Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 4
2. Das Politikfeld Innere Sicherheit. 9
2.1 Begriffsklärung Innere Sicherheit. 10
2.2 Verantwortliche Akteure für die Innere Sicherheit in Deutschland 11
2.2.1 Die Polizeibehörden des Bundes 13
2.2.2 Die Nachrichtendienste 14
2.2.3 Die Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten. 16
2.2.4 Die Bundeswehr. 17
3. Sicherheit und Freiheit als Aufgabe des Staates 19
3. 1 Der Sicherheitsbegriff 19
3.1.1 Der Sicherheitsbegriff bei Hobbes. 20
3.1.2 Die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates 21
3. 2 Der Freiheitsbegriff 22
3.2.1 Der Freiheitsbegriff bei Locke 22
3.2.2 Freiheit im Grundgesetz 23
3. 3 Die Rechtsstaatsidee. 24
4. Terrorismus als Gefahr Innerer Sicherheit 25
4.1 Das Problem einer Definition von Terrorismus 25
4.2. Verschiedene Arten von Terrorismus 28
4.3 Der International Islamistische Terrorismus. 30
5. Reaktion der BRD auf die Anschläge vom 11. 9. 2001 31
5.1 Die Rasterfahndung. 33
5.2 Das Sicherheitspaket I. 35
5.2.1 Das Verbot von Religionsgemeinschaften 36
5.2.2 Der § 129b im Strafgesetzbuch. 37
5.3 Das Sicherheitspaket II. 39
5.3.1 Die Befugniserweiterung der Nachrichtendienste 39
5.3.2 Die Befugniserweiterung der polizeilichen Behörden 40
5.3.3 Die Änderungen im Ausländerrecht 42
5.3.4 Die Änderung des Passgesetzes. 43
2
5.4 Das Luftverkehrs- und Luftsicherheitsgesetz. 44
6. Terrorismusbekämpfung in der Europäischen Union. 46
6. 1 Historische Entwicklung der Terrorismusbekämpfung in der EU 47
6. 2 Die Maßnahmen der Europäischen Union. 49
7. Präventive Terrorismusbekämpfung im Spannungsfeld von
Sicherheit und Freiheit 52
7. 1 Das Verhältnismäßigkeitsprinzip. 53
7.2 Die Auswirkung der Sicherheitspakete 1 2 auf die Freiheit der
B ürger. 54
7.2.1 Die Auswirkungen des Verbots von Religionsgemeinschaften55
7.2.2 Die Auswirkungen des § 129b Strafgesetzbuch 56
7.2.3 ie Auswirkungen der Rasterfahndung 58
7.2.4 Die Auswirkung der Befugniserweiterung der
Nachrichtendienste 66
7.2.5 Die Auswirkung der Befugniserweiterung der polizeilichen
Beh örden 69
7.2.6 Die Auswirkungen der Änderungen im Ausländerrecht 70
7.2.7 Die Auswirkungen der Änderungen im Passgesetz 73
7.3 Die Auswirkungen des Luftverkehrs- und Luftsicherheitsgesetzes 78
7.4 Die Auswirkungen der EU - Maßnahmen. 82
8. Fazit 85
9. Literaturverzeichnis 91
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1. Einleitung
Der 11. September 2001 stellte einen großen Einschnitt im Sicherheitsdenken der westlichen Welt dar. Tausende Menschen sind an diesem Tag bei den Anschlägen in Amerika ums Leben gekommen, die die ganze Welt in Angst und Schrecken versetzten. 19 islamistische Selbstmordattentäter entführten an diesem Tag insgesamt vier Linienflugzeuge und setzen diese als Waffe ein. 1 Zwei der entführten Flugzeuge wurden im Abstand von wenigen Minuten in das World Trade Center in New York gesteuert. Die Türme hielten den starken Beschädigungen durch den Aufprall und das brennende Kerosin nicht stand und brachen kurze Zeit später in sich zusammen. Etwa zur gleichen Zeit wurde eine weitere Maschine in das amerikanische Verteidigungsministerium geflogen und ein viertes Flugzeug, das wahrscheinlich die Sommerresidenz von George W. Bush treffen sollte, stürzte dank des Eingreifens von Besatzung und Passagieren in Pennsylvania über fast unbewohntem Gebiet ab. Flugzeugentführungen gab es zwar schon Jahrzehnte zuvor, um die Freilassung von inhaftierten Gesinnungsgenossen zu erreichen, und auch Selbstmordanschläge waren keine Neuigkeit mehr. Doch die Kombination dieser beiden terroristischen Aktivitäten stellt eine ganz neue Art der Bedrohung dar. Die von den Terroristen gewählten Ziele sollten offensichtlich symbolisch für den Kapitalismus und die Lebensweise der westlichen Welt stehen und im Gegensatz zu früheren terroristischen Aktionen vor allem eine möglichst große Anzahl von Menschen töten. Doch der moderne Terrorismus ist nicht nur eine Gefahr für das Leben der Menschen, sondern er bedeutet auch einen Angriff auf den Bestand und die Errungenschaften der freiheitlichen Demokratie. Infolge der Anschläge reagierten die westlichen Staaten mit Vorkehrungen, die die Sicherheit der Bürger erhöhen sollten. In Deutschland wurden aufgrund der neuen sicherheitspolitischen Lage die Sicherheitspakete I und II beschlossen und
1 Middel, Stefan (2006): Innere Sicherheit und präventive Terrorismusbekämpfung.
Frankfurt. S. 17.
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die Methode der Rasterfahndung wieder aufgenommen. Die Maßnahmen der Sicherheitspakete waren jedoch nicht unumstritten und es entfachte eine rege Diskussion über das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Der Rechtsstaat befindet sich somit in einem Dilemma, da er auf der einen Seite die grundrechtlichen Freiheiten wahren muss, auf der anderen Seite aber diese auch vor den Übergriffen Dritter zu schützen hat. 2 Sicherheit ist demnach als der Schutz des Bürgers vor Privaten, und Freiheit als Schutz des Bürgers vor dem Staat zu sehen. 3 Da der Staat zum Schutz seiner Bürger oftmals in das Freiheitsrecht anderer eingreifen muss, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es nun, Freiheit und Sicherheit unter Beachtung des Übermaß- und des Untermaßprinzips in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
In dieser Arbeit wird nun erörtert, ob die Maßnahmen, die seit dem 11. September 2001 in Deutschland zur Bekämpfung des Terrorismus beschlossen wurden, verhältnismäßig und verfassungskonform sind und ob die Sicherheit der Bürger auf Kosten der Freiheit geht. Die große Frage hierbei wird sein, ob die Einschränkungen, die die Bürger bezüglich ihrer Freiheit hinnehmen müssen und zum großen Teil auch freiwillig hinnehmen, angemessen sind. Zunächst wird dazu in Kapitel 2 das Politikfeld der Inneren Sicherheit dargestellt und der Begriff der Inneren Sicherheit erklärt. Dafür wird dieses von anderen Politikfeldern abgegrenzt und Überschneidungen aufgezeigt. Die „Innere Sicherheit“ wird von den Begriffen „Öffentliche Sicherheit“, „Äußere Sicherheit“ und „Sicherheitspolitik“ abgegrenzt. Anschließend werden die verantwortlichen Akteure für die innere Sicherheit in Deutschland aufgezeigt. Dazu gehören die Polizeibehörden des Bundes mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, die Nachrichtendienste mit Verfassungsschutz,
Bundesnachrichtendienst und militärischem Abschirmdienst, und die Bundeswehr, die normalerweise für die äußere Sicherheit zuständig ist, in Zukunft aber auch immer öfter im Innern eingesetzt werden soll. Auch die
2 vgl. Middel, S. 19.
3 Isensee, Josef (1983): Das Grundrecht auf Sicherheit. Berlin, S. 21.
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seit dem Zweiten Weltkrieg so wichtige Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten wird in Kapitel zwei kurz erwähnt, da sie wichtig ist, um Macht nicht zu bündeln. Kapitel 3 setzt sich dann mit den Begriffen Sicherheit und Freiheit auseinander. Als theoretischer Hintergrund werden der Sicherheitsbegriff bei Hobbes und der Freiheitsbegriff bei Locke erläutert. Die Philosophien dieser beiden Staatsdenker sind, wie später noch einmal verdeutlicht wird, bis heute aktuell und relevant. Außerdem wird der Sicherheitsbegriff unter Beachtung des Grundgesetzes aufgezeigt, da der dieser im Grundgesetz zwar nicht explizit erwähnt wird, der Staat allerdings trotzdem dazu verpflichtet ist, seinen Bürgern ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu werden Freiheitsrechte im Grundgesetz eindeutig erwähnt und verpflichten den Gesetzgeber, diese Freiheiten den Bürgern zu garantieren. Des Weiteren wird kurz die Idee des Rechtsstaats erläutert, die zu den wichtigsten Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland gehört und dem Staat gewisse Handlungsmöglichkeiten aufzeigt, ihm allerdings auch ganz klar Grenzen setzt, um die Freiheit der Bürger zu wahren. In Kapitel 4 wird der Begriff des Terrorismus erläutert. Eine genaue Begriffsbestimmung ist allerdings relativ schwierig, da es keine präzise Definition von Terrorismus gibt. Um den Terminus besser einordnen zu können, wird er von Krieg und Guerillakampf abgegrenzt. Mit Hilfe von Vergleichen und unterschiedlichen Definitionsansätzen wird eine Definition erarbeitet, die keineswegs als vollständig angesehen werden kann, die Methode terroristischer Vereinigungen aber verdeutlichen soll. Außerdem werden verschiedene Arten von Terrorismus aufgezeigt und der International Islamistische Terrorismus, mit dem sich diese Arbeit beschäftigt noch einmal gesondert dargestellt. Kapitel 5 wird anschließend die Reaktion der Bundesrepublik Deutschland auf die Anschläge vom
11. September 2001 schildern. Zunächst wird die Rasterfahndung erwähnt, die nach dem RAF-Terrorismus zwar in den Hintergrund rückte, nach den Anschlägen jedoch wieder Anwendung fand. Dies liegt vor allem
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daran, dass nach den Anschlägen in Amerika herausgefunden wurde, dass drei aus Deutschland stammende Männer maßgeblich an den Attentaten beteiligt waren. Im Anschluss wird das im November 2001 verabschiedete Sicherheitspaket I behandelt, welches das Religionsprivileg durch eine Änderung im Vereinsgesetz abgeschafft und das Strafgesetzbuch um § 129b erweitert hat, der die Bestrafung und Verfolgung von auch im Ausland organisierten kriminellen und terroristischen Vereinigungen legitimierte. Das am 09. Januar 2002 in Kraft getretene Sicherheitspaket II wird danach angesprochen, wobei es vor allem um die Befugniserweiterung der Nachrichtendienste und der polizeilichen Behörden, sowie die Änderungen im Ausländerrecht und im Passgesetz geht. Als weitere Maßnahme der Bundesrepublik im Kampf gegen den Internationalen Islamistischen Terrorismus werden dann noch das Luftverkehr- und Luftsicherheitsgesetz aufgezeigt, die die Luftsicherheit erhöhen sollen. Kapitel 6 befasst sich dann mit der Terrorismusbekämpfung in der Europäischen Union. Das Aufzeigen, der auf europäischer Ebene beschlossenen Maßnahmen ist wichtig, da gerade im Zuge der Europäisierung die Staaten immer mehr vernetzt werden und sich Krisen auch auf die anderen Staaten auswirken. Die Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten ist von immenser Bedeutung, um Informationen auszutauschen und die Bürger dadurch besser zu schützen. Da sich die Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik in den letzten Jahren sehr gewandelt hat, wird kurz die historische Entwicklung der Terrorismusbekämpfung in der Europäischen Union dargestellt und im Anschluss daran die Maßnahmen der EU aufgezeigt, weil sich diese auch auf die Sicherheit und Freiheit der deutschen Bürger auswirken. Den größten Teil der Arbeit nimmt allerdings Kapitel 7 ein, das sich mit der präventiven Terrorismusbekämpfung im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit befasst. Um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit besser beurteilen zu können, wird zunächst das Verhältnismäßigkeitsprinzip erklärt, bevor danach die Auswirkungen der Sicherheitspakete I und II und der Rasterfahndung auf die Freiheit der Bürger erörtert werden. Dabei
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wird vor allem die Verfassungskonformität und die Verhältnismäßigkeit hinterfragt, da der Staat nicht willkürlich in die Freiheit seiner Bürger eingreifen darf, sondern das Über- und das Untermaßverbot beachten muss, weil er die Pflicht hat, seinen Bürgern gewisse Sicherheiten zu gewährleisten, aber auch nicht zu stark in deren Freiheitsrechte eingreifen darf. Aufgrund der Tatsache, dass auch die von der Europäischen Union getroffen Maßnahmen sich auf die Freiheit der deutschen Staatsbürger auswirken, werden der Europäische Haftbefehl und der Umgang mit den persönlichen Daten auf europäischer Ebene bearbeitet. In den Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Regelungen zum Datenschutz und eine europäische Regelung führt in Ländern, die eigentlich ein hohes Datenschutzniveau haben, zu einer Verschlechterung des Datenschutzes. In einem Fazit werden am Ende der Arbeit noch einmal die Verfassungsmäßigkeit und die Verhältnismäßigkeit der von Deutschland und der Europäischen Union getroffenen Maßnahmen festgehalten und zusammengefasst. Wie viel Freiheit müssen die Bürger also aufgeben, um ihre Sicherheit zu erhöhen? Sind die vom Gesetzgeber vollzogenen Maßnahmen immer gerechtfertigt, oder wird die Freiheit des Einzelnen durch die beschlossenen Gesetze unverhältnismäßig stark eingeschränkt?
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2. Das Politikfeld Innere Sicherheit
Das Politikfeld der „Inneren Sicherheit“ umfasst verschiedene Bereiche der Politik, da es, wie der Begriff schon verdeutlicht, einerseits der Innenpolitik und andererseits auch der Sicherheitspolitik zugeordnet werden kann. Staatsrechtlich wird die innere Sicherheit oft als Abgrenzung zur äußeren Sicherheit gesehen. Der Unterschied ist, dass die äußere Sicherheit durch Gefahren gekennzeichnet ist, die von anderen Staaten für die Bundesrepublik Deutschland ausgehen, während die innere Sicherheit für die Gefahren zuständig ist, die den Staat von innen bedrohen. 4 Allerdings stellen „Innere Sicherheit“ und „Äußere Sicherheit“ keine Gegensätze dar, „sondern sich überschneidende Zustände und Funktionskreise.“ 5
Um den Terminus „Politik der Inneren Sicherheit“ besser verstehen zu können, ist eine Abgrenzung von anderen, ihm ähnelnden Begriffen hilfreich, denn die „Politik der Inneren Sicherheit“ ist nicht mit dem Begriff der Sicherheitspolitik zu verwechseln, welche ein Teil der Außenpolitik ist. An den Stellen, an denen die Sicherheitspolitik aber über die Außenpolitik hinausgeht, also die Gefahren nicht von anderen Staaten ausgehen, berührt die Sicherheitspolitik die Innenpolitik und den Bereich der Inneren Sicherheit. Dies betrifft vor allem den Schutz von Luftraum, Flughäfen und Kernkraftwerken. 6 Ein weiterer Begriff, der von dem der inneren Sicherheit abgegrenzt werden muss, ist der der öffentlichen Sicherheit. Im Polizeirecht wird nur die öffentliche Sicherheit als zu schützendes Gut erwähnt. Obwohl die öffentliche und innere Sicherheit einige Gemeinsamkeiten haben, wird die innere Sicherheit in keinem Gesetz erwähnt und geht somit über die öffentliche Sicherheit hinaus, da die
4 Schwetzel, Wolfram (2007): Freiheit, Sicherheit, Terror. Das Verhältnis von Freiheit und
Sicherheit nach dem 11. September 2001 auf verfassungsrechtlicher und
einfachgesetzlicher Ebene. München. S. 74.
5 Rupprecht, Reinhard (Hrsg.) (1995): Polizei Lexikon. Heidelberg. S. 275.
6 Gareis, Sven Bernhard (2006) 2 : Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik. Eine
Einführung. Opladen. S. 21.
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innere Sicherheit aufgrund der gesetzlich nicht festgelegten Definition sich weiter fassen lässt. 7
Nachdem der Terminus der Inneren Sicherheit nun in das Politische System eingeordnet und gegenüber der Sicherheitspolitik und der öffentliche Sicherheit abgegrenzt wurde, soll im nächsten Punkt geklärt werden, was unter der Inneren Sicherheit zu verstehen ist und womit sie sich beschäftigt.
2.1 Begriffsklärung Innere Sicherheit
Das Politikfeld Innere Sicherheit befasst sich mit dem Teilbereich des politischen Systems, „welcher die Handelnden (Akteure), die Strukturen bzw. Institutionen (Polity), die Entscheidungsprozesse (Politics) und die materiellen Inhalte bzw. Programme (Policy) enthält, die an der Herstellung der Politik der Inneren Sicherheit beteiligt sind und diese kennzeichnen.“ 8 In Demokratien unterliegen alle Maßnahmen der inneren Sicherheit dem Rechtsstaatsprinzip, sowie den Normen der Verfassung. Rechtlich bilden die Verfassung und die damit verbundenen Grundrechtsgarantien die Legitimation politischen Handelns. 9 Eine genauere Begriffsbestimmung ist jedoch sehr schwer, da die innere Sicherheit wie bereits erwähnt bis zum jetzigen Zeitpunkt noch in keinem Gesetz rechtsverbindlich geregelt wurde. Innere Sicherheit als Begriff kann demnach recht beliebig ausgefüllt werden. Als Idealzustand beschreibt die innere Sicherheit den Zustand eines Staates, in dem es keine Gefahren für die Bevölkerung gibt. Dieser Zustand ist jedoch nicht absolut zu erreichen. 10 Die Schwierigkeit, den Begriff der inneren Sicherheit genauer festzumachen und einzugrenzen gründet sich auf dem
7 Wieschhörster, Angela (2001): Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der
Schutz der inneren Sicherheit gem. Art. 64 Abs.1 EGV. Münster, S. 115.
8 Lange, Hans-Jürgen (1999): Innere Sicherheit im politischen System der Bundesrepublik
Deutschland. Opladen, S. 109.
9 Glaeßner, Gert-Joachim/ Lorenz, Astrid (2005): Europa und die Politik der inneren
Sicherheit. In: Glaeßner, Gert-Joachim/ Lorenz, Astrid (Hrsg.) (2005): Europäisierung der
inneren Sicherheit. Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter
Kriminalität und Terrorismus. Wiesbaden, S. 7.
10 Meyer, Hendrik (2006): Terror und Innere Sicherheit. Wandel und Kontinuität staatlicher
Terrorismusbekämpfung. Münster. S. 12.
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Umstand, dass der Terminus aus zwei verschiedenen Blickweisen verwendet wird. Einmal ist „Innere Sicherheit zu einem politischen Schlagwort geworden, dessen Aussagekraft in der Tat nur sehr beschränkt ist.“ 11 Auf der anderen Seite kann der Begriff im verfassungsrechtlichen Sinn auch als Staatsaufgabe interpretiert werden. Dabei ist jedoch zunächst die Sicherheit des Staates und seines Gewaltmonopols gemeint und erst an zweiter Stelle die Sicherheit vor dem Staat. 12 Der Begriff der Inneren Sicherheit kann verdeutlicht werden, wenn er von der Äußeren Sicherheit abgegrenzt wird. Die Innere Sicherheit umfasst die Sicherheitsfelder, die in die Zuständigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes und des Katastrophenschutzes fallen. 13
Diese Arbeit wird sich ausschließlich mit der Politik der Inneren Sicherheit auseinandersetzen, die darauf abzielt, geplante terroristische Anschläge zu erkennen und zu verhindern. Weitere Aufgaben, die in die Politik der Inneren Sicherheit fallen, sind beispielsweise organisierte Kriminalität, gefährliche Krankheiten und Seuchen, biologisch riskante Versuche und Experimente und ökologische Fehlentwicklungen. 14 Im nächsten Punkt werden die Akteure der Politik der Inneren Sicherheit dargestellt und erläutert, wie diese arbeiten.
2.2 Verantwortliche Akteure für die Innere Sicherheit in Deutschland
Auf das Politikfeld der Inneren Sicherheit wirken viele verschiedene Akteure ein. Laut Lange lassen diese sich in drei konzentrischen Kreisen unterscheiden und beschreiben. 15 Diese sind der Zentralbereich, das politisch, institutionelle Umfeld und das korrespondierende Umfeld. Auf Bundesebene gehören zum Zentralbereich die staatlichen Sicherheits-
11 vgl.Middel, S. 28.
12 vgl. Meyer (2006), S. 13.
13 Erbel, Günter (2002): Die öffentliche Sicherheit im Schatten des Terrorismus. In: Aus
Politik und Zeitgeschichte, H. 10-11, S. 16.
14 vgl. Erbel, S. 14.
15 Lange, Hans-Jürgen (2006): Innere Sicherheit. In: Lange, Hans-Jürgen (Hg.): Wörterbuch
zur Inneren Sicherheit. Wiesbaden, S. 124.
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behörden, wie beispielsweise die Bundespolizeien, zu denen das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beim Bundesministerium des Innern zählen. Weitere Sicherheitsbehörden auf Bundesebene sind die Nachrichtendienste des Bundes mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst, die Sonderpolizeien des Bundes mit den Zollbehörden, dem Zollgrenzdienst, der Zollfahndung, dem Bundesamt für Güterverkehr, der Strom- und Schifffahrtspolizei, die Generalbundesanwaltschaft und die Hauptinspektion des Deutschen Bundestages. Das alles sind Exekutivbehörden, welche die Gesetze ausführen müssen, die das politisch institutionelle Umfeld ihnen vorgibt. Zu dem politisch institutionellen Umfeld zählen Institutionen wie das Bundesministerium des Innern, der Bundstag, der Bundesrat, die Bundestagsfraktionen, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, die Innenministerkonferenz und die Ausbildungseinrichtungen. Stehen die Akteure des politischen institutionellen Umfeldes und der Zentralbereich noch in einem normierten und geregelten Verhältnis zueinander, ist das bei den Akteuren des korrespondierenden politischen Umfeldes nicht der Fall. Das korrespondierende politische Umfeld beinhaltet die Gewerkschaftsverbände ebenso wie Parteien und Medien. Der Einfluss der Akteure auf die Politik der Inneren Sicherheit ist sehr unterschiedlich und hängt meist von ihren Durchsetzungsstrategien ab. Die Gewerkschaft der Polizei versucht beispielsweise großen Einfluss auf die Politik der Inneren Sicherheit in Deutschland zu nehmen, indem sie auf der einen Seite selbst Forderungen stellt. Dazu gehören vor allem die personelle Stärkung der Polizei und die Verbesserung der Zusammenarbeit von polizeilichen Behörden und Sicherheitsdiensten. 16 Auf der anderen Seite greift die Politik aber auch gerne auf die Gewerkschaft der Polizei zurück, wenn sie Expertenwissen zu bestimmten Gesetzesvorhaben benötigt.
16 Gewerkschaft der Polizei (2005): Informationen. Bekämpfung des islamistischen
Terrorismus.
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In den folgenden Punkten werden zunächst die Polizeibehörden des Bundes vorgestellt, bevor im Anschluss auf die Nachrichtendienste eingegangen wird. Außerdem wird von vielen an der öffentlichen Diskussion Beteiligten gefordert, dass die Bundeswehr in der Zukunft immer öfter auch für die Sicherheit im Innern sorgen soll. Deshalb werden auch die Streitkräfte als Akteure aufgezeigt.
2.2.1 Die Polizeibehörden des Bundes
Unter diesem Punkt werden nun zunächst die Polizeibehörden des Bundes dargestellt. Dazu gehören das Bundeskriminalamt, sowie die Bundespolizei, die bis zum 01.07.2005 noch Bundesgrenzschutz hieß. Grundsätzlich ist die Polizei den einzelnen Ländern unterstellt 17 , während die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt dem Bundesministerium des Innern unterstellt sind. 18 Vor allem aufgrund der Finanzknappheit der Länder kommt es aber immer öfter zu einer Kooperation der Bundespolizei mit den einzelnen Länderpolizeien. Es ist allerdings zu betonen, dass die Bundespolizei nicht zu einer mit den Landespolizeien konkurrierenden Institution ausgebaut werden soll. Die Entwicklung ist bisher jedoch nur auf eine Stärkung der Bundeskompetenz hinausgelaufen. 19 Ursprünglich war der Bundesgrenzschutz für die Sicherung der Grenzen und den Grenzverkehr zuständig. Da aber diese Aufgabe nach Ende des Kalten Krieges und durch die Europäisierung zum größten Teil wegfiel, wurden die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes erweitert. 20 So übernahm er 1992 die Aufgaben der Bahnpolizei und die Sicherung der Flughäfen. Nach dem 11. September 2001 wurden die Beamtenzahl und damit auch die finanziellen Mittel bei der Bundespolizei erhöht. Außerdem kam es zur Schaffung einer Einheit, die Flugzeuge begleiten, um im Ernstfall eingreifen zu können. Es wird aber immer
17 vgl. Middel, S. 58.
18 Schenk, Jean-Claude (2006): Bundespolizei/Bundesgrenzschutz. In: Lange, Hans-Jürgen
(Hrsg.): Wörterbuch zur Inneren Sicherheit. Wiesbaden, S. 36.
19 Lange, Hans-Jürgen; Lisken, Hans (2000): Die Polizeien des Bundes. In: Lange, Hans-
Jürgen (Hg.): Studien zur Inneren Sicherheit 1. Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in
Deutschland. Opladen, S. 165.
20 vgl. Middel, S. 62.
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wieder betont, dass die Bundespolizei nicht zu einer mit den Landespolizeien konkurrierenden Institution ausgebaut werden soll. 21 Auch das Bundeskriminalamt ist eine Behörde, die dem Bundesministerium des Innern untersteht. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem „Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten“, sowie zum Teil aus dem Bundespolizeigesetz und dem „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“. Das Bundeskriminalamt unterstützt länderübergreifend und international die Verfolgung und Verhütung von Straftaten. Es ist für die Informationsbeschaffung und Informationsverarbeitung zuständig und fungiert als Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit Interpol und Europol. 22 Außerdem betreibt es die Fingerabdruckdatei und die DNA-Analysedatei, die bei der Verbrechensbekämpfung helfen.
2.2.2 Die Nachrichtendienste
Das Nachrichtenwesen in Deutschland ist in drei Teile gegliedert. 23 Als Inlandsgeheimdienst ist der Verfassungsschutz zu nennen, der für die Aufklärung von Angelegenheiten im Bundesgebiet zuständig ist. Der Bundesnachrichtendienst ist dagegen außerhalb Deutschlands tätig und sammelt vor allem Informationen über das Ausland und die dortigen Geschehnisse und wertet diese aus. Als drittes ist noch der Militärische Abschirmdienst anzuführen, der vor allem für die Sicherheit der Bundeswehr zuständig ist.
Die Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes sind die Sammlung und Auswertung von sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtenden Bestrebungen und das Beschaffen von Informationen, die Gefahren für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes darstellen könnten. Um ausländische Terrorgruppen zu bekämpfen und frühzeitige
21 vgl. Middel, S. 63.
22 vgl. Middel, S. 61.
23 Mager, Christoph (2005): Terrorismusbekämpfung zwischen Freiheit und Sicherheit. Kiel,
S. 85.
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Informationen über geplante Anschläge zu bekommen arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Bundespolizei eng zusammen. Seine Informationen beschafft der Verfassungsschutz hauptsächlich aus den Medien, indem er Zeitungen, Zeitschriften und auch das Internet auswertet. Des Weiteren stützt er sich auf so genannte Vertrauensleute und führt Observationen durch. Wenn der Verfassungsschutz eine drohende Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung sieht, ist es ihm sogar gestattet, die Post und das Telefon bestimmter Menschen zu kontrollieren. 24 Nach dem 11. September 2001 hat der Verfassungsschutz genau wie auch viele andere Behörden eine Erweiterung seiner Aufgaben und Befugnisse erfahren. So darf er zum Beispiel Informationen im Zahlungsverkehr bei Finanzunternehmen einholen und weitere persönliche Daten von Personen sammeln. Diese Befugnisse sind jedoch nicht unstrittig. Auch der Deutsche Richterbund steht dem kritisch gegenüber, da der Verfassungsschutz damit zu viele Kompetenzen habe, die die Justiz nicht kontrollieren könne. 25 Der Bundesnachrichtendienst, der wie schon erwähnt sich um auswärtige Angelegenheiten kümmert, existierte lange Zeit ohne rechtliche Grundlage. Erst durch das Bundesverfassungsurteil über das Recht zur Selbstbestimmung wurde der Bundesnachrichtendienst rechtlich legitimiert. 26 Er ist für die Spionageabwehr, sowie die politische, wirtschaftliche und militärische Gegenspionage zuständig. Dafür darf er sich neben den Medien auch bestimmter Abhörmethoden bedienen. Polizeiliche Befugnisse besitzt der Bundesnachrichtendienst nicht. Er darf zwar Informationen beschaffen, diese aber nur weiterleiten und nicht selbst tätig werden. Nach dem Bundesnachrichtendienstgesetz hat der Bundesnachrichtendienst die Aufgabe, Erkenntnisse über das Ausland zu sammeln, die „von außen-und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland
24 Schütte, Matthias (2005): Bundesamt für Verfassungsschutz. In: Lange, Hans-Jürgen
(Hrsg.): Wörterbuch zur Inneren Sicherheit. Wiesbaden, S. 24.
25 vgl. Schütte, S. 25.
26 Lange, Hans-Jürgen/ Krevert, Peter (2005): Bundesnachrichtendienst. In: Lange, Hans-
Jürgen (Hrsg.): Wörterbuch zur Inneren Sicherheit. Wiesbaden, S. 31.
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sind“. 27 Der Militärische Abschirmdienst als das kleinste Nachrichtenorgan soll hier nur ganz kurz erläutert werden. Seine Zuständigkeit ergibt sich aus dem „Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst“, das 1990 in Kraft trat und 2002 durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz ergänzt wurde. 28 Er gehört zu den Streitkräften und gewinnt seine Informationen genau wie die anderen Nachrichtendienste hauptsächlich aus den Medien und durch interne Hinweise aus der Bundeswehr. Ebenso wie dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst ist es ihm aber nicht gestattet, polizeiliche Befugnisse auszuüben. Durch die Anschläge vom 11. September wurden jedoch auch dem Militärischen Abschirmdienst weitere Ermächtigungen zugeteilt. Dazu gehören die Einholung von Telekommunikationsdaten und eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses. Auch dieser Entwicklung stehen viele Menschen in Deutschland eher skeptisch gegenüber, da die Nachrichtendienste dadurch noch mehr Macht bekämen und der Weg in den Überwachungsstaat nicht mehr weit sei. Auf diese These wird im Verlauf der Arbeit auch noch näher eingegangen werden.
2.2.3 Die Trennung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten
Da die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg eine Geheimpolizei, wie sie die Gestapo war, verhindern wollten, wurden der Polizei und den Geheimdiensten unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse zugeschrieben. Diese Trennung ist bis heute noch zum größten Teil erhalten geblieben. „Weil die Polizei nur über vergleichsweise enge Ermittlungsspielräume verfügt, darf sie sehr weitgehende Mittel einsetzen; weil die Nachrichtendienste sehr weitgehende Ermittlungsspielräume haben, sind ihnen polizeiliche Befugnisse versagt.“ 29 So besteht die Hauptaufgabe der Polizei darin, konkrete Gefahren abzuwehren. Die Geheimdienste hingegen sind für die Beschaffung und Verarbeitung von
27 vgl. Lange/Krevert, S . 35.
28 Schütte, Matthias (2005): Militärischer Abschirmdienst. In: Lange, Hans-Jürgen (Hrsg.):
Wörterbuch zur Inneren Sicherheit. Wiesbaden, S. 203.
29 Gusy, Christoph (2004): Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz. In: Aus
Politik und Zeitgeschichte. B44/2004, S. 15.
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Informationen zuständig. Dabei kann es zu Spannungen mit der Polizei kommen, da die Polizei dem Legalitätsprinzip untersteht und somit bei einem Verdacht aktiv werden muss, während es der Nachrichtendienst eventuell für besser hält, noch zu beobachten oder aber seine Quellen schützen will. 30 Außerdem kommt es des Öfteren zu Überschneidungen mit Tätigkeitsfeldern, für die eigentlich die Polizei zuständig ist. Das liegt sicherlich auch darin begründet, dass viele Aufgaben mit dem Ende des Kalten Krieges weggefallen sind und die Nachrichtendienste in einer Legitimationskrise steckten und ihnen deshalb auch neue Tätigkeitsfelder zugesprochen werden mussten. Da das Trennungsgebot allerdings eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips ist, muss darauf geachtet werden, dass Nachrichtendienste und polizeiliche Behörden nicht zu einer zusammenarbeitenden Institution werden, denn „wer (fast) alles weiß, soll nicht alles dürfen; und wer (fast) alles darf, soll nicht alles wissen“. 31
2.2.4 Die Bundeswehr
Die veränderten Sicherheitsbedingungen haben eine Diskussion hervorgerufen, bei der es um den Einsatz der Streitkräfte im Innern geht. Denn grundsätzlich hat die Bundeswehr einen Verteidigungsauftrag. Das heißt, sie ist für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit zuständig, während die Polizei für die Sicherheit im Innern Sorge trägt. Im Inneren dürfen die Streitkräfte nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz dies gestattet. 32 Es gibt drei Fälle, in denen die Bundeswehr auch im Innern tätig werden kann. 33 Das betrifft zunächst den Katastrophenfall, also bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen, wenn das betroffene Land oder aber der Bund die Streitkräfte anfordert. Des Weiteren kann die Bundeswehr im Spannungs-und Verteidigungsfall zum Schutz ziviler Objekte eingesetzt werden. Ein Verteidigungsfall besteht dann, wenn das Bundesgebiet mit Waffen
30 vgl. Middel , S. 69.
31 vgl. Gusy, S. 15.
32 Wiefelspütz, Dieter (2007): Die Abwehr terroristischer Anschläge und das Grundgesetz.
Polizei und Streitkräfte im Spannungsfeld neuer Herausforderungen. Frankfurt, S. 31f.
33 Schewe, Christoph (2005): Bundeswehr (Einsatz im Innern). In: Lange, Hans-Jürgen
(Hrsg.): Wörterbuch zur Inneren Sicherheit. Wiesbaden, S. 40.
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angegriffen wird. Bei einem Spannungsfall, der dem Verteidigungsfall vorausgeht, ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einem Angriff zu rechnen. Als letztes können die Streitkräfte noch im Fall eines inneren Notstandes eingesetzt werden, das heißt wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik gefährdet ist. Dazu muss aber Art. 87a Abs. 4 beachtet werden, der besagt, dass Streitkräfte im Innern, wenn „die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen (…) zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips eingesetzt werden dürfen. 34 Jedoch begründen terroristische Angriffe bei der herkömmlichen Auslegung des Grundgesetzes noch keinen Ausnahmezustand, welchem die Streitkräfte entgegenwirken dürften. 35 Wahrscheinlicher ist der Einsatz der Streitkräfte unter Berufung auf Art. 35 Abs. 2, S. 2 und Art. 35 Abs. 3 Grundgesetz, der den Einsatz der Streitkräfte im Katastrophennotstand regelt. Ein Land kann „zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall (…) Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern“. 36 Dies legitimiert auch den Einsatz der Bundeswehr bei einem terroristischen Anschlag. Dabei ist jedoch strittig, ob der Unglücksfall bereits eingetreten sein muss, oder ob es auch um die Verhinderung eines solchen geht, wenn dieser unmittelbar bevorsteht. 37 Verdeutlicht wird dies, wenn der Fall eines entführten Zivilflugzeuges bedacht wird. Die Bundesregierung ist der Meinung, dass terroristische Anschläge schwere Unglücksfälle im Sinne von Art. 35 GG darstellen und die Bundeswehr auch dann eingesetzt werden darf, wenn ein
34 Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2001) 43 : Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland. Mainz, S. 50.
35 Fischer, Matthias (2002): Bundeswehr und Terrorismusbekämpfung. Zur Diskussion über
den Inneneinsatz der Streitkräfte. In: Die politische Meinung H. 390, S. 54.
36 vgl. Grundgesetz, S. 27.
37 vgl. Middel, S. 81.
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Terroranschlag mit einer großen Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Zu beachten ist aber, dass die Streitkräfte in diesem Fall als Unterstützung für die Polizeikräfte agieren und ihnen deshalb auch nur beschränkte Kampfmittel zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung erachtet es demnach für wichtig, den verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz der Bundeswehr auf Grund des wachsenden internationalen Terrorismus zu erweitern. 38
3. Sicherheit und Freiheit als Aufgabe des Staates
Die Voraussetzungen unserer Demokratie sind Sicherheit und Freiheit, die jedoch in einem Spannungsverhältnis stehen. Diese beiden Begriffe sollen in dieser Arbeit nun erklärt und verdeutlicht werden. Schon in der Staatstheorie waren die Begriffe Sicherheit und Freiheit von großer Bedeutung. Deshalb wird zunächst der Begriff der Sicherheit dargestellt und die Sicherheitsphilosophie von Hobbes erläutert. Auf die grundrechtlichen Schutzpflichten wird ebenfalls eingegangen, da sie eine wichtige Komponente in der Verfassung darstellen. Anschließend werden der Freiheitsbegriff im Allgemeinen und die Freiheitsphilosophie von Locke aufgezeigt, bevor der Begriff der Freiheit im Grundgesetz verdeutlicht wird.
3. 1 Der Sicherheitsbegriff
Ein Grundbedürfnis der Menschen ist das Vorhandensein von Sicherheit. Im Allgemeinen lässt sich Sicherheit als „die Abwesenheit von Gefahren und Bedrohungen“ 39 definieren. Sozialwissenschaftlich lässt sich der Begriff der Sicherheit kaum präzise bestimmen, jedoch gibt es laut Glaeßner 40 vier Bedeutungsebenen der Bezeichnung Sicherheit. Für ihn bedeutet Sicherheit einmal die Abwesenheit beziehungsweise den Schutz vor Gefahren. Außerdem meint der Terminus auch Statussicherheit, also
38 Bundesministerium der Verteidigung (2006): Weißbuch 2006. Zur Sicherheitspolitik
Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. Berlin, S. 76.
39 vgl. Mager, S. 56.
40 Glaeßner, Gert-Joachim (2002): Sicherheit und Freiheit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte,
B10-11, S. 3.
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Sabrina Widder, 2008, Die Politik der inneren Sicherheit seit dem 11.September 2001 - Sicherheit auf Kosten der Freiheit?, München, GRIN Verlag GmbH
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