europäische Landschaft ist also keine Naturlandschaft, sondern eine seit Jahrzehnttausenden vom Menschen gestaltete und beeinflusste Kulturlandschaft! Eine Wiederherstellung der Ur- Natur ist undenkbar. Die heutige Artenmannigfaltigkeit in Europa, auch „Biodiversität“ genannt, ist durch den Menschen geschaffen worden, da viele Arten durch die wiederholten Vorstöße des Eises im Laufe der Eiszeiten ausgestorben waren. Viele „Feld“- Tierarten (Rebhuhn, Feldhase, Feldhamster etc.) sind erst um die Jahrtausendwende zur Zeit der großen Waldrodungen aus dem kontinentalen Osten nach Mitteleuropa gekommen und in der Kulturlandschaft heimisch geworden. Es geht also nicht um das Wiederherstellen einer wie immer gearteten „Ur-Natur“ in Mitteleuropa, sondern um den Erhalt der Identität einer gewachsenen Kulturlandschaft.
Es gibt zahlreiche Programme der Jäger zur Verbesserung der Lebensbedingungen wildlebender Tiere mit denen versucht wird, die Strukturen dieser Kulturlandschaft zu erhalten oder wieder herzustellen (z.B. Artenschutzprogramme, Anlegen und Pflegen von Streuobstwiesen, Hecken und Feuchtbiotopen). Jäger leisten durch ihre professionell betriebene Jagdausübung einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Viele Arten stehen an einem Tiefpunkt ihrer Populationsentwicklung. Die gezielte und konsequente Bejagung schafft Chancengleichheit für die Verlierer der Kulturlandschaft und dient damit direkt dem Artenschutz.
„Jagd ist angewandter Naturschutz“ – dieser Slogan ist für jeden Jäger selbstverständlich. In der Tat wird gerade im Bereich Lebensraumverbesserung für das Wild viel getan, wovon wiederum die ganze Bandbreite an wildlebenden Tieren, von den Kriechtieren bis zu den Singvögeln, und natürlich auch selten gewordene Pflanzen, profitieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen eines Jagdvereines zählen die Förderung der frei lebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes. Dies bedeutet insbesondere den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden Tierwelt sowie die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen. Wichtig erscheint mir dabei die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, denn die Jagd muss der Bevölkerung transparent und
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verständlich gemacht werden. Dadurch kann man der Gesellschaft die Aufgaben der Jäger und die damit verbundenen Zusammenhänge in der Natur näher bringen. Doch inzwischen hat auch in diesem Lebensbereich die Ökonomie mehr und mehr an Priorität gewonnen, was dazu führte, dass eine Kluft entstanden ist, zwischen Mensch und Natur. Einerseits wird der Wald verstärkt als natürliche Ressource angesehen, d.h. es wird mit seinen Nutzhölzern gewirtschaftet. Andererseits wird auch die Tierwelt mit einbezogen und man weiß, dass der Mensch das Tier in den Wald zurückgedrängt hat und der Wald somit der einzige Lebensraum des Wildes ist.
In den Rahmen dieser forstlichen, jagdlichen und politischen Diskussion gehört unter anderem das Thema „Verbiss“. Bereits an Hand des Begriffs „Verbiss“ wird deutlich, dass er negativ besetzt ist, weil er in engen Zusammenhang zum Thema Waldschaden steht. Doch wie eng ist dieser Zusammenhang? Ist Verbiss immer gleichzeitig waldschädigend? In meiner Besonderen Lernleistung im Fach Biologie habe ich mich mit dem Thema „Verbiss“ näher auseinandergesetzt, um eine mögliche Antwort auf diese Frage zu finden. Dabei habe ich den Rehwildverbiss auf repräsentativen Flächen untersucht. Das Ergebnis soll im Folgenden dargestellt werden.
1.1 Lebensansprüche des Rehwildes
Um dies angemessen zu dokumentieren, habe ich mich zunächst mit der Gattung Capreolus beschäftigt:
Abb. 1 Rehwild bei der Äsung
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Der Ursprung der Gattung Capreolus reicht viele Millionen Jahre in die Geschichte unseres Planeten zurück und macht das Rehwild zur ältesten Hirschart Europas. Außerdem ist das Rehwild heute die Hauptschalenwildart der europäischen Zivilisationslandschaft und gilt auch in Deutschland als bedeutendstes Jagdwild.
Daraus ergibt sich die Frage, welche stammesgeschichtlich erworbenen Eigenschaften das Rehwild besitzt, um so weit verbreitet zu sein, und wie sich diese Eigenschaft auf die Lebensansprüche des Rehwildes auswirkt.
Eine wichtige Erkenntnis ist, dass sich die Rehe in allen ihren Lebensäußerungen niemals spezialisiert haben. Hinsichtlich zahlreicher körperlicher und psychischer Merkmale weisen Rehe einen viele Millionen Jahre zurückliegenden Entwicklungsgrad auf, sodass man sagen kann, dass das Rehwild urtümlich und primitiv geblieben ist. Aus dieser Eigenart resultiert die ausgeprägte Anpassungsfähigkeit des Rehwildes an die verschiedenartigsten Lebensräume. Von städtischen Parkanlagen über Gärten bis hin zu Meeresküsten oder zur alpinen Baumgrenze ist das Rehwild in fast allen Lebensräumen vertreten. Allerdings reagieren Rehe auf jede Umweltveränderung mit äußerster Empfindlichkeit in Bezug auf körperliche und seelische Merkmale (KURT 1978).
Da das Rehwild streng ortsgebunden lebt, wird das Aufsuchen neuer Lebensräume von außen beeinflusst. Früher waren dies hauptsächlich Klimaveränderungen oder Waldbrände, die das Rehwild dazu veranlassten seinen Lebensraum aufzugeben. Heute gründet die umweltflexible Ausbreitung der Rehe auf Veränderungen der Landschaft durch den Menschen. Dies kann z.B. durch Rodungen, Neuanpflanzungen oder durch Umwandlung von Naturwäldern in Kulturforste geschehen. So sind Rehe auf Grund ihrer stammesgeschichtlich ererbten Anpassungsfähigkeit zu Kulturfolgern geworden.
Beim Rehwild sind drei Sinne besonders stark ausgeprägt. Der Geruchssinn bewirkt, dass das Reh sich vorwiegend mit dem Windfang orientiert. Es nimmt menschliche Witterung auch auf größere Entfernung wahr und reagiert in der Regel durch Flucht. Auch der Gehörsinn ist von Bedeutung. Selbst leiseste Geräusche werden vernommen, jedoch nicht immer richtig identifiziert. Die dadurch entstehende Unsicherheit wird oftmals durch Schrecken signalisiert. Des Weiteren besitzt das Reh einen Gesichtssinn. Die Augenleistung des Rehwildes bezüglich bewegter Objekte ist gut. Das Unterscheidungsvermögen ist bei starren Objekten jedoch nur sehr mäßig ausgebildet. Ein still dastehender Mensch wird wohl „eräugt“, meist aber nicht als solcher erkannt. Beim so genannten Scheinäsen behält das Reh die erkannte Gefahrenquelle im Auge oder versucht, sich durch Umschlagen Wind zu holen.
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Weitere genetische Eigenschaften sind die schwache Herzleistung und die geringe Lungenkapazität des Rehwildes. Daraus ergibt sich, dass Rehe bei der Flucht die erstbeste schützende Deckung aufsuchen und sich dem Feind nicht durch weiträumige Flucht entziehen.
Somit bevorzugt das Rehwild Lebensräume, die ihm schnelle Deckung gewährleisten und ist daher eher dem strauchreichen, mit Wiesen und Feldern durchsetzten Mischwald, verhaftet. Wenn man den Tagesrhythmus des Rehwildes betrachtet, erkennt man, dass der Äsung eine besonders wichtige Bedeutung zukommt. Tag und Nacht sind in etwa zehn Äsungsperioden eingeteilt, die Äsungsversuche, Bummeln, Äsungsaufnahme und Wiederkäuen beinhalten. Zwischen den Äsungsperioden werden Pausen zum Ausruhen, Dösen und Schlafen eingelegt. Gemäß BUBENIK et al. (1960), der mit seinen Mitarbeitern das Aktivitätsmuster an gegatterten Rehen einem genauen Studium unterzog, zeigt sich folgende mittlere Verteilung der fünf wichtigsten Handlungen im 24- Stunden- Tag der Rehe.
Tab. 1 Tagesrhythmus des Rehwildes
Quelle: KURT, F.(1978): Rehwild, BLV Verlagsgesellschaft
Das Reh zählt als typischer Waldrandbewohner zu den „Schlüpfern“ und „Duckern“ (RAESFELD et al.1985) dessen hintere Gliedmaßen überbaut, d.h. länger sind als die vorderen, so dass es sich keilförmig durch das Dickicht schieben kann. Rehe sind, im Gegensatz zu den größeren Hirscharten, „wählerische Nascher“ und beanspruchen als Äsung einen hohen Blatt-, Kräuter-, Blüten-, Trieb- und Fruchtanteil. Als „Konzentratselektierer“ stellen sie aber auch weit höhere Ansprüche an die Qualität ihrer Äsung als das Rotwild. Das Reh ist auf leicht verdauliche, eiweißreiche Kost angewiesen und äst vor allem Weichhölzer. Im Spätsommer und Herbst nimmt es außerdem Baumfrüchte, Wildobst, Beeren und Pilze auf. In den Sommermonaten werden in naturnahen Biotopen normalerweise etwa 65% leicht verdauliche Knospen und junge Triebe von Bäumen und Straucharten, ca. 25% Kräuter und nur etwa 10% Gräser, geäst (CLAUßEN et al. 2000). In Anpassung an ihre Ernährungsweise haben Rehe nur wenig unterteilte kleine Mägen und können im Übrigen die für ihre Gesunderhaltung benötigten Eiweißstoffe aus der aufgenommenen Nahrung selbst produzieren. Ihr Pansenvolumen beträgt nur 6% des Körpervolumens. Bei der selektiven Blatt- und Kräuteraufnahme äsen die Rehe daher nur
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selten an der gleichen Stelle, sondern ziehen ständig umher. Rehwildpansen sind übrigens selten voll gefüllt und der Weitertransport im Verdauungstrakt geht viel schneller vor sich als bei den stationär äsenden „Grasfressern“. Daher sind Wiederkau- und Äsungsperioden stets nur von kurzer Dauer. Sie werden von ebenso vielen Perioden der Inaktivität abgelöst. In den Herbstmonaten muss das Rehwild die Reserven für den Winter anlegen. Es ist nämlich erwiesen, dass Rehe während des Herbstes, neben den als Vitaminträger unentbehrlichen Baumfrüchten, bis zu 80% grobfaserige kalk- und phosphorhaltige Strauch- und Knospenäsung benötigen, um den Gefahren der Notzeit in guter körperlicher Verfassung trotzen zu können.
Der allgemeine Zustand der Rehe hängt aber keineswegs nur von den Deckungsverhältnissen und den Äsungsbedingungen ab. Seinem altertümlichen Charakter gemäß, wird die Gesunderhaltung des Rehwildes maßgeblich durch das ursprüngliche Räuber-Beute-Verhältnis bestimmt. Es ist eine feststehende Aussage, dass die Vermehrungsquote einer Tierart umso höher liegt, je tiefer sie in der biologischen Rangordnung steht, was beim Rehwild der Fall ist. Erhöhte Zuwachszahlen werden daher unabänderlich durch ebenso hohe Verlustziffern wieder ausgeglichen, reguliert bzw. in Schranken gehalten.
Ursprünglich wurde die Fortpflanzungsquote des Rehwildes durch Bär, Wolf und Luchs reguliert, deren biologische Aufgabe es war, die Rehe gesund zu halten. Vor der Ausrottung dieser Regulatoren in Deutschland, schätzt man, dass es kaum ein Zehntel der heutigen Populationszahlen gab, und dass nur ein sehr geringer Prozentsatz aller in jedem Jahr geborenen Kitze ein Jahr alt wurde. Heute dagegen ist diese natürliche Regulation der Rehe der Regulation durch den Jäger gewichen, dessen Aufgabe es ist, den Bestand gemäß den Standortbedingungen gesund zu halten.
Die Haupteingriffe liegen bei den Kitzen, Jährlingen und Schmalrehen. Mehrjährige Böcke werden in den Abschussplänen nicht näher differenziert. Zur Abschussplanerfüllung müssen vor allem die Phasen erhöhter Aktivität des Rehwildes zu Beginn der Jagdzeiten im Mai/Juni und September/Oktober genutzt werden. Der Bock brunftet nur mit einem weiblichen Tier während derer drei bis vier Tage anhaltender Paarungsbereitschaft und sucht anschließend ein anderes brunftiges Reh. Diese Zeit nennt man Blattzeit. Vor dem Beschlag (Deckakt) „treibt“ der Bock das Reh, oft hörbar keuchend, über lange Zeit. Wird dabei der Bodenbewuchs in engeren, gleich bleibenden Kreisen niedergetreten, entstehen so genannte Hexenringe. Werden Rehe in Ausnahmefällen nicht beschlagen, kommt es zu einer Nachbrunft im
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November/Dezember. Die Eiruhe entfällt dann. Einige Wochen vor der Blattzeit und im Anschluss daran, ist die Aktivität der Böcke stark eingeschränkt (JENIK 1989). Des Weiteren gibt es verschiedene Jagdarten. Auf den Rehbock wird nur die Einzeljagd ausgeübt. Ein jagdlicher Höhepunkt des Jahres ist die Blattjagd auf den Rehbock in der Brunft. Mithilfe eines Buchen- oder Fliederblattes bzw. künstlicher Instrumente bringt der Jäger dabei mit den imitierten Lauten des weiblichen Rehs (Lock-, Sprengfiep, Angstgeschrei) den Bock zum Zustehen. Je nach Fortschritt der Blattzeit und Situation kann auch mit den Kontakt- oder Angstlauten des Kitzes die brunftige Ricke mitsamt nachfolgendem Bock angelockt werden. Solange die Kitze noch unselbstständig sind, dürfen führende Ricken immer nur mit bzw. nach ihren Kitzen erlegt werden. Die Erlegung eines Familiensprunges im September/Oktober, von Schmalrehen und ggf. nicht (mehr) führenden Ricken ist Aufgabe einer verantwortungsvollen Einzeljagd. Zur Zeit der Bewegungsjagden haben die Böcke meist schon Schonzeit und vielfach ihr Gehörn abgeworfen. Rehkitze werden deutlich früher unabhängig von der Mutter als z.B. Rotwildkälber. Ob und wann die Freigabe allen weiblichen Wildes auf der Bewegungsjagd vertretbar ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab (OPHOVEN 2005).
Abb. 2 Ricke mit Kitz
1.1.1 Störungen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit des Wildes
Alle Störungen haben Auswirkungen unterschiedlicher Art auf die Gesundheit des Wildes, u. a. auf die des Rehwildes. Störwirkungen sind auf verschiedenen Ebenen wirksam, die als individuelle Ebene und soziale Ebene bezeichnet werden können.
Auf der individuellen Ebene, das heißt das Einzeltier betreffend, können die Wirkungen unterschiedlichen Stärkegrades sein. Rehwild sichert, dies bedeutet eine Unterbrechung der gerade ausgeführten Aktivität oder Ruhe bis hin zur Flucht, die vom zügigen Wegziehen in gradueller Abstufung bis zur panischen Fluchtreaktion reichen kann. Mit der Störung geht
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beispielsweise der Verlust an Zeit für die Nahrungssuche, die Körperpflege und vieles andere einher. Hinzu kommt je nach Grad der Reaktion auch die körperliche Belastung, insbesondere durch den erhöhten Energieverbrauch, der beispielsweise im Winter bei weiten Fluchten durch Verbrauch von Reserven sehr kritisch werden kann. Auswirkungen auf sozialer Ebene betreffen nicht allein das Einzeltier, sondern wirken sich auf weitere Mitglieder der Population aus. Sie betreffen die Interaktionen zwischen den Rehen.
Führt beispielsweise die Flucht eines Rehes, das von einem Hund gehetzt wird, über das eigene Territorium hinaus, weil innerhalb des vertrauten Gebietes der Verfolger nicht abgeschüttelt werden konnte, kommen zu der Belastung der weiten Flucht noch der Stress des unbekannten Gebietes und die möglicherweise damit verbundenen Auseinandersetzungen mit Artgenossen hinzu, beispielsweise bei Rehböcken zur Zeit der Einstandskämpfe. Tatsächlich ist durch Telemetrie (Fernmessung) nachgewiesen, dass es bis zu zwei Tage dauern kann, bis ein so verjagtes Reh in den eigenen Einstand zurückkehrt. Es werden soziale Interaktionen gestört oder sogar abgebrochen. Zum Beispiel unterbricht die Ricke die Körperpflege beim Kitz, unterbricht das Säugen des Kitzes und bei hochbeschlagenen Ricken können Geburtsschwierigkeiten verursacht werden. Ganz wesentlich sind die Störungen im Äsungsrhythmus des Wiederkäuers, die ebenfalls zu physiologischer Beeinträchtigung führen. Weiterhin führen Störungen zu Konzentrationen in für das Wild weniger „gestörten“ Räumen. Es kommt zu einer höheren Wilddichte mit den bekannten Folgen der Verbissbelastung, der Kontamination des Raumes mit Krankheitserregern und der höheren Ansteckungsgefahr. Die Frage, ob es entscheidend ist, wo eine Störung im Streifgebiet des Rehes vorkommt, ist eindeutig zu bejahen (LUTZ 1998).
Störungen im Homerange (Lebensraum von Tieren) haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Ruheplatz, Setzplatz und Äsungsplatz oder am Rand des Territoriums.
Zu den besonders störempfindlichen Bereichen zählen die Grenzlinien. Diese Grenzlinien sind ein ökologisches Spannungsfeld mit hoher Aktivität. Dazu zählen Wald- und Feldrand, Wiesenränder, Feldgehölze, Hecken und Deckungsstreifen.
Störungen im „Allerheiligsten“, beispielsweise an Schlafstätten, können bis zur Panik führen, wohingegen Störungen am Rande des Territoriums weitgehend toleriert werden können.
Stressfaktoren bei Wild sind, am Beispiel des Rehwildes, unter anderen:
- Feinde – Rotfuchs, Schwarzwild
- Sozialer Stress – Wilddichte
- Hungerstress
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- Umweltschadstoffe, Umwelteinwirkungen
- der Mensch – ohne oder mit Hund.
Die Ergebnisse unterstreichen nachdrücklich die Notwendigkeit der Schaffung von Wildruhezonen, sowie der Anlage einstandsnaher, störungsarmer Äsungsflächen in Rehwildrevieren mit starker Beunruhigung.
1.2 Methoden der Verbisserfassung
§ 21 Hessisches Jagdgesetz:
Wald- und Feldschutz
„Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, die Jagd so auszuüben, dass sich die im Wald vorkommenden wesentlichen Baumarten entsprechend den natürlichen Wuchs- und Mischungsverhältnissen des Standortes verjüngen und sich in der Feldflur landwirtschaftliche Kulturen entwickeln können. Übermäßige Verbiss- und Schälschäden sollen vermieden werden. Über die Verbiss- und Schälschadenbelastung sind forstliche Gutachten zu erstellen. Übermäßige Wildschäden in der Landwirtschaft müssen vermieden werden. Zum Schutz von Forstkulturen und forstlichen Verjüngungsflächen, die gegen das Eindringen von Schalenwild eingezäunt sind, kann die Jagdbehörde auf Antrag zulassen, dass dort Jagdausübungsberechtigte außerhalb der Jagdzeit Schalenwild, mit der Ausnahme von Schwarzwild, erlegen."
Quelle: Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) vom 12. Oktober 1994
Aus der Forderung des hessischen Jagdgesetzes heraus ergibt sich die Frage, welche Methoden zur Feststellung von Wildverbiss, insbesondere Rehwildverbiss, bestehen und wie diese aufgebaut sind. Inzwischen werden im deutschsprachigen Raum eine ganze Reihe unterschiedlicher Methoden der Verbisserfassung angewandt. Dabei handelt es sich in den meisten Verfahren um Stichprobeverfahren, d.h., dass nach einem festgelegten Schema Weiserflächen oder Traktstreifen angelegt werden und in diesen das Vorhandensein und der Zustand von Verjüngungen erfasst werden. Dieses Stichprobeverfahren wird auch bei dem forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in Sonthofen, bei meiner ersten Untersuchungsstelle, angewandt.
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Im Folgenden werden einige Methoden der Verbissaufnahme und deren Bewertung vorgestellt.
1.2.1 Bayrisches Stichprobeverfahren ( Stand Juni 1993)
Dieses Verfahren sieht vor, Verjüngungsflächen zu untersuchen, die mindestens 1300 ungeschützte Pflanzen pro Hektar mit einer Größe zwischen 20 cm und der Äsungsgrenze des örtlich vorkommenden Schalenwildes aufweisen.
Die Probefläche muss dabei mindestens in einer Richtung eine Ausdehnung von 50 m besitzen.
Die Aufnahme erfolgt an fünf Stichprobepunkten entlang einer Aufnahmegeraden von 40 - 100 m Länge. Dabei werden nun pro Punkt 10 Pflanzen über 20 cm und
5 Pflanzen unter 20 cm untersucht.
Erhoben wird der Verbiss am Leittrieb des Baumes bzw. die Veränderung des Leittriebes seit der vorausgegangenen Aufnahme ermittelt. Ferner wird die Zahl der Pflanzen aufgenommen, deren Leittrieb dem Schalenwildäser entwachsen ist.
Im Land Bayern wird seit 1982 alle drei Jahre jeweils im Frühjahr eine Verbissaufnahme durchgeführt.
Die Untersuchungen dienen verschiedenen Verwendungen und lassen unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten zu:
Vergleich der Baumartmischung in Verjüngungen und in Hauptbeständen Vergleich des Zuwachsverlustes von beliebten und unbeliebten Äsungspflanzen Abschätzung tragbarer Verluste aufgrund des vorhandenen Pflanzenmaterials Vergleich der vorhandenen Pflanzenzahl mit dem Soll-Zustand Vergleich des Verbisses mit wissenschaftlich ermittelten Grenzwerten (Richtgröße: 20 % bei Nadelholz, 40 % bei Laubholz) Beobachtung von Veränderungen bei Folgeaufnahmen Vergleich zwischen verschiedenen Hegegemeinschaften Auswertung der vorhandenen und notwendigen Wildschadensverhütung Vergleich der vorhandenen Pflanzenzahl mit der Pflanzenzahl in Zäunen der Umgebung In Bayern gilt das über die Aufnahme gefertigte Gutachten als Richtlinie für die Erstellung der Abschusspläne.
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1.2.2. Tiroler Traktverfahren (Stand 1984 )
Das Tiroler Traktverfahren untersucht den Wald im Hinblick auf "Wald als Wildlebensraum".
Es werden Traktstreifen von 800 m Länge und 3 m Breite abgesteckt, die einen beliebigen Verlauf haben, zum Beispiel als Gerade oder vier Teile mit jeweils 200 m Seitenlänge. Bei der Verteilung wird darauf geachtet, dass möglichst alle charakteristischen Konfigurationen des Reviers vom entsprechenden Trakt angeschnitten werden. Nun ist vorgesehen, dass zwei Personen alle Merkmale in das Gutachten aufnehmen, die für den Wildlebensraum von Bedeutung sind. Hierbei handelt es sich um Sommerverbiss und Winterverbiss. Dabei wird der Terminaltriebverbiss und Seitentriebverbiss prozentual ermittelt. Des Weiteren wird die Gesamtzahl der Forstpflanzen bis zum Dickungsalter und einer Höhe von bis zu 1,5 m (für das Schalenwild erreichbare Äsung) festgehalten. Außerdem werden Merkmale wie Wege, Landschaftselemente, Wildwechsel, Losungshaufen, Liegestellen usw. in das Gutachten einbezogen.
Die Interpretation bzw. Verwendung des Gutachtens konzentriert sich bei dem Tiroler Traktverfahren auf die Langzeitbeobachtung des Wildlebensraumes anhand möglichst vieler Merkmale sowie auf die Beobachtung von Entwicklungen. Außerdem verwendet man das Gutachten um eine Charakterisierung der Lebensräume einzelner Wildarten zu erhalten. Dieses Verfahren wir auch bundesweit bei der Österreichischen Waldinventur angewandt, mit dem Unterschied, dass dabei ausschließlich Quadrate mit 200 m Seitenlänge als Traktfläche dienen.
1.2.3 Wildschadenskontrollsystem Vorarlberg: ( Stand 1991 )
Das Untersuchungsgebiet umfasst bei dieser Methode der Verbisserfassung die Waldfläche des Bundeslandes Vorarlberg, das dabei in Wildregionen, nach Möglichkeit in Jagdgebiete, aufgeteilt wird.
Traktflächen werden aus verjüngungsfähigen Standorten der Waldfläche im Jagdgebiet ausgewählt. Zunächst wird ein Raster von 707 mal 707 (50 ha) festgelegt.
Vom Rastermittelpunkt ausgehend wird nun ein Standort aufgesucht, der für die Einrichtung des Kontrollzaunflächenpaares geeignet ist. Die Kontrollflächen sind jeweils 6 mal 6 m groß und
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befinden sich in einem Abstand von 5 bis 20 m zueinander. Eine der Flächen wird eingezäunt, die andere lediglich gepflockt. Diese Zäune sind Dauereinrichtungen, die erst ersetzt werden müssen, sobald die Verjüngungspflanzen die Äsungsgrenze erreicht haben.
Für das Gutachten werden auf den Probeflächen alle Baumpflanzen einschließlich der Keimlinge erfasst. Bäumchen von 11 cm bis 4 cm Brusthöhendurchmesser werden ausgezählt. Wenn eine Baumart die Anzahl von 25 Individuen erreicht, wird die Gesamtzahl dieser Baumart hochgerechnet. Des Weiteren sieht die Methode vor, die sechs höchsten Individuen intensiver zu untersuchen. Dabei versucht man das Alter der Pflanze zu bestimmen, stellt die Länge des Leittriebes fest und untersucht den Baum in Hinblick auf Verbiss- und Fegeschäden.
Außerdem wird ermittelt, wie oft die Pflanze in den letzten drei Jahren am Leittrieb verbissen wurde. Daraus ergibt sich, dass die Untersuchungen alle drei Jahre zwischen Juli und September stattfinden. Bei Erstaufnahmen werden Standortmerkmale und die Bodenvegetation ebenfalls in das Gutachten miteinbezogen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen auch bei dem Wildschadenskontrollsystem Vorarlberg mehrere Interpretations- und Verwendungsmöglichkeiten zu:
Vergleich der vorhandenen Verjüngung mit den Vorgaben des Verjüngungszieles, welches auf Grund von Waldgesellschaften und der Waldfunktion festgelegt ist Feststellung der Höhenzuwachsdifferenz: Der mittlere Höhenzuwachs der erforderlichen Mindestpflanzenanzahl darf bei keiner Zielbaumart mehr als zwei Höhenklassen zurückbleiben Verbissbelastung: Es wird als untragbar erachtet, dass mehr als 30 % der Individuen einer Zielbaumart in drei Jahren mehr als einmal am Terminaltrieb verbissen werden
1.2.4 Schweizer Landesforstinventur ( Stand 1994 )
Bei dieser Methode der Verbisserfassung werden Aussagen für Regionen mit mindestens 50 Probeflächen getroffen. Das Verfahren sieht vor, zwei konzentrische Kreise mit 1 m bzw. 2,12 m Radius in einer Jungwaldfläche abzumessen. Zwei weitere konzentrische Kreise werden in einiger Entfernung in Ost- und Westrichtung angebracht.
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Abb. 3 Skizze zum Schweizer Verfahren
Nun folgen die Zählung und die Aufnahme von Verbiss bei Pflanzen mit einer Höhe zwischen 10 und 40 cm im inneren Kreis. Im äußeren Kreis werden Pflanzen und deren Verbissbelastung in das Gutachten aufgenommen, wenn sich diese Pflanzen zwischen 40 cm Höhe und 12 cm Brusthöhendurchmesser befinden. Bei der Untersuchung wird der Jahresverbiss ohne Berücksichtigung des aktuellen Verbisses festgehalten. Falls sich unterhalb der Endknospe zwei sichtbare Schuppenspuren ohne Verbissbelastung befinden (d.h. mindestens die zwei letzten, ehemaligen Endknospen wurden nicht verbissen), so gilt die Pflanze als nicht verbissen. In jedem anderen Fall ist sie als verbissen zu bewerten. Die Aufnahme erfolgt in zehn aufeinander folgenden Jahren jeweils in den Sommermonaten. Das erstellte Gutachten der Schweizer Landesforstinventur dient als Instrument für die Forst- und Umweltpolitik des Landes und bildet die Grundlage für vielfältige politische Entscheidungen auf Schweizer Ebene.
1.2.5 Verbissaufnahme Südtirol
Die Methode der Verbissaufnahme wird auf der gesamten Waldfläche (311 000 ha) Südtirols praktiziert. Mit Hilfe einer Karte im Maßstab 1: 10 000 wird die Waldfläche in rechteckige Rasterflächen von 50 ha Größe eingeteilt. Vor Ort wird dann die erste geeignete Verjüngungsfläche innerhalb des Rasters aufgesucht und verpflockte Kontrollstreifen von
25 m Länge und 2 m Breite gebildet. Bei der anschließenden Zählung werden bei dieser
Methode alle vorkommenden Jungbäume mit einer Höhe bis zu 3 m in die Zählung aufgenommen. Nun werden die Baumarten in Höhenklassen eingeteilt und die jeweilige
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Anzahl des Leittriebverbisses festgemacht. Bei der Aufnahme in Südtirol handelt es sich nicht um ein routinemäßiges Dauerprojekt, sondern sollte nur grundsätzlich die Verbisssituation in Südtirol wiedergeben. Somit dient dieses Gutachten der Erfassung des Wildeinflusses auf den Wald und wird als Entscheidungshilfe bei der Abschussplanung verwendet.
1.2.6. Das Traktverfahren des FUST (Fonds für Umweltstudien 1986)
Dieses von SCHWAB, (Wildverbiss, Schmidt 1999), entwickelte Traktverfahren basiert auf Grundgedanken, die sich wesentlich von den anderen Methoden der Verbisserfassung unterscheiden:
1. Schalenwild ist ein natürlicher Bestandteil jeder Waldgesellschaft
2. Junge Waldbäume, beziehungsweise Teile dieser, gehören zur evolutionsbedingten
Äsung des Schalenwildes
3. Hinsichtlich der Tragbarkeit von Schalenwildbeständen ist nicht entscheidend wie viel
verbissen wird, sondern wie viel nicht verbissen wird
Bei diesem Verfahren geht es in erster Linie nicht darum die absolute Häufigkeit des Verbisses innerhalb einer Weiserfläche bzw. eines Traktstreifens aufzunehmen, sondern es soll festgestellt werden, ob genug Jungbäume dem Äser entwachsen. Die Richtlinien hierfür sind die entsprechenden Forstbetriebsziele. Daraus ergibt sich, dass konkrete Definitionen in Bezug auf das waldbauliche Ziel vorausgesetzt werden müssen.
Für diese Definition sind im Bereich des FUST-Projektes die Österreichischen Bundesforste zuständig. Die Zielgrößen sind regional verschieden. SCHWAB übernimmt für das FUST - Verfahren die Verhältnisse, die im Tiroler Bergmischwald bestehen. In diesem Fall erachtet man 3000 bis 4000 unverbissene Pflanzen pro Hektar als Notwendigkeit. Bei Kieferreinbeständen ist von der Tiroler Landesregierung ein Ziel von 2000 Pflanzen und bei Buchenreinbeständen ein Ziel von 3000 Pflanzen vorgegeben. Die Reinbestände sind jedoch selten.
Beispiel für ein Forstbetriebsziel:
0,6 Fichte, 0,1 Tanne, 0,1 Buche und 0,2 Sonstige
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Ausgehend von mindestens 4000 Jungbäumen pro ha ergibt sich die Zielgröße von 2400 Fichten, 400 Tannen, 400 Buchen und 800 Sonstigen. Durch Streichung der beiden hinteren Stellen ergibt sich die Zielgröße für die Standardtraktfläche von 0,01 ha.
Zur Untersuchung werden verpflockte Traktlinien von 50 m Länge gewählt. Beidseitig dieser Linie wird in einem jeweils 1 m breiten Streifen jeder Jungbaum zwischen 10 und 300 cm aufgenommen. Dabei werden die Baumarten in Höhenstufen eingeteilt. Als verbissen gilt, wenn der Leittrieb abgebissen oder mehr als 50 % der vorjährigen Triebe im oberen Kronendrittel verbissen ist. Außerdem werden Fege- und Schälschäden protokolliert. Im Unterschied zu den anderen Verfahren der Verbisserfassung, die „Verbissprozente" ermitteln, erstellt das FUST-Traktverfahren "Verjüngungskennzahlen".
Diese zeigen auf, um wie viel niedriger oder höher der Ist-Bestand an unverbissenen, gefegten oder geschälten Jungbäumen ist als notwendig. Die Aufnahme erfolgt alljährlich im Frühjahr und wird von Förstern und Jägern gemeinsam durchgeführt, damit Zweifel an dem Ergebnis seitens der Jäger ausgeschlossen werden. Das jährliche Gutachten zeigt sofort jede Änderung hinsichtlich der Schadensintensität und ermöglicht somit eine schnelle lokale Reaktion.
1.2.7 Forstliches Gutachten der Landesregierung Hessen (Stand 1988)
Bei dieser Methode sollten im gesamten hessischen Waldgebiet willkürlich Traktflächen von der Karte aus bestimmt werden. Praktisch ist dies häufig aber nicht umsetzbar, so dass man vor Ort nach geeigneten Weiserflächen sucht, die repräsentativ die Verbissbelastung aufzeigen.
Auf der gewählten Fläche ist ein Traktstreifen anzulegen, indem man vom Ausgangspflock ausgehend, über den mittleren Pfosten, eine Schnur bis zum Endpfosten der Probefläche spannt.
Nun verwendet man eine 2 m lange Latte als Hilfsmittel, die man im rechten Winkel über die Schnur führt, um jeweils 1 m links und rechts besser einsehen zu können.
Innerhalb der entstandenen Fläche sind alle vorkommenden Waldbaumpflanzen der Haupt- und Nebenbaumarten auf Terminaltriebverbiss hin zu untersuchen und in dem Gutachten festzuhalten.
Ferner können Pflanzen wie Weidenröschen, Himbeere oder Brombeere als Weiserpflanzen dienen. Die Aufnahme des Verbisses erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen Revierleiter oder durch einen sonstigen Beauftragten der Landesforstverwaltung unter Beteiligung des zuständigen Revierleiters. Falls es dazu kommt, dass nach den ersten 25 m (50 qm) des Traktstreifens mehr als 150 Waldbaumpflanzen auf Schalenwildverbiss untersucht wurden,
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kann die Verbissaufnahme vorzeitig beendet werden. Diese Methode der Erstellung des forstlichen Gutachtens verschafft Kenntnis über das bestehende Verhältnis von Wild und Wald. Der Grundsatz dabei ist, dass die Verwirklichung der waldbaulich notwendigen Verjüngungsziele durch den Einfluss von Wild nicht verhindert werden darf. Somit wird das forstliche Gutachten im Land Hessen dazu verwendet, um Abschusspläne zu erstellen und Verbesserungen der Lebensverhältnisse des Wildes zu erarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Vermehrung von Äsung, Deckung und Ruhezonen. Des Weiteren gibt das Gutachten darüber Auskunft, ob es notwendig ist, Gatter zu schaffen oder Pflanzenschutzmittel zu verwenden, um Jungbäumen das Wachstum zu ermöglichen.
1.3 Problematik bei der Erstellung und Interpretation von forstlichen
Gutachten
Nachdem mehrere Möglichkeiten der Verbisserfassung vorgestellt wurden, stellt sich unweiger- lich die Frage, welche Problematik sich eventuell aus den jeweiligen Methoden ergibt und wie die Aussagekraft der erzielten Ergebnisse zu bewerten ist.
Aus dem Text von REIMOSER F. & S. REIMOSER (2001) Wie ich Verbiss erkennen kann - Wald! Wild! Schäden? aus der Jagdzeitschrift Pirsch 10, 46-49, geht hervor, welchem Schema man folgen muss, um eine Diagnose zu treffen und um auf die Frage "Fressen die Rehe den Wald auf?" eine fundierte Antwort zu geben. Dieses Diagnoseschema soll im Folgenden näher erläutert werden und es soll geprüft werden, inwieweit die in Kapitel 1.2 aufgezeigten Methoden der Verbisserfassung diesem Diagnoseschema gerecht werden können.
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Abb. 4 Diagnoseschema für Wildschaden
Quelle: REIMOSER, F. & S. REIMOSER. (2001), Wie ich Verbiss erkennen kann, PIRSCH 10, 46-49
Der erste Vorgehensschritt des Diagnoseschemas gibt vor, zu prüfen, ob es sich beim Standort des Baumes, der auf Verbiss untersucht wird, um eine verjüngungsnotwendige Fläche handelt.
Allgemein ist zu sagen, dass in erster Linie die Naturverjüngung erstrebenswert ist, weil sie dazu beiträgt, den Wald als natürliche Lebensgemeinschaft zu erhalten. Somit ist Verjüngung immer dann notwendig, wenn dieser Grundsatz der Erhaltung des Lebensraumes nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist zum einen bei älteren, stärker ausgelichteten Baumholzbeständen der Fall, weil dort der Waldboden gegen Sonneneinstrahlung und Wind geschützt ist. Durch die Bestandserneuerung bzw. Naturverjüngung könnte dem Problem entgegengewirkt werden. Zum anderen erachtet man Verjüngungen bei Flächen als Notwendigkeit, die kranke Baumbestände aufweisen. Die Verjüngung trägt in diesem Fall dazu bei, dass die Produktion des Holzbestandes nicht unterbrochen wird. Während an den alten bzw. kranken Altstämmen Lichtungszuwachs eintritt, kann die junge Generation Fuß fassen, was für das Gleichgewicht des Waldes unerlässlich ist. Wenn sich herausstellt, dass sich der untersuchte Baum in einem verjüngungsnotwendigen Bestand befindet, folgt Schritt 2 des Diagnoseschemas. Dieser Schritt sieht vor, abzuklären, ob es sich bei dem jeweiligen Baum um eine Zielbaumart handelt, oder ob er an diesem Standort nicht vorzukommen braucht. Die Festlegung der
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Zielbaumart steht im engen Zusammenhang mit der Waldbauplanung. Die waldbaulichen Richtlinien helfen wiederum dabei, den passenden Betriebszieltyp (wie z.B. Ertragswald, Schutzwald usw.) anzustreben. Die Baumartwahl, bzw. Zielbaumart, ist eines der Kriterien, die sich aus dem Betriebszieltyp ergeben. Im Falle, dass der „Testbaum" als Zielbaumart vorgesehen ist, folgt Schritt 3 des Diagnoseschemas. Ist dies nicht der Fall, darf der Verbiss nicht als waldschädigend erfasst werden. In Schritt 3 soll ermittelt werden, ob die Anzahl und die Verteilung der unverbissenen Pflanzen der getesteten Baumart für die weitere Entwicklung ausreicht. In Bezug darauf kann nur eine Aussage getroffen werden, wenn der Soll- Zustand bzw. das Verjüngungsziel zum Vergleich mit dem Ist - Zustand klar definiert ist und vorliegt.
Das Verjüngungsziel ergibt sich wiederum aus dem Betriebsziel, dessen Festlegung sich auf vielseitige Aspekte stützt, z.B.:
• Ergebnisse der Standorterkundungen
• Pläne über den Ausbau des Wegenetzes
• Bestandsgeschichtliche Aufzeichnungen
• Gutachten über die technischen Entwicklungsmöglichkeiten
• Erhebungen über allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse
• Besondere Bedürfnisse der Waldbesitzer (z.B. der Gemeinden)
• Raumplanung - Aufgaben der Landeskultur
Wenn das Verjüngungsziel feststeht, kann man einen Soll-Ist-Vergleich durchführen, bei dem die Anzahl der unverbissenen Oberhöhenbäume der betroffenen Zielbaumart den Ist-Wert bildet. Ist eine ausreichende Anzahl unverbissener Pflanzen vorhanden, verliert der verbissene, niedrigere Baum seine Bedeutung. Ist dies nicht der Fall, ist der Baum entscheidend und dient nun dazu in Schritt 4 herauszufinden, ob der Baum durch den festgestellten Verbiss maßgeblich geschädigt ist. Dabei gilt „Verbiss ist nicht gleich Verbiss". Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Leittrieb- bzw. Terminaltriebverbiss und Seitentriebverbiss.
Terminaltriebverbiss liegt vor, wenn einem Jungbaum die Gipfelknospe abgebissen wurde. Die oberen Seitentriebe reagieren, indem sie versuchen, die Funktion des Leittriebes zu übernehmen. Dies kann häufig zur Zwieselbildung führen (der Baum weist keine durchgehende Stammachse auf, sondern zwei gleich starke Stämmlinge. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Fehlentwicklung, die im Jungbaumalter durch
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Erziehungsschnitt noch korrigiert werden kann). Bei Laubhölzern kommt es oftmals dazu, dass drei oder mehrere Triebe dauerhaft in die Höhe wachsen und somit eine sogenannte Mehrstämmigkeit eintritt. Wenn sich der Terminaltriebverbiss über Jahre hinweg wiederholt, kann es vor allem bei Laubhölzern zur Krüppelbildung kommen. Das Wurzelwerk des Baumes wird durch den Verbiss nicht geschädigt, so dass die Wasser- und Nährstoffversorgung der Pflanze erhalten bleibt. Bei Terminaltriebverbiss entwickelt sich die Versorgung dahingehend, dass die Pflanze nun vermehrt in die Seitentriebe investiert. DR. J. POLLANSCHÜTZ untersuchte die Reaktion von Fichten auf Sommer- und Winterverbiss unterschiedlicher Intensität mit Hilfe von simuliertem Verbiss.
Die Ergebnisse zeigten, dass Seitentriebverbiss nur zusammenhängend mit Terminaltriebverbiss zu einem Höhenzuwachsverlust der Pflanze führt. Terminaltriebverbiss wirkt nur in jährlicher Wiederholung negativ auf das Wachstum, einmaliger Terminaltriebverbiss dagegen, kann sogar einen Zuwachsgewinn bewirken. Daraus entwickelten viele Jäger und Forstleute die Meinung, dass ein gewisses Maß an Verbiss dem Wald keinesfalls schade, sondern teilweise sogar nütze. POLLANSCHÜTZ sagt dagegen, dass man das Ergebnis nicht allgemeingültig auf diese Weise auslegen darf. Man muss dabei beobachten, ob es durch den selektiven Verbiss, der vom Rehwild bevorzugten Baumarten zu einer Entmischung der Waldbestände kommt, oder ob eine Verminderung und gelegentliche Verhinderung der Naturverjüngung durch Verbiss von Keimlingen und ein- oder mehrjähriger Forstpflanzen vorliegt.
Das bedeutet: Auch wenn die Hauptbaumart Fichte sich mehrjährig wiederholenden Verbiss ganz gut und ohne nennenswerten Nachteil für den Waldbesitzer verkraftet, kann ein erheblicher - und eventuell gar nicht sichtbarer - Schaden durch Entmischung des Waldes entstehen. Auf diesen Überlegungen basierend muss nun entschieden werden, ob der untersuchte Baum durch Verbiss tatsächlich geschädigt ist oder nicht. Wenn er als verbissen eingestuft wird, erfolgt nun der letzte Schritt der Zustandsdiagnose durch Punkt 5, um zu ermitteln, ob es berechtigt ist von Wildschaden zu sprechen. In Schritt 5 wird überprüft, durch welche Wildart der Baum verbissen wurde. Dies ist von entscheidender Bedeutung, weil im Jagdgesetz § 2 verankert ist, dass nur Tiere, die als Wild definiert sind, Wildschaden bewirken können.
Wenn die Untersuchung des Baumes ergibt, dass er durch Wild und nicht durch Weidevieh oder Mäuse verbissen wurde, ist der letzte Schritt zur Diagnose abgeschlossen, und es kann beurteilt werden, ob von Wildschaden gesprochen werden darf oder lediglich Verbiss vorliegt, der aber keine negativen Auswirkungen auf das Gleichgewicht des Waldes hat.
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Nachdem durch das Diagnoseschema deutlich geworden ist, dass man nur durch den Vergleich von Ist- und Sollzustand eine klare Aussage treffen kann, ob Wildverbiss als Wildschaden zu beurteilen ist, werden die in Kapitel 1.2 geschilderten Methoden dahingehend kritisch geprüft. Es soll herausgefunden werden, ob der Verwendungszweck der jeweiligen Methode berechtigt ist oder nicht.
1. Bayrisches Stichprobeverfahren Der Aufbau dieser Methode zeigt, dass der Schwerpunkt der Verbissuntersuchung auf den Baum an sich ausgerichtet ist. Dies ist hinsichtlich der Bestimmung von Wildschaden nicht ausreichend, weil Aspekte wie die Notwendigkeit der Verjüngung, die Zielbaumart und der Soll-Zustand außer Acht gelassen werden.
Außerdem geht aus dem Stichprobeverfahren nicht hervor, durch welche Wildart der Baum verbissen wurde und ob der Verbiss den Baum in seinem Höhenwachstum einschränkt. Positiv ist anzumerken, dass auch die Anzahl der Pflanzen aufgenommen wird, die dem Äser bereits entwachsen sind. Dies ist ein Ansatz, der eine völlig einseitige Sicht der Dinge verhindert. Die meisten Verwendungszwecke können durch die Untersuchungsart
ausreichend erfüllt werden. Der Vergleich der vorhandenen Pflanzenzahl mit dem Soll-
Zustand jedoch ist nicht stichhaltig, wenn dieser bzw. das Verjüngungsziel nicht klar definiert ist. Fehlerhaft dagegen ist es, das Ergebnis des Stichprobeverfahrens als Richtlinie für die Erstellung der Abschusspläne zu nutzen, da durch das Verfahren nicht vollständig herausgefunden wird, ob der Verbiss waldschädigend ist. Aus diesem Grund sollte das Verfahren erweitert werden, um berechtigte Entscheidungen in bezug auf Abschusspläne zu treffen.
2. Das Tiroler Traktverfahren Da das Ziel des Verfahrens ist, Erkenntnisse über den Wildlebensraum zu erhalten und die Lebensräume einzelner Wildarten besser kennen zu lernen, ist die Methode des Traktverfahrens angemessen. Das Verfahren sieht nicht vor, mit Hilfe der Untersuchungen Abschusspläne zu entwickeln, so dass es als positiv zu bewerten ist.
3. Wildschadenskontrollsystem Vorarlberg Insgesamt zeigt diese Methode, dass man versucht, möglichst viele Aspekte in das Gutachten einzubeziehen. Aus den Verwendungsmöglichkeiten geht hervor, dass man die Verbissauf-
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nahme nicht isoliert interpretiert, sondern in engem Zusammenhang mit dem vorgeschriebenen Verjüngungsziel sieht. Dieses Verfahren kann somit eine begründete Aussage über Wildschaden formulieren und würde ebenfalls dazu berechtigt sein, eine Entscheidungshilfe in Hinsicht auf Abschussplanung darzustellen.
4. Schweizer Landesforstinventur
Diese Aufnahme dient der Schweizer Landesforstinventur als Instrument für die Forst- und
Umweltpolitik des Landes und ist als Grundlage für vielfältige politische Entscheidungen anzusehen. Dass es dieser Aufgabe eigentlich nicht gerecht werden kann, zeigt der Vergleich des Diagnoseschemas mit der beschriebenen Methode.
Es wird deutlich, dass Aspekte wie die Verjüngungsnotwendigkeit und das Betriebsziel des Forstes bei diesem Verfahren keine Rolle spielen. Man sollte sich in diesem Fall um eine Erweiterung der Aufnahme bemühen, damit das Gutachten für politische Entscheidungen auch tatsächlich aussagekräftig ist.
5 . Verbissaufnahme Südtirol Auch diese Methode der Verbisserfassung sollte eigentlich keine Richtlinie für die Abschussplanung des Landes sein.
Der Verbiss wird völlig isoliert und unabhängig von dem Soll-Zustand, der sich wiederum aus dem Betriebsziel ergibt, bewertet und kann somit keine Aussagen in bezug auf den Waldschaden machen. Dieses Verfahren zeigt lediglich die Verbisssituation an sich und wie diese sich im Laufe der Jahre verändert.
6. Das Traktverfahren des FUST Diese Methode weist die gleichen Grundgedanken auf, die auch bei dem „Diagnoseschema für Waldbestand" (s. Abb. 4, S. 19) entscheidend sind.
Somit kann man mit Hilfe des Gutachtens des FUST durchaus die Frage klären, ob von wildschädigendem Verbiss gesprochen werden kann oder nicht. Des Weiteren sind die Ergebnisse dieser Methode verwendbar, um sie als Entscheidungshilfe für Abschusspläne zu benutzen.
7. Forstliches Gutachten der Landesregierung Hessen Diese Methode der Erstellung eines Gutachtens soll Kenntnisse über das bestehende Verhältnis von Wald und Wild vermitteln.
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Daher ist der Grundsatz formuliert, dass "die Verwirklichung der waldbaulich notwendigen Verjüngungsziele durch den Einfluss von Wild“ nicht verhindert werden darf.
Leider kann das erstellte forstliche Gutachten darüber keine Auskunft geben, weil die Methodenbeschreibung nicht vorgibt, die Ergebnisse der Verbissaufnahme mit dem entsprechenden Verjüngungsziel zu vergleichen. Trotz der mangelhaften Erstellung des Gutachtens wird es in Hessen dazu verwendet, um Abschusspläne auszuarbeiten, obwohl das Gutachten nicht aussagen kann, ob der Wald durch das Wild geschädigt wird.
Das Verfahren sollte daher dahingehend verbessert werden, dass Vergleichsmomente zwischen Ist- und Sollzustand geschaffen werden können, um eine begründete Aussage über Waldschäden und eventuellen entgegenwirkenden Maßnahmen treffen zu können.
Neben inhaltlichen Schwächen und falscher Interpretation einiger Methoden besteht noch ein weiteres Problem, das das Erstellen von Verbissgutachten erschwert.
Zweifellos wird Verbiss hauptsächlich vom Rehwild verursacht, obwohl grundsätzlich alle wiederkäuenden Schalenwildarten verbeißen. Wenn man innerhalb einer Verbisserfassung nicht darauf achtet, herauszufinden, welche Wildart der „wahre" Verursacher des Schadens ist, kann es zu Fehlentscheidungen in Bezug auf Schutzmaßnahmen, Schadensersatz und Abschussplänen kommen. Beispielsweise kommt es in Rotwildrevieren häufig dazu, dass nur das Rotwild für den Verbiss verantwortlich gemacht wird, weil Rehwild in Rotwildrevieren oftmals nicht „ernstgenommen" wird. Man erhöht folglich unberechtigter Weise den Abschuss von Rotwild und kann dem Verbiss trotzdem nicht entgegenwirken. In Gebieten, in denen mehrere Schalenwildarten vorkommen, muss man verstärkt auf die Losung achten, die man an untersuchten Verbissstellen finden kann, um den Schaden richtig zuordnen zu können.
Neben dem Schalenwild darf man aber nicht den Hasen als „Verbeißer" außer Acht lassen. Am stärksten gefährdet sind dabei Eiche und Buche. Häufig kann gerade Hasenverbiss gravierend sein, da die Tiere meist kleinflächig wirken. Hasen richten sich beim Verbeißen auf und erreichen so mühelos Knospen, die 50 cm hoch über dem Boden stehen. In Regionen, in denen im Winter hoher Schnee liegt, kann es gut möglich sein, dass die Seitentriebe einer Buche beispielsweise vom Hasen gestutzt werden. Um den Verbiss des Hasen von dem des Rehwildes unterscheiden zu können, sollte man einerseits wiederum auf die vorhandene Losung achten.
Die zweite Möglichkeit, den Verursacher festzumachen, gestaltet sich schwieriger, weil hierbei ein scharfes Auge erforderlich ist. Man sollte sich die Verbissstelle der betroffenen
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Pflanze genau anschauen, denn dort können sich zwei unterschiedliche Bilder zeigen. Hasen haben im Ober- und Unterkiefer scharfe, ständig nachwachsende Schneidezähne bzw. Nagezähne, die demnach ein scharfes, glattes Schnittbild an dem Baum erzeugen. Dem wiederkäuenden Rehwild hingegen fehlen die Schneidezähne im Oberkiefer und es rupft daher die Triebe ab. Die von ihm erzeugten Schnittstellen sind zwar von unten her glatt, am oberen Rand aber deutlich ausgefranst.
Die Unterscheidung, ob der Verbiss nun vom Schalenwild oder vom Hasen erfolgte, ist in Deutschland schon deshalb wichtig, weil in der Regel nur die vom Schalenwild verursachten Schäden ersetzt werden müssen.
BJG § 29: Schadensersatzpflicht
„Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. (...)"
Verbissschäden des Hasen an Forstpflanzen haben aber nicht nur eine waldbauliche, sondern gleichzeitig eine politische Dimension. Während nämlich der Naturschutz bei Hinweis auf
Verbissschäden durchaus für höhere Schalenwildabschüsse eintritt, fordert er lokal (beispielsweise in Bayern) eine ganzjährige Schonzeit für Hasen. Bei allen bestehenden theoretischen jagdpolitischen und forstwirtschaftlichen Kenntnissen über Hasen- und Schalenwildverbiss ist es sehr schwierig, richtige Entscheidungen bezüglich der Reaktion auf Verbissbelastung und eventuelle Waldschäden zu treffen. Denn auch, wenn an der einzelnen Pflanze zu erkennen ist, welche Tierart diesen Baum verbissen hat, ermöglicht das keine klare Aussage, weil meistens auf einer Fläche mehrere Verursacher in Erscheinung treten. Bei zwei oder mehr „Verbeißern" ist es fast unmöglich eine angemessene Gewichtung zu finden, so dass sich hieraus eine weitere Schwierigkeit für die Erstellung und die Interpretation von forstlichen Gutachten ergibt.
Die Methoden zur Erfassung des Wildverbisses sollten in jedem Fall vorrangig der Biozönose des Ökosystems Wald gerecht werden und sollten nicht ausschließlich der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen dienen. Waldbauliche Maßnahmen sollten daher das
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Gleichgewicht des Ökosystems Wald unterstützen und nicht gefährden. Naturgemäßer Waldbau bedeutet:
• Begründung und Förderung von Mischwäldern,
• Förderung der natürlichen Verjüngung,
• Anbau standortgerechter Baumarten,
• Erhaltung strukturreicher und altersgemischter Wälder,
• Vermeidung von Kahlschlägen und Abkehr von der sogenannten Altersklassenbewirtschaftung,
• Orientierung der Holznutzung an der Wertentwicklung der Einzelbäume,
• weitgehender Verzicht auf Chemie.
1.4 Darstellung und Dokumentation verschiedener Wildschäden Sämtliche Wildarten Mitteleuropas leben heute inmitten einer in Jahrtausenden gewachsenen und heute meist intensiv genutzten Kulturlandschaft (Land- und Forstwirtschaft, Freizeit). Besonders die als Kulturfolger geltenden Wildtiere beanspruchen die veränderte Umwelt in Menschennähe als Lebensraum und ernähren sich zum Teil von den dort wachsenden Nutzpflanzen. Dieses unantastbare Lebensrecht wird den Wildtieren von den Grundeigentümern land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen als selbstverständliche Verpflichtung gegenüber der Lebensgemeinschaft grundsätzlich eingeräumt. Erst wenn bei der Nahrungsaufnahme oder durch bestimmte Verhaltensweisen die Grenzen des Zumutbaren überschritten werden, spricht man von Wildschaden.
Es sind in erster Linie wirtschaftliche Schäden, die an Grundstücken, den darauf befindlichen Nutzpflanzen und Erzeugnissen sowie an den darauf lebenden Haustieren, z.B. Hausgeflügel, angerichtet werden. Zwar liegen die Ursachen für Wildschäden zum Teil an den im Rahmen einer Überhege zu stark angewachsenen Wildbeständen, oftmals jedoch kommt auch Mangel an ausreichender natürlicher Äsung, insbesondere in den von reinen Monokulturen beherrschten Forsten, als Auslöser in Betracht. Scheue Wildarten, wie z.B. Rotwild (Cervus elaphus), verursachen deshalb oft erhebliche Schäden (insbesondere Schälschäden), weil sie durch den Erholungsverkehr und Freizeitsport am Verlassen der Einstände gehindert werden. Allgemein lassen sich die Wildschäden in vier Gruppen aufteilen, nämlich Verbissschäden, Schälschäden, Schlag- und Fegeschäden sowie zusätzlich Feldschäden.
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1.4.1 Verbissschäden
Der Verbissschaden an jungen Laub- und Nadelbäumen wird von den Schalenwildarten Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Muffel- und Gamswild sowie von Hasen und Wildkaninchen verursacht. Am stärksten ins Gewicht fallen, gebietsweise unterschiedlich, die Schäden durch Rot- und Rehwild. Dabei unterscheidet man zwischen Sommer- und Winterverbissschäden. Am häufigsten tritt der Winterverbiss auf. Besonders Rehe wählen ihre Nahrung oder Äsung mit Vorliebe nach deren Stickstoffgehalt aus, der z.B. in Knospen von Laubbäumen hoch ist. Dabei werden meist infolge unzureichender natürlicher Nahrung die Knospen und jungen Triebe abgebissen und geäst.
Das Abäsen von Seitentrieben wirkt sich in der Regel nicht Baum schädigend aus.
Abb. 5 Rehbock auf Futtersuche
Quelle: CLAUßEN: Wild und Hund (1986), Sonderdruck 14, S.23, Verlag Parey
Hierbei wirkt sich aus forstwirtschaftlicher Sicht besonders das Abbeißen des Terminaltriebes (Baumspitze) schädigend aus. Verbissschaden durch Schalenwild ist deshalb besonders schwerwiegend, weil das Wild zunächst grundsätzlich die nach oben wachsenden Vertikaltriebe verbeißt, womit das Höhenwachstum unterbunden wird, was dazu führt, dass Missbildungen des Stammes entstehen und die Bäume allmählich eine heckenähnliche Kugelform annehmen.
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Abb. 6 Vom Rotwild verbissene Fichtenkultur
Quelle: CLAUßEN (2000): Der Jäger und sein Revier, Parey Verlag
Durch Verbissschaden wird das Höhenwachstum beeinträchtigt und somit wächst der Baum
nicht wie gewohnt.
Abb. 7 Vergleich von einem verbissenen (vorne)
und einem gesunden Baum (hinten) bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 27.05.06)
Abb. 8 Vergleich von kleinwüchsigen, verbissenen (im Vordergrund)
und großen, gesunden Bäumen (im Hintergrund) bei Bolsterlang
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Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 27.05.06
Im Gegensatz dazu, verbeißen Wildkaninchen überwiegend die seitwärts wachsenden Horizontaltriebe. Der von ihnen verursachte Schaden an Forstkulturen ist deshalb meistens nicht schwerwiegend. Hasenschaden, der bekanntlich nicht ersetzt wird, tritt hauptsächlich an jungen Laubbäumen, insbesondere im Winter bei Schnee, auf.
Die Frage, ob Schalenwild oder Hasen und Kaninchen als Verursacher in Betracht kommen, lässt sich an den Zahnspuren feststellen. Da Rehwild z.B. bekanntlich nur im Unterkiefer Schneidezähne besitzt, weisen die Bissstellen auf der unteren Seite einen glatten, abgeschnittenen Rand auf, während der Rand oben uneben und faserig ist.
Abb. 9 Rehverbiss an einer Fichte bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.06
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Der Biss von Hasen und Kaninchen dagegen gleicht einem wie mit dem Messer durchgeführten. glatten Schrägschnitt.
Abb. 10 Verbiss vom Hasen an einer Buche bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.06
Abb. 11 Rehverbiss bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
Entsteht in der Ebene und in Mittelgebirgen durch den Verbiss „lediglich“ forstwirtschaftlicher Schaden, so kann er sich im alpinen Bereich geradezu existenzgefährdend für die Bevölkerung auswirken. Durch ständigen Rückbiss kann dort das Aufkommen junger Bäume verhindert und somit nach dem Zusammenbrechen überalterter Bestände die Lawinengefahr und Bodenerosion gefördert werden.
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1.4.2 Waldbestand und Schälschäden, ein „wachsendes“ Problem
Die Bundesrepublik Deutschland gehört, innerhalb Europas, zu den waldreichen Ländern mit hoher Schalenwilddichte: von 7,3 Mio. Hektar Waldfläche sind insgesamt 4,4 Mio. Hektar mit schälenden Wildarten besiedelt, d. h. 60% des Waldbestandes gelten als schälgefährdet.
Diagramm 1: Waldfläche in der Bundesrepublik Deutschland Waldfläche in der Bundesrepublik Deutschland
Quelle: Auswertungs- und Informations-Dienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e.V.
Geschälte Waldbestände sind besonders sturmgefährdet und anfällig für Schädlingsbefall durch biotische und abiotische Schäden.
Abb. 12 Schälschäden an Fichte
Quelle: CLAUßEN (1986): Wild und Hund, Sonderdruck 14, S. 22, Parey Verlag
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1.4.3 Schälschäden - eine Kette von Ursachen
Mangelndes Äsungsangebot, wachsender Tourismus, eine fast ganzjährige Bejagung, das Zerschneiden natürlicher Biotope sowie eingeschränkte Lebensräume erschweren dem Schalenwild den natürlichen Lebensrhythmus und zwingen u. a. das Rotwild zu verstärktem Schälen.
Diagramm 2: Schälgefährdete Zeiträume der einzelnen Baumarten
Quelle: Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e. V.
Abb. 13 Typischer Schälvorgang bei Rotwild
Quelle: CLAUßEN (1986): Wild und Hund, Sonderdruck 14, S. 22, Parey Verlag
Das Schälen der Rinde von Bäumen oder Sträuchern wird von den Schalenwildarten Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild sowie als Nageschäden von Hasen, Kaninchen und in einem oftmals nicht unerheblichen Umfang auch von Mäusen verursacht.
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Abb. 14 Schälschaden von Rotwild an Fichte bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 28.05.2006
Abb. 15 Schälschaden bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 28.05.2006
Häufig wird das Schälen dem Wild als schlechte Angewohnheit und gleichsam als Unsitte ausgelegt. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um einen artgerechten Nahrungserwerb, wobei die übersteigerte, forstwirtschaftlich nicht mehr zu verkraftende, Schältätigkeit den
Verdauungsrhythmus aufrechterhalten werden, wenn nicht durch den Verzehr von Baumrinde, wenn es sonst nichts „Wildgerechtes“ zu äsen gibt? Selbst bei geringster Dichte
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kann z.B. Rotwild noch gehörigen Schaden anrichten, wenn es gezwungen ist, sich tagsüber in großen Dickungspartien aufzuhalten, in denen kaum ein Halm wächst. Schließlich zwingt der Mangel an bestimmen Nährstoffen, die in der sehr gehaltvollen Rinde enthalten sind, das Wild zum Schälen. Rehwild schält nicht. Am auffälligsten und besonders schwerwiegend ist der Schälschaden des Rotwildes. In einer Höhe von etwa 90-150 cm wird die nicht verborkte Rinde (Spiegelrinde) der Fichte, Kiefer, Rotbuche und verschiedener Edellaubhölzer geschält. Während im Winter die Baumrinde meist klein- flächiger abgenagt oder geschabt wird, kommt es während der Vegetationszeit, wenn die Pflanzen „im Saft stehen“, meist zu einem großflächigen Abziehen der Rinde. Dementsprechend wird zwischen „Sommerschäle“ und „Winterschäle“ unterschieden.
Abb. 16 Sommerschäle an Fichten
Quelle: CLAUßEN (1986): Wild und Hund, Sonderdruck 14, S. 22, Parey Verlag
Abb. 17 Schälschaden durch Rotwild. Die Spiegelrinde der Kiefer ist besonders beliebt.
Quelle: CLAUßEN (1986): Der Jäger und sein Revier, Parey Verlag
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Besonders schlimm ist die Sommerschäle. Beim Abreißen ganzer Rindenpartien entstehen flächige Schäden. Im Winter werden die Stämme nur mehr oder weniger benagt. Selbst wenn bei kleinflächiger Schäle die Wunde vom Baum wieder geschlossen werden kann, kommt es in den meisten Fällen vorher zu einem Pilzbefall und damit zur Holzfäule, da die Saftzufuhr über die Rinde unterbunden wird (HARTMANN 1988).
Abb. 18 Schälschaden liegt 1-2 Jahre zurück, Baum verharzt (bei Bolsterlang)
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 26.05.2006
Abb. 19 Rotfäule bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 26.05.2006
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Abb. 20 Alter Schälschaden an Laubholz
Quelle: Wöbra, Osterode, Waldbestand mit Zukunft
Abgesehen von der Wertminderung des Holzes sinkt auch die Widerstandskraft solch kranker Bäume gegen Sturm und Schneedruck. Wenn in einzelnen Regionen kaum oder wenig geschält wird, liegt der Grund dafür in der wildtiergerechten Infrastruktur (Nahrung/ Ruhe) des betreffenden Gebietes.
Hasen- und Kaninchen-Schälschäden entstehen meistens im Feld. Das Abnagen der Rinde an stehenden Bäumen wird am häufigsten durch Hasen verursacht.
Abb. 21 Nageschäden durch Kaninchen
Quelle: CLAUßEN (2000): Der Jäger und sein Revier, Parey Verlag
Besonders bei Schnee sind Obstbäume wie Apfel, Birne und Kirsche stark gefährdet. Kaninchen können besonders den Weinbauern große Sorgen bereiten, indem sie die jungen Rebstöcke schälen.
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Die Frage, ob Nageschäden durch Hasen oder Kaninchen verursacht wurden, lässt sich nach gründlicher Untersuchung des Schadensbildes, relativ leicht beantworten. Die Zahnspuren des Hasen sind 6 mm breit, während Kaninchen etwa 5 mm breite Bissspuren hinterlassen. Wühlmäuse (vor allem Rötelmäuse), die manchmal immense Nageschäden an jungen Waldbäumen, hauptsächlich Eichen, Buchen und Tannen anrichten, hinterlassen Zahnspuren von 1,5- 2 mm Breite.
1.4.4 Schlag- und Fegeschäden
Die Cerviden schieben bekanntlich alljährlich ein neues Geweih, das von den einzelnen Arten zu verschiedenen Zeiten gefegt wird. Rehböcke entfernen den Bast von Mitte März bis Anfang Mai. Später erfolgt das Fegen zur Einstandsmarkierung. Dabei reiben sie ihre Gehörne besonders gern an den glatten Stämmen der jungen Lärchen, Douglasien und der Laubweichhölzer. Mitunter wird die Rinde in einer Höhe zwischen 20 und 80 cm restlos abgescheuert, sodass der Baum abstirbt. Rot- und Damwild fegen im Sommer zwischen Juli und September. Sie wählen alle forstlich wichtigen Baumarten, wobei nicht nur die Stämme blankgefegt werden, sondern auch erhebliche Schäden durch das Schlagen des Geweihes in den Kronen jüngerer Bäume entstehen. Schlagschäden, die vor allem beim Abreagieren des Kampftriebes verursacht werden, treten bis zum Ende der Brunftzeit auf.
Abb. 22 Fegeschaden vom Hirsch bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 26.05.2006
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Abb. 23 Fegeschaden (links) und Schälschaden (rechts) bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
1.4.5 Feldschäden
Frisch angesäte Getreidefelder sind durch verschiedene körnerfressende Vögel gefährdet. In Ballungsgebieten richten Haustaubenschwärme zuweilen große Schäden an. Aber auch Rabenvögel, Fasanen und Ringeltauben nehmen häufig das keimende Saatgut auf. Echte Wildschäden werden lediglich durch Rot-, Dam- und Schwarzwild verursacht. Gefährdet sind insbesondere Hafer-, Weizen- und Maisschläge, bei denen durch Heruntertrampeln die größten Verluste entstehen.
Der lästigste Schaden ist der Wiesenschaden bzw. der Wühlschaden durch Schwarzwild. Wiesenschäden entstehen meist dann, wenn Sauen übermäßig viel Eicheln, Bucheckern oder auch Mais gefressen haben und in der Folge Heißhunger auf tierisches Eiweiß, wie Würmer, Larven, Käfer und Mäuse, entwickeln. Die Sauen drehen dabei die Grasnarbe um, sodass das Wachstum aussetzt, und die Arbeiten bei der Heuernte erschwert werden. Je früher die Reparatur dieser Wiesenschäden stattfindet, umso geringer fällt im Frühjahr der zu erwartende Aufwuchs- schaden aus. Darüber hinaus fördert eine frühzeitige, möglichst bei trockenem oder noch besser bei leicht frostigem Wetter durchgeführte Bodenbearbeitung das Zerfallen der aufgewühlten Erdbrocken.
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Abb. 24 Wiesenschaden durch Sauen, Trift bei Harmerz
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 06.04.2006
1.4.5.1 Wer zahlt für die Wildschäden?
Nachfolgender Zeitungsartikel aus der Fuldaer Zeitung vom 12. Januar 2007 zeigt deutlich, dass die durch das Wild verursachten Schäden auf Äckern und Grünflächen im Landkreis Fulda in letzter Zeit zugenommen haben. In dem Artikel geht es darum, wer für die Wildschäden bezahlen soll. Aufgrund des vermehrten Anbaus von so genannten Energiepflanzen, wie Silomais, Sonnenblumen oder Chinaschilf, ist es laut GÜNTER DIENST (Hünfeld), dem stellvertretenden Vorsitzenden des Landesjagdverbandes Hessen, nicht mehr tragbar, die Wildschadensleistungen allein den Jägern aufzubürden. Denn auch diejenigen, die von dem großflächigen pflanzlichen Biomasse-Anbau profitieren und die landwirtschaftlichen Biogas-anlagen betreiben, sollen laut DIENST in die Schadenersatzforderungen mit einbezogen werden. Auch der Kreisjagdberater JÜRGEN MANNS (Burghaun) ist der Ansicht, dass die Jagdpachtsituation verbessert werden müsse, damit es in Zukunft wieder möglich ist, neue Pächter für Reviere zu finden. Dies war in letzter Zeit immer schwieriger geworden.
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Zeitungsartikel 1 Wer zahlt für die Wildschäden?
Quelle: Fuldaer Zeitung Freitag, 12. Januar 2007
Wildschäden treten auch in Maisfeldern auf. Mais ist dreimal im Jahr ein großes Thema für die Wildschadenskasse. Einmal im Frühjahr, während der Aussaatzeit, zum zweiten Mal von
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der beginnenden Kolbenreife bis hin zur Ernte und zum dritten Mal, wenn nicht geerntete Kolben untergepflügt und mit Wintergetreide übersät werden.
Abb. 25 + 26 Schäden im Maisfeld
Quelle: CLAUßEN ( 2000): Der Jäger und sein Wild, Parey Verlag
1.5 Borkenkäferbefall
Sehr wichtig erscheint bei der Frage nach den Schäden im Ökosystem Wald auch der Borkenkäfer (Scolytidae). Als Wirtspflanzen dienen den Käfern überwiegend holzartige Gewächse. Als Primärkonsument beziehungsweise Destruent spielt er eine wichtige Rolle im Stoffkreislauf des Ökosystems Wald. Der Öffentlichkeit bekannt, sind die Borkenkäfer jedoch in erster Linie durch die starken Schäden, die einige Arten von ihnen nach Massenvermehrungen in Wäldern anrichten können.
Seit vielen Jahren sterben Fichtenbestände nach Borkenkäferbefall. Die wichtigste Rolle spielt dabei der Buchdrucker, der als Bewohner der Fichte über Jahrmillionen zusammen mit ihr vorkam. Neben dem Buchdrucker spielen bei der Fichte und anderen Baumarten noch weitere Borkenkäferarten (Kupferstecher, Waldgärtner, Eichenbastkäfer, Buchenborkenkäfer) eine
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Rolle als "Verursacher" ungewöhnlicher Schäden. Für die folgende Betrachtung soll aber ausschließlich der Buchdrucker als Beispiel für Schäden im Wald dienen. Der Buchdrucker (Ips typographus), ist etwa fünf Millimeter groß und gehört zur Familie der Borkenkäfer. Dort wird er den Rindenbrütern zugerechnet, da er seine Brutsysteme in der Rinde der Wirtsbäume anlegt. Dieser Käfer ist klein und walzenförmig. Er ist schwarzglänzend und mit einer bräunlichen Behaarung versehen.
Abb. 27 Buchdrucker (Bolsterlang)
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
Abb. 28 Larvengänge des Buchdruckers (Bolsterlang)
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
Der Buchdrucker befällt vor allem Fichten. Normalerweise kann die Fichte durch die Absonderung von Harz Insekten abwehren. Ist sie aber in irgendeiner Form geschwächt, kann sie durch Borkenkäfer geschädigt werden. Derartige Brutherde dienen bei geeigneter Witterung (optimal: trocken, heiß, windstill) als Ausgangspunkt für eine Massenvermehrung, der ganze Bestände zum Opfer fallen können.
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Abb. 29 Vom Borkenkäfer befallenes Waldgebiet im Allgäu bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 27.05.2006
Selbst geschwächte Fichten können aber kaum von einzelnen Käfern geschädigt werden. Nötig ist eine erhöhte Konzentration der Angreifer. Eine entscheidende Rolle spielen dabei Duftstoffe. Zunächst werden kränkelnde Fichten nach deren Geruch angeflogen, es folgt das "Einbohren" zur Anlage von Brutsystemen. Die Fichte wehrt sich durch klebrigen und giftigen Harzfluss, dem die ersten Angreifer zum Opfer fallen. Die Fichtenborkenkäfer wandeln Harzinhaltsstoffe jedoch in Duftstoffe um. Dies steigert die Attraktivität des Baumes, was wiederum eine erhöhte Angriffsintensität zur Folge hat. Steigt diese über die Widerstandsfähigkeit der Fichte, werden die ersten Brutsysteme bei weiterer Abgabe von Lockstoffen angelegt. Neben der kontinuierlichen Besiedlung des Brutherdes, erfolgt der Übergriff auf die Nachbarbäume. Bei Überbesiedelung wird auch dieses per Duft gemeldet.
Eine ganze Reihe weiterer Begünstigungen der Borkenkäfer resultiert aus der Schadstoffbelastung der Luft. Wenn gesunde Fichten vom Borkenkäferweibchen angebohrt werden, sondern sie Harz ab. Das Borkenkäferweibchen bekommt die Mundwerkzeuge voller Harz und kommt um, falls es nicht gleich aus angeborenem Instinkt den gesunden Baum meidet. Immissionsgeschädigte Fichten harzen schlecht oder nicht. So ist ihre Abwehr wesentlich geschwächt und der Buchdrucker begünstigt. Wenn die Kronen von Fichtenbeständen als Folge von Schadstoffeinwirkung verlichten, kann die Sonnenstrahlung in den Bestand eindringen, und weil gleichzeitig der Wind noch abgebremst wird, kommt es zur Bildung warmer Nischen im sonst kühlen Waldbestand. Damit hat der Käfer in
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immissionsgeschädigten Beständen eine weitere Begünstigung. Die Chancen für eine zweite oder gar dritte Generation steigen.
Wichtig ist dabei auch, dass immissionsgeschädigte Fichten weniger standfest sind als gesunde. Die Wurzeltiefe nimmt unter dem Einfluss von Bodenversauerung ab. Die Feinwurzelmasse wird unter der Wirkung von Bodenversauerung und Schwermetalleintrag weniger, und die Stammform ändert sich zu höheren Massenanteilen im oberen Stammbereich. Infektionen mit holzzersetzenden Pilzen wie Rotfäule der Fichte nehmen, als Folge der Wurzelschäden, zu. Damit aber sind die Bestände anfälliger für Schäden durch Stürme und Schneedruck. Solche Schädigungen behindern außerdem die Wasserversorgung der Bäume erheblich.
Abb. 30 Ausgetrocknete Bäume bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
Dazu kommt noch, dass Schwefeldioxid, Stickoxide und Ozon die Schließzellen der Spaltöffnungen an Nadeln und Blättern vergiften. Der Baum kann dadurch auch seine Wasserabgabe nicht mehr wirksam vermindern. Er wird zu trocken und das begünstigt den Käferbefall. Verstärkt wird diese Austrocknung noch dadurch, dass die Bestände aus den oben geschilderten Gründen an vielen Stellen durch Wind und Schneebruch aufgerissen werden. Dabei entstehen im Holz Risse, die den Wassertransport noch weiter erschweren. Die Belastung für die Bäume ist extrem, und gleichzeitig haben die Borkenkäfer nochmals verbesserte Bedingungen.
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Abb. 31 Borkenkäfer befallene Fichte bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
Wenn man nun noch bedenkt, dass als Wirkung der massenhaft emittierten Treibhausgase die mittlere Jahrestemperatur global und in unserer Region deutlich steigt, und die Häufigkeit und Stärke von Stürmen offensichtlich zugenommen hat, so wird nur allzu deutlich, dass nicht der Borkenkäfer, sondern der Mensch der größte Waldschädling ist, zumal grundsätzlich ähnliche ökologische Zusammenhänge auch bei der derzeitigen Massenvermehrung vieler anderer Waldinsekten eine Rolle spielen.
Besondere Sorge bereitet den Forstämtern der Orkan „Kyrill“, der am 18. Januar 2007 über ganz Europa hinwegfegte. Wie nachfolgender Zeitungsbericht aus der Fuldaer Zeitung vom
23. Januar 2007 „Kyrill wütete in Osthessens Wäldern“ verdeutlicht, ist dabei allein im
Bereich des Forstamtes Hofbieber ein beträchtlicher Schaden entstanden. Etwa 160000 Festmeter, das ist das Doppelte der üblichen jährlichen Einschlagsmenge, wurden von Orkanböen einfach umgeworfen und entwurzelt. Negativ wirkte sich dabei auch die ungewöhnlich warme Witterung aus, denn bei gefrorenem Boden wäre, aller Voraussicht nach, ein wesentlich geringerer Schaden entstanden. Auffällig ist dabei der große Anteil an Fichten, der von der Wetterkapriole betroffen ist.
Dies konnte ich auch in unserem Garten beobachten, in dem vier serbische Fichten und eine Kiefer einfach umgeweht wurden. Dass der vergangene trockene Sommer und der bislang milde Winter ideal für die Population des Borkenkäfers waren, steht außer Frage. Schlüpfen
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im Frühling die Larven des Käfers, wird der Borkenkäfer im großen Stil die vom Sturm
umgeworfenen Nadelbäume und danach die gesunden Bäume angreifen.
Quelle: Fuldaer Zeitung, 23. Januar 2007
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2 Traktflächenuntersuchung
2.1 Untersuchungsort: HHG Sonthofen; Hegegemeinschaft Rohrmoos
Wie man deutlich in einigen vorangegangen Abbildungen erkennen kann, habe ich mich im vergangenen Jahr häufiger für ein paar Tage im Allgäu aufgehalten. Dort kam mir die Idee, ein bestimmtes Waldgebiet, mit Hilfe des dort ansässigen Berufsjägers und Wildaufsehers, HERRN HERZ, genauer zu betrachten. Aus diesem Grund liegt mein erster Untersuchungsort für die Besondere Lernleistung im Landkreis Oberallgäu und umfasst die Hochwildhege- gemeinschaft (HHG) Sonthofen, im Speziellen, die Hegegemeinschaft 1 Rohrmoos. Da es sich in den folgenden Ausführungen häufig um Hegegemeinschaften handelt, möchte ich zunächst in knapper Form darstellen, was Hegegemeinschaften bedeuten und wie sie an Abschussplänen mitwirken können.
2.1.1 Bedeutung und Aufgabe der Hegegemeinschaften
Die Bildung einer Hegegemeinschaft eröffnet die Möglichkeit, Hegemaßnahmen über weite Gebiete hinweg, ungeachtet der Reviergrenzen, planmäßig und gemeinsam durchzuführen (§ 10a Abs. 1 BJG). Dadurch können Wildarten in ihrem zusammenhängenden Lebensraum einheitlich gehegt werden.
Die Bildung einer Hegegemeinschaft kann auf zweifache Weise erfolgen, nämlich erstens durch freiwilligen Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten (JAB) mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke zum Zwecke der Hege des Wildes (§ 10a Abs. 1 BJG). Dieser Zusammenschluss erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage, überwiegend in der Form eines nicht rechtsfähigen Vereins. Zweitens durch Anordnung der unteren Jagdbehörde, wenn ein freiwilliger Zusammenschluss innerhalb einer bestimmten Frist nicht zustande kommt und eine revierübergreifende Hege des Wildes notwendig ist (§ 10a Abs. 2 BJG).
Im Allgemeinen wirken die unteren Jagdbehörden auf die Bildung von Hegegemeinschaften hin und bestätigen diese, wenn sie den Erfordernissen einer wirkungsvollen Hege entsprechen, d.h. wenn sie den konkreten Lebensraum des zu hegenden Wildes umfassen, so dass eine großflächige Hege und einheitliche Abschussregelung möglich ist. Je nach Landesrecht wirken Vertreter der bestätigten Hegegemeinschaften bei der Festsetzung der Abschusspläne mit. Innerhalb der Hegegemeinschaften sind die Abschusspläne im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der einzelnen Jagdgenossenschaften und den Inhabern der Eigenjagdbezirke, die der Hegegemeinschaft angehören, aufzustellen (§ 21 Abs. 2 BJG). Auf diese Weise wird der Abschuss im gesamten Gebiet gemeinsam geplant. Aufgabe der Hegegemeinschaften ist es, Hegemaßnahmen gemeinsam durchzuführen, den Abschuss
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untereinander abzustimmen und schließlich die Einhaltung und Erfüllung der Abschusspläne
zu überwachen.
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2.1.2 Dokumentation des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung 2003 und 2006 Landkreis Oberallgäu Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen
Für den Bereich von Hegegemeinschaften – ca. 4000 bis 10000 ha, je nach Biotopverhältnissen – werden Lebensraumgutachten erarbeitet, in denen die naturgegebenen Grundlagen und der aktuelle Wald- und Feldzustand erfasst und ggf. Vorschläge zur Verbesserung der ökologischen Situation unterbreitet werden. In einem zweiten Teil des Lebensraumgutachtens wird die Verbissbelastung von Forstpflanzen auf Weiserflächen in einem dreijährigen Turnus ermittelt.
Gegebenenfalls können schalenwildfreie Forstkulturgatter in akzeptabler Entfernung zu den Weiserflächen als Vergleich herangezogen werden und unter Zugrundelegung des Abschusses der letzten drei Jahre wird der künftige Rehwildabschuss festgelegt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung der Altersschätzung jedes erlegten Stückes Rotwild durch einen Sachverständigen, was einem körperlichen Nachweis der tatsächlichen Erlegung entspricht. In einem rastermäßigen Stichprobenverfahren wird die Verbissbelastung an repräsentativen Verjüngungsflächen erhoben, bewertet wird der Verbiss im obersten Drittel der Pflanzen. Höchster Grundsatz dabei:
Die waldbaulich notwendige Naturverjüngung darf nicht durch das Wild verhindert werden. Besonderheiten
2.1.2.1 Waldanteil, Waldverteilung
• Waldanteil mit rund 40% deutlich unter der Bewaldung des oberbayrischen Hochgebirges (dort knapp 60& Bewaldung)
• Hoher Grünflächenanteil (Alpen)
2.1.2.2 Geologische, klimatische Besonderheiten
• Deutschlandweit höchste Jahresniederschläge (bis zu 3000 mm)
• Allgäutypische Geologie, Morphologie: labile Flyschrutschhänge (in Flyschgebieten überwiegen weiche Formen), erosionsanfällige Molasseschichten (Schlamm, Sand, Kies), tiefgründige Allgäuschichten, Tobel, Schluchten, Steilhänge
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• Sehr hohes Hochwasser- und Erosionspotential (Hochwasser- und Murenereignisse der vergangenen Jahre)
Abb. 33 Gesteinsschichten im oberen Allgäu
Quelle: GÜTHLER, A. (2006): Allgäu im Wandel der Zeit, Eberl Verlag
2.1.2.3 Waldzusammensetzung
• In den verbliebenen Altbeständen: fichtengeprägter Bergmischwald mit ausreichend Tanne, Buche, Edellaubholz
• In den mittelalten Waldungen: Fichtenbestände mit z. T. alten, flächigen Schälschäden; in Hochlagen überalterte Fichtenbestände, die ihren differenzierten Aufbau und ihre vielfach extrem weite Altersspanne verloren haben
• In den Jungwuchsflächen seit 1990 zunehmend Fichtenmischbestände mit Buche, Edellaubholz, Vogelbeere, jedoch weitgehend ohne oder mit nur geringem Tannenanteil
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Abb. 34 Bergmischwald
Quelle: GÜTHLER (2006): Allgäu im Wandel der Zeit,. Eberl Verlag
2.1.2.4 Schutzwald nach Art. 10 BayWaldG. (Waldgesetz für Bayern)
• Ein hoher Anteil der Waldfläche (rund 60%) ist als Schutzwald ausgewiesen;
diese Schutzwälder sind nicht nur als direkter Objektschutzwald existenziell
notwendig, sondern haben auch für nördlich nachgelagerte Regionen auf Grund
ihrer Wasserrückhaltefähigkeit große Bedeutung
• Rund ein Viertel dieser Schutzwaldungen weisen einen labilen Waldzustand auf,
der Schutzwaldsanierungsmaßnahmen erfordert
Abb. 35 Naturnahe Vegetationsabfolge mit Bergmischwald
Quelle: GÜTHLER (2006): Allgäu im Wandel der Zeit, Eberl Verlag
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2.1.2.5 Kalamitäten (Schadensereignisse)
• Die Orkankatastrophe von 1990, „Wiebke“, neuerliche Orkanschäden des Jahres
2000, „Lothar“, und nachfolgende Borkenkäfermassenvermehrungen haben zu großflächigen Waldverjüngungen, überwiegend in Schutzwaldlagen, geführt
2.1.2.6 Schutzwald und Weißtanne
• Für den Schutz vor Schneebewegungen sollte im Bergwald mindestens die Hälfte
immergrüner Nadelbäume bei einem hohen Tannenanteil nicht unterschritten werden. Auf Rutschhängen ist ein ausgewogenes Verhältnis an intensiv-, tief- und flachwurzelnden Baumarten anzustreben, steinschlaggefährdete Hänge sollten dicht mit Baumarten mit hohem Ausheilungsvermögen bestückt sein. Von besonderer Bedeutung über alle Funktionen hinweg, und daher im Schutzwald unersetzlich, ist die robuste, tiefwurzelnde und langlebige Tanne. Sie ist über Jahrzehnte äußerst schattenverträglich und daher in der Lage, in einem dauerhaft schutzwirksamen Waldbestand die Waldgenerationen zu verbinden. Sie ist deshalb Schlüssel und Maßstab für den Erfolg von Schutzwaldstrategien. Für die Stabilität des Allgäuer Bergwaldes ist die Tanne unverzichtbar.
Abb. 36 Weißtannen im Allgäu bei Bolsterlang (Viktoria Leutke, begleitet von Herrn Herz)
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 26.05.2006
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2.1.2.7 Waldbewirtschaftung
• In den sich auflösenden Fichtenbeständen ist es notwendig, relativ schnell
erfolgreiche, standortgemäße (Natur-) Verjüngungssituationen zu schaffen
• Eine geänderte (teilweise verbesserte) Fördersituation und höhere Holzpreise
haben zu einer Intensivierung der Einschlagstätigkeit auch in Schutzwaldlagen geführt. Eine schnelle (Natur-) Verjüngung dieser Hiebflächen mit standortgemäßen Baumarten ist notwendig
2.1.2.8 Schalenwildsituation
• Die Allgäu typische Kulturlandschaft mit den sehr hohen Grünflächenanteilen
bietet dem Rotwild exzellente Äsungsverhältnisse im Sommer. Im Winter/Frühjahr besteht jedoch ein Nahrungsengpass, der durch eine intelligente Fütterungskonzeption für das Rotwild aufzufangen ist. Zählungen an den Rotwildfütterungen im Winter 2006 haben aufgezeigt, dass die Rotwildpopulation in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Ein rechtzeitiges Gegensteuern ist notwendig.
Das Rehwild als Konzentratselektierer hat in den durch die Kalamitäten entstandenen Kahlflächen mit nahrungsreicher Schlagflora ein ausgezeichnetes Äsungs- und Einstandsflächenpotential erhalten, was sich in einer sehr hohen Rehwildvermehrungsrate/Rehwilddichte niederschlägt.
Die waldfreien Gras-/Felsregionen stellen einen exzellenten Gamslebensraum dar. Es wird vermehrt ein Hangabwärtswandern der Gemsen festgestellt bis in geschlossene Waldbereiche (Problem „Waldgams“ s. 2.1.2.8.1).
Die Raumnutzung des Schalenwildes im Oberallgäu differenziert sich letztlich nach Jahreszeit, Einstandsexposition, Äsungspotential und Räumen mit Ruhe und Sicherheit. Sie muss jedoch zusätzlich durch unterschiedlichen Jagddruck und Fütterungsstrategien gesteuert werden. Menschliche Störungen sind zu berücksichtigen und ggfs. Umzusteuern (Tourismus, Jagdstörungen).
2.1.2.8.1 Problem Waldgams
• Die Diskussion über das sogenannte „Waldgamsproblem“ (REIMOSER, 2001)
wurde im letzten Jahrzehnt deutlich heftiger. Grund dafür ist vor allem die Zunahme der gamsbedingten Verbissschäden am Wald, insbesondere in
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Schutzwaldbereichen. Man trifft die Gemsen im Wald wie auch oberhalb der Waldgrenze. Die Frage ist jedoch, wo sie bei freier Wahl lieber leben würden, wo es sich also um optimale Gamsbiotope und wo um nur suboptimale Ausweichhabitate handelt. Wenn es um die Vermeidung von Wildschäden geht, ist nicht nur die Höhe des Wildbestandes, sondern ebenso die räumliche Verteilung des Wildes und seine Raumnutzung entscheidend. Wenn beispielsweise 100 Stück Gamswild ganzjährig oberhalb der Waldgrenze leben, können sie keinen Schaden im Wald verursachen. Wenn aber dieselben 100 Gemsen nur wenige Hundert Meter tiefer in den Wald abgedrängt werden, kann in kurzer Zeit untragbarer Verbissschaden entstehen. Dass derartig ungünstige Änderungen der Gamswildverteilung im Hochgebirge leicht entstehen können, wurde zum Beispiel in der Schweiz durch Störversuche eindrucksvoll nachgewiesen (REIMOSER, F. Österreichs Weidwerk 3/2001, S.10-13 siehe Grafik). Ein wildökologisches Hauptproblem in der Schutzwaldlandschaft besteht zweifellos darin, dass bedingt durch die intensive Mehrfachnutzung der alpinen Landschaft durch den Menschen, angestammte Lebensräume des Gamswildes verloren gehen. Folglich wird der Wald immer häufiger als Aufenthaltsort von Gamswild genutzt. Der Wald kann aber nicht die ständig schrumpfenden waldfreien Gamslebensräume ersetzen. Dadurch würde die Waldvegetation zu stark belastet, und außerdem würde dies auch zu Lasten anderer im Wald lebender Wildwiederkäuer gehen, denen dann weniger Platz und Nahrung zur Verfügung stehen würden.
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Abb. 37 Aufenthaltsort von Gamsgaisen vor und nach dem Erscheinen eines Gleitschirmes
Quelle: REIMOSER, F. (2001), Österreichisches Weidwerk 3, 10-13
Die Abbildung zeigt in eindrucksvoller Weise, wie äußere Einflüsse (Tourismus, Gleitschirmflieger, Skifahrer) den Lebensraum des Gamswildes beeinflussen können. Folglich weichen die Tiere diesen Stressfaktoren aus, fliehen in den Wald und richten ebenso Verbissschäden an. Dann spricht man vom Problem der Waldgams.
2.1.2.9 Zusammensetzung und Zustand der Waldverjüngung ≥ 20 cm Höhe HHG
Sonthofen
Baumartenzusammensetzung:
• Die aufgenommenen Pflanzen (insgesamt 14.250 Stück) setzen sich aus 45%
Nadelholz (39% Fichte, 5% Tanne, 1% Kiefer) und 55% Laubholz zusammen. Das Laubholz wird von der Buche (21%), dem Edellaubholz (17%, überwiegend Ahorn, z. T. Esche) und dem sonstigen Laubholz (17%, v. a. Vogelbeere) bestimmt. In der Verjüngung sind alle in den älteren Beständen vorkommenden Baumarten, außer der Tanne, in nennenswertem Umfang vertreten. Alarmierend ist weiterhin die Verjüngungssituation der Weißtanne. Trotz der Zunahme der Tanne seit der Aufnahme 2003 (2003: 3%, 2006: 5% der Baumartzusammensetzung) ist der Anteil der Tanne immer noch zu gering. Nur
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723 Tannen wurden vorgefunden. Knapp 50% dieser aufgenommenen Tannen (348 Stück) befinden sich im Hegering Rohrmoos. Die Tatsache, dass in den Hegeringen Bad Hindelang und Oberstdorf bei der Inventur weniger als 50 Weißtannen aufgenommen wurden, erlaubt darüber hinaus keine statistisch abgesicherte Aussage über den Verbiss an der Weißtanne in diesen Hegeringen, belegt aber letztlich durch den geringen Baumartenanteil den massiven Verbissdruck auf diese Baumart. Andererseits zeigt der vergleichsweise hohe Weißtannenanteil im Hegering Rohrmoos als auch in bestimmten Revieren des Hegerings Ehrenschwang bzw. Grünten, dass das Verjüngungspotential der zahlreich vorhandenen alten Weißtannen und auch die Einbringung gepflanzter Weißtannen bei örtlich tragbaren Wilddichten möglich sind. Dies belegen auch Jungwuchsflächen mit vielen, dem Äser entwachsenen, Weißtannen.
Diagramm 3: Baumartenanteile unter 20 m Höhe 2006 HHG Rohrmoos
Quelle: Bayrische Forstverwaltung, Forstliches Gutachten 2006
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Diagramm 4: Baumartenanteile ab 20 cm Höhe 2006 HHG Rohrmoos
Quelle: Bayrische Forstverwaltung, Forstliches Gutachten 2006
Leittriebverbiss:
Der Leittriebverbiss (über alle Baumarten hinweg) liegt, wie bei der Aufnahme 2003, bei 17%.
2.379 der 14.250 aufgenommenen Pflanzen weisen einen Leittriebverbiss auf.
Mit 5% ist er bei der Fichte gering, hat aber im Vergleich zur Aufnahme 2003 um 1% zugenommen. Im Gegenzug dazu zeigen die Tanne mit 17%, die Buche mit 15% und insbesondere das Edellaubholz mit 34% deutlich höhere Verbissprozente am Leittrieb. Dabei muss berücksichtigt werden, dass wiederholter Leittriebverbiss neben Qualitätsmängeln, vor allem beim Laubholz, zu einem Rückgang der Konkurrenzfähigkeit der Baumarten gegenüber der wesentlich weniger Verbiss empfindlichen Fichte führt. Es droht die Gefahr, dass die in den Altbeständen natürlich vorhandenen, wertvollen Mischbaumarten in der weiteren Ent- wicklung von der Fichte überwachsen und in den künftigen Altbeständen von ihr dominiert wird.
Bei der Weißtanne führt der hohe Verbiss (Zunahme auf 17%) auf maßgeblichen Flächen der Hochwildhegegemeinschaft dazu, dass die Verjüngung dieser Baumart nicht mehr gesichert ist. Der Leittriebverbiss von 28% am zahlreich vorhandenen „Sonstigen Laubholz“ belegt den erheblichen Verbissdruck. Allerdings kommt dem sonstigen Laubholz gerade in extremen Schutzwaldlagen auch eine besondere Bedeutung zu, z.B. Erlen für Erosionsschutz.
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Verbiss im oberen Drittel:
29% der aufgenommenen Pflanzen (nahezu jede dritte Pflanze) haben einen Verbiss im oberen Drittel: 12% der Fichten, bei den Mischbaumarten 31% der Tannen, 28% der Buchen, 54% der Edellaubhölzer und 44% des sonstigen Laubholzes.
Insgesamt ist somit eine starke Verbissbelastung bei Einbeziehung der oberen Seitentriebe festzustellen. Dies hat zwar für die Wuchsleistung der Bäume nicht die Bedeutung wie der Leittriebverbiss, führt aber zu einer deutlichen Schwächung der stärker verbissenen Baumarten (hier der Mischbaumarten) gegenüber der unempfindlicheren Fichte.
Entwicklungstendenzen:
Bei der Baumartenzusammensetzung hat sich gegenüber der Inventur 2003 eine Zunahme des Nadelholzes (Fichte und Tanne), vor allem der Fichte ergeben. Der Tannenanteil ist nach wie vor gering, bei schwach positiver Tendenz. Kritische Kontrollen verschiedenster Verjüngungsflächen belegen, dass der über die Inventur ermittelte Fichtenanteil von 39% zu eher fichtengeprägten Bergmischwaldbeständen führt. Die erhebliche Verbissbelastung an den Laubholzmischbaumarten und der Tanne sichert dabei den hohen Fichtenanteil. Beim Leittriebverbiss zeigt sich ein gleichbleibender bis steigender Trend. Die Tatsache, dass die so notwendigen Mischbaumarten Tanne und Edellaubholz seit dem Jahr 2000 wieder eine zunehmende Verbissbelastung aufweisen, erfordert eine kritische Einwertung.
Der Anteil der Pflanzen mit Fegeschäden ist auf Grund der Inventurergebnisse als minimal zu bewerten, zahlreiche örtliche Beobachtungen von Schäl- und Schlagschäden des Rotwildes an der Weißtanne widersprechen jedoch diesen Ergebnissen. Unterschiede innerhalb der Hochwildhegegemeinschaft hinsichtlich Baumartenzusammensetzung und Verbissbelastung, lassen es als notwendig erscheinen, die Ergebnisse des Stichprobenverfahrens 2006 regional zu differenzieren.
Hegering 1 „Rohrmoos“
Im Folgenden habe ich mich schwerpunktmäßig mit dem Hegering 1 Rohrmoos beschäftigt. Das Gebiet zeigt ein nahezu ausgewogenes Verhältnis von Nadelholz (53%) zu Laubholz (47%) mit einem auf 13% angestiegenen Tannenanteil. Knapp die Hälfte der in der Hochwildhegegemeinschaft aufgenommenen Weißtannen wachsen im Hegering Rohrmoos. Der gesamte Leittriebverbiss hat sich gegenüber der Inventur 2003 auf 11% erhöht. Einem vernachlässigbaren Leittriebverbiss an der Fichte (2%), evtl. auch noch an der Buche (8%) steht ein Leittriebverbiss von 14% (um 5% erhöht) an der Tanne, 25% am sonstigen Laubholz
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und jetzt 41% (vorher 12%!) an Edellaubholz gegenüber. Der Anstieg von Tannen- und Edellaubholzverbiss hängt erfahrungsgemäß auch mit dem steigenden Vorkommen dieser Baumarten zusammen.
Im Hinblick auf die Verbissbelastung und dem für die Schutzwaldlagen im Flysch unverzichtbaren Weißtannenanteil, ist der Hegering Rohrmoos im Bereich der Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen positiv herauszustellen. Unter Berücksichtigung der noch anzuführenden regionalen Verbissschwerpunkte, ergibt sich jedoch insgesamt für diesen Hegering eine revierweise sehr differenzierte Baumartenzusammensetzung und Verbissbelastung.
Tab. 2: Abschussempfehlung HHG Sonthofen
Abschussempfehlung:
Quelle: Bayrische Forstverwaltung, Forstliches Gutachten 2006
Damit ist für die gesamte Hochwildhegegemeinschaft die Verbissbelastung als zu hoch zu bewerten, da zwar die wenig gefährdeten Baumarten, wie Fichte und auch Buche, nur in geringem oder mäßigem Ausmaß verbissen werden, an bevorzugten, aber notwendigen Baumarten, wie insbesondere Tanne und den Edellaubhölzern, jedoch starker Verbiss festzustellen ist. Die Tanne gerät dadurch ins Hintertreffen, wird überwachsen und fällt aus. Hinsichtlich der Abschusshöhe für die Hochwildhegegemeinschaft ist zu empfehlen, dass der Abschuss in den nächsten drei Jahren mindestens beizubehalten ist. Das Vegetationsgutachten, die Einwertung der Verbissbelastung und insbesondere die Abschussempfehlung richten sich bayernweit auf die Herleitung des dreijährigen Abschussplanes für Rehwild. Der Jagdberater an der unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Oberallgäu kommt in seiner Stellungnahme ebenfalls zu dem Urteil, den Rehwildabschussplan in der Höhe beizubehalten.
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Der Abschussplan für das Rotwild wird maßgeblich durch die Entwicklung des Winterbestandes (Rotwildzählung) festgestellt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Rotwildpopulation stark angestiegen ist. Ein rechtzeitiges Gegensteuern ist absolut notwendig.
Über die Inventuren, die die Fachstelle Schutzwaldmanagement am Amt für Landwirtschaft und Forsten Kempten im Schutzwald des Oberallgäu durchführt, kann hier keinerlei Entwarnung gegeben werden. Die bei diesen Inventuren gefundenen Verbissprozente führen ebenso zu der Feststellung, dass der Schalenwildverbiss in den Schutzwaldsanierungsbereichen nach wie vor zu hoch ist und die Beibehaltung der Abschussempfehlung notwendig ist.
Definition Verbissbelastung:
Für deutlich zu hoch:
Bestimmende oder in großer Zahl vertretene Baumarten werden stark verbissen. Ihr Wuchs ist deutlich verzögert, u. U. kommt es zum Ausfall und starker Entmischung durch Verbiss. Häufig ist Todverbiss der Mischbaumarten bereits im Keimlingsstadium festzustellen.
Für zu hoch:
Weniger gefährdete Baumarten werden nur in geringem Ausmaß verbissen. Starker Verbiss an bevorzugten Baumarten, welche ins Hintertreffen geraten und dadurch überwachsen werden oder komplett ausfallen.
Tragbar:
Verbiss an allen heimischen Baumarten kommt vor, die Wuchsverzögerung der Mischbaumarten ist jedoch tolerierbar. Auch stärker gefährdete Baumarten wachsen in angemessener Zahl.
Günstig:
An den Mischbaumarten ist nur geringer Verbiss feststellbar, sämtliche Baumarten wachsen ohne Behinderung auf.
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Entwicklungstendenzen gegenüber der letzten Erhebung 2003 Baumartenanteile:
Eine Zunahme der Nadelhölzer (v. a. der Fichte) ist eindeutig festzustellen. Die Laubholzanteile sind deutlich zurückgegangen. Die Stagnation der Weißtanne ist fast unverändert bei einer leichten Steigerung des Anteiles.
Verbiss:
Der Leittriebverbiss ist nahezu bei allen Baumarten angestiegen, nur bei der Buche gleich geblieben und beim sonstigen Laubholz auf 28% gesunken.
Das Niveau des Leittriebverbisses ist bei der Fichte vernachlässigbar, bei der Buche mit 15% auf Grund ihres hohen Anteiles als mäßig und beim Edellaubholz und beim sonstigen Laubholz als kräftig (jede dritte Pflanze verbissen) einzuwerten. Bei der Tanne sind auch die 17% Verbiss als kräftig einzuwerten, da ihr Anteil mit 5% immer noch zu gering ist. War bei der Verbisserhebung 2003 eher ein Verbissrückgang beim Leittriebverbiss festzustellen, so zeigt sich bei der Aufnahme 2006 wieder ein leichter Anstieg.
Grundsätzlicher Maßstab für die zusammenfassende Würdigung und gutachtliche Wertung des Vegetationsgutachtens:
- Die natürliche Verjüngung der vorhandenen standortgerechten, gemischten Altbestände muss ohne Schutzmaßnahmen möglich sein
- Auch die Pflanzung der Hauptbaumarten (Fichte, Tanne, Buche, Edellaubholz) muss ohne Schutzmaßnahmen möglich sein
- Die nachhaltige Sicherung der Mischung in der (Natur-) Verjüngung muss erkennbar sein
- Durch Verbiss dürfen keine standortgerechten Baumarten so zurückgedrängt werden, dass langfristig mit ihrem Ausfall zu rechnen ist
Waldzunahme
Sehr interessant erscheint mir noch die Entwicklung des Waldes insgesamt. Aus dem Buch „Allgäu im Wandel – Eine fotografische Zeitreise durch die Landschaft im oberen Allgäu und im Tannheimer Tal“, (GÜTHLER 2006) habe ich mehrere Bilder entnommen, die den Wandel des Waldes von 1940 bis 2001 bildlich sehr gut darstellen.
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Abb. 38 Allgäuer Landschaft im Jahr 1940
Quelle: GÜTHLER (2006), Allgäu im Wandel, Eberl Verlag
Abb. 39 Allgäuer Landschaft im Jahr 2001
Quelle: GÜTHLER (2006), Allgäu im Wandel, Eberl Verlag
Bewertung der Waldzunahme
Um die Waldzunahme der letzten Jahre zu bewerten, haben Fachleute eine Umfrage gestartet. Die Befragten beurteilten die Verbuschung und Wiederbewaldung ehemaliger landwirtschaftlicher Flächen unterschiedlich. Ein Teil sah diesen Vorgang positiv, da die Naturnähe steigt. Allerdings sollte auch nach Meinung dieser Personen ein bestimmter Waldanteil nicht überschritten werden. Insbesondere der Talraum sollte offen bleiben. Die meisten Befragten beklagten die Waldzunahme. Sie bedauerten, dass landwirtschaftliche Produktionsflächen verloren gingen, dass der historisch offene Landschaftscharakter schöner als die heutige Landschaft sei, und dass eine offene Landschaft eine wesentliche Grundlage für den Tourismus bilde. Auch die Erhaltung der Landwirtschaft als solche wurde als wichtig angesehen.
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Überraschend war, dass die befragten Touristen die Zunahme des Waldes auf den vorgelegten Bildvergleichen zunächst ausnahmslos positiv beurteilten - ganz im Gegensatz zu den Fachleuten. Begründet wurde dies sowohl ästhetisch: „Ich finde mehr Wald schöner“ als auch ökologisch: „Das ist ja eigentlich ökologisch gut. Also, wir als Besucher finden es positiv. Vor allen Dingen, weil Wald, auch für jemanden, der nicht Biologe ist, einfach ein Stück Natur ist“.
Einige Urlauber merkten auch an, dass ein bestimmter Waldflächenanteil nicht überschritten werden sollte. Wanderwege und Aussichtspunkte verlieren an Attraktivität, wenn der Ausblick nur noch bis zum nächsten Baum reicht. Es scheint demnach eine Grenze für den Waldflächen- anteil zu geben, ab der der Urlauber eine weitere Zunahme als negativ empfindet. Die Zunahme der Waldflächen ist untrennbar mit dem Verlust von zuvor meist traditionell bewirtschafteten Bergwiesen und –weiden verbunden. Die meisten Urlauber und Einheimischen verbinden mit beiden Vegetationstypen durchweg positive Eigenschaften, ist doch das als typisch empfundene Landschaftsbild im Allgäu gerade durch den Wechsel zwischen Grünland und Wald geprägt. Flächendeckend wird sich die Ausdehnung der Waldflächen ohnehin kaum aufhalten lassen. Wesentlich einfacher als die Größe ist jedoch die Zusammensetzung der aufkommenden Wälder zu steuern. Mischwälder sind nicht nur ökologisch wertvoller und stabiler, sie werden auch durchweg als wesentlich attraktiver empfunden als die bislang überwiegenden Fichtenbestände.
2.2 Beschreibung der Traktfläche 222/ Gieseler Forst
Zunächst möchte ich im Folgenden das von mir untersuchte Gebiet kurz beschreiben. Meine Traktfläche befindet sich in der Abteilung 222 des Jagdbezirks Neuhof, bzw. der Hegegemeinschaft Gieseler Forst. Diese Fläche wurde mir von Herrn Maxand, zuständiger Revierleiter vom Forstamt Neuhof, zugeteilt und liegt in der Nähe meines Wohnortes, so dass ich sie gut erreichen konnte.
Die Abteilung 222 liegt in einem großen Waldkomplex, das heißt die Entfernung zur Wald- Feld- Grenze beträgt mehr als 500 m. Bei dem beschriebenen Waldgebiet handelt es sich um einen relativ offenen und somit lichtdurchlässigen Mischwald aus Buche, Fichte, Kiefer und Birke.
Die Bestandsdichte ist in nördlicher Richtung zunehmend. Es ist erkennbar, dass im südlichen Teil dieser Abteilung der Altbestand der Buche prozentual überwiegt. Diese Gewichtung verlagert sich in nördlicher Richtung. Zunächst einmal reguliert sich das Verhältnis von
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Buche und Fichte, jedoch ist dann die Fichte vorherrschend. Der Anteil der Kiefer ist im südlichen Teil gering und nimmt parallel mit dem Bestand der Fichte zu. Die Birke ist nur vereinzelt zu finden. Die gewählte Abteilung ist im Süden, Westen und Osten von einem Forstweg umgeben. Diese Wege trennen auch gleichzeitig die verschiedenen Waldarten. Südlich der Abteilung 222 befindet sich ein Mischwald, der sich aus einem gleichgewichtigen Anteil von Fichte, Kiefer und Birke zusammensetzt. Im Westen trennt ein Forstweg die Abteilung von einem Kiefernhochwald, in dem vereinzelt am Wegrand Fichten auftauchen. Das im Osten befindliche Waldgebiet ist ein Fichtenaltbestand. Zum Weg hin befinden sich vermehrt Jungbäume mit einer Höhe von bis zu 3 m. Im Norden ist das Gebiet 222 nicht durch einen Weg unterteilt, jedoch lässt sich erkennen, dass der Waldbestand dichter wird und sich ein Fichte-Kiefer-Hochwald direkt anschließt. Das Gelände in meiner Traktfläche ist sanft geneigt und nach Nord-Ost ausgerichtet. Die Traktfläche liegt innerhalb einer Verjüngungsfläche von etwa 0,8 Hektar und umfasst 100 qm.
Der folgende Kartenausschnitt aus der Karte des Hessischen Forstamtes (Karte einzusehen bei Viktoria Leutke) macht deutlich, in welchem Waldgebiet sich meine untersuchte Traktfläche befindet.
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Abb. 40 Ausschnitt aus der Forstübersichtskarte (Traktfläche 222) Maßstab 1 : 25000
Quelle: Hessische Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie, Ausgabe 2000 (Karte kann bei Viktoria Leutke eingesehen werden)
2.2.1 Beschreibung der angewandten Methode
Um die gewählte Traktfläche auf Verbiss hin zu untersuchen, habe ich zunächst, auf der Grundlage des forstlichen Gutachtens 2003, unter Mithilfe von Herrn Maxand vom Forstamt
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Neuhof, einen sog. Erhebungsbogen für die Aufnahme von Schalenwildverbiss auf Traktflächen, ausgefüllt ( siehe Anlagen 1+2 „Erhebungsbogen“). Dieser Aufnahmebogen basiert auf den Vorgaben der Landesregierung Hessen, die zu diesem Zweck erklärt, wie man bei der Zählung vorgehen soll. Diese Methode der Erstellung eines Gutachtens soll Kenntnisse über das bestehende Verhältnis von Wald und Wild verschaffen. Daher formuliert sich der Grundsatz, dass "die Verwirklichung der waldbaulich notwendigen Verjüngungsziele durch den Einfluss von Wild nicht verhindert werden darf".
Leider kann das erstellte forstliche Gutachten darüber keine Auskunft geben, da die Methodenbeschreibung nicht vorgibt, die Ergebnisse der Verbissaufnahme mit dem entsprechenden Verjüngungsziel zu vergleichen. Trotzdem wird es dazu verwendet Abschuss- pläne auszuarbeiten, obwohl das Gutachten nicht aussagen kann, ob der Wald durch das Wild geschädigt wird. Das Verfahren muss daher dahingehend verbessert werden, dass Vergleichsmomente zwischen Ist- und Soll-Zustand geschaffen werden können, um eine begründete Aussage über Waldschäden und eventuell entgegenwirkenden Maßnahmen treffen zu können.
Nachdem ich nun die Problematik dieser Gutachtenerstellung näher erläutert habe, möchte ich anschließend die Durchführung der Untersuchung beschreiben.
Zunächst einmal benötigt man zwei bis drei Holzpflöcke, eine Schnur und eine 2 m lange Stange. Nachdem man eine repräsentative Fläche gefunden hat, in diesem Fall die Verjüngungsfläche in der Abteilung 222, schlägt man einen der Holzpflöcke in die Erde. Von diesem Holzpflock ausgehend habe ich eine 50 m lange Strecke abgemessen, um den Standort des zweiten Pflocks zu bestimmen. Nun verbindet man die beiden Pflöcke mit der Schnur und bringt zur Absicherung noch einen dritten Pflock in der Mitte der Strecke an.
Die Traktfläche wird nun gebildet, indem man die 2 m lange Stange im rechten Winkel über die gespannte Schnur führt, so dass jeweils 1 m links und rechts der Schnur bestimmt wird. Somit ist nun die Weiserfläche mit einer Größe von 100 qm entstanden, so dass die Rahmenbedingungen geschaffen sind und die Aufnahme der Pflanzen erfolgen kann.
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Abb. 41 Abstecken einer Weiserfläche (Traktfläche 222)
Quelle: eigene Darstellung
Abb. 42 Traktfläche 222 Gieseler Forst
Quelle: Foto: Viktoria Leutke
Dazu verwendet man den tabellarischen Vordruck der Landesregierung Hessen (siehe Anlagen 1+2).
Dieser ist folgendermaßen eingeteilt: In den Kästchen mit dem Titel "Baumart" werden die Baumarten namentlich eingetragen, die auf der Traktfläche vorzufinden sind.
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Horizontal angeordnet findet man auf dem Vordruck die Höheneinteilung in dm von 1 -13. Jedes einzelne Bäumchen innerhalb der Traktfläche wird bestimmt, die Höhe gemessen und auf Verbiss überprüft.
Dabei wird jedoch nur der Terminaltriebverbiss bewertet, Seitentriebverbiss, Fege- und Schälschäden werden nicht in das Gutachten aufgenommen. Handelt es sich beispielsweise bei der Baumart Buche um Terminaltriebverbiss, so trägt man dies bei der jeweiligen Höhe in Spalte V ein. Ist der Leittrieb nicht verbissen, so hält man dies in der Spalte NV fest. Nach diesem Schema fährt man nun fort, bis man den Bestand der gesamten Fläche in das Protokoll aufgenommen hat. Danach ist die Zählung vor Ort abgeschlossen. Im rechten Teil des Vordrucks "Zusammenfassung" wird daraufhin eingetragen:
In Spalte "ges. Zahl", die insgesamt untersuchte Pflanzenzahl von jeder Baumart In Spalte "V" die Pflanzenzahl mit verbissenem Leittrieb jeder Baumart In Spalte "Prozent" der Prozentanteil verbissener Pflanzen für jede Baumart
In den Zeilen SaLh (= Summa Laubholz) und SaNa (= Summa Nadelholz) werden Zwischensummen und in der Zeile Sa. die Gesamtsumme gebildet.
Im darunter liegenden Kästchen ist eine Verbissstufe anzukreuzen, und zwar bei: Sa. Verbiss bis 20 % = Verbiss ist gering Sa. Verbiss über 20 bis 35 % = Verbiss ist mäßig Sa. Verbiss über 35 bis 50 % = Verbiss ist mittel Sa. Verbiss über 50 % = Verbiss ist stark
2.2.2 Auswertung und Dokumentation des Verbissgutachtens von Abteilung
222
Aufgrund der fehlerhaften Annahme, dass man den Wildschaden durch dieses Verfahren ermitteln kann, habe ich die Verwendungsmöglichkeit und die Interpretation des erstellten forstlichen Gutachtens erweitert.
Zunächst habe ich das forstliche Gutachten des Jahres 2003 herangezogen, das die Verbisssituation auf derselben Traktfläche widerspiegelt. Um an diese Informationen zu gelangen, wendete ich mich an das Forstamt Neuhof, das mich dann freundlicherweise an den zuständigen Revierförster Herrn Maxand verwies. Nachdem ich ihm daraufhin brieflich mein Anliegen schilderte, stand er mir von nun an bei jeglichen Fragen und Untersuchungen mit Rat und Tat zur Seite. Da das aktuelle Gutachten vom Jahr 2006 noch nicht vorliegt, konnte
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ich deshalb ausschließlich das Gutachten des Jahres 2003 und mein „persönlich“ erstelltes Gutachten des Jahres 2006 vergleichen, um zu erkennen, ob eine Entwicklung oder Veränderung stattgefunden hat.
Um beurteilen zu können, ob es sich bei dem vorhandenen Verbiss auch wirklich um eine Schädigung des Waldes handelt, habe ich die Forstbetriebsziele der Abteilung 222 mit Hilfe des Försters ermittelt, um festzustellen, ob eine Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll- Zustand vorliegt.
2.2.2.1 Vergleich der forstlichen Gutachten 2003 und 2006 Abteilung 222
Das forstliche Gutachten von 2003 zeigt, dass der Bestand innerhalb der Traktfläche insgesamt 287 Baumpflanzen umfasste. Dieser Gesamtbestand setzte sich aus 1 Lärche, 5 Eichen, 101 Buchen und 180 Fichten zusammen.
Im Jahr 2006 hingegen hat sich der Gesamtbestand der Baumarten auf eine Anzahl von 267 Pflanzen verringert. Der Bestand ergibt sich in diesem Fall aus 104 Buchen und 163 Fichten. Die Eichen und die Lärche waren auf derselben Traktfläche nicht mehr zu finden. Die Verteilung der Baumarten in 2003 und 2006 sind den unten aufgeführten Kreisdiagrammen zu entnehmen.
Diagramm 5: Gesamtbestand Baumarten Traktfläche 222 2003
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
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Diagramm 6: Gesamtbestand Baumarten Traktfläche 222 2006
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
Das Säulendiagramm soll verdeutlichen, wie sich der Gesamtbestand vom Jahr 2003 zum Jahr 2006 entwickelt hat. Das Diagramm ist so aufgebaut, dass man erkennen kann, wie sich die Anzahl der Pflanzen bei der jeweiligen Höhe verändert hat.
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Diagramm 7: Vergleich Gesamtbestand Traktfläche 222 2003/2006
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
Die Grafik zeigt, dass sich der Bestand bei Pflanzen bei einer Höhe bis zu 4 dm verringert hat. Dies kann bedeuten, dass sich entweder die ökologischen Bedingungen zur Vermehrung der Pflanzen verschlechtert haben oder dass Pflanzen in dieser Größe vermehrt unter der Verbissbelastung des Rehwildes leiden mussten. Die Grafik zeigt außerdem, dass ab einer Höhe von 9 dm sich die Pflanzenzahl innerhalb der zwei Jahre etwa verdreifacht hat. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass die Bäumchen, die im Jahr 2003 etwa 1 - 4 dm groß waren, nicht durch die Verbissbelastung durch das Rehwild betroffen waren und somit ein Höhenzuwachs verzeichnen können.
Jedoch stellt sich dann die Frage, was mit der hohen Anzahl von Jungbäumchen mit einer Höhe von 2 - 4 dm des Jahres 2003 geschehen ist. Unwahrscheinlich ist es, dass sie innerhalb der zwei Jahre dem Äser entwachsen sind. Wahrscheinlicher dagegen ist es, dass zu dieser Entwicklung das Rehwild durch Verbiss beigetragen hat und nur ein Teil der Pflanzen der Belastung durch das Rehwild entkommen sind. Um dieses Phänomen besser zu verstehen, muss man einen Blick auf die Verbissbelastung des Bestandes werfen. Vergleicht man die Anzahl der Pflanzen, die im Jahr 2003 von Leittriebverbiss betroffen waren, mit denen der im
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Jahr 2006 betroffenen Pflanzen, kann man erkennen, dass sich die Summe der verbissenen Bäumchen verringert hat.
Auffällig ist, dass im Jahr 2003 der Anteil der verbissenen Pflanzen mit einer Höhe von 2 dm etwa ein Drittel größer war, nämlich 35 Bäumchen, im Gegensatz zum Jahr 2006 mit 25 Bäumchen. Des Weiteren zeigt die Grafik, dass im Jahr 2006 keine Pflanzen verbissen wurden die größer als 5 dm sind.
Errechnet man nun die Differenz, die sich ergibt, wenn man die Anzahl der verbissenen, 2 dm großen Pflanzen im Jahr 2003 von der Gesamtzahl der 2 dm großen Pflanzen im Jahr 2003 abzieht, kann man durchaus nachvollziehen, wie es dazu kommt, dass im Jahr 2006 nur ein geringer Anteil der Pflanzen einen Höhenzuwachs verzeichnen konnte. Eine These könnte demnach lauten, dass durch den Rehwildverbiss das Höhenwachstum der Pflanzen mit einer Höhe bis zu 3 dm im Jahr 2003 derart beeinträchtigt wurde, dass die Anzahl der Pflanzen mit einer Größe im Bereich von 8 dm im Jahr 2006 relativ gering ist.
Diagramm 8: Vergleich Leittriebverbiss Traktfläche 222 2003/2006
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
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Um den Rehwildverbiss innerhalb der untersuchten Traktfläche noch besser charakterisieren zu können, werden im Folgenden die einzelnen Baumarten näher untersucht. So gibt die Verbissaufnahme des Jahres 2003 weitere Aufschlüsse über das Verbissverhalten des Rehwildes.
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass von dem Gesamtbestand der Buche von 101 Pflanzen lediglich 9 Pflanzen, d.h. 9 % verbissen wurden. Die Fichte dagegen mit einem Bestand von 175 Bäumchen, verzeichnet einen Leittriebverbiss von 74 Pflanzen und somit 41 %. Eiche und Lärche sind aufgrund ihrer geringen Anzahl nicht repräsentativ.
Diagramm 9: Verbissverteilung Buche 2003
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
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Diagramm 10: Verbissverteilung Fichte 2003
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
Somit kann man eine zweite These formulieren, die besagt, dass die Fichte als ein Nadelgehölz wesentlich stärker verbissen wird als die Buche als eine Laubbaumart. Es gilt nun zu überprüfen, ob sich diese These auch im Jahr 2006 bestätigt.Dabei ist auffällig, dass sich der Umfang des Bestandes zwar um etwa 7 % verringert hat, die Relation hinsichtlich der Verbissbelastung jedoch unverändert ist.
Diagramm 11: Verbissverteilung Buche 2006
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
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Diagramm 12: Verbissverteilung Fichte 2006
Quelle: eigene Darstellung (siehe Erhebungsbogen Anlagen 1+2, S.106/107)
Die Grafik stellt dar, dass von 104 Buchen 7 Stück verbissen wurden. Somit liegt die Verbissbelastung der Buche im Jahr 2006 bei 7%.
Die Fichte dagegen weist eine Verbissbelastung von 36 % auf, die sich durch den Leittriebverbiss bei 59 Pflanzen von insgesamt 163 ergibt.
Damit trifft die erstellte These auch in diesem Fall zu.
Durch den Vergleich der beiden forstlichen Gutachten, kann man daher ermitteln, in welcher Weise das Rehwild durch Leittriebverbiss das Höhenwachstum von verjüngten Pflanzen beeinträchtigt. Des Weiteren dienen die Gutachten zur Charakterisierung des Verbissverhaltens des Rehwildes. Jedoch kann man das forstliche Gutachten nicht dazu verwenden, um Aussagen in Bezug auf Waldschaden zu treffen, weil das Gutachten den Soll- Wert der Verjüngung völlig außer Acht lässt.
2.2.2.2 Untersuchung 2006 Traktfläche 222
Im Folgenden möchte ich auf die Untersuchungen im Jahr 2006 der Traktfläche 222 zu sprechen kommen. Um herauszufinden, ob der Rehwildverbiss auf der Traktfläche in
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Abteilung 222 Wald schädigend ist oder nicht, habe ich mit Hilfe von Herrn Maxand ein forstliches Betriebsziel formuliert, dass auf die ökologischen Bedingungen des Gebietes 222 abgestimmt ist.
Aufgrund der Nord-Ost-Exposition der Waldfläche ist der Boden ziemlich feucht. Auch Weiserpflanzen wie der Wurmfarn und das Waldbürstenmoos sind Indizien für diese Eigenschaft des Bodens. Außerdem zeigen die Pflanzen, dass es sich um einen Basen ärmeren Boden handelt. Die Bestandsdichte der Fläche lässt einen guten Lichteinfall zu. Die geschilderten Merkmale des Bodens und der Lichtverhältnisse erfüllen problemlos die Standortansprüche der Fichte. Forstlich und ökonomisch gesehen ist die Fichte ein unerlässliches Nutzholz. Sie ist geradschäftig, vollholzig und vorzeitig (mit 50 Jahren) nutzbar.
Hinzu kommt, dass die Fichte gegenüber der Buche beispielsweise auf vergleichbarem Standort fast die doppelte Holzmasse erzeugt. Daher ist das forstliche Betriebsziel in diesem Fall die Fichte zu fördern, damit sie sich gegenüber der verjüngungsfreudigen Buche behaupten kann.
Man strebt ein Verhältnis von 6: 4 zwischen Fichte und Buche an und legt hier ein Verjüngungsziel von 6000 Fichten und 4000 Buchen auf 1 Hektar fest.
Um nun festzustellen, ob die Verbissbelastung auf der Traktfläche Wald schädigend ist, muss man diese Werte für die Waldfläche mit einer Größe von 0,01 ha (l00qm) umrechnen. Dies ergibt ein Verjüngungsziel von 60 Fichten und 40 Buchen auf 0,01 ha. Sowohl im Jahr 2003 als auch im Jahr 2006 zeigt die Zählung, dass dieses Betriebsziel auf der Traktfläche deutlich überschritten wurde.
Die Relation der Fichte und Buche liegt im Jahr 2003 bei 65% und 35% und im Jahr 2006 bei 60% zu 40%, so dass auch hier das Betriebsziel erreicht wird. Pauschal könnte man demnach sagen, dass in der Abteilung 222 kein Waldschaden aufgrund von Verbiss vorliegt, weil sich die Äsung des Rehwildes in diesem Fall im Rahmen des Soll-Werts befindet. Jedoch gilt dies nur für die eine ausgewählte Traktfläche. Neben dieser Fläche können durchaus Flächen bestehen, die wenig bis keine Verjüngung aufweisen und die somit das Ergebnis verändern würden.
2.3 Vergleich Hegegemeinschaft Rohrmoos – Traktfläche 222 Gieseler
Forst
Beginnen möchte ich diesen Vergleich mit der Gegenüberstellung der Waldfunktionen und Waldartenzusammensetzung der Hegegemeinschaft Rohrmoos, mit meiner ausgewählten
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Traktfläche im Gieseler Forst. Da sich die Hegegemeinschaft Rohrmoos im Landkreis Oberallgäu befindet, besitzt sie eine völlig andere standörtliche Ausgangslage, als das von mir ausgesuchteWaldgebiet im Unteren Vogelsberg.
Die Hegegemeinschaft Rohrmoos liegt inmitten einer Berglandschaft und bedarf als Schutz vor Schnee- und Bodenbewegungen eines Schutzwaldes. Dieser ist nicht nur als direkter Objektschutzwald (Lawinen, Flyschbewegungen) notwendig, sondern auch für die Wasserrückhaltefähigkeit von großer Bedeutung. Unersetzlich für den Schutzwald ist die robuste, tiefwurzelnde und langlebige Weißtanne. Sie ist deshalb die Basis für den Erfolg des Schutzwaldes.
Im Hegering Rohrmoos gibt es ein ausgewogenes Verhältnis von Nadelholz zu Laubholz mit einem steigenden Tannenanteil. Sieht man jedoch den gesamten Bereich der HHG Sonthofen, so muss man deutlich erkennen, dass die Verjüngungssituation der Weißtanne alarmierend ist. Die Tanne steht in der Verbissbeurteilung im Allgäu besonders im Fokus, da sie für die Stabilität des Allgäuer Bergwaldes unverzichtbar ist.
Unser Waldgebiet im Unteren Vogelsberg, wie der gesamte hessische Wald, unterscheidet sich in seiner Funktion und Zusammensetzung vom Allgäu typischen Wald. Neben seinen Aufgaben als Rohstoff- und Einkommensquelle treten die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes stärker in den Vordergrund (DIETZEL 2003). Er dient zum einen dem Naturschutz (Naturschutzgebiete, schutzwürdige Biotope) und zum anderen dem Klimaschutz (Sichtschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Straßenschutz).
Der Gieseler Forst ist Teil eines Mischwaldes mit einem ausgewogenen Verhältnis von Laub- und Nadelbäumen, jedoch dient er nicht als Schutzwald, wie der Allgäuer Wald, sondern eher als Nutzwald. Ein Mischwald beinhaltet viele Komponenten, deren Summe erst die hohe Stabilität gegen Naturgewalten sowie die wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile gegenüber einer Monokultur ausmacht. Ein Mischwald fördert eine hohe Stabilität gegenüber Gefahren und stellt eine Sicherung der Lebensräume dar. Durch die Vielfalt der Baumarten ist die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit gesichert, wodurch folglich ein Holzzuwachs zu verzeichnen ist.
Die Verfügbarkeit verschiedener Holzarten bietet eine Vielfalt an Ressourcen.
Der Mischwald bietet mit seiner biologischen Vielfalt Nahrung und Unterschlupf für sehr viele verschiedene Tierarten und mit seiner wechselvollen Bepflanzung von Laub- und Nadelbäumen ist er weniger krankheits- und schädlingsanfällig als z.B. ein reiner Nadelwald. Daher braucht man in Mischkulturen weniger Pflanzenschutzmittel und auch weniger Dünger.
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Das ökologische Gleichgewicht ist im Mischwald wesentlich stabiler. Des Weiteren stellt er ein schöneres Landschaftsbild dar (REICHHOLF 1990).
Auch im Gieseler Forst gibt es ein ausgewogenes Verhältnis von Laub- und Nadelwald. In meiner Traktfläche findet man vorwiegend Fichten und Buchen. Die Tanne ist in unserer Region nicht von so großer Bedeutung wie im Allgäu, da aufgrund der verschiedenen geologischen Beschaffenheiten, keine Gefahr von Lawinen oder Erdrutschen zu befürchten ist.
Um die Verbisssituation in beiden Waldgebieten miteinander vergleichen zu können, muss man zunächst nochmal kurz auf die unterschiedlichen Methoden der Verbisserfassung in beiden Bundesländern zu sprechen kommen.
Im Allgäu, wo das Bayrische Stichprobeverfahren angewendet wird, werden ausgewählte Verjüngungsflächen untersucht. Wichtig erscheint mit dabei, der Vergleich der vorhandenen Pflanzenzahl mit dem Soll-Zustand. Positiv ist anzumerken, dass auch die Anzahl der Pflanzen aufgenommen wird, die dem Äser entwachsen ist. Ein entscheidender Aspekt ist ferner die Beobachtung von Veränderungen bei Folgeaufnahmen in den Jahren danach. Hierbei wird die gleiche Traktfläche drei Jahre später nochmals aufgenommen, und somit ist ein genauer Vergleich möglich.
Bei der Methode des Forstlichen Gutachtens der Landesregierung Hessen wird die Traktfläche immer willkürlich ausgesucht, d.h., dass die Entwicklung auf einer Traktfläche, anders wie beim Bayrischen Stichprobeverfahren, nicht beobachtet werden kann. Des Weiteren gibt es auch keine Aufnahme von Pflanzen, die dem Äser entwachsen sind. Es werden zudem keine Vergleichsmomente zwischen dem Ist- und dem Soll-Zustand geschaffen, so dass man keine verbindliche Aussage darüber treffen kann, ob der festgestellte Wildschaden auch als Waldschaden bezeichnet werden kann.
Die Traktfläche Hegering1 „Rohrmoos“ ist in der Verbissbewertung der gesamten Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen als positiv hervorzuheben. Sowohl der auf 13% angestiegene Tannenanteil, als auch die Leittriebverbisssituation aller Baumarten ist im Vergleich mit der gesamten HHG Sonthofen wesentlich geringer ausgefallen. Im Allgemeinen gab es zwar einen leichten Anstieg des Leittriebverbisses, besonders bei Edellaubhölzern und Tanne, dies ist jedoch erfahrungsgemäß auf das steigende Vorkommen dieser Baumarten zurückzuführen.
Da allerdings im der gesamten HHG Sonthofen die Verbissbelastung als zu hoch einzuwerten war, soll der Abschuss in den nächsten drei Jahren mindestens beibehalten werden.
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Ebenso wie die Traktfläche Hegering 1 „Rohrmoos“ kann auch die von mir ausgewählte Traktfläche 222 Gieseler Forst als positiv hervorgehoben werden.
Denn auch hier zeigte sich, dass auf der überprüften Fläche zwar Verbiss nachzuweisen, dieser aber, nach Abgleichen vom Ist- und Sollwert, keinesfalls waldschädigend ist.
Während der Ausarbeitung meiner Gegenüberstellung der beiden Traktflächen musste ich mehr und mehr feststellen, dass ein direkter Vergleich auf Grund geologischer und klimatischer Unterschiede nicht möglich ist. Es zeigen sich Differenzen in der Anforderung an die Waldfunktion sowie der standörtlichen Ausgangslage, die diesen Vergleich nicht zulassen.
Deshalb erscheint es mir nach den vorangegangenen Ausführungen für angemessen, von einer Gegenüberstellung und nicht von einem Vergleich zu sprechen.
3 Abschlussbetrachtung
Die Ausgangsfrage meiner Arbeit war, ob Rehwildverbiss dem Wald in seinem Bestand schadet. Dieses Thema wird kontrovers diskutiert, weil Forst- und Jagdleute meist verschiedenen Nutzen aus dem Wald und aus den Rehwildbeständen ziehen möchten. Anfang der 80er Jahre wurden Methoden erstellt, die bessere Kenntnisse über den Waldschaden durch Rehwildverbiss liefern sollten. Aber genauso wie das Thema an sich, werden diese Methoden der Verbisserfassung noch heute, entweder von der Forstwirtschaft oder den Jägern, kritisiert, weil sie diese Methode als nicht aussagekräftig empfinden. Zu Beginn meiner Arbeit wurden die verschiedensten Methoden hinsichtlich ihrer Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten geprüft und es kann festgestellt werden, dass der Großteil der Methoden nicht angewendet werden kann, um den Waldschaden bestimmen zu können.
Die Ausführungen des Kapitels 1.2 zeigen, dass jeweils nur die Methoden dazu geeignet sind, die die Verbissbelastung immer in Relation zu dem forstlichen Betriebsziel sehen, das heißt, dass eine Abgleichung zwischen Ist- und Sollwert vorgenommen werden muss. Ausgehend von diesen Überlegungen habe ich eigene Untersuchungen auf einer ausgewählten Fläche vorgenommen und ein „persönliches“ Gutachten erstellt, um eine Antwort auf die Frage hinsichtlich des Waldschadens zu finden.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass auf den überprüften Traktflächen zwar Verbiss nachzuweisen, dieser aber nicht Wald schädigend ist. Die formulierten Betriebsziele in bezug
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auf die Flächen werden in allen Fällen mühelos erreicht. Jedoch muss ich im Hinblick auf die Untersuchungen die Aussagekraft meiner Ergebnisse abschwächen, da meine ausgewählte Traktfläche nicht repräsentativ für ein ganzes Waldgebiet stehen kann. Das Ergebnis meiner Untersuchung muss nicht unbedingt von der Rehwildbelastung abhängen, sondern kann Gründe wie beispielsweise schlechter Lichteinfluss oder zu viel Feuchtigkeit haben. Auf einer Fläche mit anderen Voraussetzungen könnte sich ein völlig anderes Ergebnis ergeben.
Anhand dieser Aussage wird deutlich, wie schwer es ist, Bewertungen in Bezug auf das Thema zu treffen. Waldschaden ist nämlich häufig nicht die Folge der hohen Verbissbelastung, sondern auch eine Folge fehlerhafter Forstwirtschaft. Der Waldschaden wird daher oftmals durch abiotische und nicht durch biotische Faktoren bestimmt. Somit ist es notwendig, eine Überprüfung der Maßnahmen vorzunehmen, die angewandt werden, um den Waldschaden zu verringern.
3.1 Methoden zur Schadensverhütung
3.1.1 Abschuss
Die erste Maßnahme des Forstes ist meist, die Abschusspläne des jeweiligen Reviers zu erhöhen. Dies soll erreichen, dass der Bestand des Rehwildes verringert wird, und somit der angebliche Verursacher des Waldschadens in Schranken gehalten wird.
Kritiker dieser Methode sagen, dass durch die Verringerung der Bestände eine Verbesserung der ökologischen Bedingungen eintritt, so dass man im folgenden Jahr vor dem gleichen, wenn nicht noch schlimmeren Problem, stünde. Sie behaupten, dass durch die Verringerung des Bestandes das Nahrungsangebot des einzelnen Stück Rehwildes gestärkt werden würde, weil die intraspezifische Konkurrenz abnehme und somit auch die Fortpflanzung des Rehwildes verbessert wäre.
Meiner Meinung nach, könnte man theoretisch einen Kompromiss zwischen Forst und Jagd finden, indem man nicht wahllos die Abschüsse erhöht, sondern versucht, gezielter zu jagen. Das heißt, dass man eventuell den Bejagungsschwerpunkt des Rehwildes im Herbst, bzw. beim Bock im Spätsommer ansiedeln sollte, um vor der Notzeit das Nahrungsangebot des Wildes zu verbessern, damit das Rehwild Feinstreserven anlegen kann. Denn gerade zum Zwecke dieser "Vorsorge" äst das Rehwild verstärkt kalk- und phosphorhaltige Baum- und Straucharten, so dass die Verbissbelastung in dieser Zeit besonders hoch ist. Die Regulation des Rehwildes durch die Waffe allein zu vollziehen, kann aber nicht im Sinne des Forstes
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und der Jagd sein. Denn zum einen widerspricht dies einem der wichtigsten Gesetze der waidgerechten Jagdausübung, das besagt, dass man die technische Überlegenheit des Menschen zugunsten des Wildes einschränken soll. Zum anderen stellt die Regulation durch die Waffe eine sehr einfache Methode dar, die das Rehwild nicht im Gesamtkomplex der Natur sieht. Der Aufbau und die Erhaltung gesunder Wildbestände lassen sich nur erreichen, wenn man dieses Thema komplex sieht. Forstliche sowie jagdliche und ökologische Aspekte sind genau abzuwägen und dementsprechend sind Entscheidungen zu fällen. Es ist deshalb grundsätzlich erforderlich, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Abschussplanung vorzunehmen. Voraussetzung für den Erfolg der Planung ist die Ermittlung des tatsächlich vorhandenen Wildbestandes nach Art, Zahl und Geschlecht.
Die gesetzliche Abschussregelung (§ 21 Abs. 1 BJG) besagt, dass der Abschuss des Wildes so zu regeln ist,
- dass keine übermäßigen Wildschäden entstehen;
- dass ein gesunder und artenreicher Wildbestand aller standortgemäßen Arten in
angemessener Zahl erhalten bleibt;
- dass der Schutz bestandsbedrohter Tierarten gesichert ist.
Zur Erreichung dieser Ziele muss der Abschuss so durchgeführt werden,
- dass vorrangig kranke und kümmernde Stücke erlegt werden,
- dass eine ausgewogene Altersstruktur geschaffen wird,
- dass das richtige Geschlechtsverhältnis hergestellt wird und
- dass eine ausreichende Zahl gesunder Stücke erhalten bleibt.
Dabei sind rechtmäßig (§ 21 Abs. 2 BJG) abschusspflichtige Wildarten zu nennen.
- Schalenwild außer Schwarzwild
- Seehunde,
- Auer-, Birk- und Rackelwild
Wild dieser Art darf nur nach Freigabe im Abschussplan erlegt werden, d.h. wenn der Abschussplan vorliegt und darin ein Abschuss vorgesehen ist.
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Ziel des Abschussplanes ist es, die Ziele der Hege zu verwirklichen, also einen den örtlichen Naturverhältnissen angepassten, gesunden und artenreichen Wildbestand in angemessener Zahl großflächig zu sichern.
Der Abschussplan soll daher
- verhindern, dass durch einen zu hohen Wildbestand erhebliche Wildschäden
entstehen;
- verhindern, dass der Wildbestand übermäßig ausgedünnt wird;
- bewirken, dass Gesundheit und Stärke des Wildes durch Herbeiführen einer den
Naturverhältnissen angepassten Wilddichte angehoben werden;
- bewirken, dass ein gefährdeter Wildbestand sich erholt;
- bewirken, dass das Geschlechtsverhältnis und der Altersaufbau der Art entsprechen.
Die Höhe des Abschusses bestimmt sich vorrangig
- nach der Abschusshöhe der Vorjahre (Ausgangspunkt);
- nach dem Zustand der Vegetation (Schäl- und Verbissbelastung)
- nach der körperlichen Verfassung des Wildes (Gesundheit, Stärke, Anfälligkeit
gegen Krankheit)
Dabei sollte man sich eine Grundregel gut einprägen: Die notwendige standortgemäße Waldverjüngung darf nicht durch das Schalenwild verhindert werden, die Hauptbaumarten sollen sich in der Regel ohne Flächenschutz verjüngen lassen.
Anzeichen überhöhter Wildbestände sind vor allem
- übermäßige Wildschäden
- übermäßige Anfälligkeit des Wildes gegen Krankheiten.
Ist eine tragbare Wilddichte erst einmal erreicht, so gilt der Grundsatz: Abschuss = Zuwachs
3.1.2 Fütterung
Im Rahmen der Diskussion der Verbissbelastung taucht auch häufig das Thema "Fütterung" auf.
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Das hessische Jagdgesetz besagt:
§ 30 (1) Wildfütterung
„Die Fütterung von Schalenwild in der freien Wildbahn mit artgerechtem Rau- und Saftfutter ist im Zeitraum von 1.Januar bis 30.April zulässig."
Auch hinsichtlich dieses Gesetzes gibt es Fürsprecher und Kritiker.
Die Fürsprecher argumentieren damit, dass Fütterung schon den Embryonen in der mütterlichen Tracht zugute komme. Des Weiteren würden die Abwehrkräfte gegen Parasiten und Infektionskrankheiten gesteigert werden bis hin zur Immunität. In Bezug auf Verbiss und dessen Auswirkungen sagen Fürsprecher, dass die Fütterung den Druck auf den Wald verringern und somit die Verbissbelastung stark eingedämmt werden würde. Kritiker schätzen die Fütterung häufig als Eingriff in die natürliche Selektion ein. Im Bereich der Feinde ist die natürliche Selektion nicht mehr gegeben und wird durch den Jäger ersetzt, jedoch ist dies bei dem Äsungsangebot nicht der Fall, so dass laut Kritikern Fütterung ein Verstoß gegen den natürlichen Kreislauf darstellt. Außerdem, so sagen sie, hätte die Fütterung den Effekt, dass durch die Verbesserung des Nahrungsangebotes, es im Folgejahr zu einer Überpopulation kommen werde und man dann, aufgrund der erhöhten Verbissbelastung, mit verstärktem Abschuss entgegenwirken müsste.
Ich denke, wenn man darüber diskutiert wie weit man in die natürliche Regulation des Rehwildes eingreifen darf, auch beachtet werden muss, dass der Mensch das Rehwild in seinem natürlichen Verhalten verändert hat. Das heißt, dass der Wald mittlerweile verstärkt als Erholungsraum dient und die Landwirtschaft die Waldränder und angrenzenden Flächen zu einer Monokultur umgewandelt hat. Somit ist das Äsungs- und Deckungsangebot des Rehwildes stark ein- geschränkt und es ist daher in den Wald zurückgedrängt worden. Und selbst dort findet es häufig keine Ruhe mehr.
3.1.2.1 Verbesserung des natürlichen Äsungsangebotes
Die beste natürliche Vorbeugung, insbesondere zur Verhütung von Wildschäden, erreicht man durch Anlage entsprechender Äsungsflächen. Zu Verhinderung hoher Verbissschäden an den Forstkulturen werden Verbissgärten mit Weichhölzern wie Weiden, Aspen und Sträuchern angelegt. Schälschäden können durch angebotenes Prossholz ganz erheblich
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eingedämmt werden. So sollten im Herbst und Winter alle beim Baumschnitt anfallenden Reiser der Obstbäume ins Revier gefahren werden. Auch das Durchforsten insbesondere von Weichhölzern und Kiefern im Vorwinter lenkt Rot- und Damwild von den Stämmen der jungen Bäume ab. Gefälltes, also liegendes Holz wird bevorzugt vom Wild angenommen, zumal auch die zarten Teile wie Spiegelrinde, junge Triebe und Knospen zur Verfügung stehen.
3.1.2.2 Ablenkungsfütterung
Nicht immer nur ist Hunger die tatsächliche Ursache von Wildschäden. Oft werden sie durch besondere Leckerbissen ausgelöst, und manchmal spielt auch der Mangel an bestimmten Stoffen, die in der natürlichen Nahrungspalette fehlen, eine nicht unwesent- liche Rolle. Werden in der Zeit der Gefährdung diese vom Wild besonders geschätzten Futtermittel an bestimmten Plätzen zur bequemen Aufnahme angeboten, gehen die Wildschäden meist schlagartig zurück.
Abb. 43 Fütterungsanlage bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 28.05.2006
Demnach muss man versuchen diesen Verlust an Äsung außerhalb des Waldes, die in Notzeiten lebensnotwendig ist, durch Fütterung auszugleichen. Dabei sollte man beachten, dass das Rehwild erst an Fütterung gewöhnt werden muss, so dass man den Zeitrahmen der Fütterung vielleicht überdenken sollte. Jedoch darf die Fütterung nicht dazu dienen, um z.B. Gehörn- und Wildbretgewichte zu erhöhen oder um die wirtschaftliche Nutzung des Rehwildes zu steigern.
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3.1.3 Waldbau
In den gleichen Zusammenhang wie die Fütterung gehört auch die Einrichtung von Wildausgleichsflächen. Der Begriff "Ausgleich" zeigt, dass der Mensch versuchen muss, dem Rehwild Äsungs- und Deckungsangebote alternativ zurückzugeben, die er ihm durch die Ökonomie genommen hat. Diese Ausgleichsflächen können beispielsweise durch Waldschneisen, Wildäcker, Feldhölzer oder durch die Begrünung von Altbeständen geschaffen werden. Dem Rehwild, als Konzentratselektierer, sollte auf diesen Ausgleichsflächen eine vielfältige Äsung geboten werden, damit die Attraktivität der Naturverjüngung abnimmt und somit die Verbissbelastung der Bäumchen verringert wird. In bezug auf den Waldbau gibt es auch Methoden, die den einzelnen Baum innerhalb der Verjüngungsfläche schützen sollen. Viele Wildschäden lassen sich mit einfachsten Mitteln von vornherein vermeiden. Zum einen gibt es mechanische Abwehrmaßnahmen. Um z.B. Fegeschäden durch Rehböcke zu vermeiden, genügt es ein oder noch besser zwei Spaltpfähle direkt am Stamm einzuschlagen. Selbst Schälschäden lassen sich mit mechanischen Mitteln wirksam verhindern. Bäume, die mit einem unter der Bezeichnung „Polynet“ entwickelten Kunststoffnetz umwickelt werden, bleiben von der Schäle verschont (SCHUTE 1988). Das Problem bei diesem Schutzverfahren ist, dass das Netz reist, wenn der Baum wächst.
Abb. 44 Kunststoffnetz verhindert Schälschäden (Bolsterlang)
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 26.05.2006
Zum anderen gibt es die Möglichkeit der Wildschadensabwehr mit geruchsintensiven Verwitterungs- und geschmacksmindernden Vergällungsmitteln.
Vergällungsmittel, z.B. „Aaprotekt“ haben den Vorteil, dass sie lange haften und zugleich
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sehr abweisend wirken.
Eine weitere Methode zur Schadensverhütung ist die Abgatterungen innerhalb der Waldgebiete. Gerade bei Naturverjüngungen von Eiche, Rotbuche und Weißtanne ist ein Flächenschutz mit Kulturzäunen unumgänglich. Dafür wird heute meist Knotengittergeflecht verwendet. Die Höhe der Zäune richtet sich nach der abzuwehrenden Wildart.
Abb. 45 Fläche ohne Zaun bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
Abb. 46 Fläche mit Zaun bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
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Abb. 47 Verbiss vor Zaun bei Bolsterlang
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
Abb. 48 Gesunder Ahorn hinter dem Zaun bei Bolsterlang (besitzt gute dunkle Blätter)
Quelle: Foto: Viktoria Leutke, 25.05.2006
4 Nachwort
Abschließend ist zu sagen, dass sich der Mensch für sein teilweise egoistisches und rücksichtsloses Verhalten verantworten muss und somit auch Anstrengungen in Kauf nehmen sollte, um dem Rehwild und allgemein dem Wild Lebensraum zu schaffen. Eine eindeutige Lösung gibt es bei der Wildschadensverhütung, falls man nachgewiesenermaßen von Wildschaden sprechen kann, nicht. Man sollte sich jedoch darum bemühen ein einseitiges
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Vorgehen zu vermeiden und die Bedürfnisse von Rehwild, Forst und Jagd gleichermaßen mit einzubeziehen. Des Weiteren sollte man bei der Betrachtung des Themas Waldschaden den Schwerpunkt nicht auf das Wild als Verursacher legen, sondern überlegen, wie groß der Waldschaden ist, der durch das Eingreifen des Menschen in die Natur entsteht. Nicht jeder verbissene Zweig bedeutet einen Schaden für den Einzelbaum, und nicht jeder geschädigte Baum einen Schaden für den Waldbestand. Die Qualifizierung eines Wildeinflusses als Wildschaden hängt gemäß REIMOSER & REIMOSER (1997) davon ab, ob dadurch die Erreichung betrieblicher, landeskultureller, ökologischer oder anderweitig definierter Verjüngungsziele innerhalb eines vorgesehenen Zeitraumes verhindert wird. Dabei möchte ich mich selbst von der Kritik nicht ausschließen, aber ich denke, dass die Beschäftigung mit dieser Problematik, wie „Verbiss und Waldschaden" meinen Blick geöffnet und mir ins Bewusstsein gerufen hat, wie wunderbar unsere Umwelt ist, und dass somit umsichtiges Handeln unerlässlich ist.
Naturschutz, Lebensraumgestaltung und Artenschutz, kurz die Hege der gesamten freilebenden Fauna und Flora, sind zentrale Felder der Jagd, welche Voraussetzung zur Wildschadensverhütung ist.
Zum Abschluss möchte ich mich bei meiner betreuenden Lehrkraft Frau Dr. Lange für die Betreuung der Besonderen Lernleistung bedanken. Sie gab mir die nötige Unterstützung während des Verfassens dieser Arbeit und stand mir immer mit Rat und Tat zur Seite. Ich bedanke mich auch recht herzlich bei dem zuständigen Revierförster Herrn Maxand, mit dessen Unterstützung ich zu jeder Zeit rechnen konnte. Zudem danke ich dem Forstamt Gieseler Forst/Neuhof, das mir zahlreiche Informationen und Kartenmaterial über unser Waldgebiet lieferte. Ganz besonderer Dank gilt auch Herrn Herz aus dem Kreis Oberallgäu, der mich mit vielen hilfreichen Unterlagen, Sachliteratur und auch mit Führungen durch den Allgäuer Wald persönlich unterstützt hat. Zu guter letzt möchte ich noch allen Personen danken, die mir durch umfassende Beratung, Unterstützung bei meinen Untersuchungen und Hilfen bei Computerproblemen sehr geholfen haben.
Anfangs sah ich der Besonderen Lernleistung mit großer Skepsis entgegen, doch nun da ich am Ende meiner Ausarbeitungen stehe, kann ich mit Überzeugung sagen, dass ich sehr viel davon profitiert habe. Zunächst einmal hatte ich die Chance in den Bereichen der Försterei und des Jagdgeschehens einen Einblick zu bekommen. Ich habe mich über einen längeren Zeitraum hinweg mit den Themen Wild, Wald, Waldschäden beschäftigt und dadurch unsere
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Natur sehr viel bewusster wahrgenommen als vorher. Ich habe nun ein ganz anderes Bild von der Jagd. Sie ist ein wichtiger Bestandteil zur Gesunderhaltung unseres Ökosystems. Ein bemerkenswerter Aspekt ist jedoch auch das selbständige Herantasten an ein fremdes Thema. Es erfordert viel Aufwand und Organisation, aber bringt enorm viel Spaß und Enthusiasmus. Für all die Erfahrungen und Einblicke in die Belange der Forst- und Jagd, die ich während meiner Arbeit machen durfte, möchte ich mich bedanken.
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Literaturverzeichnis
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REIMOSER, F. (2001): Problem Waldgams, In: Österreichs Weidwerk 3: 10-13
REIMOSER, F. & S. REIMOSER (1997): Wildschaden und Wildnutzen – Objektive Beurteilung
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SCHUTE, R. (1988): Der Wald, Funktionen, Pflege, Gefährdung - Decker und Müller Verlag,
Heidelberg
SCHWAB, P. (1999): Wildverbiss – Waldverjüngungskontrolle - Schmidt Verlag, Berlin
THALHEIM, H.-M. WILDERICH V. (1989): Im Bannkreis der Jagd - Avant Verlag, Bonn
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www.tierphoto.de/Saeugetierfotografie/Rehwild/footer_rehwild.html
www.wald-rlp.de
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www.fiwi.at/Wildlebensräume/Wildarten/Reimoser
www.umweltzeitung-frankfurt.de
www.waldwissen.net
www.hessenrecht.hessen/de/gesetze/87_Jagd_und_Fischereiwesen/87-32
www.jagd-bayern.de/5001
Fotos:
Die verwendeten Fotos wurden mit einer Sony Digitalkamera aufgenommen und am PC
bearbeitet.
Mündliche Mitteilungen und schriftliche Informationen:
Herr Herz (Landkreis Oberallgäu): mündliche Mitteilungen, Kartenmaterial, repräsentative
Beispiele von Wildschäden in der HHG Sonthofen
Herr Werner (Jagdpächter): mündliche Mitteilungen zum Allgäuer Wald
Herr Grün: mündliche Mitteilungen, Zeitschriftenmaterial und
Herr Manns: mündliche Mitteilungen und Material mit wichtigen
Informationen
Herr Dr. Wölfel schriftliche Informationen (Institut für Waldbiologie
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Arbeit zitieren:
Viktoria Leutke, 2007, Wildschaden = Waldschaden?, München, GRIN Verlag GmbH
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