1. Einleitung 3
2. Organisationsprinzipien der Kanzlerdemokratie 4
2.1 Kanzlerprinzip 4
2.2 Ressortprinzip 5
2.3 Kabinettsprinzip/ Kollegialprinzip 5
3. Führungsinstrumente des Bundeskanzlers 7
3.1 Richtlinienkompetenz 7
3.2 Bildung der Bundesregierung 7
3.3 Organisationsgewalt 8
3.4 Bundeskanzleramt 8
3.5 Parteiführung 9
3.6 Medienpräsenz 9
4. Grenzen des Kanzlerprinzips in der Praxis 10
4.1 Gesetzgebungsverfahren 10
4.2 Koalitionspartner und eigene Partei 10
4.3 Größe der Bundesregierung 11
4.4 Persönliches Geschick 11
5. Ergebnis 13
Literaturliste 14
Internetadressen 15
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1. Einleitung
Mit Konrad Adenauer, als erstem Bundeskanzler, bildete sich ein neuer Regierungstyp heraus, der als Kanzlerdemokratie bezeichnet wird und bis heute Bestand hat. Dieser Regierungstyp zeichnet sich durch die folgenden fünf Merkmale 1 aus: die Verwirklichung des Kanzlerprinzips in verfassungsrechtlicher und 1. politischer Hinsicht
der Kanzler nimmt eine führende Position in der größten Regierungs- 2. partei ein
es besteht ein deutlicher Gegensatz zwischen dem Regierungs- und 3.
dem Oppositionslager
es besteht deutliches Engagement des Bundeskanzlers in der Außen- 4. politik
die politische Auseinandersetzung wird durch eine starke Personalisie- 5.
rung und Medienpräsenz des Regierungschefs bestimmt
Das Kanzlerprinzip bildet die rechtliche Grundlage für das Bestehen einer Kanzlerdemokratie, die durch eine dominierende Position des Bundeskanzlers gekennzeichnet ist. „Doch kein Kanzler kann unter Berufung auf seine verfassungsmäßigen Vollmachten mit dem Kopf durch die Wand.“ 2 Da es sich bei der Kanzlerdemokratie, wie ihr Name schon sagt, um eine Demokratie und nicht um eine Diktatur handelt, stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wodurch die dominierende Stellung des Bundeskanzlers eingeschränkt wird. Deshalb soll in dieser Arbeit der Frage „Welche Grenzen hat das Kanzlerprinzip?“ nachgegangen werden.
Es wird mit einer Begriffserklärung des Kanzlerprinzips sowie der beiden anderen Organisationsprinzipien der Kanzlerdemokratie begonnen. Danach sollen die Führungsinstrumente des Bundeskanzlers vorgestellt, sowie ihre Bedeutung für die her-vorgehobene Stellung des Bundeskanzlers dargelegt werden. Nach der Vorstellung der Führungsinstrumente werden die Grenzen des Kanzlerprinzips erläutert, wobei der Schwerpunkt auf der Betrachtung des persönlichen Geschicks der ehemaligen Bundeskanzler liegen wird. Nach der Untersuchung der Grenzen des Kanzlerprinzips, wird in Punkt 5 mit einem Resümee die Fragestellung beantwortet.
1 vgl. Niclauß, K., Kanzlerdemokratie, Paderborn, 2004, S.68 ff
2 Andersen, U./ Woyke, W. (Hrsg.), Handwörterbuch… Deutschland, 3.Aufl., Opladen, 1997, S.47
3
2. Organisationsprinzipien der Kanzlerdemokratie
In einer Kanzlerdemokratie werden drei Organisationsprinzipien der Bundesregierung unterschieden. Das Kanzlerprinzip, das Ressortprinzip sowie das Kabinettsprinzip. „Diese Organisationsprinzipien sind im Grundgesetz miteinander kombiniert und überlagern sich gegenseitig.“ 3 Im Folgenden werden diese Prinzipien näher erläutert, wobei der Schwerpunkt auf dem Kanzlerprinzip liegen wird.
Kanzlerprinzip
Das Kanzlerprinzip steht für die dominierende Stellung 4 des Kanzlers in der Bundesregierung. In dem Art. 65 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist festgehalten, dass der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. „Was die Richtlinien der Politik sind, ist nicht genau zu umschreiben. Man kann darunter die Leitlinien der Politik, eine Art Gesamtplan verstehen, den der Bundeskanzler mit seiner Regierung durchführen will.“ 5
Die Regeln des Grundgesetzes zur Bundesregierung wurden mit der Absicht formuliert, die Stabilität und Arbeitsfähigkeit der Regierung zu verbessern. 6 Um den Kanzler außerdem in seiner Position hervorzuheben und diese zu stabilisieren, verfasste der parlamentarische Rat 1948 die Art. 67 und 68 des Grundgesetzes. Das sind zum einen das konstruktive Misstrauensvotum und zum anderen die Vertrauensfrage.
Das konstruktive Misstrauensvotum 7 besagt, dass die Entlassung des Bundeskanzlers durch den Bundestag nur möglich ist, wenn gleichzeitig ein neuer Regierungschef gewählt wird. Dieses führte beispielsweise am 1.10.1982 zu einem Regierungswechsel. Helmut Schmidt wurde in seiner Position als Kanzler durch Helmut Kohl abgelöst.
Einschränkend muss allerdings erwähnt werden, dass sich die Autoren des Grundgesetzes darüber einig waren, dass das konstruktive Misstrauensvotum keine „Patentlösung für alle zukünftigen möglichen Regierungskrisen“ darstellt. 8
3 Hesse, K., Grundzüge des Verfassungsrechts der BRD, 5. Aufl., Karlsruhe, 1972, S.252
4 vgl. Brauswetter, H., Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kabinettsprinzip in der ersten Regierung Brandt, Bonn, 1976, S.4
5 Sontheimer, K., Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, München,
1971, S.159
6 vgl. Niclauß, K., Kanzlerdemokratie, Paderborn, 2004, S.69
7 im Gegensatz dazu gab es in der Weimarer Republik das einfache Misstrauensvotum
8 vgl. Niclauß, K., Kanzlerdemokratie, Paderborn, 2004, S.70
4
Die in dem Art. 68 des Grundgesetzes festgeschriebene Vertrauensfrage, dient ebenfalls zur Stärkung und Stabilisierung des Regierungschefs. Sie besagt, dass in parlamentarischen Regierungssystemen, ein Regierungschef das Recht hat, einen Antrag an das Parlament zu stellen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Wird die Vertrauensfrage von der Mehrheit im Parlament verneint, hat das i. d. R. den Rücktritt der Regierung und/ oder die Parlamentsauflösung zur Folge. 9 Wird sie allerdings bejaht, so kann dies eine Bestätigung und damit eine Legitimation des Bundeskanzlers und seiner Regierung bewirken.
Ressortprinzip
Laut dem Artikel 65 des Grundgesetzes Satz 1 bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt für diese Verantwortung (sog. Kanzlerprinzip). Allerdings wird diese Regel in Satz 2 desselben Artikels eingeschränkt. Denn „innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung“ 10 (sog. Ressortprinzip). Das Ressortprinzip begrenzt also das Kanzlerprinzip, indem es ein „hineinregieren“ des Bundeskanzlers, über den Kopf eines Ministers, in sein Ministerium nicht möglich macht. 11 „Die Allein-verantwortlichkeit des Kanzlers verdrängt und überlagert also keineswegs vollständig die individuelle Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament.“ 12
Kabinettsprinzip/ Kollegialprinzip
Die Begriffe „Kabinettsprinzip“ und „Kollegialprinzip“ werden in der Literatur oft synonym verwendet. In dieser Arbeit wird der Einheitlichkeit wegen, der Begriff „Kabinettsprinzip“ vorgezogen, da er in der Mehrheit der angewandten Literatur gebraucht wurde.
Nach Wolfgang Rudzio lässt die Kabinettskonstruktion des Grundgesetzes die Bundesregierung, im Vergleich zum Kanzlerprinzip, eher wie ein Kollegialorgan erscheinen. 13 Hierfür werden zwei Gründe angeführt:
9 vgl. Schülerduden Politik und Gesellschaft, 4. Aufl., Mannheim, 2001, Stichwort: Vertrauensfrage
10 Artikel 65 Satz 2 GG, 40. Aufl., München, 2005, S.33
11 vgl. Rudzio, W., Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 6.Aufl., Opladen, 2003, S.293
12 Andersen, U./ Woyke, W. (Hrsg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 3.Aufl., Opladen, 1997, S.47
13 vgl. Rudzio, W., Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 6.Aufl., Opladen, 2003, S.290
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Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts Nina Eger, 2006, Kanzlerprinzip, München, GRIN Verlag GmbH
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