I
Abbildungsverzeichnis II
Einleitung 1
1 Vernachlässigung als Form der Misshandlung 2
1.1 Ein Definitionsversuch 2
1.2 Formen und Ausmaß der Vernachlässigung 3
1.3 Fallschilderung Christian B. 4
2 Bedingungen und Indikatoren von Vernachlässigung 5
2.1 Mutter-Kind Interaktion 5
2.2 Das misshandelte Kind 6
2.3 Feindbild Eltern 7
2.3.1 Persönlichkeit und Haltung vernachlässigender Eltern 7
2.3.2 Vernachlässigung durch psychisch kranke Eltern 8
2.3.3 Vernachlässigung durch süchtige Eltern 9
2.4 Weitere Risikofaktoren der Vernachlässigung 10
3 Folgen von Vernachlässigung 11
3.1 Entwicklungsaufgaben im Säuglings- und Kleinkindalter 11
3.2 Körperliche Folgen der Vernachlässigung 12
3.3 Geistige und seelische Entwicklung vernachlässigter Kinder 13
4 Rechtliche Aspekte und Rolle der Jugendhilfe 15
4.1 Elterlicher Erziehungsauftrag und Kindeswohl 15
4.2 Rechtliche Grundlagen von Interventionen 16
4.3 Weitere Interventionsmöglichkeiten 18
Schlussbetrachtungen 19
Literaturverzeichnis 20
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 : Vernachlässigung von Kindern
Abb. 2 : Risikofaktoren der Vernachlässigung
1
Einleitung
Verhungert, Verdurstet, Eingesperrt.
Der Begriff der Kindesmisshandlung weckt Gefühle der Betroffenheit, der Empörung oder auch des Zorns auf Eltern, die ihre Kinder so zurichten können, dass sie mit Knochenbrüchen, blauen Flecken, Brandwunden oder halb verhungert ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Die Kinderschutzdiskussionen kreisen in diesem Zusammenhang jedoch hauptsächlich um die Problemlagen von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch. Die Vernachlässigung von Kindern ist hierbei ein lange Zeit vernachlässigtes Phänomen. Dies mag damit zusammenhängen, dass die Vernachlässigung von Kleinkindern und Säuglingen in den Familien meist verborgen bleibt, es sei denn es kommt zum Extremfall - dem Tod des Kindes. „Vernachlässigung der Vernachlässigung“ hat sich in diesem Zusammenhang zu einer prägenden Doktrin erwiesen.
Doch die körperliche Züchtigung scheint auf dem Rückzug und die passive Aggression löst die aktive ab. Prügelorgien weichen so mehr und mehr dem totalen Desinteresse und kleine verkotete Hungergespenster verkörpern das Spiegelbild einer zunehmend gleichgültigen Gesellschaft. 1
Der Fall, der die Betrachtung der Kindesvernachlässigung untermauern soll, ging 1999 durch die Presse. Der gerade fünf Monate alte Christian starb im Großraum Stuttgart in der elterlichen Wohnung an Austrocknung und stellt damit einen der extremen Fälle von Vernachlässigung dar. Doch gerade hier werden die Verflechtungen von Ursachen und Folgen sowie die gravierenden Auswirkungen der Vernachlässigung besonders deutlich.
Bei der Betrachtung dieses Falls stellt man sich unweigerlich die Frage, wie es im Sozialstaat Deutschland überhaupt zu einer solchen Situation kommen kann, wo hier Hilfesysteme bleiben und wie der Tod des Kindes hätte verhindert werden können.
Der erste Teil der Arbeit soll unter Einbeziehung des Falls Christian Form, Ausmaß und Bedingungen von Vernachlässigung darstellen. Im zweiten Teil erfolgt eine Untersuchung der Folgen von Vernachlässigung in Hinblick auf die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder. Und abschließend sollen die rechtlichen Grundlagen möglicher Interventionen im Rahmen der Jugendhilfe, aber auch zukünftig vorstellbare Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden.
In dieser Arbeit soll vor allem die Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder in den Focus der Betrachtung gerückt werden, da diese dem Handeln der Eltern unweigerlich ausgesetzt sind und über keine eigenen kompensatorischen Möglichkeiten verfügen.
1 Vgl. http://zeus.zeit.de/text/2005/17/Karolina
2
1.1 Ein Definitionsversuch
Kindesvernachlässigung wird in der Literatur zumeist unter dem Oberbegriff Kindes-
misshandlung subsumiert. Eine Definition von Kindesmisshandlung macht dies deutlich: „Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige, gewaltsame psychische und/oder physische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung eines Kindes durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Dritte, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt.“ 2 . Kindesvernachlässigung stellt damit eine Form der Misshandlung dar, lässt sich aber
auch klar von dieser abgrenzen. Spezifika von Vernachlässigung sind dabei zum einen die über längere Zeit ausbleibende materielle, emotionale oder kognitive Versorgungalso ein chronischer Zustand der Mangelversorgung des Kindes. 3 Zum anderen resultiert Vernachlässigung aus Nichtwissen, Überforderung oder Unfähigkeit, was zu Unterlassung und Fehlverhalten führt - eine somit generell passive Haltung der Eltern. Dies betrifft vor allem Mütter, da Versorgungsaufgaben für Säuglinge und Kleinkinder meist ihnen zugeschrieben werden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte lässt sich Vernachlässigung wie folgt beschrei-
ben: „Unter Kindesvernachlässigung ist die Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung von Kindern durch die sorgeberechtigten und sorgepflichtigen Personen auf Grund unzureichender Pflege und Kleidung, mangelnder Ernährung und gesundheitlicher Fürsorge, zu geringer Beaufsichtigung und Zuwendung, nachlässigem Schutz vor Gefahren sowie nicht hinreichender Anregung und Förderung motorischer, geistiger, emotionaler und sozialer Fähigkeiten gemeint.“ 4 Diese Definition und auch die folgende Grafik stellen besonders die Vielschichtigkeit des Begriffs der Kindesvernachlässigung heraus. Abb. 1: Vernachlässigung von Kindern 5
2 Beiderwieden, J., u.a., 1990, Hilfen, S. 137; Deegener, G., 2005, Formen, S.37
3 Vgl. Schone, R., u.a., 1997, Not, S. 19
4 Deegener, G., 2005, Formen, S. 37
5 in Anlehnung an Schone, R., u.a., 1997, Not, S. 20
3
1.2 Formen und Ausmaß der Vernachlässigung
Bei der Kindesvernachlässigung kann zum einen zwischen aktiver und passiver Vernachlässigung unterschieden werden. 6 Aktive Vernachlässigung stellt dabei die wissentliche Verweigerung von Handlungen dar, die sich auf einen erkennbaren Bedarf des Kindes richten und von der Person leistbar wären, wie z.B. Verweigerung von Körperhygiene, Schutz oder Versorgung mit Nahrung.
Passive Vernachlässigung kennzeichnet hingegen die unbewusste Unterlassung von
Handlungen zur Bedürfnisbefriedigung des Kindes. Dies geschieht aufgrund mangelnder Einsicht, schlichten Nichterkennens des kindlichen Bedarfs oder unzureichendem Handlungspotential der Eltern. So kommt es beispielsweise zum Alleinlassen des Kindes über eine unangemessen lange Zeit, unzureichende Pflege oder Mangelernährung. Die Grenzen zwischen aktiver und passiver Vernachlässigung sind jedoch als fließend anzusehen.
Andererseits kann bei der Kindesvernachlässigung auch zwischen der emotionalen und der körperlichen Vernachlässigung unterschieden werden. 7 Im Rahmen der emotionalen Vernachlässigung geht man von einer fehlenden mütterlichen Zuwendung, so genannten „emotional nicht verfügbaren“ Müttern, aus. Diese beachten trotz adäquater Pflege und Versorgung der Kinder deren Signale nicht genügend und lehnen sie mit einem nicht hinreichenden oder ständig wechselnden Beziehungsangebot passiv ab. Die körperliche Vernachlässigung bezieht sich vor allem auf die Versorgung der Kinder mit Nahrung, Kleidung, Schutz, Pflege oder Gesundheitsförderung. Eine wichtige Un-terform stellt die bei Kleinkindern auftretende nichtorganisch begründete Gedeihstörung (nonorganic failure to thrive) dar. 8 Kleinkinder bleiben hierbei in ihrer körperlichen Entwicklung zurück, ohne dass organische Ursachen dafür ausgemacht werden können.
Zur Häufigkeit von Vernachlässigung gibt es keine hinreichend empirisch erworbenen Angaben. Wie viele Kinder somit in Deutschland von Vernachlässigung betroffen sind, lässt sich nur schwer ermitteln. Als Untergrenze geht man davon aus, dass 50.000 Kinder unter erheblicher Vernachlässigung leiden, nach oben schwankt die Zahl zwischen 250.000 und 500.000. 9
ENGFER geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass in der Klientel deutscher Jugendämter Vernachlässigung circa ¾ aller betreuten Misshandlungsfälle ausmachen. Das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus kommt zu dem Ergebnis, dass circa 20% aller Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik betroffen sind.
6 Vgl.Deegener, G., 2005, Formen, S. 37; Schone, R., u.a., 1997, Not, S. 22
7 Vgl.Engfer, A., 2002, Missbrauch, S. 803; Deegener, G., 2005, Formen, S. 37
8 Vgl. Engfer, A., 1986, Ursachen, S. 10f.
9 Vgl. auch im Folgenden Deegener, G., 2005, Formen, S. 46f.; Schone, R., u.a., 1997, Not, S. 15; Engfer, A., 2002, Missbrauch, S. 802
4
Somit ist das Thema Vernachlässigung trotz gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen offensichtlich noch lange ein Aktuelles. Gerade kleine und kleinste Kinder sind wieder verstärkt Vernachlässigungssituationen ausgesetzt. So auch Christian, der zu dem 1% der Vernachlässigungsfälle mit Todesfolge gehört und mit 5 Monaten in der elterlichen Wohnung verhungert.
1.3 Fallschilderung Christian B.
Manuela B. (34 Jahre) ist allein erziehende Mutter von 4 Kindern, Christian ist der jüngste Sohn. 2 Söhne stammen von einem andern Mann, den sie im Alter von 25 Jahren kennen lernt. Die Beziehung scheitert jedoch und zeitweise leben die Mutter mit ihren 2 Söhnen, der Vater und dessen neue Freundin mit ebenfalls 2 Kindern gemeinsam in einer 50qm Wohnung. Frau B. entwickelt schon in dieser Zeit eine Alkoholabhängigkeit und versinkt in Depression und Passivität. Bereits hier machen sich erste Vernachlässigungstendenzen der Kinder bemerkbar, sie versäumt Arzttermine der Kinder und schickt sie zum Imbiss, wenn diese hungrig sind.
In einer neuen Beziehung wird sie wieder schwanger, ihr Partner verleugnet jedoch die Vaterschaft und zeugt mit ihr kurz darauf Christian. Anfangs stillt sie den Säugling regelmäßig, sie nimmt an ihm später die Flasche gegeben zu haben, kann sich daran jedoch nicht mehr erinnern. Sie bemerkt aber, dass Christian immer dünner wird, misst dem jedoch keine große Bedeutung bei, da ihre Tochter eine ähnliche Entwicklung in diesem Alter durchlebt habe. Sie sucht somit keine Hilfe bei Jugendamt, Kinderärzten oder Bekannten.
Die letzten Wochen vor Christians Tod verbringt Frau B. im Alkoholrausch. Aufgrund der Alkoholabhängigkeit ist die Versorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet, Unterstützung von Bekannten oder Familienangehörigen erhält sie nicht, Hilfe durch entsprechende Stellen sucht sie nicht auf. In ihrer Wohnung bergen sich bereits Säcke mit gebrauchte Windeln, Flaschen, Kleidern und Müll.
In der Nacht vor Christians Tod bringt Frau B. ihre Kinder ins Bett, um anschließend ein Lokal aufzusuchen. Aufgrund ihres hohen Alkoholkonsums erwacht sie erst am nächsten Abend in der Wohnung eines Bekannt und kehrt 22 Stunden nach dem Verlassen ihrer Wohnung zu ihren Kindern zurück. Christian ist zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Die Polizei findet in der Wohnung von Frau B. ein verhungertes und verdurstetes Kind im Alter von 5 Monaten vor, das noch 3,5 Kilogramm wiegt und eine pergamentartige Haut aufweist.
In diesem Fall handelt es sich sowohl um aktive als auch passive Vernachlässigung. Frau B. füttert ihren Säugling unregelmäßig, wechselt die Windeln ebenso nicht in ent-
10 Vgl. auch im Folgenden www.zeit.de/1999/45/199945.kindesmord_xml
Quote paper:
Denise Kouba, 2006, Vernachlässigung im frühen Kindesalter, Munich, GRIN Publishing GmbH
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