Aljoscha Riehn 1
Selbstdarstellung und Fremdbild des Augustus
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Selbstdarstellung 3
2.1. Familiengeschichte und Herkunft 3
2.2. Religion 5
2.3. Res Gestae 10
2.4. Münzprägung 17
2.5. Bauwerke und deren Bildprogramme 22
3. Fremdbild 30
3.1.1. Vergil. 30
3.1.2. Horaz 34
3.1.3. Ovid. 38
3.2.1. Tacitus 43
3.2.2. Sueton. 45
3.2.3. Cassius Dio. 46
4. Fazit. 47
5. Abbildungen. 51
6. Literaturverzeichnis 56
1. Einleitung
„In meinem sechsten und siebenten Konsulat (28 und 27 v. Chr.), nachdem ich den Bürgerkriegen ein Ende gesetzt hatte, habe ich, der ich mit der Zustimmung der Allgemeinheit zur höchsten Gewalt gelangt war, den Staat aus meinem Machtbereich wieder der freien Entscheidung des Senats und des römischen Volkes übertragen. [...] Seit dieser Zeit überragte ich zwar alle an Einfluss und Ansehen, Macht aber besaß ich hinfort nicht mehr als diejenigen, die auch ich als Kollegen im Amt gehabt habe.“ 1 Mit diesen Worten beschrieb Augustus in seinen Res Gestae die Geschehnisse des Januars 27 v. Chr., als er formal die Republik wiederhergestellt, faktisch jedoch die Alleinherrschaft errungen und somit eine erneute Monarchie - oder wie er es nannte: Principat - im römischen Reich begründet hatte. Und dennoch ist Augustus, der im Vorfeld das Recht mit Füßen getreten, am Bürgerkrieg teilgenommen, Proskriptionen durchgeführt und die Herrschaft an sich gerissen hatte, schließlich als Wiederhersteller der Republik, Friedensbringer und pater patriae in die Geschichte eingegangen. Man mag sich fragen, wie das zusammenpasst. Auf der einen Seite steht die blutig errungene Alleinherrschaft des Augustus, auf der anderen Seite der nach außen inszenierte Schein, die Republik wiederaufgerichtet zu haben. Augustus war ein Meister der Inszenierung und Selbstdarstellung. Er verstand es wie kein zweiter, seine faktische Alleinherrschaft unter dem Deckmantel der Republik zu verbergen, gleichzeitig seine eigene Person so gekonnt wie möglich in den Vordergrund zu stellen und dabei dennoch stets bescheiden zu wirken. Bei der Legitimation seiner Stellung im Staat halfen dem Princeps mehrere Dinge. Er nutzte als Medium für seine Botschaften nicht nur das Wort, sondern in weitaus größerem Ausmaß das Bild. Mit der Hilfe von Bildmotiven, die vornehmlich in Bauwerken und Münzen zum Einsatz kamen, gelang es dem Princeps auf vortreffliche Weise, seine Ideologie im ganzen Reich zu propagieren. Augustus war sich der „Macht der Bilder“ 2 also durchaus bewusst. Als weiteres Medium nutzte Augustus indirekt die Literatur der zu seiner Zeit zahlreichen und hervorragenden Dichter, wie etwa Vergil, die über ihn schrieben und somit ein „Bild“ von ihm in der Öffentlichkeit erzeugten, das nicht von ihm selbst stammte: ein Fremdbild.
Im Zentrum dieser Arbeit sollen nun die Selbstdarstellung und das Fremdbild des Augustus stehen. Und dies unter folgender Fragestellung: Wie gelang es Augustus unter Zuhilfenahme seiner Selbstdarstellung, den zerrütteten Staat wiederaufzurichten, sich an dessen Spitze zu setzen und ihn bis an sein Lebensende zu regieren? Und, wie beurteilten ihn seine
1 Aug. RG 34 (Übersetzung nach Ekkehard Weber).
2 Der Ausdruck geht auf den Titel „Augustus und die Macht der Bilder“ von Zanker zurück.
Zeitgenossen und Nachfahren? So widmet sich nun der erste Teil dieser Arbeit der Selbstdarstellung des Princeps. Hierbei wird in einzelnen Unterkapiteln dargelegt, wie sich Augustus z.B. mit Rückgriff auf seine Familiengeschichte überhöht darstellte oder wie er die Münzprägung nutzte, um politische Botschaften „unter das Volk“ zu bringen, um somit schlussendlich seine Stellung zu legitimieren und zu festigen. Im zweiten Kapitel wird das Bild des Augustus dargelegt, das sich andere Personen von ihm gemacht haben - das Fremdbild. Es werden neben den augusteischen Autoren Vergil, Horaz und Ovid noch die nachaugusteischen Autoren Tacitus, Sueton und Cassius Dio betrachtet, die - wie wir sehen werden - ein eher anderes Bild des Augustus skizzierten als ihre Vorgänger.
2. Selbstdarstellung
2.1. Familiengeschichte und Herkunft
Octavian, der spätere Augustus, gelangte als Adoptivsohn des ermordeten Diktators C. Iulius Caesar - und somit als Familienangehöriger des ruhmreichen julischen Geschlechts (gens Iulia)
- nach langen Wirren der folgenden Jahre an die Macht im römischen Staat. Diese, durch Adoption entstandene, Aufnahme in das Haus der Julier machte die politische Laufbahn Octavians erst möglich. Doch ursprünglich gehörte er einer anderen gens an: Octavian wurde als C. Octavius am 23. September im Jahre 63 v. Chr. in Rom geboren 1 und entstammte der Familie der Octavier, die nach neueren Erkenntnissen der Forschung 2 nicht zur Nobilität, wohl aber zum Ritterstand zählte. 3 Aufgewachsen ist er in dem in den Albaner Bergen gelegenen Ort Velitrae, aus dem die Familie der Octavii stammte. 4 Nachdem C. Octavius im Alter von nur vier Jahren seinen Vater verloren hatte, wuchs er bei seiner Großmutter Julia auf, 5 die die Schwester Caesars war. Als auch sie aus dem Leben geschieden war - C. Octavius war nun zwölf Jahre alt
- lebte er zunächst bei seinem Stiefvater L. Marcius Philippus. In der Folgezeit kümmerte sich Caesar mehr und mehr um seinen Großneffen, den er u.a. mit in den spanischen Krieg nahm und bei der Heimkehr in seinem Wagen mitfahren und bei sich wohnen ließ, 6 und erwies ihm vielerlei Ehren. 7 Nach der Ermordung Caesars erfuhr C. Octavius, der aus Studiengründen noch
1 Suet. Aug. 5.
2 Vgl. hierzu Kienast 3 1999: 2.
3 Vgl. Vell. Pat. 2, 59, 2.
4 Vgl. hierzu und zu einzelnen Familienangehörigen im Detail Suet. Aug. 1ff.
5 Suet. Aug. 8, 1.
6 Vell. Pat. 2, 59, 3.
7 So wurde C. Octavius von Caesar schon mit sechszehn Jahren zum pontifex und später zum magister equitum
gemacht, mit der dona militaria ausgezeichnet und in den Stand der Patrizier erhoben. Siehe dazu auch Kienast
3 1999: 8; Vell. Pat. 2, 59, 3; Suet. Aug. 8, 1.
in Apollonia weilte, dass er von diesem zum Erben eingesetzt worden war. Er machte sich auf den Weg nach Rom, um das Erbe, das neben dem Geld auch die Klientel des toten Diktators und dessen auctoritas beinhaltete, anzunehmen, und trug seit seiner Ankunft den Namen seines Adoptivvaters: C. Iulius Caesar. Auf das übliche Cognomen - in seinem Falle „Octavianus“verzichtete er, 1 denn es hätte auf seine leibliche Familie, die nicht der Nobilität angehörte, verwiesen. 2 Durch den Namen des getöteten Diktators konnte er ferner dessen gesamte politische Autorität für sich reklamieren und eine rein julische Abstammung bzw. Herkunft suggerieren, die in der Folgezeit für Octavians öffentliche (Selbst-) Darstellung von großer Bedeutung werden sollte. 3 Denn die gens Iulia beanspruchte für sich eine göttliche Abstammung. 4 So habe Venus mit dem Trojaner Anchises einen Sohn gezeugt, Aeneas, der als Stammvater der Römer galt. Dieser wiederum hatte einen Sohn Namens Iulus, von dem sich der Name der gens ableitet. Ein weiterer Nachfahre des Aeneas ist Romulus, der sagenumwobene Gründer Roms. 5 Octavian, der sich nun als Julier ausweisen konnte, stand demnach mit der (Gründungs-) Geschichte Roms in engster familiärer Verbindung, wodurch er eine gewisse Legitimation beanspruchte, Caesars Nachfolge antreten zu dürfen. Diese Legitimation bzw. Befähigung wurde jedoch anfangs noch dadurch gemindert, dass die Adoption Octavians noch nicht offiziell bestätigt war. 6 Aber der Glanz, der dennoch bereits von Seiten des julischen Geschlechts auf Octavian abfiel, sollte noch, nachdem sein Widersacher Antonius bereits einmal die Vergöttlichung Caesars hatte verhindern können, 7 eine Steigerung erfahren: Octavian ließ anlässlich Caesars Sieg vom 20.-30. Juli 44 v. Chr. Spiele (ludi Victoriae Caesaris) veranstalten, zu deren Beginn sich eine Himmelserscheinung zeigte, in der die Menschen glaubten, den zu den Göttern aufgestiegenen Caesar zu sehen. 8 „Diesen Volksglauben [hat Octavian] sofort rezipiert und später den von ihm errichteten Caesarstatuen den Stern hinzugefügt“, 9 der nunmehr als sidus Iulium bezeichnet wurde und seinerseits neben der Verwendung als Symbol an
1 Dennoch wird im Folgenden der Name „Octavian“ verwendet, der sich in der neueren Geschichtsschreibung
durchgesetzt hat, um eine klare Abgrenzung zu Caesar zu schaffen.
2 Vgl. Bleicken 1998: 65; Kienast 3 1999: 9.
3 Vgl. Schlange-Schöningen 2005: 5.
4 Vgl. hierzu Suet. Caes. 6.
5 Vgl. Bleicken 1998: 521.
6 Die Adoption war noch nicht rechtlich besiegelt und dies versuchte Antonius auch weiterhin zu verhindern, so
dass Octavian nicht offiziell (im rechtlichen Sinne) als Julier in Erscheinung treten konnte und das Erbe nicht an ihn
ausgezahlt werden musste, welches Octavian jedoch dringend benötigte, um die Legate an das Volk und das Heer
zahlen zu können. Eine lex curiata, durch die die Adoption rechtskräftig wurde und die Octavian in den Senat
einbringen wollte, wurde schließlich erst im August 43 v. Chr., als Octavian Konsul war, eingebracht. Vgl. Kienast
3 1999: 29 und 36; Bringmann/Schäfer 2002: 27; Aug. RG 1.
7 Vgl. Schlange-Schöningen 2005: 47.
8 Plin. N. H. 2, 94; Suet. Caes. 88.
9 Kienast 3 1999: 28.
diversen Statuen und Bauwerken auch den Weg in die Münzprägung fand. 1 Somit galt Octavian fortan nicht nur als Julier, sondern auch als direkter Nachkomme eines Gottes, wodurch er einen enormen Zuwachs an auctoritas 2 gewonnen hatte. Bleicken sagt dazu trefflich, es sei zweifellos so, „dass er [Octavian] den politischen Wert der sakralen Überhöhung des Diktators für sich selbst erkannte und sie konsequent zur Stützung seiner Position benutzte.“ 3 Der direkte Bezug zum vergöttlichten Caesar drückte sich von nun an ebenfalls in seinem neuen Namenszusatz Divi filius aus, auf den Octavian in seiner öffentlichen Darstellung (u.a. Dekrete, Münzen, Bauwerke usw.) mit Nachdruck hinwies, um sich selbst in eine sakrale Sphäre zu heben.
2.2. Religion
Die sakrale Überhöhung der eigenen Person und die damit verbundene Restauration der Religion und des Kults war für Octavian in Bezug auf die Festigung seiner Machtposition im Staat von immenser Bedeutung.
Ein Großteil der Menschen glaubte damals, 4 dass nach dem Sieg über Karthago (146 v. Chr.) ein Wendepunkt in der römischen Geschichte eingesetzt hätte. Nach dem Aufstieg Roms zur Weltmacht, der sich nach damaligem Verständnis vor allem auf den Tugenden und der Tüchtigkeit der Vorfahren gründete, sei eine Periode, die durch den politischen und moralischen Verfall gekennzeichnet war, gefolgt. Dieser Niedergang mündete schließlich in den schrecklichen Bürgerkriegen, 5 die den Zusammenhalt des Reiches stark gefährdeten. 6 Durch die Vernachlässigung des Kults und der Religion habe man „den Götterfrieden, Voraussetzung für Erfolg und Gedeihen, gestört, und Rom war von den alten Tugenden abgefallen.“ 7 Es bestand nun eine große, die Religion betreffende, Reformbereitschaft in der Bevölkerung. Auch Horaz forderte in einer um 30 v. Chr. gedichteten Ode, die Götter zu ehren und ihre Tempel zu erneuern. 8 Diese Stimmung im Volk nahm Octavian auf und begann mit der Erneuerung von zweiundachtzig stadtrömischen Tempeln allein im Jahre 28 v. Chr. 9 Durch diese immensen
1 Näheres zu der Münzprägung und den Bauwerken in den betreffenden Kapiteln 2.4. und 2.5.
2 Der Begriff auctoritas kann sehr verschieden gefasst werden. An dieser Stelle drückt die auctoritas einen
gewissen (politischen) Einfluss und ein erhöhtes Ansehen aus. Zur verschiedenen Betrachtung von auctoritas siehe
Kienast 3 1999: 25f. Anm. 25.
3 Bleicken 1998: 80.
4 Gemeint ist hier vor allem die Zeit nach den Bürgerkriegen.
5 Siehe zu den inneren Streitigkeiten vor allem Hor. epod. 7; 16.
6 Vgl. Bringmann/Schäfer 2002: 87.
7 Bringmann/Schäfer 2002: 87.
8 Hor. c. 3, 6.
9 Aug. RG 20 duo et octoginta templa deum in urbe consul sex[tu]m ex [auctori]tate senatus refeci nullo
praetermisso, quod e[o] tempore [refici debeba]t.
Baumaßnahmen konnte Octavian dem Volk, das er mit in die Erneuerung einbezog, 1 demonstrieren, wie sehr ihm an der Erneuerung bzw. Wiederbelebung der Religion gelegen war. Mit der baulichen Erneuerung der Tempel ging die Wiederbelebung der Priesterkollegien einher, welche in der jüngeren Vergangenheit vielfach nicht sonderlich beachtet wurden oder teilweise nicht einmal besetzt waren. 2 Augustus selbst hatte während seiner Regierungszeit viele dieser sakralen Ämter inne, er war „Pon]tifex [maximus, augur, XV vir]um sacris fac[iundis, VII virum ep]ulon[um, frater arvalis, sodalis Titius], fetialis.“ 3 Bereits zu Caesars Zeiten, wahrscheinlich im Jahr 48 v. Chr., 4 wurde er in das Kollegium der pontifices gewählt, zählte wohl seit dem Jahr 41 v. Chr. zum Augurenkollegium und seit 37 v. Chr. zum Kollegium der quindecimvir sacris faciundis. Somit war Augustus bereits im Jahre 37 v. Chr. in den drei ranghöchsten Kollegien vertreten, was ihm schon zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit bot, entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung der Kulthandlungen zu nehmen, 5 was wohl bereits sein Adoptivvater Caesar versucht hatte. 6 Diese Einflussnahme war, so betont Bleicken, für Augustus von höchster Bedeutung. Denn von den verschiedenen Priesterkollegien, deren Mitglieder sich aus der Schicht der nobiles rekrutierten, ging ein großer Einfluss auf die Politik aus, weshalb die Plätze in den Kollegien sehr begehrt waren. Diesen politischen Einfluss anderer nobiles galt es für Augustus zu verhindern, was sich am wirkungsvollsten durch die eigene Mitgliedschaft in den Kollegien verwirklichen ließ. 7 Zusätzlich erhielt er 29 v. Chr. die Erlaubnis, in allen Kollegien Priester in gewünschter Anzahl einzusetzen, was seinen Einfluss auf diese maßgeblich erhöhte. 8 Etwa im Jahre 15 v. Chr. wurde Augustus noch septemvir epulonum, ehe er 12 v. Chr. das Oberpontifikat innehatte. Bereits zuvor war er Mitglied kleinerer, fast vergessener und von ihm selbst wiederbelebter Priesterkollegien, die teilweise seit mehreren hundert Jahren nicht mehr besetzt waren. So hatte Augustus als Fetiale 32 v. Chr. Kleopatra den Krieg erklärt, 9 ehe er um 21 v. Chr. dem Arvalenkollegium und zu einer nicht bekannten Zeit den sodales Titii beitrat. 10 Mit der Ausführung all dieser Ämter konnte Augustus „in der nach römischem Verständnis für den Erhalt des Gemeinwesens so wichtigen Pflege der religio seinem Anspruch darauf, der erste Mann im Staat zu sein, gerecht werden. Zugleich
1 Suet. Aug. 57, 1f; 91, 2.
2 Vgl. Latte 1988: 21f.
3 Aug. RG 7.
4 Vgl. Bleicken 1998: 389.
5 Vgl. Kienast 3 1999: 220f.
6 Dio 42, 51, 4.
7 Vgl. Bleicken 1998: 388f.
8 Dio. 51, 20, 3.
9 Dio 50, 4, 5.
10 Vgl. Kienast 3 1999: 221.
demonstrierte Augustus auch mit der Übernahme der Priesterämter, dass ihm die religiöse und moralische Erneuerung der römischen Gesellschaft ein ernstes Anliegen war.“ 1 Durch die Übernahme vieler sakraler Ämter hatte Augustus die Möglichkeit, großen Einfluss auf die diversen Kulthandlungen zu nehmen, die nicht zuletzt seine eigene Person betrafen. Es bildeten sich nämlich in den verschiedensten Teilen des Reichs Herrscherkulte heraus, die Augustus nach Möglichkeit vermeiden oder zumindest in ihrer Form abschwächen wollte. 2 Denn die kultische Verehrung des Augustus als Gott hätte der Idee des Principats, dass der Princeps nur ein primus inter pares ist, widerstrebt. Die Herrscherkulte waren jedoch regional und die Bevölkerungsschichten betreffend sehr verschieden. So war es für die Bewohner im Osten des Reichs, die kein römisches Bürgerrecht besaßen, seit der Zeit Alexanders des Großen gängige Praxis, den Herrscher in eine göttliche Sphäre zu erheben und ihn kultisch zu verehren. 3 Dies gestattete Augustus auf Bitten nur in Verbindung mit der Verehrung der Göttin Dea Roma und dies auch ausschließlich den Nichtrömern, den Peregrinen, der Provinz. 4 Neben dem Provinzialkult, 5 der auch im Westen, z.B. in Lugundum praktiziert wurde, 6 existierte auch ein Herrscherkult in Italien und Rom: Schon nach der Eroberung Alexandrias hatte der Senat (auf Anordnung des Octavian/Augustus) verfügt, den Genius Augusti 7 in den Haushalten zu ehren, indem ihm zu jedem Mahl ein Trankopfer dargebracht wurde. 8 Auf diesem Wege, so die These von Latte, verhinderte Octavian/Augustus die direkte Verehrung seiner Person und ließ stattdessen nur das in ihm göttlich Waltende verehren. 9 Später, bis 7 v. Chr., verband Augustus die kultische Verehrung seines Genius mit der der Laren. Die Laren waren Hausgötter, die im Haus und auf Wegkreuzungen verehrt wurden. Im Zuge einer Neueinteilung Roms in vierzehn Regionen und ihnen untergeordnete vici wurden auf den Straßenkreuzungen (compitalia) die Lares compitales zu den Lares Augusti umgewandelt, indem den Larenaltären ein Bild des Genius Augusti beigefügt wurde. Diesen Kult hat Augustus nicht nur toleriert, sondern selbst gefördert, da er nur indirekt auf seine eigene Person bezogen und somit kompatibel mit der Principatsideologie war. 10 Der Kult setzte sich auch bald darauf
1 Schlange-Schöningen 2005: 105.
2 Suet. Aug. 52.
3 Vgl. Bleicken 1998: 381.
4 Vgl. Dio 51, 20, 6ff; Kienast 3 1999: 247.
5 Es existierte nicht nur ein Provinzialkult, es gesellten sich noch diverse Munizipal- und Lokalkulte hinzu, vgl.
hierzu Kienast 3 1999: 251 mit Anm. 150.
6 12 v. Chr. weihte Drusus - wohl mit der Erlaubnis des Princeps - in Lugundum eine ara Romae et Augusti, vgl.
hierzu Kienast 3 1999: 249f.
7 Der Genius meint bei den Römern die (Zeugungs-) Kraft, die einem Mann innewohnt und ihn mit dessen Tod
wieder verlässt. Vgl. u.a. Bleicken 1998: 380.
8 Dio 51, 19, 7.
9 Vgl. Latte 1988: 42.
10 Vgl. Kienast 3 1999: 255.
im übrigen Italien durch, 1 wurde jedoch überall nur von den niederen Bevölkerungsschichten praktiziert. Die höheren Schichten praktizierten einen anderen Kult. Sie verehrten vielfach das ihrer Meinung nach in Augustus waltende numen, also eine göttliche Kraft. Dafür wurde die ara numinis Augusti gestiftet. 2 Somit waren alle Bevölkerungsschichten des Reichs mit in den Kult und die Verehrung des Princeps einbezogen. 3
Nicht nur durch die Mitgliedschaft in diversen Priesterkollegien und durch die Installation der verschiedenen Kulte erhöhte Augustus seine sakrale Potenz. Er konstruierte zudem eine enge Verbundenheit seiner Person zu bestimmten Gottheiten. Neben der Betonung der göttlichen Abkunft seiner gens, 4 suchte er die Nähe zu den Göttern Apollo und Mars. Im Jahr 36 v. Chr. hatte Octavian/Augustus, so berichtet uns Sueton, sein Haus auf dem Palatin vergrößern lassen wollen, als ein Blitz in dieses einschlug. Den Einschlag werteten Eingeweideschauer, die Haruspices, als Wunsch Apollos, an dieser Stelle einen Tempel errichtet zu bekommen. 5 Octavian/Augustus kam diesem Wunsch nach und weihte 28 v. Chr. den Apollon-Tempel auf dem Palatin, der nun baulich direkt mit seinem Palast verbunden war. Dadurch wurde Octavian/Augustus selbst auf symbolische Art in die Nähe des Gottes gerückt, zu dem er seit dem Sieg bei Actium, da dieser in der Nähe zu einem Apollon-Heiligtum erfochten wurde, eine besondere Beziehung pflegte. Der Tempel wurde in der Folgezeit noch mit kostbaren Weihegeschenken verziert, die Augustus aus dem Erlös von achtzig eingeschmolzenen Silberstatuen, die ihn zeigten und ihm zum Geschenk gemacht worden waren, finanzierte. 6 Diese Handlung ließ Augustus selbst bescheiden wirken, stärkte jedoch gleichzeitig das Ansehen des Tempels und des Apollo und somit wiederum das Ansehen, die auctoritas, des Augustus selbst, der mit Apollo augenscheinlich „auf einer Stufe“ residierte. Zudem lag ganz in der Nähe, auch auf dem Palatin, die casa Romuli, was der Propaganda des Octavian/Augustus, der sich selbst als zweiter Romulus sah, 7 in Bezug auf seine Abstammung zusätzliche Nahrung geben sollte. 8
Neben dem Apollon-Tempel gab es ein weiteres Heiligtum, das in Bezug auf die Religionspolitik und die Selbstdarstellung des Princeps von großer Bedeutung war: der Tempel des Mars Ultor, des rächenden Mars. Zu ihm hatte Octavian/Augustus ebenfalls eine besondere Beziehung, da er nach dem Mord an seinem Adoptivvater mit der Annahme des Erbes auch die
1 Vgl. Bringmann/Schäfer 2002: 261.
2 Vgl. Kienast 3 1999: 256.
3 Vgl. zur Verehrung Suet. Aug. 57-60.
4 Bezogen auf Venus Genetrix.
5 Suet. Aug. 29, 3. Vgl. auch Dio 49, 15, 5.
6 Aug. RG 24; Suet. Aug. 52.
7 Octavian hatte beim Antritt seines ersten Konsulats die gleichen Auspicien erhalten wie einst Romulus beim
augurium augustum, auf das der Name Augustus direkten Bezug nimmt, vgl. Suet. Aug. 95.
8 Vgl. Kienast 3 1999: 234.
moralische Verpflichtung übernahm, den Diktator zu rächen (Pietätspflicht). So gelobte Octavian bereits 42 v. Chr., nach der Schlacht bei Philippi, dem Mars Ultor einen Tempel zu errichten, der jedoch erst vierzig Jahre später, zusammen mit dem Augustusforum, eingeweiht wurde. 1 Des Weiteren wurden die Feldzeichen, die Augustus von den Parthern zurückerhielt, in den nun geweihten Tempel überführt, 2 ebenso wie viele kultische Handlungen, die zuvor in anderen Kultstätten, zumeist im Tempel des Iuppiter Optimus Maximus, ausgeführt wurden. Darin wird die Tendenz erkennbar, dass an die Stelle des Iuppiter Optimus Maximus nun Mars Ultor trat, der mit der Person des Augustus enger verbunden war. 3 Auch die äußerliche Dekoration des Tempels verwies stark auf den Princeps. So war der Giebel des Heiligtums mit einer Kultbildgruppe geschmückt, die neben Mars, als Rächer und Stammvater der Römer, Venus, Romulus und auch Augustus, als den Divi filius, zeigte, der seine Herkunft mit beiden Gottheiten und dem Gründer Roms in Verbindung brachte. 4 Demnach besaß der Tempel des Mars Ultor, auf den wichtige staatliche Akte symbolisch übertragen wurden, eine große religionspolitische Bedeutung, denn „die enge Verflochtenheit des Augustus und seiner Dynastie mit dem Staat wurde damit einmal mehr eindrucksvoll verdeutlicht.“ 5 Augustus konnte mit Hilfe seiner Restaurierung der Tempel, seiner Zugehörigkeit an den Priesterkollegien und deren Reanimierung, der Installation eines Herrscherkults und der symbolisch in Szene gesetzten Nähe zu bestimmten Gottheiten eine sakrale Aura um seine Person erzeugen, die es dem Volk möglich machte, seinen Herrscher sakral zu überhöhen und dessen Nähe zum göttlichen Bereich zu betonen. Bleicken betont, dass „die einzelnen Elemente, aus denen sich die Nähe des Herrschers zum göttlichen Bereich aufbaute, [...] mannigfacher Art“ 6 waren. Jedoch bildete sich aus dieser Verschiedenheit schließlich ein Ganzes. Der Princeps gewann durch seine Religionspolitik eine sakrale Potenz, die derjenigen der Götter glich. Augustus trat zwar mit den Göttern nicht in Konkurrenz, ganz im Gegenteil, er unterwarf sich ihnen und ehrte sie, „aber er trat doch als eine neue sakrale Erscheinung neben die alten Götter und bildete, obwohl er in seiner religiösen Qualität unter ihnen stand, einen für jeden unübersehbaren Teil des öffentlichen Sacrum“, 7 der unantastbar und für alle anderen Menschen nicht zu übertrumpfen war.
1 Suet. Aug. 29, 2; Vell. Pat. 2, 100.
2 Aug. RG 29.
3 Vgl. Latte 1988: 36f.
4 Vgl. Kienast 3 1999: 243; näheres in Kapitel 2.5.
5 Kienast 3 1999: 244.
6 Bleicken 1998: 385.
7 Ebd.: 385.
2.3. Res Gestae
Der Leistungs- oder Rechenschaftsbericht des Augustus, die Res gestae divi Augusti oder index rerum gestarum, wurde vom Princeps wohl im Jahre 13 n. Chr., 1 also kurz vor seinem Tod, verfasst. 2 Die Res Gestae sollten, so der Wunsch des Herrschers, nach seinem Tod in Bronzetafeln gemeißelt und vor seinem Mausoleum aufgestellt werden. 3 Der uns heute vorliegende Text beruht jedoch, da das Original verloren ist, auf drei Kopien, die in Angora (Ankara), Apollonia (Uluborlu) und Antiochia (Yalvac) gefunden wurden. 4 Die am besten erhaltene, vollständigste und für den heutigen Text maßgebliche Kopie ist diejenige aus Angora, die nach dem antiken Namen heute als Monumentum Ancyranum bezeichnet wird. 5 Für die Analyse und Interpretation der Selbstdarstellung des Augustus sind die Res Gestae von großer Bedeutung, zeichnen sie doch ein Bild der von Augustus für die Öffentlichkeit 6 bestimmten Außendarstellung seiner Politik und seines Wirkens. Die Res Gestae zeigen uns eine Geschichte aus der Sicht des Siegers und bieten uns somit in keinem Falle eine historisch korrekte und objektive Darstellung der damaligen Ereignisse. Vielmehr haben wir es mit einer monarchischen Selbstdarstellung zu tun, die „einer nachträglichen Legitimierung der außerordentlichen Führungsstellung des Augustus zu seinen Lebzeiten“ 7 dienen sollte und nun kritisch betrachtet werden muss.
Die Res Gestae lassen sich gut in drei Hauptteile gliedern. Nach einer kurzen Einleitung, die die Situation nach Caesars Ermordung und die Machtübernahme Octavians skizziert, folgt der erste Teil, in dem die Ehrungen und Ämter aufgeführt werden, die Augustus im Laufe der Zeit annahm. Der zweite Teil widmet sich den Ausgaben und Aufwendungen, den impensae, die der Princeps für den Staat und insbesondere für die plebs urbana getätigt hat, ehe im dritten Teil die außenpolitischen Taten des Augustus beschrieben werden. Das Werk schließt mit den letzten beiden Kapiteln, in denen die Geschehnisse und Ehren des Jahres 27 (formale Wiederherstellung der Republik) und 2 v. Chr. (Verleihung des Titels pater patriae) beschreiben werden. 8
1 Ob die Res Gestae von Augustus über einen viele Jahre dauernden Zeitraum geschrieben wurden, scheint nicht
eindeutig geklärt zu sein. Die Abfassung in einem Zuge kann jedoch ausgeschlossen werden. Es besteht hingegen
die These (u.a. von Syme), Augustus habe bereits im Jahre 2 v. Chr. eine „fertige“ Version seines Berichts
vollendet, die nur noch punktuell überarbeitet und ergänzt wurde. Vgl. hierzu Kienast 3 1999: 210 m. Anm. 22;
Hoffmann 1987: 94.
2 Suet. Aug. 101, 1.
3 Suet. Aug. 101, 4; Dio 56, 33, 1.
4 Somit ist davon auszugehen, dass im gesamten Reich diverse Kopien der Res Gestae zu finden waren.
5 Näheres zur Entstehungsgeschichte des heutigen Textes bei Weber 6 1999: 6ff.
6 Die Meinungen, ob die Res Gestae in erster Linie für die plebs urbana, die nobiles oder doch für Tiberius
bestimmt waren, divergieren. Vgl. hierzu u.a. Simon 1993: 183f. m. Anm.
7 Simon 1993: 182f.
8 Vgl. Kienast 3 1999: 208ff.
Es sollen nun ausgewählte Passagen aus den Res Gestae 1 herausgegriffen und unter dem Gesichtspunkt der Selbstdarstellung des Princeps näher betrachtet werden. Augustus begann seine Res Gestae mit dem folgenden Kapitel, das die Geschehnisse der Jahre 44 und 43 v. Chr. aus seiner Sicht wie folgt beschreibt:
Annos undeviginti natus exercitum privato consilio et privata impensa comparavi, per quem rem publicam a dominatione factionis oppressam in libertatem vindicavi. Eo [nomi]ne senatus decretis honorif[i]cis in ordinem suum m[e adlegit C. Pansa et A. Hirti]o consulibus con[sula]rem locum s[ententiae dicendae tribuens et i]imperium mihi dedit. Res publica n[e quid detrimenti caperet], me pro praetore simul cum consulibus pro[videre iussit. P]opulus autem eodem anno me consulem, cum [cos. uterqu]e in bel[lo ceci]disset, et triumvirum rei publicae costituend[ae creavit]. 2
Diese Darstellung der Geschehnisse entspricht, wie sich zeigen wird, nicht der Wahrheit. Wenn Augustus hier von einer tyrannischen Herrschaft (dominatio) spricht, von der er den Staat befreite (in libertatem vindicavi), so bezeichnet er damit die Herrschaft unter der Führung des Antonius, welcher zu dieser Zeit der rechtmäßig gewählte Konsul war. 3 Augustus präsentiert sich an dieser Stelle im Nachhinein als Befreier, als vindex libertatis, 4 der den Freiheitsgedanken sehr stark betont 5 und ferner vom Rezipienten verstanden wissen will, dass er vom Senat aufgrund dessen freier Entscheidung aufgenommen, mit militärischer Befehlsgewalt ausgestattet und vom Volk zum Konsuln und zum Triumvirn zur Wiederaufrichtung des Staates gewählt wurde. Aber „die Erhebung in die Senatorenschaft wie die Übertragung eines Kommandos an Octavian [...] hatte Cicero auf den Weg gebracht“ 6 und somit im Nachhinein das eigentlich unrechtmäßige Handeln des späteren Princeps legalisiert. 7 Dass die beschriebene Wahl Augustus' zum Konsul allein durch dessen Marsch auf Rom verwirklicht wurde, findet keine Erwähnung. Augustus stellt demnach das Eingangskapitel unter den Leitbegriff der libertas, in die er, der vindex libertatis, den Staat - und zwar die res publica - nach der Überwindung des Antonius, der selbst ungenannt bleibt, führte. An diesen Gedanken knüpft das zweite Kapitel an, wenn der Princeps sagt, er habe die Mörder seines Vaters in die Verbannung geschickt, durch
1 Einen sehr guten Kommentar für die folgenden Textpassagen bietet Volkmann 3 1969.
2 Aug. RG 1.
3 Vgl. Bleicken 1998: 509f.
4 Die Bezeichnung vindex libertatis, Beschützer der Freiheit, die sich Augustus selbst u.a. in der Münzprägung
zuschrieb, geht auf Cicero zurück. Vgl. hierzu Cic. Brutus 212.
5 Diese starke Betonung der libertas findet sich nur im Anfangssatz der Res Gestae, später verzichtet Augustus
darauf. Vgl. hierzu Simon 1993: 40.
6 Bleicken 1998: 510.
7 Vgl. Simon 1993: 36; Dio 46, 29, 2.
Arbeit zitieren:
Aljoscha Riehn, 2008, Selbstdarstellung und Fremdbild des Augustus, München, GRIN Verlag GmbH
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