Andre Budke - Kurzreferat Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Inhaltsverzeichnis
Freiheitlich -demokratische Grundordnung. 1
Begriff und Inhalt der FDGO. 2
Bedeutung der FDGO 4
Andre Budke - Kurzreferat Freiheitlich-demokratische Grundordnung Begriff und Inhalt der FDGO
Das Wesen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung lässt sich begrifflich bereits gut erschließen. Der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) ist aus den drei Begriffen Freiheit Demokratie und Grundordnung zusammengesetzt.
Der Begriff der Freiheit lässt sich dabei am einfachsten in praktischer Hinsicht bestimmen. Freiheit ist in erster Linie die Freiheit, möglichst selbstbestimmt zu leben und nicht unterdrückt zu werden 1 . Diese Freiheit von Unterdrückung setzt eine staatliche Ordnung voraus, die dem Einzelnen genügend Raum zur Entfaltung seiner privaten Interessen lässt.
Hierüber hinaus geht die Demokratie, indem sie nicht nur die Freiheit vor Unterdrückung gewährt, sondern dem Individuum einen Anteil an der Herrschaft einräumt.
Der Begriff der Grundordnung schließlich weist darauf hin, dass den beiden vorgenannten Begriffen eine besondere Bedeutung beigemessen wird im Sinne einer „isonomia“, deren Bestand besonders schützenswert ist.
Die Definition der FDGO, auf die sich die Literatur heute stützt, wurde durch das Bundesverfassungsgericht formuliert:
„So [lässt] sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter [Ausschluss] jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.“
1 Vgl.: Niccolò Machiavelli: Discorsi, S.69.
Andre Budke - Kurzreferat Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Interessanterweise wurde diese Definition in der konkreten Auseinandersetzung mit den Gegnern der jungen demokratischen Ordnung der Bundesrepublik geprägt. Das obige Zitat stammt aus dem Verbot der Sozialistischen Reichspartei - die in der geistigen Tradition der NSDAP stand - durch das Bundesverfassungsgericht.
Durch die Ausweisung eines unabänderlichen Kernbestand des deutschen Gemeinwesens stellt das Bundesverfassungsgericht nicht die gesamte Ordnung der Bundesrepublik unter Veränderungssperre; außerhalb der vom BVerfG definierten Mindesstandards der FDGO kann die Grundordnung Deutschlands nach Überwindung der hohen parlamentarischen Hürden durchaus verändert werden.
Die Mindestinhalte der FDGO wurden ebenfalls durch das Bundesverfassungsgericht definiert. ● Achtung vor den Menschenrechten (v.a. Recht auf Leben und freie Entfaltung) ● Volkssouveränität ● Gewaltenteilung ● Verantwortlichkeit der Regierung ● Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ● Unabhängigkeit der Gerichte ● Mehrparteienprinzip
● Chancengleichheit für alle politischen Parteien ● Recht auf verfassungsmäßige Opposition
Andre Budke - Kurzreferat Freiheitlich-demokratische Grundordnung Bedeutung der FDGO
Mit der FDGO hat das Bundesverfassungsgericht Mindeststandards gesetzt, an denen sie das Handeln von Privatpersonen und Organisationen messen und gegebenenfalls sanktionieren kann. Missbrauchen Privatpersonen ihre Freiheiten zum Kampf gegen die FDGO, können sie nach Art. 18 GG einige ihrer Grundrechte verwirken. Verfassungsfeindliche Parteien können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Das mögliche Eingreifen des Bundesverfassungsgerichtes bei verfassungsfeindlichen Umtrieben hat dabei gleich zwei positive Wirkungen. Zum Einen kann das Bundesverfassungsgericht so die Verfassungsfeinde selbst in die Schranken weisen. Zum Anderen aber hält es die mündigen Bürger davon ab, zum Schutz der Demokratie selbst aktiv zu werden, was die einzige Alternative wäre, wenn staatliche Stellen nicht die Möglichkeit hätten, gegen Gegner der FDGO aktiv zu werden. Dies aber wäre mittelfristig ebenfalls das Ende jeder staatlichen Ordnung, da ein Aufbrechen des staatlichen Gewaltmonopols über Kurz oder Lang in anarchischen Zuständen enden muss 2 . Sollte es zu einer akuten Gefährdung der FDGO und damit zu einem „inneren Notstand“ kommen, hat die Bundesregierung darüber hinaus die Möglichkeit, den Bundesgrenzschutz (Art.91 II GG) und die Bundeswehr (Art. 87 IV GG)
Da sie sich gegen die Feinde der FDGO aktiv verteidigen kann, wird die Bundesrepublik auch als wehrhafte Demokratie bezeichnet (im Gegensatz zur Weimarer Republik, die unter anderem daran scheiterte, kein wirksames rechtsstaatliches Mittel gegen ihre Feinde zu haben).
2 Interessanterweise findet sich die gleiche Überlegung bereits bei Machiavelli. Um die Ordnung eines Staates zu
erhalten, plädiert dieser dafür, den „Hütern der Freiheit“ die rechtsstaatlichen Mittel bereit zu stellen, um gegen die
Feinde der Freiheit zu klagen. Vgl.: Niccolò Machiavelli. Discorsi, S: 38 f.
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Literaturverzeichnis
● Isensee, Josef/Kirchhof, Paul (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 10 Bde., Band VI, Heidelberg 1989.
● Hesse, Konrad: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl., Heidelberg 1995.
● Machiavelli Niccolò/Günther, Horst (Überarbeiter): Discorsi. Staat und Politik, Frankfurt am Main/Leipzig 2000.
● Maunz, Theodor (Begr.)/Zippelius, Reinhold: Deutsches Staatsrecht: ein Studienbuch, 30. Aufl., München 1998.
● Münch, Ingo von: Staatsrecht, 5. Aufl., Stuttgart 1993.
Arbeit zitieren:
Magister Artium Andre Budke, 2008, Freiheitlich-demokratische Grundordnung, München, GRIN Verlag GmbH
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