I Einleitung 1
II Vorgeschichte 3
III 7
a Marcus Livius Drusus als Verfechter des Senates 8
b Reformer 9
c Das Ende des Tribunats von Marcus Livius Drusus 10
d Bewertung des Tribunats von Marcus Livius Drusus 11
IV 12
a Die Organisation der Bundesgenossen 12
b Das Selbstverständnis der Bundesgenossen 14
V Zwischenresumée 19
VI Der neue Ansatz von Henrik Mouritsen 20
VII Fazit 23
VIII Quellen und Literaturverzeichnis 25
a Quellenverzeichnis 25
b Literaturverzeichnis 26
IX Anhang 27
a Münzen 27
I. Einleitung
Betrachtet man eine Karte der Apenninenhalbinsel während des 6. Jahrhunderts v. Chr., so ist eine Vielzahl von unterschiedlichen politischen Einheiten zu erkennen, unter denen der Stadtstaat Rom nur eine der kleineren ist. Lässt man nun die Jahre im Zeitraffer bis in die 80er des dritten vorchristlichen Jahrhunderts vergehen, so gibt es jetzt nur noch eine dominierende politische Einheit: Rom. Wechselt man aber die Art der Karte von „politisch“ zu „kulturell“ bei Beibehaltung der Zeit, so wird man wieder eines Flickenteppichs gewahr. Erst zum ausgehenden ersten Jahrhundert v. Chr., also der augusteischen Zeit des Prinzipates, haben sich auch die kulturellen Elemente der italischen Halbinsel vereinheitlicht.
Doch wie genau verlief dieser Transformationsprozess? Der klassischen Forschungsmeinung nach, kam es in der Folge der beiden punischen Kriege – die großen und erfolgreichen Proben für die Stabilität des römischen Bündnissystems – zu einer zunehmenden Romanisierung der Italiker. Neben diesem Phänomen soll sich auch der Wunsch nach Gleichberechtigung mit den Römern herausgebildet haben, der sich im Streben nach dem römischen Bürgerrecht manifestierte. Das Ende dieser Gleichstellung fast aller Bewohner der Apenninenhalbinsel fiel gleichsam mit dem Ende des sog. Bundesgenossenkrieges (91~87 v. Chr.) und der Einbürgerung der ehemaligen
Ein neuerer Forschungsansatz hingegen sucht den Prozess der politisch- kulturellen Angleichung als Annihilation der italischen Elemente zu sehen, dessen Beginn mit der römischen Expansion in Italien anzusehen ist. Der Bundesgenossenkrieg wäre so nur eine Episode dieser langwierigen Entwicklung. Dem zum Trotze bleibt der Krieg ein sehr wichtiges Ereignis, dessen Ursachen und Wirkungen einer genauen Untersuchung unterzogen werden müssen. Ziel dieser Arbeit soll sein, den Auslöser des Krieges, welcher im Allgemeinen während des Tribunats von Marcus Livius Drusus im Jahre 91 v. Chr. gesehen wird, herauszuarbeiten, um dann, durch eine Analyse der Ausgangsposition der Aufständischen (Organisation und Selbstverständnis), auf das Kriegsziel der römischen Gegner zu schließen. Ausgehend davon wird der neue Forschungsansatz beschrieben, dessen Ergebnisse dann schließlich mit dem zuvor Erarbeiteten auf Konformität und Widersprüche geprüft werden
Aber ehe wir uns in das turbulente Jahr 91 v. Chr. und auf seine Folgen stürzen,
muss die oben angedeutete Vorgeschichte zwischen den punischen Kriegen und
Drusus’ Volkstribunat – verkürzt auf den Rahmen unseres Interesses – erzählt
II. Vorgeschichte
Nach der für Rom erfolgreichen Abwehr der „punischen Gefahr“ und der Degradierung der Karthager zu einem römischen Klientelstaat, war die Zeit der militärischen Auseinandersetzungen für Rom und folglich auch für die Bundesgenossen noch nicht vorüber: Im hellenistischen Osten sollten römische Legionen noch ein ums andere Mal gefordert sein, und auch in den frisch eingerichteten römischen Provinzen
Hispania ulterior
und
Hispania citerior
sollte erst im Jahre 133 v. Chr. mit der Zerstörung Numantias durch Scipio Aemilianus mehr Ruhe einkehren.
1
Es mag sich die Frage aufdrängen, was die römischen Auseinandersetzungen „am anderen Ende der Welt“ mit der Lage der römischen socii zu tun hat. Dem Fragestellenden muss man nun entgegnen halten, dass das römische Bundesgenossensystem im Ursprung eine Wehrgemeinschaft war und im 2. Jahrhundert v. Chr. eben diese Funktion den Groll der Italiker erzeugte. Sie mussten auf Roms Geheiß in Kriege ziehen, die sie nicht führen wollten 2 und
bekamen dabei nicht einmal die Vorteile zu spüren, die zur Linderung ihrer Verstimmungen hätten beitragen können: So waren sie beispielsweise nicht mit in die Landvergabe aus den eroberten Gebieten einbezogen. 3
Außerdem sollen sie eher als „Kanonenfutter“ benutzt worden sein und den Großteil der Truppenkontingente gestellt haben. 4 Neben diesen militärisch
erzeugten Missständen gab es auch im Innern Reibungspunkte: Im Jahre 173 v. Chr. wurde der amtierende Konsul Lucius Postumius wegen Amts-Missbrauch diskreditiert, da er die socii in Praeneste abfällig behandelt haben sollte. 5
Dieses ist nur eines von vielen Beispielen des römischen Fehlverhaltens gegenüber den socii. Das römisch-italische Verhältnis war also sehr belastet. Aber wieso kam es erst so spät zu einem Aufstand der Italiker? Die Antwort liegt in zweierlei Dingen: Die Italiker selbst waren polarisiert: Die Oberschicht der socii war den Römern sicherlich nicht mehr gewogen als die unteren Schichten, sie profitierten aber von der Expansion des römischen
Die Belege im Text werden in Kurzzitierweise wiedergegeben und im Literaturverzeichnis
1
Für eine Darstellung der außenpolitischen Ereignisse dieser Epoche sei auf Christ (
5
2007), S. 17-67 und Heftner (²2005), S. 315-425 verwiesen.
2 Salmon (1962), S. 108.
3 Diskutiert in: Badian (1958), S. 141-153.
4 Salmon (1962), S. 119.
5 Christ ( 5 2007), S. 108.
Machtbereichs. Sie waren es nämlich, die in der Hauptsache mit den
auswärtigen Ländern Handel trieben. 6 Ihnen gegenüber standen die unteren
Schichten der Italiker, die keinerlei Vorteil aus der Konstellation ziehen
konnten. Aus der Polarisierung der Italiker ergibt sich auch der zweite Grund:
Es mangelte den sozial Schwächeren an Führungspersonal. Solange die
italische Oberschicht noch mit den Verhältnissen leben konnte, waren die
Widerstandswilligen hilflos und konnten von sich aus nichts an der Situation
ändern. 7 Es stellt sich also nun die Frage, was das Verhältnis zwischen den
italischen principes und dem römischen Bündnispartner so verschlechtert hat,
dass diese 91 v. Chr. den Bundesgenossenkrieg ausbrechen ließen.
Die Literatur liefert für diese Frage verschiedenste Antworten, die alle den
Wunsch nach römischem Bürgerrecht gemein haben:
1. DER WEGFALL DER CIVITAS SINE SUFFRAGIO: Peter A. Brunt argumentierte,
dass ab der gracchischen Zeit keine Informationen über den Erhalt dieser
Bürgerschicht mehr tradiert sind und dass bei dem Wegfall dieser „Pufferzone“
zwischen römischen Bürgern und socii die augenscheinliche Kluft zwischen
beiden noch auffälliger werden würde. 8
2. DAS ACKERGESETZ DES TIBERIUS SEMPRONIUS GRACCHUS 133 V. CHR.: Das
Problem der Italiker war, dass sie vom Einzug des besetzten
ager publicus
betroffen gewesen wären, die Landverteilung aber nur den römischen Bürgern
zu Gute gekommen wäre. Doch Scipio Aemilianus’ Eintreten setzte dieser
Furcht 129 v. Chr. zunächst ein Ende. 9
3. DIE INITIATIVE DES MARCUS FULVIUS FLACCUS 125 V. CHR.: In diesem
Jahre sollte die Bürgerrechtsfrage zum ersten Male auf das tagespolitische
Tableau gebracht werden. Die genauen Umstände sollen hier nicht vertiefend
behandelt werden. Wichtig ist, dass es zu keinem Entschluss für eine
Einbürgerung kam – sowohl der Italiker als auch der Latiner. 10
4. DER AUFSTAND IN FREGELLAE UND DIE CIVITAS PER MAGISTRATUM: Der
Aufstand Fregellaes wird immer im Zusammenhang mit der vorgenannten
6
Diese sog.
negotiatores
oder
mercatores
pofitierten schon länger von der römischen Expansion. Sie handelten mit und innerhalb der römischen Provinzen und waren italischer Abstammung. Siehe: Andreau, Jean: Art. „Negotiator", in: DNP 2008, Brill Online.http://www.brillonline.nl/subscriber/entry?entry=dnp_e818970 , Zuletzt besucht am
7 Salmon (1962), S. 108.
8 Brunt (1965), S. 93.
9 Christ ( 5 2007), S. 135.
10 Christ ( 5 2007), S. 136.
Initiative des Flaccus und deren Scheitern genannt. Interessant ist, dass es sich hierbei um eine Stadt latinischen Rechtes handelte. 11 Einer Theorie nach war
Rom gegenüber den Latinern, deren Streben nach Einbürgerung zum Aufstand führte, danach zu Konzessionen bereit, was sich in der civitas per magistratum niederschlug. Die socii fühlten sich folglich ausgeschlossen und Verdruss machte die Runde. 12
5. DIE INITIATIVE DES GAIUS SEMPRONIUS GRACCHUS 123/122 V. CHR.: In die
Zeit der Gesetzgebung des jüngeren Gracchus fallen zwei Initiativen, die für die
socii
Anlass zum Klagen gaben. Im Jahre 122 v. Chr., dem zweiten Volkstribunat des Gaius Gracchus, beabsichtigte er den Einbürgerungsversuch des Flaccus abermals durch die Volksversammlung zu bringen, doch auch er scheiterte.
13
Von noch viel größerer Bedeutung war aber, dass er durch seine
lex repetundarum den stetig an Bedeutung gewinnenden Rittern politische Macht in die Hand legte. Die equites – und besonders die publicani unter ihnen – waren die größten Konkurrenten der italischen negotiatores. Beide versuchten, wenn auch auf unterschiedlichem Wege, die neuen Provinzen wirtschaftlich auszupressen. 14 Dass eine Stärkung der italischen Gegnerschaft
den socii völlig entgegenlief, ist leicht nachvollziehbar.
6. DIE ERFAHRUNGEN DER KIMBERNGEFAHR (113-101 V. CHR.): Kurz vor der
Jahrhundertwende zum ersten Jahrhundert v. Chr. sorgten die keltisch/germanischen Stämme der Kimbern, Teutonen und Ambronen für reichlich Aufruhr im Norden der italischen Halbinsel. Für die Römer rief diese Zeit wahrscheinlich die alten Geschichten über die Keltenstürme auf Rom wieder wach; für die Italiker wurde eine andere Sache mehr als klar: Die Abhängigkeit der römischen Truppen von den italischen Kontingenten!
15
7. DIE LEX LICINIA MUCIA 95 V. CHR.: Im Jahre 95 v. Chr. wurde ein Gesetz
verabschiedet, dass alle Italiker und Latiner aus der Stadt Rom verbannte. Ursprung des Gesetzes – dessen Urheber die beiden amtierenden Konsuln waren – war, dass einige Italiker maskiert an Volksversammlungen teilgenommen hatten. Diesem Treiben sollte ein Riegel vorgeschoben
12 Keaveney (1987), S. 85.
13 Salmon (1962), S. 111.
14 Seleckij (1976), S. 437.
15 Keaveney (1987), S. 86.
werden. 16 Augenscheinlich wurde das Gesetz erst 92 v. Chr.: Der erste Census nach dem licinisch-mucischen Gesetz entzog vielen das römische Bürgerrecht, das sie sich in den Jahren zuvor „erschlichen“ hatten. Zehntausend Italiker und Latiner sollen so aus Rom vertrieben worden sein. 17 8. DIE INITIATIVE DES MARCUS LIVIUS DRUSUS 91 V. CHR.: Der letzte und
späteste Grund für die italische Missstimmung ist die Reformtätigkeit des Livius Drusus, auf die das nächste Kapitel vertiefend eingehen wird. Zusammenfassend kann man sagen, dass in der Forschung relativ unstrittig ist, ob die
socii
das römische Bürgerrecht verliehen bekommen wollten. Umstritten ist hingegen, wann genau der Wunsch nach dem römischen Bürgerrecht in der italischen Oberschicht so drückend wurde, dass über eigene Schritte nachgedacht wurde. Argumente lassen sich für jeden der oben genannten Zeitpunkte finden.
Der späteste Zeitpunkt wird aber wohl das Jahr 95 v. Chr., bzw. der Census drei Jahre später gewesen sein, da dieses römische Gesetz einer strikten Verneinung der italischen Ambitionen gleichkam.
Aber muss das Bürgerrecht wirklich das Hauptanliegen der socii gewesen sein? Das Bedürfnis nach Gleichstellung mit den römischen Bundesgenossen ist nur allzu offensichtlich, doch könnte diese nicht auch auf anderem Wege erreicht
17 Sherwin-White (²1973), S. 140.
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Stefan Klemme, 2008, Die (un-)gewollte Vereinheitlichung der italischen Halbinsel, Munich, GRIN Publishing GmbH
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