Energie-Contracting aus der Perspektive der Prinzipal-Agenten-Theorie


Diplomarbeit, 2008

97 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Contracting im Energiemarkt: Allgemeiner Überblick
2.1 Definitionen
2.2 Varianten des Energie-Contracting
2.2.1 Energieliefer-Contracting
2.2.2 Einspar-Contracting
2.2.3 Technisches-Anlagenmanagement (Betreiber-Contracting)
2.2.4 Finanzierungs-Contracting
2.2.5 Sonstige Contracting-Varianten
2.3 Ablauf von Contracting-Projekten
2.4 Contracting-Anbieter (Contractoren)
2.5 Kundengruppen

3. Prinzipal-Agenten-Theorie: Grundlagen und Anwendung
3.1 Informationsasymmetrien
3.1.1 Hidden characteristics und das Problem der adversen Selektion
3.1.2 Hidden Action und Hidden Information
3.1.3 Hidden Intention
3.2 Lösungsansätze zur Reduzierung der Prinzipal-Agenten-Problematik
3.2.1 Signaling
3.2.2 Screening
3.2.3 Anreizsysteme
3.2.4 Kontroll- und Informationssysteme
3.2.5 Autoritätssysteme
3.3 Kritische Betrachtung

4. Studie: Lösungsansätze zur Reduzierung von Prinzipal-Agenten- Problemen im Energie-Contracting
4.1 Zielsetzung der Erhebung
4.2 Methodisches Vorgehen
4.3 Fragenkatalog
4.4 Befragte Unternehmen
4.5 Ablauf der Befragung
4.6 Analyse
4.6.1 Signaling
4.6.2 Screening
4.6.3 Anreizsysteme
4.6.4 Kontroll –und Informationssysteme
4.6.5 Autoritätssysteme

5. Schlussbetrachtung
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
5.2 Offene Forschungsfragen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Contracting-Varianten nach Anzahl der Verträge

Abbildung 2: Senkung der Energie- und Wasserkosten durch Energiespar- Contracting

Abbildung 3: Contracting-Varianten mit Facility Management

Abbildung 4: Ablaufschema zum Energie-Contracting

Abbildung 5: Verteilung der Contracting-Anbieter nach Branchen

Abbildung 6: Verteilung der in Contracting-Maßnahmen installierten Wärmeleistung nach Contractoren

Abbildung 7: Anbietergruppe der befragten Unternehmen

Abbildung 8: Branchenzugehörigkeit der Kunden

Abbildung 9: Arten der durchgeführten Contracting-Varianten

Abbildung 10: Funktion der Befragten im Unternehmen

Abbildung 11: Anzahl der durchgeführten Contracting-Projekte

Abbildung 12: Screenshot der Online-Umfrage

Abbildung 13: Bereitstellung von Informationen durch die Contractoren 1

Abbildung 14: Bereitstellung von Informationen durch die Contractoren 2

Abbildung 15: Maß an Informationsbereitstellung durch den Contractor

Abbildung 16: Nachvollziehbarkeit der Preisgestaltung

Abbildung 17: Nachvollziehbarkeit abrechnungsrelevanter Daten

Abbildung 18: Verwendung von Indizes bei der Berechnung von Contracting-Entgelten

Abbildung 19: Maß der Übernahme des technischen Risikos durch den Contractor

Abbildung 20: Bereitstellung juristischer Beratung

Abbildung 21: Bereitstellung von Beratungsleistung durch unabhängige Ingenieure

Abbildung 22: Garantierte Ersparnis von Energie

Abbildung 23: Erhebung und Dokumentation von Gradtagzahlen

Abbildung 24: Dokumentation von Arbeitseinsatz und Leistungsumfang durch den Contractor

Abbildung 25: Inanspruchnahme juristischer Beratung

Abbildung 26: Beteiligung am Einsparergebnis

Abbildung 27: Art der Beteiligung

Abbildung 28: Höhe der prozentualen Beteiligung

Abbildung 29: Verwendung von Energie-Managementsystemen

Abbildung 30: Dokumentation von Arbeitseinsatz und Leistungsumfang

Abbildung 31: Beschreibung des Leistungsprofils

Abbildung 32: Form des Leistungsprofils

Abbildung 33: Vertragsstrafen

Abbildung 34: Technische Mindeststandards

Abbildung 35: Mindestnutzungsgrade

Abbildung 36: Klärungsmechanismen für den Fall eines Konflikts

Abbildung 37: Produkt- und Hersteller Vorgaben

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht Energieliefer-Contracting

Tabelle 2: Übersicht Einspar-Contracting

Tabelle 3: Übersicht Technisches Anlagenmanagement

Tabelle 4: Klassifikation der unterschiedlichen Arten der asymmetrischen Information

Tabelle 5: Fragenkatalog

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Vorfeld der Realisierung eines energietechnischen Projekts steht der potenzielle Contracting-Nehmer vor einer typischen make-or-buy Entschei- dung. Soll er das Projekt aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln realisieren, oder legt er das Projekt in die fremden Hände eines Contractors. Bei der Entscheidung für eine Durchführung mit Hilfe eines Contractors ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken für den Contracting-Nehmer. Argumente gegen Contracting beruhen häufig auf der Tatsache, dass die Informationen, die zwischen Contractor und Contracting-Nehmer kommuniziert werden, asymmetrisch verteilt sind, d. h. der Contractor ist i. d. R. besser informiert als der Contracting-Nehmer, und könnte bei opportunistischem Verhalten einen Vorteil aus diesem Tatbestand ziehen. Folgende Aussagen von potenziellenn Contracting-Nehmern zeigen, wie sich diese Ängste in der Praxis äußern.

„Das externe Contracting-Unternehmen will nur Geld verdienen.“[1] oder „Der Contractor baut nur billige Technik ein.“[2]

Die Prinzipal-Agenten-Theorie ist ein wirtschaftwissenschaftliches Konzept, welches Auftragsbeziehungen mit asymmetrisch verteilten Informationen untersucht und Handlungsempfehlungen gibt, um die dabei entstehende Unsicherheit zu reduzieren. Oder allgemeiner:

„Ziel der Agency-Theorie ist die Analyse und optimale Gestaltung vertrag- licher Regelungen in Kooperationen, die durch eine Auftragsbeziehung zwischen Individuen, bzw. Gruppen von Individuen, die sich durch eigen- nütziges Verhalten auszeichnen, charakterisiert sind.“[3]

In dieser Arbeit wird die Prinzipal-Agenten-Theorie auf die (Auftrags-) Beziehung zwischen Contractor und Contracting-Nehmer angewendet. Der Autor leitet konkrete Mechanismen zur Reduzierung von Informations- asymmetrien (oder allgemeiner zur Reduzierung der Prinzipal-Agenten- Problematik) zwischen Contractor und Contracting-Nehmer ab und untersucht in einer empirischen Studie, in welcher Weise diese in der alltäglichen Praxis implementiert sind, bzw. in welchem Maße Verbesserungspotenziale ausgeschöpft werden können.

Zunächst wird in Kapitel 2 ein allgemeiner Überblick über das Energie- Contracting gegeben. In Kapitel 3 werden die Grundzüge der Prinzipal- Agenten-Theorie aufgezeigt, um im Anschluss die Prinzipal-Agenten-Theorie auf das Energie-Contracting anzuwenden. Im vierten Kapitel wird zuerst die Durchführung der empirischen Studie beschrieben und anschließend die Ergebnisse präsentiert. Schließlich werden im fünften und letzen Kapitel noch einmal die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst.

2. Contracting im Energiemarkt: Allgemeiner Überblick

2.1 Definitionen

In der Vergangenheit gab es keine einheitliche Definition für Contracting. Dies führte zu Missverständnissen aufgrund der Vielfalt der Begriffe, die synonym verwendet wurden. Für Energieliefer-Contracting werden auch die Begriffe Anlagen-Contracting, Wärme-Direkt-Service, oder Nutzenergielieferung verwendet. Technisches Anlagemanagement wird auch Betreiber-Contracting, Betriebsführungs-Contracting oder Technisches Gebäudemanagement genannt. Einspar-Contracting wird mit den Begriffen Performance-Contracting und Energieeinspar-Contracting gleichgestellt. Dies führt nicht nur bei den Contracting-Unternehmen und deren Kunden zu Unstimmigkeiten, sondern auch auf Seiten der Gerichte, die in Ihren Urteilen vollständig auf eine Definition verzichten.[4]

Um diesen Missstand zu verbessern, wurde im November 2003 eine verbindliche Definition durch das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) eingeführt. Die genaue Bezeichnung lautet:

DIN 8930 “Kälteanlagen und Wärmepumpen – Terminologie“, Teil 5: “Contracting“

Die DIN 8930-5 ist das Ergebnis der so genannten „Projektgruppe Contract- ing“, welche im Wesentlichen aus einer Kooperation des Verbandes für Wärmelieferung e. V. (VfW), der Energieagentur NRW und des Bundesver- bandes Privatwirtschaftlicher Contracting-Unternehmen e. V. (PECU) entstand. Als Definition wird folgende Formulierung festgelegt:

„Contracting = zeitlich und räumlich abgegrenzte Übertragung von Aufgaben der Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen Dritten, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt“[5]

Eine etwas ausführlichere Definition liefert da]s Ergebnis des Rechts- gutachtens des Landes Nordrhein-Westfalen.[6]

„Das Contracting ist dadurch charakterisiert, dass unterschiedliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Energiebewirtschaftung aus einer Hand erfolgen. Dazu gehören die Planung eines Energiebewirtschaftungskonzeptes, die Realisierung dieses Konzeptes durch Bau oder Optimierung energie- technischer Anlagen, die Finanzierung des Projektes sowie der Betrieb und die Wartung der Anlagen.“

Darüber hinaus werden in der DIN 8930-5 weitere Termini festgelegt, die in dieser Form auch für diese Arbeit gelten sollen:

- Contractor: Unternehmen, dass eigenständig gewerblich Contracting- Projekte durchführt
- Contracting-Nehmer: Auftraggeber und der Empfänger von Contracting-Leistungen

Des Weiteren werden, wie folgt, vier unterschiedliche Varianten von Contracting abgehandelt.

2.2 Varianten des Energie-Contracting

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Contracting-Varianten nach Anzahl der Verträge

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Energie Management / Technomar GmbH (2000), S. IV, zitiert in Meinefeld (2004), S. 77

Die mit 56 % am häufigsten durchgeführte Form des Contracting ist das Energieliefer-Contracting (s. Abbildung 1).[7] Weitere Formen sind das Betreiber-Contracting (Technisches Anlagenmanagement) mit 34 % Anteil und das Einspar-Contracting mit 10 % Anteil.

Darüber hinaus wird in der DIN-Norm noch das Finanzierungs-Contracting aufgeführt. Üblicherweise wird diese Form des Contracting eher dem Finanzsektor (Leasingbranche) als dem Energiebereich zugeordnet und wird daher in dieser Arbeit nur kurz abgehandelt.[8]

2.2.1 Energieliefer-Contracting

Synonyme für das Energieliefer-Contracting sind Anlagen-Contracting, Wärme-Direkt-Service und Nutzenergie-Lieferung. In der DIN 8930-5 wird folgende Definition festgelegt.

„Errichten oder Übernehmen und Betreiben einer Energieerzeugungsanlage zur Nutzenergielieferung durch einen Contractor auf Basis von Langzeit- verträgen“[9]

Die Kooperation eines Energienutzers mit einem Contractor umfasst folgende Aspekte:

- Die Lieferung von sofort einsetzbarer Nutzenergie, wie Wärme, Kälte, Dampf, Druckluft oder Strom in wirtschaftlicher Art und Weise.
- Die Verlagerung von wirtschaftlichem Risiko in dem der Ener- gienutzer Investition, Finanzierung und den Betrieb von techni- schen Anlagen auf Dritte überträgt.

Der potenzielle Energienutzer beauftragt ein Energiedienstleistungs- unternehmen mit der Errichtung und dem späterem Betreiben einer energietechnischen Anlage, in der Weise, dass diese auf den Bedarf des Energienutzers bestmöglich abgestimmt ist. Von der Kooperation verspricht sich der Contracting-Nehmer, dass er an dem Kompetenzvorsprung in Bezug auf das Anlagenmanagement und die Anlagentechnik partizipiert, außerdem das Kosten- und Energieeinsparungen optimiert und Schadstoffbelastungen minimiert werden. Darüber hinaus partizipiert der Contracting-Nehmer an den Einkaufsvorteilen eines wettbewerbsfähigen Energiedienstleistungs- unternehmen, die er bei einer Eigenrealisation in diesem Ausmaß nicht realisieren könnte.[10]

Im Unterschied zum Einspar-Contracting handelt es sich um eine reine Energiedienstleistung, d. h. das Contracting-Vorhaben konzentriert sich auf die Bereitstellung und die Verteilung von Energie sowie auf die Optimierung von Vertragswerken, die der Contractor mit Dritten eingeht.[11] Wobei es sich beim Einspar-Contracting um eine komplexe Energiedienstleistung handelt, die die Zielsetzung verfolgt eine maximale Energie- und Kostenreduktion im Vergleich zur bisherigen Verbrauchsmenge und Kostenstruktur zu erreichen.[12] Darüber hinaus entfällt beim Energieliefer-Contracting die Ermittlung von Bezugsgrößen, wie die komplex zu ermittelnde „Baseline“, da nur die Bedarfsgrößen für die Lieferverträge in Bezug auf die jeweiligen Bezugs- medien (Wärme, Strom, Kälte, Druckluft) benötigt werden.[13]

Bei der Definition des Leistungsumfangs sind Energieliefergrenzen zu beachten. Diese sind frei gestaltbar, müssen aber exakt definiert sein, da eine eindeutige Abrechnungsgrenze die Vertragsgrundlage zwischen Contractor und Energienutzer liefert.[14]

Die Leistungskomponenten des Contractors sind die Finanzierung und das Bereitstellen des Eigentums (Bilanzierung) der Anlage, die Planung und Errichtung (oder Übernahme) der Anlage sowie deren Betriebsführung, d. h. Instandhaltung, Bedienung, Energieträgereinkauf, Nutzenergieverkauf und Außerbetriebnahme.

Der Contractor erhält für die Vorhaltung der Energieanlage einen festen Grundpreis (€/Jahr), einen variablen Arbeitspreis (€/kwh), der die gelieferte Nutzenergie vergütet, und für die Abrechnung einen fixen Mess- und Verrechnungspreis (€/Jahr).

Tabelle 1 zeigt noch einmal die wichtigsten Aspekte des Energieliefer- Contracting in einer Zusammenfassung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Übersicht Energieliefer-Contracting

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DIN 8930-5 (2003), S. 3 f.

2.2.2 Einspar-Contracting

Synonym verwendet werden die Begriffe Performance-Contracting, Energie- Einspar-Contracting und Energiespar-Contracting.

Definiert wird Einspar-Contracting gemäß DIN 8930-5 wie folgt.

„Gewerkeübergreifende Optimierung der Gebäudetechnik und des Gebäude- betriebs durch einen Contractor auf Basis einer partnerschaftlich gestalteten Zusammenarbeit“[15]

Der Contractor setzt sein eigenes Kapital und sein eigenes know how auf eigenem Risiko ein, um das Energiemanagement sowie die bau- und anlagentechnische Ausstattung des Contracting-Nehmers zu verbessern. Der Contractor garantiert, in einem bestimmten Umfang, während einer vorher festgelegten Vertragslaufzeit eine Reduktion der Energiekosten des Contracting-Nehmers. Dazu übernimmt der Contractor die Instandhaltung, die Optimierung und das Controlling der von Ihm installierten Anlagen und Einrichtungen. Im Gegenzug wird der Contractor für die Umsetzung und Betreuung der Optimierungsmaßnahmen an den eingesparten Energiekosten beteiligt.[16] Die Optimierungsmaßnahmen umfassen überwiegend steuer- und regeltechnische Anlagen, wie die Optimierung von vorhandenen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.[17]

Abweichend vom Energieliefer-Contracting beinhaltet das Einspar-Contracting Maßnahmen, die hinter dem Zähler ansetzen, d. h. alle Maßnahmen, die eine Reduktion von Wärme oder Strom mit sich bringen.[18] Der Contractor wird für seine Arbeitsleistung durch die so genannte Contracting-Rate vergütet. Als Berechnungsbasis dienen die tatsächlichen Energiekosten vor der Optimier- ung, auch Baseline genannt.[19]

Die Funktionsweise des Einspar-Contracting wird anhand eines Beispiels und Abbildung 2 deutlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Senkung der Energie- und Wasserkosten durch Energiespar-Contracting[20] Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Umweltbundesamt (2000), S. 6.

Die gestrichelte Linie zeigt die Entwicklung der Energiekosten im Zeitablauf, wenn kein Energiespar-Contracting durchgeführt würde. Diese Baseline dient

„...als Referenz zur Bestimmung eingesparter Energiekosten in den Folgejahren“[21] Nun wird zwischen Contrator und Contracting-Nehmer zum Zeitpunkt t 2001 ein Vertrag geschlossen. Der Contractor wird beauftragt Maßnahmen zur Energieeinsparung durchzuführen, beispielsweise die Installation einer effizienteren Heizungsanlage oder Klimatisierung. Vergütet wird der Contractor, in dem er über einen genau definierten Zeitraum hinweg einen Großteil, oder auch die Gesamtsumme, der jährlich eingesparten Energiekosten erhält. Die eingesparten Energiekosten errechnen sich aus der Differenz zwischen der zuvor vereinbarten Baseline und den tatsächlichen Energiekosten nach Installation der Energiesparmaßnahme. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit, kommt die Energiekosteneinsparung ausschließlich dem Contracting-Nehmer zu Gute.[22]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Übersicht Einspar-Contracting

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung DIN 8930-5 (2003), S. 3 f.

2.2.3 Technisches-Anlagenmanagement (Betreiber- Contracting)

Die Begriffe Betriebsführungs-Contracting, Technisches Gebäude- management und Betreiber-Contracting / Modell werden synonym verwendet. Technisches Anlagenmanagement wird wie folgt definiert: „Technische und gegebenenfalls kaufmännische Dienstleistungen durch einen Contractor, um einen sicheren, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb von technischen Anlagen sicherzustellen und zu erhalten.“[23]

Das technische Anlagenmanagement konzentriert sich im Gegensatz zu Energieliefer- und Energiespar-Contracting auf „...Dienstleistungsfunktionen im Betrieb der Anlage.“[24] Während bei den anderen „...Contracting-Varianten investive Maßnahmen im Vordergrund stehen.“[25] Der Contrator nimmt also die Rolle des Betreibers ein und optimiert durch sein know how die technischen Anlagen des Contracting-Nehmers. Der Contractor bedient die technischen Anlagen (Bedienung, Überwachung, Störungsbehebung) und hält sie instand (Inspektion, Wartung, Instandsetzung).[26] Für die eigentliche Lieferung von Medien (Wärme, Kälte, Strom) ist der Contractor bei dieser Variante jedoch nicht verantwortlich.[27]

Diese Variante des Contractings eignet sich besonders für Unternehmen, die finanziell in der Lage sind den Bau einer eigenen technischen Anlage zu realisieren, und aus unterschiedlichen Gründen (steuerlich, rechtlich, strategisch) das Eigentum an dieser Anlage zu halten. Denen es aber im Gegenzug an der notwendigen Kompetenz fehlt, um die Anlage sachgerecht zu betreiben.[28] Zielsetzung ist ähnlich wie beim Einspar-Contracting, die Abläufe in der Energieerzeugung, -umwandlung und -verwendung zu optimieren, und in dieser Weise Energie und Kosten einzusparen. Im Gegensatz zum Einspar-Contracting gibt der Contractor aber kein Garantie- versprechen ab.[29]

Der Contrator wird für seine Dienstleistungen in Form eines Entgelt entlohnt. Dieses Entgelt kann zeitraumbezogen oder nach geleistetem Aufwand vergütet werden.[30]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Übersicht Technisches Anlagenmanagement

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DIN 8930-5 (2003), S. 5

2.2.4 Finanzierungs-Contracting

Beim Finanzierungs-Contracting sind die Funktionsbereiche von Contractor und Contracting-Nehmer wie folgt verteilt. Der Contractor ist zuständig für die Investitionen in die Errichtung oder die Sanierung der betreffenden technischen Anlagen, während der Contracting-Nehmer den Betrieb der Anlagen übernimmt.[31] Außerdem ist der Contracting-Nehmer zuständig für das laufende Energiemanagement und für den Einkauf der energetischen Medien.[32]

Vergütet wird der Contractor durch eine vertragslaufbestimmte Pacht, Miete oder Contracting-Rate, die der Contracting-Nehmer zahlt.

Wesentlicher Vorteil für den Contracting-Nehmer ist die Realisierung einer energietechnischen Anlage ohne den Einsatz von Eigenkapital.[33] Bei dieser Variante von Energie-Contracting trägt der Contracting-Nehmer das technische und wirtschaftliche Risiko des Betriebs der technischen Anlage. Alternativ kann dieses Risiko aber in Form von „... im Leistungsumfang festgelegten Instandhaltungsverträgen, sowie über entsprechenden Versicherungsschutz auf Dritte...“[34] verlagert werden.

Auf Grund der Tatsache, dass die Teilfunktionen des Finanzierungs- Contracting (Finanzierung / Investitionen und Planung / Errichtung) in der Regel von spezialisierten Dienstleistern (Banken / Leasinggesellschaften bzw. Planern / Anlagebauern) übernommen werden und ein Zusammenschluss dieser Funktionen keine Effizienzsteigerung verspricht, wird Finanzierungs- Contracting in der Praxis selten angewendet (S. a. Abbildung 1, S. 5).[35] Die Abbildung zeigt, dass Finanzierungs-Contracting bei Marktbefragungen zu den am häufigsten durchgeführten Contracting-Formen nicht genannt wird.

2.2.5 Sonstige Contracting-Varianten

Betreibergesellschaft

Betreibergesellschaften sind Gesellschaften, die gemeinsam vom Contractor und Contracting-Nehmer speziell für ein bestimmtes Contracting-Vorhaben gegründet werden. Für eine gemeinsame Gründung sprechen u. U. steuerliche Vorteile bzw. die Möglichkeit Nutzen und Risiko gleichmäßig auf Contractor und Contracting-Nehmer zu verteilen.

Wie beim Energieliefer-Contracting übernimmt die Betreibergesellschaft die Finanzierung, Planung und den Betrieb der Anlagen.[36]

Intracting

Intracting ist eine Variante des Contractings, welche in einigen öffentlichen Verwaltungen bzw. in Kommunen angewendet wird. Genau wie beim Contracting werden die Investitionen für Energiesparmaßnahmen (Planung, Finanzierung, Realisierung) durch die eingesparten Energiekosten refinan- ziert. Allerdings wird die Maßnahme nicht an einen externen Dienstleister vergeben, sondern von internen Organisationseinheiten, wie beispielsweise das Bau- oder das Umweltbundesamt, durchgeführt.[37]

Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Vergabe nicht mehr durch die aufwändige öffentliche Ausschreibung vollzogen wird, und, dass die Einnahmen durch die erzielten Einsparungen nicht mit einem externen Dienstleister geteilt werden müssen, aber trotzdem auf die Kompetenz eines Spezialisten zurückgegriffen werden kann.[38]

Gruppenverträge / Objektpool

Bei Gruppenverträgen, bzw. einem Objektpool wird Contracting nicht auf ein einzelnes Objekt angewendet, sondern mehrere Objekte bzw. Versorgungs- gebiete werden zu einem Pool zusammengefasst. Durch Synergieeffekte können wirtschaftlich uninteressante Objekte in Bezug auf Ihre Energie- bewirtschaftung optimiert werden. Der Contractor bereitet auf der Grundlage einer Mischkalkulation ein Angebot über eine Contracting-Maßnahme für mehrere Objekte, bzw. Versorgungsgebiete. Eine Gesamtbetrachtung, die positiv ausfällt, kann u. U. einzelne Objekte beinhalten, die bei einer Einzelbetrachtung negativ ausgefallen wäre.[39]

Full Service Contracting / Voll-Contracting

Beim Full Service Contracting bzw. Voll-Contracting wird „...Energieliefer- Contracting mit Leistungen des Facility Management kombiniert“.[40]

Facility Management deckt nicht nur den Bereich der Energiebewirtschaftung ab, sondern darüber hinaus alle Funktionen der Immobilienbewirtschaftung, wie beispielsweise die Vermietung von Objekten und die Erstellung von Nebenkostenabrechnung oder Reinigung, Sicherheits- und Entsorgungs- dienstleistungen.[41]

Die vorgenannten Varianten des Contractings können in der Praxis nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt werden, da auch häufig Misch- formen zur Anwendung kommen.[42]

Abschließend zeigt Abbildung 3 welche Leistungskomponenten die einzelnen Varianten des Contracting beinhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Contracting-Varianten mit Facility Management Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Weber (2007), S. 16

2.3 Ablauf von Contracting-Projekten

Objektauswahl

Da sich nicht jedes Gebäude grundsätzlich für eine Einspar-Contracting- Maßnahme eignet, sollten geeignete Objekte zunächst anhand bestimmter Auswahlkriterien identifiziert werden. Typische Kriterien sind die Höhe der Energiekosten p. a., die Art und der Umfang der technischen Ausstattungen und der Istzustand der bestehenden Anlagen.[43][44]

Projektvorbereitung- und Entwicklung

In der Phase Projektvorbereitung werden zunächst alle Anforderungen (technischer, wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art) in einem Anforderungskatalog erfasst. Darauf aufbauend wird (grob) analysiert, ob sich das ausgewählte Objekt überhaupt für eine Contracting-Maßnahme eignet. Ist dies der Fall werden in der Phase der Projektentwicklung potenzielle Maßnahmen erarbeitet und wirtschaftlich bewertet. Es folgt die vertragliche Fixierung des Maßnahmenpakets in Bezug auf die Anforderungen und der Zielsetzungen.[45]

Angebotseinholung / Ausschreibung[46]

In der Phase der Angebotseinholung muss zunächst zwischen privat- wirtschaftlichen Contracting-Kunden und öffentlichen Auftraggebern unterschieden werden, da letztere an die hierfür relevanten Vergaberichtlinien (VOB/A für Bauleistungen, VOF für freiberufliche Leistungen, VOL/A für sonstige Leistungen gebunden) gebunden sind.[47] Contracting-Kunden aus dem privatwirtschaftlichen Bereich haben dagegen grundsätzlich Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die Wahl des Contractors. Nachdem durch den Teilnehmerwettbewerb der konkrete Anbieterkreis ermitteln wurde, werden alle nötigen Informationen an die ausgewählten Contractoren übermittelt. Die Contractoren erstellen auf Basis dieser Informationsgrundlage ein erstes Angebot. Nachdem die Angebote beim Contracting-Nehmer eingegangen sind, werden diese, unter Bezugnahme vorab definierter Kriterien, bewertet. Ebenfalls wird zu diesem Zeitpunkt ein Vergleich mit einer Eigenregielösung durchgeführt. Sollte diese profitabler als eine Fremdvergabe sein, wird die Ausschreibung aufgehoben.

Vertragsabschluss

Falls die Fremdvergabe profitabler als eine Eigenregielösung ist, folgt eine Feinanalyse auf deren Grundlage ein Einspar-Contracting-Vertrag ab- geschlossen wird. Mit Beginn der Vertragslaufzeit startet dann die eigentliche Umsetzung des Projekts.

Vertragslaufzeit

In der Vorbereitungsphase setzt der Contractor die geplanten baulichen und organisatorischen Maßnahmen im ausgewählten Objekt um. In der Hauptleistungsphase ist der Contractor für den Betrieb der umgesetzten Maßnahmen verantwortlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Ablaufschema zum Energie-Contracting

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bemmann (2003), S. 30

Vertragsende

Die Verantwortung wechselt mit Ende der Vertragslaufzeit an den Gebäude- eigentümer oder bleibt optional beim Contractor, der auch weiterhin mit der Betriebsführung der Anlagen beauftragt wird.

Abbildung 4 zeigt zusammenfassend die einzelnen Schritte des Energie- Contracting-Projektablaufs.

2.4 Contracting-Anbieter (Contractoren)

Rechtlich betrachtet ist jede juristische Person berechtigt Energiedienst- leistungen bzw. Contracting anzubieten. Dennoch wird üblicherweise nach folgenden Branchen unterschieden:[48]

- Wärmeversorger / Wärmedienstleister
- Stadtwerke
- Regional- oder Verbundunternehmen (Energieversorgungsunternehmen = EVU)
- Planungsbüros
- Energieagenturen
- Anlagenbauer
- Handwerksbetriebe (Heizungsinstallateure)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Verteilung der Contracting-Anbieter nach Branchen Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bemmann (2003), S. 12

Abbildung 5 zeigt die Verteilung der Anbieter auf die einzelnen Branchen. Auffallend ist die Dominanz der Wärmeversorger, der Stadtwerke sowie der EVU mit ca. 2/3 Anteil am gesamten Markt, die die Hauptanbieter von Contracting sind.

Die deutliche Dominanz der Wärmeversorger (30 % Anteil, wenn nach Branchen unterschieden wird) bildet sich noch stärker aus, wenn nach der installierten Wärmeleistung unterteilt wird (49 %) (s. Abbildung 6).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Verteilung der in Contracting-Maßnahmen installierten Wärmeleistung nach Contractoren

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bemmann (2003), S. 13

2.5 Kundengruppen

Bei der Ausrichtung von Energie-Contracting im Markt sind zahlreiche unterschiedliche Zielgruppen zu berücksichtigen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzdebatte und im Kontext hoher Energiepreise wird in unterschiedlicher Art und Weise nach einer Möglichkeit gesucht, Energie einzusparen. In diesem Zusammenhang ist Energie-Contracting eine Option die in Betracht zu ziehen ist. Dementsprechend viele unterschiedliche Zielgruppen sind im Markt zu bedienen. Im Wesentlichen sind das:[49]

- Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
- Kommunen
- Produzierendes Gewerbe
- Handel und Dienstleister
- Private Haushalte

Im folgenden Kapitel werden die Grundlagen der Prinzipal-Agenten-Theorie erklärt und darauf aufbauend, auf das Energie-Contracting angewendet.

3. Prinzipal-Agenten-Theorie: Grundlagen und Anwendung

Zentraler Bestandteil der Prinzipal-Agenten-Theorie[50] ist die vertragliche Beziehung zwischen einem Auftrageber (Prinzipal) und einem Auftragnehmer (Agent). Typische Beispiele für eine derartige Beziehung mit einem Auftrags- bzw. Agenturcharakter sind Beziehungen zwischen Angestellten und Vorgesetzten, Käufer und Verkäufer, Kreditgeber und Kreditnehmer oder Hauseigentümer und Immobilienmakler.[51] Der Prinzipal delegiert, auf Grundlage einer Vereinbarung oder eines Vertrages, bestimmte Aufgaben und Kompetenzen an den Agenten. Beispielsweise beauftragt ein Hauseigentümer einen Immobilienmakler mit der Neuvermietung seines Hauses. Dieser erhält eine Vergütung für seine Dienste. Der Prinzipal verspricht sich von der Kooperation, dass er von der Fachkompetenz des Agenten profitiert bzw. eine Zeit oder Arbeitsentlastung erfährt. Gleichzeitig bringt eine Kooperation aber auch mögliche Gefahren und Probleme mit sich. Beispielsweise wird das Haus unter der ortsüblichen Miete vermietet oder an einen einkommens- schwachen Mieter, weil der Immobilienmakler nur an seiner Provision interessiert ist, und nicht an einem problemlosen Mietverhältnis.

Die Prinzipal-Agenten-Theorie analysiert die Probleme, die zwischen den Akteuren entstehen können aus Sicht des Prinzipals und schlägt Maßnahmen vor, wie diese Probleme vorausgesehen, gelöst bzw. vermieden oder begrenzt werden können.[52]

Eine gelungene Definition findet sich beispielsweise bei Schneider (1988), S. 1182.[53]

„Principal-Agent-Beziehungen entstehen, wenn mindestens ein Auftraggeber und mindestens ein Beauftragter unter Unsicherheit und bei uneinheitlichem Wissenstand untereinander gemeinsame Ziele erreichen wollen, die nur teilweise gleichgerichtet sind und bei denen teilweise auch der Vorteil des einen zum Nachteil des anderen werden kann.“

Die Prinzipal-Agenten-Theorie lässt sich in zwei unterschiedlichen Perspek- tiven betrachten. Auf der einen Seite verfolgt die normative Ausrichtung[54] einen formal-mathematischen Ansatz zur „...Darstellung einer optimalen Vertragsgestaltung.“[55] Empirische Einflussfaktoren werden jedoch nicht berücksichtigt. Auf der anderen Seite verfolgt die deskriptive Ausrichtung[56] einen stärkeren empirischen Bezug, so dass dieser Ansatz bevorzugt wird. Obwohl die deskriptive Ausrichtung verfolgt wird, darf dies nicht darüber hinweg täuschen, dass auch normative Anregungen gegeben werden, die aber völlig auf eine formal-mathematische Darstellung verzichten. Es werden vielmehr (Verhaltens-)Empfehlungen für Prinzipal und Agent in Bezug auf bestimmte Situationen gegeben. Die Prinzipal-Agenten-Theorie dient dabei als Orientierungshilfe und Leitlinie.[57]

Im Folgenden wird genauer auf einzelne Aspekte der Prinzipal-Agenten- Theorie eingegangen.

Eine Prinzipal-Agenten-Beziehungen zeichnet sich durch eine besondere Charakteristik aus. Bei der Anbahnung einer Prinzipal-Agenten-Beziehung kommt es meist zu einem Vertragsabschluss. Es entsteht ein Abhängigkeits- verhältnis zwischen Prinzipal und Agent, der einen Auftragshandel bzw. die Delegation von Entscheidungen beinhaltet.[58]

Der Vertrag ist das Übereinkommen vom Auftraggeber (Prinzipal) und dem Auftragnehmer (Agent) „... in dem für alle möglichen Eventualitäten, die im Laufe Ihrer Beziehung auftreten können, die jeweils zu leistenden Beiträge zur gemeinsamen Zusammenarbeit und die Beteiligung am Erfolg im vorhinein festgelegt sind.“[59] Der Agent verpflichtet sich, die Ihm übertragenen Aufgaben für den Prinzipal durchzuführen. Im Gegenzug wird der Agent für seine Bemühungen entlohnt. Darüber hinaus hängt es von der jeweiligen betrachteten Prinzipal-Agenten Beziehung ab, welche Regelungen im Detail im Vertrag festgelegt werden.[60]

Das wechselseitige Abhängigkeitsverhältnis zwischen Prinzipal und Agent zeigt sich zum einen darin, dass der Agent durch seine Arbeit und Anstrengungen für das Endergebnis des Prinzipals verantwortlich ist. Zum anderen ist der Prinzipal in der Lage, durch die Gestaltung des Vertrages auf die Arbeit des Agenten Einfluss zunehmen.[61]

Weitere Faktoren, die auf die Beziehung zwischen Prinzipal und Agent wirken im Folgenden:

Umweltunsicherheit[62]

Das Ergebnis des Kooperationsauftrags wird nicht nur durch die Arbeit des Agenten bestimmt, sondern auch durch exogene Umweltfaktoren beeinflusst. Derartige Umweltfaktoren sind beispielsweise:

- Konjunktur in einer Branche oder die Entwicklung der Konjunktur bezogen auf einen lokalen Raum.
- Entwicklung von (Rohstoff)preisen
- Strategisches Verhalten der Mitbewerber

Vorraussagen über die Entwicklung dieser Umweltfaktoren lassen sich nur schwer oder gar nicht prognostizieren. Die Prinzipal-Agenten-Theorie will auch nicht diese Umweltfaktoren identifizieren und analysieren. Vielmehr entscheidet annahmegemäß eine (statistische) Zufallsgröße darüber, ob ein bestimmter Zustand eintritt oder nicht.

Bezogen auf das Energie-Contracting sind derartige Umweltunsicherheiten:

- Die Entwicklung von Nutzenergiepreisen.
- Wetterentwicklungen bzw. Witterungseinflüsse, beispielsweise bringt ein kalter Winter einen hohen (Heiz)Energieverbrauch mit sich, oder ein heißer Sommer forciert einen hohen Energieverbrauch durch den überdurchschnittlichen Gebrauch von Klimaanlagen.
- (Strategisches) Verhalten der Mitbewerber des Contractors; Gefahr der Preisreduzierung durch die Konkurrenz, nachdem langfristige Allianzen eingegangen worden sind.

[...]


[1] Tögel (2003), S.171.

[2] Tögel (2003), S. 175.

[3] Kiener (1989), S. 4.

[4] Vgl. Schädlich (2003), S. 211.

[5] DIN 8930 – 5 (2003), S. 2.

[6] Zitiert in Tögel (2003), S. 176.

[7] Vgl. Energie Management / Technomar GmbH (2000), S. IV.

[8] Vgl. Meinefeld, Matthias (2004), S. 78.

[9] DIN 8930 – 5 (2003), S. 4.

[10] Vgl. Weber (2007), S. 13.

[11] Vgl. Bemmann (2003), S. 42.

[12] Vgl. Weber (2007), S. 14.

[13] Vgl. Bemmann (2003), S. 42.

[14] Vgl. Bemmann (2003), S. 43.

[15] Vgl. DIN 8930 – 5 (2003), S. 4.

[16] Vgl. Deutsche Energie-Agentur GmbH (2004), S. 11.

[17] Vgl. von Braunmühl (2000), S. 9.

[18] Vgl. Umweltbundesamt (2000), S. 6.

[19] Vgl. Meinefeld (2004), S. 86.

[20] Energiespar-Contracting ist synonym zu dem Begriff Einspar-Contracting.

[21] Umweltbundesamt (2000), S. 6.

[22] Vgl. Umweltbundesamt (2000), S. 7.

[23] DIN 8930-5 (2003), S. 5.

[24] Vgl. Meinefeld (2004), S. 90-91.

[25] Vgl. Meinefeld (2004), S. 90-91.

[26] Vgl. DIN 8930-5 (2003), S. 5.

[27] Weber (2007), S. 5.

[28] Vgl. Meinefeld (2004), S. 91.

[29] Vgl. Weber (2007), S. 15.

[30] Vgl. DIN 8930-5 (2003), S. 5.

[31] Vgl. Bemmann (2003), S. 52.

[32] Vgl. Weber (2007), S. 15.

[33] Vgl. Bemmann (2003), S. 52.

[34] Vgl. Weber (2007), S. 15.

[35] Vgl. Meinefeld (2004), S. 93.

[36] Vgl. Meinefeld (2004), S. 93.

[37] Vgl. Kristof (2003), S. 35.

[38] Vgl. Meinefeld (2004), S. 93.

[39] Vgl. Bemman (2003), S. 52.

[40] Weber (2007), S. 16.

[41] Vgl. Meinfeld (2004), S. 94.

[42] Vgl. Weber (2007), S. 15.

[43] Am Beispiel von Einspar-Contracting

[44] Vgl. Energieagentur NRW (2007), S. 13.

[45] Vgl. Bemann (2003), S. 23 und 29.

[46] Vgl. PECU (2006), S. 13.

[47] Vgl. Energieagentur NRW (2006), S. 25.

[48] Bemmann (2003), S. 11.

[49] Vgl. Bemmann (2003), S. 15; Energie Management / Technomar, Inhaltsverzeichnis; trend research (2003a) zitiert in Meinefeld (2004), S. 107.

[50] S ynonyme Begriffe sind Principal-Agent-Theorie, vgl. z. B. Picot (2003); Agenturtheorie, vgl. z. B. Saam (2002); Agency-Theorie, vgl. z. B. Laux (2005); Prinzipal-Agenten-Ansatz, vgl. z. B. Schauenberg (2005).

[51] Vgl. Kieser (2006), S. 258.

[52] Vgl. Saam (2001), S. 9.

[53] Weitere exemplarische Definitionen finden sich bei Franke (1993), Sp. 38; Pratt / Zeckhauser (1985), Sappington (1991); S. 45.

[54] Vgl. Haris (1979), Kiener (1990), Müller (1995), Shavell (1979).

[55] Ebers (2006), S. 259.

[56] Vgl. Eisenhardt (1989), S. 59 f.; Jensen (1983), S. 334 ff.

[57] S. a. dazu die Ausführungen in Kapitel 3.3.

[58] Vgl. Alparslan (2006), S. 11.

[59] Jost (2001), S. 13.

[60] Vgl. Jost (2001), S. 13.

[61] Vgl. Alparslan (2006), S. 16.

[62] Vgl. Saam (2002), S. 21.

Ende der Leseprobe aus 97 Seiten

Details

Titel
Energie-Contracting aus der Perspektive der Prinzipal-Agenten-Theorie
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
97
Katalognummer
V117258
ISBN (eBook)
9783640193233
ISBN (Buch)
9783640193349
Dateigröße
5608 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Energie-Contracting, Perspektive, Prinzipal-Agenten-Theorie
Arbeit zitieren
Diplom-Kaufmann Gordon Butz (Autor:in), 2008, Energie-Contracting aus der Perspektive der Prinzipal-Agenten-Theorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117258

Kommentare

  • Gast am 27.2.2010

    Hallo, welche analytische Methode benutzen Sie ihrer Arbeit? So kann ich nicht einschätzen, ob ihre Diplomarbeit mir weiter hilft.
    Viele Grüße

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Titel: Energie-Contracting aus der Perspektive der Prinzipal-Agenten-Theorie



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