Inhaltsverzeichnis
Einleitung 4
1. Paarbeziehungen: Ein historischer Rückblick 6
1.1. Bäuerliche Ehe 6
1.2. Arbeiterehe 7
1.3. Bürgerliche Ehe 8
2. Romantische Liebe 10
2.1. Selektion und Höchstrelevanz 10
2.2. Quantitative Bestimmtheit 12
2.2.1 Begründung dyadischer Intimbeziehungen 12
2.3. Kritik an Tyrell 13
3. Partnerschaftliche Liebe 14
3.1. Das Leitbild der partnerschaftlichen Liebe 15
3.2. Partnerschaftliche Lebensformen 16
3.2.1. These 1: Individualisierung 16
3.2.2. These 2: Familienökonomischer Ansatz 17
3.2.3. Die Entwicklung partnerschaftlicher Lebensformen 18
3.2.4. Zusammenfassung 20
4. Strukturmerkmale von Paarbeziehungen heute 21
4.1. Die Konstitution der Dyade 21
4.1.1. Die Undurchsichtigkeit der Liebe 23
4.1.2. Die Erotik des Paares 24
4.2. Veranschaulichende Gegenbeispiele 24
4.2.1. Die Prostitution 24
4.2.2. Die karitative Liebe 25
4.2.3. Die Liebe zu einer göttlichen Instanz 26
Schlussbetrachtung 26
Literaturverzeichnis 30
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Einleitung
Seit einigen Jahren sind die Themen Liebe und Partnerschaft in den Medien sehr stark vertreten. Zum einen kommen immer mehr Ehe- und Beziehungsratgeber in Form von Büchern und Zeitschriften auf den Markt, die möglichst alle Moralvorstellungen zu bündeln versuchen und diese anschließend in entsprechende Verhaltenstandards für Paarbeziehungen übersetzen. Zum anderen handeln etliche Lieder und Filme von Liebes- und Beziehungsgeschichten. Ihre Entwürfe sind meist sehr ähnlich gestaltet und zielen auf bestimmte Glücks- und Tragikvorstellungen ab. Es werden dem Zuschauer dadurch gewisse Ideale und "Anleitungen" vermittelt. Orientiert man sich an diesen - so die Macht der Suggestion - wird die eigene Beziehung ewiglich halten bzw. wird man seine einzig wahre große Liebe finden.
Diese ständig mediale Präsentheit von Paarbeziehungen hat einen breiten öffentlichen Diskurs angeregt. Man spricht diesbezüglich von neuen Trends und einer veränderten Bedeutung von Partnerschaften. Die Entstehung und Verbreitung von alternativen Lebensformen wie die "nichteheliche
Lebensgemeinschaft" (mit oder ohne Kind), "Alleinerziehende", "Paare mit getrennten Haushalten" (mit oder ohne Kind) und "Singles" werden dabei auf die zunehmende Individualisierung und Pluralisierung der Lebensstile in der Postmoderne zurückgeführt. Die Struktur von Paarbeziehungen soll sich dementsprechend grundlegend geändert haben. Doch entspricht das der Realität?
Unbestreitbar hat sich die Funktion und Stellung der Ehe innerhalb der historische Paarentwicklung im Laufe der Zeit verändert: Früher begründete die Ehe das Paar und definierte den Sozialisationsrahmen. Dabei kam es zu einem heftigen Bruch mit der Vergangenheit. Heutzutage findet ein Paar in der Ehe seine Vollendung. Der schon zuvor hergestellte Sozialisationsrahmen wird lediglich institutionalisiert und die Neubestimmung der Identitäten erfolgt schrittweise (Kaufmann 2000:81). Doch bleibt die Ehe die dominierende Form der Lebensgemeinschaft?
Auch im Falle der Zunahme alternativer Lebensformen, bleiben nicht trotzdem die zentralen Strukturmerkmale einer Paarbeziehung, durch die die
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Liebe aufrechterhalten wird, gleich - unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt oder einem Trauschein?
Nach Jean Claude Kaufmann zählt in einer Paarbeziehung „das zwischenmenschliche Band, seine Qualität, Authentizität, die Befriedigung, die jeder aus dem zieht, was der andere ihm gibt“ (Kaufmann 2000:82). Welchen Strukturmerkmalen dieses "zwischenmenschliche Band" in der Paarbeziehung genau unterliegt, soll in der vorliegenden Hausarbeit untersucht werden.
Es wird begonnen mit einem historischen Rückblick, wobei die Strukturen der bäuerlichen Ehe, der Arbeiterehe und der bürgerlichen Ehe aufgezeigt werden. Von der bürgerlichen Ehe wird auf das von dem Bildungsbürgertum des 18. Jahrhunderts entworfene Ideal der romantischen Liebe übergeleitet. Ihr Konzept und ihre zentralen Strukturmerkmale werden auf der Textgrundlage „Romantische Liebe - Überlegungen zu ihrer "quantitativen Bestimmtheit"“ von Hartmann Tyrell im zweiten Abschnitt vorgestellt. Danach geht es um die partnerschaftliche Liebe der heutigen Zeit. Das Leitmodell wird kurz dargestellt, gefolgt von den beiden Begründungsmöglichkeiten für die Entstehung alternativer Lebensgemeinschaften. Anhand der empirischen Analysen von Thomas Klein in seinem Text „Pluralisierung versus Umstrukturierung: Am Beispiel partnerschaftlicher Lebensformen“ wird ein eindeutiges Ergebnis herausgearbeitet. Anschließend werden die Strukturmerkmale von Paarbeziehungen nach Tilman Allert erläutert. Grundlage ist ausschließlich sein Text „Die Familie -Zur Unverwüstlichkeit einer Lebensform“.
Die Hausarbeit endet mit einer ausführlichen, alle wichtigen Aspekte noch einmal aufgreifenden Schlussbetrachtung und versucht, die in der Einleitung aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Es soll noch daraufhin gewiesen werden, dass sich sowohl Tyrell als auch Allert in ihren Darstellungen zu den Strukturmerkmalen sehr oft auf Georg Simmel und seinen Überlegungen zu der ″quantitative Bestimmtheit″ von Zweierbeziehungen berufen.
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Des Weiteren bezieht sich die Hausarbeit nur auf die (heutigen) westeuropäischen Staaten, mit ihren ähnlichen kulturellen Werten. Der Schwerpunkt liegt dabei allerdings auf Deutschland, da sich die empirischen Analysen von Thomas Klein nur auf Deutschland beziehen.
1. Paarbeziehungen: Ein historischer Rückblick
Schon im 12. Jahrhundert war Eheschließung unabhängig von elterlicher Kontrolle im Rahmen der Übereinstimmung zweier Individuen möglich. Dies zog jedoch eine massive Störung der sozialen Ordnung nach sich und konnte zu der damaligen Zeit so natürlich nicht beibehalten werden. Das Bündnis zweier Individuen änderte sich somit unter Einflussnahme der Aristokratie in eine Allianz von zwei Verwandtschaftsgruppen (Segalen 1990:140). Diese Art der ″Paarbildung″, bestimmt durch bestehende Besitzverhältnisse, sollte bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts mehr oder weniger maßgeblich bleiben. Jedoch gab es je nach sozialer Schichtzugehörigkeit Unterschiede in der Struktur der Paarbeziehung.
1.1. Bäuerliche Ehe
Die Partnerwahl in der bäuerlichen Ehe unterlag streng der Verwandtschaftskontrolle. Es wurde abgewogen nach dem Umfang der Mitgift, der Arbeitsfähigkeit und der Gesundheit der Frau. Diese drei Kriterien spielten die wichtigste Rolle (Rosenbaum 1982:72). Durch eine Eheschließung galt es den Besitz zu sichern bzw. gegebenenfalls zu erweitern. Die Frau stellte eine wichtige Arbeitskraft dar und die gegenseitige Wertschätzung war abhängig von der erbrachten wirtschaftlichen Leistung (Rosenbaum
1982:79). Die bäuerliche Ehe entsprach dementsprechend einer Arbeitsbeziehung.
Die Bäuerin war dem Bauer untergeordnet. Dieser war der Eigentümer des Besitzes und besaß die alleinige Verfügungsgewalt (Rosenbaum 1982:81). Auch die sexuelle Interaktion sollte in erster Linie der Befriedigung des Mannes dienen; Zärtlichkeiten waren aufgrund der „von persönlicher
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Zuneigung häufig unbeeinflussten Partnerwahl“ (Rosenbaum 1982:87) eine Seltenheit. Trotz all dessen wurde Sexualität als eine natürliche Sache empfunden. Dies lag zum einen an den engen Wohnverhältnissen, die kaum eine Privatsphäre zuließen und zum anderen in dem täglichen Umgang mit Tieren, die man schon in Kindheitstagen bei der sexuellen Vereinigung beobachten konnte (Rosenbaum 1982:86f).
Da die Bäuerinnen auch während ihrer häufigen Schwangerschaften hart arbeiten mussten und viele daher an Unterleibsproblemen litten, an die Grenzen ihrer Kräfte kamen und schnell ihre Jugendlichkeit verloren, sich somit dem Mann ″verweigerten″, war es nicht unüblich, dass sich der Bauer bei der Magd seine Befriedigung holte (Rosenbaum 1982:87). Obwohl die persönliche Beziehung zwischen Bauer und Bäuerin eine geringe Bedeutung hatte, existierten doch zumindest in der Kennlernphase stereotype Liebesgesten (z.B. gegenseitige Schubsen, sich auf die Schulter schlagen etc.), denen bestimmte Bedeutungen zukamen (Segalen 1990:164).
1.2. Arbeiterehe
Um die Paarbeziehungen der Arbeiter verstehen zu können, muss man sich zunächst verdeutlichen, dass gegen Ende des 18. Jahrhunderts, im Zuge der sich ausbreitenden Industrialisierung und der damit verbundenen beginnenden Städtewanderung, man um eine klare Unterscheidung der städtischen Welt von der ländlichen nicht mehr herum kommt. Des Handwerkers Kapital war nun seine Arbeitskraft, wodurch er frei war von jeglichen Besitzverhältnissen, die für eine Partnerwahl zuvor so entscheidend waren; die Eltern hatten nicht mehr mitzureden. Hier vollzog sich der erste Schritt zu einer Paarbeziehung, bei der es um den „Zusammenschluss von Individuen“ geht (Segalen 1990:168). Jegliche freie Wahl existierte jedoch noch lange nicht. Zwar wurden die persönlichen Gefühle wichtiger bewertet, aber trotz dessen handelte es sich um eine Verbindung zweier Arbeitskräfte, zwei arbeitsfähigen Menschen (Segalen 1990:171).
Die Ehe des Arbeiters orientierte sich an dem Modell der bürgerlichen Ehe. Wie wir gleich sehen werden, wurde dort die Ehe als ein „kurzer
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unbedeutender Vorlauf“ aufgefasst, dessen eigentlicher Zweck die Familienbildung darstellte (Lenz 2003:10). Dies galt auch für die Ehe des Arbeiters. Es wurde sich voll und ganz auf die Kinder konzentriert (Segalen 1990:171), Ehefrau und Ehemann hatten lediglich eine Vater- und Mutterrolle inne.
1.3. Bürgerliche Ehe
Mit der 1789 beginnenden Französischen Revolution entstand eine neue Ordnung des Staates und der Gesellschaft. Stände wurden "aufgelöst": das Bürgertum löste sich von den traditionellen Hierarchien der aristokratischen Welt und gewann an Bedeutung und Macht. Die bürgerliche Ehe wurde zum Leitmodell.
Die bürgerliche Eheschließung verband zwei Familiengruppen miteinander, die Grundlage waren ″finanzielle Abmachungen″, persönliche Gefühle wurden dabei nicht berücksichtigt (Segalen 1990:172). Bei den Unternehmern beispielsweise, die eine Gruppe des Bürgertums ausmachte, stellte die Heirat eine Art Geschäftsverbindung dar. Sie diente unter anderem der Beschaffung von Kapital und der Festigung und Sicherung von Geschäftsbeziehungen (Rosenbaum 1982:330). Dies lag im 19. Jahrhundert in dem „noch gering entwickelten Kapitalmarkt und der Bindung der großen Vermögen an die Familien“ begründet (Rosenbaum 1982:333). Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts gewannen persönliche Gefühle langsam an Bedeutung, was auf das im 18. Jahrhundert von dem Bürgertum selbst geschaffenen Ideal der romantischen Liebe zurückzuführen ist. Dazu jedoch später mehr.
Die selbständigen Akademiker des Bürgertums waren hingegen nicht auf eine Heirat zur Verbesserung ihrer materiellen Lage angewiesen. Der Vorteil einer Hochzeit lag lediglich darin, bei gesellschaftlichen Anlässen eine Ehefrau an der Seite zu haben (Rosenbaum 1982:330). Für die Frau der Mittelschicht war die Heirat hingegen wieder nur rein zweckmäßiger Natur. Ohne Aussichten auf eine mögliche Berufsausübung und um nicht ihr Leben lang von der eigenen Familie ausgehalten werden zu
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müssen, sicherte sie durch die Ehe ihren Lebensunterhalt (Rosenbaum 1982:331).
In der bürgerlichen Paarbeziehung war der Mann das Oberhaupt der Familie. Er sorgte für die Familie und traf für sie alle Entscheidungen (Rosenbaum 1982:345). Die Aufgabe der Frau beschränkte sich auf die Erledigung des Haushalts bzw. auf das Befehligen der Diener. Eine Folge dessen waren geringe Kommunikationsbereiche zwischen den Ehepartnern. Ihre Interessen trafen sich nur in der Erziehung der Kinder (Rosenbaum 1982:345). Durch die schon zuvor implizit erwähnte Trennung von Berufs- und Wohnstätte, was eine Privatisierung der Familie, eine Abschottung nach außen hin, nach sich zog, intensivierten sich die innerfamiliären Beziehungen. Zudem entstand durch die Erweiterung der Wohnverhältnisse eine Intimsphäre der Eltern (Rosenbaum 1982:347). In diesem Sinne wurde die sexuelle Interaktion zwischen den Ehepartner schon etwas aufgewertet. Jedoch durfte eine sittsame Frau des Bürgertums keine sexuellen Bedürfnisse haben. Den Geschlechtsakt musste sie als ihre eheliche Pflicht und zur Familienbildung über sich ergehen lassen (Rosenbaum 1982:350).
Die Ehefrau wurde von ihrem Gatten respektiert und als ″geistiges Wesen″ angesehen. Sinnlichkeit, Erotik und Phantasie hingegen erlebten die Männer nur bei ihren Geliebten, die zumeist aus einer niederen sozialen Schicht stammten (Rosenbaum 1982:348).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei den bürgerlichen Eheschließungen die soziale Stellung und die finanziellen Mittel dominierten. Dementsprechend kann man von diesen Ehen auch von Vernunftehen sprechen. Parallel dazu existierte jedoch die Ideologie der romantischen Liebe. Diese von dem Bildungsbürgertum entworfene Ideal entsprach der mit der Privatisierung der Familie einhergehenden „Emotionalisierung und Intimisierung der Familienverhältnisse“ (Meyer 1996²:307). Im Gegensatz zur Realität enthielt dieses Ideal einen „bürgerlichen Liebes-und Glücksanspruch“ (Rosenbaum 1982:88), was eine wechselseitige Zuneigung der Ehepartner nach sittlichen Maßstäben strengstens erforderte. Diese Zuneigung, unabhängig von wirtschaftlichen Aspekten, wurde durch die Abspaltung der privaten von der beruflichen Sphäre aber zumeist nur vorgetäuscht (Rosenbaum 1982:76).
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Arbeit zitieren:
Katharina Osthoff, 2006, Strukturmerkmale von Paarbeziehungen auf der Grundlage von Hartmann Tyrell und Tilman Allert, München, GRIN Verlag GmbH
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