Kreditfinanzierung öffentlicher Investitionen
1. Vorwort. 1
2. Warum gibt es öffentliche Investitionen. 1
3. Kreditfinanzierung im gesetzlichen Rahmen. 2
3.1 gesetzliche Verpflichtungen sowie internationale Abkommen 2
3.1.1 Der Artikel 109 GG. 2
3.1.2 Der Artikel 115 GG. 2
3.1.3 Einschränkung des Kreditrahmens durch die Kriterien von
Maastricht. 3
4. Ökonomische Modelle. 4
4.1 Die klassische Theorie. 4
4.2 Das Modell von Keynes und öffentliche Verschuldung. 5
4.2.1 Keynes kurz erläutert. 5
4.2.2 Was haben kreditfinanzierte Ausgabenprogramme gebracht? 6
4.2.3 Was spricht gegen Keynes? 7
4.3 Auswirkung von Steuer- und Kreditfinanzierung auf die Wohlfahrt. 8
4.3.1 Modellierung der Grundlagen. 8
4.3.2 Optimale Finanzpolitik des Staates. 12
4.3.3 Optimale Finanzpolitik unter Berücksichtigung einer sozialen
Diskontrate. 16
4.3.4 Ergebnisformulierung. 18
5. Aktueller Ausblick. 19
5.1 Das „Problem“ Deutschland - Spagat zwischen §109 GG,
dem Abkommen von Maastricht und dem Stabilitätsgesetz. 19
6. Summary. 20
Abk ürzungsübersicht. 21
Literaturverzeichnis 22
1.Vorwort
In der vorliegenden Arbeit wird das zentrale Problem der Finanzierung von öffentlichen Investitionen behandelt. Insbesondere wird eine Finanzierung durch Kredite im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Öffentliche Investitionen sind dabei Ausgaben von Bund, Ländern oder Gemeinden die dem Erhalt, der Vermehrung oder Verbesserung der Produktionsmittel der Volkswirtschaft dienen. Es soll erarbeitet werden welche Gründe es gibt, die motivieren solche Investitionen durch Kredite zu finanzieren . Dabei werden vornehmlich die ökonomisch relevanten und nicht so sehr die politischen Gründe diskutiert. Zum Beispiel werden Konjunkturprogramme sehr gerne mit Krediten finanziert. Diese Handhabung ist allerdings sehr umstritten. Das Hauptaugenmerk soll auf einen Vergleich der Auswirkungen von Kredit- und Steuerfinanzierung öffentlicher Investitionen auf die Wohlfahrt der Haushalte gerichtet sein. Es wird gezeigt, dass der öffentliche Kapitalstock positive, Steuerzahlungen und Zins- oder auch Tilgungszahlungen dagegen negative Einflüsse auf die Wohlfahrt haben. Er wird anhand eines auf mikroökonomischen Grundlagen basierenden Modells durchgeführt. Es werden dabei die Opportunitätskosten beider
Finanzierungsmethoden verglichen. Dabei wird auf die Abhängigkeiten vom Zins und der natürlichen Wachstumsrate eingegangen.
2.Warum gibt es öffentliche Investitionen?
Es wäre sicherlich eine lange Diskussion zu führen, um alle Gründe für öffentliche Investitionen aufzuzählen und zu bewerten. Es sollen bloß kurz einige erwähnt werden, um die Daseinsberechtigung öffentlicher Investitionen zu unterstützen. Nehmen wir kurz an es gäbe keine öffentliche Hand. Oft ist es so, dass Investitionen nicht zustande kämen, obwohl die allgemeine Bereitschaft vorhanden wäre. Soll ein Park errichtet werden und wird jeder aufgefordert seinen maximalen Beitrag dazu zu geben, dann wird es nicht zum Bau kommen, da spieltheoretische Möglichkeiten es verhindern. Voraussichtlich kommt es zu Trittbrettfahrerverhalten. Jeder will den Park nutzen aber alle denken sie könnten ihre Beitrag, den sie durchaus bereit wären zu zahlen, sparen. Ein anderes Problem sind die Transaktionskosten. Man möge sich vorstellen jeder müsse für jede Straße die er nutzen will seinen persönlichen Anteil beim Kauf zahlen und dann seine anteiligen Nutzungsrechte vertraglich absichern. Auch die nötigen Investitionen im Bereich der Bildung sind gesamtwirtschaftlich gesehen vom Vorteil, wenn sie gemeinschaftlich genutzt werden Durch öffentliche Investitionen können in einigen Bereichen effektive Lösungen erreicht werden. In der
1
weiteren Arbeit wird dann betrachtet werden wie die Finanzierung öffentlicher Investitionen aussehen kann.
3. Kreditfinanzierung im gesetzlichen Rahmen
3.1 Gesetzliche Verpflichtungen sowie internationale Abkommen
3.1.1 Der Artikel 109 Grundgesetz
Im Grundgesetz sind verschiedene Regelungen verankert die einen Einfluss auf die Verwendung von öffentlichen Mitteln und deren Beschaffung haben. Der Artikel 109 GG „Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern“ soll die politische Autonomie von Bund und Ländern sichern. Weiter heißt es auch in Abs. 2 „Bund und Länder haben....den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.“ Darunter wird allgemein verstanden die Stabilität des Preisniveaus, einen hohen Beschäftigungsgrad, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum in den Ausgabenplanungen zu berücksichtigen 1 . Er enthält aber kein Gebot zur antizyklischen Haushaltspolitik. Abs. 3 gesteht dem Gesetzgeber zu für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik aufzustellen. Als Resultat haben wir heute das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ (StWG) von 1967. Der §6 StWG enthält Bestimmungen die es dem Bundesminister für Finanzen ermöglichen zusätzliche Kredite aufzunehmen um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes abzuwenden.
3.1.2 Der Artikel 115 Grundgesetz
Der Artikel 115 GG fixiert gewisse Obergrenzen oder Schranken die den Rahmen für die mögliche Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte bilden. Es soll erreicht werden, dass der nötige finanzpolitische Spielraum erhalten bleibt. Gemäß Abs.1 S.2 dürfen die Einnahmen, der in einem Rechnungsjahr aufgenommenen Kredite, nicht höher als die Summe der geplanten Investitionen sein. Als Investitionen sind alle Maßnahmen anzusehen die der Sicherung, der Vermehrung oder Verbesserung der Produktionsmittel einer Volkswirtschaft dienen. 2 Das bedeutet aber nicht, dass es bedenkenlos ist Kredite in jeglicher Höhe aufzunehmen so lange sie zu Investitionszwecken verwendet werden. Allerdings kann auch
1 Jarass/Pieroth 1997 S.996
2 Jarass/Pieroth 1997 S.1016
2
die Begrenzung überschritten werden, wenn laut Abs.1 S.2 die Kredite zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Anwendung finden. Es muss sich dabei aber um eine geeignete Maßnahme handeln. Zudem muss diese Abweichung in der Aufschwungphase wieder ausgeglichen werden. 3
3.1.3 Einschränkungen des Kreditrahmens durch die Kriterien von Maastricht Im Zuge der Bildung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurden viele Verträge und Abkommen geschmiedet. Ihr wesentliches Ziel war die stärkere Annäherung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten. Am 9./10.12.1991 wurde in Maastricht die Gründung der Europäischen Union durch den Europäischen Rat beschlossen. Das war die bis dato weitest gehende Veränderung des EWG-Vertrages. Es sollen an dieser Stelle nur die wesentlichen Punkte dieses Beschlusses genannt werden die Einfluss auf die Verschuldungsmöglichkeiten der öffentlichen Haushalte haben. Im Artikel 102 ff. EGV werden Bedingungen für die Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt 4 . Eines der Ziele ist gemeinsame Wirtschaftspolitik zu betreiben. Dazu ist die dauerhafte Konvergenz der Wirtschaftsleistungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu erreichen. Im Artikel 109j Abs.1 S.3 EGV wurden Kriterien festgehalten, die eine dauerhafte wirtschaftliche Konvergenz der Mitgliedstaaten sicher soll. Präzisiert wurden diese in einem zusätzlichen Protokoll zum Artikel 109j EGV. Darunter ist auch die Verpflichtung einen hohen Grad an Preisstabilität zu sichern. Genau gesagt darf der Anstieg des Preisniveaus nicht mehr als 1.5% über der Inflationsrate der 3 Mitgliedsstaaten mit den niedrigsten Werten liegen. Das bedeutet, dass hoch verschuldete Länder ihren Schuldenabbau nicht durch hohe Inflationsraten vorantreiben können. Ich würde so etwas als indirekte Begrenzung der Verschuldungsmöglichkeiten bezeichnen. Ein weiteres Kriterium besagt, dass nach Art. 104c Abs.6 EGV kein übermäßiges Defizit bestehen darf. Aus einem zusätzliche Protokoll 5 geht dazu hervor, dass die jährliche Kreditaufnahme der einzelnen Mitgliedsstaaten 3% und das Gesamtvolumen der Kredite 60% des Bruttosozialproduktes nicht übersteigen darf. Das sind vertraglich geregelte Grenzen, welche die Möglichkeiten der Finanzierung einer Investition durch Kredite stark einschränken können. Im Jahre 1999 lag der Schuldenstand bei 63,5%. Also deutlich über dem gesetzten Grenzwert. 2000 war der Schuldenstand auf 59,7% 6 des BIP zurückgegangen. Grund dafür waren auch die einmaligen Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS -
3 Jarass/Pieroth1997 S. 1017
4 Achim Hering 1998 S.120
5 BGBl. II 1992, S. 1253 ff.
6 Quelle: OECD Statistik
3
Lizenzen, die teilweise zum Schuldenabbau benutzt wurden. In den nächsten Jahren wird wohl die vereinbarte Grenze wieder überschritten werden. Aber es sind nicht nur mögliche Sanktionen bei Überschreitung der Grenzen zu tragen, sondern auch ein nachhaltiger Vertrauensverlust in eine gemeinsame starke Währung ist zu befürchten.
4. Ökonomische Modelle
4.1 Die klassische Theorie
Auf der Suche nach begründeten Ursachen für öffentliche Verschuldung oder den Zweck solcher, soll hier die staatliche Kreditaufnahme im Rahmen des klassischen Theorieansatzes betrachtet werden. Diese auch noch im 19. Jahrhundert stark vertretene Theorie sah die staatliche Verschuldung als Zukunftsbelastung 7 an. Demzufolge bedeutet eine steuerfinanzierte Investition, dass die Finanzierungslast den Bürgern in der Gegenwart aufgebürdet wird, während diese bei einer Aufnahme von Krediten entlastet werden würden und dadurch die Steuerzahler in der Zukunft die Zins- und Tilgungslast zu tragen hätten. In dem Fall haben wir es mit einer intertemporalen Verteilungswirkung zu tun - einer zeitlichen Lastenverschiebung. Unter diesen Gesichtspunkten scheint eine Kreditfinanzierung nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um Investitionen handelt die längerfristig Nutzen stiften. In dem Zusammenhang ist das „pay-asyou-use-Prinzip“ nach Musgrave zu nennen. Durch die Verteilung der Verzinsung und Tilgung des Kredites auf die Nutzungsdauer kann erreicht werden, dass auch die Generationen zur Beteiligung herangezogen werden, denen die Investitionen in der Zukunft zu gute kommen. Schon aus dem Gerechtigkeitsgefühl heraus würde eine Kreditfinanzierung zu befürworten sein. Eine Verschuldung aus konjunkturpolitischen Gründen lehnen die Klassiker dagegen ab. Der Grund dafür ist, dass der Markt selbst für Vollbeschäftigung sorgt und es keiner Eingriffe von Seiten des Staates bedarf, denn eine jede Produktion zieht ihre eigene Nachfrage nach sich. Eine höhere Produktion bedeutet gleichzeitig mehr Beschäftigung, mehr Beschäftigung bedeutet mehr Einkommen welches wiederum im gleichem Maße zur Nachfrage wird. Der einzige Grund aus Sicht der Klassiker der eine Staatsverschuldung sinnvoll macht, liegt also darin eine Ausgewogenheit der Belastung zwischen Gegenwart und Zukunft herzustellen.
7 Adam Smith, 1978 S. 781ff
4
Arbeit zitieren:
Denis Voigt, 2002, Kreditfinanzierung öffentlicher Investitionen, München, GRIN Verlag GmbH
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