Anne-Kathrin Busè 08.02.2007
LB Deutsch, SE Schriftspracherwerb: Alltag im Grundschulunterricht WS 2006/07, HU Berlin
Lesen und Schreiben lernen:
Physiologisch-organische Voraussetzungen beim
I. Funktionstüchtigkeit der Sinnesorgane und Sprechwerkzeuge....................................1 I.I. Funktionstüchtigkeit der Augen: Optische Informationsverarbeitung.......................1 I.II. Funktionstüchtigkeit des Gehörorgans: Akustische Informationsverarbeitung.........2
I.III. Sprechtechnische Fähigkeiten....................................................................................3 II. Schreibmotorische Fähigkeiten........................................................................................4 III. Altersgemäßer körperlich-organisch-funktioneller Entwicklungsstand......................5
IV. Literatur.............................................................................................................................6
Anne-Kathrin Busè 08.02.2007
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Voraussetzungen beim Schulanfänger
Beim Lesen- und Schreibenlernen handelt es sich um einen komplexen Ablauf von zahlreichen Prozessen, dessen Erfolg von dem Vorhandensein basaler Voraussetzungen beim Lernenden abhängt. Einen Teil dieser grundlegenden Voraussetzungen bilden die physiologisch-organischen Voraussetzungen. Die folgende Arbeit soll einen Überblick darüber geben, was für physiologisch-organische Voraussetzungen ein Schulanfänger mitbringen muss, um idealtypisch Lesen und Schreiben lernen zu können. I. Funktionstüchtigkeit der Sinnesorgane und Sprechwerkzeuge Im Unterschied zu einem bereits geübten Leser benötigt der Schulanfänger beim Lesen neben den Sinnesorganen noch zusätzlich die Sprechwerkzeuge, er liest laut. Beim Schulanfänger müssen Augen, Ohren und Sprechapparat eng „zusammenarbeiten“, damit der Text auch inhaltlich verstanden wird. Also ist die Funktionstüchtigkeit von Augen, Gehörorgan und Sprechapparat eine wichtige Voraussetzung für das Lesen und Schreiben.
I.I. Funktionstüchtigkeit der Augen: Optische Informationsverarbeitung Zu der Besonderheit des Auges gehört, dass es beim Lesen eine zweifache Leistung erbringen muss, eine „optische“ und eine „motorische“: Während man liest, fährt der Blick die gelesene Zeile von links nach rechts entlang und kann dabei bei „Bedarf“ ein Stück des Textes „scharf stellen“ bzw. fixieren. Am besten kann man lesen, wenn der zu lesende Text so vor einem liegt, dass die Buchstaben, Worte bzw. einzelnen Abschnitte optimal vom Auge verarbeitet werden können. Je kleiner ein Text geschrieben ist, desto anstrengender empfindet selbst ein geübter Leser das Lesen. Je größer aber die Buchstaben sind, je mehr sich diese vom Hintergrund abheben und je kürzer die zu
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lesenden Textabschnitte sind, desto einfacher ist das Lesen. Beim Schulanfänger bezieht sich das Lesen auf Buchstaben, Einzelworte und kleinen Wortgruppen. I.II. Funktionstüchtigkeit des Gehörorgans: Akustische Informationsverarbeitung Bei der akustischen Informationsverarbeitung werden Schwingungen erzeugt, indem Schallwellen über die Ohrmuschel und den Gehörgang zum Trommelfell weitergeleitet werden. Diese Schwingungen übertragen sich im Mittelohr von den Gehörknöchelchen auf die Gehörschnecke, in der sich Haarzellen befinden, die wiederum (abhängig von Tonhöhe und Lautstärke) variierende Reize für den Hörnerv erzeugen. Der Hörnerv leitet die Reize an das Hörzentrum im Gehirn und damit an die Hirnzellen weiter, welche die eintreffenden Sinnesreize letztlich verarbeiten.
Zum Erfolgreichen Lesenlernen gehört neben dem Sehvermögen auch das intakte Hörvermögen. Das Gehör ist wichtiges Organ bei der phonologischen Informationsverarbeitung, die wiederum von grundlegender Bedeutung für den Schriftspracherwerb ist. Die phonologische Informationsverarbeitung bezieht sich auf den Gebrauch von phonologischer Information beim Verarbeiten von gesprochener und geschriebener Sprache. Dabei sind drei wichtige Elemente zu unterscheiden: Phonologische Bewusstheit (Lautanalyse/-synthese, Laute bearbeiten), Umwandlung von visuellen Informationen in eine lautklangliche Entsprechung sowie phonemisches Rekodieren und Verfügbarhalten von Informationen im Arbeitsgedächtnis (Laute im Kurzzeitgedächtnis bereithalten und anschließend zusammenziehen, da die Graphem-Phonem-Zuordnung beim Kind noch nicht automatisiert ist). Auf diese drei Elemente wird hier jedoch nicht näher eingegangen, da sie eher zu den zentralen Funktions- und Verstehensleistungen als Voraussetzungen für das Lernen von Lesen und Schreiben gehören.
Bei Eintritt in die Schule erwartet man vom Kind eigentlich, dass es die Fähigkeit besitzt, Sprachlaute klar und deutlich wahrzunehmen und die feinen Unterschiede zwischen ähnlichen Lauten zu erkennen. Diese Fähigkeit ist Grundlage für den Aufbau von genauen und unterscheidbaren Lautrepräsentationen im Arbeits- und Langzeitgedächtnis und von großer Bedeutung für den Schriftspracherwerb.
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Anne-Kathrin Busè, 2007, Lesen und Schreiben lernen: Physiologisch-organische Voraussetzungen beim Schulanfänger , München, GRIN Verlag GmbH
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