I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. III
Tabellenverzeichnis V
Abk ürzungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
2. Contracting im Energiemarkt: Allgemeiner Überblick. 3
2.1 Definitionen 3
2.2 Varianten des Energie-Contracting. 4
2.2.1 Energieliefer-Contracting 5
2.2.2 Einspar-Contracting 7
2.2.3 Technisches-Anlagenmanagement (Betreiber-Contracting) 10
2.2.4 Finanzierungs-Contracting. 11
2.2.5 Sonstige Contracting-Varianten 12
2.3 Ablauf von Contracting-Projekten 15
2.4 Contracting-Anbieter (Contractoren) 17
2.5 Kundengruppen. 19
3. Prinzipal-Agenten-Theorie: Grundlagen und Anwendung 20
3.1 Informationsasymmetrien 24
3.1.1 Hidden characteristics und das Problem der adversen Selektion. 25
3.1.2 Hidden Action und Hidden Information 26
3.1.3 Hidden Intention 27
3.2 Lösungsansätze zur Reduzierung der Prinzipal-Agenten-Problematik. 28
3.2.1 Signaling. 28
3.2.2 Screening 33
3.2.3 Anreizsysteme 34
3.2.4 Kontroll- und Informationssysteme. 35
3.2.5 Autoritätssysteme 36
3.3 Kritische Betrachtung 37
II
4. Studie: Lösungsansätze zur Reduzierung von Prinzipal-Agenten-
Problemen im Energie-Contracting 39
4.1 Zielsetzung der Erhebung 39
4.2 Methodisches Vorgehen. 39
4.3 Fragenkatalog 43
4.4 Befragte Unternehmen 46
4.5 Ablauf der Befragung. 49
4.6 Analyse 52
4.6.1 Signaling. 53
4.6.2 Screening 60
4.6.3 Anreizsysteme 62
4.6.4 Kontroll -und Informationssysteme. 63
4.6.5 Autoritätssysteme 65
5. Schlussbetrachtung. 69
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse 69
5.2 Offene Forschungsfragen. 71
Literaturverzeichnis 72
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Contracting-Varianten nach Anzahl der Verträge.
Abbildung 2: Senkung der Energie- und Wasserkosten durch Energiespar-
Contracting.
Abbildung 3: Contracting-Varianten mit Facility Management.
Abbildung 4: Ablaufschema zum Energie-Contracting.
Abbildung 5: Verteilung der Contracting-Anbieter nach Branchen
Abbildung 6: Verteilung der in Contracting-Maßnahmen installierten
W ärmeleistung nach Contractoren
Abbildung 7: Anbietergruppe der befragten Unternehmen.
Abbildung 8: Branchenzugehörigkeit der Kunden.
Abbildung 9: Arten der durchgeführten Contracting-Varianten.
Abbildung 10: Funktion der Befragten im Unternehmen
Abbildung 11: Anzahl der durchgeführten Contracting-Projekte
Abbildung 12: Screenshot der Online-Umfrage
Abbildung 13: Bereitstellung von Informationen durch die Contractoren 1.
Abbildung 14: Bereitstellung von Informationen durch die Contractoren 2.
Abbildung 15: Maß an Informationsbereitstellung durch den Contractor.
Abbildung 16: Nachvollziehbarkeit der Preisgestaltung
Abbildung 17: Nachvollziehbarkeit abrechnungsrelevanter Daten
Abbildung 18: Verwendung von Indizes bei der Berechnung von
Contracting -Entgelten.
Abbildung 19: Maß der Übernahme des technischen Risikos durch den
Contractor
Abbildung 20: Bereitstellung juristischer Beratung.
Abbildung 21: Bereitstellung von Beratungsleistung durch unabhängige
Ingenieure
Abbildung 22: Garantierte Ersparnis von Energie.
Abbildung 23: Erhebung und Dokumentation von Gradtagzahlen
Abbildung 24: Dokumentation von Arbeitseinsatz und Leistungsumfang durch
den Contractor
Abbildung 25: Inanspruchnahme juristischer Beratung.
Abbildung 26: Beteiligung am Einsparergebnis
Abbildung 27: Art der Beteiligung
IV
Abbildung 28: Höhe der prozentualen Beteiligung.
Abbildung 29: Verwendung von Energie-Managementsystemen.
Abbildung 30: Dokumentation von Arbeitseinsatz und Leistungsumfang.
Abbildung 31: Beschreibung des Leistungsprofils
Abbildung 32: Form des Leistungsprofils.
Abbildung 33: Vertragsstrafen
Abbildung 34: Technische Mindeststandards
Abbildung 35: Mindestnutzungsgrade
Abbildung 36: Klärungsmechanismen für den Fall eines Konflikts.
Abbildung 37: Produkt- und Hersteller Vorgaben
V
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht Energieliefer-Contracting 7
Tabelle 2: Übersicht Einspar-Contracting 9
Tabelle 3: Übersicht Technisches Anlagenmanagement 11
Tabelle 4: Klassifikation der unterschiedlichen Arten der asymmetrischen
Information 28
Tabelle 5: Fragenkatalog 45
ASEW Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) CO2 Kohlenstoffdioxid DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Eingetragener Verein E-Mail Electronic Mail et al. et alii (und andere) EVU Energieversorgungsunternehmen f. / ff. und folgende Seite / Seiten IPIH Integrierte Plattform Instandhaltung O.V. Ohne Verfasser PECU Bundesverband Privatwirtschaftlicher Contracting Unternehmen PDF Portable Document Format S. Seite Sp. Spalte VKU Verband kommunaler Unternehmen VDI Verein deutscher Ingenieure VfW Verband für Wärmelieferung VOB/A Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistung / Teil A VOL/B Verdingungsordnung für Leistungen / Teil B
1
1. Einleitung
Im Vorfeld der Realisierung eines energietechnischen Projekts steht der potenzielle Contracting-Nehmer vor einer typischen make-or-buy Entscheidung. Soll er das Projekt aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln realisieren, oder legt er das Projekt in die fremden Hände eines Contractors. Bei der Entscheidung für eine Durchführung mit Hilfe eines Contractors ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken für den Contracting-Nehmer. Argumente gegen Contracting beruhen häufig auf der Tatsache, dass die Informationen, die zwischen Contractor und Contracting-Nehmer kommuniziert werden, asymmetrisch verteilt sind, d. h. der Contractor ist i. d. R. besser informiert als der Contracting-Nehmer, und könnte bei opportunistischem Verhalten einen Vorteil aus diesem Tatbestand ziehen. Folgende Aussagen von potenziellenn Contracting-Nehmern zeigen, wie sich diese Ängste in der Praxis äußern.
„Das externe Contracting-Unternehmen will nur Geld verdienen.“ 1 oder „Der Contractor baut nur billige Technik ein.“ 2
Die Prinzipal-Agenten-Theorie ist ein wirtschaftwissenschaftliches Konzept, welches Auftragsbeziehungen mit asymmetrisch verteilten Informationen untersucht und Handlungsempfehlungen gibt, um die dabei entstehende Unsicherheit zu reduzieren. Oder allgemeiner:
„Ziel der Agency-Theorie ist die Analyse und optimale Gestaltung vertraglicher Regelungen in Kooperationen, die durch eine Auftragsbeziehung zwischen Individuen, bzw. Gruppen von Individuen, die sich durch eigennütziges Verhalten auszeichnen, charakterisiert sind.“ 3
In dieser Arbeit wird die Prinzipal-Agenten-Theorie auf die (Auftrags-) Beziehung zwischen Contractor und Contracting-Nehmer angewendet. Der Autor leitet konkrete Mechanismen zur Reduzierung von Informationsasymmetrien (oder allgemeiner zur Reduzierung der Prinzipal-Agenten-Problematik) zwischen Contractor und Contracting-Nehmer ab und untersucht in einer empirischen Studie, in welcher Weise diese in der alltäglichen Praxis
1 Tögel (2003), S.171.
2 Tögel (2003), S. 175.
3 Kiener (1989), S. 4.
2
implementiert sind, bzw. in welchem Maße Verbesserungspotenziale ausgeschöpft werden können.
Zunächst wird in Kapitel 2 ein allgemeiner Überblick über das Energie-Contracting gegeben. In Kapitel 3 werden die Grundzüge der Prinzipal-Agenten-Theorie aufgezeigt, um im Anschluss die Prinzipal-Agenten-Theorie auf das Energie-Contracting anzuwenden. Im vierten Kapitel wird zuerst die Durchführung der empirischen Studie beschrieben und anschließend die Ergebnisse präsentiert. Schließlich werden im fünften und letzen Kapitel noch einmal die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst.
3
2. Contracting im Energiemarkt: Allgemeiner Überblick
2.1 Definitionen
In der Vergangenheit gab es keine einheitliche Definition für Contracting. Dies führte zu Missverständnissen aufgrund der Vielfalt der Begriffe, die synonym verwendet wurden. Für Energieliefer-Contracting werden auch die Begriffe Anlagen-Contracting, Wärme-Direkt-Service, oder Nutzenergielieferung verwendet. Technisches Anlagemanagement wird auch Betreiber-Contracting, Betriebsführungs-Contracting oder Technisches Gebäudemanagement genannt. Einspar-Contracting wird mit den Begriffen Performance-Contracting und Energieeinspar-Contracting gleichgestellt. Dies führt nicht nur bei den Contracting-Unternehmen und deren Kunden zu Unstimmigkeiten, sondern auch auf Seiten der Gerichte, die in Ihren Urteilen vollständig auf eine Definition verzichten. 4
Um diesen Missstand zu verbessern, wurde im November 2003 eine verbindliche Definition durch das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) eingeführt. Die genaue Bezeichnung lautet:
DIN 8930 “Kälteanlagen und Wärmepumpen - Terminologie“, Teil 5: “Contracting“
Die DIN 8930-5 ist das Ergebnis der so genannten „Projektgruppe Contracting“, welche im Wesentlichen aus einer Kooperation des Verbandes für Wärmelieferung e. V. (VfW), der Energieagentur NRW und des Bundesver-bandes Privatwirtschaftlicher Contracting-Unternehmen e. V. (PECU) entstand. Als Definition wird folgende Formulierung festgelegt:
„Contracting = zeitlich und räumlich abgegrenzte Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt“ 5
Eine etwas ausführlichere Definition liefert das Ergebnis des Rechtsgutachtens des Landes Nordrhein-Westfalen. 6
4 Vgl. Schädlich (2003), S. 211.
5 DIN 8930 - 5 (2003), S. 2.
6 Zitiert in Tögel (2003), S. 176.
4
„Das Contracting ist dadurch charakterisiert, dass unterschiedliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Energiebewirtschaftung aus einer Hand erfolgen. Dazu gehören die Planung eines Energiebewirtschaftungskonzeptes, die Realisierung dieses Konzeptes durch Bau oder Optimierung energietechnischer Anlagen, die Finanzierung des Projektes sowie der Betrieb und die Wartung der Anlagen.“
Darüber hinaus werden in der DIN 8930-5 weitere Termini festgelegt, die in dieser Form auch für diese Arbeit gelten sollen:
• Contractor: Unternehmen, dass eigenständig gewerblich Contracting-Projekte durchführt
• Contracting-Nehmer: Auftraggeber und der Empfänger von Contracting-Leistungen
Des Weiteren werden, wie folgt, vier unterschiedliche Varianten von Contracting abgehandelt.
2.2 Varianten des Energie-Contracting
Abbildung 1: Contracting-Varianten nach Anzahl der Verträge
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Energie & Management / Technomar GmbH (2000), S. IV,
zitiert in Meinefeld (2004), S. 77
5
Die mit 56 % am häufigsten durchgeführte Form des Contracting ist das Energieliefer-Contracting (s. Abbildung 1). 7 Weitere Formen sind das Betreiber-Contracting (Technisches Anlagenmanagement) mit 34 % Anteil und das Einspar-Contracting mit 10 % Anteil.
Darüber hinaus wird in der DIN-Norm noch das Finanzierungs-Contracting aufgeführt. Üblicherweise wird diese Form des Contracting eher dem Finanzsektor (Leasingbranche) als dem Energiebereich zugeordnet und wird daher in dieser Arbeit nur kurz abgehandelt. 8
2.2.1 Energieliefer-Contracting
Synonyme für das Energieliefer-Contracting sind Anlagen-Contracting, Wärme-Direkt-Service und Nutzenergie-Lieferung. In der DIN 8930-5 wird folgende Definition festgelegt.
„Errichten oder Übernehmen und Betreiben einer Energieerzeugungsanlage zur Nutzenergielieferung durch einen Contractor auf Basis von Langzeitverträgen“ 9
Die Kooperation eines Energienutzers mit einem Contractor umfasst folgende Aspekte:
Der potenzielle Energienutzer beauftragt ein Energiedienstleistungsunternehmen mit der Errichtung und dem späterem Betreiben einer energietechnischen Anlage, in der Weise, dass diese auf den Bedarf des Energienutzers bestmöglich abgestimmt ist. Von der Kooperation verspricht sich der Contracting-Nehmer, dass er an dem Kompetenzvorsprung in Bezug auf das Anlagenmanagement und die Anlagentechnik partizipiert, außerdem das Kosten- und Energieeinsparungen optimiert und Schadstoffbelastungen
7 Vgl. Energie & Management / Technomar GmbH (2000), S. IV.
8 Vgl. Meinefeld, Matthias (2004), S. 78.
9 DIN 8930 - 5 (2003), S. 4.
6
minimiert werden. Darüber hinaus partizipiert der Contracting-Nehmer an den Einkaufsvorteilen eines wettbewerbsfähigen Energiedienstleistungsunternehmen, die er bei einer Eigenrealisation in diesem Ausmaß nicht realisieren könnte. 10
Im Unterschied zum Einspar-Contracting handelt es sich um eine reine Energiedienstleistung, d. h. das Contracting-Vorhaben konzentriert sich auf die Bereitstellung und die Verteilung von Energie sowie auf die Optimierung von Vertragswerken, die der Contractor mit Dritten eingeht. 11 Wobei es sich beim Einspar-Contracting um eine komplexe Energiedienstleistung handelt, die die Zielsetzung verfolgt eine maximale Energie- und Kostenreduktion im Vergleich zur bisherigen Verbrauchsmenge und Kostenstruktur zu erreichen. 12 Darüber hinaus entfällt beim Energieliefer-Contracting die Ermittlung von Bezugsgrößen, wie die komplex zu ermittelnde „Baseline“, da nur die Bedarfsgrößen für die Lieferverträge in Bezug auf die jeweiligen Bezugsmedien (Wärme, Strom, Kälte, Druckluft) benötigt werden. 13 Bei der Definition des Leistungsumfangs sind Energieliefergrenzen zu beachten. Diese sind frei gestaltbar, müssen aber exakt definiert sein, da eine eindeutige Abrechnungsgrenze die Vertragsgrundlage zwischen Contractor und Energienutzer liefert. 14
Die Leistungskomponenten des Contractors sind die Finanzierung und das Bereitstellen des Eigentums (Bilanzierung) der Anlage, die Planung und Errichtung (oder Übernahme) der Anlage sowie deren Betriebsführung, d. h. Instandhaltung, Bedienung, Energieträgereinkauf, Nutzenergieverkauf und Außerbetriebnahme.
Der Contractor erhält für die Vorhaltung der Energieanlage einen festen Grundpreis (€/Jahr), einen variablen Arbeitspreis (€/kwh), der die gelieferte Nutzenergie vergütet, und für die Abrechnung einen fixen Mess- und Verrechnungspreis (€/Jahr).
Tabelle 1 zeigt noch einmal die wichtigsten Aspekte des Energieliefer-Contracting in einer Zusammenfassung.
10 Vgl. Weber (2007), S. 13.
11 Vgl. Bemmann (2003), S. 42.
12 Vgl. Weber (2007), S. 14.
13 Vgl. Bemmann (2003), S. 42.
14 Vgl. Bemmann (2003), S. 43.
Tabelle 1: Übersicht Energieliefer-Contracting
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DIN 8930-5 (2003), S. 3 f.
2.2.2 Einspar-Contracting
Synonym verwendet werden die Begriffe Performance-Contracting, Energie-Einspar-Contracting und Energiespar-Contracting. Definiert wird Einspar-Contracting gemäß DIN 8930-5 wie folgt.
„Gewerkeübergreifende Optimierung der Gebäudetechnik und des Gebäudebetriebs durch einen Contractor auf Basis einer partnerschaftlich gestalteten Zusammenarbeit“ 15
Der Contractor setzt sein eigenes Kapital und sein eigenes know how auf eigenem Risiko ein, um das Energiemanagement sowie die bau- und anlagentechnische Ausstattung des Contracting-Nehmers zu verbessern. Der Contractor garantiert, in einem bestimmten Umfang, während einer vorher festgelegten Vertragslaufzeit eine Reduktion der Energiekosten des Contracting-Nehmers. Dazu übernimmt der Contractor die Instandhaltung, die
15 Vgl. DIN 8930 - 5 (2003), S. 4.
8
Optimierung und das Controlling der von Ihm installierten Anlagen und Einrichtungen. Im Gegenzug wird der Contractor für die Umsetzung und Betreuung der Optimierungsmaßnahmen an den eingesparten Energiekosten beteiligt. 16 Die Optimierungsmaßnahmen umfassen überwiegend steuer- und regeltechnische Anlagen, wie die Optimierung von vorhandenen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. 17
Abweichend vom Energieliefer-Contracting beinhaltet das Einspar-Contracting Maßnahmen, die hinter dem Zähler ansetzen, d. h. alle Maßnahmen, die eine Reduktion von Wärme oder Strom mit sich bringen. 18 Der Contractor wird für seine Arbeitsleistung durch die so genannte Contracting-Rate vergütet. Als Berechnungsbasis dienen die tatsächlichen Energiekosten vor der Optimierung, auch Baseline genannt. 19
Die Funktionsweise des Einspar-Contracting wird anhand eines Beispiels und Abbildung 2 deutlich.
20 Abbildung 2: Senkung der Energie- und Wasserkosten durch Energiespar-Contracting
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Umweltbundesamt (2000), S. 6. Die gestrichelte Linie zeigt die Entwicklung der Energiekosten im Zeitablauf, wenn kein Energiespar-Contracting durchgeführt würde. Diese Baseline dient „...als Referenz zur Bestimmung eingesparter Energiekosten in den Folgejahren....“ 21 Nun wird zwischen Contrator und Contracting-Nehmer zum Zeitpunkt t 2001 ein Vertrag geschlossen. Der Contractor wird beauftragt Maßnahmen zur Energieeinsparung durchzuführen, beispielsweise die
16 Vgl. Deutsche Energie-Agentur GmbH (2004), S. 11.
17 Vgl. von Braunmühl (2000), S. 9.
18 Vgl. Umweltbundesamt (2000), S. 6.
19 Vgl. Meinefeld (2004), S. 86.
20 Energiespar-Contracting ist synonym zu dem Begriff Einspar-Contracting.
21 Umweltbundesamt (2000), S. 6.
9
Installation einer effizienteren Heizungsanlage oder Klimatisierung. Vergütet wird der Contractor, in dem er über einen genau definierten Zeitraum hinweg einen Großteil, oder auch die Gesamtsumme, der jährlich eingesparten Energiekosten erhält. Die eingesparten Energiekosten errechnen sich aus der Differenz zwischen der zuvor vereinbarten Baseline und den tatsächlichen Energiekosten nach Installation der Energiesparmaßnahme. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit, kommt die Energiekosteneinsparung ausschließlich dem Contracting-Nehmer zu Gute. 22
Tabelle 2: Übersicht Einspar-Contracting
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung DIN 8930-5 (2003), S. 3 f.
22 Vgl. Umweltbundesamt (2000), S. 7.
10
2.2.3 Technisches-Anlagenmanagement (Betreiber-
Contracting)
Die Begriffe Betriebsführungs-Contracting, Technisches Gebäudemanagement und Betreiber-Contracting / Modell werden synonym verwendet. Technisches Anlagenmanagement wird wie folgt definiert:
„Technische und gegebenenfalls kaufmännische Dienstleistungen durch einen Contractor, um einen sicheren, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb von technischen Anlagen sicherzustellen und zu erhalten.“ 23
Das technische Anlagenmanagement konzentriert sich im Gegensatz zu Energieliefer- und Energiespar-Contracting auf „...Dienstleistungsfunktionen im Betrieb der Anlage.“ 24 Während bei den anderen „...Contracting-Varianten investive Maßnahmen im Vordergrund stehen.“ 25 Der Contrator nimmt also die Rolle des Betreibers ein und optimiert durch sein know how die technischen Anlagen des Contracting-Nehmers. Der Contractor bedient die technischen Anlagen (Bedienung, Überwachung, Störungsbehebung) und hält sie instand (Inspektion, Wartung, Instandsetzung). 26 Für die eigentliche Lieferung von Medien (Wärme, Kälte, Strom) ist der Contractor bei dieser Variante jedoch nicht verantwortlich. 27
Diese Variante des Contractings eignet sich besonders für Unternehmen, die finanziell in der Lage sind den Bau einer eigenen technischen Anlage zu realisieren, und aus unterschiedlichen Gründen (steuerlich, rechtlich, strategisch) das Eigentum an dieser Anlage zu halten. Denen es aber im Gegenzug an der notwendigen Kompetenz fehlt, um die Anlage sachgerecht zu betreiben. 28 Zielsetzung ist ähnlich wie beim Einspar-Contracting, die Abläufe in der Energieerzeugung, -umwandlung und -verwendung zu optimieren, und in dieser Weise Energie und Kosten einzusparen. Im Gegensatz zum Einspar-Contracting gibt der Contractor aber kein Garantieversprechen ab. 29
23 DIN 8930-5 (2003), S. 5.
24 Vgl. Meinefeld (2004), S. 90-91.
25 Vgl. Meinefeld (2004), S. 90-91.
26 Vgl. DIN 8930-5 (2003), S. 5.
27 Weber (2007), S. 5.
28 Vgl. Meinefeld (2004), S. 91.
29 Vgl. Weber (2007), S. 15.
11
Der Contrator wird für seine Dienstleistungen in Form eines Entgelt entlohnt. Dieses Entgelt kann zeitraumbezogen oder nach geleistetem Aufwand vergütet werden. 30
Tabelle 3: Übersicht Technisches Anlagenmanagement
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DIN 8930-5 (2003), S. 5
2.2.4 Finanzierungs-Contracting
Beim Finanzierungs-Contracting sind die Funktionsbereiche von Contractor und Contracting-Nehmer wie folgt verteilt. Der Contractor ist zuständig für die Investitionen in die Errichtung oder die Sanierung der betreffenden technischen Anlagen, während der Contracting-Nehmer den Betrieb der Anlagen übernimmt. 31 Außerdem ist der Contracting-Nehmer zuständig für das
30 Vgl. DIN 8930-5 (2003), S. 5.
31 Vgl. Bemmann (2003), S. 52.
12
laufende Energiemanagement und für den Einkauf der energetischen Medien. 32
Vergütet wird der Contractor durch eine vertragslaufbestimmte Pacht, Miete oder Contracting-Rate, die der Contracting-Nehmer zahlt. Wesentlicher Vorteil für den Contracting-Nehmer ist die Realisierung einer energietechnischen Anlage ohne den Einsatz von Eigenkapital. 33 Bei dieser Variante von Energie-Contracting trägt der Contracting-Nehmer das technische und wirtschaftliche Risiko des Betriebs der technischen Anlage. Alternativ kann dieses Risiko aber in Form von „... im Leistungsumfang festgelegten Instandhaltungsverträgen, sowie über entsprechenden
Versicherungsschutz auf Dritte...“ 34 verlagert werden. Auf Grund der Tatsache, dass die Teilfunktionen des Finanzierungs-Contracting (Finanzierung / Investitionen und Planung / Errichtung) in der Regel von spezialisierten Dienstleistern (Banken / Leasinggesellschaften bzw. Planern / Anlagebauern) übernommen werden und ein Zusammenschluss dieser Funktionen keine Effizienzsteigerung verspricht, wird Finanzierungs-Contracting in der Praxis selten angewendet (S. a. Abbildung 1, S. 5). 35 Die Abbildung zeigt, dass Finanzierungs-Contracting bei Marktbefragungen zu den am häufigsten durchgeführten Contracting-Formen nicht genannt wird.
2.2.5 Sonstige Contracting-Varianten
Betreibergesellschaft
Betreibergesellschaften sind Gesellschaften, die gemeinsam vom Contractor und Contracting-Nehmer speziell für ein bestimmtes Contracting-Vorhaben gegründet werden. Für eine gemeinsame Gründung sprechen u. U. steuerliche Vorteile bzw. die Möglichkeit Nutzen und Risiko gleichmäßig auf Contractor und Contracting-Nehmer zu verteilen.
Wie beim Energieliefer-Contracting übernimmt die Betreibergesellschaft die Finanzierung, Planung und den Betrieb der Anlagen. 36
32 Vgl. Weber (2007), S. 15.
33 Vgl. Bemmann (2003), S. 52.
34 Vgl. Weber (2007), S. 15.
35 Vgl. Meinefeld (2004), S. 93.
36 Vgl. Meinefeld (2004), S. 93.
13
Intracting
Intracting ist eine Variante des Contractings, welche in einigen öffentlichen Verwaltungen bzw. in Kommunen angewendet wird. Genau wie beim Contracting werden die Investitionen für Energiesparmaßnahmen (Planung, Finanzierung, Realisierung) durch die eingesparten Energiekosten refinanziert. Allerdings wird die Maßnahme nicht an einen externen Dienstleister vergeben, sondern von internen Organisationseinheiten, wie beispielsweise das Bau- oder das Umweltbundesamt, durchgeführt. 37
Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Vergabe nicht mehr durch die aufwändige öffentliche Ausschreibung vollzogen wird, und, dass die Einnahmen durch die erzielten Einsparungen nicht mit einem externen Dienstleister geteilt werden müssen, aber trotzdem auf die Kompetenz eines Spezialisten zurückgegriffen werden kann. 38
Gruppenverträge / Objektpool
Bei Gruppenverträgen, bzw. einem Objektpool wird Contracting nicht auf ein einzelnes Objekt angewendet, sondern mehrere Objekte bzw. Versorgungsgebiete werden zu einem Pool zusammengefasst. Durch Synergieeffekte können wirtschaftlich uninteressante Objekte in Bezug auf Ihre Energiebewirtschaftung optimiert werden. Der Contractor bereitet auf der Grundlage einer Mischkalkulation ein Angebot über eine Contracting-Maßnahme für mehrere Objekte, bzw. Versorgungsgebiete. Eine Gesamtbetrachtung, die positiv ausfällt, kann u. U. einzelne Objekte beinhalten, die bei einer Einzelbetrachtung negativ ausgefallen wäre. 39
Full Service Contracting / Voll-Contracting
Beim Full Service Contracting bzw. Voll-Contracting wird „...Energieliefer-Contracting mit Leistungen des Facility Management kombiniert“. 40 Facility Management deckt nicht nur den Bereich der Energiebewirtschaftung ab, sondern darüber hinaus alle Funktionen der Immobilienbewirtschaftung, wie beispielsweise die Vermietung von Objekten und die Erstellung von
37 Vgl. Kristof (2003), S. 35.
38 Vgl. Meinefeld (2004), S. 93.
39 Vgl. Bemman (2003), S. 52.
40 Weber (2007), S. 16.
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann Gordon Butz, 2008, Energie-Contracting aus der Perspektive der Prinzipal-Agenten-Theorie, München, GRIN Verlag GmbH
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Sandra schmidt
Hallo, welche analytische Methode benutzen Sie ihrer Arbeit? So kann ich nicht einschätzen, ob ihre Diplomarbeit mir weiter hilft.
Viele Grüße
am Saturday, February 27, 2010-