Einleitung 2
1
Sexualisierte Gewalt im Krieg 3
2
2.1 Definition 3
2.2 Funktionen 3
2.2.1 Spielregel des Krieges 4
2.2.2 Teilstück männlicher Kommunikation 4
2.2.3 Männlichkeitsideal in der Armee 5
2.2.4 Kulturzerstörung 5
2.2.5 Missachtung von Frauen 6
Strafrechtliche Verfolgung 7
3
3.1 Nürnberger und Tokioter Prozesse 7
3.2 ad hoc Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda 8
3.3 Internationaler Strafgerichtshof 10
3.4 Umsetzungsprobleme 11
Wahrheitskommission(en) 13
4
5. Fazit 14
Literatur 16
1
1. Einleitung Zu allen Zeiten hat es in Kriegen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Männern gegeben. 1 In den bewaffneten Konflikten des 20. Jahrhunderts wurde besonders in Bürgerkriegssituationen ein hohes Maß an Gewalt gegenüber Frauen ausgeübt. 2 In den Konflikten Jugoslawiens und Ruandas der 1990er Jahre Frauen in sehr starkem Maße von gezielten Gewalttaten betroffen, die systematisch begangen und Mittel der Kriegsführung waren. 3 Im Zusammenhang mit diesen Konflikten und der darin verübten sexualisierten Ge- walt, wurde in den 1990er Jahren von Politkern und Bürgern gefordert, dass sexuali- sierte Kriegsgewalt völkerrechtlich als Kriegsverbrechen geahndet werden soll. Be- zeichnend ist, dass diese bereits seit 1949 als Kriegsverbrechen im völkerrechtlichen Sinne anerkannt ist, was jedoch nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt zu sein scheint. 4 Diese Tatsache wirft die Frage auf, ob und wie sexualisierte Kriegsgewalt strafrechtlich verfolgt wird.
In dieser Arbeit soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit eine straf- rechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt in bzw. nach Kriegen ausreichend ist. Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst auf die begriffliche Definition sexuali- sierter Gewalt eingegangen, anschließend werden die Funktionen sexualisierter Kriegsgewalt erläutert. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der straf- rechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt sowie deren Umsetzungsproblemen. Im Anschluss daran wird die alternative und zugleich komplementäre Strategie der Wahrheitskommissionen vorgestellt. Im letzten Abschnitt soll mit einem Resümee auf die Fragestellung geantwortet werden.
1 Vgl.: Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 17.
2 Vgl.: Askin, Kelly, 1997, S. 290f.
3 Vgl.: Seibert- Fohr, Anja, in: Rudolf, Beate, 2006, S. 145.
4 Vgl.: Wullweber, Helga, in: Stiglmayer, Alexandra, 1993, S. 242.
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2. Sexualisierte Gewalt im Krieg
2.1 Definition Nach Ruth Seifert ist sexualisierte Gewalt „kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, sondern ein sexueller Ausdruck von Aggressivität.“ 5 Sexualisierte Gewalt richtet sich gegen den intimsten Bereich eines Menschen und hat die Demonstration von Macht zum Ziel, die durch Erniedrigung sowie Entwürdigung des anderen erreicht werden soll. Unter dem Begriff der sexualisierten Gewalt sind neben Vergewaltigungen auch An- und Übergriffe, die die Verletzung des sexuellen Intimbereichs eines anderen zum Ziel haben, zu verstehen. Hierzu zählen u.a.:
„das unerlaubte Berühren von Körperteilen, erzwungenes Entkleiden, erniedrigende medizinische Untersuchungen, erzwungenes Scheren von Scharmhaaren, gezielte Schläge auf Brüste und Genitalien und deren gezielte Verletzung sowie die Infektion mit Geschlechtskrankheiten […].“ 6
Sexualisierte Gewalt im Krieg ist geschlechtsspezifisch und richtet sich mehrheitlich gegen Frauen 7 ; wobei kein Unterschied zwischen Zivilistinnen und Kombattantinnen besteht. 8 Allerdings sind in Kriegen auch Männer 9 von sexualisierter Gewalt betrof- fen, wenn auch in einem weit geringerem Maße als Frauen und wesentlich höher tabuisiert. 10
2.2 Funktionen Ruth Seifert benennt fünf mögliche Funktionen von Vergewaltigungen und sexuali- sierter Gewalt im Krieg. 11
5 Seifert, Ruth, in: Das Argument, 1993a, S. 82.
6 Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 18.
7 Vgl.: Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 18f. 8 Vgl.: Seibert- Fohr, Anja, in: Rudolf, Beate, 2006, S. 147f.
9 Die sexualisierte Gewalt gegen Männer richtet sich vornehmlich auf die Verstümmelung der Genita- lien, allerdings gibt es auch Vergewaltigungen und der Zwang zu sexuellen Handlungen mit anderen Gefangenen (vgl. dazu: Mischkowski, Gabriela, in: medica mondiale (Hrsg.), 2004a, S. 52 und Möl- ler, Christina, in: Hasse, Jana/ Müller, Erwin/ Schneider, Patricia, 2001, S. 289). 10 Der kroatische Psychiater Mladen Loncar geht davon aus, dass sexualisierte Kriegsgewalt gegen Männer eines der am besten gehüteten Tabus unserer Kultur darstellt (vgl. dazu: Loncar, Mladen, 1998).
11 Allerdings ist hierbei nach Seifert eine Einschränkung zu beachten: Es ist nicht davon auszugehen, dass Vergewaltigungen zu allen Zeiten die gleichen Funktionen hatten; sie hängen vielmehr mit dem historischen Kontext zusammen und müssen am konkreten Fall diskutiert werden (vgl. dazu Seifert, Ruth, 1993, S. 4).
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2.2.1 Spielregel des Krieges
Die erste These zur Funktion von Vergewaltigungen im Krieg ist, dass diese zu den „Spielregeln“ des Krieges zählen. Der Krieg ist, da das Kriegsvölkerrecht eine klare Kommandostruktur mit der Zurechenbarkeit von Befehlen verlangt, ein „ritualisiertes, auf detaillierte Art und Weise geregeltes Spiel […]“ 12 . Im historischen Rückblick deu- tet nach Ruth Seifert einiges darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen eine dieser „Spielregeln“ ausmacht und dem Sieger in der unmittelbaren Nachkriegszeit zuge- standen wurde. 13 Susan Brownmiller belegt, dass es keinen Unterschied in der An- zahl der Vergewaltigungen im Krieg machte, wenn eigene Frauen oder Prostituierte zur Verfügung standen. 14 Im Zusammenhang mit der immer größer werdenden Zahl ziviler Opfer in Kriegen, gibt es Hinweise, dass der Angriff auf Frauen eine militärische Strategie ist. So ist nach Hanne- Margret Birkenbach die Antwort auf die Frage, warum in Kriegszeiten Soldaten Frauen vergewaltigen, die gleiche wie auf die, warum sie töten: weil es für die kriegerische Aktion funktional ist. Allerdings ist das Töten im Krieg wesensmäßig, dass vergewaltigen jedoch nicht. Wenn es also der Kriegsstrategie 15 widerspricht vergewaltigen die Soldaten auch nicht. 16
2.2.2 Teilstück männlicher Kommunikation
Die Misshandlung von Frauen im Krieg ist nach Ruth Seiferts zweiter These auch als ein Teilstück männlicher Kommunikation zu verstehen. Demnach können Vergewal- tigungen in Kriegen als symbolischer Ausdruck der Demütigung des Gegners inter- pretiert werden. Obwohl Frauen natürlich immer auch allen anderen Folgen des Krieges ausgesetzt sind, trägt ihre Vergewaltigung noch eine zusätzliche Botschaft an den Feind in sich, nämlich die, dass er nicht in der Lage ist seine Frauen zu be- schützen. 17
12 Seifert, Ruth, 1993b S. 5.
13 Es gibt keinen Hinweis darauf, dass je Verhandlungen geführt worden wären, die die Gewalt gegen Frauen eindämmen sollten.
14 Vgl.: Brownmiller, Susan, 1978, S. 80.
15 Zum Beispiel werden in einem Atomkrieg Menschen umgebracht, ohne dass es Vergewaltigungen gibt.
16 Vgl.: Birkenbach, Hanne- Margret: in: Stiglmayer, Alexandra, 1993, S. 235.
17 Vgl.: Seifert, Ruth, in: Stiglmayer, Alexandra, 1993c, S. 92.
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Bachelor of Arts Nina Eger, 2008, Sexualisierte Kriegsgewalt, Munich, GRIN Publishing GmbH
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