eine parlamentarische Mehrheit und eine stabile Regierung ermöglicht werden und die Herausbildung zweier großer Parteien der linken und rechten Mitte gefördert werden. Darüber hinaus wurde auch eine 4% Sperrklausel eingeführt, die der Zersplitterung entgegenwirken sollte. Keines dieser grundlegenden Ziele wurde durch den Übergang zu einem sehr komplizierten Mehrheitswahlrecht mit 25% Verhältniswahlanteil verwirklicht. 1 Die Einzigartigkeit des italienischen Zweikammernsystems besteht in der Gleichrangigkeit der beiden Häuser (bicameralismo perfetto). Gerade diese führt im politischen Alltag zu großen Zeitverlusten und taktischer Verschleppung wichtiger Gesetzesvorhaben durch einzelne Fraktionen, da es im Falle von Nichteinigung der Kammern kein Schlichtungsorgan (wie den deutschen Schlichtungsausschuss) gibt. Im europäischen Vergleich ist das italienische Parlament institutionell blockiert.
Das Parlament wird durch die Regierung kontrolliert, deren Mitglieder das Recht und manchmal auch die Pflicht haben, an Sitzungen des Parlamentes beizuwohnen. Es übt selbst durch Misstrauensvotum, parlamentarische Anfragen und Untersuchungen Kontrollfunktion auf die Regierung aus, ganz besonders in Fragen der Haushaltspolitik. Jedes Parlamentsmitglied oder jede Fraktion kann Gesetzesinitiativen ins Leben rufen, die dann in den Gesetzgebungsprozess eintreten. Darüber hinaus wählen Senat und Abgeordnetenhaus den Staatspräsidenten, fünf Richter des Verfassungsgerichtshofes (Corte Constituzionale) und sieben Mitglieder des Obersten Rates der Gerichtsbarkeit (Consiglio superiore della magistratura). Seit den 50er Jahren hat das Parlament außenpolitische Fragen fast ausschließlich der Regierung überlassen.
3 Die Regierung
Seit Ende des Zweiten Weltkrieges gilt Italien als unregierbar und instabil. Von Juni 1945-Dezember 1994 waren in Italien 52 Kabinette im Amt, das bedeutet, dass sie im statistischen Durchschnitt weniger als ein Jahr regierten. Die kürzesten Regierungszeiten verzeichneten das Kabinett unter Fanfani 1954 mit zwölf Tagen und das Kabinett unter Andreotti 1972 mit neun Tagen. Der Grund für die Schwerregierbarkeit Italiens und die Kurzlebigkeit der Regierungen ist vor allem in der Struktur des Parteiensystems zu finden, das stark zersplittert und polarisiert ist. Die Regierung setzt sich aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen, die gemeinsam den Ministerrat (consiglio dei ministri) bilden. Dem italienischen Ministerpräsidenten (presidente del consiglio dei ministri) kommen keine wirksamen Kompetenzen zu und er steht in keinem übergeordneten Verhältnis zu den Ministern. (vgl. Premierminister/ Regierungschef).
Ebenfalls sehr außergewöhnlich ist die Tatsache, dass über fast 50 Jahre hinweg die Partei DC (Democrazia cristiana) die Regierung allein oder in Koalition mit mehreren kleineren Parteien bildete. 2
Seit den 70er Jahren griffen italienische Kabinette immer wieder auf Artikel 77 zurück, um ein Regierungshandeln zu ermöglichen, dass die Selbstblockade der parlamentarischen Kräfte überwand: Der Art. 77 bewilligt Gesetze in außerordentlichen Not- und Dringlichkeitsfällen als „provisorische Anordnung mit Gesetzeskraft“ (decreti legge) ohne Zustimmung des Parlamentes. Dieser Missbrauch wurde jahrzehntelang von der parlamentarischen Mehrheit geduldet, um die politische Verschleppung der Gesetzgebung zu überwinden.
1 Ausführliche Informationen zum Wahlsystem und dessen Reform:
Ullrich, Hartmut: Reform des italienischen Wahlsystems - Die Fata Morgana des Ein-Mann-Wahlkreises als Regenerationsinstrument der Demokratie. In: Graf Ferraris, Luigi Vittorio; Trautmann, Günter; Ullrich, Hartmut (Hrsg.): Italien auf dem Weg zur “zweiten Republik?”. Frankfurt a.M. 1995, S.123-150.
2 Tabellarische Auflistung der Italienische Regierungen 1946-1999 in: Trautmann 1999: S. 528
2
Arbeit zitieren:
Dr. phil. Kristina Bonn, 2002, Das politische System Italiens, München, GRIN Verlag GmbH
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