INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik 2
2.1 Anfänge der gemeinsamen Agrarpolitik 2
2.2 Reform der gemeinsamen Agrarpolitik - Die Agenda 2000 4
3. Der Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik 7
3.1 Das institutionelle System 7
3.2 Die Zielerreichung der Agenda 2000 Landwirtschaft 11
4. Fazit13
Literaturverzeichnis III
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Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel BMF Bundesministerium der Finanzen EAGFL Europäischer Garantie- und Ausrichtungsfonds für die Landwirtschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften EU Europäische Union EUV Vertrag über die Europäische Union EU-15 Europa der 15 Mitgliedsstaaten f. folgende ff. fortfolgende GATT General Agreement on Tariffs and Trade GAP Gemeinsame Agrarpolitik S. Seite sog. so genannt WTO World Trade Organization
II
1. Einleitung
1. Einleitung
„Wie können wir Europa von den Belastungen durch die Agrarpolitik befreien?“ Hermann Priebe, 1985
Mit diesem Satz beendete der deutsche Agrarwissenschaftler Hermann Priebe seine im Jahr 1985 verfasste Studie „Die subventionierte Unvernunft“. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bereits einen langen Weg hinter sich. Die Einigungsgeschichte der Europäischen Gemeinschaft vollzog sich nicht in einer geraden Linie. Immer wieder kam es zu divergierenden Meinungen und Zielvorstellungen von Mitgliedsstaaten. Hiervon betroffen war oftmals auch die GAP. Als revolutionäres Projekt gestartet, entwickelte sie sich bis heute immer mehr zu einer Bremse der europäischen Einigung.
Bereits im Jahr 1993 bekräftigte die Union den Willen, die Integrationskraft auch nach der Osterweiterung, welche schließlich im Jahr 2004 mit der Aufnahme von zehn Staaten ihren Anfang nahm, fortführen zu wollen. Auf diesem Weg sollte die Agenda 2000 ein zentrales Element in der Zukunftsfähigkeit der Gemeinschaft darstellen (Ahner 1998/1999: 47). Die Reform der GAP sollte ein bedeutender Bestandteil dieser Agenda sein. Heute stellt sich die Frage ob diese gewünschte Reform des Agrarsektors der Union mit der Agenda 2000 erreicht wurde? Oder handelte es sich nur um eine Fortführung der bestehenden Politik? Diese Fragen zu beantworten ist Ziel dieser Arbeit.
Einleitend wird die geschichtliche Entwicklung der GAP ausgehend von den Römischen Verträgen bis hin zur Agenda 2000 dargestellt. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Zustandekommen der Ergebnisse dieser Agenda. Unter Betrachtung der beteiligten Akteure und des institutionellen Systems der GAP soll versucht werden, die erzielten Ergebnisse zu bewerten. Anschließend wird kurz auf die weitere Entwicklung der GAP nach Abschluss der Agenda 2000 eingegangen.
In der vorliegenden Arbeit wird die Konzentration auf der Markt- und Preispolitik liegen. Die Agrarumwelt- und Agrarsozialpolitik wird sowohl beim geschichtlichen Abriss, wie auch den Regelungen zur Agenda 2000 nur am Rande angesprochen. Den Abschluss der Arbeit bildet schließlich ein Fazit, in dem die Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Fragestellung bewertet werden.
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2. Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik
2. Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik
2.1 Anfänge der gemeinsamen Agrarpolitik
Zur Erläuterung der GAP ist es wichtig, sich deren geschichtliche Entwicklung zu betrachten. Nur so kann ein Gesamtbild entstehen, welches zum Verständnis der heute vorherrschenden Strukturen in diesem Politikbereich führt.
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts herrschte die Meinung vor, gewisse Bereiche des Lebens sollten nicht dem freien Markt ausgesetzt werden. Im Besonderen galt diese Meinung für den Agrarsektor. So wurde bereits in dieser Zeit ein protektionistisches Schutzsystem errichtet, welches die ausreichende Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung sichern sollte (Priebe 1997: 23).
Bei der Unterzeichnung der römischen Verträge 1957 befand sich Europa nach dem Ende des zweiten Weltkrieges in einer Situation, in der die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Produkten eine zentrale Rolle einnahm. Im EWG-Vertrag wurde die Landwirtschaft als besonderer Wirtschaftszweig angesehen (ibid.: 24). Des Weiteren wurden die allgemeinen Ziele einer gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt, welche auf der Konferenz von Stresa 1958 diskutiert wurden. Als Ziele wurden die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch technischen Fortschritt und somit der Sicherung eines angemessenen Le-bensstandards der in der Landwirtschaft tätigen Personen auf der einen Seite, sowie eine Stabilisierung der Märkte und Preise bei sicherer Versorgung auf der anderen Seite definiert (Priebe 1984: 155). Teilnehmer der Konferenz von Stresa waren die Landwirtschaftsminister der sechs Gründungsmitglieder der EWG, Mitglieder der Kommission, ranghohe Beamte der nationalen Ministerien sowie Vertreter nationaler Verbände (von der Groeben 1987: 46). Da bereits nationalstaatliche Regelungen zur Agrarpolitik vorhanden waren, mussten diese mit einbezogen und auf die Gemeinschaft übertragen werden. Zur Erreichung des langfristigen Ziels der wirtschaftlichen Integration durch die Schaffung eines Binnenmarktes kamen autonome, einzelstaatliche Agrarpolitiken nicht in Frage (ibid.: 44 f.). Die Gründungskonferenz ging davon aus, dass die Agrarpolitik zum Motor der europäischen Integration werden würde (Kluge 2001: 18). Die Agrarpreise sollten über dem Weltmarktniveau angesetzt werden und durch eine enge Wechselwirkung der Staaten zwischen Produktions- und Absatzmöglichkeiten eine Überproduktion verhindert werden (Bellers 2004: 345). 1962 traten die ersten Agrarmarktordnungen durch Beschluss des Ministerrates in Kraft. In dieser Zeit wurden die wichtigsten Prinzipien der GAP festgehalten. Der einheitliche Markt sorgte für gleiche Preise für Agrarprodukte innerhalb der EG. Dies sollte durch Abschaffung von Zöllen innerhalb der Gemeinschaft, sowie der Preisstützung von Agrarprodukten erreicht
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2. Die Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik
werden. Außerdem wurde das Prinzip der Gemeinschaftspräferenz geschaffen. Hierbei wurden durch Außenzölle Einfuhren von landwirtschaftlichen Produkten aus Drittländern verhindert. Abschließend wurde eine gemeinsame finanzielle Verantwortung geschaffen (Pfetsch 1997: 171 ff.). Diese manifestierte sich in der Gründung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Alle Einnahmen aus Steuern und Zöllen werden als Einnahmen der Gemeinschaft betrachtet, alle Ausgaben im Rahmen der GAP werden als Gemeinschaftsausgaben angesehen und über den EG-Haushalt finanziert (ibid.: 173). Die erste Krise hatte die GAP im Jahr 1964 zu überwinden. Zwischen den Ländern Deutsch-land und Frankreich kam es zum Streit bei der Festlegung des gemeinsamen Getreidepreises. Deutschland forderte einen hohen, Frankreich dagegen einen niedrigen Preis. Man einigte sich schließlich auf einen Kompromiss unterhalb des bestehenden deutschen Niveaus (Bellers 2004: 345). Ein Jahr später verweigerte der französische Staatspräsident seine Zustimmung zur Finanzierung der Agrarmarktordnungen, da er die Souveränität Frankreichs gefährdet sah. Er zog seine Minister aus dem Ministerrat zurück und sorgte so für eine Politik des „leeren Stuhls“. Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit waren somit nicht mehr möglich. Über-wunden wurde der Konflikt mit dem „Luxemburger Kompromiss“, der dafür sorgte, dass in wichtigen nationalen Fragen das Mehrheitsprinzip nicht angewandt wird und somit quasi ein Vetorecht geschaffen wurde (Wessels 2008: 73).
1968 wurde ein erster Versuch unternommen, die GAP zu reformieren. Im „Memorandum zur Reform der Landwirtschaft in der EG“, genannt Mansholt-Plan wurde eine Halbierung der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen angestrebt. Des Weiteren sollte die landwirtschaftlich genutzte Fläche um sieben Prozent reduziert werden. Anlass für den Plan war die Anpassung an die veränderten Verhältnisse, die die GAP an die Grenze der Finanzierbarkeit gebracht hatten. Durch Garantieabnahmen und -preise entwickelte sich ein falsches Anreizsystem für die Landwirte der Gemeinschaft. Es entstanden Überschüsse, die zu den sogenannten „Milchseen“ und „Butterbergen“ führten. Die Ausgaben für die fehlgesteuerte Agrarpolitik erreichten 70 Prozent der Gesamtausgaben des Haushalts der Gemeinschaft (von Urff 2002: 427). Der Plan wurde jedoch verworfen und mündete 1972 in der Richtlinie zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe. Gefördert wurden vor allem Großbetriebe (Priebe 1997: 28). Die vorherrschenden Probleme konnten jedoch nicht gelöst werden. Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage konnte weiterhin nicht ausgeglichen werden. Die Überschüsse, die von der Gemeinschaft aufgekauft werden mussten stiegen weiter (Brunn 2002: 172 f.)
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Quote paper:
Benjamin Käflein, 2008, Agenda 2000 - Landwirtschaft, Munich, GRIN Publishing GmbH
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DOI
EU-Agrarpolitik Konzeption und Problematik
Business economics - Economic Policy
Scholarly Research Paper, 34 Pages
Die zukünftige EU Agrarpolitik im Zeichen der Osterweiterung
Business economics - Economic Policy
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 35 Pages
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